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Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.

Bessere Regulierung von Wahlwerbung in Köln

Gem. Antrag nach § 3 BV6 (Grüne) AN/1414/2025 vom 01.12.2025

Stand: Am 29.01.2026 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) endgültig abgelehnt.

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  • Gem. Antrag nach § 3 (Grüne BV6)

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    Bündnis 90/Die Grünen Johann F. Kardinal Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1414/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 11.12.2025 Bessere Regulierung von Wahlwerbung in Köln Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Die Bezirksvertretung Chorweiler möge beschließen: Wahlwerbung ist ein fester Bestandteil unserer Demokratie, sorgt aber auch oft für Unmut. Deshalb sind für jeden verständliche und realistisch umsetzbare Regeln notwendig und eine konsequente Ahndung von Verstößen, insbesondere wenn sie systematisch und mit Absicht erfolgen. Wir bitten die Verwaltung deshalb bei künftigen Wahlkämpfen... 1. Verstöße mit verkehrsgefährdendem Charakter Absätze 1, 2, 3, 7 und 8 unter Punkt 1.2 der Allgemeinverfügung zur Bundestagswahl 2025) auch tatsächlich ohne weitere Vorwarnung zu ahnden und kostenpflichtig zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. 2. Die Strafgelder so zu staffeln, dass systematische und wiederholte Verstöße gegen die Allgemeinverfügung deutlich härter bestraft werden. (Zum Beispiel: Plakate 1-5 pro Stadtbezirk = 10 Euro, Plakate 6-10 20 Euro, Plakate 11-20 40 Euro, Plakate 21- 100 80 Euro, ab Plakat 101 = 160 Euro je Plakat.) 3. Die Frist für das Abhängen von Plakaten auf zwei Wochen nach dem Wahltermin festzulegen, dafür aber die Nichteinhaltung härter zu sanktionieren. 4. Plakate innerhalb von 50 Metern vom Eingang zu Bezirksämtern sofort abzuhängen und hierfür auch deren Leitungen zu ermächtigen. - 2 - 5. Verständliche und ggf. bebilderte Kurzanweisungen für die meist ehrenamtlichen Pla- katierteams zu erstellen. 6. Die Allgemeinverfügung zwecks besserer Planbarkeit für Parteien, Wählervereinigun- gen und Einzelberwerber*innen spätestens 3 Monate vor dem Beginn des Plakatie- rens zu erlassen. 7. Zu prüfen, ob ggf. aufgrund des immer höheren Direkt- und Briefwähleranteils die Plakatierung eine Woche früher starten könnte. 8. Für erhebliche Änderungen der Allgemeinverfügung ein Mandat durch den Aus- schuss für Allgemeine Verwaltung einzuholen. 9. Das städtische Portal "Sags uns" um eine spezifische Möglichkeit zum Melden irregu- lär aufgehängter Plakate zu erweitern. gez. Eike Danke, Fraktionsvorsitzende (Bündnis 90/Die Grünen) gez. Johann F. Kardinal

Beratungsverlauf

  1. 29.01.2026

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.3.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: endgültig abgelehnt

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