0332/2026
Sachstand zum Ersatzneubau der Brücke Bergerstraße
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 0332/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Sachstand zum Ersatzneubau der Brücke Bergerstraße Sachstand zum Ersatzneubau der Brücke Bergerstraße in Porz (Stand Februar 2026) Sachstand Beschluss Beschlussvorlage 0254/2025: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung, die Planung des Ersatzneubaus der Brücke Bergerstraße in der Variante 1 (Vorzugsvariante) auf Grund- lage der Vorplanungsergebnisse (Leistungsphase 2 HOAI) bis einschließlich der Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6 HOAI) vorzubereiten. Gemäß vorläufiger Kostenschätzung belaufen sich die Planungskosten bis einschließlich Leistungsphase 6 HOAI auf rd. 538.000 €. Sachstand Planung Die Planung befindet sich derzeit in der Entwurfsplanung (Leistungsphase (LPH) 3 der Hono- rarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021). Nach Abschluss der Entwurfs- und Genehmigungsplanung (LPH 4) ist der Abschluss eines Vertrages nach dem Eisenbahnkreu- zungsgesetz (EKrG) zwischen der Stadt Köln und der DB InfraGO vorgesehen. Anschließend erfolgt der Abschluss einer Baudurchführungsvereinbarung zwischen der Stadt Köln und der DB InfraGO. Zurzeit werden die Leistungen eines Prüfingenieurs zur baustatischen Prüfung des Abbruchs und Neubaus ausgeschrieben. Sperrpausenanmeldung /Abstimmung mit der DB InfraGO Die Verwaltung hat über das Planungsbüro Sperrpausen zur Durchführung des Abbruchs/Er- satzneubaus der Brücke für die Jahre 2027 – 2029 angemeldet. Aufgrund der Priorisierung von diversen Projekten der Deutschen Bahn sowohl im Links- als auch Rechtsrheinischen hat die DB InfraGO diesen Antrag abgelehnt. Nach dieser Mitteilung kann eine Umsetzung der Maßnahme „Ersatzneubau Brücke Bergerstraße“ frühestens ab 2030 erfolgen. Umleitungskonzept Die Verwaltung erarbeitet mit dem beauftragten Ingenieurbüro im Zuge der jetzt anstehenden Planungsphase ein Umleitungskonzept, das allen Verkehrsteilnehmern, möglichst verträglich, gerecht werden soll. Insbesondere die Ausweichrouten für zu Fuß Gehende und mobilitätsein- geschränkte Menschen stellen hierbei erhebliche Herausforderungen dar, da die vorhandene Infrastruktur zur Querung der Bahntrasse zu sehr großen Umwegen führt. 2 Die Verwaltung wird die BV – vor Einholung des Baubeschlusses – in die Thematik einbezie- hen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0332/2026
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 03.03.2026
- Erstellt
- 02.02.2026 10:36