1283/2018
Verteilung von Restmitteln zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2018 - Teil II
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Anlage 1 - Kriterien_Erläuterungen verbleibende Mittel 2018
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Anlage 1 zur Beschlussvorlage Verteilung der verbleibenden Mittel zur Zentren- Förderung 2018 Bei Prüfung der Anträge werden folgende Kriterien angewandt: Nach Richtlinie erfolgt die Einstufung in die jeweilige Kategorie nach Gesamtbeurteilung der Ausrich- tung und der Angebote des Zentrums nach den festgelegten Kriterien. Auch bei Erfüllung einzelner Kriterien einer höheren Kategorie (Organisationsstruktur, Personal, Vernetzung) ist die Gesamtbeur- teilung für die Einstufung maßgeblich. Vorgabe nach Richtlinie Angabe in Förderanträge Bewertung Förderkategorie (Vergabe Punktzahl) Interkultureller Austausch regelmäßig durchgeführte speziell benannte interkulturelle Angebote werden überwiegend nicht ange- geben. Aktivitäten in diesem Be- reich betreffen hauptsächlich Ver- anstaltungen (Informationsveran- staltungen, Vorträge, Feste, Stadt- teilfeste usw. Allerdings sind be- sonders die musischen Angebote interkulturell ausgerichtet. Berücksichtigen von Art und Umfang Veranstaltungen und Vernetzungen (ins- besondere bei Größerem Zentrum). Interkultureller Austausch ergibt sich auch aus Art und Umfang der Vernetzung - Austausch auf verschiedenen Ebenen in der Stadt. Interkulturelle Orientierung (unterschiedliche Herkunft) Angabe z.B. Türkisch, kurdisch, russische Her- kunft, afrikanisch Grundsätzlich großzügige Auslegung, keine Vorgabe, dass auch Deutsche be- teiligt sein müssen. Ist aber zu beachten, wenn ausschlagge- bend für Festlegung der Kategorie. vorwiegend Fach- personal, teilweise auch hauptamtlich Größeres Zentrum hauptamtliches Personal wird auch eingesetzt bei Hausmeister, oder Kräften aus befristeten Be- schäftigungsverhältnissen Fachpersonal, Hauptamtliches Personal: Unbefristet tätig, mindestens 20 Wochen- stunden ??? Einsatz fachlichem Tätigkeitsbereich zu- geordnet z.B. Organisation der Einrich- tung, soziale Beratung, Kursleitung im entsprechenden Fachbereich Fachpersonal auch anerkennen, wenn Ausbildung und akademische Grade hier nicht anerkannt sind. Einsatz entsprechend Qualifikation z.B. Organisation der Einrichtung, soziale Beratung, Kursleitung im entsprechenden Fachbereich (z.B. häufig bei Menschen aus der ehem. Sowjetunion. Personal/ Mittleres Zentrum, Kleineres Zentrum Ehrenamtlich, Hono- rarkräfte Personal dem Einsatz entsprechende Qualifikation. Einsatz muss Tätigkeitsfeld zugeordnet sein Differenzierte Ange- botsstruktur Größeres Zentrum Differenzierte Ange- - unterschiedliche Angebotspal ette, ver- botsstruktur Mittleres Zentrum schiedene Zielgruppen. - umfangreicheres Angebot Sprachförde- rung Deutsch, Integrationskurse, auch wenn dadurch weniger verschiedene andere Angebote bestehen, verschiedene Zielgruppen - schwerpunktmäßig ausgerichtet z.B. auf Frauen und Kinder, wenn Angebot insge- samt differenziert ist und über Mindest- Wochenprogramm hinausgeht Strukturelle Vernet- zung (Größeres Zentrum) Art und Umfang der Vernetzungen in den verschiedenen Ebenen bewerten Öffentlichkeitsarbeit (Größeres Zentrum ) wenn Internetauftritt besteht Erläuterungen zu Förderkriterien Förderkategorie Gr ößeres Zen t- rum Kriterien sind insbesondere: Förderkategorie Mittleres Zen trum Kriterien sind insbesondere: Förderkategorie Klein e- res Zentrum Kriterien sind insbeson- dere: Personal (bei Wohlfahrtsverbänden) besteht aus Mitgliedern unterschied- licher kultureller Herkunft Personal/Vorstand/Geschäftsführung (bei Vereinen, sonstigen Organisati- onen) besteht aus Mitgliedern unter- schiedlicher kultureller Herkunft vorwiegend Einsatz von Fachperso- nal (teilweise auch hauptamtlich), Honorarkräfte Erreichen verschiedener Zielgrup- pen, Migrantengruppen und Nationa- litäten umfangreiches, differenziertes An- gebot zur Integration und zum inter- kulturellen Austausch. Wöchentliches Programmangebot umfasst mindestens 