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AN/1414/2025

Bessere Regulierung von Wahlwerbung in Köln

Gem. Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) 01.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 29.01.2026, TOP 8.3.5

Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

2473 Zeichen

Bündnis 90/Die Grünen 
Johann F. Kardinal  
Herrn Bezirksbürgermeister 
Daniel Kastenholz 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1414/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.12.2025 
 
Bessere Regulierung von Wahlwerbung in Köln 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
Die Bezirksvertretung Chorweiler möge beschließen: 
 
Wahlwerbung ist ein fester Bestandteil unserer Demokratie, sorgt aber auch oft für Unmut. 
Deshalb sind für jeden verständliche und realistisch umsetzbare Regeln notwendig und eine 
konsequente Ahndung von Verstößen, insbesondere wenn sie systematisch und mit Absicht 
erfolgen. 
 
Wir bitten die Verwaltung deshalb bei künftigen Wahlkämpfen... 
 
1. Verstöße mit verkehrsgefährdendem Charakter Absätze 1, 2, 3, 7 und 8 unter Punkt 
1.2 der Allgemeinverfügung zur Bundestagswahl 2025) auch tatsächlich ohne weitere 
Vorwarnung zu ahnden und kostenpflichtig zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. 
 
2. Die Strafgelder so zu staffeln, dass systematische und wiederholte Verstöße gegen 
die Allgemeinverfügung deutlich härter bestraft werden. (Zum Beispiel: Plakate 1-5 
pro Stadtbezirk = 10 Euro, Plakate 6-10 20 Euro, Plakate 11-20 40 Euro, Plakate 21-
100 80 Euro, ab Plakat 101 = 160 Euro je Plakat.) 
 
3. Die Frist für das Abhängen von Plakaten auf zwei Wochen nach dem Wahltermin 
festzulegen, dafür aber die Nichteinhaltung härter zu sanktionieren. 
 
4. Plakate innerhalb von 50 Metern vom Eingang zu Bezirksämtern sofort abzuhängen 
und hierfür auch deren Leitungen zu ermächtigen.

- 2 - 
 
 
5. Verständliche und ggf. bebilderte Kurzanweisungen für die meist ehrenamtlichen Pla-
katierteams zu erstellen. 
 
6. Die Allgemeinverfügung zwecks besserer Planbarkeit für Parteien, Wählervereinigun-
gen und Einzelberwerber*innen spätestens 3 Monate vor dem Beginn des Plakatie-
rens zu erlassen. 
 
7. Zu prüfen, ob ggf. aufgrund des immer höheren Direkt- und Briefwähleranteils die 
Plakatierung eine Woche früher starten könnte. 
 
8. Für erhebliche Änderungen der Allgemeinverfügung ein Mandat durch den Aus-
schuss für Allgemeine Verwaltung einzuholen. 
 
9. Das städtische Portal "Sags uns" um eine spezifische Möglichkeit zum Melden irregu-
lär aufgehängter Plakate zu erweitern. 
 
 
gez. Eike Danke, 
Fraktionsvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) 
 
gez. Johann F. Kardinal

Beratungsverlauf (1)

29.01.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1414/2025
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV6 (Grüne)
Datum
01.12.2025
Erstellt
01.12.2025 11:44