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V/0534/2006

"Für flüssigen Verkehr in Münster: Grüner Pfeil statt roter Ampel"

Vorlage 25.07.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 17.08.2006, TOP 7.3

Anlage 3

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Ansehen

Anlage 4

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3

298 Zeichen

Anlage 3 zur Beschlussvorlage Nr. V/0534/2006 
 
Ausstattungsstandard 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Um eine Verwechslung des Grünpfeils mit dem grünen Leuchtpfeil 
auszuschließen, darf das Grünpfeil-Schild nicht beleuchtet, 
hinterleuchtet oder retroreflektierend sein.

Anlage 4

570 Zeichen

... 
 
Anlage 4 zur Beschlussvorlage Nr. V/0534/2006 
 
 
Neue Standorte VZ 720 StVO 
 
1. Lichtsignalanlage 01250 Weseler Straße / Boesela gerstraße

- 2 - 
 
... 
 
2. Lichtsignalanlage 01251 Mecklenbecker Straße / B oeselagerstraße

- 3 - 
 
... 
3. Lichtsignalanlage 16250 Roxeler Straße / Albert- Schweitzer-Straße

- 4 - 
 
... 
4. Lichtsignalanlage 25030 Hülshoffstraße / Isolde- Kurz-Straße

- 5 - 
 
... 
 
5. Lichtsignalanlage 25010 Hülshoffstraße / Sebasti anstraße / Von-Schonebeck-
Ring

- 6 - 
 
 
6. Lichtsignalanlage 05040 Hoher Heckenweg / Im Hag enfeld

Beschlussvorlage

8464 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Für flüssigen Verkehr in Münster: Grüner Pfeil statt roter Ampel" 
Antrag der CDU-Ratsfraktion eingebracht in der Sitzung vom 09.02.2006 
Bericht der Verwaltung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) nimmt den 
Erfahrungsbericht der Verwaltung über die Realisierungsmöglichkeiten von Grünpfeilregelungen 
über das Verkehrszeichen 720 StVO (Grünpfeil) zur Kenntnis. Der Antrag der CDU-Fraktion im Rat 
der Stadt Münster vom 09.02.2006 ist damit erledigt. 
 
 
Begründung: 
 
0. Vorbemerkung 
 
Mit dem o. a. Antrag wurde die Verwaltung gebeten, die Realisierungsmöglichkeit von Grünpfeilre-
gelungen über  das Verkehrszeichen „Grünpfeil“ der StVO zu prüfen und diese möglichst zeitnah 
umzusetzen. Die Verwaltung hat diese Initiative aufgegriffen und legt dem ASSVW einen entspre-
chenden Bericht vor. 
 
Prüfungsergebnis im Einzelnen: 
 
1. Grundlagen und bisheriger Einsatz des Grünpfeils im Stadtgebiet 
 
Seit 1978 galt an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen in der ehemaligen DDR die Regelung 
"Rechtsabbiegen bei Rot mit Grünpfeiltafel". Nach der Wiedervereinigung wurde diese Regelung, 
ergänzt um die Anhaltepflicht an der Haltelinie, in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenom-
men. Zunächst wurde der Grünpfeil in den alten Bundesländern nur sehr zurückhaltend oder gar 
nicht angewandt. Ein Grund für die zögerliche Einführung waren bestehende Unsicherheiten hin-
sichtlich der Auswirkungen des Grünpfeils auf die Verkehrssicherheit, den Verkehrsablauf und 
Umweltauswirkungen. Nach der letzten Erhebung aus dem Jahr 2002 gibt es in Deutschland ca. 
5.000 Grünpfeile. 
Vorlagen-Nr.: 
V/0534/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schulik 
Ruf: 
492 32 81 
E-Mail: 
SchulikW@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.07.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Der Grünpfeil stellt ein fachlich zum Teil kontrovers diskutiertes Verkehrszeichen zur Regelung des 
städtischen Straßenverkehrs dar. Er kann einen Beitrag zu flüssigeren Verkehrsabläufen an Kno-
tenpunkten, insbesondere in Nebenrichtungszufahrten mit langen Rotzeiten, leisten. An diesen 
Stellen kann der Grünpfeil kostengünstig Wartezeiten reduzieren und helfen, Emissionen zu ver-
ringern.                    . . . 
Wegen des starken Sicherheitsbezuges hat di e Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) daher 
1999 zum Thema “Rechtsabbiegen bei Rot mit Grünpfeil” aufgrund wissenschaftlicher Erhebungen 
Kriterien für den Einsatz des Grünpfeils erarbeitet. Diese Einsatzkriterien sind 2001 in die Verwal-
tungsvorschriften (VwV) zur StVO aufgenommen worden und müssen von den Straßenverkehrs-
behörden zusätzlich zu den Richtlinien für Lich tsignalanlagen (RiLSA, Teilfortschreibung 2003) 
beachtet werden. Nur bei Beachtung dieser strengen Anforderungen, die insbesondere zugunsten 
der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern einz uhalten sind, ist die Einrichtung von Grünpfei-
len verkehrssicher möglich. Die Ausschluss- und Abwägungskriterien, die im Rahmen der Anord-
nung von Grünpfeilregelungen zu beachten sind, können der als Anlage 2 beigefügten Tabelle 
entnommen werden.  
 
