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2824/2019

Aktueller Sachstand zu Haus Fühlingen

Mitteilung BV 19.08.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 19.09.2019, TOP 7.1.3

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

2111 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/322/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 2824/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)  
 
Aktueller Sachstand zu Haus Fühlingen 
Mit Anfrage AN/0294/2019 bittet die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler um Beantwor-
tung folgender Fragen: 
 
1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die geplante Bebauung? 
2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, so dass es zu keinen Unfällen auf dem Gelände 
kommt? 
 
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
 
1. Als aktueller Sachstand in Bezug auf die geplante Bebauung wird mitgeteilt, dass nichts dazu 
vorliegt. Denn der zuletzt unter TOP 7.2.2 in Sitzung am 09.03.2017 benannte Bauantrag war 
im Juli 2018 negativ beendet worden und es ist seitdem bis heute kein neuer Bauantrag mehr 
eingegangen. 
 
2. Das Ordnungsamt kontrolliert die betreffende Liegenschaft bzw. das Haus in kurzen Zeitinter-
vallen. Bei Feststellung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere mögliche Zu-
gänge in das Gebäude, wird der Eigentümer umgehend informiert und zu entsprechenden Si-
cherungsmaßnahmen aufgefordert. 
Darüber hinaus erfolgt eine ständige Bestreifung durch die Polizei Köln, vor allem in den 
Abendstunden und an Wochenenden. 
 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.03.2019, unter TOP 7.2.3, wurde durch Be-
zirksvertreterin Frau Danke nachgefragt, nach wie vielen Jahren bzw. ab welchem Bauzustand der 
Denkmalschutz verfällt. 
 
Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: 
 
Der Denkmalschutz eines Gebäudes erlischt nicht automatisch – auch nicht nach einem längeren 
Zeitraum. Eine formelle Austragung eines Denkmals aus der Denkmalliste muss entweder per Antrag 
erfolgen oder Prüfung der Denkmalfachbehörden. Für eine derartige Austragung müssen gewichtige 
und stichhaltige Gründe vorliegen; die letztendliche Entscheidung obliegt der Denkmalfachbehörde. In 
Bezug auf Haus Fühlingen ist der Eigentümer nach wie vor durch das Denkmalschutzgesetz rechtlich 
verpflichtet, das Denkmal zu erhalten und wurde hierauf auch hingewiesen.

Beratungsverlauf (1)

19.09.2019 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2824/2019
Typ
Mitteilung BV
Datum
19.08.2019
Erstellt
15.08.2019 19:21