1422/2017
Mehrgenerationenhaus Lindweiler 2017
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Beschlussvorlage Rat
5742 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/512/2 Vorlagen-Nummer 1422/2017 Freigabedatum 05.09.2017 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mehrgenerationenhaus Lindweiler 2017 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beschließt hinsichtlich der überarbeiteten Zielsetzung im „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“: - Die weitere Förderung der Anschlussteilnahme des „Sozialen Zentrum Lino-Club e.V.“ am „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ ab 2017 bis 2020 in Höhe von 10.000 € p.a.. - Das Mehrgenerationenhaus Köln-Lindweiler (Stadtteilzentrum Lindweiler) ist Bestandteil in der Planung der Kommune zum demographischen Wandel und zur Sozialraumentwicklung (s. In- tegriertes Handlungskonzept (IHK) Lindweiler / Ratsbeschluss (2404/2014) vom 16.12.2014 Jugendhilfeausschuss 05.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 Integrationsrat 11.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss 21.09.2017 Rat 28.09.2017 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 10.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2017 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 10.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Seit 2012 nimmt der Träger der freien Jugendhilfe „Soziales Zentrum Lino-Club e.V.“ am Aktionspro- gramm Mehrgenerationenhäuser II des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Ju- gend (BMFSFJ) teil. Damit erhält er seither über das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben jährlich 30.000,00€ Fördermittel des Bundes für die Nutzung des Hauses Unnauer Weg 96a in Köln- Lindweiler als Mehrgenerationenhaus. Die Bewilligung dieser Fördermittel war an die Ko-Finanzierung in Höhe von 10.000,00€ jährlich durch die Kommune gebunden. Die Summe konnte über den kommunalen Zuschuss für die Jugendeinrich- tung OT Lindweiler sichergestellt werden. Im Anschluss an dieses bis Ende 2016 verlängerte Aktionsprogramm Mehrgenerationenhäuser II wurde ab dem 01.01.2017 unter dem Titel „Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus“ ein neues Pro- gramm zur Förderung von Mehrgenerationenhäusern gestartet, das zunächst bis 2020 laufen soll. Eine Intention des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist dabei, die bishe- rigen Standorte und Trägerstrukturen möglichst umfassend zu erhalten, um das Erfahrungswissen der Mehrgenerationenhäuser zu sichern. Das neue Bundesprogramm soll den Mehrgenerationenhäusern mehr Flexibilität in ihrer Arbeit er- möglichen. Die Angebote sollen künftig noch besser an den jeweiligen Ausgangslagen und dem Be- darf vor Ort ausgerichtet werden und so die Wirkung der Mehrgenerationenhäuser in den Kommunen weiter stärken. Statt der bisherigen vier Schwerpunkte: „- Integration und Bildung, -Freiwilliges Engagement, -Alter und Pflege, -Haushaltsnahe Dienst- leistungen“ gibt es nur noch zwei inhaltliche Schwerpunkte, in deren Rahmen die Häuser ihre Angebote bedarfs- gerecht und möglichst flexibel gestalten können: 3 - Gestaltung des demografischen Wandels (obligatorisch) und - Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte (zusätzlich fakultativ). Zusätzlich werden drei Querschnittsziele verfolgt: - Generationenübergreifende Arbeit, - Einbindung des freiwilligen Engagements und - Sozialraumorientierung. Die Neukonzeption ist zudem ausgerichtet auf die stärkere kommunale Verankerung der Mehrgenera- tionenhäuser sowie die weitere Stärkung der Kommunen in ihrer Koordinierungsfunktion zur Bewälti- gung des demografischen Wandels und aktueller Herausforderungen wie der Integration von Men- schen mit Migrations- und Fluchtgeschichte. Die Gesamtfördersumme bleibt bei jährlich 40.000 €, wie bisher zusammengesetzt aus 30.000 € Bundeszuschuss und dem Ko-Finanzierungsanteil in Höhe von 10.000 € der Kommune. Neben der bereits bisher erforderlichen Ko-Finanzierungszusage soll ein Beschluss der kommuna- len Vertretungskörperschaft vorgelegt werden. Hierin soll ein Bekenntnis zum Mehrgenerationenhaus sowie eine Aussage dazu enthalten sein, dass das Mehrgenerationenhaus in die kommunalen Planungen zur Bewältigung des demografischen Wandels einbezogen wird. Durch diese verpflichtende Unterstützung durch die Kommune wird sichergestellt, dass die Mehrge- nerationenhäuser nur weitergefördert werden, wenn sie in die kommunale soziale Infrastruktur einge- bettet sind. Der Ausbau des Sozialen Zentrums Lino-Club zu einer generationenübergreifenden Einrichtung „Mehrgenerationenhaus“ in Lindweiler ist ein wesentliches Projekt im Rahmen des Integrierten Hand- lungskonzeptes (IHK) Lindweiler, das am 16.12.2014 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen wur- de. Um die Kontinuität des Zuschusses nicht zu gefährden, soll daher der Fortbestand des Mehrgenerati- onenhauses auch unter den geänderten Richtlinienvorgaben des Bundesministeriums beschlossen werden. Begründung der Dringlichkeit: Der Beschluss des Rates ist umgehend erforderlich, da anderenfalls die genannte Bundesförderung über 30.000,00€ für das Haushaltsjahr 2017 nicht mehr sicher gestellt ist und der Träger erhaltene Mittel voraussichtlich zurückzahlen müsste.
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1422/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 05.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27