2. Bestehende Grünpfeile im Stadtgebiet Münster    
 
Im Bereich der folgenden Knotenpunkte wurden bisher Grünpfeilregelungen eingeführt: 
 
• Catharina-Müller-Straße in die Steinfurter Straße 
• Hamburger Straße in den Berliner Platz 
• Meesenstiege in die Amelsbürener Straße 
• Am Hawerkamp in den Albersloher Weg 
• B 51 in die Robert-Bosch-Straße 
• Martin-Luther-King-Weg in die Trauttmansdorffstraße 
• GAD-Straße in die Weseler Straße 
• Kiesekamps Mühle in den Albersloher Weg 
• Asche in die Mauritzstraße (für Fahrradfahrer). 
 
Ein Risikofaktor beim Einsatz des Grünpfeils ist die relative große Unbekanntheit des Grünpfeils, 
die bei vielen Fahrzeugführern zu Anhalteverstößen und dadurch zu Verkehrsgefährdungen führen 
kann. Um dem entgegen zu wirken, stattet daher die Stadt Münster - wie viele andere Städte auch 
-  jeden Grünpfeil mit einer erläuternden weißen Zusatztafel aus. Die Erfahrungen zeigen, dass 
hierdurch sehr einfach und kostengünstig der Regelungsgehalt des Grünpfeils verdeutlicht und ein 
sicheres Rechtsabbiegen erleichtert wird. Der Ausstattungsstandard für die Stadt Münster ist in 
Anlage 3 dargestellt. 
 
3. Neue Standorte für Grünpfeile 
 
Der Antrag der CDU-Fraktion, der eine Vorschlagslis te des Automobil-Club Münster e.V. im ADAC 
mit aufnimmt, umfasst gut 40 Knotenpunkte im gesamten Stadtgebiet. Die nach den Einsatzkrite-
rien rechtlich zulässigen, ohne baulichen Aufwand und daher im Sinne des Antrages kurzfristig 
realisierbaren Knotenpunkte wurden in Ortsterminen, in der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, mit 
der Polizei und mit dem Landesbetrieb Straßen NRW hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Ver-
kehrsfluss und -sicherheit geprüft. Nach einer fachlichen Erstauswahl waren aus Sicht der Stra-
ßenverkehrsbehörde 14 Standorte rechtlich vertretbar. Im Rahmen der weiteren Abstimmung der 
Standorte teilten sowohl die Polizei, als auch der Landesbetrieb Straßen NRW mit, dass sie einer 
neuen Grünpfeilregelung aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zustimmen, soweit für die Haupt-
richtung eine Geschwindigkeitsregelung von 70 km/h gilt. Es wurde unter Hinweis auf einen Bericht 
einer Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen angeführt, dass auf solchen Straßen zum 
Teil deutlich schneller gefahren wird. Dies kann insbesondere nachts zu einer Fehleinschätzung 
der Geschwindigkeit bei Anwendung der Grünpfeilregelung und somit zu einer Verkehrsgefähr-
dung führen.

- 3 - 
 
Darüber hinaus teilte die Polizei mit, dass Grünpfeilregelungen zunächst nur für die untergeordne-
ten Einmündungen angeordnet werden sollten. Die Hauptfahrbahn wird in der Regel bereits durch 
die bestehende Lichtsignalregelung (lange Freigabezeit) deutlich bevorrechtigt behandelt. Der 
Zeitgewinn ist dort so marginal, dass er gegenüber den Sicherheitsbedenken zurücktreten müsse. 
Für Hauptrichtungen scheine deshalb die Grünpfeilregelung in einem ersten Schritt nicht notwen-
dig. 
 
Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen zwingenden Ausschlussgründe und der 
durch Polizei und Landesbetrieb Straßen abgegebenen Stellungnahmen können in einem ersten 
Schritt im Stadtgebiet insgesamt sieben zusätzliche Grünpfeilregelungen für sechs verschiedene 
Lichtsignalanlagen angeordnet werden.  
 
