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AN/1556/2021

Zukunft der Kinderkrankenpflege

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 30.07.2021

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Nächste Beratung: Gesundheitsausschuss, Sitzung am 05.10.2021, TOP 3.2

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

3579 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden des  
Gesundheitsausschusses 
Herrn Dr. Ralf Unna 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 30.07.2021 
 
AN/1556/2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Gesundheitsausschuss 31.08.2021 
 
Zukunft der Kinderkrankenpflege 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Dr.Unna,  
 
die Neuordnung der Pflegeausbildung beinhaltet u.a. seit dem Jahr 2020 die gemeinsame 
Ausbildung von Altenpflege und Krankenpflege in einer zweijährigen generalistischen 
Grundausbildung und anschließender Entscheidung entweder für  
 
a) ein fachspezifisches Vertiefungsjahr in der Alten- oder in der Kinderkrankenpflege (= 
„Besonderer Abschluss“) , oder  
b) eine Fortsetzung der generalistischen Ausbildung mit dem Abschluss Pflegefachfrau 
bzw. Pflegefachmann. 
 
Eine eigenständige Ausbildung „Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. –pfleger“ 
gibt es nicht mehr. In der EU wird nur die generalistische Ausbildung als Pflegefachfrau oder 
Pflegefachmann anerkannt,  es gibt Bundesländer, die deswegen vom o.g. „Besonderen 
Abschluss“ abraten. 
 
Diese Neuordnung der Ausbildung trifft auf die zunehmenden Strukturanforderungen zur 
speziellen Diagnostik, Therapie und Pflege in pädiatrischen Abteilungen von Krankenhäu-
sern wie Perinatalzentrum, Kinderherzchirurgie, Kinderonkologie oder Kinder- und Jugend-
psychiatrie. In diesen Bereichen ist der Einsatz von Pflegekräften entweder mit dem Beson-
deren Abschluss Gesundheits- und Kinderkrankenpflege oder pädiatrisch weitergebildeten 
Pflegefachkräften vorgeschrieben; eine Pflegefachfrau bzw. ein Pflegefachmann benötigt 
dazu eine zweijährige Weiterbildung.

- 2 - 
 
Die Neuordnung der Pflegeausbildung, so lautet die Sorge, verursache absehbar eine 
Knappheit an zugelassenen Fachkräften und belastet damit die Zukunft und Qualität von 
pädiatrischen Krankenhausabteilungen. Daneben werden Auswirkungen in der ambulanten 
pädiatrischen Versorgung befürchtet. 
 
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, folgende Fragen zu beantworten bzw. auf ihre Beant-
wortung seitens zuständiger Stellen hinzuwirken: 
 
1. Wie beurteilt die Stadt Köln die dargelegten Sachverhalte?  
 
2. Wie stellt sich die Situation der Pflege in pädiatrischen Abteilungen bzw. Kranken-
häusern in Köln aktuell dar? Gehen Sie dabei bitte auf die aktuelle Stellenbesetzung 
ein und skizzieren Sie wie viele Fremdkräfte von Dienstleistern benötigt werden, um 
den Betrieb aufrechtzuerhalten. Gibt es Hinweise, dass Gesundheits- und Kinder-
krankenpflegekräfte den Beruf überdurchschnittlich verlassen? 
 
3. Wie entwickelte sich das Angebot und die Besetzung von Ausbildungsplätzen zur 
Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in in Köln von 2010 bis 2019 und wie viele 
Absolvent*innen gab es in dieser Zeit tatsächlich? Gibt es Informationen oder Ein-
schätzungen zum Verbleib dieser Fachkräfte im erlernten Beruf?  
 
4. Wie viele Ausbildungsplätze zum/zur Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in nach 
neuem Recht (seit 2020) gibt es in Köln?  
 
5. Wie ist in Köln die Weiterbildung generalistisch ausgebildeter Pflegefachkräfte in der 
pädiatrischen Pflege organisiert? 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
gez. Lino Hammer      gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
Gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

05.10.2021 Gesundheitsausschuss
TOP 3.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

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Details

Aktenzeichen
AN/1556/2021
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
30.07.2021
Erstellt
30.07.2021 12:52