10 Stunden einschließlich sozialer Beratung und Sprachförderung Deutsch vor allem für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche strukturelle, dauerhafte Vernetzung im Sozialraum/fachliche Vernetzung (gesamtstädtisch, Stadtbezirk, Stadt- teil), verbindliche Mitarbeit in Netz- werken (z.B. durch Kooperationsver- Personal (bei Wohlfahrtsverbänden) besteht aus Mitgliedern unterschied- licher kultureller Herkunft Personal/Vorstand/Geschäftsführung (bei Vereinen, sonstigen Organisati- onen) besteht aus Mitgliedern unter- schiedlicher kultureller Herkunft vorwiegend Einsatz von ehrenamtli- chen Kräften, Honorarkräfte mit ei- ner ihrem Einsatz entsprechend ausreichenden Qualifikation Erreichen verschiedener Zielgrup- pen, Migrantengruppen und Nationa- litäten differenziertes Angebot zur Integrati- on und zum interkulturellen Aus- tausch. Wöchentliches Programmangebot umfasst mindestens 10 Stunden einschließlich sozialer Beratung und Sprachförderung Deutsch vor allem für Erwachsene oder für Kinder und Jugendliche punktuelle Vernetzung im Sozial- raum Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Darstel- Personal (bei Wohlfahrts- verbänden) besteht über- wiegend aus Mitgliedern einer Migrantengruppe Personal/ Vor- stand/Geschäftsführung (bei Vereinen und sonst. Organisationen) besteht überwiegend aus Mitglie- dern einer Migrantengrup- pe vorwiegend Einsatz von ehrenamtlichen Kräften, Honorarkräften mit einer ihrem Einsatz entspre- chend ausreichenden Qua- lifikation vorwiegend beschränkt auf die jeweilige Migranten- gruppe bzw. Zielgruppe Angebote zur Integration vorwiegend beschränkt auf eine Zielgruppe, überwie- gend musische, kreative oder handwerkliche Ange- bote, wenig Angebote zum interkulturellen Austausch Wöchentliches Pro- grammangebot umfasst mindestens 10 Stunden einschließlich sozialer Be- ratung und Sprachförde- träge, Mitwirken in Arbeitsgemein- schaften usw.) Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Darstel- lung im Internet, Programmhefte, Broschüren, größere Veranstaltun- gen usw.) Eigenes Berichtswesen lung im Internet, Broschüren, größe- re Veranstaltungen usw.) rung Deutsch vor allem für Erwachsene und für Kinder und Jugendliche punktuelle Vernetzung im Sozialraum
Anlage 3 - Auszug aus dem Beschlussprotokoll vom 07.05.2018
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Geschäftsführung Integrationsrat Frau Haupt Telefon: (0221) 0221/221-29580 Fax : (0221) 0221/221-29166 E-Mail: Simone.Ehinger@STADT-KOELN.DE Datum: 08.05.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Integrationsrates vom 07.05.2018 öffentlich 8.3 Verteilung von Restmitteln zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2018 - Teil II 1283/2018 Beschluss unter Vorbehalt: Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2018 in verbleibender Höhe von 44.000 € ge- mäß Anlage 2. Die Beschlussfassung erfolgt unter Vorbehalt. Die Anlage 2 weist auf Seite 2 in der Zeile „Islamischer Kulturverein e. V.“ in der Spalte „Kursangebote“ die Angabe „24-120 Wochen im Jahr“ aus. Bei der Angabe „120“ handelt es sich evtl. um einen Tippfehler, dessen Klärung die Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses Soziales und Senioren am 17.05.2018 zusagt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt bei 7 Enthaltungen. Frau Giurano hat aus Befangenheits- gründen nicht an der Abstimmung teilgenommen.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/5001/1 Vorlagen-Nummer 1283/2018 Freigabedatum 02.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Verteilung von Restmitteln zur Förderung von Interkulturellen Zentren für das Jahr 2018 - Teil II Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt auf der Grundlage der Haushaltssatzung für das Jahr 2018 über die Verwendung der Haushaltsmittel 2018 in verbleibender Höhe von 44.000 € gemäß Anlage 2. Alternative: Der Rat lehnt eine Vergabe der für 2018 verbleibenden Fördermittel an die vorgeschlagenen Zentren ab. Integrationsrat 07.05.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 17.05.2018 Finanzausschuss 04.06.2018 Rat 07.06.