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V/0719/2011

Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedervereine

Vorlagen 22.09.2011

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 06.10.2011, TOP 4.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

7132 Zeichen

V/0719/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen der SSB-Mitgliedervereine 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn für Schwimmvereinigung Münster von 1891 
e. V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
05.10.2011 Sportausschuss Entscheidung
06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1.  Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksvertretung Münster-Ost genehmigt die Stadt 
Münster der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. für die geplante Sanierung der 
Sanitäranlagen im Vereinsbad Sudmühle den förderungsunschädlichen vorzeitigen Bau-
beginn gem. Sportförderrichtlinie. 
 
2.  Die Stadt Münster genehmigt der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. den för-
derungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn unter den folgenden Vorbehalten: 
 
2.1  Die Genehmigung der Stadt Münster lässt ihre parlamentarische Beratung bzw. Be-
schlussfassung über den von der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. beantrag-
ten Baukostenzuschuss aus dem Münsteraner Sportetat unbeeinflusst.  
 
2.2  Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. wird sich eigenverantwortlich und 
sachbezogen darum bemühen, die mögliche Förderung anderer Stellen für ihre Aufwen-
dungen in Zusammenhang mit der geplanten Sanierung zu erhalten. 
 
2.3  Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. wird bei der sachgemäßen Durchfüh-
rung der geplanten Sanierung die einschlägigen Standards und Vorschriften einhalten. 
Sie wird sich über Abweichungen davon so rechtzeitig mit der Stadt Münster abstimmen, 
dass ein fachbezogener Austausch problemlos möglich ist. 
 
2.4 Die Stadt Münster verbindet der Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. gegenüber 
mit ihrer Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn keinen Hin-
weis darauf, wie sie den vorliegenden Vereinsantrag auf Sportförderung zu der geplanten 
Sanierung bewertet. Wann und mit welchem Ergebnis die Stadt Münster über die Sport-
förderung entscheiden wird, ist offen. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0719/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Klein 
Ruf: 
492 52 11 
E-Mail: 
KleinBarbara@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0719/2011 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach den 
Beschlussvorschlägen Ziffer 1. und Ziffer 2. zum förderungsunschädlichen vorzeitigen 
Baubeginn weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen werden. 
 
 
Begründung: 
 
A. Ausgangslage 
Die Schwimmvereinigung Münster von 1891 e. V. (SV ´91) führt in Eigenregie das Vereinsbad 
Sudmühle. Regelmäßig nach der Badesaison überprüfen Vereinsverantwortliche mit Fachleuten die 
Anlagen im Bad für die folgende Betriebszeit und planen, wenn nötig, Sanierungen. Zu den sach-
bezogenen Aufwendungen beantragt SV ´91 dann städtische Sportfördermittel, da er den Aufwand 
nur bedingt allein und aus Eigenmitteln finanzieren kann. 
 
Im Februar 2010 stellte SV ´91 in einem Zuschussantrag an die Sportverwaltung die dringend not-
wendige Sanierung der Sanitäranlagen vor. Den Antrag hatte SV ´91 fristgerecht zur Zuschussver-
gabe 2011 gestellt. Wegen der Kostenhöhe und Rückfragen zum Finanzierungskonzept stellte der 
Sportausschuss in seiner Sitzung am 16.06.2011 seine Antragsentscheidung zurück. Zur Be-
schlussvorlage Nr. V/0213/2011 beschloss er, über die von SV ´91 beantragte Sportförderung für 
die Sanierung erst zu entscheiden, nachdem der Verein ein schlüssiges Finanzierungskonzept vor-
gelegt bzw. tragfähige Alternativen zu der vorgestellten Maßnahme geprüft hat. Dadurch konnte SV 
´91 die dringend notwendige Sanierung nicht für die bzw. in der Freibadsaison 2011 vornehmen. 
 
