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V/0437/2019

Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber - Evaluationsbericht

Vorlagen 30.04.2019

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Anlage 2 - Kosten nach Kassenwirksamkeit - Gesamtübersicht

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Ansehen

Anlage 1 - Vergleichsabfrage ausgewählter Kommunen

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Anlage 5 - Kostenarten, Alter, Behandlungen, Kosten

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Ansehen

Anlage 4 - Auswertungen nach Altersgruppen

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Ansehen

Anlage 6 - Kosten nach Behandlungszeitraum - Gesamtübersicht

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Ansehen

Anlage 3 - Kostenarten Übersicht

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Ansehen

Anlage 2 - Kosten nach Kassenwirksamkeit - Gesamtübersicht

954 Zeichen

eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 für die Stadt Münster
nach Kassenwirksamkeit - Gesamtübersicht
2015 2016 2017 2018 Summe
2016 - 2018
Leistungskosten eGK gesamt Quartal I - IV 1.891.152 € 1.585.985 € 934.217 €
Verwaltungskosten gesamt 230.260 € 140.469 € 36.575 €
Kosten Erstellung Gesundheitskarten 21.736 € 1.058 € 4.842 €
Umlage Medizinischer Dienst der Krankenversichtung (MDK) 16.180 € 4.450 € 0 €
Gesamtkosten eGK 2.159.329 € 1.731.962 € 975.635 € 4.866.925 €
Summe der monatlich insgesamt im Kalenderjahr gemeldeten Personen 17.136 2.232 2.359 21.727
Durchschnittskosten eGK Person/Monat 126 € 776 € 414 € 224 €
Kosten Krankenhilfe ohne eGK 2.985.754 € 3.943.473 €
Summe der monatlich insgesamt im Kalenderjahr gemeldeten Personen 23.525 22.441
Anlage 2 Durchschnittskosten Krankenhilfe ohne eGK Person/Monat 127 € 176 €
Anlage 2 Gesamtübersicht Kassenwirksamkeit
Durchschnittskosten Krankenhilfe mit und ohne eGK Person/Monat 154 €
Anlage 2

Anlage 1 - Vergleichsabfrage ausgewählter Kommunen

3227 Zeichen

Seite 1
eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018
Vergleichsabfrage ausgewählter Kommunen
Einwohner- Einsatz Kranken-
Kommunen zahl der haus Uni-Klinik
30.06.2018 eGK vor Ort vor Ort 2015 2016 2017 2018 2015 2016 2017 2018
Münster * 313.441      ja ja ja 127 € 154 € * 776 € 414 € 127 € 182 € * 365 € 337 €
Bielefeld 332.773      nein ja nein 246 € 181 € 334 € k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Bonn ** 324.901      ja ja ja k. A. k. A. k. A. k. A. 158 € ** 198 € 222 € 381 €
Duisburg 498.207      nein ja nein 84 € 108 € 93 € k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Dülmen 46.591        ja ja nein 144 € 209 € 159 € 102 € k. A. k. A. k. A. k. A.
Köln * 1.081.984   ja ja ja 177 € 203 € 495 € 730 € k. A. k. A. k. A. k. A.
Oberhausen 211.262      nein / bis 12.2017 ja nein 170 € 213 € k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
StädteRegion Aachen 553.517      nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Bochum 364.291      ja Daten liegen tlw. vor, keine Freigabe zur Veröffentlichung
Bottrop 117.293      nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Dortmund 586.001      nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Düs
seldorf 618.128      ja k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Gelsenkirchen 260.325      nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Hagen 188.607      nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Hamm 179.116      nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Herne 156.318      nein ja ja k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Wuppertal 353.523      nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Monatliche Durchschnittskosten pro Person nach …
Kassenwirksamkeit / Abrechnungsquartalen Behandlungszeitpunkt
Anlage 1

Seite 2
Kommunen
2015 2016 2017 2018 2015 2016 2017 2018
Münster * 2.985.754 € 6.113.733 € * 1.731.961 € 975.631 € 2.985.754 € 7.209.836 € * 815.470 € 754.605 €
Bielefeld 3.335.083 € 6.586.445 € 2.030.937 € k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Bonn ** k. A. k. A. k. A. k. A. 5.063.310 € ** 6.715.426 € 2.666.886 € 1.299.561 €
Duisburg 3.354.104 € 7.993.312 € 3.731.774 € k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Dülmen 630.432 € 1.399.029 € 450.107 € 134.962 € k. A. k. A. k. A. k. A.
Köln * 9.551.491 € 29.608.179 € * 14.482.760 € * 6.775.953 € * k. A. k. A. k. A. k. A.
Oberhausen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
StädteRegion Aachen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Bochum Daten liegen tlw. vor, keine Freigabe zur Veröffentlichung
Bottrop k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Dortmund k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Düsseldorf k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Gelsenkirchen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Hagen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Hamm k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Herne k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
Wuppertal k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A.
k. A. = keine Angabe
* Krankenhilfe gesamt mit und ohne eGK
** Zuordnung nach Kassenwirksamkeit/Behandlungszeitraum 2015 nicht feststellbar
Gesamtkosten Krankenhilfe nach …
Kassenwirksamkeit / Abrechnungsquartalen Behandlungszeitpunkt

