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KUA/133/2025/1

Umbenennung des Förderpreises in Kulturpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf und Anpassung der Bestimmungen

Beschlussvorlage 04.12.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.02.2026, TOP 33

Beschlussvorlage

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Bestimmungen über die Verleihung der Kulturpreise

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Beschlussvorlage

2632 Zeichen

KUA/133/2025/1
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Beschlussvorlage
Betrifft:
Umbenennung des Förderpreises in Kulturpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf und
Anpassung der Bestimmungen
Fachbereich:
41 - Kulturamt
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordnete Miriam Koch
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Rat 11.02.2026 Entscheidung
 
Beschlussdarstellung:
Der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf beschließt durch eine Neufassung der 
Bestimmungen über die Verleihung des Preises für Bildende Kunst, Darstellende 
Kunst, Musik und Literatur den Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf wie 
folgt umzubenennen:
 
Kulturpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf
 
 
Sachdarstellung: 
1. Kurzdarstellung
Die Landeshauptstadt Düsseldorf ehrt bedeutende Persönlichkeiten der Kunst und 
Kultur durch die jährliche Vergabe von Förderpreisen in den Kategorien Bildende 
Kunst, Darstellende Kunst, Musik und Literatur. Nach Aufhebung der Altersgrenze 
(Beschluss KUA/005/2021) entspricht die Bezeichnung „Förderpreis“ nicht mehr den 
aktuellen Vergabebedingungen und führt zunehmend zu Missverständnissen in der 
öffentlichen Wahrnehmung des Preises. Mit der neuen Benennung wird die 
Bedeutung des Preises als zentrale städtische Auszeichnung für Kunst und Kultur 
hervorgehoben und seine Präsenz und Sichtbarkeit gestärkt. 
Die hier zu beschließenden Änderungen umfassen die Umbenennung des Preises in 
„Kulturpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf“ und die damit einhergehende 
Anpassung der Bestimmungen an die neue Namensgebung.
 
 
 
2. Ausgangslage

Seite 2
Die Landeshauptstadt Düsseldorf vergibt seit 1972 jährlich nach den jeweils 
geltenden Bestimmungen Förderpreise in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende 
Kunst, Musik und Literatur. Mit diesen Auszeichnungen werden Künstler*innen für 
herausragende künstlerische Leistungen geehrt und in ihrer weiteren Entwicklung 
unterstützt. Zuletzt wurden die Bestimmungen mit der Vorlage KUA/007/2024 
aktualisiert.
 
 
3. Geplante Maßnahmen:
Der bisherige Förderpreis wird in „Kulturpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf“ 
umbenannt. Gleichzeitig werden die Bestimmungen über die Verleihung des Preises 
an die neue Bezeichnung angepasst. 
4. Finanzielle Auswirkungen:
o Ja  x Nein
 
Es ergeben sich durch die Namensänderung und die Anpassung der Bestimmungen 
keine finanziellen Auswirkungen.
5. Weiteres Vorgehen: 
Die Bestimmungen wurden infolge der Beratung im Kulturausschuss am 
27.11.2025 angepasst. 
Die Bestimmungen treten nach Beschlussfassung des Rates am [12.12.2025] 
11.02.2026 in Kraft.
 
 
Anlagen:
Bestimmungen über die Verleihung der Kulturpreise

Bestimmungen über die Verleihung der Kulturpreise

7047 Zeichen

Anlage 1 zu KUA/133/2025/1 
 
 
Bestimmungen über die Verleihung der Kulturpreise für bildende Kunst, 
darstellende Kunst, Musik und Literatur der Landeshauptstadt Düsseldorf 
 
 
 