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 44.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Der im Teilergebnisplan 0504, Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen, in Zeile 15, Transferleistungen veranschlagte Aufwandsbetrag in Höhe von insgesamt 446.000 € setzt sich zu- sammen aus 396.000 € laufende Mittel aus der laufenden Förderung der Interkulturellen Zentren zuzüglich 50.000 € aus dem in 2015 eingerichteten „Integrationsbudget“ (Vorlage Nr. 2288/2015) und ist in voller Höhe für die Förderung der Interkulturellen Zentren vorgesehen. Von dieser Summe wurden mit Beschluss des Rates vom 06.02.2018 (Vorlage 0081/2018) bereits 402.000 € verfügt. Mit Beschluss der Anlage 3 der Vorlage 0081/2018 vom 06.02.2018 beauftragt der Rat die Verwal- tung: „… bezüglich der derzeit nicht zur Förderung vorgesehenen Mittel in Höhe von 26.000 € zuzüg- lich des Förderbetrages über 18.000 €, der für Atlant e.V. vorgesehen war, eine Beschluss- vorlage zur Verwendung dieser Mittel vorzulegen. Hierbei sollen neben neu anerkannten Zentren, die den Kriterien der Förderrichtlinie in besonde- rem Maß entsprechen, auch noch nicht abschließend bearbeitete Anträge auf Höherstufung von bisher bereits geförderten Zentren berücksichtigt werden.“ Der Verwaltung lagen folgende Anträge auf Förderung für 2018 vor: Antrag auf: Bewilligt werden: Kommentar 1) Atlant e.V. 18.000 € 0 € Förderfähigkeit ist der- zeit nicht gegeben 2) Griechische Gemeinde 8.000 € 8.000 € 3) Coach e.V. 18.000 € Antrag auf Höherstufung + 10.000 € 3 4) Solibund e.V. 18.000 Antrag auf Höherstufung + 10.000 € 5) Interkultur e.V. 18.000 € Erstantrag 12.000 € 6) Islamischer Kulturverein 4.000 € Erstantrag 4.000 € 7) Runder Tisch Buchforst 4.000 € Erstantrag 0 € Förderfähigkeit ist der- zeit nicht gegeben Gesamtsumme: 44.000 € Zu 1) Atlant e.V. Gem. Ziff. 1.1 der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung von Interkulturellen Zentren ist Voraus- setzung für die Anerkennung und damit auch für die Förderfähigkeit als Interkulturelles Zentrum, dass keine parteipolitischen Ziele und politische Ziele der Herkunftsländer verfolgt werden. Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 06.02. (Vorlage 0081/2018) wurde die Förderfähigkeit des Trägers des Interkulturellen Zentrums Atlant e.V., Nesselrodestr. 11, 50735 Köln (bislang großes Zentrum) erneut geprüft. Gegenstand der Prüfung war insbesondere die Verflechtung des Zentrums mit der Partei DIE EIN- HEIT. Die Prüfung hat ergeben, dass die Voraussetzungen zur Förderung mangels parteipolitischer Unab- hängigkeit nicht gegeben sind. Grundlage dieser Feststellung sind folgende Fakten: a) Der Geschäftsführer des Vereins Atlant ist , gleichzeitig Gründer und Bundesvorsitzender der Par- tei DIE EINHEIT . b) Die Partei DIE EINHEIT verwendet denselben Faxanschluss, wie das Interkulturelle Zentrum At- lant e.V. c) Die Partei DIE EINHEIT dokumentiert auf ihrer Website die Durchführung von Parteiversammlun- gen in den Räumen des Interkulturellen Zentrums. d) Auf dem Youtube-Kanal des Interkulturellen Zentrums sind mehrere Video-Clips der Partei DIE EINHEIT veröffentlicht. In einem Gespräch mit dem Vorstand am 05.04.2018 ist es dem Vorstand nicht gelungen, den Sach- verhalt so zu klären, dass von einer Verflechtung von Zentrum und Partei nicht länger auszugehen wäre. Stattdessen wurden die o.g. Fakten im Kern bestätigt, deren Relevanz aber in Frage gestellt, was dafür spricht, dass der Ernst des Vorwurfs im Trägerverein des Zentrums gar nicht erkannt wird. Aus den o.g. Gründen muss deswegen festgestellt werden, dass die Förderfähigkeit des Antragstel- lers derzeit nicht gegeben ist. Entsprechend wird der Förderantrag für das Haushaltsjahr 2018 abge- lehnt. In der Richtlinie zur Anerkennung und Förderung der Interkulturellen Zentren vom 29.10.2007 ist für diesen Fall eine Jahresfrist zur Wiederherstellung der Förderfähigkeit vorgesehen. Dies gilt auch für Atlant e.V.. Bei vorlage eines Förderantrags für 2019 wird die Förderfähigkeit erneut geprüft. Zu 2) Interkulturelles