0942/2020
Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer
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Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 26.05.2020
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Anlage 3 Geschäftsführung Verkehrsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24447 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 31.05.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 57. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 26.05.2020 öffentlich 3.3 Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer 0942/2020 SE Kissenbeck merkt an, dass die beigefügten Skizzen und Darstellungen nicht rea- lisierbar erscheinen und kritisiert, dass die seiner Zeit beschlossene Anbindung an den Breslauer Platz einfach fallengelassen werde. Er hoffe sehr, dass die Machbar- keitsstudie dennoch zum Ergebnis kommen werde, dass eine adäquate Anbindung an die Radverkehrsinfrastruktur Breslauer Platz möglich sei. Die RM Michel und Hammer schließen sich seitens der CDU-Fraktion und der Frakti- on Bündnis 90/Die Grünen diesen Ausführungen an und schlagen vor, die Vorlage zunächst in die BV Innenstadt zu verweisen und deren Votum abzuwarten. RM Weisenstein stellt fest, dass über die erforderliche Anbindung des Breslauer Platzes offensichtlich großer Konsens bestehe; die Vorlage hingegen gehe in eine andere Richtung, so dass er sich ggf. ein interfraktionelles Gespräch vorstellen kön- ne. SE Uckrow erinnert an die seinerzeitige Initiative der FDP-Fraktion, alternativ einen Aufzug zu planen und errichten. Unabhängig von der Feststellung, dass der Breslau- er Platz angebunden werden müsse, möchte er noch darauf hinweisen, dass eine Rampe den freien und schönen Blick auf den Rhein behindere. RM Pöttgen ist erstaunt, dass der Stadtentwicklungsausschuss in diesem sensiblen Bereich nicht eingebunden werde und beantragt, die Beratungsfolge noch zu erwei- tern. RM Hammer schlägt vor, die Zeit bis zur Sondersitzung am 10.06. zu nutzen, um ggf. auch fraktionsübergreifend und mit der Bezirksvertretung Änderungswünsche zu dis- 2 kutieren und zu formulieren. Eine Beschlussfassung sollte jedoch auf jeden Fall noch vor der Sommerpause erfolgen. Sofern der Stadtentwicklungsausschuss erst am 16.06. beraten werde, sei dies zu spät. BG Blome macht deutlich, dass mit dem vorliegenden Beschluss zunächst lediglich ein Planungsbüro beauftragt werden soll. Ein Votum des Stadtentwicklungsaus- schusses halte sie in diesem frühen Stadium für nicht erforderlich; dieses werde selbstverständlich eingeholt, wenn die verschiedenen Alternativen ausgearbeitet sei- en. Dass die Anbindung des Breslauer Platzes nicht fallengelassen werden soll, die- sen Wunsch könne sie nachvollziehen und vollumfänglich unterstützen. Sie erinnert jedoch an ihre Ausführungen zur provisorischen Rampe und den Umstand, dass die Deutsche Bahn AG in Kürze mit den Planungen zur Gleiserweiterung der S11 begin- nen werde mit der Konsequenz, dass der ganze Bereich über einige Jahre in eine große Baustelleneinrichtungsfläche umgewandelt werde. Der komplette Bereich des Breslauer Platzes müsse sicherlich umgeplant werden; hierüber könne man sich je- doch erst zu gegebener Zeit verständigen. Dass eine Rampe nicht den Blick auf das Rheinufer verschandeln dürfe, sei natürlich auch aus Sicht der Verwaltung wichtig. 1. Beschluss (Mündlicher Antrag der SPD-Fraktion): Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung zusätzlich in den Stadt- entwicklungsausschuss. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion 2. Beschluss: Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Innenstadt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 2 - Erläuterung einzelne Varianten
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Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0942/2020 Variante A1: Wenderampe: Beginn im Bereich der jetzigen Treppenanlage am Brückenpfeiler, Verlauf zunächst auf wasserseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer, dann Wendelung und unterer Rampenverlauf auf landseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer. Endgültiger Fußpunkt der Rampe muss noch an die Lage des Überweges über das Konrad-Adenauer- Ufer angepasst werden. Im Hochwasserfall nutzbar. Radweg Radrampe Abstandslinie Hochwasser- schutzmauer Variante A2: Gerader Rampenverlauf: Beginn im Bereich der jetzigen Treppenanlage am Brückenpfeiler, Verlauf auf wasserseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer Richtung Norden, im Hochwasserfall nicht nutzbar. Variante A3: Gerader Rampenverlauf: Beginn im Bereich der jetzigen Treppenanlage am Brückenpfeiler, Verlauf auf landseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer Richtung Norden, im Hochwasserfall nutzbar. Verschwenkung des vorhandenen Fahrradweges notwendig. Variante A4: Wenderampe: Beginn im Bereich der jetzigen Treppenanlage am Brückenpfeiler, anderhalb- fache Wendelung im Uhrzeigersinn dann gerader Verlauf Richtung Norden auf landseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer, im Hochwasserfall nutzbar. Variante B1: Zwiegeteilte Rampe: Beginn im Bereich des Reiterstandbildes zwischen den Brücken- pfeilern Verlauf Rampe 1:Zunächst geschwungen im weiteren Verlauf geradlinig Richtung Norden auf landseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer, im Hochwasserfall nutzbar. Verlauf Rampe 2: geschwungen Richtung Westen, Bau nach Entwicklung Breslauer Platz Variante C1: Wenderampe: Beginn im Bereich der jetzigen Treppenanlage am Brückenpfeiler, zweifache Wendelung im Uhrzeigersinn dann gerader Verlauf Richtung Süden auf wasserseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer, im Hochwasserfall nicht nutzbar.
