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2027/2021

Beantwortung der Anfrage AN/0482/

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 31.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.06.2021, TOP 10.5

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

5047 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41/41/2 
 
Vorlagen-Nummer  31.05.2021 
 2027/2021 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
 
Beantwortung der Anfrage AN/0482/2021 
Am 27.4.2021 wurden folgende Fragen von 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Volt-Fraktion 
im Kulturausschuss zur „Konzeptausschreibung Volkhovener Weg 209 – 211“ gestellt. 
 
 
1. Wie ist der aktuelle Sachstand? 
 
Die Ausschreibungsunterlagen sind umfänglich zusammengestellt und werden in Detailfragen 
noch angepasst und verändert: Der Auftrag der Wertermittlung für die Immobilie ist an das 
Amt für Liegenschaften ergangen. Das Ergebnis steht noch aus. Parallel wird mit dem Amt für 
Vergabe und Recht die erfolgversprechendste Art der Ausschreibung erarbeitet. Zudem wer-
den derzeit die förderrechtlichen Bedingungen erarbeitet, unter denen der zukünftige Erbbau-
rechtsnehmer*in für die Ertüchtigung des Standortes den angedachten Zuschuss in Höhe von 
1 Million Euro erhalten kann. 
 
 
2. Wann wird das Konzept vorgelegt?  
 
Es ist nach heutigem Stand geplant, dem Ausschuss für Kunst und Kultur sowie dem Liegen-
schaftsausschuss das Konzept nach der Sommerpause – also voraussichtlich im September - 
vorzulegen. Sofern die Einzelheiten zur Ausschreibung und das Konzept von der Politik be-
schlossen werden, soll die Konzeptausschreibung dann bis Ende des Jahres veröffentlicht 
werden. 
 
 
3.  Hat es diesbezüglich Gespräche mit dem Simultanhallen e.V. gegeben – wenn ja, mit 
welchen Ergebnissen, wenn nein, warum nicht? 
 
Es hat bereits in 2018 eine erste intensive Abstimmung mit dem Verein gegeben. Das Resul-
tat war eine „Wunschliste“, die sich fast ausschließlich auf die Simultanhalle bezog. Diese An-
forderungen sind in sehr weiten Teilen mit in das Konzept eingeflossen. Mitte April 2021 hat 
ein weiteres Abstimmungsgespräch stattgefunden, in denen die Eckpunkte einer Konzept-
vergabe und die Anforderungen an das Grundstück neuerlich mit zwei Vertretern des Vor-
stands des Simultanhalle e.V. besprochen wurden.  
Dem Simultanhallen e.V. wurde nach diesem Termin vom Vereinsvorstand das Konzept erläu-
tert. Die Resonanz auf die städtischen Überlegungen ist positiv ausgefallen. Es gibt dennoch 
ein paar Punkte, die auf Wunsch der Vereinsmitglieder mit dem Kulturamt weiter besprochen 
werden sollen. Daher ist ein weiterer Termin mit dem Verein vereinbart.

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4. Zum Haushaltsjahr 2019 hat der Rat  der Stadt Köln eine Million Euro im pol. VN einge-
stellt mit der Maßgabe, dieses Geld für die Errichtung kulturell nutzbarer Räume einzu-
setzen. Die Investition soll in eine städtische Liegenschaft erfolgen. Es folgte eine wei-
tere Zusetzung i.H.v. 1 Mio € im Doppelhaushalt 2020/21 für Atelier- und Proberäume. 
Die Kulturverwaltung wollte diese Mittel für die Liegenschaft Volkhovener Weg einset-
zen. Sind diese Gelder noch vorhanden? 
 
Die weitere Zusetzung im Jahr 2020 von 1 Million Euro für Atelier- und Proberäume war zu 
keinem Zeitpunkt von der Verwaltung für den Volkhovener Weg vorgesehen, der Verwaltung 
liegen auch keine derartige Informationen aus dem politischen VN dazu vor. Diese Mittel soll-
ten daher aus Sicht der Kulturverwaltung zur Schaffung weiterer Ateliers und auch Proberäu-
me eingesetzt werden. Die Verteilung der Mittel auf unterschiedliche Projekte und Standorte, 
private und städtische Immobilien, ermöglicht die Schaffung von weitaus mehr kulturell nutz-
baren Räumlichkeiten. Ein entsprechender Vorschlag wurde von der Verwaltung mit der ent-
sprechenden Beschlussvorlage (BV 0432-21 Errichtung von Probe- und Atelierräumen) am 
27.04. dem KuK vorgelegt. Die Beschlussvorlage wurde auf die nächste Sitzung am 15.6. ver-
tagt. 
 
 
5. Im Rahmen der Konzeptentwicklung: welche finanziellen Mittel sind dafür eingeplant? 
 
Der/die künftige Erbbaurechtsnehmer*in soll neben der Liegenschaft, bzw. einem für kulturelle 
gemeinwohlorientierte Zwecke angemessenen Erbpachtzins, auch die 1 Mio Euro als Zu-
schussmittel erhalten (siehe Ausführungen oben). Darüber hinaus wird es auch erforderlich 
sein, dass er/sie eigene zusätzliche Finanzmittel einsetzt. Ursprünglich waren die vom Rat zur 
Verfügung gestellten Mittel ausschließlich für die Schaffung von Ateliers in einer städtischen 
Liegenschaft vorgesehen. Die Simultanhalle war damals nicht thematisiert worden, da auch 
die Liegenschaft vom Rat nicht festgelegt worden war. Der Vorschlag, die Investition in den 
Volkhovener Weg inklusive Simultanhalle zu tätigen, wurde von der Verwaltung eingebracht. 
Die Ertüchtigung der Simultanhalle oder der Neubau einer vergleichbaren Halle werden dem-
nach als ein wichtiger Punkt der geplanten Konzeptausschreibung vorgesehen werden. Die 
Finanzierung der Anforderungen in dieser Hinsicht wird also in Teilen vom/von dem/der Erb-
baurechtsnehmer*in bereitgestellt werden müssen. Die geplante Vorlage zur Konzeptvergabe 
wird dezidiert auch auf diesen Punkt näher eingehen. 
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 10.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2027/2021
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
31.05.2021
Erstellt
27.05.2021 11:23