V/0536/2025
Nachnutzung Hausmeisterhaus an der Grundschule Loevelingloh (Antrag A-H/0013/2025 der CDU-Fraktion in der BV Hiltrup )
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Berichtsvorlage
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V/0536/2025 V/0536/2025 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Nachnutzung Hausmeisterhaus an der Grundschule Loevelingloh (Antrag A-H/0013/2025 der CDU-Fraktion in der BV Hiltrup ) Beratungsfolge 15.01.2026 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Bericht Bericht: Ausgangssituation: Das Wohnhaus an der Grundschule Loevelingloh wurde 1953 als Wohnhaus mit 2 Wohnungen ge- nehmigt und errichtet. Es gehört zum allgemeinen Grundvermögen (bebaute Fläche 145,29 m²) und befindet sich auf der Liegenschaft Grundschule Loevelingloh. Auf dem insgesamt 4.959 m² großen Grundstück sind 433 m² Wohnbaufläche ausgewiesen. Insgesamt umfasst das Wohnhaus eine Netto- Grundfläche von 231 m², inklusive des Flächenanteils von 74,92 m² für das Kellergeschoss. Für das Wohnhaus an der Wiedaustraße 116 erfolgte nach Beendigung der Mietverträge keine exter- ne Vermietung, da im Verwaltungsvorstand am 17.11.2020 festgelegt wurde, dass zukünftig in aufge- gebenen Dienstwohnungen von Schulen keine ordentlichen Mietverhältnisse mehr begründet werden sollen, da mit bestehenden Mietverhältnissen, künftige Entwicklungen am Schulstandort erschwert werden. Die Garagen wurden nach Beendigung der Mietverträge der anliegenden Schule zur Verfü- gung gestellt. Die Siedlung Loevenlingloh liegt gemäß § 35 des Baugesetzbuches im Außenbereich. Demzufolge ist ein bereits diskutierter Rückbau des Wohnhauses zurückgestellt worden, da nur mit dem bestehen- den Gebäude dieses Grundstück neu entwickelt oder mit wirtschaftlichen Gewinn verkauft werden kann. Beantwortung der Fragen: 1. Welche Nutzung ist für die Liegenschaft Wiedaustr. 116 vorgesehen. Aufgrund der baulichen Ist-Situation des Gebäudes ist vor einer erneuten Nutzung eine grundlegende Sanierung, insbesondere der Haustechnik, erforderlich. In der aktuellen Priorisierung von Investiti- onsmaßnahmen an städtischen Gebäuden ist das o.g. Gebäude mittelfristig nicht eingeplant. Die zu- künftige Nutzung steht noch nicht fest. 2. Warum wurde bislang keine schulische oder anderweitig öffentliche Nutzung ermöglicht, ob- Amt für Immobilienmanagement 09.01.2026 07.01.2026 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Hilgenkamp Telefon: 492-2396 Hilgenkamp@stadt - muenster.de - 2 - V/0536/2025 wohl entsprechende Bedarfe seit Jahren angemeldet sind? Die Verwaltung hat sowohl eine Nutzung für OGS-Bedarfe als auch für eine temporäre bzw. dauer- hafte Wohnraumversorgung für Schulhausmeister*innen geprüft. Wegen der zu erwartenden Kosten einer baulichen Herrichtung und der sehr kleinen Räume wurde davon Abstand genommen, OGS in dem Wohnhaus unterzubringen. Auch perspektivisch betrachtet ist das Wohnhaus kein geeigneter Raum für ggf. zukünftig zu deckende OGS-Bedarfe. Mit der Vorlage V/0328/2017/1 hat der Rat be- schlossen, an der Grundschule Loevelingloh eine Fertigbauklasse zu errichten. In der Beschlussvor- lage und zuvor mit den am Schulleben Beteiligten wurde kommuniziert, dass mit einer Fertigbauklas- se ein abgeschwächter Raumstandard zur Verfügung gestellt wird. 3. Wie bewertet die Verwaltung den baulichen Zustand des Gebäudes? Das Gebäude mit dem Baujahr 1953 ist in massiver Bauart errichtet. Aufgrund der baulichen Ist- Situation des Gebäudes ist vor einer erneuten Nutzung eine grundlegende Sanierung, insbesondere der Haustechnik, erforderlich. In der aktuellen Priorisierung von Investitionsmaßnahmen an städti- schen Gebäuden ist das o.g. Gebäude mittelfristig nicht eingeplant. 4. Welche Schritte werden aktuell unternommen, um den Leerstand zu beenden? Wegen der aktuellen Priorisierung von Investitionsmaßnahmen an städtischen Gebäuden sind aktuell keine Maßnahmen an dem Gebäude vorgesehen. 5. Wann ist mit einer Entscheidung über die zukünftige Nutzung zu rechnen? Dieses ist nicht abzusehen. In der Vorlage V/0191/2025/1 „Schulentwicklungsplan 2025“ wurde dargestellt, dass angesichts der prognostizierten Bevölkerungsentwicklung vorerst auch weiterhin ein Bedarf an den derzeitigen Schulkapazitäten im Stadtteil Amelsbüren besteht. Die einzügige Grundschule Loevelingloh ist ein Standort, der bisher nicht zur bestehenden Zügigkeit gem. Musterraumprogramm ausgebaut oder in der Zügigkeit erweitert wurde (sog. „3b-Standort“). Dies ist auch weiterhin nicht vorgesehen. Die Grundschule Loevelingloh wurde der Tranche 4 zuge- ordnet, sodass die weitere Perspektive noch offen ist. (s. Beschlusspunkt 2.26 sowie S.12/13 der Ausgangsvorlage V/0191/2025) i.V. gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Anlage 1 A-H/0013/2025 – Hausmeisterwohnung an der Leovelingloh-Schule nutzen statt leer- stehen lassen – Stadt in der Pflicht
Anlage 1: A-H/0013/2025_Hausmeisterwohnung an der Loevelingloh-Schule nutzen statt leerstehen zu lassen.
13 Zeichen
A-H/0013/2025
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Wiedaustraße 116
- Loevelingloh
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Details
- Aktenzeichen
- V/0536/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.10.2025
- Erstellt
- 17.09.2025 07:41