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V/0010/2005

6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster

Vorlage 07.01.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.03.2005, TOP 20

Beschlussvorlage

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Anlage 1 Begründung

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Anlage 2 Plan

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Beschlussvorlage

4029 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
6. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes der Stadt Münster für den Bereich 
östlich der Münsterstraße 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
09.03.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
16.03.2005 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
 
Sachentscheidung: 
 
Der fortgeschriebene Flächennutzungsplan der Stadt Münster wird gemäß § 2 (1) in Verbindung 
mit §1 (8) Baugesetzbuch im Bereich östlich der Münsterstraße dahingehend geändert, dass die 
dargestellte Fläche für die Landwirtschaft teilweise als Gewerbefläche neu dargestellt wird. 
 
Kosten/Folgekosten, Finanzierung 
 
Durch die Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
Begründung: 
 
Im Flächennutzungsplan ist der Änderungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. 
Durch die vorliegende Flächennutzungsplanänderung sollen die planungsrechtlichen Vorausset-
zungen  zur weiteren geordneten städtebaulichen Entwicklung im v. g. Bereich geschaffen werden. 
Dazu soll der Bereich östlich der Münsterstraße tlw. neu als Gewerbegebiet dargestellt werden. 
Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Be-
bauungsplanes Nr. 463: Wolbeck – Gewerbegebiet östlich der Münsterstraße / Grenkuhlenweg. 
 
Nach vielfältigen Umstrukturierungen des Städtebaurechts bereits in den 90er Jahren und der in 
2001 erfolgten weitergehenden Einbeziehung der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in die Bau-
leitplanung trat am 20.07.2004 das sog. Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG-Bau) in Kraft. 
Hiermit war und ist auch eine substanzielle Neufassung des Baugesetzbuches (BauGB)  ver-
bunden, die insbesondere den Bereich des Umweltschutzes betreffen. Die wesentlichen Neuerun-
gen wurden bereits in der Vorlage 926/2004
 zusammengefasst:  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0010/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Krause-Kämereit / Herr  Jörg 
Ruf: 
492 61 11 / 492 61 91 
E-Mail: 
JoergS@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.01.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
Wesentliche Neuerung ist die Verpflichtung für die Gemeinden, bei jeder Bauleitplanung für die 
Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung (UP)  durchzuführen. Diese ist nunmehr 
grundsätzlich bei allen Bauleitplänen, und zwar bei ihrer Aufstellung, Änderung, Erweiterung  
oder Aufhebung durchzuführen. 
 
Im Rahmen jeder Planerarbeitung – auch jeder FNP-Änderung - ist ein Umweltbericht zu 
erstellen. In diesem sind u.a. 
• die allg. Ziele des Umweltschutzes, die Untersuchungsmethodik sowie ggf. bestehende In-
formationsdefizite darzustellen; 
• die Umweltauswirkungen der Bauleitplanung auf die sog. Schutzgüter umfassend zu ermit-
teln, zu beschreiben und zu bewerten; 
• die Auswirkungen auf die Umwelt im Falle der Nicht-Durchführung der Planung darzustellen  
-  sog. Null-Variante; 
• ggf. anderweitig in Frage kommende Planungsmöglichkeiten anzuführen und unter Um-
weltgesichtspunkten (grob) zu bewerten;  
• geeignete Maßnahmen zur Beobachtung/Überwachung der durch die Planung eingetretenen 
Umweltauswirkungen zu benennen  -  sog. Monitoring;  
• die Inhalte des Umweltberichts allgemein verständlich zusammenzufassen. 
 
Der Umweltbericht bildet einen gesonderten Teil der Begründung des Bauleitplans (vgl. Kapitel 
5 der vorliegenden Begründung sowie zugehörende Anlage 1a). Wesentliches Ziel des Um-
weltberichtes stellt die transparente Darstellung und Bewertung der Umweltbelange dar. 
 
Bei der 6. Änderung des Flächennutzungsplans handelt es sich nun um die erste Änderung, die  
nach neuem Recht durchgeführt wird.  
Weitere Einzelheiten zur Planung können der anliegenden Begründung und der Darstellung zur 6. 
Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes entnommen werden. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Plan

Anlage 2 Plan

32 Zeichen

Anlage 2
zur Vorlage Nr. 10/2005

Beratungsverlauf (4)

08.02.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.02.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 7.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Hauptausschuss
TOP 12.4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2005 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Münsterstraße
  • Grenkuhlenweg

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0010/2005
Typ
Vorlage
Datum
07.01.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37