3210/2024
OGS-Finanzierung im Schuljahr 2024/2025 - Finanzmittelübertragung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Dringlichkeitsbegründung
937 Zeichen
3210/2024 Anlage 0 OGS-Finanzierung im Schuljahr 2024/2025 hier: Begründung der Dringlichkeit des Beschlusses: Der Jugendhilfeausschuss hatte die Verwaltung in seiner Sitzung am 30.04.2024 aufgefordert, einen Finanzierungsvorschlag für die Bereitstellung eines Betrages in Höhe von 48 Euro je OGS-Platz, für das erste Schulhalbjahr 2024/25 zu erarbeiten. Die Verwendung von Mitteln aus dem Strukturförderfonds 2024 sollte in Frage kommen, wenn tatsächlich Restmittel verbleiben. Mittlerweile steht fest, dass entsprechende Mittel aus dem Fonds zur Verfügung stehen. Die Träger*innen der Offenen Ganztagsschulen müssen jetzt dringend im Hinblick auf ihre finanziellen Bedarfe unterstützt werden und schnellstmöglich Kenntnis über ihren finanziellen Spielraum im ersten Schulhalbjahr 2024/2025 erhalten. Aufgrund umfangreicher verwaltungsinterner Vorarbeiten und Abstimmungsprozesse war eine frühere Vorlage nicht möglich.
Beschlussvorlage Ausschuss
9873 Zeichen
Dezernat, Dienststelle IV/40/400/1 Vorlagen-Nummer 3210/2024 Freigabedatum 21.11.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff OGS-Finanzierung im Schuljahr 2024/2025 sowie Finanzierung der Schulsozialarbeit in 2024 - Finanzmittelübertragung Umsetzung der Beschlüsse des Rates vom 07.12.2023 und des Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2024 hinsichtlich der Verwendung von Mitteln des Strukturförderfonds 2024 Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Jugendhilfeausschuss Gremium Datum Beschluss: 1. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie der Jugendhilfeausschuss beschlie- ßen, die Restmittel des Strukturförderfonds 2024 im Bereich des Dezernates für Bil- dung, Jugend und Sport in Höhe von 1.559.306 Euro sowie die im Rahmen einer Er- mächtigungs-übertragung von 2023 nach 2024 übertragene Aufwandsermächtigung in Höhe von 330.694 Euro für die Deckung der Finanzbedarfe der Träger*innen des Offe- nen Ganztags in Köln zu verwenden. Dadurch kann insgesamt eine Auszahlung in Höhe von 1.890.000 Euro vorgenommen werden, was einem Betrag in Höhe von 54 Euro je OGS-Kind für das erste Schulhalbjahr 2024/2025 entspricht. 2. Der Ausschuss Schule und Weiterbildung sowie der Jugendhilfeausschuss beschlie- ßen ferner, eine anderweitige Verwendung von Zuschussmitteln für den Bereich der Schulsozialarbeit im Teilergebnisplan des Amtes für Schulentwicklung in der Produkt- gruppe 0604 Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 770.466 € im Haushaltsjahr 2024. Die Finanzierung erfolgt aus Strukturfördermitteln 2024 im Bereich des Dezernates für Bildung, Jugend und Sport. Ausschuss Schule und Weiterbildung 25.11.2024 Jugendhilfeausschuss 03.12.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 1,89 + 0,77 Mio € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Offener Ganztag Aufgrund der finanziellen Entwicklungen bei Träger*innen von Offenen Ganztagsschulen in Köln, die von teilweise hohen Tarifsteigerungen ihres Personals und anderen erheblichen fi- nanziellen Mehrbelastungen betroffen sind, wurde die Verwaltung mit Beschluss des Rates vom 07.12.2023 aufgefordert zu prüfen, wie in den pflichtigen Bereichen, wie z.B. im Bereich Kita und OGS, ausreichende Finanzierungen zum Ausgleich der gestiegenen Personalkosten sichergestellt werden können. Ziel ist es, hierüber zur Struktursicherung der Trägerlandschaft und zum Erhalt der Einrichtun- gen des Offenen Ganztags beizutragen. Schlimmstenfalls könnte die Situation ansonsten dazu führen, dass Träger*innen ihre Tätigkeit im Offenen Ganztag kurz- bis mittelfristig been- den und ggf. Insolvenz anmelden müssen. Dies gilt es im Interesse der Kinder und ihrer Eltern zu verhindern, insbesondere im Hinblick auf die kommende Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz für Kinder im Grundschulalter ab 01.08.2026. 3 Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 30.04.2024 (vgl. TOP 3.2) die finanziellen Mehrbedarfe von OGS-Träger*innen anerkannt und zugestimmt, dass für das zweite Schul- halbjahr 2023/24 ein zusätzlicher Pro-Kopf-Betrag von 48 Euro je belegtem OGS-Platz zur Auszahlung gebracht wird. Weiterhin wurde die Verwaltung aufgefordert, einen Finanzierungs- vorschlag für die Bereitstellung eines weiteren Betrages in Höhe von mindestens 48 Euro je OGS-Platz, für das erste Schulhalbjahr 2024/25 zu erarbeiten. Die Verwendung von Mitteln aus dem Strukturförderfonds 2024 sollte für diesen Zweck in Frage kommen, wenn tatsächlich Restmittel verbleiben. Mittlerweile wurde ermittelt, dass im Bereich des Dezernates für Bildung, Jugend und Sport Restmittel des Strukturförderfonds zur Verfügung stehen, welche nicht nur die Auszahlung ei- ner Pro-Kopf-Pauschale in Höhe von 48 Euro je OGS-Kind decken, sondern sogar eine Erhö- hung dieser Pauschale um 6 Euro auf 54 Euro ermöglichen. Für die Träger*innen des Offenen Ganztags stellt dies eine weitere wichtige Hilfe zur Deckung der vorhandenen Finanzbedarfe dar. Finanzierung: Im