V/0778/2014
Sachstandsbericht zur Projektentwicklung 2. städt. Gesamtschule
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Anlage 1 zur Vorlage V_0778_2014 Massenstudie
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Datum: 20.08.2014 / hk ° 5 EB 2ıo E s @ IL 8 VARIANTE 1 -M 1:2000 Q N Rıanonnne x Nannnnnnnnnnnnmnnnnnn A SU UUUU UN x ) TITEL Schulhof
14.10.2014_Anlage 2 zur Vorlage V_0778_2014 städtische Gesamtschule II
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, \ \ \ £ b sases ERBE SRaEl BIR NRW Zentrale » Marcodesstraide 12 + 40470 Düsseldorf Fau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Stadt Münster Zentrale Herrn Oberbürgermeister Markus Lewe 48127 Münster Ihr Zeichen Unser Zeichen Auskunft Datum 23 2001 50759/0172 _100-EM-AV/dov Noemi David „ft 8.09.2014 WE 1086 Telefon: +49 211 61700-747 - Mobil: +49 173 2827 270 Noemi.David@BLB.NRW.DE - Telefax: +49 211 6170 0554 Grundstück der OFD Münster, Andreas-Hofer-Straße Sehr geehrter Herr Oberbürgermeisier lewe, ich nehme Bezug auf Ihr Schreiben vom 31.07.2014, in welchem Sie das Interesse der Stadt Müns- ter zum Erwerb des 0.9. landeseigenen Grundstücks bekunden. Für Ihr Interesse darf ich mich be- danken. Der BLB NRW geht derzeit von einem Freizug der Liegenschaft Mitte 2016 aus, zu diesem Zeitpunkt könnte der Besitzübergang nach derzeitigem Kenntnisstand erfolgen. Der Abbruch der Liegenschaft ist nicht beabsichtigt, der Verkauf wird „wie es steht und liegt” erfolgen. Vertreter des Amtes für Im- mobiliennanagement haben mir mitgeteilt, dass diese Zeitplanung für die Stadt gids. vorstellbar ist. Des Vor Weiterem möchte ich Sie allerdings derauf aufmerksam machen, dass der Landtag NRW zum 01.07.2014 Verwaltungsvorschriften für die Anwendung des 8 15 IE HHG erlassen hat. Diese sehen vor Beginn des eigentlichen Verkaufsverfahrens ein dreimonatiges sog. Interessenbekundungsverfah- ren vor. Sollte die Stadt einziger Interessent sein, könnte das Grundstück zum Verkehrswert an die Siadt veräußert werden, ohne dass Sie sich einem Preiswetibewerb unterwerfen müssten. Sollten mehrere Interessenten ihre Kaufabsicht bekunden, würde u.a. unter Berücksichtigung des Planungs- rechts entschieden werden, an wen die Liegenschaft veräußert werden könnte. Bau. und Liegenschaftsbetrieb NRW Zantrois « Mercadasstraße 12" 40470 Düsseldorf Telefon: +49 211 61700-0' Telefax: +49 211 61700 - 898 - EMail: posistelle@blb.orw.de , „; Zentrale Rechnungsanschrift. Bau. und Liegenschafisbetrieb NRW : 47526 Kleve . KEN GERT Geschäftsführung: Dr. Martin Chaumat wwwe.blb.nnw.de ee 3 Bankverbindung: Landesbank Hessen-Thüringen (Hetaba] "IBAN: DES2 3005 0000 0004 0074 15 - BIC: WELADEDD + Steuariur. 1057580571540 Eine Vorbefassung des Landtages (Haushalts- u. Finanzausschuss} mit diesem Verkaufsverfahren - wie von Ihnen angeregt - , sehen die Verwaltungsvorschriften nicht vor; diese im März angesproche- ne Variante kann daher’nicht weiter verfolgt werden. Ich bitte um Ihr Verständnis. Sobald der BIB NRW das Interessenbekundungsverfahren beginnt, ich rechne hiermit im Herbst 2014, werden wir Sie selbstverständlich informieren. Mit freundlichen Grüßen” Im Auftrag ah, u AN. An Noemi David Leiterin An- und Verkauf Seite 2 von 2
Berichtsvorlage