Trotz der strengen Sicherheitsanforderungen kann somit der Bestand an Grünpfeilen in Münster 
fast verdoppelt werden. Die Anbringung der Grünpfeile soll kurzfristig nach dem Bericht an den 
Planungsausschuss erfolgen. Weitere Grünpfeile lassen sich aufgrund der in den Knotenpunkten 
zu beachtenden komplexen Verkehrsabläufe und insbesondere dem münsterspezifischen hohen 
Radverkehrsanteil nicht  kurzfristig und vor allem nicht ohne einen erheblichen finanziellen Auf-
wand realisieren. Wegen der schwierigen Haushaltslage  wird hiervon daher  zurzeit abgesehen. 
 
Die neuen Standorte können der Anlage 4 zu dieser Vorlage entnommen werden. 
 
4. Kosten 
 
Eine Kombination der Verkehrszeichen 720 StVO mit dem Zusatzzeichen "Vor Abbiegen bei Rot 
STOP an der Haltlinie" kostet ca. 20,00 €. Für die erforderliche Softwareanpassung (Belegzeitän-
derung  für  die  Anforderungsdetektoren der Nebenrichtung) entstehen Kosten von ca. 500,00 € 
pro Lichtsignalanlage. Für die Installierung von fünf städtischen Grünpfeilen in städtischer Stra-
ßenbaulast entstehen somit Gesamtkosten von ca. 2 600,00 €. Diese werden vom Tiefbauamt aus 
der Haushaltsstelle 6020.510.1000.7 "Unterhaltung und Instandsetzung von Lichtsignalanlagen" 
finanziert.  
Für zwei weitere Grünpfeile entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten, da die betrof-
fene Lichtsignalanlage sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßen NW befindet.  
 
5. Weiteres Verfahren 
 
Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Grünpfeilregelungen und deren Anbringung sowie 
eine Information an den Automobil-Club Münster e.V. erfolgen kurzfristig nach der Sitzung des 
Ausschusses.  
 
i. V. 
 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlagen 
 
 
Anlage 1: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 09.02.2006  
Anlage 2: Ausschluss- und Abwägungskriterien 
Anlage 3:    Ausstattungsstandard mit Bild 
Anlage 4:  Neue Standorte jeweils mit Bild

Anlage 1

2702 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Fraktionsgeschäftsstelle 
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster 
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36 
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de 
 
                                                                              
                                                                          Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. V/0534/2006 
 
Münster, 09. Februar 2006 
Antrag 
 
„Für flüssigen Verkehr in Münster: Grüner Pfeil statt roter Ampel“ 
 
In Münster ist der “Grüne Pfeil” mit nur neun Exemplaren immer noch eine Rarität im Stadtbild –  
bundesweit gibt es über 5.000 solcher Schilder. 
 
 
Der Planungsausschuss möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
1. die nachfolgenden Vorschläge (inkl. der separat beigefügten Vorschläge des ADAC Münster) 
zu prüfen und, soweit möglich, zeitnah zu realisieren. 
2. Im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung,  Verkehr und Wirtschaft Bericht über den 
Fortgang zu erstatten. 
 
Vorschlagsliste: 
 
• Hammer Straße in Fahrtrichtung Hiltrup, Abzweig Dües bergweg  
• Emsstraße Richtung Süden, Abzweig Warendorfer Straße   
• Sprakeler Straße in Fahrtrichtung Münster, Abzweig B  219  
• Osthofstraße in Fahrtrichtung Roxel, Abzweig Wesele r Straße  
• Isolde-Kurz-Straße in Fahrtrichtung Osten, Abzweig H ülshoffstraße  
• von-Schonebeck-Ring in Fahrtrichtung Westen, Abzwe ig Hülshoffstraße  
• Altenberger Straße in Fahrtrichtung Altenberge, Abzw eig Hägerstraße  
• B51 in Fahrtrichtung Süden, Abzweig Albersloher Weg , stadteinwärts  
• Laerer Werseufer in Fahrtrichtung Süden, Abzweig Wo lbecker Straße in Fahrtrichtung Münster  
• Weseler Straße in Fahrtrichtung Albachten, Abzweig A n der Hansalinie 
• Hülsebrockstraße in Fahrtrichtung Glasurit, Abzweig Osttor  
• Dieckmannstraße in Fahrtrichtung Norden, Abzweig Rüs chhausweg 
• Dingbänger Weg in Fahrtrichtung Norden, Abzweig Ro xeler Straße  
• Weseler Straße in Fahrtrichtung Albachten, Abzweig D ingbänger Weg  
• Tilbecker Straße in Fahrtrichtung Münster, Abzweig Pi enersallee  
• Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße in Fahrtrichtung Albachten, Abzweig Tilbecker Straße  
• Hammer Straße in Fahrtrichtung Hiltrup, Abzweig Mees enstiege 
• Umgehungsstraße in Fahrtrichtung Ost, Kreuzung Indus trieweg/Robert-Bosch-Straße, Abzweig 
Richtung Robert-Boschstraße    
• Inselbogen in Fahrtrichtung West, Kreuzung Weseler Straße, Abzweig Richtung Norden  
• Weseler Straße in Fahrtrichtung Albachten, Abzweig B oeselagerweg  
• Königsberger Straße in Fahrtrichtung Handorf, Abzwei g Schiffahrter Damm  
• Roxeler Straße in Fahrtrichtung Münster, Abzweig Alb ert-Schweizer-Straße  
 