Anlage A

2825 Zeichen

Anlage A zur V/0437/2019 
 
Kurzüberblick 
Der Rat hat am 16.12.2015 den freiwilligen Beitritt zu der Rahmenvereinbarung zur Übernahme 
der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung und damit 
die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge in Münster über die elektronische Gesundheits-
karte (eGK) beschlossen. Daneben wurde die Verwaltung beauftragt, die Kostenentwicklung und 
die Entlastungen im Verwaltungsbereich zu evaluieren und dem Rat einen Erfahrungsbericht vor-
zulegen. Mit der Vorlage V/0049/2018 hat die Verwaltung den Erfahrungsbericht vorgelegt. Diese 
Vorlage ist nun der Einstieg in eine regelmäßige Berichterstattung zu den Kostenentwicklungen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke-
tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln 
mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. 
Die Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird für Flüchtlinge effektiver 
und effizienter gestaltet und die Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten verbessert. 
Ein größtmögliches Maß an Gleichbehandlung zu anderen Beteiligten im Gesundheitswesen wird 
erreicht. Es wird vermieden, dass die Menschen als nicht gleichberechtigte Leistungsempfänger 
gekennzeichnet und damit in der Praxis diskriminiert werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig  
freiwillig 
Der Leistungsumfang der gesundheitlichen Versorgung Geflüchteter ist in den §§ 4, 6 AsylbLG für 
die Kommunen verpflichtend geregelt. Die Organisation der Leistungserbringung kann aber unter-
schiedlich gestaltet werden. So ist der Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Ge-
sundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung und damit die ge-
sundheitliche Versorgung der Flüchtlinge eine Möglichkeit, die in Münster gewählt wurde.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vordringlichen Auf-
gabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen ist vor allem eine ange-
messene gesundheitliche Versorgung für die betroffenen Menschen von besonderer Bedeutung.

Berichtsvorlage

13675 Zeichen

V/0437/2019 
V/0437/2019 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen 
und Asylbewerber - Evaluationsbericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit,  
Verbraucherschutz und Arbeitsförderung 
Bericht 
   12.06.2019 Integrationsrat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Im Rahmen des Evaluations- und Erfahrungsberichts zur Einführung einer elektronischen Gesund-
heitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber hat der Rat die Verwaltung am 
14.03.2018 beauftragt, einen aussagekräftigen Vergleich mit den der Rahmenvereinbarung beigetre-
tenen Kommunen herzustellen und diesen den Gremien möglichst bis zur Ratssitzung am 04.07.2018 
vorzulegen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, jährlich über die konkrete Leistungs- und Kos-
tenentwicklung durch den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte zu berichten. 
 
Mit den gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen wurde am 09.05.2018 
vereinbart, dass die Verwaltung einen ersten Bericht in der Sache nach Abschluss des Haushaltsjah-
res 2018 - also voraussichtlich im ersten Quartal 2019 - vorlegt, um auf dieser Basis in eine jährliche 
Berichterstattung einzusteigen. Dabei wurden auch die Wünsche der Fraktionen zur Evaluation der 
eGK und die Fragestellungen zum interkommunalen Vergleich konkretisiert. Der Evaluationsprozess 
entsprechend der vereinbarten Kriterien wurde durch die Verwaltung im 3. Quartal 2018 angestoßen.  
 
Kommunalvergleich 
 
Neben den kreisfreien Städten im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wurden weite-
re ausgewählte Vergleichskommunen gebeten, Daten zur Verfügung zu stellen. 
Bedingt durch die im bisherigen Verfahren bereits dargestellten Abrechnungsmodalitäten der beteilig-
ten Krankenkassen, den Umfang der auszuwertenden Daten und die Komplexität der Abrechnungs-
systeme wurden lediglich von 6 der insgesamt 16 angefragten Kommunen Daten zur Verfügung ge-
stellt: Bielefeld, Bonn, Duisburg, Dülmen, Köln, Oberhausen. 
 
In Bonn, Dülmen, und Köln erfolgt dabei die Versorgung der Flüchtlinge wie in Münster über die eGK, 
während diese in Bielefeld und Duisburg nicht eingeführt wurde. Die Stadt Oberhausen ist zum 
01.01.2018 aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung ausgetreten. 
Sozialamt 
 
03.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Kappel 
Telefon: 492-5959 
KappelG@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0437/2019 
 
Alle an der Umfrage teilnehmenden Kommunen weisen darauf hin, dass die vorliegenden Daten 
kaum bzw. keine realistischen Rückschlüsse auf die tatsächlichen durchschnittlichen Kosten je Per-
son und Jahr zulassen und von anderen veröffentlichten Daten abweichen können. Da zusätzlich 
auch die Abrechnungszeitpunkte der Krankenkassen und Abrechnungsstellen teilweise deutlich vari-
ieren, sind die vorliegenden Daten der Städte, die an der Umfrage teilnahmen, nur sehr bedingt ver-
gleichbar. 
 
Leistungs- und Kostenentwicklung  
 
Entsprechend der kommunalen Haushaltssystematik werden für Münster die jährlich tatsächlich von 
der Techniker Krankenkasse abgerechneten Ausgaben als Kosten erfasst (Kassenwirksamkeitsprin-
zip). Zur Ermittlung von Pro-Kopf-Kosten werden diese den im jeweiligen Kalenderjahr der Kassen-
wirksamkeit tatsächlich mit der eGK versorgten Personen gegenübergestellt. An dieser Stelle wird 
darauf hingewiesen, dass nicht alle Personen, die mit der eGK versorgt werden, auch tatsächlich Be-
handlungen in Anspruch nehmen. Da die Abrechnungen aber in der Regel zurückliegende Zeiträume 
oder Rückrechnungen und damit eine erheblich abweichende Anzahl von Krankenhilfebeziehern nach 
dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) betreffen, ergibt sich aus den Daten zu den Durch-
schnittskosten nur eine entsprechend deutlich eingeschränkte Aussagekraft. 
 
