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0332/2026

Sachstand zum Ersatzneubau der Brücke Bergerstraße

Mitteilung BV 03.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 10.03.2026, TOP 10.2.14

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2414 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
Vorlagen-Nummer 
 0332/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 
 
Sachstand zum Ersatzneubau der Brücke Bergerstraße 
Sachstand zum Ersatzneubau der Brücke Bergerstraße in Porz (Stand Februar 2026) 
 
Sachstand Beschluss 
Beschlussvorlage 0254/2025: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung 
des Ersatzneubaus der Brücke Bergerstraße in der Variante 1 (Vorzugsvariante) auf Grund-
lage der Vorplanungsergebnisse (Leistungsphase 2 HOAI) bis einschließlich der Vorbereitung 
der Vergabe (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten.  
Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich 
Leistungsphase 6 HOAI auf rd. 538.000 €. 
 
Sachstand Planung 
Die Planung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung (Leistungsphase (LPH) 3 der Hono-
rarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021). Nach Abschluss der Entwurfs- und 
Genehmigungsplanung (LPH 4) ist der Abschluss eines Vertrages nach dem Eisenbahnkreu-
zungsgesetz (EKrG) zwischen der Stadt Köln und der DB InfraGO vorgesehen. Anschließend 
erfolgt der Abschluss einer Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und der 
DB InfraGO.  
Zurzeit werden die Leistungen eines Prüfingenieurs zur baustatischen Prüfung des Abbruchs 
und Neubaus ausgeschrieben.  
 
Sperrpausenanmeldung /Abstimmung mit der DB InfraGO 
Die Verwaltung hat über das Planungsbüro Sperrpausen zur Durchführung des Abbruchs/Er-
satzneubaus der Brücke für die Jahre 2027 – 2029 angemeldet.  
 
Aufgrund der Priorisierung von diversen Projekten der Deutschen Bahn sowohl im Links- als 
auch Rechtsrheinischen hat die DB InfraGO diesen Antrag abgelehnt. Nach dieser Mitteilung 
kann eine Umsetzung der Maßnahme „Ersatzneubau Brücke Bergerstraße“ frühestens ab 
2030 erfolgen.  
 
Umleitungskonzept 
Die Verwaltung erarbeitet mit dem beauftragten Ingenieurbüro im Zuge der jetzt anstehenden 
Planungsphase ein Umleitungskonzept, das allen Verkehrsteilnehmern, möglichst verträglich, 
gerecht werden soll. Insbesondere die Ausweichrouten für zu Fuß Gehende und mobilitätsein-
geschränkte Menschen stellen hierbei erhebliche Herausforderungen dar, da die vorhandene 
Infrastruktur zur Querung der Bahntrasse zu sehr großen Umwegen führt.

2 
 
Die Verwaltung wird die BV – vor Einholung des Baubeschlusses – in die Thematik einbezie-
hen.

Beratungsverlauf (1)

10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0332/2026
Typ
Mitteilung BV
Datum
03.03.2026
Erstellt
02.02.2026 10:36