A-W/0029/2021
Elektromobilität fördern - Konzept für die Versorgung Gievenbecks mit Ladesäulen
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Originalantrag
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30. April 2021 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Jörg Nathaus Pantaleonplatz 7 48161 Münster Elektromobilität fördern – Konzept für die Versorgung Gievenbecks mit Ladesäulen Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, welche Standorte im Stadtteil Gievenbeck für eine Ausstattung mit Ladesäulen für den elektromobilen Verkehr, also e-Bikes, Pedelecs und (aber nicht ausschließlich) Hybrid- und Elektrofahrzeuge besonders in Frage kommen. Dabei wäre zu berücksichtigen, dass Gievenbeck über die Besonderheit mehrerer Zentren verfügt. Daher sollen insbesondere folgende Bereiche untersucht werden: 1. Der Bereich Roxeler Straße/Gartenbreie/Dieckmannstraße 2. Der Parkplatzbereich des Freiherr-von-Stein-Gymnasiums 3. Der Abschnitt der Dieckmannstraße in Höhe der Mosaikschule und des La Vie 4. Der Bereich Heekweg/Dieckmannstraße/Rüschhausweg 5. Der eigentliche Ortskern Gievenbecks mit Einkaufsbereichen zwischen Lidl, REWE, Michaelkirche/schule und dem kleinen Rüschhausweg 6. Am T oppheideweg im Bereich des T oppheide-Platzes 7 . Weitere potentielle Flächen im Oxford-Quartier 8. Weitere potentielle Flächen nahe des Sportgeländes des FCG und der Waldorfschule Außerdem möge die Verwaltung prüfen, inwieweit Anwohner*innen eine Art Vorzugsrecht (ggf. zeitlich eingeschränkt) an Ladesäulen geschaffen werden kann (in der Art beispielsweise des Anwohnerparkens). Ebenfalls wird die Verwaltung gebeten, die möglichen Kosten nach Standorten aufgeschlüsselt abzuschätzen, um die Möglichkeiten realistisch einschätzen zu können. Begründung: Alle genannten Bereiche erfreuen sich einer hohen Besucherfrequenz und werden mit den unterschiedlichsten Fahrzeugen angesteuert. Einige Flächen befinden sich (vermutlich) in privater – 1/2 – Hand (Nr. 1 Marktkauf/Hellweg/Ratio-T ankstelle, einige Bereiche von Nr.5), dürften aber dadurch an Attraktivität auch für die Besitzer gewinnen. Ggf. muss bei einigen Flächen eine Nutzungsregelung getroffen werden, etwa bei Nr. 2, der Parkplatzfläche des Freiherr-von-Stein-Gymnasiums oder Nr. 3, bei der je nach T ageszeit den dort Beschäftigten vorrangig Raum gewährt werden muss. Bei allen Flächen böte sich an, interessierten Anwohner*innen eine Art Parkrecht zu verschaffen (das eventuell zur Finanzierung beitragen kann). Auf diese Weise könnten weitere Anwohner*innen für einen Umstieg auf Elektromobilität gewonnen werden, für die das bislang aus dem einfachen Grund nicht in Frage kommt, da sie nicht Grundeigentümer sind und daher in ihrem Haus oder ihrer Wohnung keine Lademöglichkeiten für das eigene Fahrzeug schaffen können. Gezeichnet: Für die Fraktion von Für die Fraktion der Für Für Bündnis 90/Die Grünen/GAL SPD Volt Europa Die Linke Anke Pallas Beate Kretzschmar Philip Maurice Jonas Freienhofer Kai Bleker Stephan Brinktrine Karina Kuschewski Alexander Bliefernich Jörg Nathaus Dr. Hedwig Wening Josef Freitag – 2/2 –
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2022
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Stadt Münster | 66.21.0008 ' als 09.02.2022 u Ein. 17, FEB 2022 Ar; Herr Hendricks 6509 Bezirksverwaltungsstelle Münster-West Bezirksvertretung Münster-West über Herrn Stadtbaurat Denstorff Stellungnahme zu den Anträgen aus der Bezirksvertretung West hinsichtlich der Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur im Stadtbezirk West: A-W/0022/2021 Förderung der Elektromobilität - Ladestationen für den Parkplatz Mühlenhof A-W/0029/2021 Elektromobilität fördern - Konzept für die Versorgung Gievenbecks mit Ladesäulen A-W/0030/2021 Elektromobilität fördern — Konzept für die Versorgung Sentrup mit Ladesäulen A-W/0057/2021 E-Mobilität fördern - Öffentliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge in Roxel Stellungnahme der Verwaltung: In seiner Sitzung am 15.12.2021 hat der Hauptausschuss der Stadt Münster die erste Stufe des Elektro-Ladesäulenkonzeptes zur Förderung der E-Mobilität beschlossen (vgl. V/0312/2021). Konkret handelt es sich dabei um die Schaffung von zunächst 31 Standorten zum Laden von Elekt- roautos. Diese 31 Stationen wurden räumlich bereits festgelegt. Laut Aussage der Stadtwerke bzw. Stadtnetze können aus Kapazitäts- und Beschaffungsgründen von den insgesamt 31 Standorten ca. 12 bis 15 pro Jahr baulich umgesetzt und in Betrieb genommen werden. Ein grundlegendes Kriterium bei der Festlegung dieser Standorte war eine möglichst gleichmäßige sowie dezentrale Verteilung auf dem gesamten Stadtgebiet. Sechs dieser 31 Stationen, an denen sowohl öffentlich zugängliche Ladesäulen als auch Ladesäulen für Elektro-Carsharing-Fahrzeuge verortet sind, befinden sich dementsprechend im Stadtbezirk West. Hierbei handelt es sich um den bereits umgesetzten Standort an der Meyerbeerstraße in Meckienbeck sowie um weitere Stationen in Roxel, Nienberge, Gievenbeck, Albachten sowie in der Aaseestadt. Alle weiteren von der BV West vorgeschlagenen Standorte wurden in eine Bedarfsliste aufgenommen, die im Rahmen eines weite- ren Ausbaus der Ladesäuleninfrastruktur im öffentlichen Raum als wichtige Grundlage für die Fest- legung weiterer Standorte dienen wird. Darüber hinaus entsteht im Einzugsgebiet Sentrup — unabhängig von der Beschlussvorlage V/0312/2021 - aktuell eine öffentlich zugängliche Station zum Laden von Elektrofahrzeugen auf dem Gelände des Universitätsklinikums, die bereits in Kürze fertiggestellt sein wird. Des Weiteren unterstützt der Hauptausschuss mit seinem Beschluss das Bestreben der Verwaltung, eine ganzheitliche Elektromobilitätsstrategie zu entwickeln. Im Zuge der Konzepterstellung fließen die gestellten Anträge aus allen Bezirksvertretungen in die Bearbeitung einer Gesamtstrategie mit ein. Die Verwaltung sieht die Anträge aus der BV West hinsichtlich der Errichtung öffentlich zugäng- licher Ladeinfrastruktur (A-W/0022/2021, A-W/0029/2021, A-W/0030/2021, A-W/0057/2021) somit als erledigt an. jert- Rüller
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Stellungnahme zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Meyerbeerstraße
- Roxeler Straße
- Dieckmannstraße 2
- Gartenbreie
- Rüschhausweg 5
- Heekweg
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0029/2021
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 30.04.2021
- Erstellt
- 30.04.2021 09:15