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0942/2020

Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer

Beschlussvorlage Ausschuss 04.05.2020

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 10.06.2020, TOP 1.3

Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 26.05.2020

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Anlage 2 - Erläuterung einzelne Varianten

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Anlage 4 - Auszug BV Innenstadt 04.06.2020

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1 - Gesamtübersichtslageplan Projekte Hohenzollernbrücke

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Sachstandsbericht Rat /Ausschuss 11/2024

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Anlage 3 - Auszug Verkehrsausschuss 26.05.2020

3623 Zeichen

Anlage 3 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 31.05.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 57. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 26.05.2020  
öffentlich 
3.3 Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an 
der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am 
Rheinufer 
0942/2020 
SE Kissenbeck merkt an, dass die beigefügten Skizzen und Darstellungen nicht rea-
lisierbar erscheinen und kritisiert, dass die seiner Zeit beschlossene Anbindung an 
den Breslauer Platz einfach fallengelassen werde. Er hoffe sehr, dass die Machbar-
keitsstudie dennoch zum Ergebnis kommen werde, dass eine adäquate Anbindung 
an die Radverkehrsinfrastruktur Breslauer Platz möglich sei. 
 
Die RM Michel und Hammer schließen sich seitens der CDU-Fraktion und der Frakti-
on Bündnis 90/Die Grünen diesen Ausführungen an und schlagen vor, die Vorlage 
zunächst in die BV Innenstadt zu verweisen und deren Votum abzuwarten. 
 
RM Weisenstein stellt fest, dass über die erforderliche Anbindung des Breslauer 
Platzes offensichtlich großer Konsens bestehe; die Vorlage hingegen gehe in eine 
andere Richtung, so dass er sich ggf. ein interfraktionelles Gespräch vorstellen kön-
ne. 
 
SE Uckrow erinnert an die seinerzeitige Initiative der FDP-Fraktion, alternativ einen 
Aufzug zu planen und errichten. Unabhängig von der Feststellung, dass der Breslau-
er Platz angebunden werden müsse, möchte er noch darauf hinweisen, dass eine 
Rampe den freien und schönen Blick auf den Rhein behindere.   
 
RM Pöttgen ist erstaunt, dass der Stadtentwicklungsausschuss in diesem sensiblen 
Bereich nicht eingebunden werde und beantragt, die Beratungsfolge noch zu erwei-
tern. 
 
RM Hammer schlägt vor, die Zeit bis zur Sondersitzung am 10.06. zu nutzen, um ggf. 
auch fraktionsübergreifend und mit der Bezirksvertretung Änderungswünsche zu dis-

2 
 
kutieren und zu formulieren. Eine Beschlussfassung sollte jedoch auf jeden Fall noch 
vor der Sommerpause erfolgen. Sofern der Stadtentwicklungsausschuss erst am 
16.06. beraten werde, sei dies zu spät. 
 
BG Blome macht deutlich, dass mit dem vorliegenden Beschluss zunächst lediglich 
ein Planungsbüro beauftragt werden soll. Ein Votum des Stadtentwicklungsaus-
schusses halte sie in diesem frühen Stadium für nicht erforderlich; dieses werde 
selbstverständlich eingeholt, wenn die verschiedenen Alternativen ausgearbeitet sei-
en. Dass die Anbindung des Breslauer Platzes nicht fallengelassen werden soll, die-
sen Wunsch könne sie nachvollziehen und vollumfänglich unterstützen. Sie erinnert 
jedoch an ihre Ausführungen zur provisorischen Rampe und den Umstand, dass die 
Deutsche Bahn AG in Kürze mit den Planungen zur Gleiserweiterung der S11 begin-
nen werde mit der Konsequenz, dass der ganze Bereich über einige Jahre in eine 
große Baustelleneinrichtungsfläche umgewandelt werde. Der komplette Bereich des 
Breslauer Platzes müsse sicherlich umgeplant werden; hierüber könne man sich je-
doch erst zu gegebener Zeit verständigen. Dass eine Rampe nicht den Blick auf das 
Rheinufer verschandeln dürfe, sei natürlich auch aus Sicht der Verwaltung wichtig. 
 
