V/0182/2019
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
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Anlage A
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Anlage A zur V/0182/2019 Kurzüberblick Gewährung von Zuschüssen an Antragsteller im Bezirk Münster-Nord. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge. Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück- sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren. Die Mittel dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0101 Bezeichnung der PG Bezirksvertretung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe- reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen reicht nicht aus. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig § 37 Abs. 1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) ./.
V01822019_Anlage1_RL_Zuschuesse_redaktAenderung
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Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e- währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i- läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n- gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken. Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei- nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e- gen. Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehöre n, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Ka rnevalsvereine (außer Bürgerau s- schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläu msjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berü ck- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen bereitgestellt werden sollen. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht über- schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist in der Regel nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 3 0.09. eines Jahres für eine Zuschussgewährung im Folgejahr gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwa l- tung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die A n- tragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.
Beschlussvorlage
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V/0182/2019
V/0182/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord
Beratungsfolge
19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erhal ten
für das Jahr 2019 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge:
1.1. Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus 150,00 €
1.2. Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“ 100,00 €
1.3. Mittagstisch für ältere Sprakeler Bürger 100,00 €
1.4. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
1.5. Markus Konzert + Kultur 100,00 €
1.6. Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord 50,00 €
1.7. Kath. Frauengemeinschaft St. Norbert /Coerde 150,00 €
1.8. Coerder Carnevals Tanzcorps 100,00 €
1.9. Coerder Carnevals Club 200,00 €
1.10. MOT-Treff-Kotten 100,00 €
1.11. KAB St. Norbert /St. Thomas Morus 100,00 €
Summe 1.400,00 €
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt:
2.1. Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde 200,00 €
2.2. St. Martinus-Bruderschaft Sandrup 100,00 €
2.3. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde 250,00 €
2.4. Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V. 200,00 €
2.5. Kfd St. Josef und St Marien 150,00 €
2.6. Schützenverein St. Hubertus Sprakel 500,00 €
2.7. Arbeitskreis Ökumenische Maifeier Coerde 200,00 €
Amt für Bürger- und
Ratsservice
26.02.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Remmers
Telefon: 492-1650
oder 492 -1640
Remmers@stadt-
muenster.de
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2.8. Coerder Carnevals Club 500,00 €
2.9. Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus 100,00 €
2.10. Internationaler Kulturverein Atrium (Sommerfest Sprickmannplatz) 1.000,00 €
Summe 3.200,00 €
3. Die nachfolgend genannten Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass
des Vereinsjubiläums:
3.1 Coerder Carnevals Club 250,00 €
(50-jähriges Jubiläum)
3.2 Schützenverein St. Hubertus Sprakel 500,00 €
(300-jähriges Jubiläum)
______________________________________________________________________
Summe 750,00 €
4. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt:
4.1 Der Firma Welling wird für die Pflege der Kreisverkehre am Einkaufszentrum Kinderhaus ein
Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € gewährt.
4.2 Für die Grünpflege am Böckmannplatz in Sprakel wird ein Zuschuss in Höhe von 1.600 €
gewährt.
4.3 Der Karnevals-Interessengemeinschaft Sprakel-Sandrup-Coerde (KIG) wird ein Zuschuss für
den Karnevalsumzug in Sprakel in Höhe von 1.600,00 € gewährt.
4.4 Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur -, Heimatpflege und Naturschutz e.V. wird ein
Mietzuschuss für das Heimatmuseum in Kinderhaus in Höhe von 9.500,00 € gewährt.
4.5 Der Grundschule Kinderhaus West wird für ihr Zirkusprojekt ein Zuschuss in Höhe von 1.500
€ gewährt.
4.6 Dem Heimatverein Sandrup -Sprakel-Coerde e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu
5.000 € gewährt, sofern konkret geplante Vorhaben nachgewiesen werden.
4.7 Der AK Jugend Coerde erhält einen Zuschuss bis zu 3.000 € für die im laufenden Jahr
durchgeführten Aktionen.
4.8 Der Offensive Kinderhaus e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 2.000 € für die Weihnachtsbe-
leuchtung gewährt.
4.9 Der Karnevals -Interessengemeinschaft Sprakel -Sandrup-Coerde (KIG) wird ein Zuschuss
für den Kinderkarneval in Sprakel in Höhe von 3.000 € gewährt.
5. Der –redaktionellen- Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche
Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord in
den Ziffern 6, 7 und 9 (Anlage 1 der Vorlage) wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2019
Zeile 15 Transferaufwendungen 5.350
Zeile 13 Sonstige Sach- und Dienst-
leistungen (Pflege des Orts-
bildes etc.)
28.500
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Begründung:
Die Bezirksvertretung Münster -Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord sowie für Maßnahmen zur
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Z u-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret bea n-
tragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um
folgende Bewilligungen:
1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen
a) Zuschussberechtigung
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtb e-
zirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihn en
oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein
städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird.
b) Zuschussberechnung
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50, - € in der Regel nicht unterschreiten und
500,- € nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Ve r-
einszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden.
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgest ellten Haus-
haltsmittel.
2) Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen
Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtl i-
che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsverei-
ne (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen
Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivit ä-
ten gewährt werden.
3) Zuschüsse zu Jubiläen
Lt. Ziffer 5 der Richtli nien können Zuschüsse für Jubiläen der Vereine, Verbände und sonst i-
gen Vereinigungen und Initiativen mit einem angemessenen Beitrag unterstützt werden.
4) Sonderzuschüsse
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 13.11.2018 empfohlen, für die un-
ter Ziffer 4.1 - 4.9 aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen Mittel bereitzustellen.
5) Richtlinien
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind
die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und
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sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Z u-
schüssen im Stadtbezirk Münster -Nord an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und
Initiativen gelten entsprechende Richtlinien.
Die für die Zuschussvergabe geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord wurden
lediglich redaktionell angepasst.
i.A.
gez.
Stefanie Remmers
Anlage 1 der Vorlage: Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine,
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Nord
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Böckmannplatz
- Sprickmannplatz
- Kinderhaus 150
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Details
- Aktenzeichen
- V/0182/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37