V/0291/2013
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2013
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Beschlussvorlage
2737 Zeichen
V/0291/2013
DER OBERBÜRGERMEISTER
Bezirksverwaltung Münster-Ost
Betrifft
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2013
Beratungsfolge
23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen
erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder
Jubiläen.
2. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B der Lützow -Kaserne in Münster -Handorf,
erhält aufgrund ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2013
Zeile 15 Transferaufwendungen
a) Zuschüsse an Vereine im
Bezirk Münster-Ost
b) Kontakte zu Bundeswehr-
einheiten
7.750
500
insgesamt 8.250
Vorlagen-Nr.:
V/0291/2013
Auskunft erteilt:
Frau Groh
Ruf:
2 10 97-20
E-Mail:
GrohK@stadt-muenster.de
Datum:
30.04.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
V/0291/2013
Begründung:
Zu 1.
Termingerecht gingen insgesamt 31 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst.
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -
Ost (Anlage 2) bewilligt.
Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien.
Die Höhe der Zusc hussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl,
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins.
Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen au s-
geschlossen, können abe r im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen, insbesondere für
Jugendarbeit erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Anträgen der unter Nr. 7,
29 und 30 aufgeführten Sportvereine erfüllt.
Zu 2.
Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, beantragt mit Schreiben vom 30.01.2013 einen
Zuschuss zur Durchführung der Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages am
15.11.2013 sowie zur Durchführung weiterer öffentlichkeitswirksamer Vorhaben.
Im Auftrag
gez.
Groh
Anlagen:
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und
sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost
Anlage_1
1874 Zeichen
Anlage 1 … Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss € 1 Betreuungsgruppe Gelmer HAND IN HAND 8 X 350 € 2 Bürgerschützen Handorf e. V. 351 X 250 € 3 Bürgerschützenverein Sudmühle 1920 e. V. 126 X 200 € 4 Carneval Club Turmuhlen e. V. 54 X 50 € 5 Constantia Gelmer von 1881 Chor- und Theatergemeinschaft 32 X 150 € 6 DPSG St. Petronilla Handorf 170 X 200 € 7 Eintracht Münster e. V. 255 X 300 € 8 Förderverein der Astrid Lindgren-Schule Gelmer e. V. 76 X 500 € 9 Förderverein der Kita Eichenaue Münster e. V. X 500 € 10 Förderverein Münster-Ost e. V. X 500 € 11 Heidenarren 10 X 150 € 12 Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ Gruppe für Heimatpflege und Entwick- lung der Schützenbruderschaft St. Josef Gelmer 158 X 250 € 13 Heimatverein Handorf e. V. 627 X 300 € 14 Impulsechor Handorf-Gelmer 20 X 150 € 15 Jagdhornbläsercorps „Die Dorbaumer Jäger“ 22 X 200 € 16 Katholische Öffentliche Bücherei St. Petronilla 14 X 400 € 17 kfd St. Konrad 169 X 250 € 18 kfd St. Petronilla 486 X 300 € 19 Kita Villa Kunterbunt e. V. 26 X 350 € 20 Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. 75 X 100 € 21 KLJB Handorf-Wolbeck 60 X 150 € 22 Landfrauen Handorf 58 X 150 € Nr. Verein Mit- glieder Lfd. Aufwdg. Jubi- läum Einzel- veranstaltg. Zuschuss € 23 MC „Liederhort“ Sudmühle 28 X X X 200 € 24 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 35 X 200 € 25 Naturhornbläser Gelmer 9 X 100 € 26 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 121 X 150 € 27 Sozialbüro für Handorf, Mariendorf, Sudmühle und Gelmer 15 X 250 € 28 Spielmannszug „In Treue fest“ Handorf 1914 e. V. 35 X 150 € 29 Tennisclub Handorf e. V. 449 X 200 € 30 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1739 X 700 € 31 Verein zur Förderung der Gelmeraner Weihnachtsbeleuchtung 33 X 50 € Summe 7 750 €
Anlage_2
3822 Zeichen
Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen Anlage 2 an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost 1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 2. Ziel der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen und Jubi- läen ist es, die bezirksbezogenen Aktivitäten der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . Besonders förderungswürdig sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern in den Vereinen und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- dungszweck erhalten oder erhalten könnten. 3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu- gewiesen wird. 4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten gewährt werden. 5. Die Jubiläen (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- sichtigt werden. 6. Haushaltsmittel : Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- sichtigt werden. Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 8. Es besteht kein Rechtsanspruch auf einen Zuschuss. 9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die Möglichkeit der Antragstellung. 10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Eichenaue
- Lammerbach
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0291/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37