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3746/2019

Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007

Mitteilung Ausschuss 02.12.2019

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Anlage_Gesamtbericht der Stadt Köln für 2018

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Anlage_Gesamtbericht der Stadt Köln für 2018

10268 Zeichen

Anlage 
 
 
 
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln 
für das Kalenderjahr 2018 
gemäß Artikel 7 Abs.1 der Verordnung 
1370/2007 der Europäischen Union  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
         Stand 11/2019

2 
 
Inhalt 
1. Betrieb................................ ................................ ................................ ................................ ...... 3 
2. Einnahmen................................ ................................ ................................ ................................  4 
3. Kundenbarometer ................................ ................................ ................................ .....................  5 
3.1 Angebotsqualität ................................ ................................ ................................ .....................  5 
3.2 Betriebsqualität ................................ ................................ ................................ .......................  6 
3.3 Fahrgastservice ................................ ................................ ................................ .......................  7 
3.4 Sauberkeit und Sicherheit ................................ ................................ ................................ ........  8 
3.5 Gesamtzufriedenheit ................................ ................................ ................................ ...............  8

3 
 
 
ÖPNV-Gesamtbericht der S tadt Köln für 2018 gemäß Artikel 7 (1) der 
Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union  
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den Öffentlichen Personennahverkehr auf 
ihrem Stadtgebiet gemäß Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung 1370/2007 der Europäischen Union 
verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes 
sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen 
Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
Die Stadt Köln hat mit Ratsbeschluss vom 15. Dezember 2005 und 24. Juni 2008 die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB) mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im Rahmen der 
Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet der Stadt Köln und auf den 
Gebieten anderer Aufgabenträger gemäß den Vereinbarungen über interlokale Verkehre und deren 
Finanzierung betraut. 
Die KVB führt den Öffentlichen Personennahverkehr auf der Grundlage der bestehenden 
eigenwirtschaftlichen Linienverkehrsgenehmigungen, den Vorgaben des aktuellen Nahverkehrsplans 
Köln und den Regelungen des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) durch. Hierzu gehört auch die 
flächendeckende Anwendung des Gemeinschaftstarifs des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg.  
1. Betrieb 
Im Jahr 2018 betrieben die Kölner Verkehrs-Betriebe AG zwölf Stadtbahnlinien, 54 Buslinien und 
11 Linien im Bedarfsverkehr (Anruf-Sammel-Taxi oder TaxiBus). Gemäß Nahverkehrsplan der Stadt 
Köln ist das Stadtbahnnetz in ein Hoch- und ein Niederflurnetz unterteilt. Im Hochflurnetz verkehren 
Stadtbahnwagen mit einer Einstiegshöhe von 90 Zentimetern, im Niederflurnetz Stadtbahnwagen mit 
einer Einstiegshöhe von 35 Zentimetern über Schienenoberkante. Zum Hochflurnetz zählten 2018 
sieben Stadtbahnlinien, zum Niederflurnetz fünf Stadtbahnlinien. Auf allen Buslinien kommen 
Niederflurbusse zum Einsatz.  
Die Linienlänge betrug zum 31.12.2018 im gesamten Stadtbahnnetz 246 Kilometer, im gesamten 
Busnetz 647 Kilometer. Es kamen 378 Stadtbahnfahrzeuge und 328 Busse (227 Busse der Kölner 
Verkehrs-Betriebe AG, 101 von Subunternehmern betriebene) zum Einsatz. Die Gesamtleistung 
betrug 53,8Millionen Wagenkilometer im Jahr 2018. Es wurden 282 Millionen Fahrgäste befördert.