1. Beschluss (Mündlicher Antrag der SPD-Fraktion): 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung zusätzlich in den Stadt-
entwicklungsausschuss. 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich abgelehnt gegen die SPD-Fraktion 
 
2. Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verweist die Vorlage zur Anhörung in die BV Innenstadt. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 2 - Erläuterung einzelne Varianten

1826 Zeichen

Anlage 2 zur Beschlussvorlage 0942/2020 
Variante A1: 
Wenderampe: Beginn im Bereich der jetzigen Treppenanlage am Brückenpfeiler, Verlauf 
zunächst auf wasserseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer, dann Wendelung und 
unterer Rampenverlauf auf landseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer. Endgültiger 
Fußpunkt der Rampe muss noch an die Lage des Überweges über das Konrad-Adenauer-
Ufer angepasst werden. Im Hochwasserfall nutzbar. 
 
  
 Radweg Radrampe 
 Abstandslinie Hochwasser-
schutzmauer

Variante A2: 
Gerader Rampenverlauf: Beginn im Bereich der jetzigen Treppenanlage am Brückenpfeiler, 
Verlauf auf wasserseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer Richtung Norden, im 
Hochwasserfall nicht nutzbar.

Variante A3: 
Gerader Rampenverlauf: Beginn im Bereich der jetzigen Treppenanlage am Brückenpfeiler, 
Verlauf auf landseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer Richtung Norden, im 
Hochwasserfall nutzbar. Verschwenkung des vorhandenen Fahrradweges notwendig.

Variante A4: 
Wenderampe: Beginn im Bereich der jetzigen Treppenanlage am Brückenpfeiler, anderhalb-
fache Wendelung im Uhrzeigersinn dann gerader Verlauf Richtung Norden auf landseitiger 
Seite der Hochwasserschutzmauer, im Hochwasserfall nutzbar.

Variante B1: 
Zwiegeteilte Rampe: Beginn im Bereich des Reiterstandbildes zwischen den Brücken-
pfeilern  
Verlauf Rampe 1:Zunächst geschwungen im weiteren Verlauf geradlinig Richtung Norden 
auf landseitiger Seite der Hochwasserschutzmauer, im Hochwasserfall nutzbar. 
Verlauf Rampe 2: geschwungen Richtung Westen, Bau nach Entwicklung Breslauer Platz

Variante C1: 
Wenderampe: Beginn im Bereich der jetzigen Treppenanlage am Brückenpfeiler, zweifache 
Wendelung im Uhrzeigersinn dann gerader Verlauf Richtung Süden auf wasserseitiger Seite 
der Hochwasserschutzmauer, im Hochwasserfall nicht nutzbar.

Anlage 4 - Auszug BV Innenstadt 04.06.2020

6526 Zeichen

Anlage 4 
 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 09.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 04.06.2020  
öffentlich 
3.2 Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an 
der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am 
Rheinufer 
0942/2020 
Frau Rode, Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau teilt mit, dass die Bahn in 
absehbarer Zeit eine Baustelleneinrichtung am Breslauer Platz für die Erweiterung 
der S11 plant, daher sei der Abzweig am Breslauer Platz bei der Variante erst zu ei-
nem späteren Zeitpunkt vorgesehen. Die Planung für die Fuß- und Radwegrampe 
soll in Kombination mit der Planung für die Erweiterung der Nor- und Südseite der 
Hohenzollernbrücke ausgeschrieben werden. Nach Abschluss der Vorplanung wer-
den die politischen Gremien mit Vorstellung der Varianten erneut beteiligt. 
 
Frau Dr. Börschel führt aus, dass die Rampe eine massive Beeinträchtigung des 
nördlichen Rheinufers sei und kann aus diesem Grund nicht nachvollziehen, dass 
der Stadtentwicklungsausschuss nicht in der Beratungsfolge beteiligt sei. 
 
Herr Domgörgen, CDU, spricht sich gegen den Änderungsantrag der Grünen aus, 
weil ein Workshop zu einer weiteren Verzögerung führe.  
 
Herr Vincon, Grüne, betont die Bedeutung einer Anbindung an den Breslauer Platz. 
Alle vorliegenden Varianten seien ein städtebauliches Desaster.  
 
Frau Tillessen, FDP, weist auf den Antrag der FDP hin, der eine schnellere und o p-
tisch bessere Lösung ermögliche.