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V/0778/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Sachstandsbericht zur Projektentwicklung 2. städt. Gesamtschule Beratungsfolge 21.10.2014 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Der Bericht der Verwaltung zum Sachstand der Projektentwicklung für eine 2. s tädt. Gesam t- schule verdeutlicht, dass ein Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2016 weder mit 6 noch mit der Mindestgröße von 4 Zügen auf Grund begrenzter vorhandener Raumkapazitäten und des notwendigen Planungs- und Bauvorlaufes für e rforderliche neue Flächen möglich ist. Ferner er- fordert das Neubaukonzept für eine im Endausbau 6 -zügige Gesamtschule den Erwerb des lan- deseigenen OFD-Grundstück sowie auch die Nutzung weiterer städtischer Flächen des Gesam t- areals. Der Erwerb des OFD-Grundstücks sowie die Möglichkeit der Nutzung der weiteren st ädti- schen Flächen sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht gesichert. Zudem kann die Genehmigung eines Errichtungsantrags zum Schuljahr 2015/2016 durch die Bezirksregierung Münster aus schulrechtlichen Gründen und fehlenden durchgängigen Fläche n- nachweisen nicht als gesichert angesehen werden. Ratsauftrag zur Errichtung einer 2. städtischen Gesamtschule Die seit der Errichtung der 1. städtischen Gesamtschule Münster -Mitte konstant hohe Zahl der kapazitätsüberschreitenden Anmeldungen belegt die hohe Nachfrage nac h einem zusätzl ichen Angebot in der Schulform Gesamtschule in der Elternschaft. Über 200 Ablehnungen in den be i- den letzten Anmeldeverfahren unterstreichen die Notwendigkeit einer Schulgröße von 6 Zügen, die auch aus schulfachlicher Sicht begründet ist. Mit dem Beschluss zur Vorlage V/0865/2013 „2. städtische Gesamtschule: Vorbereitende Prüfaufträge“ hat der Rat den Bedarf für eine 2. s tädti- sche Gesamtschule mit 6 Zügen anerkannt und die Verwaltung aufgefordert, die notwendigen Prüfaufträge in einem Zeitrahm en durchzuführen, der eine Errichtung zum Schuljahr 2015/2016 ermöglicht. Eine entsprechende Beschlussvorlage zur Errichtung sollte dem Rat im III. Quartal 2014 vorgelegt werden. Eine Beschlussfassung zu diesem Zeitpunkt wäre erforderlich, um das anschließende Genehmigungsverfahren sowie die Ernennung einer kommissarischen Leitung der neuen Schule durch die Bezirksregierung Münster so rechtzeitig zu ermöglichen, dass die neu zu errichtende Schule am Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2015/ 2016, das für Februar 2015 vorgesehen ist, teilnehmen kann. Vorlagen-Nr.: V/0778/2014 Auskunft erteilt: Herr Wimmer Ruf: 492-4027 E-Mail: WimmerWo@stadt-muenster.de Datum: 13.10.2014 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0778/2014 Standortprüfung Manfred-von-Richthofen-Straße Der Rat hat mit diesem Beschluss ebenso die weitere Prüfung der Entwicklung der 2. städtischen Gesamtschule am Standort Manfred -von-Richthofen-Straße beschlossen. Das für den Aufbau der 2. städtischen Gesamtschule vorgesehene Areal umfasst das Grundstück und das Gebäude der Fürstin-von-Gallitzin-Realschule, das Grundstück und das Gebäude der Fürste nbergschule, das Grundstück der Oberfinanzdirektion sowie weitere städtische Flächen des Areals. Die beiden genannten Schulgebäude werden zur zeit von der auslaufenden Hauptschule Für s- tenbergschule, der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule und in Teilen durch ausgelagerte Unte r- richtseinheiten der umliegenden Berufskollegs (8 BK -Klassen) genutzt. Die Gebäude beider Schulen verfügen insgesamt nicht über die notwendigen Kapazitäten für eine im Endaus bau 6- zügige Gesamtschule. Die Verwaltung geht bei ihren Planungen davon aus, dass die Fürstin-von- Gallitzin-Realschule bereits zum Schuljah r 2015/2016 auslaufend auf gelöst wird, sodass zusätz- liche Raumkapazitäten zum Aufbau der Ge samtschule zur Verfügung stünden. Die den Schulen zur Verfügung stehenden Sporteinheiten sind