V/0534/2006
"Für flüssigen Verkehr in Münster: Grüner Pfeil statt roter Ampel"
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 3
298 Zeichen
Anlage 3 zur Beschlussvorlage Nr. V/0534/2006 Ausstattungsstandard Um eine Verwechslung des Grünpfeils mit dem grünen Leuchtpfeil auszuschließen, darf das Grünpfeil-Schild nicht beleuchtet, hinterleuchtet oder retroreflektierend sein.
Anlage 4
570 Zeichen
... Anlage 4 zur Beschlussvorlage Nr. V/0534/2006 Neue Standorte VZ 720 StVO 1. Lichtsignalanlage 01250 Weseler Straße / Boesela gerstraße - 2 - ... 2. Lichtsignalanlage 01251 Mecklenbecker Straße / B oeselagerstraße - 3 - ... 3. Lichtsignalanlage 16250 Roxeler Straße / Albert- Schweitzer-Straße - 4 - ... 4. Lichtsignalanlage 25030 Hülshoffstraße / Isolde- Kurz-Straße - 5 - ... 5. Lichtsignalanlage 25010 Hülshoffstraße / Sebasti anstraße / Von-Schonebeck- Ring - 6 - 6. Lichtsignalanlage 05040 Hoher Heckenweg / Im Hag enfeld
Beschlussvorlage
8464 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft "Für flüssigen Verkehr in Münster: Grüner Pfeil statt roter Ampel" Antrag der CDU-Ratsfraktion eingebracht in der Sitzung vom 09.02.2006 Bericht der Verwaltung Beratungsfolge 17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung über die Realisierungsmöglichkeiten von Grünpfeilregelungen über das Verkehrszeichen 720 StVO (Grünpfeil) zur Kenntnis. Der Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 09.02.2006 ist damit erledigt. Begründung: 0. Vorbemerkung Mit dem o. a. Antrag wurde die Verwaltung gebeten, die Realisierungsmöglichkeit von Grünpfeilre- gelungen über das Verkehrszeichen „Grünpfeil“ der StVO zu prüfen und diese möglichst zeitnah umzusetzen. Die Verwaltung hat diese Initiative aufgegriffen und legt dem ASSVW einen entspre- chenden Bericht vor. Prüfungsergebnis im Einzelnen: 1. Grundlagen und bisheriger Einsatz des Grünpfeils im Stadtgebiet Seit 1978 galt an Knotenpunkten mit Lichtsignalanlagen in der ehemaligen DDR die Regelung "Rechtsabbiegen bei Rot mit Grünpfeiltafel". Nach der Wiedervereinigung wurde diese Regelung, ergänzt um die Anhaltepflicht an der Haltelinie, in die Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgenom- men. Zunächst wurde der Grünpfeil in den alten Bundesländern nur sehr zurückhaltend oder gar nicht angewandt. Ein Grund für die zögerliche Einführung waren bestehende Unsicherheiten hin- sichtlich der Auswirkungen des Grünpfeils auf die Verkehrssicherheit, den Verkehrsablauf und Umweltauswirkungen. Nach der letzten Erhebung aus dem Jahr 2002 gibt es in Deutschland ca. 5.000 Grünpfeile. Vorlagen-Nr.: V/0534/2006 Auskunft erteilt: Herr Schulik Ruf: 492 32 81 E-Mail: SchulikW@stadt-muenster.de Datum: 03.07.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Der Grünpfeil stellt ein fachlich zum Teil kontrovers diskutiertes Verkehrszeichen zur Regelung des städtischen Straßenverkehrs dar. Er kann einen Beitrag zu flüssigeren Verkehrsabläufen an Kno- tenpunkten, insbesondere in Nebenrichtungszufahrten mit langen Rotzeiten, leisten. An diesen Stellen kann der Grünpfeil kostengünstig Wartezeiten reduzieren und helfen, Emissionen zu ver- ringern. . . . Wegen des starken Sicherheitsbezuges hat di e Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) daher 1999 zum Thema “Rechtsabbiegen bei Rot mit Grünpfeil” aufgrund wissenschaftlicher Erhebungen Kriterien für den Einsatz des Grünpfeils erarbeitet. Diese Einsatzkriterien sind 2001 in die Verwal- tungsvorschriften (VwV) zur StVO aufgenommen worden und müssen von den Straßenverkehrs- behörden zusätzlich zu den Richtlinien für Lich tsignalanlagen (RiLSA, Teilfortschreibung 2003) beachtet werden. Nur bei Beachtung dieser strengen Anforderungen, die insbesondere zugunsten der Sicherheit von Fußgängern und Radfahrern einz uhalten sind, ist die Einrichtung von Grünpfei- len verkehrssicher möglich. Die Ausschluss- und Abwägungskriterien, die im Rahmen der Anord- nung von Grünpfeilregelungen zu beachten sind, können der als Anlage 2 beigefügten Tabelle entnommen werden. 