 
§ 1 Kulturpreise 
Zur Erinnerung an das verdienstvolle Leben und Wirken bedeutender 
Persönlichkeiten aus den Bereichen der bildenden Kunst, der darstellenden Kunst, 
der Musik und der Literatur in Düsseldorf und im Bewusstsein der Verpflichtung, 
diese Künste zu fördern, verleiht die Landeshauptstadt Düsseldorf – beginnend mit 
dem Jahre 1972 als Förderpreis der Landeshauptstadt Düsseldorf – acht 
Kulturpreise und zwar je zwei Kulturpreise an Künstlerinnen, Künstler und Gruppen 
in den Sparten: 
1. Bildende Kunst 
insbesondere in den Bereichen Malerei, Bildhauerei, Fotografie, zeitbasierte 
Medien und Performance 
2. Darstellende Kunst 
 insbesondere in den Bereichen Schauspiel, Regie, Bühnen-/Kostümbild, 
 Dramaturgie, Choreographie, Tanz und Performance 
3. Musik 
insbesondere in den Bereichen Komposition, Orchester- und/oder Chorleitung, 
Gesang, Instrumentalmusik, Musikvermittlung und Dramaturgie 
4. Literatur 
insbesondere in den Bereichen Lyrik, Prosa, Dramatik, Spoken Word, Kritik 
und Übersetzung. 
Die Kulturpreise werden sowohl für eine einzige künstlerische Leistung als auch für 
die bisherige Gesamtleistung einer Künstlerin beziehungsweise eines Künstlers 
verliehen, deren beziehungsweise dessen weitere Entwicklung eine Förderung 
verdient. Entsprechendes gilt für Gruppen.  
Studierende der Kunstakademien, Musikhochschulen und vergleichbarer Hochschulen 
dürfen ausgezeichnet werden, sofern sie bereits ein künstlerisches Erststudium oder 
eine vergleichbare Berufsausbildung abgeschlossen haben.  
Erforderlich ist die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zur Biografie und 
zur künstlerischen Leistung. Das Preisgericht bewertet die eingereichten 
Unterlagen und entscheidet über die Auszeichnungsfähigkeit von 
Studierenden.  
Voraussetzung für die Verleihung ist, dass zwischen der Künstlerin beziehungsweise 
dem Künstler beziehungsweise der Gruppe und der Landeshauptstadt Düsseldorf 
eine Verbindung besteht, die durch Ausbildung, Tätigkeit, Wohnsitz, 
Lebensmittelpunkt oder sonstige Bindung nachgewiesen werden kann. Außerdem 
sind aussagekräftige Dokumente zu Biografie und künstlerischer Leistung zu 
erbringen. 
Eine nochmalige Verleihung des Preises an dieselbe Person ist zulässig, wenn 
zwischen den Verleihungen ein Zeitraum von mindestens fünf Jahren liegt.  
Die Kulturpreise werden nicht öffentlich ausgeschrieben. Bewerbungen sind 
ausgeschlossen.

§ 2 Dotierung 
Die Kulturpreise sind Auszeichnungen und mit einem Geldbetrag von je 6.000 Euro 
verbunden; sie dürfen nicht geteilt verliehen werden. Wird ein Kulturpreis nicht 
verliehen, so kann der Kulturausschuss für die dadurch freiwerdenden Mittel eine 
anderweitige Verwendung beschließen. 
 
 
§ 3 Turnus 
 
Die Verleihung der Kulturpreise erfolgt jährlich. 
 
 
§ 4 Bestimmungen und Zusammensetzung der Preisgerichte 
 
Die Entscheidung über die Verleihung der Kulturpreise erfolgt durch ein für jeden 
Bereich vom Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf eingesetztes Preisgericht. Die 
Preisgerichte entscheiden unabhängig und abschließend über die Persönlichkeiten, 
die die Kulturpreise erhalten. 
Mitglieder des Preisgerichtes sind 
als Vertretung der Landeshauptstadt Düsseldorf 
1. die beziehungsweise der Vorsitzende des Kulturausschusses des Rates, 
2. die beziehungsweise der stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses 
des Rates, 
3. je ein im Kulturausschuss stimmberechtigtes Mitglied der weiteren dort 
vertretenen Fraktionen, 
4. die Kulturdezernentin beziehungsweise der Kulturdezernent oder in Vertretung 
die Kulturamtsleitung, 
sowie 
5. Fachjurorinnen und Fachjuroren, die weder dem Rat noch der Verwaltung der 
Stadt Düsseldorf angehören. Die Anzahl der Fachjurorinnen und Fachjuroren 
übersteigt die Gesamtzahl der unter 1.) bis 4.) aufgeführten Jury-Mitglieder 
um eine Person. 
Die unter 1.) bis 3.) genannten Mitglieder können sich durch ein anderes 
stimmberechtigtes Mitglied des Kulturausschusses vertreten lassen. 
 
