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Aktueller Sachstand zu Haus Fühlingen

Mitteilung BV 2824/2019 vom 19.08.2019

Stand: Am 19.09.2019 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/322/40 Vorlagen-Nummer 2824/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) Aktueller Sachstand zu Haus Fühlingen Mit Anfrage AN/0294/2019 bittet die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Chorweiler um Beantwor- tung folgender Fragen: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand in Bezug auf die geplante Bebauung? 2. Welche Maßnahmen werden ergriffen, so dass es zu keinen Unfällen auf dem Gelände kommt? Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: 1. Als aktueller Sachstand in Bezug auf die geplante Bebauung wird mitgeteilt, dass nichts dazu vorliegt. Denn der zuletzt unter TOP 7.2.2 in Sitzung am 09.03.2017 benannte Bauantrag war im Juli 2018 negativ beendet worden und es ist seitdem bis heute kein neuer Bauantrag mehr eingegangen. 2. Das Ordnungsamt kontrolliert die betreffende Liegenschaft bzw. das Haus in kurzen Zeitinter- vallen. Bei Feststellung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit, insbesondere mögliche Zu- gänge in das Gebäude, wird der Eigentümer umgehend informiert und zu entsprechenden Si- cherungsmaßnahmen aufgefordert. Darüber hinaus erfolgt eine ständige Bestreifung durch die Polizei Köln, vor allem in den Abendstunden und an Wochenenden. In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 14.03.2019, unter TOP 7.2.3, wurde durch Be- zirksvertreterin Frau Danke nachgefragt, nach wie vielen Jahren bzw. ab welchem Bauzustand der Denkmalschutz verfällt. Hierzu teilt die Verwaltung Folgendes mit: Der Denkmalschutz eines Gebäudes erlischt nicht automatisch – auch nicht nach einem längeren Zeitraum. Eine formelle Austragung eines Denkmals aus der Denkmalliste muss entweder per Antrag erfolgen oder Prüfung der Denkmalfachbehörden. Für eine derartige Austragung müssen gewichtige und stichhaltige Gründe vorliegen; die letztendliche Entscheidung obliegt der Denkmalfachbehörde. In Bezug auf Haus Fühlingen ist der Eigentümer nach wie vor durch das Denkmalschutzgesetz rechtlich verpflichtet, das Denkmal zu erhalten und wurde hierauf auch hingewiesen.

Beratungsverlauf

  1. 19.09.2019

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.3, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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