2. Bestehende Grünpfeile im Stadtgebiet Münster Im Bereich der folgenden Knotenpunkte wurden bisher Grünpfeilregelungen eingeführt: • Catharina-Müller-Straße in die Steinfurter Straße • Hamburger Straße in den Berliner Platz • Meesenstiege in die Amelsbürener Straße • Am Hawerkamp in den Albersloher Weg • B 51 in die Robert-Bosch-Straße • Martin-Luther-King-Weg in die Trauttmansdorffstraße • GAD-Straße in die Weseler Straße • Kiesekamps Mühle in den Albersloher Weg • Asche in die Mauritzstraße (für Fahrradfahrer). Ein Risikofaktor beim Einsatz des Grünpfeils ist die relative große Unbekanntheit des Grünpfeils, die bei vielen Fahrzeugführern zu Anhalteverstößen und dadurch zu Verkehrsgefährdungen führen kann. Um dem entgegen zu wirken, stattet daher die Stadt Münster - wie viele andere Städte auch - jeden Grünpfeil mit einer erläuternden weißen Zusatztafel aus. Die Erfahrungen zeigen, dass hierdurch sehr einfach und kostengünstig der Regelungsgehalt des Grünpfeils verdeutlicht und ein sicheres Rechtsabbiegen erleichtert wird. Der Ausstattungsstandard für die Stadt Münster ist in Anlage 3 dargestellt. 3. Neue Standorte für Grünpfeile Der Antrag der CDU-Fraktion, der eine Vorschlagslis te des Automobil-Club Münster e.V. im ADAC mit aufnimmt, umfasst gut 40 Knotenpunkte im gesamten Stadtgebiet. Die nach den Einsatzkrite- rien rechtlich zulässigen, ohne baulichen Aufwand und daher im Sinne des Antrages kurzfristig realisierbaren Knotenpunkte wurden in Ortsterminen, in der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen, mit der Polizei und mit dem Landesbetrieb Straßen NRW hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Ver- kehrsfluss und -sicherheit geprüft. Nach einer fachlichen Erstauswahl waren aus Sicht der Stra- ßenverkehrsbehörde 14 Standorte rechtlich vertretbar. Im Rahmen der weiteren Abstimmung der Standorte teilten sowohl die Polizei, als auch der Landesbetrieb Straßen NRW mit, dass sie einer neuen Grünpfeilregelung aus Verkehrssicherheitsgründen nicht zustimmen, soweit für die Haupt- richtung eine Geschwindigkeitsregelung von 70 km/h gilt. Es wurde unter Hinweis auf einen Bericht einer Projektgruppe der Bundesanstalt für Straßenwesen angeführt, dass auf solchen Straßen zum Teil deutlich schneller gefahren wird. Dies kann insbesondere nachts zu einer Fehleinschätzung der Geschwindigkeit bei Anwendung der Grünpfeilregelung und somit zu einer Verkehrsgefähr- dung führen. - 3 - Darüber hinaus teilte die Polizei mit, dass Grünpfeilregelungen zunächst nur für die untergeordne- ten Einmündungen angeordnet werden sollten. Die Hauptfahrbahn wird in der Regel bereits durch die bestehende Lichtsignalregelung (lange Freigabezeit) deutlich bevorrechtigt behandelt. Der Zeitgewinn ist dort so marginal, dass er gegenüber den Sicherheitsbedenken zurücktreten müsse. Für Hauptrichtungen scheine deshalb die Grünpfeilregelung in einem ersten Schritt nicht notwen- dig. Unter Berücksichtigung der gesetzlich vorgegebenen zwingenden Ausschlussgründe und der durch Polizei und Landesbetrieb Straßen abgegebenen Stellungnahmen können in einem ersten Schritt im Stadtgebiet insgesamt sieben zusätzliche Grünpfeilregelungen