Ergänzter Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be-
schluss zu fassen: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, vor einem Einstieg in die Pla-
nung einer dauerhaften Fuß- und Radwegrampe an der linksrheinischen nördlichen 
Seite der Hohenzollernbrücke, einen Workshop mit folgenden Beteiligten durch-
zuführen:  
 Deutsche Bahn AG – Brückenbauwerke  
 alle relevanten Dienststellen der Stadtverwaltung, insbesondere 69 (Brü-
ckenbau), 61 (Stadtplanung), 66 (Fahrradbeauftragte*r), 48 (Denkmalpfle-
ge) 
 aktive Fahrradverbände (ADFC, VCD…) 
 Politik auf Rats- und BV-Ebene 
 geeignete Fachplaner*innen und Ingenieur*innen 
Ziel des Workshops ist die Realisierung einer komfortablen und akzeptablen 
Anbindung des Breslauer Platzes und des Rheinufers an die Nordseite der Ho-
henzollernbrücke. Hierbei soll auch diskutiert werden, ob es sinnvoll erscheint, 
die Rampe 2: (geschwungen Richtung Westen, Bau nach Entwicklung Breslau-
er Platz) in der Variante B1 vorerst als Provisorium zu errichten.  
Die Verwaltung wird gebeten, die Varianten bevorzugt zu prüfen, die den Ein-
satz der Rampe auch bei Hochwasser möglich machen und bei denen nur we-
nige bzw. keine Bäume den Baumaßnahmen zum Opfer fallen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, CDU, SPD, Die Linke, Gut und Deine 
Freunde gegen die Stimme der FDP zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 09.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 04.06.2020  
öffentlich 
3.2.1 ÄA zur Vorlage 0942/2020 Dauerhafte Rampe Nordseite Hohenzollern-
brücke, Grüne 
AN/0711/2020 
Beschluss: 
Die Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:  
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, vor einem Einstieg in die Planung 
einer dauerhaften Fuß- und Radwegrampe an der linksrheinischen nördlichen Seite 
der Hohenzollernbrücke, einen Workshop mit folgenden Beteiligten durchzuführen:  
 Deutsche Bahn AG – Brückenbauwerke 
 alle relevanten Dienststellen der Stadtverwaltung, insbesondere 69 (Brücken-
bau), 61 (Stadtplanung), 66 (Fahrradbeauftragte*r), 48 (Denkmalpflege) 
 aktive Fahrradverbände (ADFC, VCD…) 
 Politik auf Rats- und BV-Ebene 
 geeignete Fachplaner*innen und Ingenieur*innen 
Ziel des Workshops ist die Realisierung einer komfortablen und akzeptablen Anbin-
dung des Breslauer Platzes und des Rheinufers an die Nordseite der Hohenzollern-
brücke. Hierbei soll auch diskutiert werden, ob es sinnvoll erscheint, die Rampe 2: 
(geschwungen Richtung Westen, Bau nach Entwicklung Breslauer Platz) in der Vari-
ante B1 vorerst als Provisorium zu errichten.  
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD, Die Linke, Gut und Deine Freunde 
gegen die Stimmen der CDU und FDP zugestimmt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 09.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 04.06.2020  
öffentlich 
3.2.2 Änderungsantrag - Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und 
Radwegerampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzo l-
lernbrücke am Rheinufer, FDP 
AN/0758/2020 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Verkehrsausschuss folgenden Be-
schluss zu fassen: 
 
Die Verwaltung wird mit der Errichtung eines dauerhaften gläsernen Aufzugs zur 
Rheinuferpromenade bzw. -straße an der unterstromigen, linksrheinischen Seite der 
Hohenzollernbrücke beauftragt. Der Aufzug soll ausreichend groß sein und mit einer 
Videoüberwachung mit Anschluss an die städtische Verkehrsleitzentrale versehen 
werden. 
In enger Abstimmung mit der DB AG soll im Zuge der Gleiserweiterung oder der Be-
bauung des Breslauer Platzes das erforderliche Rampenbauwerk realisiert werden. 
 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich mit den Stimmen von Grüne, SPD, und Deine Freunde gegen die 
Stimmen der CDU, Die Linke, Gut und FDP abgelehnt.

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Frau Dederichs 
Telefon:  (0221) 221-26144  
E-Mail:  Andrea.Dederichs@stadt-koeln.de 
Datum: 09.06.2020 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der 
Bezirksvertretung Innenstadt  vom 04.06.2020  
öffentlich 
3.2.3 Änderungsantrag -Hohenzollernbrücke - Rampe - CDU 
AN/0749/2020 
 
Beschluss: 
 
Die Verwaltung wird gebeten, die Varianten bevorzugt zu prüfen, die den Einsatz der 
Rampe auch bei Hochwasser möglich machen und bei denen nur wenige bzw. keine 
Bäume den Baumaßnahmen zum Opfer fallen. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich mit den Stimmen von CDU, Die Linke, Gut gegen die Stimmen der 
SPD bei Enthaltung Grüne und Deine Freunde zugestimmt.