Soweit Daten vorliegen, wurden auch noch Vergleichszahlen des Jahres 2015 in die Auswertungen 
aufgenommen. 
 
Im Jahr 2016 fand sukzessive die Umstellung auf die eGK statt. Im Jahr 2017 wurde erstmals die 
Krankenbehandlung des betreffenden Personenkreises vollständig über die eGK abgewickelt. Alle in 
der Vorlage und den Anlagen dargestellten detaillierten Auswertungen beziehen sich daher allein auf 
die Jahre 2017 und 2018. 
 
Auswertung 1: Interkommunaler Kostenvergleich nach Kassenwirksamkeit 
 
Aus den durch die teilnehmenden Kommunen zur Verfügung gestellten Daten ergeben sich die nach-
folgend dargestellten Durchschnittskosten je Flüchtling und Monat: 
 
 
 
Ergänzende Angaben können der Anlage 1 (eGK-Auswertung - Vergleichsabfrage ausgewählter 
Kommunen) entnommen werden.

- 3 - 
V/0437/2019 
 
Ein direkter Zusammenhang zwischen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der 
Kostenentwicklung ist aus den vorliegenden Daten nicht darstellbar. Deutlich sichtbar wird allerdings 
ein starker Kostenanstieg in den Kommunen mit Versorgung durch ein Universitätsklinikum (Köln und 
Münster; von Bonn wurden lediglich Daten nach Behandlungszeitraum zur Verfügung gestellt) ab 
dem Jahr 2017, wobei es sich dabei überwiegend um zeitversetzt abgerechnete Kosten des Vorjah-
res seit Einführung der eGK handeln dürfte. 
 
Dies würde die Annahmen aus dem Evaluations- und Erfahrungsbericht der Verwaltung (vgl. Vorlage 
V/0049/2018) bestätigen, wonach die Kostenentwicklung in Münster auch die Zuweisungspraxis der 
Bezirksregierung Arnsberg widerspiegelt, gerade schwerkranke Flüchtlinge in Städte mit spezialisier-
ter gesundheitlicher Versorgungsstruktur zuzuweisen. Auffällig ist danach tatsächlich, dass ein großer 
Anteil der jährlichen Gesamtkosten durch die Versorgung einer sehr geringen Anzahl offensichtlich 
schwerkranker Flüchtlinge verursacht wurde. 
 
So entfielen im Jahr 2018 mehr als 50 % der Gesamtkosten (480.715 € von 934.217 € Gesamtkos-
ten) auf die Abrechnungen für lediglich 11 Personen. Dies entspricht einem Anteil von 0,88 % der 
Personen, die insgesamt medizinische Behandlungen in Anspruch genommen haben. Auf lediglich 41 
Personen (dies entspricht einem Anteil von 3,29 %) entfallen mehr als 75 % der im Jahr 2018 abge-
rechneten Gesamtkosten (702.426 €). 
 
Für das Jahr 2017 ergeben sich ähnliche Werte. Für die Versorgung von 7 Personen (entspricht ei-
nem Anteil von 0,31%) werden mehr als 50 % der Gesamtkosten (807.182 € von 1.585.985 €) bzw. 
für die Versorgung von 51 Personen (dies entspricht einem Anteil von 2,26 %) werden mehr als 75 % 
der Gesamtkosten (1.189.864 €) abgerechnet. 
 
Mit einem Härtefallfonds nach § 4b Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) unterstützt das Land NRW 
die Kommunen im Fall von außergewöhnlichen Krankheitskosten mit zusätzlichen Finanzmitteln. In 
Fällen besonders hoher Krankheitskosten für zugewiesene Flüchtlinge von mehr als 35.000 € im Ka-
lenderjahr können die Behandlungskosten im Einzelfall geltend gemacht und vom Land erstattet wer-
den. Die Stadt Münster hat davon in den letzten Jahren regelmäßig Gebrauch gemacht. Für die in 
den Kalenderjahren 2016 und 2017 entstandenen außergewöhnlichen Krankheitskosten wurden vom 
Land auf diesem Weg bisher insgesamt ca. 1.413.000 € erstattet.  
 
Auswertung 2: Interkommunaler Kostenvergleich nach Behandlungszeitraum 
 
Eine tatsächliche periodengerechte Zuordnung der Kosten zum Behandlungszeitraum ist nicht oder 
nur mit erheblichem Aufwand möglich. Für die Stadt Münster konnten die vorliegenden Daten der 
eGK-Abrechnungen unter erheblichem Aufwand nicht nur in Bezug auf die Kassenwirksamkeit, son-
dern auch nach Behandlungszeiträumen differenziert dargestellt und gegliedert werden.  
 
