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2774/2018

Barrierefreiheit in den Museen

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 23.08.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 11.09.2018, TOP 8.7

Anfrage Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Sitzung am 22.03.2018

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anfrage Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik Sitzung am 22.03.2018

2124 Zeichen

Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -
selbsthilfegruppen in der Stadtarbeitsgemeinschaft 
Behindertenpolitik  
 
Geschäftsführung  
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
Vorsitzender 
Herr Dr. Rau  
 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik - Sitzung am 22.03.2018 
Barrierefreiheit in Museen 
Hier: Anfrage „Vorkehrungen zur selbstbestimmten Teilhabe für Menschen mit 
Behinderungen an Ausstellungen in Museen der Stadt Köln“ 
Die Stadt Köln betreibt und unterhält eine Reihe von Museen, die mit Ausstellungen 
und Exponaten über die Stadtgrenzen hinaus sehr bekannt sind und sich großem 
Besucherinteresse aus dem In- und Ausland erfreuen. Zu der sehr vielfältig 
zusammengesetzten Gruppe der Besucher gehören auch Menschen mit 
Behinderungen, die eine selbstbestimmte Teilhabe an den kulturellen Angeboten in 
den Museen der Stadt Köln erwarten. Dies bedingt sowohl Barrierefreiheit der 
Räume bzw. Gebäude als auch Barrierefreiheit der Ausstellungen, Veranstaltungen 
sowie der begleitenden Informationen unabhängig von der Medienart. 
1. Welche Vorkehrungen wurden unternommen, um für Menschen mit 
Behinderungen die selbstbestimmte Teilhabe zu gewährleisten? 
2. Welche Museen, betrieben durch die Stadt Köln, sind für 
mobilitätseingeschränkte Besucher zugänglich und welche sind es nicht? 
3. Welche Angebote werden Menschen mit Sinnesstörungen gemacht, um sich 
selbstbestimmt die Inhalte einer Ausstellung zu erschließen? Ist z.B. die 
Nutzung eigener mitgebrachter Technik erlaubt? Sind Halsringschleifen (die 
Hörgeräteträger benötigen) für Audiosysteme in den Museen vorhanden? 
4. Wie sind Mitarbeiter der Museen auf die Bedürfnisse der Besucher mit 
Behinderungen vorbereitet bzw. wie bekommen Besucher mit Behinderungen 
sicheren Zugang zu einer solchen Qualifikation des Museumspersonals? 
5. Wie können sich Besucher mit Behinderungen vorbereiten, um sich über die 
Vorkehrungen und Gegebenheiten zu informieren? 
Gez. Paul Intveen  
für die Vertreter*innen der Behindertenorganisationen und -selbsthilfegruppen in der 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 
Köln, 10.03.2018

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7537 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/4522 
 
Vorlagen-Nummer  23.08.2018 
 2774/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 10.09.2018 
Ausschuss Kunst und Kultur 11.09.2018 
 
Barrierefreiheit in den Museen 
Beantwortung der Anfrage der Behindertenorganisationen und –selbsthilfegruppen „Vorkehrungen zur 
selbstbestimmten Teilhabe für Menschen mit Behinderungen an Ausstellungen in Museen der Stadt 
Köln“ aus der Sitzung am 22.03.2018 
 
Die Stadt Köln betreibt und unterhält eine Reihe von Museen, die mit Ausstellungen und Exponaten 
über die Stadtgrenzen hinaus sehr bekannt sind und sich großem Besucherinteresse aus dem In- und 
Ausland erfreuen. Zu der sehr vielfältig zusammengesetzten Gruppe der Besucher gehören auch 
Menschen mit Behinderungen, die eine selbstbestimmte Teilhabe an den kulturellen Angeboten in 
den Museen der Stadt Köln erwarten. Dies bedingt sowohl Barrierefreiheit der Räume bzw. Gebäude 
als auch Barrierefreiheit der Ausstellungen, Veranstaltungen sowie der begleitenden Informationen 
unabhängig von der Medienart. 
 