Beschlussvorlage Ausschuss

7084 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/692/10 
 
Vorlagen-Nummer 
 0942/2020 
Freigabedatum 04.05.2020 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Planungsbeschluss für eine dauerhafte Fuß- und Radwegerampe an der linksrheinischen 
nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer 
Beschlussorgan 
Verkehrsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung der dauerhaften Fuß- und 
Radwegrampe an der linksrheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke am Rheinufer 
weiterzuverfolgen und bis zur Vorentwurfsplanung (Leistungsphase 2 HOAI) vorzubereiten. 
 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage, sofern die BV Innenstadt der Vorlage uneinge-
schränkt zustimmt. 
 
 
Alternative : 
Der Verkehrsausschuss beschließt, die Planung der Fuß- und Radwegerampe von der linksrheini-
schen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke zurückzustellen.  
 
 
 
Verkehrsausschuss 26.05.2020 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 
Verkehrsausschuss

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  950.000  € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja s. Förderung 
     % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Bestandssituation 
Derzeit ist der nördliche Fuß- und Radweg entlang der Hohenzollernbrücke linksrheinisch nur über 
eine Treppenanlage am Brückenkopf erreichbar. Für Fahrräder ist die Treppenanlage mit Schiebehil-
fe nur umständlich nutzbar. Für mobilitätseingeschränkte Personen ist diese nicht barrierefreie Zu-
gangssituation unzureichend. Der Bau einer dauerhaften Rampe in Richtung Breslauer Platz entlang 
der Gleisanlagen ist kurzfristig aufgrund der Planungen zur Gleiserweiterung der S-Bahngleise am 
Hauptbahnhof und der Umsetzung der Bebauung des Breslauer Platzes nicht realisierbar. Mit Be-
schluss des Verkehrsausschusses (Vorlagen-Nr. 3561/2017) vom 15.05.2018 wurde die Verwaltung 
mit der Planung einer temporären Fuß- und Radwegerampe auf der nördlichen linksrheinischen Seite 
der Hohenzollernbrücke zwecks barrierefreier Anbindung an den Breslauer Platz beauftragt. 
 
Bei der Bearbeitung der Entwurfsplanung bestätigte sich, dass innerstädtische komplexe Randbedin-
gungen wie z. B. die bauliche Machbarkeit der Fundamente, Abstimmungen mit den Planungen für 
die S-Bahn-Gleiserweiterung der DB AG, Abstimmungen mit betroffenen Anliegern, Denkmalschutz 
inklusive der Bodendenkmäler, Hochwasserschutz, vorhandene Leitungen und Anmietung benötigter

3 
Flächen usw. zu beachten sind und zu einem sehr hohen Aufwand bei der Realisierung der Rampe 
führen. 
 
Daher hat die Verwaltung dem Verkehrsausschuss am 12.03.2020 mitgeteilt (Vorlagen-Nr. 
0446/2020) dass die Planung und Umsetzung einer provisorischen Rampe in Richtung Breslauer 
Platz nicht weiter verfolgt wird. Als Alternative wird die Planung einer dauerhaften Fuß- und Radweg-
rampe am Rheinufer fortgeführt.  
 
 
Stand der Planung  
Erste Ergebnisse aus einer durchgeführten Machbarkeitsstudie liegen der Verwaltung vor und befin-
den sich im verwaltungsinternen Abstimmungsprozess. In der Anlage 2 sind vorab erste Skizzen von 
möglichen Rampenführungen beigefügt. Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie wird die Verwal-
tung nunmehr die Varianten für eine dauerhafte barrierefreie Lösung im Detail untersuchen.  
 
 
Externe Vergabe  
 
Es ist vorgesehen, die Planungs- und Gutachterleistungen an externe Büros zu vergeben. Bezug-
nehmend auf den Beschluss des Rates zur „Erweiterung der Nord- und Südseite der 
Hohenzollernbrücke; Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss“ (Vorlagen-Nr. 2808/2019) vom 
26.03.2020 soll die Planung der Rampe am Rheinufer zusammen mit der Erweiterung der Nordseite 
der Hohenzollernbrücke durch ein Planungsbüro durchgeführt werden. Ziel ist eine ganzheitliche Be-
trachtung der Fuß- und Radwegführung unter Berücksichtigung der Bauwerksgestaltung.  
 
Zeitplanung 
 
Nach Einholung des Planungsbeschlusses werden weitere Planungsschritte (gutachterliche Leistun-
gen, architektonische Beratungen) eingeleitet und die Planung bis zur Leistungsphase 2 abgeschlos-
sen. Auf dieser Grundlage wird anschließend ein erweiterter Planungsbeschluss zur Festlegung einer 
Vorzugsvariante eingeholt. 
 
