Mandari Insight

1283/2018

Verteilung von Restmitteln zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2018 - Teil II

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 02.05.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.06.2018, TOP 10.11

Anlage 1 - Kriterien_Erläuterungen verbleibende Mittel 2018

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Ansehen

Anlage 3 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll vom 07.05.2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 2 - Verteilung verbleibender Mittel 2018

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Ansehen

Anlage 1 - Kriterien_Erläuterungen verbleibende Mittel 2018

6321 Zeichen

Anlage 1 zur Beschlussvorlage Verteilung der verbleibenden Mittel zur Zentren-
Förderung 2018 
 
Bei Prüfung der Anträge werden folgende Kriterien angewandt: 
 
 
Nach Richtlinie erfolgt die Einstufung in die jeweilige Kategorie nach Gesamtbeurteilung der Ausrich- 
tung und der Angebote des Zentrums nach den festgelegten Kriterien. Auch bei Erfüllung einzelner 
Kriterien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeur- 
teilung für die Einstufung maßgeblich. 
 
Vorgabe nach 
Richtlinie 
Angabe in  Förderanträge  Bewertung Förderkategorie  
(Vergabe Punktzahl) 
 
Interkultureller  
Austausch 
regelmäßig durchgeführte speziell 
benannte interkulturelle Angebote 
werden überwiegend nicht ange- 
geben. Aktivitäten in diesem Be- 
reich betreffen hauptsächlich Ver- 
anstaltungen (Informationsveran- 
staltungen, Vorträge, Feste, Stadt- 
teilfeste usw. Allerdings sind be- 
sonders die musischen Angebote 
interkulturell ausgerichtet.  
Berücksichtigen von Art und Umfang 
Veranstaltungen und Vernetzungen (ins- 
besondere bei Größerem Zentrum). 
 
Interkultureller Austausch ergibt sich auch 
aus Art und Umfang der Vernetzung - 
Austausch auf verschiedenen Ebenen in 
der Stadt. 
Interkulturelle  
Orientierung 
(unterschiedliche 
Herkunft) 
Angabe z.B.  
Türkisch, kurdisch, russische Her- 
kunft, afrikanisch  
Grundsätzlich großzügige Auslegung, 
keine Vorgabe, dass auch Deutsche be- 
teiligt sein müssen. 
 
Ist aber zu beachten, wenn ausschlagge- 
bend für Festlegung der Kategorie. 
 
vorwiegend Fach- 
personal, teilweise 
auch hauptamtlich  
Größeres Zentrum  
 
 
hauptamtliches Personal wird 
auch eingesetzt bei Hausmeister, 
oder Kräften aus befristeten Be- 
schäftigungsverhältnissen 
 
 
Fachpersonal, Hauptamtliches Personal: 
Unbefristet tätig, mindestens 20 Wochen- 
stunden   ??? 
Einsatz fachlichem Tätigkeitsbereich zu- 
geordnet z.B. Organisation der Einrich- 
tung, soziale Beratung, Kursleitung im 
entsprechenden Fachbereich  
 
Fachpersonal  
auch anerkennen, wenn Ausbildung und 
akademische Grade hier nicht anerkannt 
sind. Einsatz entsprechend Qualifikation 
z.B. Organisation der Einrichtung, soziale 
Beratung, Kursleitung im entsprechenden 
Fachbereich  
 (z.B. häufig bei Menschen aus der ehem. 
Sowjetunion.  
 
Personal/ 
Mittleres Zentrum, 
Kleineres Zentrum 
 
Ehrenamtlich, Hono- 
rarkräfte 
 
 Personal  
dem Einsatz entsprechende Qualifikation. 
Einsatz muss Tätigkeitsfeld zugeordnet 
sein  
 
 
 
Differenzierte Ange- 
botsstruktur 
Größeres Zentrum  
  
 
 
 
Differenzierte Ange-  - unterschiedliche Angebotspal ette, ver-

botsstruktur 
Mittleres Zentrum 
schiedene Zielgruppen. 
 
