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3210/2024

OGS-Finanzierung im Schuljahr 2024/2025 - Finanzmittelübertragung

Beschlussvorlage Ausschuss 21.11.2024

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Nächste Beratung: Jugendhilfeausschuss, Sitzung am 03.12.2024, TOP 2.2.1

Dringlichkeitsbegründung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Dringlichkeitsbegründung

937 Zeichen

3210/2024  Anlage 0 
OGS-Finanzierung im Schuljahr 2024/2025 
hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses:  
 
Der Jugendhilfeausschuss hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 30.04.2024 
aufgefordert, einen Finanzierungsvorschlag für die Bereitstellung eines Betrages in 
Höhe von 48 Euro je OGS-Platz, für das erste Schulhalbjahr 2024/25 zu erarbeiten. 
Die Verwendung von Mitteln aus dem Strukturförderfonds 2024 sollte in Frage 
kommen, wenn tatsächlich Restmittel verbleiben. Mittlerweile steht fest, dass 
entsprechende Mittel aus dem Fonds zur Verfügung stehen. Die Träger*innen der 
Offenen Ganztagsschulen müssen jetzt dringend im Hinblick auf ihre finanziellen 
Bedarfe unterstützt werden und schnellstmöglich Kenntnis über ihren finanziellen 
Spielraum im ersten Schulhalbjahr 2024/2025 erhalten. 
Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesse 
war eine frühere Vorlage nicht möglich.

Beschlussvorlage Ausschuss

9873 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/40/400/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3210/2024 
Freigabedatum 21.11.2024 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
OGS-Finanzierung im Schuljahr 2024/2025 sowie Finanzierung der Schulsozialarbeit in 
2024   - Finanzmittelübertragung 
Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 07.12.2023 und des 
Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2024 hinsichtlich der Verwendung von Mitteln des 
Strukturförderfonds 2024  
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung Jugendhilfeausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie der Jugendhilfeausschuss beschlie-
ßen, die Restmittel des Strukturförderfonds 2024 im Bereich des Dezernates für Bil-
dung, Jugend und Sport in Höhe von 1.559.306 Euro sowie die im Rahmen einer Er-
mächtigungs-übertragung von 2023 nach 2024 übertragene Aufwandsermächtigung in 
Höhe von 330.694 Euro für die Deckung der Finanzbedarfe der Träger*innen des Offe-
nen Ganztags in Köln zu verwenden. Dadurch kann insgesamt eine Auszahlung in 
Höhe von 1.890.000 Euro vorgenommen werden, was einem Betrag in Höhe von 54 
Euro je OGS-Kind für das erste Schulhalbjahr 2024/2025 entspricht. 
 
2. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie der Jugendhilfeausschuss beschlie-
ßen ferner, eine anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln für den Bereich der 
Schulsozialarbeit im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt-
gruppe 0604 Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 770.466 € im Haushaltsjahr 2024. 
Die Finanzierung erfolgt aus Strukturfördermitteln 2024 im Bereich des Dezernates für 
Bildung, Jugend und Sport. 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 
Jugendhilfeausschuss 03.12.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme    1,89 + 0,77 
Mio € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  
Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Offener Ganztag 
 
Aufgrund der finanziellen Entwicklungen bei Träger*innen von Offenen Ganztagsschulen in 
Köln, die von teilweise hohen Tarifsteigerungen ihres Personals und anderen erheblichen fi-
nanziellen Mehrbelastungen betroffen sind, wurde die Verwaltung mit Beschluss des Rates 
vom 07.12.2023 aufgefordert zu prüfen, wie in den pflichtigen Bereichen, wie z.B. im Bereich 
Kita und OGS, ausreichende Finanzierungen zum Ausgleich der gestiegenen Personalkosten 
sichergestellt werden können. 
 
Ziel ist es, hierüber zur Struktursicherung der Trägerlandschaft und zum Erhalt der Einrichtun-
gen des Offenen Ganztags beizutragen. Schlimmstenfalls könnte die Situation ansonsten 
dazu führen, dass Träger*innen ihre Tätigkeit im Offenen Ganztag kurz- bis mittelfristig been-
den und ggf. Insolvenz anmelden müssen. Dies gilt es im Interesse der Kinder und ihrer Eltern 
zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf die kommende Einführung des Rechtsanspruchs 
auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 01.08.2026.

3 
Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.04.2024 (vgl. TOP 3.2) die finanziellen 
Mehrbedarfe von OGS-Träger*innen anerkannt und zugestimmt, dass für das zweite Schul-
halbjahr 2023/24 ein zusätzlicher Pro-Kopf-Betrag von 48 Euro je belegtem OGS-Platz zur 
Auszahlung gebracht wird. Weiterhin wurde die Verwaltung aufgefordert, einen Finanzierungs-
vorschlag für die Bereitstellung eines weiteren Betrages in Höhe von mindestens 48 Euro je 
OGS-Platz, für das erste Schulhalbjahr 2024/25 zu erarbeiten. Die Verwendung von Mitteln 
aus dem Strukturförderfonds 2024 sollte für diesen Zweck in Frage kommen, wenn tatsächlich 
Restmittel verbleiben. 
 
Mittlerweile wurde ermittelt, dass im Bereich des Dezernates für Bildung, Jugend und Sport 
Restmittel des Strukturförderfonds zur Verfügung stehen, welche nicht nur die Auszahlung ei-
ner Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 48 Euro je OGS-Kind decken, sondern sogar eine Erhö-
hung dieser Pauschale um 6 Euro auf 54 Euro ermöglichen. Für die Träger*innen des Offenen 
Ganztags stellt dies eine weitere wichtige Hilfe zur Deckung der vorhandenen Finanzbedarfe 
dar. 
 