auch bei Nu tzung benachbarter Sportanlagen für den Schulsport nicht aus reichend. Das Amt für Immobilienmanagement hat in einer ersten Ma s- senstudie auf Basis des für eine 6 -zügige Gesamtschule erforderlichen Raumprogramms ermi t- telt, dass die erforderlichen Gesamtflächen auf den Grundstücken der Fürstin -von-Gallitzin- Realschule, der Oberfinanzdirektion und weiterer städtischer Flächen des Areals nachgewiesen werden können (Anlage Massenstudie). Für ein geordnetes und ununterbrochenes Aufwachsen der 2. städtischen Gesamtschule bis zu ihrem 6-zügigen Endausbau ist die Errichtung neuer Flächen, die spätestens mit der Vollausla s- tung der beiden Bestandsgebäude zur Verfügung stehen müssen, im genannten Gesamtbereich des Standortes zwingend erforderlich. Damit besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem erforde rlichen Zeitraum bis zur Erstellung neuer Flächen und dem Zeitraum, bis zu dem die Kapaz itäten der Bestandsgebäude zur Aufnahme von Schülerinnen und Schülern der aufwachsenden Schule ausgeschöpft sind. Die Aufnahme des Schulbetriebs der 2. s tädtischen Gesamtschule auch mi t reduzierter Zügigkeit hängt damit vom Zeitpunkt der Verfügbarkeit des OFD -Geländes und der anschließenden Ba u- phase sowie von den Möglichkeiten alternativer (temporärer) Flächen am Standort ab. Die Bestandsgebäude Fürstenbergschule und Fürstin -von-Gallitzin-Realschule können ei n- schließlich der Nutzung durch die BK -Klassen und des Raumbedarfs der auslaufenden Für stin- von-Gallitzin-Realschule bei einem 6 -zügigen Aufwachsen der Gesamtschule maximal 2 Jahr- gänge, bei einem Aufwachsen mit zunächst 4 Zügen maxim al 3 Jahrgänge aufnehmen. Einb e- rechnet ist dabei bereits eine auslaufende Auflösung der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule zum Schuljahr 2015/2016. Bei einem Schulstart zum Schuljahr 2015/2016 müs sten demnach bei 6 - zügigem Start bis zum Schuljahr 2017/2018 r espektive bei 4 -zügigem Start zum Schuljahr 2018/2019 neue Flächen zur Verfügung stehen. Berücksichtigt werden müssen neben Unte r- richts- und Fachräumen hierbei auch die für die aufwachsende Schule notwendigen allgemeinen Schulflächen wie Mensa und Verwaltung, Ganztag und Differenzierung sowie die Anforderungen des mit der Entwicklung einer inklusiven Schullandschaft verbundenen Mindeststandards (vgl. V/0743/2014). Für die Errichtung neuer Flächen kann im Grundsatz das Gelände der Oberfinanzdirektion her- angezogen werden. Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW als Eigentümer hat gegenüber der Stadt Münster seine grundsätzliche Bereitschaft zur Veräußerung signalisiert (Anlage Schreiben BLB vom 12.09.2014), zugleich aber auf Detailfragen zu Vertragskonditionen sowie auf die seit Juli 2014 gültigen Verwaltungsvorschriften zur Durchführung eines Interessenbekundungsverfah- rens hingewiesen, die zu Verzögerungen beim Erwerb des Areals führen können. 3 V/0778/2014 Die Verwaltung hat hinsichtlich des Interessenbekundungsverfahrens mit der Vorlage V/0736/2014 „Bebauungsplan Nr. 570: A ndreas-Hofer-Straße/Manfred-von-Richthofen-Straße / Beschluss zur Aufstellung“ ihre Planungsabsichten „Fläche für den Gemeinbedarf, vorrangig Schule“ für das Areal formuliert. Von grundsätzlicher Bedeutung für die Projektplanung ist zudem, dass der BLB davon au sgeht, dass die Liegenschaft ers t Mitte 2016 freigezogen wird; Rückbau und Baumaßnahmen also erst im Anschluss daran erfolgen könnten. Das Amt für Immobilienmanagement plant bei Bauvorhaben diese r Größenordnung einen Zei t- raum von 4 Jahren für Planung und Bauzeit (Wettbewerb