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1326/2021

Errichtung eines temporären Treppenturms auf dem Molenkopf (Poller Wiesen) zur Severinsbrücke in Köln Deutz; L13 „Rhein, Rheinauen und Rheinufer von Flittard bis Rodenkirchen“; Hier: Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.04.2021

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Nächste Beratung: Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde, Sitzung am 26.04.2021, TOP 3.2

Anlage 4 Darstellung Treppenturm

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Anlage 2 Lageplan Zuwegung mit Weg

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 3 Lageplan Gründung mit Platte

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Anlage 5 - Foto Zuwegung Molenkopf

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Anlage 1 Lageplan Fußgängerwege

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Anlage 4 Darstellung Treppenturm

3477 Zeichen

Anlage 4

Hinweise

- Zeichnung wurde auf Grundlage der uns mitgeteilten Angaben erstellt. Eignung
der Konstruktion für die vorgesehene Verwendung und die Einhaltung gültiger
Bestimmungen ist verantwortlich zu prüfen

- Konstruktion wurde anhand von Erfahrungswerten ohne detaillierte statische
Nachprüfung erstellt. Darstellungen und Angaben sind beispielhaft und
unverbindlich. Im Falle der Ausführung ist die Konstruktion statisch nachzuweisen
Zusaätzliches Material, das infolge eines statischen Nachweises erforderlich wird,
ist nicht Bestandteil dieser Zeichnung
Aufbau- und Verwendungsanleitung sowie die Hinweise im Angebot sind zu
beachten
Lastverteilende Unterlagen, wenn erforderlich, bauseits. Gründung auf
ausreichend tragfähigem Baugrund. Die Lastweiterleitung in den Baugrund oder ins|
Bauwerk Ist ggf. nachzuweisen
Verankerung, Ballastierung und Abspannung bauseits nach statischem
Erfordernis
Grundrißmaße sind Achsmaße
Das Aufstellen einer Treppenanlage bedarf einer Baugenehmigung. Diese ist
gemäß LBO vom Bauherrn bei der zuständigen Baurechtsbehörde zu beantragen
Sollte die Baurechtsbehörde auf Forderungen bestehen, die zu einem Mehrbedarf

I an Material führen, ist die Konstruktion entsprechend zu ergänzen

Bitte prüfen Sie, ggf. unter Rücksprache mit dem Bauherrn bzw. der
Fachbauleitung, ob die vorgeschlagene Konstruktion hinsichtlich
eg / = Steigungsverhältnis, nutzbarer Laufbreite sowie Gestaltung der Ausfrittstellen
een: bzw. -podeste den Anforderungen und Bestimmungen am Aufstellort entspricht !
esse Treppen-System 750
System Lf{m) Hm) Bm) P,uı (kN/m?|" s (cm) a (cm) u (cm)
150 257 15 2,07 75 1,7 310 10
157 102,07 290 30

(1) Die zulässige Belastung des Treppenlaufs läßt keinen Rückschluß auf die
Verkehrslast der gesamten Treppenanlage zu. Die Standsicherheit der

— Gesamtkonstruktion ist unter Berücksichtigung der geforderten Verkehrslast
FOL LELEEER LE = Nachnzuweısen
kersmsereerauender - Die Verkehrslast ist in Abstimmung mit der Baurechtsbehörde anzupassen, z.B
_ durch Begrenzung der Personenzahl

DETAIL
Lichter Abstand
Treppenläufe und Podeste
1948

Lochscheibe
alle 50cm

1764

Handlauf

2022

Geländer

DETAIL

Lichter Abstand
Treppenläufe und Podeste

2072

Achsmaß

1948

Lochscheibe
alle 50cm

Diese Zeichnung und die darin enthaltenen Angaben gelten nur für Original Layher-Bauteile. Sofern
2022 für diese Konstruktion eine Materialliste erstellt wurde, gelten die darin enthaltenen Bauteilangaben.

Geländer

Maße und örtliche Gegebenheiten sind vor Ort auf Übereinstimmung zu prüfen. Notwendiges sich
ergebendes Zusatzmaterial bauseits.

2072

Achsman Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (www.layher.com) sind zu beachten. neue LW-Böden 28.07.20
Handläufe nach DIN 18065 . Anderung Datum
sind nicht berücksichtigt !

Datum e Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments,
La her X Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten,
Gezeichnet | 27.11.2018 ® soweit nicht ausdrücklich gestattet.
ezeichne “M. Kali m Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz.

Mehr möglich. Das Gerüst System. Alle Rechte für den Fall der Patent-, Gebrauchsmuster-
Geprüft Wilhelm Layher GmbH & Co. KG oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten
Postfach 40 Tel.: 07135) 70-0 / Fax: 70-309 | Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten.
D-74361 Güglingen-Eibensbach E-Mail info@layher.com

Maßstab Zeichnungs-Nr.:
1:100 AR Treppenturm, Systembreite 2.072m
@A3 7.0m x 4.3m x 12.2m, 24-stielig AR 34857-1118.A

Anlage 2 Lageplan Zuwegung mit Weg

130 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 357460, 5643901
1:2000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 24.03.2021Seite 1 / 1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

4369 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dienststelle 
57/571 
 
Vorlagen-Nummer 
 1326/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Errichtung eines temporären Treppenturms auf dem Molenkopf (Poller Wiesen) zur 
Severinsbrücke in Köln Deutz; L13 „Rhein, Rheinauen und Rheinufer von Flittard bis 
Rodenkirchen„ 
hier: Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans 
Beschlussorgan 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln ist einverstanden mit der 
Errichtung eines temporären Treppenturms auf dem Molenkopf (Poller Wiesen) zur Severinsbrücke.  
Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) 
von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans zu. 
 