- umfangreicheres Angebot Sprachförde- 
rung Deutsch, Integrationskurse, auch 
wenn dadurch  weniger verschiedene 
andere Angebote bestehen, verschiedene 
Zielgruppen 
 
- schwerpunktmäßig ausgerichtet z.B. auf 
Frauen und Kinder, wenn Angebot insge- 
samt differenziert ist und über Mindest-
Wochenprogramm hinausgeht 
 
Strukturelle Vernet- 
zung  
 (Größeres Zentrum) 
Art und Umfang der Vernetzungen in den 
verschiedenen Ebenen bewerten 
Öffentlichkeitsarbeit  (Größeres Zentrum ) 
wenn Internetauftritt besteht 
   
 
 
Erläuterungen zu Förderkriterien  
Förderkategorie Gr ößeres Zen t- 
rum 
Kriterien sind insbesondere: 
Förderkategorie Mittleres Zen trum  
Kriterien sind insbesondere: 
Förderkategorie Klein e- 
res Zentrum 
Kriterien sind insbeson- 
dere: 
Personal (bei Wohlfahrtsverbänden) 
besteht aus Mitgliedern unterschied- 
licher kultureller Herkunft 
Personal/Vorstand/Geschäftsführung 
(bei Vereinen, sonstigen Organisati- 
onen) besteht aus Mitgliedern unter- 
schiedlicher kultureller Herkunft 
 
 
vorwiegend Einsatz von Fachperso- 
nal (teilweise auch hauptamtlich), 
Honorarkräfte  
 
 
Erreichen verschiedener Zielgrup- 
pen, Migrantengruppen und Nationa- 
litäten 
 
umfangreiches, differenziertes An- 
gebot zur Integration und zum inter- 
kulturellen Austausch. 
Wöchentliches Programmangebot 
umfasst mindestens 10 Stunden 
einschließlich sozialer Beratung und 
Sprachförderung Deutsch vor allem 
für Erwachsene oder für Kinder und 
Jugendliche 
 
 
 
strukturelle, dauerhafte Vernetzung 
im Sozialraum/fachliche Vernetzung 
(gesamtstädtisch, Stadtbezirk, Stadt- 
teil), verbindliche Mitarbeit in Netz- 
werken (z.B. durch Kooperationsver- 
Personal (bei Wohlfahrtsverbänden) 
besteht aus Mitgliedern unterschied- 
licher kultureller Herkunft 
Personal/Vorstand/Geschäftsführung 
(bei Vereinen, sonstigen Organisati- 
onen) besteht aus Mitgliedern unter- 
schiedlicher kultureller Herkunft 
vorwiegend Einsatz von ehrenamtli- 
chen Kräften, Honorarkräfte mit ei- 
ner ihrem Einsatz entsprechend 
ausreichenden Qualifikation 
 
Erreichen verschiedener Zielgrup- 
pen, Migrantengruppen und Nationa- 
litäten 
 
differenziertes Angebot zur Integrati- 
on und zum interkulturellen Aus- 
tausch. 
Wöchentliches Programmangebot 
umfasst mindestens 10 Stunden 
einschließlich sozialer Beratung und 
Sprachförderung Deutsch vor allem 
für Erwachsene oder für Kinder und 
Jugendliche 
 
 
punktuelle Vernetzung im Sozial- 
raum 
  
 
 
 
 
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Darstel- 
Personal (bei Wohlfahrts- 
verbänden) besteht über- 
wiegend aus Mitgliedern 
einer Migrantengruppe 
Personal/ Vor- 
stand/Geschäftsführung 
(bei Vereinen und sonst. 
Organisationen) besteht 
überwiegend aus Mitglie- 
dern einer Migrantengrup- 
pe  
 
vorwiegend Einsatz von 
ehrenamtlichen Kräften, 
Honorarkräften mit einer 
ihrem Einsatz entspre- 
chend ausreichenden Qua- 
lifikation 
 
vorwiegend beschränkt auf 
die jeweilige Migranten- 
gruppe bzw. Zielgruppe 
 
Angebote zur Integration 
vorwiegend beschränkt auf 
eine Zielgruppe, überwie- 
gend musische, kreative 
oder handwerkliche Ange- 
bote, wenig Angebote zum 
interkulturellen Austausch 
Wöchentliches Pro- 
grammangebot umfasst 
mindestens 10 Stunden 
einschließlich sozialer Be- 
ratung und Sprachförde-

träge, Mitwirken in Arbeitsgemein- 
schaften usw.) 
 
Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Darstel- 
lung im Internet, Programmhefte, 
Broschüren, größere Veranstaltun- 
gen usw.)  
Eigenes Berichtswesen 
lung im Internet, Broschüren, größe- 
re Veranstaltungen usw.)  
rung Deutsch vor allem für 
Erwachsene und für Kinder 
und Jugendliche 
 
punktuelle Vernetzung im 
Sozialraum

Anlage 3 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll vom 07.05.2018

1118 Zeichen

Geschäftsführung  
Integrationsrat 
Frau Haupt 
Telefon:  (0221) 0221/221-29580  
Fax       :  (0221) 0221/221-29166 
E-Mail:  Simone.Ehinger@STADT-KOELN.DE 
Datum: 08.05.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 
07.05.2018 
öffentlich 
8.3 Verteilung von Restmitteln zur Förderung von Interkulturellen Zentren 
für das Jahr 2018 - Teil II 
1283/2018 
 
 
Beschluss unter Vorbehalt: 
Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 über 
die Verwendung der Haushaltsmittel 2018 in verbleibender Höhe von 44.000 € ge-
mäß Anlage 2. 
 
Die Beschlussfassung erfolgt unter Vorbehalt.  
Die Anlage 2 weist auf Seite 2 in der Zeile „Islamischer Kulturverein e. V.“ in der 
Spalte „Kursangebote“ die Angabe „24-120 Wochen im Jahr“ aus. Bei der Angabe 
„120“ handelt es sich evtl. um einen Tippfehler, dessen Klärung die Verwaltung bis 
zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 17.05.2018 zusagt.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt bei 7 Enthaltungen. Frau Giurano hat aus Befangenheits-
gründen nicht an der Abstimmung teilgenommen.

Beschlussvorlage Rat

9615 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/5001/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1283/2018 
Freigabedatum 
02.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Verteilung von Restmitteln zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2018 - Teil 
II 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 über die Verwendung 
der Haushaltsmittel 2018 in verbleibender Höhe von 44.000 € gemäß Anlage 2. 
 
Alternative: 
Der Rat lehnt eine Vergabe der für 2018 verbleibenden Fördermittel an die vorgeschlagenen Zentren 
ab. 
 
Integrationsrat 07.05.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 
Finanzausschuss 04.06.2018 
Rat 07.06.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  44.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, 
Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich zu-
sammen aus 
 396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren 
 zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (Vorlage Nr. 2288/2015)  
und ist in voller Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen. Von dieser Summe 
wurden mit Beschluss des Rates vom 06.02.2018 (Vorlage 0081/2018) bereits 402.000 € verfügt. 
 
Mit Beschluss der Anlage 3 der Vorlage 0081/2018 vom 06.02.2018 beauftragt der Rat die Verwal-
tung: 
„… bezüglich der derzeit nicht zur Förderung vorgesehenen Mittel in Höhe von 26.000 € zuzüg-
lich des Förderbetrages über 18.000 €, der für Atlant e.V. vorgesehen war, eine Beschluss-
vorlage zur Verwendung dieser Mittel vorzulegen.  
Hierbei sollen neben neu anerkannten Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonde-
rem Maß entsprechen, auch noch nicht abschließend bearbeitete Anträge auf Höherstufung von 
bisher bereits geförderten Zentren berücksichtigt werden.“ 
 
Der Verwaltung lagen folgende Anträge auf Förderung für 2018 vor: 
 
 Antrag auf: Bewilligt werden: Kommentar 
1) Atlant e.V.  18.000 € 0 € Förderfähigkeit ist der-
zeit nicht gegeben 
2) Griechische Gemeinde  8.000 € 8.000 €  
3) Coach e.V.  18.000 € Antrag 
auf Höherstufung 
+ 10.000 €

3 
4) Solibund e.V.  18.000 Antrag auf 
Höherstufung 
+ 10.000 €  
5) Interkultur e.V.  18.000 € 
Erstantrag 
12.000 €  
6) Islamischer Kulturverein 4.000 €  
Erstantrag 
4.000 €  
7) Runder Tisch Buchforst  4.000 €  
Erstantrag 
0 € Förderfähigkeit ist der-
zeit nicht gegeben 
Gesamtsumme:  44.000 €  
 