und Bauplanung ca. 2 Jahre, Bauphase ca. 2 Jahre) ein. Selbst bei einem Planungsstart Anfang 2015, wären neuen Fl ächen demnach erst zu Anfang 2 019 fertig gestellt und erstmals zum Schuljahr 2019/2020 nutzbar. Ein 6zügiger Start der Gesamtschule mit einer 2jährigen Aufnahmekapazität der Bestandsge bäude wäre also erst zum Schuljahr 2017/2018 möglich, ein 4 -zügiger Start mit einer dreijährigen Aufnahmekap a- zität der Bestandsgebäude zum Schuljahr 2016/2017. Voraussetzungen beider Varianten sind ein kurzfristiger einvernehmlicher Vertragsschluss zum OFD -Grundstück, der die Einha l- tung der vierjährigen Planungs - und Bauphase für die neuen Flächen ermöglicht und vor einem Errichtungsbeschluss für die 2. Städtische Gesamtschule durch den Rat beschlo s- sen werden müsste, die Einhaltung des angekündigten Termins Mitte 2016 zum Freizug der Liegenschaft des BLB sowie eine maximale Rückbauzeit des OFD -Gebäudes von einem Jahr, um eine Mitte 2017 beginnende zweijährige Bauphase mit Fertigstellung Mitte 2019 - also zu Schulja h- resbeginn 2019/2020 - gewährleisten zu können. Diese Zeitplanung erfordert zudem einen reibungslosen Projektverlauf insbesondere in der Rückbau-und Bauphase. Die vorläufige Massenstudie dokumentiert, dass auf dem Gesamtgelände di e erforderlichen Flä- chen für eine 2. städtische Gesamtschule mit 6 Zügen erstellt werden können. Das Gebäude der Fürstenbergschule würde nach entsprechender Sanierung für Nutzungen der umliegenden B e- rufskollegs zur Verfügung stehen. Weitere städtische Flächen des Gesamtareals müssen einb e- zogen werden, um auch die notwendigen Schulhofflächen, Sportaußenanlagen und Parkflächen auf dem Gelände realisieren zu können. Ergänzende Prüfungen zum Standort Auf Grund der Unsicherheiten hinsichtlich des Zeitpunktes der tatsächlichen Verfügbarkeit und Bebaubarkeit des Grundstücks unternimmt die Verwaltung ergänzende Prüfungen zum Standort, mit dem Ziel, den Zeitrahmen für das Aufwachsen der Gesamtschule bis zur F ertigstellung neuer Flächen auszudehnen oder ggfs. gänzlich auf das Grundstück der OFD verzichten zu können. Zur möglichen Ausschöpfung aller Realisierungspotenziale für den zeitnahen Start der Gesam t- schule im Bereich der OFD/Manfred -von-Richthofen-Str. sind dazu im näheren Umfeld folgende Standorte einer ersten Einschätzung unterzogen worden. Entscheidend hierbei ist, ob diese Standorte für die ersten Jahre der Aufbauorganisation - solange noch keine Neubauflächen b e- zugsfertig sind - kurzfristig zur Verfügung stehen. 4 V/0778/2014 Albert-Schweitzer-Schule Die 1-zügige Förderschule Lernen lag mit ihrer Schülerzahl von 204 im SJ 2013/2014 deu t- lich über der geforderten Mindestschülerzahl von 144; mit 172 Schülerinnen und Schüler gilt dies auch für das aktuelle SJ 2014/2 015. Schulorganisatorische Maßnahmen wie bei den anderen Förderschulen Lernen (Vorlage V/0014/2014) sind absehbar nicht erforderlich und im Hinblick auf das so lange wie möglich offenstehende Wahlrecht für Eltern von Ki n- dern mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf auch nicht geplant/umsetzbar. Da r- über hinaus ist die Raumstruktur auf Förderschulklassen mit kleiner Schülerzahl ausgeric h- tet und nicht für Sek I-Klassen mit 30 Schülern. Als ergänzender Standort zum Aufbau der 2. städtischen Gesamtschule is t die A lbert- Schweitzer-Schule daher nicht geeignet. Perspektivisch könnte sich dieser Standort für die Unterbringung von Klassen der Beruf s- kollegs aus der näheren Umgebung eignen. Luftwaffentransportkommando o temporäre Mensanutzung Der Bedarf zur Mittagsverpflegung in