Im Kommunalvergleich wurden diese Daten nur von der Bundesstadt Bonn zur Verfügung gestellt. 
An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass sich hierzu aus folgenden Abrechnungen der Kran-
kenkassen weitere Kostenpositionen ergeben werden. Eine abschließende Rückbetrachtung wäre 
hierzu erst möglich, wenn alle Nachberechnungen durch die Krankenkasse in den Folgejahren abge-
schlossen wären. Eine abschließende Betrachtung des Vorjahres ist im Rahmen dieser Berichterstat-
tung also nicht möglich. 
 
Bezogen auf die tatsächlichen Behandlungszeiträume und die hierzu bereits vorliegenden Abrech-
nungen der Krankenkasse ergeben sich die nachfolgend dargestellten Durchschnittskosten je Flücht-
ling und Monat:

- 4 - 
V/0437/2019 
  
 
Auch hier zeigt sich ein deutlicher Kostenanstieg ab dem Jahr 2016, insbesondere aber für die Jahre 
2017 und 2018, der sich ggf. zumindest teilweise aus der Ausstattung mit einem Universitätsklinikum 
ergibt. 
 
Weitere Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. 
 
Auswertung 3: Entwicklung der Krankenhilfekosten für die Stadt Münster  
 
Die Gesamtkostenentwicklung der Krankenhilfekosten seit dem Jahr 2015 stellt sich wie folgt dar: 
 
 
 
Detaillierte Angaben können den Anlagen 2 und 6 entnommen werden. Erkennbar sind auch hier die 
hohen Gesamtkosten im Jahr 2016, die insbesondere auf die große Anzahl der im Rahmen der Kran-
kenhilfe versorgten Flüchtlinge innerhalb der ersten 15 Monate ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet 
zurück zu führen sind.

- 5 - 
V/0437/2019 
Bei den monatlichen Durchschnittskosten je Flüchtling zeigt sich folgende Entwicklung: 
 
 
* Zuordnung nach Kassenwirksamkeit/Behandlungszeitraum für 2015 nicht feststellbar 
 
Hier sind, wie oben bereits dargestellt, ab dem Jahr 2017 deutlich erhöhte Kosten festzustellen. Die 
Extremwerte nach der Kassenwirksamkeit ergeben sich dabei aus der nachträglichen Abrechnungs-
systematik der Krankenkasse. 
 
Auswertung 4: Differenzierung nach Kostenarten  
 
Eine inhaltliche Differenzierung der entstandenen Kosten nach den unterschiedlichen Kriterien ist 
durch die am Vergleich teilnehmenden Kommunen nicht erfolgt. Rückmeldungen zeigen, dass auch 
ihnen diese Auswertungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wären. Für die Stadt 
Münster ergibt die Differenzierung nachfolgend dargestellte Anteile der wesentlichen Kostenarten 
(ermittelt nach Kassenwirksamkeit), ergänzende Daten ergeben sich aus der Anlage 3. Eine detaillier-
te Auswertung nach Art der Erkrankungen ist nicht möglich, da dem Sozialamt keine Diagnosen o. Ä. 
übermittelt werden. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
12%
18%
4%
17%2%
33%
8%
6%
Verwaltungskosten,etc.
ärztl. Behandlung
amb. Therapien,
Behandlungspflege
Arznei-,Heil- und Hilfsmittel
Krankenfahrten
stat. Behandlungen
Schwangerschaft u. Entbindung
zahnärztl. Behandlungen
Jahr 2016:

- 6 - 
V/0437/2019 
Jahr 2017:  
 
 
 
Jahr 2018:  
 
 
 
Auswertung 5: Entwicklung der Verwaltungskosten  
 
Durch die mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft getretene Änderung der Rahmenvereinbarung und die 
damit verbundene Umstellung der Verwaltungskostenerstattung auf einen festen Pro-Kopf-
Monatsbetrag in Höhe der durchschnittlichen Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversiche-
rungen (GKV) wurde einer der wesentlichen Kritikpunkte der Leistungsträger aufgegriffen. Aus der 
nunmehr dynamischen Verweisung auf die durchschnittlichen Verwaltungskosten der GKV hatte die 
Verwaltung für die Stadt Münster ein Einsparpotential bei den Verwaltungskosten von ca. 48 % prog-
nostiziert. Diese Annahme hat sich bestätigt.

- 7 - 
V/0437/2019 
 
 
 
Genaue Daten können der Anlage 3 entnommen werden. 
 
 
Auswertung 6: Anteile an der Gesundheitsversorgung nach Altersgruppen  
 
Für die Jahre 2015 und 2016 ist eine altersspezifische Auswertung der Kosten nicht mehr möglich.  
Ab dem Jahr 2017 ist eine Auswertung möglich. Detaillierte Daten ergeben sich aus der Anlage 4. 
Folgende Anteile der unterschiedlichen Altersgruppen an den Gesamtkosten lassen sich (nach Kas-
senwirksamkeit) darstellen:

- 8 - 
V/0437/2019 
 
 
 
 
Auffällig ist dabei eine deutliche Verschiebung der Kostenanteile in den Bereich der minderjährigen 
Kinder im Jahr 2018.  
 
Dies spiegelt sich jedoch nicht in der Anzahl der Behandlungen der unterschiedlichen Altersgruppen 
wieder. Sowohl bei der Auswertung nach der 
 
 
Anzahl der Behandlungen nach Altersgruppen 
 
 
als auch bei Betrachtung der

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V/0437/2019 
Anteile der Altersklassen an den Gesamtbehandlungen 
 
 
überwiegen die Behandlungen Erwachsener deutlich. 
 
