0108/2020
Prüfauftrag zur Schaffung von weiterem Park-and-Ride Angebot in Köln-Rath/Heumar
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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67/672 Vorlagen-Nummer 0108/2020 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) Prüfauftrag zur Schaffung von weiterem Park-and-Ride Angebot in Köln-Rath/Heumar Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2019 Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 10.10.2019 unter TOP 7.6 die Verwaltung beauf- tragt, zu prüfen, ob die bisher für den örtlichen Friedhof freigehaltenen Wiese entlang der A3 im hinte- ren Teil des Rath/Heumarer Friedhofs als Erweiterungsfläche für eine Park-and-Ride-Anlage mit Schotterdecke genutzt werden kann. Die Verwaltung wird ferner gebeten zu prüfen, welche baulichen Veränderungen an der Friedhofseinzäunung vorgenommen müssten und mit welchen Kosten dies verbunden wäre. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten darzulegen, wie der Friedhof im Ort dauerhaft gesichert werden kann. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Bei der vorgesehenen Fläche handelt es sich nicht um eine Friedhofserweiterungsfläche (Fläche au- ßerhalb eines Friedhofs mit entsprechender Zweckbindung) sondern um eine tatsächliche Friedhofs- fläche, die durch Ratsbeschluss entsprechend gewidmet wurde. Nach § 2 der geltenden Friedhofssatzung der Stadt Köln dienen die Friedhöfe der Bestattung von Toten. Darüber hinaus bieten die Friedhöfe den Hinterbliebenen einen Ort der Besinnung. Die park- ähnliche Gestaltung der Friedhöfe und ihre Pflege sind Ausdruck der Bestattungskultur. Sie stellen einen erheblichen Freizeit- und Erholungswert für die Bevölkerung dar. Friedhöfe erfüllen darüber hinaus eine wichtige ökologische Funktion und tragen zur Verbesserung des Stadtklimas bei. Der Ausschuss Umwelt und Grün als für die Friedhöfe zuständiger Fachausschuss hat in seiner Sit- zung am 28.11.2019 das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ beschlossen. Das Konzept „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ verweist unter anderem darauf, dass im Rahmen der hierzu durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung gewünscht wurde, die 55 städtischen Friedhöfe mit ihren jeweiligen Flächen insgesamt zu erhalten. Der durch den Trend zur Urnenbestattung rück- läufigen Flächeninanspruchnahme ist der Mehrwert eines Friedhofs mit seinen vielfältigen Aufgaben und zahlreichen Funktionen entgegenzusetzen. Insbesondere die in der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgetragenen Nutzungswünsche stellen heraus, dass die städtischen Friedhöfe als Orte der Ruhe, der Besinnung sowie der Trauer und auch als öko- logische Nischenräume besondere Rückzugsgebiete in dieser Stadt sind. Die Herausparzellierung und Entwidmung der oben aufgeführten Friedhofsteilfläche würde damit ge- gen die Zielsetzung des Konzeptes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“ verstoßen. Die auch im Kölner Friedhofskonzept dargestellte Dynamik der Veränderung in der Bestattungs- und 2 Trauerkultur verlangt von den jeweiligen Friedhofsträgern große Flexibilität bei der Entwicklung und Anpassung von Bestattungsangeboten. Eine heute nicht benötigte Fläche kann bereits in Kürze zur Ausweitung eines anderen Bestattungsangebotes benötigt werden. So wurden solche Flächen in den letzten Jahren beispielsweise für das Bestattungsangebot "Bestat- tungsgarten" oder die Ausweitung des Angebotes "Baumgrab" verwendet. Darüber hinaus werden solche Flächen zukünftig auch zur Umsetzung von Maßnahmen aus dem Friedhofskonzept (artenrei- che Wiese, Streuobstwiese, etc.) herangezogen. Daher kommt eine Inanspruchnahme der Friedhofsfläche Rath / Heumar auch aus friedhofs- betrieblichen Gründen nicht in Betracht. Im Ergebnis kommt eine Inanspruchnahme der oben aufgeführten Fläche auf dem Friedhof Rath / Heumar sowohl unter friedhofs-konzeptionellen als auch unter friedhofs-betrieblichen Aspekten aus Sicht der Verwaltung nicht in Betracht. Die dauerhafte Bestandssicherung des Friedhofs Rath / Heumar ist ebenso wie die für die übrigen 54 städtischen Friedhöfe Gegenstand des Konzeptes „Kulturraum Kölner Friedhöfe 2025“.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0108/2020
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 15.01.2020
- Erstellt
- 14.01.2020 16:10