V/0719/2011
Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedervereine
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Beschlussvorlage
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V/0719/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedervereine hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. Beratungsfolge 05.10.2011 Sportausschuss Entscheidung 06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung Beschlussvorschlag: 1. Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster-Ost genehmigt die Stadt Münster der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. für die geplante Sanierung der Sanitäranlagen im Vereinsbad Sudmühle den förderungsunschädlichen vorzeitigen Bau- beginn gem. Sportförderrichtlinie. 2. Die Stadt Münster genehmigt der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. den för- derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 2.1 Die Genehmigung der Stadt Münster lässt ihre parlamentarische Beratung bzw. Be- schlussfassung über den von der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantrag- ten Baukostenzuschuss aus dem Münsteraner Sportetat unbeeinflusst. 2.2 Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. wird sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für ihre Aufwen- dungen in Zusammenhang mit der geplanten Sanierung zu erhalten. 2.3 Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. wird bei der sachgemäßen Durchfüh- rung der geplanten Sanierung die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. Sie wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 2.4 Die Stadt Münster verbindet der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. gegenüber mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keinen Hin- weis darauf, wie sie den vorliegenden Vereinsantrag auf Sportförderung zu der geplanten Sanierung bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die Sport- förderung entscheiden wird, ist offen. Vorlagen-Nr.: V/0719/2011 Auskunft erteilt: Frau Klein Ruf: 492 52 11 E-Mail: KleinBarbara@stadt-muenster.de Datum: 26.09.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0719/2011 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. Begründung: A. Ausgangslage Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. (SV ´91) führt in Eigenregie das Vereinsbad Sudmühle. Regelmäßig nach der Badesaison überprüfen Vereinsverantwortliche mit Fachleuten die Anlagen im Bad für die folgende Betriebszeit und planen, wenn nötig, Sanierungen. Zu den sach- bezogenen Aufwendungen beantragt SV ´91 dann städtische Sportfördermittel, da er den Aufwand nur bedingt allein und aus Eigenmitteln finanzieren kann. Im Februar 2010 stellte SV ´91 in einem Zuschussantrag an die Sportverwaltung die dringend not- wendige Sanierung der Sanitäranlagen vor. Den Antrag hatte SV ´91 fristgerecht zur Zuschussver- gabe 2011 gestellt. Wegen der Kostenhöhe und Rückfragen zum Finanzierungskonzept stellte der Sportausschuss in seiner Sitzung am 16.06.2011 seine Antragsentscheidung zurück. Zur Be- schlussvorlage Nr. V/0213/2011 beschloss er, über die von SV ´91 beantragte Sportförderung für die Sanierung erst zu entscheiden, nachdem der Verein ein schlüssiges Finanzierungskonzept vor- gelegt bzw. tragfähige Alternativen zu der vorgestellten Maßnahme geprüft hat. Dadurch konnte SV ´91 die dringend notwendige Sanierung nicht für die bzw. in der Freibadsaison 2011 vornehmen. In der Zwischenzeit hat der Verein die ursprünglich geplante Sanierung mit einer erheblichen Kos- teneinsparung sachgemäß umgeplant, dies dem Sportamt bei einem Ortstermin vorgestellt und an- schließend den Antrag auf städtische Sportförderung angepasst. Um ihren Vereinsmitgliedern und Badegästen so schnell als möglich funktionsfähige, den einschlä- gigen Vorschriften entsprechende Sanitäranlagen bereitstellen zu können, bereitet sich SV ´91 auf eine kurzfristige Bauausführung vor. Wegen der absehbaren Termine für die Freibadsaison 2012 und der witterungsabhängigen Bauausführung in frostfreier Zeit möchte der Verein möglichst schnell, noch im Jahr 2011 mit der Sanierung beginnen. B. Antragslage Daher ergänzte SV `91 den aktualisierten Zuschussantrag um den Antrag auf Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns. C. Bewertung/Folgen Nach der Sportförderrichtlinie darf SV ´91 grundsätzlich mit der geplanten Sanierung erst beginnen, wenn der Sportausschuss nach Anhörung der Be zirksvertretung Münster-Ost über den Förderan- trag entschieden hat. Das wird nach dem für 2012 vorgesehenen Terminplan der parlamentari- schen Gremien voraussichtlich im Juni 2012 sein. Da SV 91 die Maßnahme nicht während der lau- fenden Badesaison durchführen kann, könnte der Verein erst nach der Saison im Herbst 2012 mit den Baumaßnahmen starten. Das bedeutete, dass die Vereinsangehörigen und Badegäste eine weitere Saison die Sanitäranlagen im bestehenden sanierungsbedürftigen Zustand nutzen müss- ten. Eine Alternative zu diesem Zeitplan ist, SV ´91 den förderungsunschädlichen Baubeginn durch Beschluss des Sportausschusses zu genehmigen. Angesichts der Sachlage teilt die Sportverwaltung die Vereinsauffassung, die Sanitäranlagen mit der Genehmigung möglichst schnell zu sanieren und unterstützt den diesbezüglichen Vereinsan- trag. Den Gesamtantrag prüfte die Sportverwaltung nach der Sportförderrichtlinie mit positivem Er- gebnis. - 3 - V/0719/2011 Für die Stadt Münster ist mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube- ginn keine Verpflichtung verbunden. Die Stadt Münster wird den Förderantrag von SV ´91 später bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen der Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Bau- beginns und der Entscheidung der Stadt Münster zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies er- klärte die Sportverwaltung SV ´91 ausdrücklich. Der Verein weiß, dass die Stadt Münster über den Zuschussantrag erst im Jahr 2012 oder ggf. spä- ter entscheiden wird und er nur eventuell gefördert werden wird. SV ´91 ist bekannt, dass sie ihren Finanzaufwand allein vorfinanzieren muss. Spricht sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn aus, muss SV ´91 der Stadt Münster schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nimmt. Insofern kommt die Stadt Münster SV ´91 mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezogen auf die baufachlichen Notwendigkeiten entgegen ohne sich anderweitig zu verpflichten oder binden. Wegen der Dringlichkeit will SV ´91 die geplanten Sanierung kurzfristig unter den genannten Be- dingungen und mit den einschlägigen Genehmigungen der Stadt Münster vornehmen. In Vertretung gez. Dr. Hanke Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0719/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.09.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37