4 
 
2. Einnahmen 
Zur ordnungsgemäßen Durchführung des Öffentlichen Personennahverkehrs in ihrem 
Bedienungsgebiet gemäß der Betrauungsregelung und den Vereinbarungen über interlokale 
Verkehre erhält die Kölner Verkehrs-Betriebe AG Ausgleichszahlungen für folgende 
gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen: 
 Infrastrukturvorhaltung 
 Regiemehrleistungen und Vertriebsmehrleistungen 
 Verkehrsverbesserungsmaßnahmen, Fahrzeug-/Bedienungsstandards und Systemnachteile im 
Busbereich 
Im Kalenderjahr 2018 erhielt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für diese Verpflichtungen in der Sparte 
Bus einen Finanzausgleich von 31,9 Millionen Euro. Die Ausgleichszahlungen in der Sparte Stadtbahn 
beliefen sich auf 72,2 Millionen Euro.  
Darüber hinaus wurden der Kölner Verkehrs-Betriebe AG 2018 Mittel aus den pauschalisierten 
Zuwendungen gemäß § 11 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-
Westfalen  in Höhe von ca. 5,8 Millionen Euro für den Einsatz umweltfreundlicher bzw. 
emissionsarmer Busse gewährt. 
Zudem erhielt die KVB Zuwendungen nach § 11 ÖPNVG in Höhe von 2,1 Millionen Euro für die 
Grunderneuerung von 28 hochflurigen Stadtbahnwagen und 6,6 Mio. Euro für die Beschaffung von 
20 neuen Stadtbahnwagen zum Einsatz im Linienverkehr. Dieser Investitionskostenzuschuss wird bei 
der jährlichen Berechnung der vorgenannten allgemeinen Ausgleichszahlung der Stadt Köln 
entsprechend berücksichtigt. 
Insgesamt hatte die Kölner Verkehrs-Betriebe AG für Leistungen des Öffentlichen 
Personennahverkehrs im Geschäftsjahr 2018 Aufwendungen in Höhe von 403,3 Millionen Euro.  
Diesen standen – neben den oben dargestellten Ausgleichsleistungen für die erbrachten 
gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen – Fahrgelderlöse und andere betriebliche Erträge in Höhe 
von 280,5 Millionen Euro gegenüber.  
Darüber hinaus erhielt die Gesellschaft vom Land Nordrhein-Westfalen 8,6 Millionen Euro 
Abgeltungszahlungen für die Beförderung von Schwerbehinderten sowie weitere 3,5 Millionen Euro 
von der Stadt Köln und den Umlandgemeinden für die Beförderung von Auszubildenden.

5 
 
3. Kundenbarometer 
Um Aussagen über die Qualität im Öffentlichen Personennahverkehr aus Nutzersicht zu erhalten, 
lässt die Kölner Verkehrs-Betriebe AG im Rahmen des „KVB-Kundenbarometers“ unter ihren 
Gelegenheits-Fahrgästen und Stammkunden in kurzen Abständen Telefoninterviews zur 
Zufriedenheit mit der Angebotsqualität durch die Firma Kantar TNS als repräsentative Studie 
durchführen. Für das Jahr 2018 sind nachfolgend die Ergebnisse des KVB-Kundenbarometers 
zusammengestellt. Hiermit soll der Verpflichtung zur Beurteilung der Qualität des Öffentlichen 
Personennahverkehrs nachgekommen werden. Um eine Entwicklung darzustellen, sind die 
Ergebnisse der Befragungen aus den letzten fünf Jahren gegenübergestellt.  
3.1 Angebotsqualität 
Hier sind die Einzelergebnisse aus den Fragen zu Takten und Anschlüssen zusammengefasst. 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
1. Angebotsqualität 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Im Jahr 2018 stuften die Fahrgäste der Kölner Verkehrs-Betriebe AG die Taktfrequenz und die 
Anschlüsse im Kölner ÖPNV-Angebot im durchschnittlichen Bereich ein. Beide Aspekte werden im 
Zeitverlauf relativ ähnlich bewertet, wobei eine etwas größere Zufriedenheit mit der Taktfrequenz 
vorliegt.   
 
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2014 2015 2016 2017 2018
Taktfrequenz
Anschlüsse

6 
 
3.2 Betriebsqualität 
Unter Betriebsqualität wurden die Einzelmerkmale zu Pünktlichkeit und Schnelligkeit der Bahnen und 
Busse gruppiert. 
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
2. Betriebsqualität 
(Quelle: KVB.-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Die Zufriedenheit hinsichtlich der Pünktlichkeit im ÖPNV-Angebot liegt im mittleren Bereich. Im Jahr 
2018 ist jedoch gegenüber den vorigen zwei Jahren eine leichte Verbesserung festzustellen. Mit der 
Schnelligkeit der Beförderung sind die Fahrgäste über die letzten fünf Jahre, mit einer nahezu 
gleichbleibenden Bewertung, zufriedener.  
  
