3221/2024
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd-Stadtbahn-Darlehen
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 04.11.2024 3221/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 12.11.2024 Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd- Stadtbahn-Darlehen Mit den vom 17.07.2002 (1.Baustufe) und 22.02.2006 (2.Baustufe) geschlossenen Nord-Süd- Stadtbahn-Verträgen hat die Stadt Köln sich verpflichtet, der KVB AG alle im Zusammenhang mit der Durchführung des Projekts entstehenden finanziellen Verpflichtungen auszugleichen und der KVB AG die entsprechen Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Verpflichtungen nicht durch Zuschüsse –insbesondere GVFG- Zuschüsse– oder Mittel Dritter finanziert wer- den. Die Stadt Köln kommt ihrer Zusage nach, indem Sie der KVB die Kapitaldienstleistungen (Zinsen und Tilgung) für langfristige Darlehen und die Zinsen für die kurzfristige Zwischenfi- nanzierung der GVFG- und sonstiger Zuschussmittel erstattet. Zur Reduzierung der Zinskosten aus den langfristigen Darlehen wurde vereinbart, dass die Stadt Köln Kommunalbürgschaften im Rahmen der ihr rechtlich zulässigen Möglichkeiten übernimmt. Mit dem Ratsbeschluss vom 24.05.2005 (Session-Nr. 007/2005) wurde ein Bürgschaftsrah- men in Gesamthöhe von 189 Mio. € für das Projekt Nord-Süd-Stadtbahn beschlossen. Ein zu- sätzlicher weiterer Bürgschaftsrahmen in Gesamthöhe von 92 Mio. € wurde 2014 geschaffen. Der hierfür erforderliche Ratsbeschluss ist vom 08.04.2014 (Session-Nr. 1017/2014). Über den Bürgschaftsrahmen von 2005 wurde u.a. ein Darlehen in Höhe von ursprünglich 20 Mio. € besichert, das 2006 bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, heute UniCre- dit Bank AG, aufgenommen wurde. Der Darlehensvertrag war zunächst bis zum Ende der Zinsbindungsfrist Anfang 2014 befristet und wurde bei derselben Bank prolongiert. Die mit der Prolongation verbundene Zinsbindungsfrist lief dieses Jahr aus. Die erforderliche Anschlussfinanzierung für das Darlehen der UniCredit Bank AG inkl. eines rechtsverbindlich unterzeichneten Nachtrages wurde erneut mit der UniCredit Bank AG abge- schlossen. Innerhalb des bestehenden Bürgschaftsrahmens von 2014 wurde ein weiteres Darlehen der KVB über 20 Mio. € besichert, das 2014 bei der Commerzbank aufgenommen wurde. Auch dieses Darlehen läuft in Kürze aus. Auch bei diesem Darlehen wurde die Anschlussfinanzierung bei der bestehenden Bank fortge- führt. Nach Rücksprache mit der darlehensgewährenden Commerzbank wurde auf Neuaus- stellung der Bürgschaftserklärung verzichtet da diese nicht zeitlich befristet ist, sondern einen Bezug auf den Darlehensvertrag enthält, der in diesem Fall prolongiert wird. 2 Sowohl die bisherigen als auch die prolongierten Darlehen bewegen sich innerhalb des mit Ratsbeschluss vom 24.05.2005 bzw. 08.04.2014 bewilligten Rahmens. Die Ratsbeschlüsse sehen für die Bürgschaftserklärungen grundsätzlich keine Befristung vor, so dass es sich um eine Zustimmung des Rates zu Bürgschaften der Stadt Köln bis zur jeweiligen vollständigen Tilgung der Darlehen innerhalb des Rahmens und innerhalb des Nord-Süd-Stadtbahn-Projek- tes handelt. Die Verlängerungen der Bürgschaften sind insoweit durch die gefassten Ratsbe- schlüsse gedeckt. Eine Beihilfe im Sinne des Artikel 87 EG-Vertrag liegt durch die Bürgschaft der Stadt und der damit verbundenen vergünstigten Kommunalkreditkonditionen für die KVB nicht vor, da die KVB durch die vertragliche Konstellation (Erstattung Kapitaldienst an KVB im Rahmen Nord- Süd-Stadtbahnvertrag durch Stadt) nicht bevorteilt wird. Vielmehr profitiert die Stadt, weil durch die geringe Zinsbelastung die Erstattungsverpflichtungen in Form des Kapitaldienstes gegenüber der KVB sinken. Insofern konnten die Bürgschaften über 100% des Darlehensbe- trages zzgl. Nebenkosten erfolgen. Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. Gez. Prof. Dr. Diemert
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3221/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.11.2024
- Erstellt
- 17.10.2024 13:59