Anlage 4 - Auszug BV Innenstadt 04.06.2020
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Anlage 4 Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 09.06.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 04.06.2020 öffentlich 3.2 Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer 0942/2020 Frau Rode, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau teilt mit, dass die Bahn in absehbarer Zeit eine Baustelleneinrichtung am Breslauer Platz für die Erweiterung der S11 plant, daher sei der Abzweig am Breslauer Platz bei der Variante erst zu ei- nem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Planung für die Fuß- und Radwegrampe soll in Kombination mit der Planung für die Erweiterung der Nor- und Südseite der Hohenzollernbrücke ausgeschrieben werden. Nach Abschluss der Vorplanung wer- den die politischen Gremien mit Vorstellung der Varianten erneut beteiligt. Frau Dr. Börschel führt aus, dass die Rampe eine massive Beeinträchtigung des nördlichen Rheinufers sei und kann aus diesem Grund nicht nachvollziehen, dass der Stadtentwicklungsausschuss nicht in der Beratungsfolge beteiligt sei. Herr Domgörgen, CDU, spricht sich gegen den Änderungsantrag der Grünen aus, weil ein Workshop zu einer weiteren Verzögerung führe. Herr Vincon, Grüne, betont die Bedeutung einer Anbindung an den Breslauer Platz. Alle vorliegenden Varianten seien ein städtebauliches Desaster. Frau Tillessen, FDP, weist auf den Antrag der FDP hin, der eine schnellere und o p- tisch bessere Lösung ermögliche. Ergänzter Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be- schluss zu fassen: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, vor einem Einstieg in die Pla- nung einer dauerhaften Fuß- und Radwegrampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke, einen Workshop mit folgenden Beteiligten durch- zuführen: Deutsche Bahn AG – Brückenbauwerke alle relevanten Dienststellen der Stadtverwaltung, insbesondere 69 (Brü- ckenbau), 61 (Stadtplanung), 66 (Fahrradbeauftragte*r), 48 (Denkmalpfle- ge) aktive Fahrradverbände (ADFC, VCD…) Politik auf Rats- und BV-Ebene geeignete Fachplaner*innen und Ingenieur*innen Ziel des Workshops ist die Realisierung einer komfortablen und akzeptablen Anbindung des Breslauer Platzes und des Rheinufers an die Nordseite der Ho- henzollernbrücke. Hierbei soll auch diskutiert werden, ob es sinnvoll erscheint, die Rampe 2: (geschwungen Richtung Westen, Bau nach Entwicklung Breslau- er Platz) in der Variante B1 vorerst als Provisorium zu errichten. Die Verwaltung wird gebeten, die Varianten bevorzugt zu prüfen, die den Ein- satz der Rampe auch bei Hochwasser möglich machen und bei denen nur we- nige bzw. keine Bäume den Baumaßnahmen zum Opfer fallen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, CDU, SPD, Die Linke, Gut und Deine Freunde gegen die Stimme der FDP zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 09.06.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 04.06.2020 öffentlich 3.2.1 ÄA zur Vorlage 0942/2020 Dauerhafte Rampe Nordseite Hohenzollern- brücke, Grüne AN/0711/2020 Beschluss: Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, vor einem Einstieg in die Planung einer dauerhaften Fuß- und Radwegrampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke, einen Workshop mit folgenden Beteiligten durchzuführen: Deutsche Bahn AG – Brückenbauwerke alle relevanten Dienststellen der Stadtverwaltung, insbesondere 69 (Brücken- bau), 61 (Stadtplanung), 66 (Fahrradbeauftragte*r), 48 (Denkmalpflege) aktive Fahrradverbände (ADFC, VCD…) Politik auf Rats- und BV-Ebene geeignete Fachplaner*innen und Ingenieur*innen Ziel des Workshops ist die Realisierung einer komfortablen und akzeptablen Anbin- dung des Breslauer Platzes und des Rheinufers an die Nordseite der Hohenzollern- brücke. Hierbei soll auch diskutiert werden, ob es sinnvoll erscheint, die Rampe 2: (geschwungen Richtung Westen, Bau nach Entwicklung Breslauer Platz) in der Vari- ante B1 vorerst als Provisorium zu errichten. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD, Die Linke, Gut und Deine Freunde gegen die Stimmen der CDU und FDP zugestimmt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 09.06.