V/0311/2010
Mobilfunksendeanlagen in Münster, neue geplante Standorte im Stadtgebiet Münster-Nord
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Berichtsvorlage
2368 Zeichen
V/0311/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Mobilfunksendeanlagen in Münster; neue geplante Standorte im Stadtgebiet Münster-Nord Beratungsfolge 18.05.2010 Bezirksvertretung Münster-Nord Bericht Bericht: Die Stadt Münster hat die Gelegenheit, sich im Rahmen der sogenannten freiwilligen Vereinba- rung zu den in Münster geplanten Mobilfunksendeanlagen zu äußern. Die allgemeinen städti- schen Kriterien für die Stellungnahme im Rahmen der freiwilligen Vereinbarung sind dabei, ob es im Umfeld der geplanten Sendeanlagen sensible Einrichtungen gibt (Schulen, Kindergärten, Al- tenheime, Krankenhäuser) und, falls ja, ob die dort zu erwartenden Feldstärkewerte unterhalb des „Schweizer Anlagenwertes“ liegen. Der Schweizer Anlagengrenzwert beträgt 10% des in Deutschland geltenden Grenzwertes. Außerdem werden aber auch die Bezirksvertretungen über die geplante Errichtung von Mobilfunksendeanlagen informiert. Eine Stellungnahme der Bezirks- vertretung wird die Verwaltung an den Netzbetreiber weiterleiten. Im Stadtbezirk Münster-Nord sollen zwei neue Mobilfunksendeanlagen errichtet werden: Die Firma T-Mobile Deutschland GmbH möchte an den Standorten Dachsleite 54 und Sprake- ler Straße 49 jeweils eine UMTS-Sendeanlage errichten. An beiden Standorten betreibt sie be- reits eine GSM-Anlage. (UMTS= Universal Mobile Telecommunikations System. Dieser Übertra- gungsstandard ermöglicht die Übertragung von Video- und Textdaten mit hoher Qualität und Ge- schwindigkeit). Westlich vom Standort Dachsleite 54 befinden sich zwar mehrere sensible Einrichtungen, die Abstände betragen jedoch ca. 200 m oder mehr zu der Sendeanlage. Aus diesem Grunde ist die Erstellung einer Immissionsprognose entbehrlich. Vorlagen-Nr.: V/0311/2010 Auskunft erteilt: Herr Landwehr Ruf: 492-6716 E-Mail: LandwehrW@stadt-muenster.de Datum: 14.04.2010 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0311/2010 Westlich des Standortes Sprakeler Straße 49 befinden sich zwar zwei sensible Einrichtungen, sie weisen jedoch Anstände zu der Sendeanlage von ca. 300 m und mehr auf. Deshalb erübrigt sich auch hier die Erstellung einer Immissionsprognose. Die städtischen Kriterien für die Zustimmung zu den o.g. Sendeanlagen sind somit erfüllt. i.V. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Sprakeler Straße 49
- Dachsleite 54
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0311/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.04.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37