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3476/2023

Aktueller Stand DOMID und Halle 71

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 13.11.2023

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Nächste Beratung: Integrationsrat, Sitzung am 14.11.2023, TOP 3.4

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5635 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/151/2 
 
Vorlagen-Nummer 13.11.2023 
 3476/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Integrationsrat 14.11.2023 
 
Aktueller Stand DOMID und Halle 71 
Anfrage AN/1616/2023 der Liste GOL aus dem Integrationsrat vom 12.09.2023 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
1. Dauer / Beteiligung der Stadt (DOMiD) 
 
In welchem Zustand wird das Gebäude übergeben? In welchem Umfang übernimmt die 
Stadt die Kosten für die Herrichtung und Erschließung der Halle 70? 
In den Verhandlungen mit DOMiD wurde verabredet, das Gebäude wie es steht und liegt zu 
übergeben. Die bauliche Trennung zur benachbarten Halle 71 ist für den Abschluss des Erb-
baurechtes erforderlich. Die hierfür anfallenden Kosten sollen von der Stadt ebenso getragen 
werden, wie die Kosten der noch nicht durchgeführten Altlastensanierung.  
 
Bedarf die Verwaltung eines weiteren Mandats seitens der Politik, um sich angemessen 
an den Herrichtungskosten zu beteiligen und ein für ein Museum funktionsfähiges Ge-
bäude bereitzustellen? 
Siehe oben, die Verhandlungen werden zielorientiert geführt. 
 
Was unternimmt die Verwaltung, um diesen Einigungsprozess zu beschleunigen? 
Die Verwaltung wird mit Domid einen Erbbaurechtsvertrag abstimmen. 
 
Gibt es einen regelmäßigen Austausch zwischen Stadt, Land und Bund auf Entschei-
der*innenebene? 
Es finden Abstimmungsgespräche auf Dezernentenebene (Dezernat VII und Dezernat IX) mit 
dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen statt.  
 
 
2. Halle 71  
 
Wann ist mit dem Abschluss der Machbarkeitsstudie zur Halle 71 zu rechnen? 
Die Machbarkeitsstudie wurde Mitte Oktober finalisiert. Es ist geplant das Ergebnis im 1. 
Quartal 2024 im Rat beschließen zu lassen.

2 
 
 
Inwieweit werden die Bedarfe des Migrationsmuseums an die Halle 71 in dieser Studie 
aufgenommen und sichergestellt? 
DOMiD e.V. wurde über den gesamten Prozess zur Erstellung der Studie mit eingebunden 
und nahm an allen Präsentationen und Workshops hierzu teil. Die Hallen 70 und 71 stehen 
sowohl baulich als auch konzeptionell in einem direkten Zusammenhang, so dass die jeweili-
gen Bedarfe des geplanten Hauses der Einwanderungsgesellschaft sowie der zukünftigen 
Freilufthalle von Beginn an kommuniziert und aufeinander abgestimmt wurden.  
 
Wie wird sichergestellt, dass der Integrierte Plan und die Ergebnisse der Machbarkeits-
studie des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Halle 71 bei der Nutzung der Halle berück-
sichtigt werden? 
Sowohl die Ergebnisse des Bürgerbeteiligungsverfahrens als auch der 2019 vom Rat be-
schlossene Integrierte Plan sind in die Analyse der Machbarkeitsstudie mit eingeflossen. Die 
Vorgaben einer öffentlich zugänglichen, flexibel nutzbaren Halle wurden von dem beauftrag-
ten Büro bei der Konzeption der Nutzungsvarianten berücksichtigt.   
 
3. Osthof  
Wie wird sichergestellt, dass der Integrierte Plan und die Ergebnisse der Machbarkeits-
studie des Bürgerbeteiligungsverfahrens zur Nutzung des Osthofs umgesetzt werden? 
Aufbauend auf dem Ratsbeschluss zum Integrierten Planungskonzept hat der Stadtentwick-
lungsausschuss am 16.06.2020 (AN/0823/2020) die Verwaltung beauftragt, einen strukturier-
ten Gesprächsprozess zur Einbindung der zivilgesellschaftlichen Akteur*innen vor Ort und 
weiterer Partner*innen zu entwickeln und durchzuführen. Als Ergebnis dieses Dialogprozes-
ses (2020/2021) legte eine Gruppe zivilgesellschaftlicher Akteure (Verantwortungsgemein-
schaft Osthof (VGO)) ein Grobgesamtnutzungskonzept“ vor, das eine gemeinwohlorientierte 
Entwicklung des Osthofs vorsieht. Auch ohne die Montag Stiftung Urbane Räume gAG als 
Mitglied der VGO und potentielle Erbbaurechtnehmerin des Grundstückes Osthof, wird die 
Verwaltung einen alternativen Prozess zur Entwicklung des Osthofs mit den verbliebenen Ak-
teur*innen entwickeln. Entscheidend bleibt hierbei ein tragfähiges Träger- und Betreibermo-
dell, das den Akteur*innen eine langfristige Nutzung der Hallen ermöglicht. Hierzu wird die 
Verwaltung mit weiteren Berater*innen im Bereich gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung ins 
Gespräch gehen.  
 
Wie ist der Stand der Gespräche hierzu, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich 
die Montag Stiftung nun aus dem Prozess zurückgezogen hat?  
Nach Bekanntwerden der Entscheidung der Montag Stiftung Urbane Räume gAG hat das De-
zernat IX unverzüglich Kontakt zu den verbliebenen Initiativen Inklusives Kunsthaus Kalk, kul-
turhof kalk e.V. und Kreationszentrum Zeitgenössischer Zirkus e.V. aufgenommen. Im Sep-
tember fanden bereits Termine zur aktuellen Sachlage zwischen Herrn BG Haack und Frau 
Pöstges mit Herrn Liesegang von dem Inklusiven Kunsthaus Kalk und Frau Erkus und Herrn 
Jungblut von dem kulturhof kalk e.V. statt. Im Oktober fand ein gemeinsamer Termin mit allen 
Initiativen bei Herrn BG Haack statt. Weitere Termine zur Aufrechterhaltung des Gesprächs-
prozesses sind in Planung.  
 
Wie ist die Stellungnahme der Stadt zur Erklärung der Montag Stiftung zur Beendigung 
ihres Engagements?

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Die Stadt hat die Aussage, dass sich die Montag Stiftung aus der Entwicklung des 
Osthofs der Hallen Kalk zurückziehen wird, Mit großem Bedauern zur Kenntnis ge-
nommen. Ihr Ziel ist es weiterhin, den Osthof der Hallen Kalk als einen Ort für ein mo-
dellhaftes Projekt der gemeinwohlorientierten Stadtentwicklung in Köln zu formen. 
Hierzu bemüht sich die Verwaltung um eine Wiederaufnahme der Gespräche, sowohl 
mit der Montag Stiftung Urbane Räume gAG, als auch mit den verbleibenden Mitglie-
dern der Verantwortungsgemeinschaft Osthof.  
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

14.11.2023 Integrationsrat
TOP 3.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3476/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
13.11.2023
Erstellt
30.10.2023 09:00