Zentrum Alte Feuerwache der Griechischen Gemeinde Köln Für das Zentrum der Griechischen Gemeinde in der Alten Feuerwache war eine Überprüfung der Ein- stufung erforderlich. Nach eingehenden Gesprächen mit den im Zentrum Tätigen, der Vorlage des aktuellen Konzeptes und der damit zusammenhängenden Erweiterung des Angebotes erreicht das Zentrum weiterhin die erforderliche Punktzahl zur Einstufung als mittleres Zentrum. Es wird weiterhin eine Förderung in Höhe von 8.000 Euro gewährt. Zu 3) Coach e.V. Der Verein Coach e.V. (bislang mittleres Zentrum) hat sein Angebot deutlich weiterentwickelt und trägt insbesondere im AK der Interkulturellen Zentren sehr zur fachlichen Weiterentwicklung der inter- kulturellen Arbeit der Zentren bei. Eine Prüfung des Höherstufungsantrags ergab die Einordnung in die Kategorie großes Zentrum Zu 4) Solibund e.V. Der Solibund e.V. (bislang mittleres Zentrum) hat mit dem Bezug der neuen Räume und der Über- nahme stadtweiter Projekte eine besondere Rolle im Bezirk Porz übernommen. Auch dieser Träger trägt in besonderem Maße zur Stärkung der Vernetzung der Interkulturellen Zentren im AK Interkultu- relle Zentren bei. 4 Die Prüfung des Höherstufungsantrags ergab die Einordnung in die Kategorie großes Zentrum Zu 5) Interkultur e.V. Das Zentrum wurde erst vor kurzem anerkannt. Es entspricht der Kategorie eines großen Zentrums. Um die begonnene Arbeit zu stützen und dem Träger die Gelegenheit zur Festigung des Interkulturel- len Angebots zu geben, wird dem Verein eine Anschubfinanzierung in Höhe von 12.000 € bewilligt. Die besondere Bedeutung des Interkulturellen Zentrums Interkultur e.V. besteht insbesondere in sei- ner Lage im Stadtteil Mülheim, wo trotz des überdurchschnittlichen Anteils von Menschen mit Zuwan- derungsgeschichte an der Bevölkerung, nur relativ wenige Zentren aktiv sind. Zu 6) Islamisches Kulturzentrum Das islamische Kulturzentrum besteht seit vielen Jahren und arbeitet bislang nur mit einer sporadi- schen Teilförderung. Es ist das einzige anerkannte Interkulturelle Zentrum im Stadtteil Deutz und in der Tempelstraße gut mit anderen sozialkulturellen Institutionen vernetzt. Das Zentrum wird mit einer einmaligen Förderung von 4.000 Euro unterstützt. Zu 7) Interkulturelles Zentrum des Runden Tischs Buchforst Der Antrag erfüllte nicht die Mindestvoraussetzungen für eine Förderung. Eine Nachbesserung konn- te trotz fachlicher Begleitung nicht erreicht werden. Die Anträge wurden nach der oben genannten Richtlinie geprüft. Voraussetzung zur Förderung ist unter anderem, dass ein Zuschussbedarf durch einen Kostenplan nachgewiesen wird, der alle vo- raussichtlichen Einnahmen und Ausgaben des Zentrums beinhaltet. Die vorgelegten Kostenpläne der zur Förderung vorgesehenen Antragsteller weisen entsprechende Zuschussbedarfe auf. Über die Förderung hinausgehende Bedarfe müssen aus eigenen Mitteln bzw. Umschichtungen sichergestellt werden. Begründung zur Beschlussalternative Bei der Förderung der Interkulturellen Zentren handelt es sich um einen Zuschuss zu den institutio- nellen Basiskosten wie bspw. Miete und Nebenkosten. Eine Aussetzung der Förderung hat aller Vo- raussicht nach zur Folge: a) Laufende Kosten wie Miete können nicht gezahlt werden und z.Z. vorhandene Räumlichkeiten für Interkulturelle Arbeit gehen nach der Kündigung der Räume dauerhaft für die interkulturelle Arbeit verloren. b) Die institutionelle Förderung erlaubt den Zentren die Akquise von weiteren Förderungen, die bisher etwa doppelt so hoch liegen, wie die gesamte städtische Förderung und etwa sechsmal so hoch wie die Zentrenförderung. Diese Mittel können dann für die Kölner Stadtgesellschaft nicht eingeworben werden. Anlagen: Anlage 1 Kriterien der Einstufung der Zentren in die Kategorien kleinere, mittlere und größere Zentren. Anlage 2 Übersicht über die Verteilung der Zentrenförderung Begründung der Dringlichkeit: Eine Dringlichkeit ist gegeben, damit die betroffenen Interkulturellen Zentren Klarheit bzgl. ihrer Jah- resförderung 2018 erhalten und ihre Arbeit entsprechend gestalten können.
