V/0670/2014
Zwischenbericht zur Einführung einer kommunalen Wertstofftonne
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Berichtsvorlage
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V/0670/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Zwischenbericht zur Einführung einer kommunalen Wertstofftonne Beratungsfolge 21.10.2014 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Bericht Bericht: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) verfolgen das abfallpolitische Ziel, die getrennte Erfassung von Wertstoffen auszubauen und diese zusätzlichen Mengen einer hochwertigen Ve r- wertung (Recycling) zuzuführen. Ziel der erweiterten Getrennterfassung ist die Erschließung z u- sätzlicher Wertstoffe, u.a. stoffgleiche Nichtverpackungen (sNVP), die über di e Gestellung sepa- rater Tonnen, über die Abgabe an Wertstoffhöfen parallel zur LVP Sammlung oder gemeinsam mit LVP in einer Wertstofftonne erfasst werden. Die AWM reagieren damit auch auf das am 01.06.2012 in Kraft getretene Kreislaufwirtschaftsg e- setz. Hiernach ist in § 14 Abs. 1 KrWG geregelt, dass spätestens ab dem 1.1.2015 Abfälle aus Papier, Metall, Kunststoff und Glas getrennt zum Zwecke eines hochwertigen Recyclings (§ 3 Nr. 25 KrWG) zu sammeln sind. In Vorbereitung auf die Umsetzung der künftigen G etrennthaltungserfordernisse des KrWG ha t- ten die AWM im Zeitraum 01.09.2012 bis 31.12.3013 ein begrenztes Pilotprojekt zur gemeins a- men Erfassung von stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) und Leichtverpackungen (LVP) in zwei Stadtgebieten der Stadt Münster über eine Wertstofftonne durchgeführt (siehe WA -Vorlage V/0243/2012). Wesentliches Ziel des Versuchs war es, Erfahrungen für eine flächendeckende Einführung der Wertstofftonne zu sammeln und die Akzeptanz beim Bürger und Nutzer des Sy s- tems zu erfahren. Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (AWM) hatten den Rat der Stadt Münster am 10.07.2013 (Vorlage Nr. V/0338/2013) und 11.12.2013 (Vorlage-Nr. V/0800/2013) über die ersten Ergebnisse des Pilotprojektes „Einführung einer Wertstofftonne“ umfangreich informiert. Vor dem Hintergrund der Ergebnisse des Modellversuchs und der positiven Resonanz der Bevöl- kerung in den Pilotgebieten wurden die AWM damit beauftragt, Verhandlungen mit den in Mün s- ter festgestellten Systembetreibern dahingehend aufzunehmen, in Münste r flächendeckend eine Wertstofftonne zur gemeinsamen Erfassung von Leichtverpackungen (LVP) und sogenannten stoffgleichen Nichtverpackungen (sNVP) einzuführen. Vorlagen-Nr.: V/0670/2014 Auskunft erteilt: Herr Hasenkamp Ruf: 60 52 10 E-Mail: Hasenkamp@awm.stadt-muenster.de Datum: 16.10.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0670/2014 Gesetzlicher Hintergrund Nach § 6 Abs. 1 der Verpackungsverordnung (VerpackV) haben sich Herst eller und Vertreiber, die mit Ware befüllte Verkaufsverpackungen, die typischerweise beim privaten Verbraucher a n- fallen und erstmals in Verkehr bringen, zur Gewährleistung einer flächendeckenden Rücknahme dieser Verkaufsverpackungen an einem oder mehreren Systemen zu beteiligen. Damit liegt die originäre Zuständigkeit zur Entsorgung von Leichtverpackungen (LVP) bei den Systembetreibern. Gemäß § 6 Abs. 4 VerpackV müssen sich die Systembetreiber bei der Abholung der Leichtve r- packungen (LVP) mit den öffentlic h-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) in Bezug auf deren vorhandenes System abstimmen. Dies gilt auch, wenn der örE aufgrund geänderter Rahmenb e- dingungen ihr System ändern will (§ 6 Abs. 4, S. 11). Dieses Kooperationsgebot der VerpackV führt dazu, dass e ine gemeinsame Erfassung von LVP und sNVP in einer gemeinsamen Wertstofftonne nur nach Abstimmung zwischen örE und Sy s- tembetreibern erfolgen kann. Aktueller Verhandlungsstand Die Systeme der Systembetreiber sind somit im Rahmen einer Abstimmungsvereinba rung auf das kommunale System abzustimmen. Die letzte Abstimmungsvereinbarung hatte eine Laufzeit bis zum 31.12.201 3. In dieser findet sich bereits der Hinweis, dass die Stadt Münster ab dem 01.01.2014 eine gemeinsame Wertstofferfassung flächendeckend auf dem Gebiet der Stadt Münster einzuführen beabsichtigt und die Erfassung von Sack auf Behältersammlung um zu stel- len plant. Gleichzeitig enthält die Vereinbarung die Verpflichtung von DSD, diesen Planungsstand in die Ausschreibung