 
§ 5 Fachjurorinnen und Fachjuroren der Preisgerichte 
Die Fachjurorinnen und Fachjuroren werden für die Dauer einer Wahlperiode des 
Rates der Landeshauptstadt Düsseldorf gewählt, eine erneute Wahl ist zulässig. 
Scheidet ein Mitglied während der Wahlperiode aus, erfolgt die Nachwahl in gleicher 
Weise für die Zeit bis zum Ende der laufenden Wahlperiode des Rates der 
Landeshauptstadt Düsseldorf. 
Die Fachjurorinnen und Fachjuroren erhalten ein Sitzungsgeld für ihre Tätigkeit. 
Ihnen werden die mit ihrer Tätigkeit verbundenen Fahrtkosten ersetzt. Die Höhe des 
Sitzungsgeldes und der Fahrtkosten bestimmt sich entsprechend der Vorschriften für

sachkundige Bürgerinnen und Bürger gemäß der Entschädigungsverordnung des 
Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung. 
 
 
§ 6 Vorschläge 
Die Mitglieder der Preisgerichte können für ihren Bereich Kandidatinnen und 
Kandidaten vorschlagen. Die Preisgerichte sollen auch Vorschläge Dritter 
berücksichtigen. Vorschläge nebst Begründungen sind an das Kulturamt der 
Landeshauptstadt Düsseldorf zu richten. 
 
 
§ 7 Sitzungen der Preisgerichte 
Die Preisgerichte tagen zur Beratung und Abstimmung über die Auswahl der 
Preisträgerinnen und Preisträger in nichtöffentlichen Sitzungen. Die Sitzungsleitung 
wird von der beziehungsweise dem Vorsitzenden des Kulturausschusses 
beziehungsweise der Stellvertretung übernommen. Ist keine der vorgenannten 
Personen in der Sitzung anwesend, bestimmen die Preisgerichte aus ihrer Mitte mit 
einfacher Mehrheit die Sitzungsleitung. 
 
 
§ 8 Entscheidungen der Preisgerichte 
Die Preisgerichte sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder 
anwesend ist. 
Es entscheidet die einfache Mehrheit. Jedes Mitglied hat eine Stimme pro zu 
vergebendem Preis. 
Über die Entscheidung des jeweiligen Preisgerichtes ist eine Niederschrift 
anzufertigen. Diese ist von allen anwesenden Mitgliedern in einfacher Textform zu 
bestätigen. In der Niederschrift ist die Wahl zu begründen. Ein eventuell 
abweichendes Votum ist auf Wunsch des betroffenen Mitglieds des Preisgerichtes in 
die Niederschrift aufzunehmen. 
Das jeweilige Preisgericht trifft seine Entscheidung unabhängig und abschließend. 
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
 
 
§ 9 Bekanntgabe 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf gibt die Entscheidung über die Verleihung der 
Kulturpreise in geeigneter Weise öffentlich bekannt. Wird ein Kulturpreis nicht 
verliehen, so ist auch dies der Öffentlichkeit mitzuteilen. 
 
 
§ 10 Verleihung der Preise 
Die Verleihung der Preise nimmt die Oberbürgermeisterin beziehungsweise der 
Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Düsseldorf oder eine von ihr 
beziehungsweise ihm zu benennende Stellvertretung im Rahmen eines öffentlichen 
Festaktes vor. Die Preisträgerinnen und Preisträger erhalten eine Urkunde.

§ 11 Inkrafttreten 
Diese Bestimmungen treten am [12.12.2025] 11.02.2026 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

11.02.2026 Rat
TOP 33 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KUA/133/2025/1
Typ
Beschlussvorlage
Datum
04.12.2025
Erstellt
04.12.2025 06:47