Zu 1) Atlant e.V. 
Gem. Ziff. 1.1 der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren ist Voraus-
setzung für die Anerkennung und damit auch für die Förderfähigkeit als Interkulturelles Zentrum, dass 
keine parteipolitischen Ziele und politische Ziele der Herkunftsländer verfolgt werden. Entsprechend 
dem Beschluss des Rates vom 06.02. (Vorlage 0081/2018) wurde die Förderfähigkeit des Trägers 
des Interkulturellen Zentrums Atlant e.V., Nesselrodestr. 11, 50735 Köln (bislang großes Zentrum) 
erneut geprüft. 
Gegenstand der Prüfung war insbesondere die Verflechtung des Zentrums mit der Partei DIE EIN-
HEIT. 
Die Prüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen zur Förderung mangels parteipolitischer Unab-
hängigkeit nicht gegeben sind. Grundlage dieser Feststellung sind folgende Fakten: 
a) Der Geschäftsführer des Vereins Atlant ist , gleichzeitig Gründer und Bundesvorsitzender der Par-
tei DIE EINHEIT . 
b) Die Partei DIE EINHEIT verwendet denselben Faxanschluss, wie das Interkulturelle Zentrum At-
lant e.V. 
c) Die Partei DIE EINHEIT dokumentiert auf ihrer Website die Durchführung von Parteiversammlun-
gen in den Räumen des Interkulturellen Zentrums. 
d) Auf dem Youtube-Kanal des Interkulturellen Zentrums sind mehrere Video-Clips der Partei DIE 
EINHEIT veröffentlicht. 
In einem Gespräch mit dem Vorstand am 05.04.2018 ist es dem Vorstand nicht gelungen, den Sach-
verhalt so zu klären, dass von einer Verflechtung von Zentrum und Partei nicht länger auszugehen 
wäre. Stattdessen wurden die o.g. Fakten im Kern bestätigt, deren Relevanz aber in Frage gestellt, 
was dafür spricht, dass der Ernst des Vorwurfs im Trägerverein des Zentrums gar nicht erkannt wird. 
Aus den o.g. Gründen muss deswegen festgestellt werden, dass die Förderfähigkeit des Antragstel-
lers derzeit nicht gegeben ist. Entsprechend wird der Förderantrag für das Haushaltsjahr 2018 abge-
lehnt. 
In der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren vom 29.10.2007 ist für 
diesen Fall eine Jahresfrist zur Wiederherstellung der Förderfähigkeit vorgesehen. Dies gilt auch für 
Atlant e.V.. Bei vorlage eines Förderantrags für 2019 wird die Förderfähigkeit erneut geprüft. 
 
Zu 2) Interkulturelles Zentrum Alte Feuerwache der Griechischen Gemeinde Köln 
Für das Zentrum der Griechischen Gemeinde in der Alten Feuerwache war eine Überprüfung der Ein-
stufung erforderlich. Nach eingehenden Gesprächen mit den im Zentrum Tätigen, der Vorlage des 
aktuellen Konzeptes und der damit zusammenhängenden Erweiterung des Angebotes erreicht das 
Zentrum weiterhin die erforderliche Punktzahl zur Einstufung als mittleres Zentrum. Es wird weiterhin 
eine Förderung in Höhe von 8.000 Euro gewährt. 
 
Zu 3) Coach e.V. 
Der Verein Coach e.V. (bislang mittleres Zentrum) hat sein Angebot deutlich weiterentwickelt und 
trägt insbesondere im AK der Interkulturellen Zentren sehr zur fachlichen Weiterentwicklung der inter-
kulturellen Arbeit der Zentren bei. Eine Prüfung des Höherstufungsantrags ergab die Einordnung in 
die Kategorie großes Zentrum 
 
Zu 4) Solibund e.V. 
Der Solibund e.V. (bislang mittleres Zentrum) hat mit dem Bezug der neuen Räume und der Über-
nahme stadtweiter Projekte eine besondere Rolle im Bezirk Porz übernommen. Auch dieser Träger 
trägt in besonderem Maße zur Stärkung der Vernetzung der Interkulturellen Zentren im AK Interkultu-
relle Zentren bei.