des LVP-Vertrages aufzunehmen. Dieses ist auch geschehen. Hinsichtlich der erforderlichen neuen Abstimmungsvereinbarung für den Zeitraum ab 2014 konn- te aber trotz des konsensual durchgeführten Pilotprojektes noch keine Einigung mit DSD erreicht werden. Verhandlungspartner ist vor rangig die DSD GmbH, die als Ausschreibungsführer im Hinblick auf LVP für das Gebiet der Stadt Münster zuständig ist. In den bisherigen Verhandlungen konnte zwar in wesentlichen Punkten wie die flächendeckende Einführung der Wertstofftonnen, die regelmäßige Umstellung von Sack auf Tonne, die von AWM vorgeschlagene Aufteilung des Sammelgemisches sowie die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Systembetreiber aufgrund der Umstellung von Sack auf Tonne und der damit verbundenen Mehrmengen LVP Einigung erzielt werden. Im Zuge der Verhandlungen hinsichtlich der Flächendeckung hatten die Systembetreiber jedoch Einwände zur Ausgestaltung des Systems in Bezug auf Größe und Abfuhrrhythmus der Tonnen. Hauptstreitpunkt ist a llerdings die Ausge staltung der Systembesch reibung. Wä hrend die AWM als Regelsystem ein 120 l -Gefäß bei 14tägiger Abfuhr einführen wollen , besteht DSD grundsätz- lich auf einer 240 l-Tonne bei 4-wöchiger Abfuhr. Ausgangspunkt für die Verhandlungsposition der AWM war und ist es, dass den Bürgern in Münster im Sinne einer kleinteiligen Abfallwirtschaft mit hoher Servicequalität traditionell kleine Abfallgefäße zur Verfügung gestellt und diese in kurzen Abfuhrrhythmen geleert werden (§ 7 und § 11 Abfallsatzung Stadt Münster). Für Gebiete mit Standplatzproblemen sind reißfeste Wertstoffsäcke angedacht. Das Entgegenkommen der AWM, den 4 -wöchigen Abfuhrrhythmus auf freiwilliger Basis in die Systembeschreibung mit aufzunehmen, wurde abgelehnt. Gleichzeitig wurde die Wertstofferfa s- sung auf den Recyclinghöfen, die Erfassung mittels Unterflurbehältersysteme und der Vollservice 3 V/0670/2014 in Frage gestellt. Zwar signalisierte DSD die Bereitschaft, bei Haushalten mit ein oder zwei Pe r- sonen eine Behältergröße von 120 l zu akzeptieren, dieses jedoch nur unter Vorbehalt der Zu- stimmung der anderen dualen Systeme. Um die Verhandlungen im Grundsatz nicht zu gefährden und um dem Kooperationsgebot der VerpackV Genüge zu leisten, haben die AWM in der Folge angeboten, die Recyclinghöfe aus der Systembeschreibung herauszunehmen. Dieses Angebot wurde dann von DSD zwar begrüßt, die Reichweite unseres Entgegenkommens aber nicht gewürdigt, sondern als Reaktion hierauf n un erstmals auch die Systemgestaltung (Farben der Tonnen) in Frage gestellt. Darüber hinaus teilte die DSD den AWM am 12.03.2014 ihre Ablehnung der bisher verhandelten Systemausgestaltung mit. Gleichzeitig wurde eine Systembeschreibung vorgelegt, mit der die Systembetreiber auf ihre Maximalforderungen vom Beginn der Verhandlungen zurück fallen. Mit dieser Haltung fallen di e Systembetreiber weit hinter den bisherigen Verhandlungsstand z u- rück und ignorieren die spezifische Situation in Münster. Die Vorstellungen der Systembetreiber können nach Auffassung der AWM derzeit nicht akzeptiert werden. Die Einführung der Wertstoffto nne in Münster ist vor dem Hintergrund des aktuellen Verhan d- lungsstands zum 01.01.2015 unrealistisch. Weiteres Vorgehen Die AWM planen, an der beabsichtigten Einführung der Wertstofftonne in Münster festzuhalten. Hierbei soll insbesondere auch an dem bestehenden bürgerfreundlichen Erfassungssystem fest- gehalten werden. Nach der Einigung der dualen Systeme im August 2014 sind nunmehr die Ve rhandlungen mit dem DSD zeitnah wieder aufgenommenen worden. Der nächste Termin zwischen den Verhan d- lungsparteien wird im November 2014 stattfinden. Aktuelle gesetzliche Entwicklungen Das Bundesumweltministerium hat den Arbeitsentwurf eines Wertstoffgesetzes noch für dieses Jahr angekündigt (s. EUWID v. 23.09.2014). Mit Details zum Vorhaben hält sich das Ministeriu m allerdings bis heute immer noch zurück. Die Abschaffung der dualen Systeme bzw. eine R e- kommunalisierung der haushaltsnahen Wertstofferfassung steht demnach aber nicht zur Debatte. Indes gibt es einen Vorschlag, der als „geteilte Verantwortung“ bezeichnet wird. Darüber hinaus ist eine stärkere Einbindung der Kommunen im Gespräch. I. V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0670/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37