für sechs verschiedene Lichtsignalanlagen angeordnet werden. Trotz der strengen Sicherheitsanforderungen kann somit der Bestand an Grünpfeilen in Münster fast verdoppelt werden. Die Anbringung der Grünpfeile soll kurzfristig nach dem Bericht an den Planungsausschuss erfolgen. Weitere Grünpfeile lassen sich aufgrund der in den Knotenpunkten zu beachtenden komplexen Verkehrsabläufe und insbesondere dem münsterspezifischen hohen Radverkehrsanteil nicht kurzfristig und vor allem nicht ohne einen erheblichen finanziellen Auf- wand realisieren. Wegen der schwierigen Haushaltslage wird hiervon daher zurzeit abgesehen. Die neuen Standorte können der Anlage 4 zu dieser Vorlage entnommen werden. 4. Kosten Eine Kombination der Verkehrszeichen 720 StVO mit dem Zusatzzeichen "Vor Abbiegen bei Rot STOP an der Haltlinie" kostet ca. 20,00 €. Für die erforderliche Softwareanpassung (Belegzeitän- derung für die Anforderungsdetektoren der Nebenrichtung) entstehen Kosten von ca. 500,00 € pro Lichtsignalanlage. Für die Installierung von fünf städtischen Grünpfeilen in städtischer Stra- ßenbaulast entstehen somit Gesamtkosten von ca. 2 600,00 €. Diese werden vom Tiefbauamt aus der Haushaltsstelle 6020.510.1000.7 "Unterhaltung und Instandsetzung von Lichtsignalanlagen" finanziert. Für zwei weitere Grünpfeile entstehen der Stadt Münster keine zusätzlichen Kosten, da die betrof- fene Lichtsignalanlage sich in der Straßenbaulast des Landesbetriebes Straßen NW befindet. 5. Weiteres Verfahren Die straßenverkehrsrechtliche Anordnung der Grünpfeilregelungen und deren Anbringung sowie eine Information an den Automobil-Club Münster e.V. erfolgen kurzfristig nach der Sitzung des Ausschusses. i. V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlagen Anlage 1: Antrag der CDU-Ratsfraktion vom 09.02.2006 Anlage 2: Ausschluss- und Abwägungskriterien Anlage 3: Ausstattungsstandard mit Bild Anlage 4: Neue Standorte jeweils mit Bild
Anlage 1
2702 Zeichen
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8
.
48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0
.
Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de
.
http://www.cdu-ms.de
Anlage 1 zur Beschlussvorlage Nr. V/0534/2006
Münster, 09. Februar 2006
Antrag
„Für flüssigen Verkehr in Münster: Grüner Pfeil statt roter Ampel“
In Münster ist der “Grüne Pfeil” mit nur neun Exemplaren immer noch eine Rarität im Stadtbild –
bundesweit gibt es über 5.000 solcher Schilder.
Der Planungsausschuss möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. die nachfolgenden Vorschläge (inkl. der separat beigefügten Vorschläge des ADAC Münster)
zu prüfen und, soweit möglich, zeitnah zu realisieren.
2. Im Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht über den
Fortgang zu erstatten.
Vorschlagsliste:
• Hammer Straße in Fahrtrichtung Hiltrup, Abzweig Dües bergweg
• Emsstraße Richtung Süden, Abzweig Warendorfer Straße
• Sprakeler Straße in Fahrtrichtung Münster, Abzweig B 219
• Osthofstraße in Fahrtrichtung Roxel, Abzweig Wesele r Straße
• Isolde-Kurz-Straße in Fahrtrichtung Osten, Abzweig H ülshoffstraße
• von-Schonebeck-Ring in Fahrtrichtung Westen, Abzwe ig Hülshoffstraße
• Altenberger Straße in Fahrtrichtung Altenberge, Abzw eig Hägerstraße
• B51 in Fahrtrichtung Süden, Abzweig Albersloher Weg , stadteinwärts
• Laerer Werseufer in Fahrtrichtung Süden, Abzweig Wo lbecker Straße in Fahrtrichtung Münster
• Weseler Straße in Fahrtrichtung Albachten, Abzweig A n der Hansalinie
• Hülsebrockstraße in Fahrtrichtung Glasurit, Abzweig Osttor
• Dieckmannstraße in Fahrtrichtung Norden, Abzweig Rüs chhausweg
