Mandari Insight

V/0536/2025

Nachnutzung Hausmeisterhaus an der Grundschule Loevelingloh (Antrag A-H/0013/2025 der CDU-Fraktion in der BV Hiltrup )

Vorlagen 02.10.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Hiltrup, Sitzung am 15.01.2026, TOP 3.1

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1: A-H/0013/2025_Hausmeisterwohnung an der Loevelingloh-Schule nutzen statt leerstehen zu lassen.

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

4688 Zeichen

V/0536/2025 
V/0536/2025 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Nachnutzung Hausmeisterhaus an der Grundschule Loevelingloh (Antrag A-H/0013/2025 der 
CDU-Fraktion in der BV Hiltrup ) 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   15.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Ausgangssituation: 
Das Wohnhaus an der Grundschule Loevelingloh wurde 1953 als Wohnhaus mit 2 Wohnungen ge-
nehmigt und errichtet. Es gehört zum allgemeinen Grundvermögen (bebaute Fläche 145,29 m²) und 
befindet sich auf der Liegenschaft Grundschule Loevelingloh. Auf dem insgesamt 4.959 m² großen 
Grundstück sind 433 m² Wohnbaufläche ausgewiesen. Insgesamt umfasst das Wohnhaus eine Netto-
Grundfläche von 231 m², inklusive des Flächenanteils von 74,92 m² für das Kellergeschoss.  
 
Für das Wohnhaus an der Wiedaustraße 116 erfolgte nach Beendigung der Mietverträge keine exter-
ne Vermietung, da im Verwaltungsvorstand am 17.11.2020 festgelegt wurde, dass zukünftig in aufge-
gebenen Dienstwohnungen von Schulen keine ordentlichen Mietverhältnisse mehr begründet werden 
sollen, da mit bestehenden Mietverhältnissen, künftige Entwicklungen am Schulstandort erschwert 
werden. Die Garagen wurden nach Beendigung der Mietverträge der anliegenden Schule zur Verfü-
gung gestellt. 
 
Die Siedlung Loevenlingloh liegt gemäß § 35 des Baugesetzbuches im Außenbereich. Demzufolge ist 
ein bereits diskutierter Rückbau des Wohnhauses zurückgestellt worden, da nur mit dem bestehen-
den Gebäude dieses Grundstück neu entwickelt oder mit wirtschaftlichen Gewinn verkauft werden 
kann. 
 
 
Beantwortung der Fragen: 
 
1. Welche Nutzung ist für die Liegenschaft Wiedaustr. 116 vorgesehen. 
Aufgrund der baulichen Ist-Situation des Gebäudes ist vor einer erneuten Nutzung eine grundlegende 
Sanierung, insbesondere der Haustechnik, erforderlich. In der aktuellen Priorisierung von Investiti-
onsmaßnahmen an städtischen Gebäuden ist das o.g. Gebäude mittelfristig nicht eingeplant. Die zu-
künftige Nutzung steht noch nicht fest. 
 
2. Warum wurde bislang keine schulische oder anderweitig öffentliche Nutzung ermöglicht, ob-
Amt für 
Immobilienmanagement  
 
09.01.2026 07.01.2026  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Hilgenkamp  
Telefon: 492-2396 
Hilgenkamp@stadt -
muenster.de

- 2 - 
V/0536/2025 
wohl entsprechende Bedarfe seit Jahren angemeldet sind? 
Die Verwaltung hat sowohl eine Nutzung für OGS-Bedarfe als auch für eine temporäre bzw. dauer-
hafte Wohnraumversorgung für Schulhausmeister*innen geprüft. Wegen der zu erwartenden Kosten 
einer baulichen Herrichtung und der sehr kleinen Räume wurde davon Abstand genommen, OGS in 
dem Wohnhaus unterzubringen. Auch perspektivisch betrachtet ist das Wohnhaus kein geeigneter 
Raum für ggf. zukünftig zu deckende OGS-Bedarfe. Mit der Vorlage V/0328/2017/1 hat der Rat be-
schlossen, an der Grundschule Loevelingloh eine Fertigbauklasse zu errichten. In der Beschlussvor-
lage und zuvor mit den am Schulleben Beteiligten wurde kommuniziert, dass mit einer Fertigbauklas-
se ein abgeschwächter Raumstandard zur Verfügung gestellt wird.  
 
3. Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand des Gebäudes? 
Das Gebäude mit dem Baujahr 1953 ist in massiver Bauart errichtet. Aufgrund der baulichen Ist-
Situation des Gebäudes ist vor einer erneuten Nutzung eine grundlegende Sanierung, insbesondere 
der Haustechnik, erforderlich. In der aktuellen Priorisierung von Investitionsmaßnahmen an städti-
schen Gebäuden ist das o.g. Gebäude mittelfristig nicht eingeplant. 
 
4. Welche Schritte werden aktuell unternommen, um den Leerstand zu beenden? 
Wegen der aktuellen Priorisierung von Investitionsmaßnahmen an städtischen Gebäuden sind aktuell 
keine Maßnahmen an dem Gebäude vorgesehen. 
 
5. Wann ist mit einer Entscheidung über die zukünftige Nutzung zu rechnen? 
Dieses ist nicht abzusehen.  
In der Vorlage V/0191/2025/1 „Schulentwicklungsplan 2025“ wurde dargestellt, dass angesichts der 
prognostizierten Bevölkerungsentwicklung vorerst auch weiterhin ein Bedarf an den derzeitigen 
Schulkapazitäten im Stadtteil Amelsbüren besteht.  
Die einzügige Grundschule Loevelingloh ist ein Standort, der bisher nicht zur bestehenden Zügigkeit 
gem. Musterraumprogramm ausgebaut oder in der Zügigkeit erweitert wurde (sog. „3b-Standort“). 
Dies ist auch weiterhin nicht vorgesehen. Die Grundschule Loevelingloh wurde der Tranche 4 zuge-
ordnet, sodass die weitere Perspektive noch offen ist. (s. Beschlusspunkt 2.26 sowie S.12/13 der 
Ausgangsvorlage V/0191/2025) 
 
 
 
 
i.V. 
gez. 
 
Arno Minas 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1  A-H/0013/2025 – Hausmeisterwohnung an der Leovelingloh-Schule nutzen statt leer-
stehen lassen – Stadt in der Pflicht

Anlage 1: A-H/0013/2025_Hausmeisterwohnung an der Loevelingloh-Schule nutzen statt leerstehen zu lassen.

13 Zeichen

A-H/0013/2025

Beratungsverlauf (1)

15.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 3.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Wiedaustraße 116
  • Loevelingloh

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0536/2025
Typ
Vorlagen
Datum
02.10.2025
Erstellt
17.09.2025 07:41