der 2. städtischen Gesamtschule als gebundene Ganztagsschule steigt jährlich entsprechend der Schülerzahl; die vorhandenen A n- gebotsstrukturen in den Bestandsgebäuden reichen hierfür nur befristet aus. Eine ausgelagerte Versorgung könnte be i Rückbau vorhandener Mensabereiche zu e r- gänzenden Kapazitäten für Unterrichtsbedarf in den Bestandsgebäuden führen. Das Amt für Schule und Weiterbildung hat bei einer gemeinsamen Ortsbesichtigung mit einem Vertreter des Mieters Bundeswehr festgestellt, da ss eine temporäre Me n- sanutzung für die Gesamtschule auf Grund eines fehlenden Speiseraumes bzw. kaum noch vorhandener oder veralterter Küchenausstattung dort ausgeschlossen ist. Neben diesen funktionalen Aspekten fehlt ein unmittelbarer Zugang von außen zu den Gebäudeteilen, sodass auch Sicherheitsgründe einer Nutzung entgegenstehen. o Unterrichtsräume Laut mündlicher Aussage ist eine Aufgabe des Standortes frühestens 2018 vorge se- hen, sodass keine Alternativflächen für Unterrichtsräume für die Startphase zu r Ver- fügung stehen. Parkplatzfläche Hallenbad Ost Nach Einschätzung des Bauordnungsamtes dienen die Parkplatzflächen als Nachweis für notwendige Stellplätze laut Baugenehmigungen umliegender Bestandsgebäude. Die Fläche wird zudem auf der Basis eines Erbb aurechts genutzt. Eine Überbauung der Parkplatzfl ä- che scheidet daher aus. Nutzung durch Berufskollegs Die Mitnutzung der Bestandsgebäude durch das Anne -Frank-Berufskolleg und das Hans - Böckler-Berufskolleg hat Einfluss auf die Raumplanung für die aufwachsende Gesamtschu- le. Die Nutzung ist im Gesamtzusammenhang mit den massiven Raumproblemen aller drei im Umfeld des geplanten Standortes für e ine Gesamtschule gelegenen Berufskollegs zu sehen. 5 V/0778/2014 Hans-Böckler- und Anne-Frank-Berufskolleg nutzen deshalb sowohl die auslaufende Für s- tenbergschule als auch im geringerem Maße Raumüberhänge an der Fürstin -von-Gallitzin- Realschule; insgesamt sind es aktuell 8 Unterrichtsräume. Das Wilhelm-Emmanuel-von- Ketteler-Berufskolleg nutzt schon seit Jahren Teile der ehemaligen Josefschule; durch die angestrebte Umnutzung Richtung Wohnbau ist kurzfristig Ersatz notwendig. Perspektivisch können diese ausgelagerten Klassen nicht im jeweiligen Hauptgebäude untergebracht we r- den; ein Rückgang der Schülerzahlen an den städtischen Berufskollegs ist nicht absehbar. Eine Nutzung der Gebäude Fürstenbergschule und Fürstin -von-Gallitzin-Realschule au s- schließlich für das Aufwachsen der Gesamtschule muss daher auch die Raumfrage für die Berufskollegs mitbeantworten. Adäquate Alternativgebäude z ur sofortigen Nutzung durch die Berufskollegs stehen im Umfeld nicht zur Verfügung. Intensivierte Nutzung des Geländes Fürstenbergschule Die großzügige Nutzung des Geländes der Fürstenbergschule durch das Gebäudeense m- ble der Fürstenbergschule legt den Ge danken einer intensivierten Nutzung des Grun d- stücks nahe, die die zeitliche Abhängigkeit von der Verfügbarkeit des OFD -Geländes redu- zieren, bei einer kompletten Neubebauung ggfs. auch gänzlich aufheben könnte. Eine Aufgabe des unter Denkmalschutz stehende n Gebäudes der Fürstenbergschule und damit eine mögliche Neubebauung des Grundstücks sind ausgeschlossen. Eine den Denkmalschutz berücksichtigende Ergänzungsbebauung sowie Planungsrestriktionen, die sich durch das Gebäude selbst und die umliegende Bebauung ergeben, schränken die Möglichkeiten zusätzlicher Flächen erheblich ein. Es wird geprüft, in welchem Maß Flächen nach dieser Maßgabe generierbar sind und ggfs. der erforderliche Flächennachweis für die 2. städtische