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3057/2023

Beantwortung der Anfrage AN-1693-2023 der FDP-Fraktion aus der Sitzung des JHA am 26.09.2023 zur Situation der wohnungslosen Kinder und Jugendlichen in Köln

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 11.12.2023

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 30.01.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

6741 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
Vorlagen-Nummer  11.12.2024 
 3057/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Jugendhilfeausschuss 30.01.2024 
 
Beantwortung der Anfrage AN-1693-2023 der FDP-Fraktion aus der Sitzung des JHA am 
26.09.2023 zur Situation der wohnungslosen Kinder und Jugendlichen in Köln 
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bringt folgende Thematik ein: 
„In NRW spiegelt sich ein beunruhigender Trend wider: Die Zahl der Menschen ohne eigenen 
Wohnraum, darunter eine alarmierende Anzahl von Kindern und Jugendlichen, ist in den letz-
ten Jahren signifikant angestiegen. Gemäß den jüngsten Daten des statistischen Landesam-
tes Nordrhein-Westfalen waren zum Stichtag 31. Januar 2023 insgesamt 84.690 Menschen in 
behördlich vermittelten Unterkünften oder Einrichtungen von Sozialträgern untergebracht. Da-
bei fiel besonders ins Auge, dass mehr als ein Viertel dieser Betroffenen Kinder und Jugendli-
che waren, wie die Statistiker zum Tag der Wohnungslosen am 11. September in Düsseldorf 
mitteilten.  
Diese besorgniserregenden Zahlen werfen dringende Fragen auf, wie Köln mit dieser heraus-
fordernden Situation umgeht und welche Maßnahmen ergriffen werden, um die Lebensbedin-
gungen dieser vulnerablen Bevölkerungsgruppen zu verbessern.“ 
Vor diesem Hintergrund bittet die FDP um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Inwiefern hat sich die Anzahl der wohnungslosen Kinder und Jugendlichen in Köln in 
den letzten fünf Jahren unter Berücksichtigung und Erläuterung bestimmter Trends 
und Ursachen entwickelt? 
2. Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Stadt Köln, um zu verhindern, dass Kinder 
und Jugendliche wohnungslos werden und um wohnungslose Kinder und Jugendliche 
zu unterstützen? 
3. Wie variieren die Bedürfnisse und Herausforderungen von deutschen und ausländi-
schen wohnungslosen Jugendlichen in Köln? 
4. Welche spezifischen Maßnahmen und Programme hat die Stadt Köln entwickelt, um 
auf diese Unterschiede einzugehen und angemessene Unterstützung zu bieten? 
5. Inwieweit gibt es spezielle Programme oder Initiativen in Köln, die sich auf die Unter-
bringung und Betreuung von alleinlebenden wohnungslosen Minderjährigen konzent-
rieren? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
Die Zuständigkeit für die Versorgung von Wohnungslosen obliegt dem Amt für Soziales, Arbeit 
und Senioren und dem Amt für Wohnungswesen. 
 
Über mögliche variierende Bedürfnisse von deutschen und ausländischen Kindern im Zusam-
menhang mit der Wohnversorgung kann die Verwaltung keine Aussage treffen. 
 
Grundsätzlich kann zu der Thematik wie folgt ausgeführt werden:

2 
 
 
Die Fachstelle Wohnen bringt im Rahmen der Gefahrenabwehr gem. § 14 OGB von Obdach-
losigkeit bedrohte Menschen in Notunterkünften unter. Darunter sind alleinstehende Männer 
und Frauen, Familien in allen denkbaren Zusammensetzungen und Paare. Alleinlebende Kin-
dern oder Jugendliche werden von der Fachstelle Wohnen nicht untergebracht. Valide Daten 
zu der mengenmäßigen Entwicklung der Anzahl von wohnungslosen Kinder und Jugendlichen 
in Köln aus den letzten 5 Jahren liegen leider nicht vor. Alle Maßnahmen zur Verhinderung 
von Wohnungslosigkeit werden durch die Fachstelle Wohnen grundsätzlich für den gesamten 
betroffenen Personenkreis ergriffen. Familien werden grundsätzlich im Familienverbund unter-
gebracht und erhalten als eine der vulnerablen Gruppen soweit möglich eine besondere Auf-
merksamkeit bei der Unterbringung. Wenn in einem notuntergebrachten Familienverbund Kin-
der vorhanden sind, erfolgt in jedem Fall durch die Fachstelle Wohnen eine standardisierte 
Mitteilung an das Amt für Kinder, Jugend und Familie. 
 
