V/0010/2005
6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster
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Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich östlich der Münsterstraße Beratungsfolge 08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 09.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 16.03.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) in Verbindung mit §1 (8) Baugesetzbuch im Bereich östlich der Münsterstraße dahingehend geändert, dass die dargestellte Fläche für die Landwirtschaft teilweise als Gewerbefläche neu dargestellt wird. Kosten/Folgekosten, Finanzierung Durch die Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Im Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Vorausset- zungen zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung im v. g. Bereich geschaffen werden. Dazu soll der Bereich östlich der Münsterstraße tlw. neu als Gewerbegebiet dargestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Be- bauungsplanes Nr. 463: Wolbeck – Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg. Nach vielfältigen Umstrukturierungen des Städtebaurechts bereits in den 90er Jahren und der in 2001 erfolgten weitergehenden Einbeziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in die Bau- leitplanung trat am 20.07.2004 das sog. Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) in Kraft. Hiermit war und ist auch eine substanzielle Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB) ver- bunden, die insbesondere den Bereich des Umweltschutzes betreffen. Die wesentlichen Neuerun- gen wurden bereits in der Vorlage 926/2004 zusammengefasst: Vorlagen-Nr.: V/0010/2005 Auskunft erteilt: Herr Krause-Kämereit / Herr Jörg Ruf: 492 61 11 / 492 61 91 E-Mail: JoergS@stadt-muenster.de Datum: 13.01.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung für die Gemeinden, bei jeder Bauleitplanung für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Diese ist nunmehr grundsätzlich bei allen Bauleitplänen, und zwar bei ihrer Aufstellung, Änderung, Erweiterung oder Aufhebung durchzuführen. Im Rahmen jeder Planerarbeitung – auch jeder FNP-Änderung - ist ein Umweltbericht zu erstellen. In diesem sind u.a. • die allg. Ziele des Umweltschutzes, die Untersuchungsmethodik sowie ggf. bestehende In- formationsdefizite darzustellen; • die Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die sog. Schutzgüter umfassend zu ermit- teln, zu beschreiben und zu bewerten; • die Auswirkungen auf die Umwelt im Falle der Nicht-Durchführung der Planung darzustellen - sog. Null-Variante; • ggf. anderweitig in Frage kommende Planungsmöglichkeiten anzuführen und unter Um- weltgesichtspunkten (grob) zu bewerten; • geeignete Maßnahmen zur Beobachtung/Überwachung der durch die Planung eingetretenen Umweltauswirkungen zu benennen - sog. Monitoring; • die Inhalte des Umweltberichts allgemein verständlich zusammenzufassen. Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplans (vgl. Kapitel 5 der vorliegenden Begründung sowie zugehörende Anlage 1a). Wesentliches Ziel des Um- weltberichtes stellt die transparente Darstellung und Bewertung der Umweltbelange dar. Bei der 6. Änderung des Flächennutzungsplans handelt es sich nun um die erste Änderung, die nach neuem Recht durchgeführt wird. Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung und der Darstellung zur 6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes entnommen werden. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Plan
Anlage 2 Plan
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. 10/2005
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Münsterstraße
- Grenkuhlenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0010/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 07.01.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37