Ergebnis ergibt sich unter Berücksichtigung eines Pro-Kopf-Betrages in Höhe von 54 Euro für das erste Schulhalbjahr 2024/2025 ein Finanzbedarf in Höhe von 1.890.000 Euro. Hierfür werden einerseits noch vorhandene Restmittel aus den bereits oben genannten im Rahmen eine Ermächtigungsübertragung bereitgestellten Mitteln im Teilergebnisplan des Am- tes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 - Schulträgeraufgaben - in Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) in Höhe von 330.694 Euro herangezogen. Der weitere Bedarf kann durch verwaltungsinterne Mittelumschichtungen mit den Restmitteln aus dem Strukturförderfonds in Höhe von 1.559.306 Euro gedeckt werden. Es wurden bereits Strukturfördermittel in Höhe von 1.433.200 Euro zu Gunsten des Teilergeb- nisplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 - Schulträgeraufgaben - in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) bereitgestellt. Im Hin- blick auf die Realisierung der Pro-Kopf-Pauschale je OGS-Kind in Höhe von 54 Euro ist eine zusätzliche Umschichtung aus dem Strukturförderfonds 2024 des Teilergebnisplans des Am- tes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 - Kinder- und Jugendarbeit - in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) in Höhe von 126.106 € zu Gunsten des Teiler- gebnisplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0301 - Schulträgeraufga- ben - in der Teilplanzeile 13 (Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen) erforderlich. Die ursprünglich beim Amt für Kinder, Jugend und Familie im Teilergebnisplan 0604 Kinder und Jugendarbeit vorgesehenen Mittel in Höhe von 126.106 € werden dort nicht benötigt. Die Umschichtung erfolgt im Rahmen des § 83 Abs. 1 GO i.V.m. § 10 Nr. 1, 4. Spiegelstrich der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024. Schulsozialarbeit Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2024 wurde die Möglichkeit eröffnet, für Zuwendungen aus dem Strukturförderfond des Amtes Kinder-, Jugend und Familie auf der Basis des Förderprogramms zusätzliche Mittel bis zu einer Höhe von maximal 10 % der ver- anschlagten Gesamtförderung zu fördern. Dieser Beschluss soll nun auf die Schulsozialarbeit in der Produktgruppe 0604 Kinder- und Jugendarbeit des Amtes für Schulentwicklung bei der Teiplanzeile 15, Transferaufwendungen seine Anwendung finden. Gemäß § 13 Absatz 1 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024 ist die Mittelverwendung verbindlich, sofern in den Erläuterungen zu den Teilergebnisplänen eine Aufteilung des in Teilplanzeile 15 – Transferaufwand veranschlagten Gesamtbetrages auf einzelne Zuwendungsempfänger/Projekte vorgenommen wurde; über eine anderweitige Verwendung entscheidet der zuständige Fachausschuss. 4 Finanzierung: In 2024 wurden bereits Strukturfördermittel in Höhe von 542.300 € für die Schulsozialarbeit im Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 -Kin- der- und Jugendarbeit - in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) bereitgestellt. Für die Umsetzung des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 30.04.2024 ist eine weitere Bereitstellung von Restmitteln aus dem Strukturförderfonds 2024 in Höhe von 228.165,91 € aus dem Teilergebnisplan des Amtes für Kinder, Jugend und Familie in der Produktgruppe 0604 -Kinder- und Jugendarbeit - in der Teilplanzeile 15 (Transferaufwendungen) zu Gunsten des Teilergebnisplans des Amtes für Schulentwicklung in der Produktgruppe 0604 - Kinder – und Jugendarbeit- Teilplanzeile 15, (Transferaufwendungen) erforderlich (10% der Basisförde- rung der Schulsozialarbeit). Die ursprünglich für das Amt für Kinder, Jugend und Familie vor- gesehene Strukturfördermittel in Höhe von 228.165,91 Euro werden dort nicht benötigt Die Umschichtung erfolgt im Rahmen des § 83 Abs. 1 GO i.V.m. § 10 Nr. 1, 4. Spiegelstrich der Haushaltssatzung der Stadt Köln für die Haushaltsjahre 2023/2024. Nachdem die Träger*innen von freiwilligen Maßnahmen im Bereich des Amtes für Kinder, Ju- gend und Familie die vorhandenen Mittel nicht vollumfänglich ausgeschöpft haben, kann nun- mehr mit den verbliebenen Mitteln des Strukturförderfonds 2024 ein Beitrag zur Sicherung der Leistungen in den Bereichen Jugendförderung, Schulsozialarbeit und OGS geleistet werden. Die Verwaltung strebt eine Auszahlung der Mittel an die freien Träger*innen unmittelbar nach Beschlussfassung an. Informationen für den Bereich der Kindertagesstätten Das Land hat zur Abfederung der Belastung im Kindergartenjahr 2023/24 einen einmaligen, gesonderten Zuschuss von rund 1,73 % der Kindpauschalen freier Träger bereitgestellt, der am 06.03.2024 weiter bewilligt und an die Träger ausgezahlt wurde. Mit dieser Einmalzahlung des Landes wurde die Hälfte der entstandenen Mehrbelastungen auf Seiten der Träger abge- deckt. Aus Trägersicht war eine weitere Strukturförderung wünschenswert. Die Restmittel Struktur- förderfonds wurden jedoch für die OGS und die Schulsozialarbeit ausgeschöpft.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3210/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 21.11.2024
- Erstellt
- 17.10.2024 09:54