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V/0291/2013

Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2013

Vorlagen 30.04.2013

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Ost, Sitzung am 23.05.2013, TOP 3.1

Beschlussvorlage

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Anlage_1

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Beschlussvorlage

2737 Zeichen

V/0291/2013 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Bezirksverwaltung Münster-Ost 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zuschussgewährung im Stadtbezirk Münster-Ost für das Jahr 2013 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in Anlage 1 aufgeführten Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
erhalten die aufgeführten Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen, Einzelveranstaltungen oder 
Jubiläen. 
 
2. Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B der Lützow -Kaserne in Münster -Handorf, 
erhält aufgrund ihres Antrages einen Zuschuss in Höhe von 500,00 Euro. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0101 Bezirksvertretungen 2013   
Zeile 15 Transferaufwendungen 
a) Zuschüsse an Vereine im 
    Bezirk Münster-Ost 
b) Kontakte zu Bundeswehr- 
    einheiten 
  
7.750    
 
500    
 
insgesamt 8.250     
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0291/2013 
Auskunft erteilt: 
Frau Groh 
Ruf: 
2 10 97-20 
E-Mail: 
GrohK@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.04.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0291/2013 
 
Begründung: 
 
Zu 1. 
Termingerecht gingen insgesamt 31 Anträge in der Bezirksverwaltung Ost ein. Sie sind in der T a-
belle (Anlage 1) zusammengefasst. 
 
Zuschüsse an Vereine und sonstige Initiativen werden auf der Grundlage der von der Bezirksve r-
tretung Münster-Ost am 08.01.2001 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen 
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster -
Ost (Anlage 2) bewilligt. 
 
Die Antragsinhalte entsprechen den oben genannten Richtlinien. 
 
Die Höhe der Zusc hussbeträge orientiert sich im Wesentlichen an der Größe, der Mitgliederzahl, 
dem Wirkungsbereich und der Aktivitätshäufigkeit des Vereins. 
 
Sportvereine sind grundsätzlich von der Förderung für laufende Aufwendungen und Jubiläen au s-
geschlossen, können abe r im Einzelfall Zuschüsse für Einzelveranstaltungen, insbesondere für 
Jugendarbeit erhalten. Die Voraussetzungen sind bei den vorliegenden Anträgen der unter Nr.  7, 
29 und 30 aufgeführten Sportvereine erfüllt. 
 
Zu 2. 
Die Unteroffizierschule des Heeres, Lehrgruppe B, beantragt mit Schreiben vom 30.01.2013 einen 
Zuschuss zur Durchführung der Gedenkfeierlichkeiten anlässlich des Volkstrauertages am 
15.11.2013 sowie zur Durchführung weiterer öffentlichkeitswirksamer Vorhaben. 
 
 
 
 
Im Auftrag 
 
 
gez. 
Groh 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Übersicht der eingegangenen Anträge 
Anlage 2 Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
 sonstiger Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Ost

Anlage_1

1874 Zeichen

Anlage 1  
 
 … 
Nr. Verein Mit-
glieder 
 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
1 Betreuungsgruppe Gelmer 
HAND IN HAND 8 X   350 € 
2 Bürgerschützen Handorf e. V. 351 X   250 € 
3 Bürgerschützenverein 
Sudmühle 1920 e. V. 126   X 200 € 
4 Carneval Club Turmuhlen e. V. 54 X   50 € 
5 Constantia Gelmer von 1881 
Chor- und Theatergemeinschaft 32 X   150 € 
6 DPSG St. Petronilla Handorf 170  X  200 € 
7 Eintracht Münster e. V. 255   X 300 € 
8 Förderverein der 
Astrid Lindgren-Schule Gelmer e. V. 76  X  500 € 
9 Förderverein der  
Kita Eichenaue Münster e. V.    X 500 € 
10 Förderverein Münster-Ost e. V.    X 500 € 
11 Heidenarren 10   X 150 € 
12 
Heimatgruppe „Leben in Gelmer“ 
Gruppe für Heimatpflege und Entwick- 
lung der Schützenbruderschaft  
St. Josef Gelmer 
158 X   250 € 
13 Heimatverein Handorf e. V. 627 X   300 € 
14 Impulsechor Handorf-Gelmer 20 X   150 € 
15 Jagdhornbläsercorps  
„Die Dorbaumer Jäger“ 22 X   200 € 
16 Katholische Öffentliche Bücherei  
St. Petronilla 14   X 400 € 
17 kfd St. Konrad 169   X 250 € 
18 kfd St. Petronilla 486 X   300 € 
19 Kita Villa Kunterbunt e. V. 26  X  350 € 
20 Kleingärtnerverein Lammerbach e. V. 75 X   100 €  
21 KLJB Handorf-Wolbeck 60 X   150 € 
22 Landfrauen Handorf 58 X   150 €