 
 
Alternative: 
Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln stimmt der beabsichtigten 
Befreiung nicht zu. 
 
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 26.04.2021

2 
Begründung: 
Beschreibung der Maßnahme: 
 
Aktuell wird die Drehbrücke am Eingang zum Deutzer Hafen saniert. Die Arbeiten sollen bis zum 
Dezember 2021 abgeschlossen sein. Der nördliche Zugang vom Stadtviertel Deutz zu den Poller 
Wiesen ist daher für diesen Zeitraum nicht möglich. Der nächstgelegene Zugang zu den Poller 
Wiesen führt über die Straße „Am Schnellert“, etwas mehr als 1 km südlich des aktuell nicht nutz-
baren Drehbrückenzugangs. 
Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) plant nun auf Anregung des Bezirks-
bürgermeisters, den Bürger*Innen den Zugang zu den Poller Wiesen über die Severinsbrücke zu 
ermöglichen. Dies soll über einen temporären Treppenturm (voraussichtlich bis Dezember 2021) 
erfolgen. Dieser soll auf einem zu errichtenden Fundament (5 m x 8 m) auf dem Molenkopf positi-
oniert werden und dann auf die Severinsbrücke führen. Der Turm ist mit einer Schiebehilfe für 
Räder ausgestattet. 
Der Fußweg auf der Deichkrone vom Molenkopf zur Drehbrücke soll im Rahmen des Vorhabens 
temporär ertüchtigt werden. Der bestehende Fußweg ist zum Teil mit Trittsteinen befestigt und 
zum anderen Teil ist er ein verdichteter Trampelpfad. Der Weg weist aktuell eine Breite von ca. 
1,5 m auf und soll temporär auf 2 m verbreitert werden. Dafür ist eine Schotterung vorgesehen. 
Diese soll später abgetragen werden. 
 
Eingriff /Kompensation 
Der Weg vom geplanten Fundament bis zum Weganschluss an der Drehbrücke ist ca. 360 m 
lang. Bei einer Verbreiterung um 0,5 m entfällt temporär eine Fläche von rund 180 m² wegbeglei-
tender Grünfläche. Diese muss nach Rückbau des Treppenturms und Abtragung des aufgetrage-
nen Wegmaterials zurückentwickelt werden. 
Das Fundament wird größtenteils auf den bestehenden Weg gesetzt und ragt mit insgesamt 18 m² 
in die angrenzenden wegbegleitenden Grünflächen. 
Bei den beeinträchtigten Vegetationsflächen handelt es sich um Grasfluren an Dämmen und Bö-
schungen, die sich durch die natürliche Sukzession über die unversehrten angrenzenden Berei-
che nach Rückbau wieder zum ursprünglichen Zustand entwickeln werden. 
 
Artenschutz: 
Seitens des Artenschutzes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben.  
 
Befreiungsvoraussetzungen: 
Die temporäre Treppenanlage soll es den Bürger*Innen erlauben, einen erleichterten Zugang zur 
öffentlichen Grünfläche „Poller Wiesen“ zu erhalten, solange die Sanierungsmaßnahmen an der 
Drehbrücke durchgeführt werden. Besonders für Fußgänger*Innen, die nicht gut zu Fuß sind, wä-
re ein Umweg über die durch LKWs und PKWs stark frequentierte Straße „Am Schnellert“ ein 
enormes Hindernis. 
Da es sich um eine temporäre Maßnahme handelt, ist gewährleistet, dass die Beeinträchtigungen 
des Landschaftsbilds und Naturhaushalts innerhalb des Schutzgebietes nur zeitweise erfolgt. Der 
Eingriff in das wegbegleitende Grün auf der angelegten Deichkrone kann nach Rückbau durch 
Sukzession wiederhergestellt werden. 
Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 
67 (1) Nr. 1 BNatSchG im öffentlichen Interesse grundsätzlich gegeben.

3 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 - Lageplan Fußgängerwege 
Anlage 2 - Lageplan Zuwegung mit Weg 
Anlage 3 - Lageplan Gründung mit Platte 
Anlage 4 - Darstellung Treppenturm 
Anlage 5 - Foto Zuwegung Molenkopf

Anlage 3 Lageplan Gründung mit Platte

129 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 357394, 5644103
1:250
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 24.03.2021Seite 1 / 1

Anlage 1 Lageplan Fußgängerwege

130 Zeichen

KölnGIS
Mittelpunkt: 357764, 5643335
1:5000
 
Herausgeber:
Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin
Erstellt am: 25.03.2021Seite 1 / 1

Beratungsverlauf (1)

26.04.2021 Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2 Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Severinsbrücke
  • Am Schnellert

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Details

Aktenzeichen
1326/2021
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.04.2021
Erstellt
08.04.2021 15:31