Dies ist darauf zurück zu führen, dass sich ein großer Anteil der Gesamtkosten aus der Behandlung 
weniger Kinder ergibt. So entfällt im Jahr 2018 ein Anteil der Gesamtkosten von 37 % (345.723 € von 
934.217 €) auf die Behandlung von lediglich 4 schwerkranken Kindern. Die vollständige Auswertung 
der Anzahl von Behandlungen, Personen und Kosten der jeweiligen Kostenarten, differenziert nach 
Altersgruppen, ist der Anlage 5 zu entnehmen. 
 
Ausblick 
 
Die Verwaltung wird zukünftig jährlich über die weitere Kostenentwicklung der Gesundheitsversor-
gung von Flüchtlingen im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte für die Stadt Münster berich-
ten. Dabei werden die künftigen Berichte der Systematik dieser Vorlage bzw. ihrer Anlagen folgen. Im 
Sinne eines Updates bzw. einer Kurzberichterstattung werden die Auswertungen dann jährlich nach 
dem Prinzip der Kassenwirksamkeit fortgeschrieben. 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
Anlagen 
Anlage 1 Vergleichsabfrage ausgewählter Kommunen 
Anlage 2 eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 nach Kassenwirksamkeit - Gesamtübersicht 
Anlage 3 eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 nach Kassenwirksamkeit mit Differenzierung 
nach Kostenarten 
Anlage 4 eGK-Auswertung der Jahre 2017 und 2018 nach Altersgruppen 
Anlage 5 eGK-Auswertung der Jahre 2017 und 2018 - Kostenarten nach Altersgruppen, Anzahl 
Behandlungen, Personen und Kosten 
Anlage 6 eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 nach Behandlungszeiträumen

Anlage 5 - Kostenarten, Alter, Behandlungen, Kosten

7689 Zeichen

Seite 1
eGK-Auswertung der Jahre 2017 und 2018 für die Stadt Münster
Kostenarten alphabetisch nach Altersgruppen, Anzahl Behandlungen, Personen und Kosten
Kostenarten
Behandlungen Personen Kosten Behandlungen Personen Kosten
Ambulante Operationen im Krankenhaus 24 13 6.953,09 € 5 4 1.797,46 €
10 bis unter 18 Jahren 1 397,08 €
18 Jahre und älter 23 6.556,01 € 5 1.797,46 €
Ambulante Spezialversorgung im Krankenhaus 0 0 0,00 € 4 1 535,95 €
18 Jahre und älter 4 535,95 €
Arznei- und Verbandsmittel 1.831 518 432.346,37 € 1.109 244 273.603,36 €
0 bis unter 3 Jahren 201 160.485,81 € 92 3.708,63 €
3 bis unter 6 Jahren 144 3.846,79 € 60 1.808,66 €
6 bis unter 10 Jahren 145 3.181,30 € 179 226.049,22 €
10 bis unter 18 Jahren 236 5.304,71 € 42 858,31 €
18 Jahre und älter 1.105 259.527,76 € 736 41.178,54 €
Ärztliche Behandlung 30.734 2.089 32.020,96 € 6.767 614 67.350,47 €
0 bis unter 3 Jahren 1.681 759,03 € 437 5.154,17 €
3 bis unter 6 Jahren 2.185 3.855,75 € 247 7.051,66 €
6 bis unter 10 Jahren 2.965 1.206,31 € 545 5.026,21 €
10 bis unter 18 Jahren 4.923 6.591,84 € 765 7.018,30 €
18 Jahre und älter 18.980 19.608,03 € 4.773 43.100,13 €
Ärztliche Behandlung Hochschulambulanz 81 66 4.713,71 € 46 33 11.196,76 €
0 bis unter 3 Jahren 9 513,90 € 8 1.334,24 €
3 bis unter 6 Jahren 4 228,40 € 4 1.105,84 €
6 bis unter 10 Jahren 6 342,60 € 9 1.391,68 €
10 bis unter 18 Jahren 14 888,01 € 2 699,16 €
18 Jahre und älter 48 2.740,80 € 23 6.665,84 €
Ärztliche Behandlung ohne Kostenerstattung 16 11 1.093,31 € 57 46 1.069,51 €
0 bis unter 3 Jahren 1 47,71 € 1 34,30 €
3 bis unter 6 Jahren 2 119,60 € 5 123,13 €
6 bis unter 10 Jahren 1 6,06 € 2 1,20 €
10 bis unter 18 Jahren 1 3,36 € 7 26,94 €
18 Jahre und älter 11 916,58 € 42 883,94 €
Ärztliche Behandlungspauschale 7 3 350,00 € 0 0 0,00 €
6 bis unter 10 Jahren 6 280,00 €
10 bis unter 18 Jahren 1 70,00 €
Behandlung in psychiatrischer Institutsambulanz 44 34 9.940,74 € 29 20 7.797,46 €
3 bis unter 6 Jahren 2 530,18 €
10 bis unter 18 Jahren 4 963,85 € 1 102,40 €
18 Jahre und älter 38 8.446,71 € 28 7.695,06 €
Behandlung in sozialpädiatrischen Zentren 6 3 858,33 € 2 1 640,82 €
3 bis unter 6 Jahren 6 858,33 €
6 bis unter 10 Jahren 2 640,82 €
Behandlungspflege 15 6 5.102,12 € 13 3 3.735,34 €
6 bis unter 10 Jahren 1 10,23 €
18 Jahre und älter 14 5.091,89 € 13 3.735,34 €
Eigenanteilsbehandungen 2 1 91,72 € 3 1 75,30 €
10 bis unter 18 Jahren 2 91,72 € 3 75,30 €
Ergotherapeutische Leistungen 6 5 1.043,21 € 4 4 1.341,87 €
0 bis unter 3 Jahren 1 439,03 €
6 bis unter 10 Jahren 6 1.043,21 €
10 bis unter 18 Jahren 2 407,95 €
18 Jahre und älter 1 494,89 €
Erstattungen § 62 SGB V (Belastungsgrenze) 17 8 131,26 € 11 4 17,79 €
18 Jahre und älter 17 131,26 € 11 17,79 €
Extrabudgetäre ärztliche Behandlung 27.790 2.182 193.321,30 € 716 307 50.155,74 €
0 bis unter 3 Jahren 1.532 9.152,61 € 37 1.528,87 €
3 bis unter 6 Jahren 2.207 6.406,38 € 23 800,00 €
6 bis unter 10 Jahren 2.885 8.789,80 € 27 13.976,09 €
10 bis unter 18 Jahren 4.220 45.849,93 € 42 8.899,91 €
18 Jahre und älter 16.946 123.122,58 € 587 24.950,87 €
Festzuschüsse für Zahnersatz 16 11 1.541,35 € 13 8 10.554,21 €
18 Jahre und älter 16 1.541,35 € 13 10.554,21 €
Gutachterkosten 3 3 204,03 € 0 0 0,00 €
6 bis unter 10 Jahren 1 46,17 €
10 bis unter 18 Jahren 1 46,17 €
18 Jahre und älter 1 111,69 €
Hilfsmittel 183 111 36.298,50 € 57 37 13.545,90 €
0 bis unter 3 Jahren 7 659,49 € 4 4.463,98 €
3 bis unter 6 Jahren 19 2.132,56 € 1 79,26 €
6 bis unter 10 Jahren 12 10.887,85 € 7 4.762,03 €
10 bis unter 18 Jahren 17 1.772,80 € 3 312,89 €
18 Jahre und älter 128 20.845,80 € 42 3.927,74 €
Hörhilfen 3 3 3.572,00 € 3 3 4.005,70 €
3 bis unter 6 Jahren 1 99,00 €
6 bis unter 10 Jahren 1 2.700,00 €
18 Jahre und älter 2 3.473,00 € 2 1.305,70 €
2017 2018
Anzahl Anzahl
Anlage 5

