Errichtung eines temporären Treppenturms auf dem Molenkopf (Poller Wiesen) zur Severinsbrücke in Köln Deutz; L13 „Rhein, Rheinauen und Rheinufer von Flittard bis Rodenkirchen“; Hier: Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 1326/2021 vom 09.04.2021
Stand: Am 26.04.2021 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde geändert beschlossen.
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Anlage 4 Darstellung Treppenturm
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Anlage 4 Hinweise - Zeichnung wurde auf Grundlage der uns mitgeteilten Angaben erstellt. Eignung der Konstruktion für die vorgesehene Verwendung und die Einhaltung gültiger Bestimmungen ist verantwortlich zu prüfen - Konstruktion wurde anhand von Erfahrungswerten ohne detaillierte statische Nachprüfung erstellt. Darstellungen und Angaben sind beispielhaft und unverbindlich. Im Falle der Ausführung ist die Konstruktion statisch nachzuweisen Zusaätzliches Material, das infolge eines statischen Nachweises erforderlich wird, ist nicht Bestandteil dieser Zeichnung Aufbau- und Verwendungsanleitung sowie die Hinweise im Angebot sind zu beachten Lastverteilende Unterlagen, wenn erforderlich, bauseits. Gründung auf ausreichend tragfähigem Baugrund. Die Lastweiterleitung in den Baugrund oder ins| Bauwerk Ist ggf. nachzuweisen Verankerung, Ballastierung und Abspannung bauseits nach statischem Erfordernis Grundrißmaße sind Achsmaße Das Aufstellen einer Treppenanlage bedarf einer Baugenehmigung. Diese ist gemäß LBO vom Bauherrn bei der zuständigen Baurechtsbehörde zu beantragen Sollte die Baurechtsbehörde auf Forderungen bestehen, die zu einem Mehrbedarf I an Material führen, ist die Konstruktion entsprechend zu ergänzen Bitte prüfen Sie, ggf. unter Rücksprache mit dem Bauherrn bzw. der Fachbauleitung, ob die vorgeschlagene Konstruktion hinsichtlich eg / = Steigungsverhältnis, nutzbarer Laufbreite sowie Gestaltung der Ausfrittstellen een: bzw. -podeste den Anforderungen und Bestimmungen am Aufstellort entspricht ! esse Treppen-System 750 System Lf{m) Hm) Bm) P,uı (kN/m?|" s (cm) a (cm) u (cm) 150 257 15 2,07 75 1,7 310 10 157 102,07 290 30 (1) Die zulässige Belastung des Treppenlaufs läßt keinen Rückschluß auf die Verkehrslast der gesamten Treppenanlage zu. Die Standsicherheit der — Gesamtkonstruktion ist unter Berücksichtigung der geforderten Verkehrslast FOL LELEEER LE = Nachnzuweısen kersmsereerauender - Die Verkehrslast ist in Abstimmung mit der Baurechtsbehörde anzupassen, z.B _ durch Begrenzung der Personenzahl DETAIL Lichter Abstand Treppenläufe und Podeste 1948 Lochscheibe alle 50cm 1764 Handlauf 2022 Geländer DETAIL Lichter Abstand Treppenläufe und Podeste 2072 Achsmaß 1948 Lochscheibe alle 50cm Diese Zeichnung und die darin enthaltenen Angaben gelten nur für Original Layher-Bauteile. Sofern 2022 für diese Konstruktion eine Materialliste erstellt wurde, gelten die darin enthaltenen Bauteilangaben. Geländer Maße und örtliche Gegebenheiten sind vor Ort auf Übereinstimmung zu prüfen. Notwendiges sich ergebendes Zusatzmaterial bauseits. 2072 Achsman Die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (www.layher.com) sind zu beachten. neue LW-Böden 28.07.20 Handläufe nach DIN 18065 . Anderung Datum sind nicht berücksichtigt ! Datum e Weitergabe sowie Vervielfältigung dieses Dokuments, La her X Verwertung und Mitteilung seines Inhalts sind verboten, Gezeichnet | 27.11.2018 ® soweit nicht ausdrücklich gestattet. ezeichne “M. Kali m Zuwiderhandlungen verpflichten zu Schadenersatz. Mehr möglich. Das Gerüst System. Alle Rechte für den Fall der Patent-, Gebrauchsmuster- Geprüft Wilhelm Layher GmbH & Co. KG oder Geschmacksmustereintragung vorbehalten Postfach 40 Tel.: 07135) 70-0 / Fax: 70-309 | Schutzvermerk nach ISO 16016 beachten. D-74361 Güglingen-Eibensbach E-Mail info@layher.com Maßstab Zeichnungs-Nr.: 1:100 AR Treppenturm, Systembreite 2.072m @A3 7.0m x 4.3m x 12.2m, 24-stielig AR 34857-1118.A -
Anlage 2 Lageplan Zuwegung mit Weg