• Dingbänger Weg in Fahrtrichtung Norden, Abzweig Ro xeler Straße
• Weseler Straße in Fahrtrichtung Albachten, Abzweig D ingbänger Weg
• Tilbecker Straße in Fahrtrichtung Münster, Abzweig Pi enersallee
• Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße in Fahrtrichtung Albachten, Abzweig Tilbecker Straße
• Hammer Straße in Fahrtrichtung Hiltrup, Abzweig Mees enstiege
• Umgehungsstraße in Fahrtrichtung Ost, Kreuzung Indus trieweg/Robert-Bosch-Straße, Abzweig
Richtung Robert-Boschstraße
• Inselbogen in Fahrtrichtung West, Kreuzung Weseler Straße, Abzweig Richtung Norden
• Weseler Straße in Fahrtrichtung Albachten, Abzweig B oeselagerweg
• Königsberger Straße in Fahrtrichtung Handorf, Abzwei g Schiffahrter Damm
• Roxeler Straße in Fahrtrichtung Münster, Abzweig Alb ert-Schweizer-Straße
gez. Weber und CDU-Fraktion
Anlage 2
2034 Zeichen
Anlage 2 zur Beschlussvorlage Nr. V/0534/2006 Einsatzkriterien Die einzelnen Ausschluss- ( - ) und Abwägungskriterien ( A ) für den Einsatz der Grünpfeilregelung sind in der nachfolgenden Übersic htstabelle in den Ziffern 1-18 zusammengestellt: BASt 1999 VwV 2001 RiLS A 1 unzureichende Sicht auf Fußgänger und Fahrzeuge der freigegebenen Richtungen - 2 eigene Signalphase für entgegenkommende Linksabbieger - 3 Grüner „Diagonal“-Pfeil für entgegenkommende Li nksabbieger (§ 37 Abs. 2.1) - 4 Fahrtrichtungs-Pfeile in den Lichtzeichen für Rechtsabbieger - 5 Kreuzen oder Befahren von Gleisen beim Rechtsabbiegen - 6 mehrere Fahrstreifen für das Rechtsabbiegen - 7 Außerortsstraße A 8 Überstreichen des Gegenfahrstreifens durch rech tsabbiegende Lkw und Busse A 9 regelmäßige Wendefahrten in übergeordneter Fahr trichtung von rechts A 10 Überforderung der Rechtsabbieger bei vielen Fahrspuren/Fahrtbeziehungen A 11 Behinderung entgegenkommender links abbiegender Linienbusse A 12 Lichtzeichenanlage dient überwiegend der Schulw eg- sicherung ... - 13 13 a 13 b Fußgängerfurten, die häufig von ... Mobilitätsbehinderten ... Seh- oder Gehbehinderten benutzt werden A - 14 Häufige Blockierung der Furt durch rechts abbieg ende (lange) Lkw/Busse A 15 a zu kreuzender Radweg für Verkehr in beiden Ric htungen zugelassen - 15 b ...nicht zugelassen, jedoch trotz Verbotes in der Gegenrichtung in erheblichem Umfang stattfindet (illegal) und durch geeignete Maßnahmen nicht ausreichend eingeschränkt werden kann - 16 abgesetzte Radfahrerfurten A 17 Gesonderte Signalisierung des Radverkehrs auf de r zu kreuzenden Furt A 18 Im Knotenpunktbereich Aufstellflächen für Radfah rer vorhanden, die von Kraftfahrzeugen beim Rechtsabbiegen mit VZ 720 überfahren werden A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (40)
- Mauritzstraße 7
- Hammer Straße
- Emsstraße
- Sprakeler Straße
- Osthofstraße
- Isolde-Kurz-Straße 5
- Hülshoffstraße
- Altenberger Straße
- Hägerstraße
- Weseler Straße
- Hülsebrockstraße
- Dieckmannstraße
- Tilbecker Straße
- Königsberger Straße
- Roxeler Straße
- Mecklenbecker Straße
- Catharina-Müller-Straße
- Steinfurter Straße
- Hamburger Straße
- Amelsbürener Straße
- Robert-Bosch-Straße
- Trauttmansdorffstraße
- Laerer Werseufer
- Inselbogen
- Schiffahrter Damm
- Hoher Heckenweg
- Berliner Platz
- Albersloher Weg
- Martin-Luther-King-Weg
- Am Hawerkamp
- Warendorfer Straße
- Von-Schonebeck-Ring 6
- Annette-von-Droste-Hülshoff-Straße
- Umgehungsstraße
- Albert-Schweitzer-Straße 4
- Kiesekamps Mühle
- Meesenstiege
- GAD-Straße
- Osttor
- Asche
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0534/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 25.07.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37