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Verstöße gegen die Leinenpflicht rund um die Oxforder Passage
Anfrage nach § 4 BV6 (AfD) AN/0565/2026 vom 13.04.2026
Stand: Am 16.04.2026 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anfrage (AfD BV6)
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Herrn Bezirksbürgermeister Daniel Kastenholz Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester AfD Fraktion Köln Chorweiler Pariser Platz 1 50765 Köln Philipp Busch Fraktionsvorsitzender Philipp.Busch@stadt-koeln.de Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0565/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 16.04.2026 Verstöße gegen die Leinenpflicht rund um die Oxforder Passage Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 3 und § 10 des Landeshundegesetzes Nordrhein-Westfalen (LHundG NRW) unter- liegen gefährliche Hunde sowie Hunde bestimmter Rassen einer Maulkorb- und Leinenpflicht beziehungsweise einer Leinenpflicht im öffentlichen Raum. Nach Aussagen von Anwohnern sowie Besuchern der Stadtteile Chorweiler und Seeberg kommt es jedoch regelmäßig vor, dass im Bereich der Oxforder Passage beziehungsweise rund um das Chorweilerbad Hunde – darunter auch sogenannte Kampfhunde – ohne Leine geführt werden. Vor diesem Hintergrund fragt die AfD-Fraktion in der Bezirksvertretung Chorweiler: 1. Kontrolliert das Ordnungsamt den genannten Bereich regelmäßig auf Verstöße ge- gen die Leinenpflicht? 2. Welche und wie viele Verstöße der Leinenpflicht (auch von nicht gefährlichen Hun- den) gemäß §15 der KSO sind in 2025 in Stadtteil Chorweiler dokumentiert worden? 3. Welche und wie viele Verstöße der Leinenpflicht (auch von nicht gefährlichen Hun- den) gemäß §15 der KSO sind in 2025 in Stadtteil Seeberg dokumentiert worden? 4. Wie viele Hunde gemäß §3 und §10 LHundG NRW sind im Stadtteil Chorweiler regis- triert? 5. Wie viele Hunde gemäß §3 und §10 LHundG NRW sind im Stadtteil Seeberg regis- triert? Gez. Philipp Busch (Fraktionsvorsitzender)
Beratungsverlauf
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