3057/2023
Beantwortung der Anfrage AN-1693-2023 der FDP-Fraktion aus der Sitzung des JHA am 26.09.2023 zur Situation der wohnungslosen Kinder und Jugendlichen in Köln
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IV/51 Vorlagen-Nummer 11.12.2024 3057/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 30.01.2024 Beantwortung der Anfrage AN-1693-2023 der FDP-Fraktion aus der Sitzung des JHA am 26.09.2023 zur Situation der wohnungslosen Kinder und Jugendlichen in Köln Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bringt folgende Thematik ein: „In NRW spiegelt sich ein beunruhigender Trend wider: Die Zahl der Menschen ohne eigenen Wohnraum, darunter eine alarmierende Anzahl von Kindern und Jugendlichen, ist in den letz- ten Jahren signifikant angestiegen. Gemäß den jüngsten Daten des statistischen Landesam- tes Nordrhein-Westfalen waren zum Stichtag 31. Januar 2023 insgesamt 84.690 Menschen in behördlich vermittelten Unterkünften oder Einrichtungen von Sozialträgern untergebracht. Da- bei fiel besonders ins Auge, dass mehr als ein Viertel dieser Betroffenen Kinder und Jugendli- che waren, wie die Statistiker zum Tag der Wohnungslosen am 11. September in Düsseldorf mitteilten. Diese besorgniserregenden Zahlen werfen dringende Fragen auf, wie Köln mit dieser heraus- fordernden Situation umgeht und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Lebensbedin- gungen dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu verbessern.“ Vor diesem Hintergrund bittet die FDP um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Inwiefern hat sich die Anzahl der wohnungslosen Kinder und Jugendlichen in Köln in den letzten fünf Jahren unter Berücksichtigung und Erläuterung bestimmter Trends und Ursachen entwickelt? 2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um zu verhindern, dass Kinder und Jugendliche wohnungslos werden und um wohnungslose Kinder und Jugendliche zu unterstützen? 3. Wie variieren die Bedürfnisse und Herausforderungen von deutschen und ausländi- schen wohnungslosen Jugendlichen in Köln? 4. Welche spezifischen Maßnahmen und Programme hat die Stadt Köln entwickelt, um auf diese Unterschiede einzugehen und angemessene Unterstützung zu bieten? 5. Inwieweit gibt es spezielle Programme oder Initiativen in Köln, die sich auf die Unter- bringung und Betreuung von alleinlebenden wohnungslosen Minderjährigen konzent- rieren? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Die Zuständigkeit für die Versorgung von Wohnungslosen obliegt dem Amt für Soziales, Arbeit und Senioren und dem Amt für Wohnungswesen. Über mögliche variierende Bedürfnisse von deutschen und ausländischen Kindern im Zusam- menhang mit der Wohnversorgung kann die Verwaltung keine Aussage treffen. Grundsätzlich kann zu der Thematik wie folgt ausgeführt werden: 2 Die Fachstelle Wohnen bringt im Rahmen der Gefahrenabwehr gem. § 14 OGB von Obdach- losigkeit bedrohte Menschen in Notunterkünften unter. Darunter sind alleinstehende Männer und Frauen, Familien in allen denkbaren Zusammensetzungen und Paare. Alleinlebende Kin- dern oder Jugendliche werden von der Fachstelle Wohnen nicht untergebracht. Valide Daten zu der mengenmäßigen Entwicklung der Anzahl von wohnungslosen Kinder und Jugendlichen in Köln aus den letzten 5 Jahren liegen leider nicht vor. Alle Maßnahmen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit werden durch die Fachstelle Wohnen grundsätzlich für den gesamten betroffenen Personenkreis ergriffen. Familien werden grundsätzlich im Familienverbund unter- gebracht und erhalten als eine der vulnerablen Gruppen soweit möglich eine besondere Auf- merksamkeit bei der Unterbringung. Wenn in einem notuntergebrachten Familienverbund Kin- der vorhanden sind, erfolgt in jedem Fall durch die Fachstelle Wohnen eine standardisierte Mitteilung an das Amt für Kinder, Jugend und Familie. Sollte das Amt für Kinder, Jugend und Familie darüber Kenntnis erlangen, dass Familien mit Kindern und/oder Jugendlichen von Wohnungslosigkeit bedroht sind, erfolgt eine Überführung in die Zuständigkeit des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren (Fachstelle Wohnen). Ob die Wohnung dann für die Familie beschlagnahmt werden kann oder eine Notversorgung notwen- dig ist, obliegt der pflichtgemäßen Entscheidung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. In deren System bzw. den ordnungsrechtlichen Unterbringungsangeboten des Amtes für Wohnungswesen erfolgt dann auch eine mögliche Notunterbringung von Kinder/Jugendlichen innerhalb ihres Familienverbandes. Die Unterbringung von Kindern/Jugendlichen im ord- nungsbehördlichem System bedingt demnach immer die Begleitung durch mindestens einen Erziehungsberechtigten. „Alleinlebende wohnungslose Minderjährige“ kann es nicht geben. Grundsätzlich besteht für Minderjährige immer das Sorgerecht, das durch die erziehungsbe- rechtigten Eltern oder durch Vormünder ausgeübt wird. Sollten Kinder/Jugendliche im Famili- enverbund von Wohnungslosigkeit bedroht sein, greifen die o.g. Systeme. Sollten Kinder/Ju- gendliche mit Ihren Eltern tatsächlich ohne Wohnung „auf der Straße“ leben, stellt dies eine Kindeswohlgefährdung dar, der entweder durch die sofortige Überführung in die beschriebe- nen Systeme erfolgt oder durch eine Schutzmaßnahme des Jugendamtes für die Kinder/Ju- gendlichen. Leben Jugendliche aufgrund eines Antrages auf Hilfe zur Erziehung der Personensorgebe- rechtigten in eigenen (Verselbständigungs-) Appartements, dann zählt dies nicht als „alleinle- bend“. Sie sind dann nicht von Wohnungslosigkeit bedroht, denn eine andere Unterbringungs- perspektive folgt, falls die Maßnahme scheitert. Für Kinder kommen diese Maßnahmen nicht in Frage. Sollten Kinder/Jugendliche vorübergehend aufgrund von Entweichung aus dem Familienver- bund oder einer Einrichtung „auf der Straße“ leben, dann trifft hier rechtlich gesehen weder „alleinlebend“ noch „wohnungslos“ zu. Die Kinder/Jugendlichen werden sobald wie möglich wieder in der Familie oder in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Dennoch gibt es Einzel- fälle, in denen sich Kinder/Jugendliche der Unterstützung und Versorgung durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie entziehen. Streetworker, bspw. der Stadt Köln oder von freien Trägern der Jugendhilfe, wie „Off Road Kids“, versuchen dann Kontakt aufzubauen und eine sichere Unterbringung zu veranlassen. Unbegleitete minderjährige Ausländer sind in Obhut zu nehmen. Der Zusammenhang zur Wohnungslosigkeit kann nicht hergestellt werden. Dies trifft auch für ortsfremde Kinder/Ju- gendliche zu (eine Unterscheidung zwischen deutschen oder ausländischen Kinder/Jugendli- chen ist hier irrelevant), wenn sie ohne Begleitung nach Entweichung in Köln angetroffen wer- den. Aufgrund von Zuständigkeitsbestimmungen werden dann die „Heimatjugendämter“ zur weiteren Perspektivklärung in eigener Zuständigkeit einbezogen. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3057/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.12.2023
- Erstellt
- 22.09.2023 09:13