Gesamtschule auch ohne Nutzung des OFD -Grundstücks gelingen könnte. Diese Prüfung schließt Überlegungen zu einer auch im Endausbau 4-zügigen Gesamtschu- le mit ein. Als reduzierte Alternativvariante wäre hierfür neben erforderlichen zusätzlichen Gebäuden auf diesem Gelände eine Grundsanierung des Gebäudes der Fürstenbergschule unabdingbar. Zudem müssen die bisher im Gebäude untergebrachten Klassen der Beruf s- kollegs dauerhaft verlagert werden. Unter schulfachlichen Gesichtspunkten wäre die Errich- tung einer Gesamtschule mit 4 Zügen an diesem Standor t nicht optimal, da sie weder der erkennbaren Nachfrage gerecht wird und auf Grund des zersplitterten Gebäudebestandes erhebliche schulorganisatorische Proble me mit sich bringt. Die reduzierte Kapazität kann zudem zu Engpässen beim weiteren Ausbau des gemeinsamen Lernens führen. Da bei diesem Vorgehen das Bestandsgebäude der Fürstenbergschule in der Bauphase weder für eine Aufnahme der ersten Jahrgänge der Gesamtschule noch für eine Nutzung durch die Berufskollegs geeignet ist, ergibt auch diese Prüfung ke ine Planungsvariante, die einen Schulstart zum Schuljahr 2015/2016 ermöglichen könnte. Standortalternativen Alternativflächen im Innenstadtbereich Eine Prüfung der Verwaltung von zur Verfügung stehenden möglichen Alternativflächen i n- nerhalb des 1. Tange ntenringes hat ergeben, dass in diesem Bereich keine ausreichend großen Flächen zur Errichtung einer 6-zügigen Gesamtschule vorhanden sind, die in städti- schem Besitz stehen oder deren Erwerb zu vertretbaren Konditionen möglich erscheint. Standort Sekundarschule Roxel Die Vorgabe des Rates, einen Schulstart der Gesamtschule zum Schuljahr 2015/2016 zu ermöglichen, hat die Verwaltung veranlasst, entgegen der Standortvorgabe des Rates nochmals den Standort Schulzentrum Roxel zu prüfen. 6 V/0778/2014 Eine Umwandlung der ak tuell 3 -zügigen Sekundarschule in eine Gesamtschule ist auf Grund der für eine Gesamtschule erforderlichen Mindestgröße von 4 Zügen nicht möglich. Die Bezirk sregierung hat im Zusammenhang der Gespräche dazu ebenso deutlich g e- macht, dass sie erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem Rücksichtnahmegebot des Schulgesetzes, das auf ein regional ausgewogenes Schulangebot zielt, hat. (s. Vorlage V/0865/2013) Diese Haltung hat die Bezirksregierung nach jüngsten Gesprächen auch trotz der in diesem Schuljahr g estiegenen Anmeldezahlen an der Anne -Frank-Gesamtschule Havixbeck u n- verändert bekräftigt. Unabhängig dieser Restriktionen, wären auch bei diesem Standort Erweiterungsinvestiti o- nen zu tätigen, um eine im Endausbau 6-zügige Gesamtschule dort aufbauen zu können. Es ist zudem davon auszugehen, dass die in den zurückliegenden Jahren getätigten A n- meldungen am integrativen System Sekundarschule zukünftig auf die neue Gesamtschule zulaufen werden. Die Aufgabe eines 3 -zügigen integrativen Systems zugunsten eines ( zu- mindest zunächst nur) 4-zügigen integrativen Systems ist für die absehbare erhöhte Nac h- frage von rd. 200 Anmeldungen nicht zielführend. Finanzierung Zum jetzigen Zeitpunkt können keine belastbaren Aussagen zu Kosten des Grundstückse rwerbs OFD, zum Abri ss des OFD -Gebäudes, sowie für die Inanspruchnahme weiterer städtischer Fl ä- chen, zu den erforderlichen Neubauten, den Umbau - und Sanierungsarbeiten an Bestandsg e- bäuden sowie zu Sportflächen gemacht werden. Schulrechtliche Prüfungsergebnisse Entwicklung Schülerzahlen Im Rahmen der anlassbezogenen Schulentwicklungsplanung, die bei der Beantragung der E r- richtung eines neuen Schulangebotes der Bezirksregierung