In der Zwischenzeit hat der Verein die ursprünglich geplante Sanierung mit einer erheblichen Kos-
teneinsparung sachgemäß umgeplant, dies dem Sportamt bei einem Ortstermin vorgestellt und an-
schließend den Antrag auf städtische Sportförderung angepasst. 
 
Um ihren Vereinsmitgliedern und Badegästen so schnell als möglich funktionsfähige, den einschlä-
gigen Vorschriften entsprechende Sanitäranlagen bereitstellen zu können, bereitet sich SV ´91 auf 
eine kurzfristige Bauausführung vor. Wegen der absehbaren Termine für die Freibadsaison 2012 
und der witterungsabhängigen Bauausführung in frostfreier Zeit möchte der Verein möglichst 
schnell, noch im Jahr 2011 mit der Sanierung beginnen. 
 
B. Antragslage 
Daher ergänzte SV `91 den aktualisierten Zuschussantrag um den Antrag auf Genehmigung des 
förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns. 
 
C. Bewertung/Folgen 
Nach der Sportförderrichtlinie darf SV ´91 grundsätzlich mit der geplanten Sanierung erst beginnen, 
wenn der Sportausschuss nach Anhörung der Be zirksvertretung Münster-Ost über den Förderan-
trag entschieden hat. Das wird nach dem für 2012 vorgesehenen Terminplan der parlamentari-
schen Gremien voraussichtlich im Juni 2012 sein. Da SV 91 die Maßnahme nicht während der lau-
fenden Badesaison durchführen kann, könnte der Verein  erst nach der Saison im Herbst 2012 mit 
den Baumaßnahmen starten. Das bedeutete, dass die Vereinsangehörigen und Badegäste eine 
weitere Saison die Sanitäranlagen im bestehenden sanierungsbedürftigen Zustand nutzen müss-
ten. Eine Alternative zu diesem Zeitplan ist, SV ´91 den förderungsunschädlichen Baubeginn durch 
Beschluss des Sportausschusses zu genehmigen.   
 
Angesichts der Sachlage teilt die Sportverwaltung die Vereinsauffassung, die Sanitäranlagen mit 
der Genehmigung möglichst schnell zu sanieren und unterstützt den diesbezüglichen Vereinsan-
trag. Den Gesamtantrag prüfte die Sportverwaltung nach der Sportförderrichtlinie mit positivem Er-
gebnis.

- 3 - 
V/0719/2011 
 
 
Für die Stadt Münster ist mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baube-
ginn keine Verpflichtung verbunden. Die Stadt Münster wird den Förderantrag von SV ´91 später 
bezüglich der Förderung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt 
keine Abhängigkeiten zwischen der Genehmigung des förderungsunschädlichen vorzeitigen Bau-
beginns und der Entscheidung der Stadt Münster zum beantragten städtischen Zuschuss. Dies er-
klärte die Sportverwaltung SV ´91 ausdrücklich.  
 
Der Verein weiß, dass die Stadt Münster über den Zuschussantrag erst im Jahr 2012 oder ggf. spä-
ter entscheiden wird und er nur eventuell gefördert werden wird. SV ´91 ist bekannt, dass sie ihren 
Finanzaufwand allein vorfinanzieren muss.  
 
Spricht sich der Sportausschuss für den förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn aus, muss 
SV ´91 der Stadt Münster schriftlich bestätigen,  dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten 
Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis nimmt. Insofern kommt die Stadt Münster SV 
´91 mit der Genehmigung zum förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn bezogen auf die 
baufachlichen Notwendigkeiten entgegen ohne sich anderweitig zu verpflichten oder binden. 
 
Wegen der Dringlichkeit will SV ´91 die geplanten Sanierung kurzfristig unter den genannten Be-
dingungen und mit den einschlägigen Genehmigungen der Stadt Münster vornehmen. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Dr. Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (2)

05.10.2011 Sportausschuss
TOP 3.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
06.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0719/2011
Typ
Vorlagen
Datum
22.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37