gez. Weber und CDU-Fraktion

Anlage 2

2034 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. V/0534/2006  
 
 
Einsatzkriterien 
 
Die einzelnen Ausschluss- ( - ) und Abwägungskriterien ( A ) für den Einsatz der 
Grünpfeilregelung sind in der nachfolgenden Übersic htstabelle in den Ziffern 1-18 
zusammengestellt:  
 
BASt 
 
1999  
VwV  
2001  
RiLS
A 
  1 unzureichende Sicht auf Fußgänger und Fahrzeuge  der  
freigegebenen Richtungen 
  
- 
 
   
  2 
 
eigene Signalphase für entgegenkommende Linksabbieger 
  
- 
 
  3 Grüner „Diagonal“-Pfeil für entgegenkommende Li nksabbieger 
(§ 37 Abs. 2.1)  
  
- 
 
  
  4 
 
Fahrtrichtungs-Pfeile in den Lichtzeichen für Rechtsabbieger  
  
- 
 
   
  5 
 
Kreuzen oder Befahren von Gleisen beim Rechtsabbiegen 
  
- 
 
   
  6 
 
mehrere Fahrstreifen für das Rechtsabbiegen 
  
- 
 
   
  7 
 
Außerortsstraße 
 
A 
 
 
 
  8 Überstreichen des Gegenfahrstreifens durch rech tsabbiegende 
Lkw und Busse 
 
A 
 
 
 
  9 regelmäßige Wendefahrten in übergeordneter Fahr trichtung von 
rechts 
 
A 
 
 
 
10 Überforderung der Rechtsabbieger bei vielen 
Fahrspuren/Fahrtbeziehungen 
 
A 
 
 
 
11 Behinderung entgegenkommender links abbiegender 
Linienbusse 
 
A 
 
 
 
 
12  Lichtzeichenanlage dient überwiegend der Schulw eg- 
sicherung ... 
  
- 
 
13  
 
13 a 
 
13 b 
Fußgängerfurten, die häufig von 
 
... Mobilitätsbehinderten 
 
... Seh- oder Gehbehinderten benutzt werden 
 
 
A 
 
 
 
 
 
- 
 
14 Häufige Blockierung der Furt durch rechts abbieg ende (lange) 
Lkw/Busse 
 
A 
 
 
 
15 a zu kreuzender Radweg für Verkehr in beiden Ric htungen 
zugelassen 
  
- 
 
15 b ...nicht zugelassen, jedoch trotz Verbotes in der Gegenrichtung 
in erheblichem Umfang stattfindet (illegal) und durch geeignete 
Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann 
  
- 
 
 
16 
 
abgesetzte Radfahrerfurten 
 
A 
 
 
 
17 Gesonderte Signalisierung des Radverkehrs auf de r zu 
kreuzenden Furt 
   
A 
18 Im Knotenpunktbereich Aufstellflächen für Radfah rer 
vorhanden, die von Kraftfahrzeugen beim Rechtsabbiegen mit 
VZ 720 überfahren werden 
   
 
A

Beratungsverlauf (1)

17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (40)

  • Mauritzstraße 7
  • Hammer Straße
  • Emsstraße
  • Sprakeler Straße
  • Osthofstraße
  • Isolde-Kurz-Straße 5
  • Hülshoffstraße
  • Altenberger Straße
  • Hägerstraße
  • Weseler Straße
  • Hülsebrockstraße
  • Dieckmannstraße
  • Tilbecker Straße
  • Königsberger Straße
  • Roxeler Straße
  • Mecklenbecker Straße
  • Catharina-Müller-Straße
  • Steinfurter Straße
  • Hamburger Straße
  • Amelsbürener Straße
  • Robert-Bosch-Straße
  • Trauttmansdorffstraße
  • Laerer Werseufer
  • Inselbogen
  • Schiffahrter Damm
  • Hoher Heckenweg
  • Berliner Platz
  • Albersloher Weg
  • Martin-Luther-King-Weg
  • Am Hawerkamp
  • Warendorfer Straße
  • Von-Schonebeck-Ring 6
  • Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
  • Umgehungsstraße
  • Albert-Schweitzer-Straße 4
  • Kiesekamps Mühle
  • Meesenstiege
  • GAD-Straße
  • Osttor
  • Asche

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0534/2006
Typ
Vorlage
Datum
25.07.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37