4 
Die Prüfung des Höherstufungsantrags ergab die Einordnung in die Kategorie großes Zentrum 
 
Zu 5) Interkultur e.V. 
Das Zentrum wurde erst vor kurzem anerkannt. Es entspricht der Kategorie eines großen Zentrums. 
Um die begonnene Arbeit zu stützen und dem Träger die Gelegenheit zur Festigung des Interkulturel-
len Angebots zu geben, wird dem Verein eine Anschubfinanzierung in Höhe von 12.000 € bewilligt. 
Die besondere Bedeutung des Interkulturellen Zentrums Interkultur e.V. besteht insbesondere in sei-
ner Lage im Stadtteil Mülheim, wo trotz des überdurchschnittlichen Anteils von Menschen mit Zuwan-
derungsgeschichte an der Bevölkerung, nur relativ wenige Zentren aktiv sind.  
 
Zu 6) Islamisches Kulturzentrum 
Das islamische Kulturzentrum besteht seit vielen Jahren und arbeitet bislang nur mit einer sporadi-
schen Teilförderung. Es ist das einzige anerkannte Interkulturelle Zentrum im Stadtteil Deutz und in 
der Tempelstraße gut mit anderen sozialkulturellen Institutionen vernetzt. Das Zentrum wird mit einer 
einmaligen Förderung von 4.000 Euro unterstützt. 
 
Zu 7) Interkulturelles Zentrum des Runden Tischs Buchforst 
Der Antrag erfüllte nicht die Mindestvoraussetzungen für eine Förderung. Eine Nachbesserung konn-
te trotz fachlicher Begleitung nicht erreicht werden. 
 
 
Die Anträge wurden nach der oben genannten Richtlinie geprüft. Voraussetzung zur Förderung ist 
unter anderem, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle vo-
raussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums beinhaltet. Die vorgelegten Kostenpläne der 
zur Förderung vorgesehenen Antragsteller weisen entsprechende Zuschussbedarfe auf. Über die 
Förderung hinausgehende Bedarfe müssen aus eigenen Mitteln bzw. Umschichtungen sichergestellt 
werden.  
 
Begründung zur Beschlussalternative 
Bei der Förderung der Interkulturellen Zentren handelt es sich um einen Zuschuss zu den institutio-
nellen Basiskosten wie bspw. Miete und Nebenkosten. Eine Aussetzung der Förderung hat aller Vo-
raussicht nach zur Folge: 
a) Laufende Kosten wie Miete können nicht gezahlt werden und z.Z. vorhandene Räumlichkeiten 
für Interkulturelle Arbeit gehen nach der Kündigung der Räume dauerhaft für die interkulturelle 
Arbeit verloren. 
b) Die institutionelle Förderung erlaubt den Zentren die Akquise von weiteren Förderungen, die 
bisher etwa doppelt so hoch liegen, wie die gesamte städtische Förderung und etwa sechsmal 
so hoch wie die Zentrenförderung. Diese Mittel können dann für die Kölner Stadtgesellschaft 
nicht eingeworben werden. 
 
Anlagen: 
 
 Anlage 1 Kriterien der Einstufung der Zentren in die Kategorien kleinere, mittlere und größere 
Zentren. 
 Anlage 2 Übersicht über die Verteilung der Zentrenförderung 
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Eine Dringlichkeit ist gegeben, damit die betroffenen Interkulturellen Zentren Klarheit bzgl. ihrer Jah-
resförderung 2018 erhalten und ihre Arbeit entsprechend gestalten können.