Sollte das Amt für Kinder, Jugend und Familie darüber Kenntnis erlangen, dass Familien mit 
Kindern und/oder Jugendlichen von Wohnungslosigkeit bedroht sind, erfolgt eine Überführung 
in die Zuständigkeit des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren (Fachstelle Wohnen). Ob die 
Wohnung dann für die Familie beschlagnahmt werden kann oder eine Notversorgung notwen-
dig ist, obliegt der pflichtgemäßen Entscheidung des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. 
In deren System bzw. den ordnungsrechtlichen Unterbringungsangeboten des Amtes für 
Wohnungswesen erfolgt dann auch eine mögliche Notunterbringung von Kinder/Jugendlichen 
innerhalb ihres Familienverbandes. Die Unterbringung von Kindern/Jugendlichen im ord-
nungsbehördlichem System bedingt demnach immer die Begleitung durch mindestens einen 
Erziehungsberechtigten. 
 
„Alleinlebende wohnungslose Minderjährige“ kann es nicht geben.  
Grundsätzlich besteht für Minderjährige immer das Sorgerecht, das durch die erziehungsbe-
rechtigten Eltern oder durch Vormünder ausgeübt wird. Sollten Kinder/Jugendliche im Famili-
enverbund von Wohnungslosigkeit bedroht sein, greifen die o.g. Systeme. Sollten Kinder/Ju-
gendliche mit Ihren Eltern tatsächlich ohne Wohnung „auf der Straße“ leben, stellt dies eine 
Kindeswohlgefährdung dar, der entweder durch die sofortige Überführung in die beschriebe-
nen Systeme erfolgt oder durch eine Schutzmaßnahme des Jugendamtes für die Kinder/Ju-
gendlichen. 
 
Leben Jugendliche aufgrund eines Antrages auf Hilfe zur Erziehung der Personensorgebe-
rechtigten in eigenen (Verselbständigungs-) Appartements, dann zählt dies nicht als „alleinle-
bend“. Sie sind dann nicht von Wohnungslosigkeit bedroht, denn eine andere Unterbringungs-
perspektive folgt, falls die Maßnahme scheitert. Für Kinder kommen diese Maßnahmen nicht 
in Frage. 
 
Sollten Kinder/Jugendliche vorübergehend aufgrund von Entweichung aus dem Familienver-
bund oder einer Einrichtung „auf der Straße“ leben, dann trifft hier rechtlich gesehen weder 
„alleinlebend“ noch „wohnungslos“ zu. Die Kinder/Jugendlichen werden sobald wie möglich 
wieder in der Familie oder in Jugendhilfeeinrichtungen untergebracht. Dennoch gibt es Einzel-
fälle, in denen sich Kinder/Jugendliche der Unterstützung und Versorgung durch das Amt für 
Kinder, Jugend und Familie entziehen. Streetworker, bspw. der Stadt Köln oder von freien 
Trägern der Jugendhilfe, wie „Off Road Kids“, versuchen dann Kontakt aufzubauen und eine 
sichere Unterbringung zu veranlassen. 
 
Unbegleitete minderjährige Ausländer sind in Obhut zu nehmen. Der Zusammenhang zur 
Wohnungslosigkeit kann nicht hergestellt werden. Dies trifft auch für ortsfremde Kinder/Ju-
gendliche zu (eine Unterscheidung zwischen deutschen oder ausländischen Kinder/Jugendli-
chen ist hier irrelevant), wenn sie ohne Begleitung nach Entweichung in Köln angetroffen wer-
den. Aufgrund von Zuständigkeitsbestimmungen werden dann die „Heimatjugendämter“ zur 
weiteren Perspektivklärung in eigener Zuständigkeit einbezogen. 
 
 
Gez. Voigtsberger

Beratungsverlauf (1)

30.01.2024 Jugendhilfeausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3057/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
11.12.2023
Erstellt
22.09.2023 09:13