Frage 1: Welche Vorkehrungen wurden unternommen, um für Menschen mit Behinderungen die 
selbstbestimmte Teilhabe zu gewährleisten? 
 
Frage 2: Welche Museen, betrieben durch die Stadt Köln, sind für mobilitätseingeschränkte Besucher 
zugänglich und welche sind es nicht? 
 
Frage 3: Welche Angebote werden Menschen mit Sinnesstörungen gemacht, um sich selbstbestimmt 
die Inhalte einer Ausstellung zu erschließen? Ist z.B. die Nutzung eigener mitgebrachter Technik er-
laubt? Sind Halsringschleifen (die Hörgeräteträger benötigen) für Audiosysteme in den Museen vor-
handen? 
 
Frage 4: Wie sind Mitarbeiter der Museen auf die Bedürfnisse der Besucher mit Behinderungen vor-
bereitet bzw. wie bekommen Besucher mit Behinderungen sicheren Zugang zu einer solchen Qualifi-
kation des Museumspersonals? 
 
Frage 5: Wie können sich Besucher mit Behinderungen vorbereiten, um sich über die Vorkehrungen 
und Gegebenheiten zu informieren? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
 
Im Rahmen der Baumaßnahmen des Konjunkturpaketes II wurden in den vergangenen Jahren barrie-
refreie Einbauten vorgenommen (Aufzüge; Behinderten-WCs etc.) und Zugänge solchermaßen ver-
bessert, dass eine selbstbestimmte Teilnahme im Sinne der Zugänglichkeit in jenen Bauten gewähr-
leistet ist, in denen dies bauseitig möglich war.

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Zu Frage 2:  
 
Folgende Museen sind für mobilitätseingeschränkte Besucher vollständig zugänglich:   
Museum für Angewandte Kunst Köln, Museum Ludwig, Museum für Ostasiatische Kunst, Rauten-
strauch-Joest-Museum – Kulturen der Welt, Römisch-Germanisches Museum sowie Wallraf-Richartz-
Museum & Fondation Corboud.  
 
Folgende Museen sind für mobilitätseingeschränkte Besucher nur eingeschränkt zugänglich:   
Kölnisches Stadtmuseum (Bauabschnitt Neue Wache), Museum Schnütgen (im Bereich des romani-
schen Kirchenbaus St. Cäcilien), NS Dokumentationszentrum (Untergeschoss des ehemaligen Ge-
stapo-Gefängnisses im EL De Haus) sowie Ubiermonument (unter Verwaltung des Römisch-
Germanischen Museums). 
 
Zu Frage 3: 
 
Die Nutzung eigener mitgebrachter Technik ist gestattet, ebenso die Mitführung von Blindenhunden. 
Entsprechend ausgestattete Audiosysteme für Hörgeräteträger sind in folgenden Museen vorhanden:  
 
Museum für Angewandte Kunst Köln, Museum für Ostasiatische Kunst, Museum Ludwig, Rauten-
strauch-Joest-Museum – Kulturen der Welt, Römisch-Germanisches Museum sowie Wallraf-Richartz-
Museum & Fondation Corboud. Bei angemeldeten Besuchen von Gruppen in anderen Museen kön-
nen Geräte aus den ausgestatteten Häusern bereitgestellt werden. 
 
Zu Frage 4: 
 
Die Aufsichts- und Kassenkräfte werden regelmäßig darin geschult, die Bedürfnisse von Menschen 
mit Behinderungen zu erkennen und im Bedarfsfall Hilfestellung leisten zu können. Die städtischer-
seits eingesetzten Honorarkräfte des Museumsdienstes Köln, die öffentliche oder von Gruppen ge-
buchte Veranstaltungen betreuen, sind ebenfalls entsprechend geschult. 
 
Zu Frage 5: 
 
Eine Vorbereitung durch die Website museenkoeln.de kann erfolgen, auf der zentral Informationen zu 
jedem Haus und seiner Barrierefreiheit bereitgestellt werden. 
 