Nr. Verein Mit-
glieder 
 
Lfd. 
Aufwdg. 
Jubi-
läum 
Einzel- 
veranstaltg. 
Zuschuss 
€ 
23 MC „Liederhort“ Sudmühle 28 X X X 200 € 
24 MGV „Cäcilia“ von 1887 Handorf 35 X   200 € 
25 Naturhornbläser Gelmer 9 X   100 € 
26 Soldatenkameradschaft Handorf e. V. 121 X   150 € 
27 Sozialbüro für Handorf, Mariendorf,  
Sudmühle und Gelmer 15 X   250 € 
28 Spielmannszug „In Treue fest“ 
Handorf 1914 e. V. 35 X   150 € 
29 Tennisclub Handorf e. V. 449   X 200 € 
30 TSV Handorf 1926/64 e. V. 1739   X 700 € 
31 Verein zur Förderung der Gelmeraner 
Weihnachtsbeleuchtung 33   X 50 € 
 Summe     7 750 €

Anlage_2

3822 Zeichen

Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen       Anlage 2  
an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen  
im Stadtbezirk Münster-Ost  
 
 
 
1. Mit diesen Richtlinien zur Förderung von örtlich en Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen 
und Initiativen in den Stadtbezirken legen die Bezi rksvertretungen die Verfahrensgrundsätze für die 
Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendungen, für Einzelveranstaltungen und Jubiläen fest. 
 
Die Grundlagen dieser Richtlinien sind § 37 Absatz 1 Buchstabe d der Gemeindeordnung für das Land 
Nordrhein-Westfalen (GO NW) und § 19 Absatz 1 Ziffer 7 der Hauptsatzung der Stadt Münster. 
 
2. Ziel 
der Gewährung von Zuschüssen zu laufenden Aufwendun gen , für Einzelveranstaltungen  und Jubi- 
läen  ist es, die bezirksbezogenen  Aktivitäten  der örtlichen Vereine, Verbände und sonstigen Vere ini- 
gungen und Initiativen zu fördern und zu unterstützen sowie die ehrenamtliche Tätigkeit zu stärken . 
 
Besonders förderungswürdig  sind alle Maßnahmen, die sich aktiv mit der Einbin dung von Kindern, Ju- 
gendlichen, älteren Menschen und der Integration vo n Ausländerinnen und Ausländern  in den Vereinen 
und Verbänden befassen. Die besondere Förderungswürdigkeit ist bei der Antragstellung darzulegen. 
 
Von der Unterstützung sind in der Regel Vereine, Ve rbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen 
ausgeschlossen , die bereits von anderen städtischen Stellen Förde rungen für den gleichen Verwen- 
dungszweck erhalten oder erhalten könnten.  
 
3. Zuschüsse zu laufenden Aufwendungen 
 können auf Antrag bewilligt werden an örtliche Ver eine, Ver- 
bände und sonstige Vereinigungen und Initiativen de s Stadtbezirks (z. B Heimatvereine, Vereine der 
Brauchtumspflege, Gesangvereine), soweit nicht ihne n oder einem für das Stadtgebiet zuständigen 
Verband, dem sie angehören, direkt oder indirekt ei n städtischer Zuschuss für die Mitgliedsvereine zu-
gewiesen wird. 
 
4. Zuschüsse für Einzelveranstaltungen 
 können auf Antrag darüber hinaus auch an örtliche Einrichtungen 
sowie Kleingartenvereine, Tierzuchtvereine, Schütze nvereine, Karnevalsvereine (außer Bürgeraus- 
schuss zur Förderung des münsterschen Karnevals) et c. und in besonderen Ausnahme- und Einzelfäl- 
len auch an Sportvereine bei ausschließlich bezirksbezogenen Aktivitäten  gewährt werden. 
 
5. Die Jubiläen 
 (durch 5 teilbares Jubiläumsjahr) der Vereine, Verbände und sonstigen Vereinigungen und 
Initiativen können auf Antrag mit einem angemessenen Zuschuss unterstützt werden. Findet aus Anlass 
des Jubiläums eine Einzelveranstaltung statt, kann dies bei der Zuschusshöhe entsprechend berück- 
sichtigt werden. 
 
6. Haushaltsmittel 
: 
Die Bezirksvertretungen entscheiden jährlich im Rah men der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, 
in welcher Gesamthöhe Mittel für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und 
sonstige Vereinigungen und Initiativen erfolgen soll. 
 
7. Bei der Höhe der Zuschüsse sollen die Mitglieder zahlen, die Vereinszwecke und die Aktivitäten berück- 
sichtigt werden. 
 
Die Zuschüsse sollen in der Regel 50,00 € nicht unt er- und 500,00 € nicht überschreiten. Die Höhe der 
Zuschüsse orientiert sich an der Anzahl der Anträge und der bereitgestellten Haushaltsmittel. 
 
Der Nachweis über die Verwendung der gewährten Zuschüsse ist nicht erforderlich. 
 
8. Es besteht kein Rechtsanspruch 
 auf einen Zuschuss. 
 
9. Die Anträge sollen bis zum 31.03. des Jahres 
 gestellt werden. Dazu sollen die von der Verwaltun g be- 
reitgehaltenen Vordrucke verwendet werden. Die Verw altung informiert in geeigneter Weise über die 
Möglichkeit der Antragstellung. 
 
10. Das weitere Verfahren kann durch die jeweilige Bezirksvertretung geregelt werden. 
 
11. Die Richtlinien treten am 14.03.2001 in Kraft.

Beratungsverlauf (1)

23.05.2013 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Eichenaue
  • Lammerbach

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0291/2013
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37