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 04.06.2020 öffentlich 3.2.2 Änderungsantrag - Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzo l- lernbrücke am Rheinufer, FDP AN/0758/2020 Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be- schluss zu fassen: Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur Rheinuferpromenade bzw. -straße an der unterstromigen, linksrheinischen Seite der Hohenzollernbrücke beauftragt. Der Aufzug soll ausreichend groß sein und mit einer Videoüberwachung mit Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen werden. In enger Abstimmung mit der DB AG soll im Zuge der Gleiserweiterung oder der Be- bauung des Breslauer Platzes das erforderliche Rampenbauwerk realisiert werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD, und Deine Freunde gegen die Stimmen der CDU, Die Linke, Gut und FDP abgelehnt. Geschäftsführung Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Frau Dederichs Telefon: (0221) 221-26144 E-Mail: Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de Datum: 09.06.2020 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 04.06.2020 öffentlich 3.2.3 Änderungsantrag -Hohenzollernbrücke - Rampe - CDU AN/0749/2020 Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, die Varianten bevorzugt zu prüfen, die den Einsatz der Rampe auch bei Hochwasser möglich machen und bei denen nur wenige bzw. keine Bäume den Baumaßnahmen zum Opfer fallen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, Die Linke, Gut gegen die Stimmen der SPD bei Enthaltung Grüne und Deine Freunde zugestimmt.
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
III/692/10
Vorlagen-Nummer
0942/2020
Freigabedatum 04.05.2020
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen
nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer
Beschlussorgan
Verkehrsausschuss
Gremium Datum
Beschluss:
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung der dauerhaften Fuß- und
Radwegrampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer
weiterzuverfolgen und bis zur Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten.
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt der Vorlage uneinge-
schränkt zustimmt.
Alternative :
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Planung der Fuß- und Radwegerampe von der linksrheini-
schen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke zurückzustellen.
Verkehrsausschuss 26.05.2020
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020
Verkehrsausschuss
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Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 950.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja s. Förderung
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Bestandssituation
Derzeit ist der nördliche Fuß- und Radweg entlang der Hohenzollernbrücke linksrheinisch nur über
eine Treppenanlage am Brückenkopf erreichbar. Für Fahrräder ist die Treppenanlage mit Schiebehil-
fe nur umständlich nutzbar. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist diese nicht barrierefreie Zu-
gangssituation unzureichend. Der Bau einer dauerhaften Rampe in Richtung Breslauer Platz entlang
der Gleisanlagen ist kurzfristig aufgrund der Planungen zur Gleiserweiterung der S-Bahngleise am
Hauptbahnhof und der Umsetzung der Bebauung des Breslauer Platzes nicht realisierbar. Mit Be-
schluss des Verkehrsausschusses (Vorlagen-Nr. 3561/2017) vom 15.05.2018 wurde die Verwaltung
mit der Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe auf der nördlichen linksrheinischen Seite
der Hohenzollernbrücke zwecks barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz beauftragt.
Bei der Bearbeitung der Entwurfsplanung bestätigte sich, dass innerstädtische komplexe Randbedin-
gungen wie z. B. die bauliche Machbarkeit der Fundamente, Abstimmungen mit den Planungen für
die S-Bahn-Gleiserweiterung der DB AG, Abstimmungen mit betroffenen Anliegern, Denkmalschutz
inklusive der Bodendenkmäler, Hochwasserschutz, vorhandene Leitungen und Anmietung benötigter
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Flächen usw. zu beachten sind und zu einem sehr hohen Aufwand bei der Realisierung der Rampe
führen.
Daher hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss am 12.03.2020 mitgeteilt (Vorlagen-Nr.