Anlage 2 - Verteilung verbleibender Mittel 2018

6211 Zeichen

Träger/ 
Einrichtung 
Orga.- 
struk-tur Zielgruppe Vernetzungen, 
Projekte, Drittmittel 
Personal 
Hauptamtler
Nebenamtler/Honorarkräfte
 Ehrenamtle r
Kursangebote Angebote nicht in Kursform 
Einzel- 
veranstaltungen 
jährlich 
Kate- 
gorie 
Förder- 
betrag 
Antlant e.V., 
Nesselrode Str. 11, 
50735 Köln 
e.V.
Es werden verschiedene 
Zielgruppen 
angesprochen: 
Aussiedler, 
Spätaussiedler, 
Migranten, Jüdische 
Kontingentflüchtlinge, 
Flüchtlinge, 
Neuzugewanderte usw. 
5 Vernetzungen, 6 
Kooperationen davon 6 
mit Koop.vertrag, 6 
Projekte/Drittmittel 
7 HA 
8 NA 
11 EA 
Das Kursangebot umfasst bei 
47 Std./Wo und 45 Wochen 
im Jahr: Deutsch, Russisch, 
Computerkurs, Kinder 
Musiktheater, Malunterricht, 
Englisch 
Das Angebot umfasst bei 62 
Std./Wo und 45 Wochen im 
Jahr: Bildungspaket, Bibliothek, 
Hausaufgabenbetreuung, 
Seniorentreff, Jugendtreff, 
Sitzungen  
Es werden 
verschiedene 
Zielgruppen 
angesprochen: 
Aussiedler, 
Spätaussiedler, 
Migranten, Jüdische 
Kontingentflüchtlinge, 
Flüchtlinge, 
Neuzugewanderte 
usw. 
In 2018 nicht förderfähig 
18.000 €
Coach e.V. Kölner 
Initiative für Bildung 
und 
Integration junger 
Migranten 
Oskar-Jäger-Str. 
139 
50825 Köln 
e.V.
Diverse Nationalitäten 
und 
Personengruppe: Kinder, 
Jugendliche, Frauen, 
Männer, Senioren, 
deutsch, türkisch, 
kroatisch, kongolesisch, 
afghanisch, polnisch, 
russisch, syrisch, 
palästinensisch, 
libanesisch, 
marokkanisch, kurdisch, 
nigerianisch 
18 Kooperationen 
davon 4 mit einem 
Koop.vertrag, 4 
Projekte/Drittmittel 
10 HA 
21 NA 
11 EA 
Das differnzierte 
wöchentliche Kursangebot 
umfasst 69,5 Stunden bei 
jährlich 20 - 40 Wochen. 
Neben den Pflichtangeboten 
sozialer Beratung und 
Sprachförderung deutsch, 
werden u. a. 
Hausaufgabenbetreuung, 
verschiedene Gruppen, 
Lebens- und Berufsplanung, 
Bewerbungstraining, 
Seminare  
Angeboten werden unter 
anderem bei ca. 6 W-Stunden 
und 38 Wochen/Jahr Seminare, 
Theaterbesuche, Kinobesuche, 
Museumsbesuche 
32 Veranstaltungen, 
Fortbildungen, u.a. 
Interreligiöser Dialog, 
Wohnzimmerkonzerte, 
Workshops, Reisen 
großes Zentrum 
Zusätzlich 
10.000 €
Solidaritätsbund der 
Migranten 
 e.V. 
Hauptstr. 424 
51143 Köln 
e.V.
Frauen, Kinder, 
Jugendliche und 
Senioren jeder 
Nationalität 
2 Vernetzungen, 36 
Kooperationen davon 
15 mit Koop.vertrag, 3 
Projekte/Drittmittel 
5 HA 
3 NA 
34 EA (Vollzeit 
tätiger ehrenamtl. 
Geschöftsführer) 
Das Angebot umfasst in 
Kursform 10 Wochenstunden 
bei 20 Wochen im Jahr. Es 
werden 
Kommunikationskurse 
angeboten 
Angeboten werden wöchentlich 
17 Stunden bei 40 Wochen im 
Jahr. Hausaufgabenbetreuung, 
Nachhilfe, Kunsttherapie, 
Frauentreff, Psychologische 
Betreuung für Frauen, Sozial- 
und Rechtsberatung, 
Berufsorientierung, 
Kulturveranstaltungent, 
6 Veranstaltungen 
Jährlich u.a. Feier für 
Ehrenamtliche, Tag der 
offenen Tür, 
Internationaler Tag der 
Kinder, Internationaler 
Tag der Jugend, 
Städteexkursion, 
Gründungstag 
großes Zentrum 
Zusätzlich 
10.000 €
Anlage 2) Übersicht über Antragsteller

