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V/0182/2019

Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord

Vorlagen 15.02.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 19.03.2019, TOP 5.1

Anlage A

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V01822019_Anlage1_RL_Zuschuesse_redaktAenderung

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1791 Zeichen

Anlage A zur V/0182/2019 
Kurzüberblick 
Gewährung von Zuschüssen an Antragsteller im Bezirk Münster-Nord.  
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen erlassen 
und entscheidet auf dieser Grundlage über die gestellten Anträge.  
 
Die Entscheidung einer Zuschussvergabe aus dem eigenen Budget erfolgt dabei unter Berück-
sichtigung der bisher gewährten Zuschüsse sowie der Erfahrungen aus den Vorjahren. Die Mittel 
dienen jedenfalls der Förderung des ehrenamtlichen Engagements im Stadtbezirk, zur Pflege des 
Ortsbildes sowie zur Unterstützung der im Stadtteil aktiven Vereine und Institutionen.  
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG         0101 Bezeichnung der PG       Bezirksvertretung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja x Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
§ 37 Abs. 1 lit. d GO NRW und § 21 Abs. 1 Ziffer 7 Hauptsatzung der Stadt Münster. Die Höhe 
der Mittel liegt in der alleinigen Entscheidungskompetenz der Bezirksvertretung Münster-Nord.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
 
 
./.

V01822019_Anlage1_RL_Zuschuesse_redaktAenderung

3813 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlichen Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezirksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die G e-
währung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest.  
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstab e d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 21 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jub i-
läen ist es, die bezirksbezogene n Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigu n-
gen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken.  
 
Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbindung von K indern, Ju-
gendlichen, älteren Menschen und der Integration von Ausländerinnen und Ausländern und den Verei-
nen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzul e-
gen.  
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Verein e, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen, die bereits von anderen städtischen Stellen Förderungen für den gleichen Verwe n-
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilli gt werden an örtliche Vereine, Ve r-
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks (z. B. Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangsvereine), soweit nicht ihnen oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehöre n, direkt oder indirekt ein städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine z u-
gewiesen wird.  
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Ka rnevalsvereine (außer Bürgerau s-
schuss zur Förderung des Münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen Ausnahme - und Einzelfällen 
auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden.  
 
5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläu msjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berü ck-
sichtigt werden.  
 
6. Haushaltsmittel: Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rahm en der vom Rat bereitgestellte n 
Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen bereitgestellt werden sollen.  
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berüc k-
sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unterschreiten und 500,00 € nicht über-
schreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitges tellten 
Haushaltsmittel.  
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist in der Regel nicht erforderlich.  
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 3 0.09. eines Jahres für eine  Zuschussgewährung im Folgejahr  gestellt 
werden. Dazu sollen die von der Verwaltung bereitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verwa l-
tung informiert rechtzeitig - möglichst Anfang Juni und Anfang September - in den Medien über die A n-
tragsfrist und Möglichkeiten der Antragstellung.

Beschlussvorlage

7488 Zeichen

V/0182/2019 
V/0182/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und 
Initiativen im Stadtbezirk Münster-Nord 
 
Beratungsfolge 
 
   19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord erhal ten 
für das Jahr 2019 Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen in Höhe der aufgeführten Beträge: 
 
1.1. Spielmannszug St. Wilhelmi Kinderhaus     150,00 € 
1.2. Freundeskreis Älterwerden „Gemeinsam nicht einsam“   100,00 € 
1.3. Mittagstisch für ältere Sprakeler Bürger     100,00 € 
1.4. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde   250,00 € 
1.5. Markus Konzert + Kultur       100,00 € 
1.6. Brieftaubengemeinschaft Münster-Nord       50,00 € 
1.7. Kath. Frauengemeinschaft St. Norbert /Coerde    150,00 € 
1.8. Coerder Carnevals Tanzcorps      100,00 € 
1.9. Coerder Carnevals Club       200,00 € 
1.10. MOT-Treff-Kotten        100,00 € 
1.11. KAB St. Norbert /St. Thomas Morus     100,00 € 
Summe          1.400,00 € 
 
 
 
2. Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen werden den Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereini-
gungen und Initiativen des Stadtbezirks Nord in Höhe der aufgeführten Beträge gewährt: 
 
2.1. Kameradschaft Sprakel-Sandrup-Coerde     200,00 € 
2.2. St. Martinus-Bruderschaft Sandrup      100,00 € 
2.3. Ausschuss für das Mahnmal Sprakel-Sandrup-Coerde   250,00 € 
2.4. Kameradschaft Kinderhaus von 1898 e.V.     200,00 € 
2.5. Kfd St. Josef und St Marien       150,00 €  
2.6. Schützenverein St. Hubertus Sprakel      500,00 € 
2.7. Arbeitskreis Ökumenische Maifeier Coerde    200,00 € 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
26.02.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Remmers 
Telefon: 492-1650  
oder      492 -1640 
Remmers@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0182/2019 
2.8. Coerder Carnevals Club        500,00 € 
2.9. Schützenbruderschaft St. Josef Kinderhaus    100,00 € 
2.10. Internationaler Kulturverein Atrium (Sommerfest Sprickmannplatz)        1.000,00 € 
Summe                    3.200,00 € 
 
 
3. Die nachfolgend genannten Vereine erhalten einen Zuschuss in der genannten Höhe aus Anlass 
des Vereinsjubiläums: 
 
3.1 Coerder Carnevals Club        250,00 € 
      (50-jähriges Jubiläum) 
3.2 Schützenverein St. Hubertus Sprakel     500,00 € 
      (300-jähriges Jubiläum) 
______________________________________________________________________ 
        Summe  750,00 € 
 