vorzulegen ist, ist auch die mittelfri s- tige Entwicklung der Schülerzahlen darzustellen. Auf der Bas is der aktualisierten kleinräumigen Bevölkerungsprognose sind erste Arbeitsdaten entwickelt worden, die im Detail noch auf Plausibilität geprüft werden müssen. Die aktualisierte Schülerprognose geht für die Sekundarstufe I nach einem leichten Rückgang der Schülerzahlen bis 2017/18 von einem Anstieg auf 12.207 S chülerinnen und Schüler im Schuljahr 2021/22 aus. Die Schülerzahl der Sek I insgesamt steigt damit im Vergleich zum aktuellen Schu l- jahr um 309 Schülerinnen und Schüler. In der Eingangsklasse 5 der Sekundarstufe I zeigt sich ein Anstieg bereits in den nächsten Jahren und setzt sich bis zum Ende des Prognosezeitraums fort. Auch hier steigt die Sch ülerzahl um ca. 250 - 300 Schülerinnen und Schüler und rechtfertigt daher die Planungen zu einem zusätzlic hen Sek I-Angebot in der beschriebenen Form. Entwicklung Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I der städt. Schulen Schuljahr Schülerinnen und Schüler Eingangsstufe Eingangsquote Sek I gesamt 2014/2015 1.986 87,84* 11.898 2017/2018 2.128 90,44 11.581 2019/2020 2.187 90,30 11.667 2021/2022 2.262 90,13 12.207 *auf der Basis vorliegender Anmeldungen, die Quote wird sich in der tatsächlichen Aufnahme ebenfalls bei ca. 90% einpendeln. 7 V/0778/2014 Aus Sicht der Verwaltung ist mit diesen Zahlen ein zusätzliche s Angebot in den Sekunda rstufen I und II in der Schulform Gesamtschule begründet. Regionale Abstimmung Die Errichtung einer Schule ist gemäß § 80 Abs. 2 Schulgesetz NW regional abzustimmen, um auf ein „…ausgewogenes, vielfältiges, inklusives und umfassen des Angebot..“ zu achten. Die benachbarten Schulträger sind über die Planungen der Stadt Münster informiert und um eine schulrechtliche Stellungnahme gebeten worden. Ebenso ist das Bischöfliche Generalvikariat um eine Stellungnahme gebeten worden. Bisher haben zwei Schulträger mitgeteilt, dass sie bea b- sichtigen, eine Stellungnahme von ihren zuständigen politischen Gremien Ende des Jahres b e- schließen zu lassen. Zusammenfassung Im Sinne des Ratsauftrages, alle Möglichkeiten zur Errichtung einer städtische n Gesamtschule mit 6 Zügen am Standort Manfred -von-Richthofen-Straße zum Schuljahresbeginn 2015/2016 in Erwägung zu ziehen, hat die Verwaltung umfangreiche Prüfungen am Standort selbst sowie unter Einbeziehung nahe gelegener Ergänzungsstandorte vorgenommen. Die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung lassen sich wie folgt zusammenfassen: Die Verwaltung hält den Gesamtstandort Manfred -von-Richthofen-Straße als Standort für die 2. städtische Gesamtschule für geeignet. Alternativen im inneren Stadtbereich stehen nicht zur Verfügung. Die Planungen sollten sich deshalb auf dieses Areal fokussieren. Die Bestandsgebäude der Fürstenbergschule sowie der Fürstin -von-Gallitzin-Realschule verfügen nicht über ausreichende Flächen, um eine im Endausbau 6 -zügige Gesamtschule aufzunehmen. Die Errichtung einer städtischen Gesamtschule mit 6 Zügen an diesem Ort setzt die zusätz- liche Nutzung des im Eigentum des BLB befindlichen Grundstücks der Oberfinanzdirektion sowie weiterer städtischer Flächen voraus. Eine grundsätzliche Be reitschaft zur Veräuße- rung des Grundstücks an die Stadt Münster ist signalisiert, ein Vertragsabschluss resp. E i- gentumsübergang ist zum jetzigen Zeitpunkt jedoch nicht gesichert und kann auch noch nicht terminiert werden. Der Freizug des OFD-Gebäudes ist für Mitte 2016 geplant, ein Rückbau und nachfolgender Neubau ist voraussichtlich erst zu Mitte 2019 abgeschlossen. Die