0446/2020) dass die Planung und Umsetzung einer provisorischen Rampe in Richtung Breslauer
Platz nicht weiter verfolgt wird. Als Alternative wird die Planung einer dauerhaften Fuß- und Radweg-
rampe am Rheinufer fortgeführt.
Stand der Planung
Erste Ergebnisse aus einer durchgeführten Machbarkeitsstudie liegen der Verwaltung vor und befin-
den sich im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. In der Anlage 2 sind vorab erste Skizzen von
möglichen Rampenführungen beigefügt. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie wird die Verwal-
tung nunmehr die Varianten für eine dauerhafte barrierefreie Lösung im Detail untersuchen.
Externe Vergabe
Es ist vorgesehen, die Planungs- und Gutachterleistungen an externe Büros zu vergeben. Bezug-
nehmend auf den Beschluss des Rates zur „Erweiterung der Nord- und Südseite der
Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss“ (Vorlagen-Nr. 2808/2019) vom
26.03.2020 soll die Planung der Rampe am Rheinufer zusammen mit der Erweiterung der Nordseite
der Hohenzollernbrücke durch ein Planungsbüro durchgeführt werden. Ziel ist eine ganzheitliche Be-
trachtung der Fuß- und Radwegführung unter Berücksichtigung der Bauwerksgestaltung.
Zeitplanung
Nach Einholung des Planungsbeschlusses werden weitere Planungsschritte (gutachterliche Leistun-
gen, architektonische Beratungen) eingeleitet und die Planung bis zur Leistungsphase 2 abgeschlos-
sen. Auf dieser Grundlage wird anschließend ein erweiterter Planungsbeschluss zur Festlegung einer
Vorzugsvariante eingeholt.
Kosten
Eine belastbare Angabe zu den Baukosten und zu den darauf basierenden Planungs- und Gutachter-
honoraren kann in dem derzeitigen Planungsstand (Machbarkeitsstudie) nicht erfolgen.
Die Verwaltung geht für die Planungsleistungen insgesamt von einem prognostizierten Kostenorien-
tierungswert in Höhe von rd. 950.000 € brutto aus.
Bedarfsprüfung
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat dem Bedarf der Planungskosten für eine Rampe auf der links-
rheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke grundsätzlich zugestimmt (siehe RPA Nr.:
2017/1310).
Finanzierung
Die zur Finanzierung erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 950.000 € stehen im
Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 1202, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung.
Die Kosten zur Durchführung der Vorplanung werden zunächst konsumtiv, d.h. im Ergebnishaushalt
abgebildet. Das Ergebnis der Vorplanung mündet jedoch in konkrete Baumaßnahmen, die aus dem
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Investitionshaushalt finanziert werden. Mit der neuen Rampe soll die Verkehrsinfrastruktur für den
nichtmotorisierten Individualverkehr begünstigt werden, sodass mit dieser Maßnahme ein wesentli-
cher Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und Verbesserungen des Stadtklimas geschaffen wird.
Förderung
Die Verwaltung prüft derzeit, welche Fördermittel zur Finanzierung der Projektkosten herangezogen
werden können.
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fußverkehr
und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut-
zung des privaten Pkw. Somit trägt der Rampenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei.
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den.
Anlagen
Anlage 1 - Gesamtübersichtslageplan Projekte im Bereich der Hohenzollernbrücke
Anlage 2 - Erläuterung der einzelnen Varianten
Anlage 1 - Gesamtübersichtslageplan Projekte Hohenzollernbrücke
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Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau freigegebenohne Einträge Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt. nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 690Stadt KölnAmt 690/2-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummer Plan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:MachbarkeitsstudieDB Engineering & Consulting GmbH Region West Planung Köln I.TV-W-P-KÖL(K) Picassoplatz 1c 50679 Köln keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / Unterschrift I.TV-W-P-KÖL(K) AII.TV-W-P-KÖL(K) PKOI.TV-W-P-KÖL(K) RS05.07.201905.07.201905.07.2019 ---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträge nichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträge nichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen Maßstab:Datum: Planart / Inhalt: 05.07.2019 Übersicht: Stadt Köln XXGROBÜP0001VÜbersichtsplan1:2.500Gesamtplanung der Rad.- u. Gehwege an derHohenzollernbrückeI.TV-W-P-KÖL(K) AIKI.TV-W-P-KÖL(K) MSCI.TV-W-P-KÖL(K) TRI26.08.201926.08.201926.08.2019 26.08.2019
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0942/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 04.05.2020
- Erstellt
- 23.03.2020 16:22