 
4. Folgende Sonderzuschüsse werden gewährt: 
 
4.1  Der Firma Welling wird für die Pflege der Kreisverkehre am Einkaufszentrum Kinderhaus ein 
Zuschuss in Höhe von 1.300,00 € gewährt. 
4.2  Für die Grünpflege am Böckmannplatz in Sprakel wird ein Zuschuss in Höhe von 1.600 € 
gewährt.  
4.3  Der Karnevals-Interessengemeinschaft Sprakel-Sandrup-Coerde (KIG) wird ein Zuschuss für 
den Karnevalsumzug in Sprakel in Höhe von 1.600,00 € gewährt. 
4.4 Der Bürgervereinigung Kinderhaus für Kultur -, Heimatpflege und Naturschutz e.V. wird ein 
Mietzuschuss für das Heimatmuseum in Kinderhaus in Höhe von 9.500,00 € gewährt. 
4.5 Der Grundschule Kinderhaus West wird für ihr Zirkusprojekt ein Zuschuss in Höhe von 1.500 
€ gewährt. 
4.6 Dem Heimatverein Sandrup -Sprakel-Coerde e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von bis zu 
5.000 € gewährt, sofern konkret geplante Vorhaben nachgewiesen werden. 
4.7 Der AK Jugend Coerde erhält einen Zuschuss bis zu 3.000 € für die im laufenden Jahr 
durchgeführten Aktionen.  
4.8 Der Offensive Kinderhaus e.V. wird ein Zuschuss in Höhe von 2.000 € für die Weihnachtsbe-
leuchtung gewährt.   
4.9 Der Karnevals -Interessengemeinschaft Sprakel -Sandrup-Coerde (KIG) wird ein Zuschuss     
für den Kinderkarneval in Sprakel in Höhe von 3.000 € gewährt.  
 
5. Der –redaktionellen- Änderung der Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche 
Vereine, Verbände und sonstige Vereinigun gen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord in 
den Ziffern 6, 7 und 9 (Anlage 1 der Vorlage) wird zugestimmt.  
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2019   
Zeile 15 Transferaufwendungen    5.350  
Zeile 13 Sonstige Sach- und Dienst-
leistungen (Pflege des Orts-
bildes etc.) 
 28.500

- 3 - 
V/0182/2019 
 
Begründung: 
 
Die Bezirksvertretung Münster -Nord stellt ihr Budget zur Unterstützung örtlicher Vereine,  Verbände 
und sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -Nord sowie für Maßnahmen zur 
Pflege des Ortsbildes im Stadtbezirk zur Verfügung. Aus diesen frei verfügbaren Mitteln werden Z u-
schüsse nach den geltenden Richtlinien (siehe Anlage 1 der Vorlage) gewährt sowie konkret bea n-
tragte Einzelmaßnahmen und Projekte finanziell unterstützt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um 
folgende Bewilligungen: 
 
 
1) Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 
a) Zuschussberechtigung 
 
Lt. Ziffer 3 der Richtlinien können Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen auf Antrag bewilligt 
werden an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen des Stadtb e-
zirks (z.B. Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihn en 
oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ein 
städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zugewiesen wird. 
 
b) Zuschussberechnung 
 
Lt. Ziffer 7 der Richtlinien soll die Zuschusshöhe 50, - € in der Regel  nicht unterschreiten und 
500,- € nicht überschreiten. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitgliederzahlen, die Ve r-
einszwecke und die Aktivitäten berücksichtigt werden. 
 
Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgest ellten Haus-
haltsmittel. 
 
 
2)  Zuschüsse zu Einzelveranstaltungen 
 
Lt. Ziffer 4 der Richtlinien können Zuschüsse für Einzelveranstaltungen auf Antrag auch an örtl i-
che Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schützenvereine, Karnevalsverei-
ne (außer Bürgerausschuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) etc. und in besonderen 
Ausnahme- und Einzelfällen auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivit ä-
ten gewährt werden. 
 
 
3) Zuschüsse zu Jubiläen 
 
 Lt. Ziffer 5 der Richtli nien können Zuschüsse für Jubiläen der Vereine, Verbände und sonst i-
gen Vereinigungen und Initiativen mit einem angemessenen Beitrag unterstützt werden.   
 
 
4)   Sonderzuschüsse  
 
Die Bezirksvertretung Münster-Nord hat in ihrer Sitzung am 13.11.2018 empfohlen, für die un-
ter Ziffer 4.1 - 4.9 aufgeführten zusätzlichen Maßnahmen Mittel bereitzustellen.  
 
 
5)  Richtlinien 
 
Nach § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein -Westfalen sind 
die Bezirksvertretungen für die Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und

- 4 - 
V/0182/2019 
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk zuständig. Für die G ewährung von Z u-
schüssen im Stadtbezirk Münster -Nord an Vereine, Verbände und sonstiger Vereinigungen und 
Initiativen gelten entsprechende Richtlinien.  
 
Die für die Zuschussvergabe geltenden Richtlinien der Bezirksvertretung Münster-Nord wurden 
lediglich redaktionell angepasst.  
 
 
i.A. 
gez. 
 
 
Stefanie Remmers 
 
 
Anlage 1 der Vorlage: Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, 
Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbe-
zirk Münster-Nord

Beratungsverlauf (1)

19.03.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Böckmannplatz
  • Sprickmannplatz
  • Kinderhaus 150

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0182/2019
Typ
Vorlagen
Datum
15.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37