vorhandenen Bestandsgebäude der Fürstenbergschule und Fürstin -von-Gallitzin- Realschule verfügen nicht über ausreichende Kapazitäten, um bei einem Schulstart in 2015/2016 alle Schülerinnen und Schüler der Gesamtschule bis zur Fertigstellung des Neubaus auf dem OFD-Gelände aufnehmen zu können. Ihre Kapazitäten reichen bei einem 4-zügigen Beginn der Gesamtschule für maximal 3 Jahrgänge. Bei F ertigstellung des Neu- baus in 2019 ist ein Schulstart also frühestens 3 Jahre eher, also frühestens zum Schuljahr 2016/2017 möglich. In diese Zeitplanung einkalkuliert ist eine auslaufende Auflösung der Fürstin -von-Gallitzin- Realschule zum Schuljahr 2015/2016. 8 V/0778/2014 Prüfungen ergänzender Alternativen zur Versorgung der aufwachsenden Gesamtschule mit ausreichenden Flächen bis zur Fertigstellung des Neubaus in 2019 haben keine Möglic h- keiten eines früheren Schulstarts ergeben. Die prinzipielle Möglichkeit einer E rrichtung der 2. städtischem Gesamtschule am Standort Manfred -von-Richthofen-Straße auch ohne das Grundstück der OFD ist mit der Maßgabe der Berücksichtigung des Denkmalschutzes der Fürstenbergschule in Prüfung. Mögliche Lösungsansätze sind mit nachhaltige n Vorfestle- gungen und kritischen baulichen und betrieblichen Konsequenzen für die künftige 2. städt i- sche Gesamtschule verbunden. Im Ergebnis muss nach der Startphase und deren zahlrei- chen baulichen Zwischenlösungen für die endgültige räumliche Unterbringung der Gesamt- schule mit 6 Zügen jedoch immer noch auf das OFD -Grundstück zurückgegriffen werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Realisierung der 2. städtischen Gesamtschule mit 6 Zügen ohne Inanspruchnahme des OFD-Grundstücks auszuschließen. Für einen Start der Gesamtschule zum Schuljahr 2016/2017 ist nach derzeitigem Kenntnis- stand die rechtzeitige Sicherung des Grundstücks der OFD und damit verbunden die Ein- haltung des vorgesehenen Freizugtermins sowie ein anschließend reibungsloser Projek t- fortschritt in der Rück- und Neubauphase erforderlich. Bei einem Scheitern des Grundstückserwerbs des OFD -Geländes bleibt auf den dann zur Verfügung stehenden Flächen am Standort Manfred -von-Richthofen-Straße voraussichtlich nur die Möglichkeit eines auf 4 Züge reduzier ten Gesamtschulangebotes, das dem erkenn- baren Bedarf auch aus schulfachlicher Sicht nur mit erheblichen Einschränkungen gerecht werden kann. Zudem wäre eine dauerhafte Verlagerung der Klassen der Berufskollegs e r- forderlich. Notwendige grundlegende Sanierungsarbeiten an der Fürstenbergschule schli e- ßen auch bei dieser Variante einen Schulstart zum Schuljahresbeginn 2015/2016 bereits aus. Bei einem Schulstart zu diesem Zeitpunkt aber insbesondere die Möglichkeit verloren, bei einem verzögerten Erwerb des OFD-Grundstücks die Planung einer 6-zügigen Gesamt- schule doch noch umsetzen zu können und damit die favorisierte Variante zu realisieren. Nach Abschluss der Prüfungen beabsichtigt die Verwaltung, im I. Quartal 2015 dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Errichtu ng der 2. städtischen Gesamtschule nach Maßgabe der dann vorliegenden Erkenntnisse , insbesondere hinsichtlich der Verfügbarkeit des OFD -Grundstücks, zu unterbreiten. I. V. gez. Dr. Hanke Anlagen: Anlage 1: Massenstudie Anlage 2: Schreiben der BLB NRW Zentrale vom 12.09.2014
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Andreas-Hofer-Straße
- Manfred-von-Richthofen-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0778/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 13.10.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37