Seite 2
Kieferorthopädische Behandlung 16 15 3.834,37 € 20 15 6.982,13 €
3 bis unter 6 Jahren 1 28,58 €
6 bis unter 10 Jahren 1 38,26 €
10 bis unter 18 Jahren 11 2.955,20 € 18 6.083,38 €
18 Jahre und älter 3 812,33 € 2 898,75 €
Klinik Krebsregister 1 1 8,00 € 2 2 130,00 €
18 Jahre und älter 1 8,00 € 2 130,00 €
Kosten der Krankenhausbehandlung 252 74 592.436,98 € 105 56 267.139,84 €
0 bis unter 3 Jahren 14 79.721,33 € 13 111.351,40 €
3 bis unter 6 Jahren 19 59.044,80 € 12 15.359,74 €
6 bis unter 10 Jahren 15 14.952,83 € 6 20.723,86 €
10 bis unter 18 Jahren 42 28.429,13 € 6 6.688,12 €
18 Jahre und älter 162 410.288,89 € 68 113.016,72 €
Krankentransportwagen 8 6 1.104,00 € 15 6 2.093,78 €
3 bis unter 6 Jahren 2 207,00 €
10 bis unter 18 Jahren 1 146,00 € 1 205,00 €
18 Jahre und älter 5 751,00 € 14 1.888,78 €
Leistungen bei Schwangerschaft / Hebammenhilfe 23 22 8.102,02 € 32 23 7.979,60 €
18 Jahre und älter 23 8.102,02 € 32 7.979,60 €
Logopädische / sprachtherapeutische Leistungen 7 3 1.663,05 € 5 2 1.329,44 €
3 bis unter 6 Jahren 4 715,21 € 2 563,64 €
6 bis unter 10 Jahren 2 764,05 € 3 765,80 €
10 bis unter 18 Jahren 1 183,79 €
Notarztwagen 22 19 6.927,67 € 9 8 5.035,00 €
3 bis unter 6 Jahren 2 618,00 €
10 bis unter 18 Jahren 4 1.236,00 € 1 631,00 €
18 Jahre und älter 16 5.073,67 € 8 4.404,00 €
Parodontosebehandlung 8 8 3.624,13 € 4 4 1.778,54 €
18 Jahre und älter 8 3.624,13 € 4 1.778,54 €
Physikalische Therapie 50 30 9.358,77 € 40 30 4.937,32 €
0 bis unter 3 Jahren 1 176,70 € 3 707,35 €
3 bis unter 6 Jahren 15 3.604,42 € 4 593,05 €
6 bis unter 10 Jahren 10 3.085,54 € 7 1.530,10 €
18 Jahre und älter 24 2.492,11 € 26 2.106,82 €
Rehabilitationssport 4 3 126,00 € 4 3 162,75 €
18 Jahre und älter 4 126,00 € 4 162,75 €
Rettungswagen 148 114 43.526,99 € 50 32 19.267,08 €
0 bis unter 3 Jahren 7 2.044,00 € 1 407,00 €
3 bis unter 6 Jahren 11 3.249,00 €
6 bis unter 10 Jahren 6 1.752,00 €
10 bis unter 18 Jahren 15 4.380,00 € 3 1.221,00 €
18 Jahre und älter 109 32.101,99 € 46 17.639,08 €
Schutzimpfungen 4.727 1.362 6.237,46 € 4.367 980 2.427,77 €
0 bis unter 3 Jahren 264 345,79 € 243 189,15 €
3 bis unter 6 Jahren 316 412,53 € 208 113,90 €
6 bis unter 10 Jahren 446 573,41 € 378 190,38 €
10 bis unter 18 Jahren 758 1.011,77 € 598 238,44 €
18 Jahre und älter 2.943 3.893,96 € 2.940 1.695,90 €
Sonstige Sachleistungen bei Schwangerschaft 32 25 1.210,28 € 13 11 264,13 €
0 bis unter 3 Jahren 6 275,88 €
18 Jahre und älter 26 934,40 € 13 264,13 €
Sonstige Zahnersatzleistungen 7 3 1.874,52 € 16 8 1.963,77 €
18 Jahre und älter 7 1.874,52 € 16 1.963,77 €
Sonstiges 1 1 1.135,36 € 1 1 29,99 €
18 Jahre und älter 1 1.135,36 € 1 29,99 €
Sprechstundenbedarf / Umlagen 4.727 1.362 4.726,60 € 1.951 415 1.783,68 €
0 bis unter 3 Jahren 264 257,57 € 133 140,59 €
3 bis unter 6 Jahren 316 306,70 € 80 85,88 €
6 bis unter 10 Jahren 446 428,59 € 148 139,50 €
10 bis unter 18 Jahren 758 768,41 € 230 173,92 €
18 Jahre und älter 2.943 2.965,33 € 1.360 1.243,79 €
Stationäre Entbindung 54 18 53.442,09 € 25 9 32.098,40 €
18 Jahre und älter 54 53.442,09 € 25 32.098,40 €
Stationäre psychiatrische Behandlung 14 8 61.598,41 € 27 14 101.271,93 €
18 Jahre und älter 14 61.598,41 € 27 101.271,93 €
Taxen / Mietwagen 109 25 9.395,60 € 12 8 1.568,52 €
0 bis unter 3 Jahren 4 100,80 €
3 bis unter 6 Jahren 49 1.998,40 €
6 bis unter 10 Jahren 1 22,80 €
10 bis unter 18 Jahren 18 2.584,40 €
18 Jahre und älter 38 4.712,00 € 11 1.545,72 €
Vor- und nachstationäre Behandlung 0 0 0,00 € 18 14 2.997,18 €
6 bis unter 10 Jahren 1 111,46 €
10 bis unter 18 Jahren 3 401,88 €
18 Jahre und älter 14 2.483,84 €
Zahnärztliche Behandlung 313 232 46.070,30 € 142 92 25.552,76 €
3 bis unter 6 Jahren 12 1.369,44 € 2 392,32 €
6 bis unter 10 Jahren 30 2.695,76 € 14 1.646,08 €
10 bis unter 18 Jahren 44 6.945,17 € 16 3.114,56 €
18 Jahre und älter 227 35.059,93 € 110 20.399,80 €
Gesamtergebnis 71.301 1.585.984,60 € 15.697 934.217,25 €

