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0108/2020

Prüfauftrag zur Schaffung von weiterem Park-and-Ride Angebot in Köln-Rath/Heumar

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 15.01.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 8 (Kalk), Sitzung am 23.01.2020, TOP 10.2.13

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

4047 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/67/672 
 
Vorlagen-Nummer 
 0108/2020 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 8 (Kalk)  
 
Prüfauftrag zur Schaffung von weiterem Park-and-Ride Angebot in Köln-Rath/Heumar 
Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2019 
 
Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 10.10.2019 unter TOP 7.6 die Verwaltung beauf-
tragt, zu prüfen, ob die bisher für den örtlichen Friedhof freigehaltenen Wiese entlang der A3 im hinte-
ren Teil des Rath/Heumarer Friedhofs als Erweiterungsfläche für eine Park-and-Ride-Anlage mit 
Schotterdecke genutzt werden kann. Die Verwaltung wird ferner gebeten zu prüfen, welche baulichen 
Veränderungen an der Friedhofseinzäunung vorgenommen müssten und mit welchen Kosten dies 
verbunden wäre. 
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten darzulegen, wie der Friedhof im Ort dauerhaft gesichert 
werden kann. 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
 
Bei der vorgesehenen Fläche handelt es sich nicht um eine Friedhofserweiterungsfläche (Fläche au-
ßerhalb eines Friedhofs mit entsprechender Zweckbindung) sondern um eine tatsächliche Friedhofs-
fläche, die durch Ratsbeschluss entsprechend gewidmet wurde. 
 
Nach § 2 der geltenden Friedhofssatzung der Stadt Köln dienen die Friedhöfe der Bestattung von 
Toten. Darüber hinaus bieten die Friedhöfe den Hinterbliebenen einen Ort der Besinnung. Die park-
ähnliche Gestaltung der Friedhöfe und ihre Pflege sind Ausdruck der Bestattungskultur. Sie stellen 
einen erheblichen Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung dar. Friedhöfe erfüllen darüber 
hinaus eine wichtige ökologische Funktion und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei.  
 
Der Ausschuss Umwelt und Grün als für die Friedhöfe zuständiger Fachausschuss hat in  seiner Sit-
zung am 28.11.2019 das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ beschlossen. 
 
Das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ verweist unter anderem darauf, dass im Rahmen 
der hierzu durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gewünscht wurde, die 55 städtischen Friedhöfe 
mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Der durch den Trend zur Urnenbestattung rück-
läufigen Flächeninanspruchnahme ist der Mehrwert eines Friedhofs mit seinen vielfältigen Aufgaben 
und zahlreichen Funktionen entgegenzusetzen.  
 
Insbesondere die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Nutzungswünsche stellen heraus, 
dass die städtischen Friedhöfe als Orte der Ruhe, der Besinnung sowie der Trauer und auch als öko-
logische Nischenräume besondere Rückzugsgebiete in dieser Stadt sind.  
 
Die Herausparzellierung und Entwidmung der oben aufgeführten Friedhofsteilfläche würde damit ge-
gen die Zielsetzung des Konzeptes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ verstoßen. 
 
Die auch im Kölner Friedhofskonzept dargestellte Dynamik der Veränderung in der Bestattungs- und

2 
 
Trauerkultur verlangt von den jeweiligen Friedhofsträgern große Flexibilität bei der Entwicklung und 
Anpassung von Bestattungsangeboten. Eine heute nicht benötigte Fläche kann bereits in Kürze zur 
Ausweitung eines anderen Bestattungsangebotes benötigt werden. 
So wurden solche Flächen in den letzten Jahren beispielsweise für das Bestattungsangebot "Bestat-
tungsgarten" oder die Ausweitung des Angebotes "Baumgrab" verwendet. Darüber hinaus werden 
solche Flächen zukünftig auch zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Friedhofskonzept (artenrei-
che Wiese, Streuobstwiese, etc.) herangezogen. 
Daher kommt eine Inanspruchnahme der Friedhofsfläche Rath / Heumar auch aus friedhofs-
betrieblichen Gründen nicht in Betracht. 
 
Im Ergebnis kommt eine Inanspruchnahme der oben aufgeführten Fläche auf dem Friedhof Rath / 
Heumar sowohl unter friedhofs-konzeptionellen als auch unter friedhofs-betrieblichen Aspekten aus 
Sicht der Verwaltung nicht in Betracht. 
 
Die dauerhafte Bestandssicherung des Friedhofs Rath / Heumar ist ebenso wie die für die übrigen 54 
städtischen Friedhöfe Gegenstand des Konzeptes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“.

Beratungsverlauf (1)

23.01.2020 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.13 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0108/2020
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
15.01.2020
Erstellt
14.01.2020 16:10