Anlage 2 - Verteilung verbleibender Mittel 2018
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Träger/ Einrichtung Orga.- struk-tur Zielgruppe Vernetzungen, Projekte, Drittmittel Personal Hauptamtler Nebenamtler/Honorarkräfte Ehrenamtle r Kursangebote Angebote nicht in Kursform Einzel- veranstaltungen jährlich Kate- gorie Förder- betrag Antlant e.V., Nesselrode Str. 11, 50735 Köln e.V. Es werden verschiedene Zielgruppen angesprochen: Aussiedler, Spätaussiedler, Migranten, Jüdische Kontingentflüchtlinge, Flüchtlinge, Neuzugewanderte usw. 5 Vernetzungen, 6 Kooperationen davon 6 mit Koop.vertrag, 6 Projekte/Drittmittel 7 HA 8 NA 11 EA Das Kursangebot umfasst bei 47 Std./Wo und 45 Wochen im Jahr: Deutsch, Russisch, Computerkurs, Kinder Musiktheater, Malunterricht, Englisch Das Angebot umfasst bei 62 Std./Wo und 45 Wochen im Jahr: Bildungspaket, Bibliothek, Hausaufgabenbetreuung, Seniorentreff, Jugendtreff, Sitzungen Es werden verschiedene Zielgruppen angesprochen: Aussiedler, Spätaussiedler, Migranten, Jüdische Kontingentflüchtlinge, Flüchtlinge, Neuzugewanderte usw. In 2018 nicht förderfähig 18.000 € Coach e.V. Kölner Initiative für Bildung und Integration junger Migranten Oskar-Jäger-Str. 139 50825 Köln e.V. Diverse Nationalitäten und Personengruppe: Kinder, Jugendliche, Frauen, Männer, Senioren, deutsch, türkisch, kroatisch, kongolesisch, afghanisch, polnisch, russisch, syrisch, palästinensisch, libanesisch, marokkanisch, kurdisch, nigerianisch 18 Kooperationen davon 4 mit einem Koop.vertrag, 4 Projekte/Drittmittel 10 HA 21 NA 11 EA Das differnzierte wöchentliche Kursangebot umfasst 69,5 Stunden bei jährlich 20 - 40 Wochen. Neben den Pflichtangeboten sozialer Beratung und Sprachförderung deutsch, werden u. a. Hausaufgabenbetreuung, verschiedene Gruppen, Lebens- und Berufsplanung, Bewerbungstraining, Seminare Angeboten werden unter anderem bei ca. 6 W-Stunden und 38 Wochen/Jahr Seminare, Theaterbesuche, Kinobesuche, Museumsbesuche 32 Veranstaltungen, Fortbildungen, u.a. Interreligiöser Dialog, Wohnzimmerkonzerte, Workshops, Reisen großes Zentrum Zusätzlich 10.000 € Solidaritätsbund der Migranten e.V. Hauptstr. 424 51143 Köln e.V. Frauen, Kinder, Jugendliche und Senioren jeder Nationalität 2 Vernetzungen, 36 Kooperationen davon 15 mit Koop.vertrag, 3 Projekte/Drittmittel 5 HA 3 NA 34 EA (Vollzeit tätiger ehrenamtl. Geschöftsführer) Das Angebot umfasst in Kursform 10 Wochenstunden bei 20 Wochen im Jahr. Es werden Kommunikationskurse angeboten Angeboten werden wöchentlich 17 Stunden bei 40 Wochen im Jahr. Hausaufgabenbetreuung, Nachhilfe, Kunsttherapie, Frauentreff, Psychologische Betreuung für Frauen, Sozial- und Rechtsberatung, Berufsorientierung, Kulturveranstaltungent, 6 Veranstaltungen Jährlich u.a. Feier für Ehrenamtliche, Tag der offenen Tür, Internationaler Tag der Kinder, Internationaler Tag der Jugend, Städteexkursion, Gründungstag großes Zentrum Zusätzlich 10.000 € Anlage 2) Übersicht über Antragsteller Griechische Gemeinde Köln Zentrum Alte Feuerwache Melchiorstr. 