Griechische 
Gemeinde Köln 
Zentrum Alte 
Feuerwache 
Melchiorstr. 3 
 50670 Köln 
e.V. 
Nationalitäten:  
afrikanische Länder, 
Griechenland, Polen, 
Russland, Asien 
Schwerpunkt: besonders 
Frauen, Kinder und 
Senioren 
5 Vernetzungen 
keine Projekte 
keine Drittmittel 
0 HA 
 6 NA 
4EA 
Das differnzierte 
wöchentliche Kursangebot 
umfasst 23 Stunden bei 
jährlich 40 Wochen. Neben 
den Pflichtangeboten sozialer 
Beratung und 
Sprachförderung deutsch 
werden u. a. 
Frauengruppen, 
Seniorengymnastikkurse und 
Seniorengruppe/-tanz 
angeboten. 
Angeboten werden unter 
anderem bei 2 Wochenstunden 
und bei 40 Wochen jährlich: 
Offener Treff., Männer-Treff 
 3 Veranstaltungen
Karneval, 
Weihnachtsfeier, 
überregionales 
Seminar für Ehrenamt 
und Multiplikatoren in 
der Seniorenarbeit
mittleres Zentrum 
8.000
Interkutur e.V., 
Glücksburgstr. 17, 
51063 Köln
e.V.
Migrantinnen und 
Migranten (aus dem 
arabischen Sprachraum, 
Kurden, Türkei, 
Russland und früheren 
Staaten des UdSSR, Ost- 
, Süd- und 
Südosteuropa, Afrika), 
Mütter und Kinder mit 
Migrationshintergrund, 
Väter und Kinder mit 
Migrationshintergrund, 
Mädchen mit 
Migrationshintergrund, 
Junge Flüchtlinge 
5 Vernetzungen, Keine 
Kooperationen,Keine 
Projekte/Drittmittel 
6 HA                           
5 NA                           
3 EA
Das Kursangebot umfasst bei 
6,5 Std./Wo und 46-48 
Wo/Jahr: Computerkurse, 
Deutschkurse, Schreib- und 
Lesekurse 
Das Angebot umfasst bei 10,5 
Std./Wo und 46 Wo/Jahr: 
Musikalische Bildung, 
Schreibwerkstatt, Kreatives 
Malen, Verantwortung und 
Selbstwirksamkeit in der 
demokratischen Gesellschaft 
12 Veranstaltungen 
jährlich: Politische 
Bildung, Gesellschaft 
verstehen 
erstmalige Förderung 
12.000 €
Islamischer 
Kulturverein e.V., 
Tempelstr. 42, 
50679 Köln 
e.V. 
Es werden verschiedene 
Zielgruppen 
angesprochen: 
Jugendliche, Kinder, 
Senioren und Frauen, 
Flüchtlingskinder aus 
dem Irak, Syrien, 
Afghanistan 
5 Vernetzungen, Keine 
Kooperationen,Keine 
Projekte/Drittmittel 
0 HA,                       
2 NA,                       
5 EA 
Das Kursangebot umfasst bei 
15 Std./Wo und 24-120 
Wochen im Jahr: 
Sprachunterricht, 
Kochunterricht, 
Berufsvorbereitung, 
Seminare über Islam, 
Deutschunterricht 
Das Angebot umfasst bei 3 
Std./Wo und 48 Wochen im 
Jahr: Sportangebote, Seminare 
über Islam, Begegnung für 
Flüchtlinge 
62 Veranstaltungen im 
Jahr: Tag der offenen 
Tür, Freitagsangebote, 
Dialogabende, 
Strassenfest 
Kleines Zentrum 
4.000 €

Runder Tisch 
Buchforst, Kalk 
Mülheimer Str. 318, 
51065 Köln
e.V.
alle Bürger von 
Buchforst, mit und ohne 
Migrationshintergrund, 
für alle Altersgruppen 
und sozialen Schichten, 
Alleinerziehende und 
Frauen, Senioren mit 
Migrationshintergrund 
Keine Angaben 2 NA, 6 EA
Das Kursangebot umfasst bei 
ca. 8 Std./Wo und 34-40 
Wo/Jahr: Deutsch-
Übungsgruppe, Mal- und 
Zeichenkurs, Computerkurs
Das Angebot umfasst bei 12 
Std./Wo : Iranische 
Frauengruppe Kreativgruppe - 
Kontakt und andere Kulturen 
kennen- lernen, Türkische 
Frauengruppe Nur 
muttersprachlich, Türkische 
Frauengruppe Nicht nur 
muttersprachlich – Auch 
Deutsch vertiefen
keine Angaben
nicht gefördert 
0
Summe 44.000 €

Beratungsverlauf (4)

07.05.2018 Integrationsrat
TOP 8.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
04.06.2018 Finanzausschuss
TOP 13.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.06.2018 Rat
TOP 10.11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1283/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
02.05.2018
Erstellt
19.04.2018 11:58