Ergänzend zu den vorstehenden Beantwortungen wird von 4522 – Museumsdienst Köln auf Folgen-
des hingewiesen: 
 
Sehr viele Menschen mit Behinderungen besuchen die Museen nicht allein, sondern im Gruppenzu-
sammenhang. Für diesen Besuchszusammenhang hat 4522 – Museumsdienst Köln, zuständig für die 
Bildungs- und Vermittlungsprogramme in den Museen der Stadt Köln, seine Angebotsthemen für die 
Zielgruppen KiTa und Schule revidiert (2016-2017). Die Konzepte im Bereich von Vorschule und Pri-
marstufe sind alle inklusiv ausgerichtet. Im Kontext der UN-Behindertenkonvention werden auch die 
weiteren Schulangebote für Sekunddarrstufe I und II inklusiv ausgerichtet. So können alle Schulkas-
sen im Rahmen des inklusiven Unterrichts die Angebote nutzen. Die hauptamtlichen Museumspäda-
gogen und die freiberuflichen Guides des Museumsdienstes Köln sind entsprechend fortgebildet und 
im Umgang mit inklusiven Schulklassen geübt. 
 
Weiterhin wurden die Angebotsthemen für Erwachsene um Angebote für Menschen mit Sehbeein-
trächtigungen und in Leichter Sprache erweitert (2017) und in einer Broschüre publiziert. Dabei wer-
den besondere Objekte eingesetzt. Es handelt sich hierbei um Museumsobjekte, die in die Hand ge-
nommen und benutzt werden können – von antiken Funden bis zum Seidenkimono. In enger Ab-
stimmung mit Peer Groups wurden und werden Führungsangebote entwickelt, die eine ganzheitliche 
Erfahrung zum Ziel haben. Taktile Zugänge stehen im Mittelpunkt. So wurden für mehrere Museen 
Einheiten entwickelt, bei denen Objekte der museumsdidaktischen Sammlungen die Erläuterungen im 
Museumsraum vertiefen. So lässt sich im Museum für Ostasiatische Kunst eine Chinesische Teeze-
remonie erleben und im Museum Schnütgen die Kunst des Mittelalters „begreifen“. Das Programm im

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Museum für Angewandte Kunst Köln wendet sich an Gruppen von Blinden und Sehbehinderten und 
widmet sich dem Thema „Kostbare Scherben!“. Hierbei haben die Besucher Gelegenheit, an Tastob-
jekten unterschiedliche Stadien der Porzellanherstellung zu erfahren. Auch dieses Programm ist in 
Abstimmung mit Experten in eigener Sache entwickelt worden.  
 
Schließlich hat der Museumsdienst Köln in erfolgreicher Kooperation mit dementia+art in den vergan-
genen Jahren fünf Angebote geschaffen, die sich an Menschen mit demenziellen Veränderungen 
wenden. Im Museum Ludwig, im Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud, im Museum für An-
gewandte Kunst Köln, im Kölnischen Stadtmuseum und im Museum für Ostasiatische Kunst können 
von Demenz betroffene Menschen eine für sich wertvolle schöne Zeit erleben. 
 
Im Zuge der Verwaltungsreform wurde beim Museumsdienst Köln eine unbefristete 0,5-Stelle „Bil-
dung und Vermittlung – Inklusion und Museum“ eingerichtet. Die Stelle wird derzeit ausgeschrieben. 
Hier sollen Programme entwickelt und Netzwerke und Partnerschaften etabliert werden. Ebenfalls im 
Zuge der Verwaltungsreform ist ein Projekt geplant, in dem Angebote für Menschen mit Hörbeein-
trächtigungen etabliert und verstetigt werden sollen. 
 
Schließlich ist die Übersetzung der Website museenkoeln.de in die Leichte Sprache geplant, so dass 
dadurch weitere Partizipationsmöglichkeiten angeboten werden. 
 
 
gez. Laugwitz-Aulbach

Beratungsverlauf (2)

10.09.2018 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 3.5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
11.09.2018 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2774/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
23.08.2018
Erstellt
21.08.2018 15:41