Anlage 4 - Auswertungen nach Altersgruppen

1177 Zeichen

eGK-Auswertung der Jahre 2017 und 2018 für die Stadt Münster
Kosten nach Kassenwirksamkeit und Altersgruppen
Gesamtkosten Leistungskosten eGK gesamt Quartal I - IV 1.585.985 € 934.217 €
Altersgruppen 0 bis unter 3 Jahren 254.541 € 16,0 % 129.459 € 13,9 %
3 bis unter 6 Jahren 89.631 € 5,7 % 28.077 € 3,0 %
6 bis unter 10 Jahren 50.084 € 3,2 % 279.677 € 29,9 %
10 bis unter 18 Jahren 110.619 € 7,0 % 37.158 € 4,0 %
18 Jahre und älter 1.081.110 € 68,2 % 459.846 € 49,2 %
Personen, die Behandlungen in Anspruch genommen haben nach Altersgruppen
Personen mit 
Behandlungen Insgesamt 2.257 1.247
Altersgruppen 0 bis unter 3 Jahren 141 6,2 % 77 6,2 %
3 bis unter 6 Jahren 176 7,8 % 72 5,8 %
6 bis unter 10 Jahren 246 10,9 % 103 8,3 %
10 bis unter 18 Jahren 359 15,9 % 174 14,0 %
18 Jahre und älter 1.335 59,1 % 821 65,8 %
Anzahl der Behandlungen nach Altersgruppen
Behandlungen Insgesamt 71.301 15.697
Altersgruppen 0 bis unter 3 Jahren 3.991 5,6 % 973 6,2 %
3 bis unter 6 Jahren 5.317 7,5 % 648 4,1 %
6 bis unter 10 Jahren 6.984 9,8 % 1.330 8,5 %
10 bis unter 18 Jahren 11.072 15,5 % 1.743 11,1 %
18 Jahre und älter 43.937 61,6 % 11.003 70,1 %
2017 2018
2017 2018
2017 2018
Anlage 4