3 50670 Köln e.V. Nationalitäten: afrikanische Länder, Griechenland, Polen, Russland, Asien Schwerpunkt: besonders Frauen, Kinder und Senioren 5 Vernetzungen keine Projekte keine Drittmittel 0 HA 6 NA 4EA Das differnzierte wöchentliche Kursangebot umfasst 23 Stunden bei jährlich 40 Wochen. Neben den Pflichtangeboten sozialer Beratung und Sprachförderung deutsch werden u. a. Frauengruppen, Seniorengymnastikkurse und Seniorengruppe/-tanz angeboten. Angeboten werden unter anderem bei 2 Wochenstunden und bei 40 Wochen jährlich: Offener Treff., Männer-Treff 3 Veranstaltungen Karneval, Weihnachtsfeier, überregionales Seminar für Ehrenamt und Multiplikatoren in der Seniorenarbeit mittleres Zentrum 8.000 Interkutur e.V., Glücksburgstr. 17, 51063 Köln e.V. Migrantinnen und Migranten (aus dem arabischen Sprachraum, Kurden, Türkei, Russland und früheren Staaten des UdSSR, Ost- , Süd- und Südosteuropa, Afrika), Mütter und Kinder mit Migrationshintergrund, Väter und Kinder mit Migrationshintergrund, Mädchen mit Migrationshintergrund, Junge Flüchtlinge 5 Vernetzungen, Keine Kooperationen,Keine Projekte/Drittmittel 6 HA 5 NA 3 EA Das Kursangebot umfasst bei 6,5 Std./Wo und 46-48 Wo/Jahr: Computerkurse, Deutschkurse, Schreib- und Lesekurse Das Angebot umfasst bei 10,5 Std./Wo und 46 Wo/Jahr: Musikalische Bildung, Schreibwerkstatt, Kreatives Malen, Verantwortung und Selbstwirksamkeit in der demokratischen Gesellschaft 12 Veranstaltungen jährlich: Politische Bildung, Gesellschaft verstehen erstmalige Förderung 12.000 € Islamischer Kulturverein e.V., Tempelstr. 42, 50679 Köln e.V. Es werden verschiedene Zielgruppen angesprochen: Jugendliche, Kinder, Senioren und Frauen, Flüchtlingskinder aus dem Irak, Syrien, Afghanistan 5 Vernetzungen, Keine Kooperationen,Keine Projekte/Drittmittel 0 HA, 2 NA, 5 EA Das Kursangebot umfasst bei 15 Std./Wo und 24-120 Wochen im Jahr: Sprachunterricht, Kochunterricht, Berufsvorbereitung, Seminare über Islam, Deutschunterricht Das Angebot umfasst bei 3 Std./Wo und 48 Wochen im Jahr: Sportangebote, Seminare über Islam, Begegnung für Flüchtlinge 62 Veranstaltungen im Jahr: Tag der offenen Tür, Freitagsangebote, Dialogabende, Strassenfest Kleines Zentrum 4.000 € Runder Tisch Buchforst, Kalk Mülheimer Str. 318, 51065 Köln e.V. alle Bürger von Buchforst, mit und ohne Migrationshintergrund, für alle Altersgruppen und sozialen Schichten, Alleinerziehende und Frauen, Senioren mit Migrationshintergrund Keine Angaben 2 NA, 6 EA Das Kursangebot umfasst bei ca. 8 Std./Wo und 34-40 Wo/Jahr: Deutsch- Übungsgruppe, Mal- und Zeichenkurs, Computerkurs Das Angebot umfasst bei 12 Std./Wo : Iranische Frauengruppe Kreativgruppe - Kontakt und andere Kulturen kennen- lernen, Türkische Frauengruppe Nur muttersprachlich, Türkische Frauengruppe Nicht nur muttersprachlich – Auch Deutsch vertiefen keine Angaben nicht gefördert 0 Summe 44.000 €
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: unter Vorbehalt beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1283/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 02.05.2018
- Erstellt
- 19.04.2018 11:58