 
Finanzierung: 
 
Im Ergebnis ergibt sich unter Berücksichtigung eines Pro-Kopf-Betrages in Höhe von 54 Euro 
für das erste Schulhalbjahr 2024/2025 ein Finanzbedarf in Höhe von 1.890.000 Euro.  
 
Hierfür werden einerseits noch vorhandene Restmittel aus den bereits oben genannten im 
Rahmen eine Ermächtigungsübertragung bereitgestellten Mitteln im Teilergebnisplan des Am-
tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 - Schulträgeraufgaben - in Teilplanzeile 
13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 330.694 Euro herangezogen. 
Der weitere Bedarf kann durch verwaltungsinterne Mittelumschichtungen mit den Restmitteln 
aus dem Strukturförderfonds in Höhe von 1.559.306 Euro gedeckt werden. 
 
Es wurden bereits Strukturfördermittel in Höhe von 1.433.200 Euro zu Gunsten des Teilergeb-
nisplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 - Schulträgeraufgaben - 
in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) bereitgestellt. Im Hin-
blick auf die Realisierung der Pro-Kopf-Pauschale je OGS-Kind in Höhe von 54 Euro ist eine 
zusätzliche  Umschichtung aus dem Strukturförderfonds 2024 des Teilergebnisplans des Am-
tes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit - in 
der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) in Höhe von 126.106 € zu Gunsten des Teiler-
gebnisplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 - Schulträgeraufga-
ben - in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) erforderlich. 
Die ursprünglich beim Amt für Kinder, Jugend und Familie im Teilergebnisplan 0604 Kinder 
und Jugendarbeit vorgesehenen Mittel in Höhe von 126.106 € werden dort nicht benötigt. Die 
Umschichtung erfolgt im Rahmen des § 83 Abs. 1 GO i.V.m. § 10 Nr. 1, 4. Spiegelstrich der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024.  
 
 
Schulsozialarbeit 
 
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2024 wurde die Möglichkeit eröffnet, 
für Zuwendungen aus dem Strukturförderfond des Amtes Kinder-, Jugend und Familie auf der 
Basis des Förderprogramms zusätzliche Mittel bis zu einer Höhe von maximal 10 % der ver-
anschlagten Gesamtförderung zu fördern. Dieser Beschluss soll nun auf die Schulsozialarbeit 
in der Produktgruppe 0604 Kinder- und Jugendarbeit des Amtes für Schulentwicklung bei der 
Teiplanzeile 15, Transferaufwendungen seine Anwendung finden.  
 
Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 
ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen 
eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwand veranschlagten Gesamtbetrages 
auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine anderweitige 
Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss.

4 
Finanzierung: 
 
In 2024 wurden bereits Strukturfördermittel in Höhe von 542.300 € für die Schulsozialarbeit im 
Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 -Kin-
der- und Jugendarbeit - in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) bereitgestellt. Für die 
Umsetzung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2024 ist eine weitere 
Bereitstellung von Restmitteln aus dem Strukturförderfonds 2024 in Höhe von 228.165,91 € 
aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 
0604 -Kinder- und Jugendarbeit - in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zu Gunsten 
des Teilergebnisplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0604 -  Kinder –
und Jugendarbeit- Teilplanzeile 15, (Transferaufwendungen) erforderlich (10% der Basisförde-
rung der Schulsozialarbeit). Die ursprünglich für das Amt für Kinder, Jugend und Familie vor-
gesehene Strukturfördermittel in Höhe von 228.165,91 Euro werden dort nicht benötigt Die 
Umschichtung erfolgt im Rahmen des § 83 Abs. 1 GO i.V.m. § 10 Nr. 1, 4. Spiegelstrich der 
Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024. 
 
 
Nachdem die Träger*innen von freiwilligen Maßnahmen im Bereich des Amtes für Kinder, Ju-
gend und Familie die vorhandenen Mittel nicht vollumfänglich ausgeschöpft haben, kann nun-
mehr mit den verbliebenen Mitteln des Strukturförderfonds 2024 ein Beitrag zur Sicherung der 
Leistungen in den Bereichen Jugendförderung, Schulsozialarbeit und OGS geleistet werden. 
Die Verwaltung strebt eine Auszahlung der Mittel an die freien Träger*innen unmittelbar nach 
Beschlussfassung an. 
 
 
Informationen für den Bereich der Kindertagesstätten 
 
Das Land hat zur Abfederung der Belastung im Kindergartenjahr 2023/24 einen einmaligen, 
gesonderten Zuschuss von rund 1,73 % der Kindpauschalen freier Träger bereitgestellt, der 
am 06.03.2024 weiter bewilligt und an die Träger ausgezahlt wurde. Mit dieser Einmalzahlung 
des Landes wurde die Hälfte der entstandenen Mehrbelastungen auf Seiten der Träger abge-
deckt. 
Aus Trägersicht war eine weitere Strukturförderung wünschenswert. Die Restmittel Struktur-
förderfonds wurden jedoch für die OGS und die Schulsozialarbeit ausgeschöpft.

Beratungsverlauf (2)

25.11.2024 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
03.12.2024 Jugendhilfeausschuss
TOP 2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3210/2024
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
21.11.2024
Erstellt
17.10.2024 09:54