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0319/2023

Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Bereitstellung von FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 23.02.2023

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.03.2023, TOP 3.2.2

Anlage 1 - Antrag Grüne AN 1713 2022 TOP 7.7.docx

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Anlage 2 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8 zu TOP 7.7

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 - Antrag Grüne AN 1713 2022 TOP 7.7.docx

1743 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
 
 
Frau 
Bezirksbürgermeisterin 
Claudia Greven-Thürmer 
 
Frau 
Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
 
 
 
 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 29.09.2022 
AN/1713/2022 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 
TOP 7.7 
 
FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Jugend- und 
Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk 
 
Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um 
Aufnahme des o. g. Antrages in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 
20.10.2022 
 
Beschluss: 
Die Verwaltung möge prüfen, in wie weit die Stadt Köln die Kinder-, Jugend- 
und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk logistisch und finanziell bei der 
Beschaffung von Masken und Tests unterstützen kann. 
 
Begründung: 
Alle Schulen und Kitas werden bereits mit FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits 
für Schüler*innen und Personal versorgt. Auch die Kinder- und Jugendeinrichtungen, 
welche mehrfachbelastete Familien und Kinder betreuen, sollten zukünftig hierbei un-
terstützt werden, da diesbezüglich bislang keine Haushaltsgelder oder anderweitige 
Hilfen eingeplant sind. 
 
 
 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Bezirksvertretung Kalk 
Kalker Hauptstr. 247-273 
51103 Köln-Kalk 
Manuela Grube 
Fraktionsvorsitzende 
Mobil: 0179 310 27 67 
manuela.grube@stadt-koeln.de 
 
 
Stephanie Gallerach 
stellv. Fraktionsvorsitzende 
stephanie.gallerach@stadt-koeln.de

Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
 
 
Manuela Grube Keziban Erkmen 
Fraktionsvorsitzende Mitglied der Bezirksvertretung

Anlage 2 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8 zu TOP 7.7

1140 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon:  (0221) 221 98313  
Fax       :  (0221) 221 98347 
E-Mail:  corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 24.10.2022 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 20.10.2022 
öffentlich 
7.7 FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Ju-
gend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk/Antrag der Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.2022 
AN/1713/2022 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlichen geänderten An-
trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen: 
 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk regt den Rat der Stadt Köln an, den Beschluss zu fassen, 
die Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen in der Stadt logistisch und finanziell bei 
der Beschaffung von Masken und Tests zu unterstützen. Hierbei sollen vorrangig die 
Sozialräume der Stadt Köln bedacht werden. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt  
 
Bei Abwesend Bezirksvertreterin Richter (CDU-Fraktion) ,  
Bezirksvertreter Grundmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und  
Einzelvertreter Houghoughi (FDP).

Beschlussvorlage Rat

3416 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
IV/51 
Vorlagen-Nummer 
 0319/2023 
Freigabedatum 
 23.02.2023 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Bereitstellung von FFP2/OP-Masken und 
Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im 
Stadtbezirk Kalk  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk vom 10.10.2022 zur 
Kenntnis und lehnt deren Umsetzung aufgrund einer fehlenden rechtlichen Grundlage ab.  
 
Der Rat der Stadt Köln nimmt das Ergebnis der verwaltungsinternen Prüfung zur Kenntnis, 
dass keine zusätzlichen Finanzmittel zur Anschaffung von Hygienematerial oder Schutzmas-
ken zur Verfügung gestellt werden können.  
 
 
Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 
Finanzausschuss 20.03.2023 
Rat 23.03.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 unter dem TOP 7.7  zum An-
trag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (AN/1713/2022, Anlage 1) einstimmig - ohne Teil-
nahme der Bezirksvertreterin Richter (CDU-Fraktion) , Bezirksvertreter Grundmeier (Fraktion 
Bündnis 90/Die Grünen) und Einzelvertreter Houghoughi (FDP) - folgenden Beschluss ge-
fasst: Die Bezirksvertretung Kalk regt den Rat der Stadt Köln an, den Beschluss zu fassen, die 
Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen in der Stadt logistisch und finanziell bei der Be-
schaffung von Masken und Tests zu unterstützen. Hierbei sollen vorrangig die Sozialräume 
der Stadt Köln bedacht werden. Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt.  
Die Anregung der Bezirksvertretung Kalk wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung 
des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt.  
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die aktuelle Corona-Schutzverordnung in ihrer Fassung vom 24.01.2023, gültig ab 
01.02.2023, setzt auf die Eigenverantwortung jeder einzelnen Person. Alle sind angehalten, 
sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren 
aussetzt. Dazu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken 
(sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereiche angemessen selbstverantwortlich beachtet 
werden.  
 
Auf die Angebote und Einrichtungen der Jugendförderung, zu denen unter anderem auch Ju-
gendeinrichtungen zählen, sind die genannten AHA-Regeln übertragbar. Darüber hinaus liegt 
es in der Verantwortung jedes Trägers der freien Jugendhilfe, in seinen Einrichtungen ein ent-
sprechendes Hygienekonzept zum Schutz der Mitarbeitenden und Besucher*innen vorzuhal-
ten. In diesem Zusammenhang liegt das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske im Entschei-
dungs- und Verantwortungsrahmen jeder einzelnen Person, denn eine Maskenpflicht besteht 
in den Angeboten und Einrichtungen der Jugendförderung laut Corona-Schutzverordnung 
aktuell nicht. 
 
Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, Trägern der freien Jugendhilfe 
zusätzliche Finanzmittel zur Anschaffung von Hygienematerial oder Schutzmasken zur Verfü-
gung zu stellen. Im Rahmen der regulären Fördermittel sind die Kosten für Hygienematerial 
aber im Verwendungsnachweis anerkennungsfähig.  
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

14.03.2023 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
20.03.2023 Finanzausschuss
TOP 10.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
23.03.2023 Rat
TOP 3.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0319/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
23.02.2023
Erstellt
20.01.2023 18:47