3476/2023
Aktueller Stand DOMID und Halle 71
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle IX/151/2 Vorlagen-Nummer 13.11.2023 3476/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 14.11.2023 Aktueller Stand DOMID und Halle 71 Anfrage AN/1616/2023 der Liste GOL aus dem Integrationsrat vom 12.09.2023 Stellungnahme der Verwaltung: 1. Dauer / Beteiligung der Stadt (DOMiD) In welchem Zustand wird das Gebäude übergeben? In welchem Umfang übernimmt die Stadt die Kosten für die Herrichtung und Erschließung der Halle 70? In den Verhandlungen mit DOMiD wurde verabredet, das Gebäude wie es steht und liegt zu übergeben. Die bauliche Trennung zur benachbarten Halle 71 ist für den Abschluss des Erb- baurechtes erforderlich. Die hierfür anfallenden Kosten sollen von der Stadt ebenso getragen werden, wie die Kosten der noch nicht durchgeführten Altlastensanierung. Bedarf die Verwaltung eines weiteren Mandats seitens der Politik, um sich angemessen an den Herrichtungskosten zu beteiligen und ein für ein Museum funktionsfähiges Ge- bäude bereitzustellen? Siehe oben, die Verhandlungen werden zielorientiert geführt. Was unternimmt die Verwaltung, um diesen Einigungsprozess zu beschleunigen? Die Verwaltung wird mit Domid einen Erbbaurechtsvertrag abstimmen. Gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen Stadt, Land und Bund auf Entschei- der*innenebene? Es finden Abstimmungsgespräche auf Dezernentenebene (Dezernat VII und Dezernat IX) mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen statt. 2. Halle 71 Wann ist mit dem Abschluss der Machbarkeitsstudie zur Halle 71 zu rechnen? Die Machbarkeitsstudie wurde Mitte Oktober finalisiert. Es ist geplant das Ergebnis im 1. Quartal 2024 im Rat beschließen zu lassen. 2 Inwieweit werden die Bedarfe des Migrationsmuseums an die Halle 71 in dieser Studie aufgenommen und sichergestellt? DOMiD e.V. wurde über den gesamten Prozess zur Erstellung der Studie mit eingebunden und nahm an allen Präsentationen und Workshops hierzu teil. Die Hallen 70 und 71 stehen sowohl baulich als auch konzeptionell in einem direkten Zusammenhang, so dass die jeweili- gen Bedarfe des geplanten Hauses der Einwanderungsgesellschaft sowie der zukünftigen Freilufthalle von Beginn an kommuniziert und aufeinander abgestimmt wurden. Wie wird sichergestellt, dass der Integrierte Plan und die Ergebnisse der Machbarkeits- studie des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Halle 71 bei der Nutzung der Halle berück- sichtigt werden? Sowohl die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens als auch der 2019 vom Rat be- schlossene Integrierte Plan sind in die Analyse der Machbarkeitsstudie mit eingeflossen. Die Vorgaben einer öffentlich zugänglichen, flexibel nutzbaren Halle wurden von dem beauftrag- ten Büro bei der Konzeption der Nutzungsvarianten berücksichtigt. 3. Osthof Wie wird sichergestellt, dass der Integrierte Plan und die Ergebnisse der Machbarkeits- studie des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Nutzung des Osthofs umgesetzt werden? Aufbauend auf dem Ratsbeschluss zum Integrierten Planungskonzept hat der Stadtentwick- lungsausschuss am 16.06.2020 (AN/0823/2020) die Verwaltung beauftragt, einen strukturier- ten Gesprächsprozess zur Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen vor Ort und weiterer Partner*innen zu entwickeln und durchzuführen. Als Ergebnis dieses Dialogprozes- ses (2020/2021) legte eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Akteure (Verantwortungsgemein- schaft Osthof (VGO)) ein Grobgesamtnutzungskonzept“ vor, das eine gemeinwohlorientierte Entwicklung des Osthofs vorsieht. Auch ohne die Montag Stiftung Urbane Räume gAG als Mitglied der VGO und potentielle Erbbaurechtnehmerin des Grundstückes Osthof, wird die Verwaltung einen alternativen Prozess zur Entwicklung des Osthofs mit den verbliebenen Ak- teur*innen entwickeln. Entscheidend bleibt hierbei ein tragfähiges Träger- und Betreibermo- dell, das den Akteur*innen eine langfristige Nutzung der Hallen ermöglicht. Hierzu wird die Verwaltung mit weiteren Berater*innen im Bereich gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung ins Gespräch gehen. Wie ist der Stand der Gespräche hierzu, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Montag Stiftung nun aus dem Prozess zurückgezogen hat? Nach Bekanntwerden der Entscheidung der Montag Stiftung Urbane Räume gAG hat das De- zernat IX unverzüglich Kontakt zu den verbliebenen Initiativen Inklusives Kunsthaus Kalk, kul- turhof kalk e.V. und Kreationszentrum Zeitgenössischer Zirkus e.V. aufgenommen. Im Sep- tember fanden bereits Termine zur aktuellen Sachlage zwischen Herrn BG Haack und Frau Pöstges mit Herrn Liesegang von dem Inklusiven Kunsthaus Kalk und Frau Erkus und Herrn Jungblut von dem kulturhof kalk e.V. statt. Im Oktober fand ein gemeinsamer Termin mit allen Initiativen bei Herrn BG Haack statt. Weitere Termine zur Aufrechterhaltung des Gesprächs- prozesses sind in Planung. Wie ist die Stellungnahme der Stadt zur Erklärung der Montag Stiftung zur Beendigung ihres Engagements? 3 Die Stadt hat die Aussage, dass sich die Montag Stiftung aus der Entwicklung des Osthofs der Hallen Kalk zurückziehen wird, Mit großem Bedauern zur Kenntnis ge- nommen. Ihr Ziel ist es weiterhin, den Osthof der Hallen Kalk als einen Ort für ein mo- dellhaftes Projekt der gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung in Köln zu formen. Hierzu bemüht sich die Verwaltung um eine Wiederaufnahme der Gespräche, sowohl mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG, als auch mit den verbleibenden Mitglie- dern der Verantwortungsgemeinschaft Osthof. Gez. Haack
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3476/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 13.11.2023
- Erstellt
- 30.10.2023 09:00