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0491/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.01.2024 (AN/0095/2024) betreffend „Sachstand Nachbesetzung der Stelle Schulleiter*in am städt. Kaiserin-Theophanu-Gymnasium in Kalk"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 14.02.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 07.03.2024, TOP 9.1.2

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2003 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40 
 
Vorlagen-Nummer 
 0491/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.01.2024 
(AN/0095/2024) betreffend „Sachstand Nachbesetzung der Stelle Schulleiter*in am 
städt. Kaiserin-Theophanu-Gymnasium in Kalk" 
Die SPD-Fraktion bittet in der Bezirksvertretung Kalk um Beantwortung folgender Fra-
gen. Die Stelle der Schulleitung am Städt. Kaiserin-Theophanu-Gymnasiums in Kalk 
ist seit Beginn des Schuljahres 2022/2023 und damit seit nunmehr eineinhalb Jahren 
nicht besetzt. 
 
1. Wie ist der Sachstand bei der Nachbesetzung der Stelle Schulleiter*in am Städt. 
Kaiserin-Theophanu-Gymnasium in Kalk?  
2. Wann ist mit der Nachbesetzung der Stelle zu rechnen bzw. welche Gründe behin-
dern die Besetzung? 
 
 
Beantwortung der Verwaltung: 
 
Das Stellenbesetzungsverfahren der Schulleitungen und stellvertretenden Schulleitun-
gen erfolgt durch die Bezirksregierung Köln und nicht durch den Schulträger (Stadt 
Köln).  
Die Bezirksregierung Köln hat auf Anfrage folgende Informationen zur Verfügung ge-
stellt: 
 
1.  Wie ist der Sachstand bei der Nachbesetzung der Stelle Schulleiter*in am Städt. 
Kaiserin-Theophanu-Gymnasium in Kalk?  
 
Das Besetzungsverfahren dauert noch an und ist noch nicht abgeschlossen. 
 
 
2.  Wann ist mit der Nachbesetzung der Stelle zu rechnen bzw. welche Gründe be-
hindern die Besetzung? 
 
Die Besetzung hat sich wegen eines Konkurrentenstreits verzögert. Wir werden 
die Stelle so schnell wie möglich nachbesetzen und hoffen, dass dies innerhalb 
der nächsten 6 Monate gelingen wird. Ein genauer Zeitpunkt lässt sich allerdings

2 
 
schwer vorhersagen oder einschätzen, da die Dauer des Besetzungsverfahrens 
von vielen Faktoren abhängt (z.B. davon, dass sich geeignete Bewerber*innen be-
werben oder dass sich der/die auserwählte Bewerber*in auch für die Stelle ent-
scheidet).

Beratungsverlauf (1)

07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 9.1.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0491/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
14.02.2024
Erstellt
01.02.2024 08:29