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KölnGIS Mittelpunkt: 357460, 5643901 1:2000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 24.03.2021Seite 1 / 1 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dienststelle 57/571 Vorlagen-Nummer 1326/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Errichtung eines temporären Treppenturms auf dem Molenkopf (Poller Wiesen) zur Severinsbrücke in Köln Deutz; L13 „Rhein, Rheinauen und Rheinufer von Flittard bis Rodenkirchen„ hier: Befreiung von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans Beschlussorgan Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde Gremium Datum Beschluss: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln ist einverstanden mit der Errichtung eines temporären Treppenturms auf dem Molenkopf (Poller Wiesen) zur Severinsbrücke. Er stimmt einer beabsichtigten Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) von den Verbotsvorschriften des Landschaftsplans zu. Alternative: Der Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Köln stimmt der beabsichtigten Befreiung nicht zu. Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde 26.04.2021 2 Begründung: Beschreibung der Maßnahme: Aktuell wird die Drehbrücke am Eingang zum Deutzer Hafen saniert. Die Arbeiten sollen bis zum Dezember 2021 abgeschlossen sein. Der nördliche Zugang vom Stadtviertel Deutz zu den Poller Wiesen ist daher für diesen Zeitraum nicht möglich. Der nächstgelegene Zugang zu den Poller Wiesen führt über die Straße „Am Schnellert“, etwas mehr als 1 km südlich des aktuell nicht nutz- baren Drehbrückenzugangs. Das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (Amt 69) plant nun auf Anregung des Bezirks- bürgermeisters, den Bürger*Innen den Zugang zu den Poller Wiesen über die Severinsbrücke zu ermöglichen. Dies soll über einen temporären Treppenturm (voraussichtlich bis Dezember 2021) erfolgen. Dieser soll auf einem zu errichtenden Fundament (5 m x 8 m) auf dem Molenkopf positi- oniert werden und dann auf die Severinsbrücke führen. Der Turm ist mit einer Schiebehilfe für Räder ausgestattet. Der Fußweg auf der Deichkrone vom Molenkopf zur Drehbrücke soll im Rahmen des Vorhabens temporär ertüchtigt werden. Der bestehende Fußweg ist zum Teil mit Trittsteinen befestigt und zum anderen Teil ist er ein verdichteter Trampelpfad. Der Weg weist aktuell eine Breite von ca. 1,5 m auf und soll temporär auf 2 m verbreitert werden. Dafür ist eine Schotterung vorgesehen. Diese soll später abgetragen werden. Eingriff /Kompensation Der Weg vom geplanten Fundament bis zum Weganschluss an der Drehbrücke ist ca. 360 m lang. Bei einer Verbreiterung um 0,5 m entfällt temporär eine Fläche von rund 180 m² wegbeglei- tender Grünfläche. Diese muss nach Rückbau des Treppenturms und Abtragung des aufgetrage- nen Wegmaterials zurückentwickelt werden. Das Fundament wird größtenteils auf den bestehenden Weg gesetzt und ragt mit insgesamt 18 m² in die angrenzenden wegbegleitenden Grünflächen. Bei den beeinträchtigten Vegetationsflächen handelt es sich um Grasfluren an Dämmen und Bö- schungen, die sich durch die natürliche Sukzession über die unversehrten angrenzenden Berei- che nach Rückbau wieder zum ursprünglichen Zustand entwickeln werden. Artenschutz: Seitens des Artenschutzes bestehen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Vorhaben. Befreiungsvoraussetzungen: Die temporäre Treppenanlage soll es den Bürger*Innen erlauben, einen erleichterten Zugang zur öffentlichen Grünfläche „Poller Wiesen“ zu erhalten, solange die Sanierungsmaßnahmen an der Drehbrücke durchgeführt werden. Besonders für Fußgänger*Innen, die nicht gut zu Fuß sind, wä- re ein Umweg über die durch LKWs und PKWs stark frequentierte Straße „Am Schnellert“ ein enormes Hindernis. Da es sich um eine temporäre Maßnahme handelt, ist gewährleistet, dass die Beeinträchtigungen des Landschaftsbilds und Naturhaushalts innerhalb des Schutzgebietes nur zeitweise erfolgt. Der Eingriff in das wegbegleitende Grün auf der angelegten Deichkrone kann nach Rückbau durch Sukzession wiederhergestellt werden. Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde sind die Voraussetzungen für eine Befreiung gem. § 67 (1) Nr. 1 BNatSchG im öffentlichen Interesse grundsätzlich gegeben. 3 Anlagen Anlage 1 - Lageplan Fußgängerwege Anlage 2 - Lageplan Zuwegung mit Weg Anlage 3 - Lageplan Gründung mit Platte Anlage 4 - Darstellung Treppenturm Anlage 5 - Foto Zuwegung Molenkopf -
Anlage 3 Lageplan Gründung mit Platte
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KölnGIS Mittelpunkt: 357394, 5644103 1:250 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 24.03.2021Seite 1 / 1 -
Anlage 5 - Foto Zuwegung Molenkopf
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Anlage 1 Lageplan Fußgängerwege
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KölnGIS Mittelpunkt: 357764, 5643335 1:5000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 25.03.2021Seite 1 / 1
Beratungsverlauf
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26.04.2021
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 3.2, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
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