 
Kosten 
 
Eine belastbare Angabe zu den Baukosten und zu den darauf basierenden Planungs- und Gutachter-
honoraren kann in dem derzeitigen Planungsstand (Machbarkeitsstudie) nicht erfolgen. 
Die Verwaltung geht für die Planungsleistungen insgesamt von einem prognostizierten Kostenorien-
tierungswert in Höhe von rd. 950.000 € brutto aus.  
 
 
Bedarfsprüfung 
 
Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) hat dem Bedarf der Planungskosten für eine Rampe auf der links-
rheinischen nördlichen Seite der Hohenzollernbrücke grundsätzlich zugestimmt (siehe RPA Nr.: 
2017/1310).  
 
 
Finanzierung 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Aufwandsermächtigungen in Höhe von 950.000 € stehen im 
Haushaltsplan 2020/2021 im Teilergebnisplan 1202, Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und 
Dienstleistungen im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung. 
 
Die Kosten zur Durchführung der Vorplanung werden zunächst konsumtiv, d.h. im Ergebnishaushalt 
abgebildet. Das Ergebnis der Vorplanung mündet jedoch in konkrete Baumaßnahmen, die aus dem

4 
Investitionshaushalt finanziert werden. Mit der neuen Rampe soll die Verkehrsinfrastruktur für den 
nichtmotorisierten Individualverkehr begünstigt werden, sodass mit dieser Maßnahme ein wesentli-
cher Beitrag zur nachhaltigen Mobilität und Verbesserungen des Stadtklimas geschaffen wird. 
 
 
Förderung 
 
Die Verwaltung prüft derzeit, welche Fördermittel zur Finanzierung der Projektkosten herangezogen 
werden können.  
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fußverkehr 
und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nut-
zung des privaten Pkw. Somit trägt der Rampenneubau zu einer Reduktion des Treibhausgasaussto-
ßes bei. 
 
Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer-
den. 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Gesamtübersichtslageplan Projekte im Bereich der Hohenzollernbrücke 
Anlage 2 - Erläuterung der einzelnen Varianten

Anlage 1 - Gesamtübersichtslageplan Projekte Hohenzollernbrücke

1699 Zeichen

Die OberbürgermeisterinAmt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
freigegebenohne Einträge
Das Urheberrecht an dieser Zeichnung verbleibt bei der Stadt Köln (§§ 1, 2, 15-18, 96 desUrheberrechtsgesetzes vom 09.09.1965 BGBI S. 1273).Die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen ist nur mit unserer schriftlichenGenehmigung zulässig. Die Zeichnung ist Dritten nicht zugänglich zu machen. Zuwiderhandlungen werdenzivil- und strafrechtlich verfolgt.
nichtfreigegebenDatum / UnterschriftDatum / UnterschriftDatum / Unterschrift
Stadt KölnAmt 69Stadt KölnAmt 690Stadt KölnAmt 690/2-BauwerksnummerPhaseGewerkStatusNummer
Plan-Nr.Bauwerk:bearb.gez.gepr.DatumNamePlanverfasser/in:Planstufe:MachbarkeitsstudieDB Engineering & Consulting GmbH Region West Planung Köln I.TV-W-P-KÖL(K) Picassoplatz 1c 50679 Köln 
keineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / UnterschriftkeineEinträgeEinträgeEinträgeübernommenDatum / Unterschrift
I.TV-W-P-KÖL(K) AII.TV-W-P-KÖL(K) PKOI.TV-W-P-KÖL(K) RS05.07.201905.07.201905.07.2019
---- --TeilbauwerkPlantypIndexfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträge
nichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgenfreigegebenohne Einträge
nichtfreigegebenfreigegebenmit Einträgen
Maßstab:Datum:
Planart / Inhalt:
05.07.2019
Übersicht:
Stadt Köln
XXGROBÜP0001VÜbersichtsplan1:2.500Gesamtplanung der Rad.- u. Gehwege an derHohenzollernbrückeI.TV-W-P-KÖL(K) AIKI.TV-W-P-KÖL(K) MSCI.TV-W-P-KÖL(K) TRI26.08.201926.08.201926.08.2019
26.08.2019

Beratungsverlauf (3)

26.05.2020 Verkehrsausschuss
TOP 3.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: im ersten Durchgang verwiesen

Zur Sitzung
04.06.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2020 Verkehrsausschuss
TOP 1.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0942/2020
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
04.05.2020
Erstellt
23.03.2020 16:22