0319/2023
Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Bereitstellung von FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk
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Anlage 1 - Antrag Grüne AN 1713 2022 TOP 7.7.docx
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www.gruenekoeln.de Frau Bezirksbürgermeisterin Claudia Greven-Thürmer Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 29.09.2022 AN/1713/2022 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 8 (Kalk) 20.10.2022 TOP 7.7 FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk Sehr geehrter Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Bezirksvertretung Kalk bittet Sie um Aufnahme des o. g. Antrages in die Tagesordnung der Bezirksvertretung Kalk am 20.10.2022 Beschluss: Die Verwaltung möge prüfen, in wie weit die Stadt Köln die Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk logistisch und finanziell bei der Beschaffung von Masken und Tests unterstützen kann. Begründung: Alle Schulen und Kitas werden bereits mit FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für Schüler*innen und Personal versorgt. Auch die Kinder- und Jugendeinrichtungen, welche mehrfachbelastete Familien und Kinder betreuen, sollten zukünftig hierbei un- terstützt werden, da diesbezüglich bislang keine Haushaltsgelder oder anderweitige Hilfen eingeplant sind. Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Bezirksvertretung Kalk Kalker Hauptstr. 247-273 51103 Köln-Kalk Manuela Grube Fraktionsvorsitzende Mobil: 0179 310 27 67 manuela.grube@stadt-koeln.de Stephanie Gallerach stellv. Fraktionsvorsitzende stephanie.gallerach@stadt-koeln.de Mit freundlichen Grüßen Manuela Grube Keziban Erkmen Fraktionsvorsitzende Mitglied der Bezirksvertretung
Anlage 2 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll der BV 8 zu TOP 7.7
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax : (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 24.10.2022 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 20.10.2022 öffentlich 7.7 FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Ju- gend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk/Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 29.09.2022 AN/1713/2022 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlichen geänderten An- trag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen abstimmen: Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk regt den Rat der Stadt Köln an, den Beschluss zu fassen, die Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen in der Stadt logistisch und finanziell bei der Beschaffung von Masken und Tests zu unterstützen. Hierbei sollen vorrangig die Sozialräume der Stadt Köln bedacht werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt Bei Abwesend Bezirksvertreterin Richter (CDU-Fraktion) , Bezirksvertreter Grundmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Einzelvertreter Houghoughi (FDP).
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 IV/51 Vorlagen-Nummer 0319/2023 Freigabedatum 23.02.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Anregung der Bezirksvertretung Kalk zur Bereitstellung von FFP2/OP-Masken und Corona-Test-Kits für alle sozialen Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen im Stadtbezirk Kalk Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Kalk vom 10.10.2022 zur Kenntnis und lehnt deren Umsetzung aufgrund einer fehlenden rechtlichen Grundlage ab. Der Rat der Stadt Köln nimmt das Ergebnis der verwaltungsinternen Prüfung zur Kenntnis, dass keine zusätzlichen Finanzmittel zur Anschaffung von Hygienematerial oder Schutzmas- ken zur Verfügung gestellt werden können. Jugendhilfeausschuss 14.03.2023 Finanzausschuss 20.03.2023 Rat 23.03.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 20.10.2022 unter dem TOP 7.7 zum An- trag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen (AN/1713/2022, Anlage 1) einstimmig - ohne Teil- nahme der Bezirksvertreterin Richter (CDU-Fraktion) , Bezirksvertreter Grundmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Einzelvertreter Houghoughi (FDP) - folgenden Beschluss ge- fasst: Die Bezirksvertretung Kalk regt den Rat der Stadt Köln an, den Beschluss zu fassen, die Kinder-, Jugend- und Sozialeinrichtungen in der Stadt logistisch und finanziell bei der Be- schaffung von Masken und Tests zu unterstützen. Hierbei sollen vorrangig die Sozialräume der Stadt Köln bedacht werden. Ein Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage 2 beigefügt. Die Anregung der Bezirksvertretung Kalk wird gemäß § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem Rat vorgelegt. Stellungnahme der Verwaltung: Die aktuelle Corona-Schutzverordnung in ihrer Fassung vom 24.01.2023, gültig ab 01.02.2023, setzt auf die Eigenverantwortung jeder einzelnen Person. Alle sind angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen unangemessenen Infektionsgefahren aussetzt. Dazu sollen die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken (sogenannte AHA-Regeln) in allen Lebensbereiche angemessen selbstverantwortlich beachtet werden. Auf die Angebote und Einrichtungen der Jugendförderung, zu denen unter anderem auch Ju- gendeinrichtungen zählen, sind die genannten AHA-Regeln übertragbar. Darüber hinaus liegt es in der Verantwortung jedes Trägers der freien Jugendhilfe, in seinen Einrichtungen ein ent- sprechendes Hygienekonzept zum Schutz der Mitarbeitenden und Besucher*innen vorzuhal- ten. In diesem Zusammenhang liegt das Tragen einer FFP2- oder OP-Maske im Entschei- dungs- und Verantwortungsrahmen jeder einzelnen Person, denn eine Maskenpflicht besteht in den Angeboten und Einrichtungen der Jugendförderung laut Corona-Schutzverordnung aktuell nicht. Vor diesem Hintergrund sieht die Verwaltung keine Möglichkeit, Trägern der freien Jugendhilfe zusätzliche Finanzmittel zur Anschaffung von Hygienematerial oder Schutzmasken zur Verfü- gung zu stellen. Im Rahmen der regulären Fördermittel sind die Kosten für Hygienematerial aber im Verwendungsnachweis anerkennungsfähig. Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0319/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.02.2023
- Erstellt
- 20.01.2023 18:47