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3173/2021

Abschluss des Nachprüfungsverfahrens zur Direktvergabe an die KVB AG

Mitteilung Ausschuss 09.09.2021

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.09.2021, TOP 2.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

2085 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 09.09.2021 
 3173/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 13.09.2021 
 
Abschluss des Nachprüfungsverfahrens zur Direktvergabe an die KVB AG 
Am 04.04.2019 beschloss der Rat der Stadt Köln die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleis-
tungsauftrags (ÖDLA) zur Erbringung von Verkehrsdienstleistungen an die KVB AG. Mit einem 
Schreiben seines Verfahrensbevollmächtigten vom 18.04.2019 rügte ein privater Omnibusbetrieb die 
beschlossene Direktvergabe als vergaberechtswidrig. Eine Direktvergabe nach Art. 5 Abs. 2 der Ver-
ordnung (EG) Nr. 1370/2007 sei mangels Vorliegens einer Dienstleistungskonzession nicht zulässig. 
Die von der Stadt Köln an die KVB AG geleisteten Ausgleichszahlungen schlössen eine Dienstleis-
tungskonzession aus. Auch eine Direktvergabe nach den allgemeinen lnhouse-Kriterien sei unzuläs-
sig. Die Verwaltung hatte den Rat in seiner Sitzung am 09.12.2019 (Vorlagen-Nr. 4092/2019 - Vor-
sorgliche Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Nachprüfungsverfahren gegen die erfolgte Direkt-
vergabe) über das Verfahren unterrichtet.  
 
Mit Beschluss vom 27.04.2020 hatte das OLG Düsseldorf die Rüge des Omnibusbetriebes in der 
Hauptsache verworfen. Die Klägerin hatte jedoch hilfsweise für den Fall, dass ihre Anträge in der 
Hauptsache keinen Erfolg haben sollten, beantragt, der Stadt Köln aufzugeben, es zu unterlassen, 
über die Stadtwerke Köln GmbH auf der Grundlage des zwischen dieser und der KVB AG  abge-
schlossen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags die finanziellen Verluste auszugleichen, 
die der KVB AG infolge des öffentlichen Dienstleistungsauftrags entstehen. Das OLG Düsseldorf sah 
sich für diesen Antrag nicht zuständig und hatte die Sache an das Landgericht Köln verwiesen.  
 
In dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Köln hat der Verfahrensbevollmächtigte der Klägerin mit 
Schreiben vom 12.08.21 die Klagerücknahme erklärt. Die Rechtsstreitigkeit über die Direktvergabe ist 
damit endgültig beendet.  
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

13.09.2021 Finanzausschuss
TOP 2.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3173/2021
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
09.09.2021
Erstellt
01.09.2021 22:19