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3221/2024

Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd-Stadtbahn-Darlehen

Mitteilung Ausschuss 04.11.2024

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 12.11.2024, TOP 2.10

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

3902 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer          04.11.2024 
 3221/2024 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 12.11.2024 
 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG: Bürgschaftserklärung Anschlussfinanzierung Nord-Süd-
Stadtbahn-Darlehen 
Mit den vom 17.07.2002 (1.Baustufe) und 22.02.2006 (2.Baustufe) geschlossenen Nord-Süd-
Stadtbahn-Verträgen hat die Stadt Köln sich verpflichtet, der KVB AG alle im Zusammenhang 
mit der Durchführung des Projekts entstehenden finanziellen Verpflichtungen auszugleichen 
und der KVB AG die entsprechen Mittel zur Verfügung zu stellen, sofern die Verpflichtungen 
nicht durch Zuschüsse –insbesondere GVFG- Zuschüsse– oder Mittel Dritter finanziert wer-
den. Die Stadt Köln kommt ihrer Zusage nach, indem Sie der KVB die Kapitaldienstleistungen 
(Zinsen und Tilgung) für langfristige Darlehen und die Zinsen für die kurzfristige Zwischenfi-
nanzierung der GVFG- und sonstiger Zuschussmittel erstattet. 
Zur Reduzierung der Zinskosten aus den langfristigen Darlehen wurde vereinbart, dass die 
Stadt Köln Kommunalbürgschaften im Rahmen der ihr rechtlich zulässigen Möglichkeiten 
übernimmt.  
Mit dem Ratsbeschluss vom 24.05.2005 (Session-Nr. 007/2005) wurde ein Bürgschaftsrah-
men in Gesamthöhe von 189 Mio. € für das Projekt Nord-Süd-Stadtbahn beschlossen. Ein zu-
sätzlicher weiterer Bürgschaftsrahmen in Gesamthöhe von 92 Mio. € wurde 2014 geschaffen. 
Der hierfür erforderliche Ratsbeschluss ist vom 08.04.2014 (Session-Nr. 1017/2014). 
Über den Bürgschaftsrahmen von 2005 wurde u.a. ein Darlehen in Höhe von ursprünglich 
20 Mio. € besichert, das 2006 bei der Bayerischen Hypo- und Vereinsbank AG, heute UniCre-
dit Bank AG, aufgenommen wurde. Der Darlehensvertrag war zunächst bis zum Ende der 
Zinsbindungsfrist Anfang 2014 befristet und wurde bei derselben Bank prolongiert. Die mit der 
Prolongation verbundene Zinsbindungsfrist lief dieses Jahr aus. 
Die erforderliche Anschlussfinanzierung für das Darlehen der UniCredit Bank AG inkl. eines 
rechtsverbindlich unterzeichneten Nachtrages wurde erneut mit der UniCredit Bank AG abge-
schlossen.  
Innerhalb des bestehenden Bürgschaftsrahmens von 2014 wurde ein weiteres Darlehen der 
KVB über 20 Mio. € besichert, das 2014 bei der Commerzbank aufgenommen wurde. Auch 
dieses Darlehen läuft in Kürze aus.  
Auch bei diesem Darlehen wurde die Anschlussfinanzierung bei der bestehenden Bank fortge-
führt. Nach Rücksprache mit der darlehensgewährenden Commerzbank wurde auf Neuaus-
stellung der Bürgschaftserklärung verzichtet da diese nicht zeitlich befristet ist, sondern einen 
Bezug auf den Darlehensvertrag enthält, der in diesem Fall prolongiert wird.

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Sowohl die bisherigen als auch die prolongierten Darlehen bewegen sich innerhalb des mit 
Ratsbeschluss vom 24.05.2005 bzw. 08.04.2014 bewilligten Rahmens. Die Ratsbeschlüsse 
sehen für die Bürgschaftserklärungen grundsätzlich keine Befristung vor, so dass es sich um 
eine Zustimmung des Rates zu Bürgschaften der Stadt Köln bis zur jeweiligen vollständigen 
Tilgung der Darlehen innerhalb des Rahmens und innerhalb des Nord-Süd-Stadtbahn-Projek-
tes handelt.  Die Verlängerungen der Bürgschaften sind insoweit durch die gefassten Ratsbe-
schlüsse gedeckt. 
Eine Beihilfe im Sinne des Artikel 87 EG-Vertrag liegt durch die Bürgschaft der Stadt und der 
damit verbundenen vergünstigten Kommunalkreditkonditionen für die KVB nicht vor, da die 
KVB durch die vertragliche Konstellation (Erstattung Kapitaldienst an KVB im Rahmen Nord-
Süd-Stadtbahnvertrag durch Stadt) nicht bevorteilt wird. Vielmehr profitiert die Stadt, weil 
durch die geringe Zinsbelastung die Erstattungsverpflichtungen in Form des Kapitaldienstes 
gegenüber der KVB sinken. Insofern konnten die Bürgschaften über 100% des Darlehensbe-
trages zzgl. Nebenkosten erfolgen.  
 
Der Finanzausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten. 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert

Beratungsverlauf (1)

12.11.2024 Finanzausschuss
TOP 2.10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3221/2024
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
04.11.2024
Erstellt
17.10.2024 13:59