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2014 2015 2016 2017 2018
Pünktlichkeit und
Zuverlässigkeit
Schnelligkeit der
Beförderung

7 
 
3.3 Fahrgastservice  
Unter Fahrgastservice wurden bisher die Merkmale der Fahrplan-Information sowie die Orientierung 
in den Stationen zusammengefasst. Zwischen 2015 und 2017 wurden auch die Informationen bei 
Störungen und Verspätungen an den Haltestellen und im Fahrzeug bewertet. Seit 2018 werden 
wieder die Merkmale Fahrplan-Information und Orientierung in den Stationen abgefragt.  
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
3. Fahrgastservice 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
(1)  2014 und 2018 erhoben 
(2)  2015-2017 erhoben 
Im Jahr 2018 konnte bezüglich der Fahrplan-Information an Haltestellen und 
Beschilderung/Hinweisbeschilderung zur Orientierung ein ähnliches Ergebnis wie in den vergangenen 
Jahren bzw. in 2014 registriert werden. Die Kunden-Einschätzung zur Zufriedenheit kann als leicht 
überdurchschnittlich bezeichnet werden.  
 
 
  
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
2014 2015 2016 2017 2018
Fahrplan-Information an
Haltestellen
Beschilderung/Hinweisschilder zur
Orientierung (1)
Infos bei Störungen und
Verspätungen an Haltestellen (2)
Infos bei Störungen und
Verspätungen im Fahrzeug (2)

8 
 
3.4 Sauberkeit und Sicherheit 
Abschließend sind die Bewertungen der Qualitätsmerkmale zu Sicherheit und Sauberkeit aufgeführt.  
Zufriedenheit mit der Qualität des ÖPNV-Angebots 
4. Sauberkeit und Sicherheit 
(Quelle: KVB-Kundenbarometer; Befragte Personen: Fahrgäste) 
 
Bewertung (1 = vollkommen zufrieden; 5 = unzufrieden) 
Hinsichtlich der Themen Sauberkeit und Sicherheit wurde die Zufriedenheit im Jahr 2018 besser 
bewertet als in den vorigen vier Jahren. Der Wert liegt dennoch weiterhin im mittleren Bereich.  
3.5 Gesamtzufriedenheit 
Die Gesamtzufriedenheit der KVB-Kunden hat sich mit einem Mittelwert von 3,03 im Jahr 2018 
gegenüber dem Mittelwert von 2,98 aus dem Vorjahr geringfügig verschlechtert. Grundsätzlich 
schwankt der Wert über den Zeitverlauf regelmäßig um den Wert 3. 
1
1,5
2
2,5
3
3,5
4
4,5
5
Sauberkeit im
Fahrzeug
Sauberkeit und
Gepflegtheit der
Haltestellen
Sicherheit abends an
Haltestellen
Sicherheit abends im
Fahrzeug
2014
2015
2016
2017
2018

Mitteilung Ausschuss

2040 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer   02.12.2019 
 3746/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Verkehrsausschuss 02.12.2019 
Finanzausschuss 09.12.2019 
 
Bericht der Stadt Köln gemäß Art. 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 
Die Stadt Köln ist als zuständige Aufgabenträgerin für den ÖPNV auf ihrem Stadtgebiet gemäß Arti-
kel 7 (1) der EU-Verordnung 1370/2007 verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in 
ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Be-
treiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichs-
leistungen und ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich zu machen.  
 
In Artikel 7 (1) der oben genannten EU-Verordnung heißt es:  
 
„Jede zuständige Behörde macht einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständig-
keitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öf-
fentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und 
ausschließlichen Rechte öffentlich zugänglich. Dieser Bericht unterscheidet nach Busverkehr und 
schienengebundenem Verkehr, er muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität 
und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen und gegebenenfalls Informationen 
über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten.“  
 
Der aktuelle Bericht ist als Anlage beigefügt. Die verwendeten Daten beziehen sich auf das Jahr 
2018. 
 
Die Stadt Köln kommt ihrer Veröffentlichungspflicht nach, indem sie ihren Bericht auf den städtischen 
Internetseiten in der Rubrik „Verkehr“ unter https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/bericht-
zum-oeffentlichen-personennahverkehr veröffentlicht und im Amtsblatt einen Verweis auf die entspre-
chende Internetseite bekannt gibt.  
 
Anlage  
ÖPNV-Gesamtbericht der Stadt Köln für 2018 gemäß Artikel 7 (1) der Verordnung 1370/2007 
 
Gez. Blome

Beratungsverlauf (2)

02.12.2019 Verkehrsausschuss
TOP 7.2.11 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.12.2019 Finanzausschuss
TOP 2.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3746/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.12.2019
Erstellt
25.10.2019 13:02