Anlage 6 - Kosten nach Behandlungszeitraum - Gesamtübersicht

839 Zeichen

eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 für die Stadt Münster
nach Behandlungszeiträumen
2015 2016 2017 2018 Summe
2016 - 2018
Kosten /
Person /
Monat
Leistungskosten eGK gesamt Quartal I - IV 2.987.255 € 669.588 € 754.602 €
Verwaltungskosten gesamt 223.055 € 140.469 € 36.575 €
Kosten Erstellung Gesundheitskarten 32.421 € 1.058 € 4.842 €
Umlage MDK 23.632 € 4.450 €
Gesamtkosten eGK 3.266.363 € 815.565 € 796.020 € 4.877.948 €
Summe der monatlich insgesamt im Kalenderjahr gemeldeten Personen 17.136 2.232 2.359 21.727
Durchschnittskosten eGK Person/Monat 191 € 365 € 337 € 225 €
Kosten Krankenhilfe ohne eGK 2.985.754 € 3.943.473 €
abgerechnete Personen (Summe der Einzelmonate) 23.525 22.441
Durchschnittskosten Krankenhilfe ohne eGK Person/Monat 127 € 176 €
Durchschnittskosten Krankenhilfe mit und ohne eGK Person/Monat 182 €
Anlage 6

Anlage 3 - Kostenarten Übersicht

3813 Zeichen

eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 für die Stadt Münster
nach Kassenwirksamkeit mit Differenzierung nach Kostenarten
2016 2017 2018 Summe
2016 - 2018
Kosten /
Person /
Monat
Gesamtkosten eGK 2.159.329 € 1.731.962 € 975.635 € 4.866.926 €
Summe der monatlich insgesamt im Kalenderjahr gemeldeten Persone 17.136 2.232 2.359 21.727
Kosten TK
Verwaltungskosten gesamt 230.260 € 140.469 € 36.575 €
Kosten Erstellung Gesundheitskarten 21.736 € 1.058 € 4.842 €
Umlage Medizinischer Dienst der Krankenversichtung (MDK) 16.180 € 4.450 € 0 €
Gesamtkosten TK 268.176 € 145.977 € 41.417 € 455.571 € 21 €
% der Gesamtkosten 12,42 % 8,43 % 4,25 %
Ärztliche Behandlung
Ärztliche Behandlung ohne Kostenerstattung 51 € 1.093 € 1.070 €
Ärztliche Behandlung 32.021 € 67.350 €
Extrabudgetäre ärztliche Behandlung 356.305 € 193.321 € 50.156 €
Ambulante Operationen im Krankenhaus 6.155 € 6.953 € 1.797 €
Ambulante Anschluss-Reha-Maßnahmen 1.306 €
Ambulante Spezialversorgung im Krankenhaus 536 €
Sprechstundenbedarf / Umlagen 10.783 € 4.727 € 1.784 €
Ärztliche Behandlung Hochschulambulanz 9.114 € 4.714 € 11.197 €
Ärztliche Behandlungspauschale 846 € 350 €
Gesamtkosten ambulante ärztliche Behandlung 384.559 € 243.179 € 133.890 € 761.628 € 35 €
% der Gesamtkosten 17,81 % 14,04 % 13,72 %
Ambulante Therapien, Behandlungspflege
Behandlungspflege 72.989 € 5.102 € 3.735 €
Eigenanteilsbehandlungen 92 € 75 €
Ergotherapeutische Leistungen 1.234 € 1.043 € 1.342 €
Logopädische / sprachtherapeutische Leistungen 1.435 € 1.663 € 1.329 €
Physikalische Therapie 13.805 € 9.359 € 4.937 €
Rehabilitationssport 126 € 163 €
Behandlung in psychiatrischer Institutsambulanz 3.963 € 9.941 € 7.797 €
Behandlung in sozialpädiatrischen Zentren 1.135 € 858 € 641 €
Gesamtkosten ambulante Therapien, Behandlungspflege 94.561 € 28.184 € 20.020 € 142.766 € 7 €
% der Gesamtkosten 4,38 % 1,63 % 2,05 %
Arznei-, Heil- und Hilfsmittel
Arznei- und Verbandsmittel 313.089 € 432.346 € 273.603 €
Hilfsmittel 43.847 € 36.299 € 13.546 €
Hörhilfen 4.562 € 3.572 € 4.006 €
Schutzimpfungen 12.127 € 6.237 € 2.428 €
Gesamkosten Arznei-, Heil- und Hilfsmittel 373.625 € 478.454 € 293.583 € 1.145.662 € 53 €
% der Gesamtkosten 17,30 %
27,62 % 30,09 %
Krankenfahrten
Rettungswagen 40.779 € 43.527 € 19.267 €
Notarztwagen 5.562 € 6.928 € 5.035 €
Krankentransportwagen 146 € 1.104 € 2.094 €
Taxen / Mietwagen 4.000 € 9.396 € 1.569 €
Gesamtkosten Krankenfahrten 50.487 € 60.954 € 27.964 € 139.406 € 6 €
% der Gesamtkosten 2,34 % 3,52 % 2,87 %
Stationäre Behandlungen
Kosten der Krankenhausbehandlung 680.107 € 592.437 € 267.140 €
Vor- und nachstationäre Behandlung 2.997 €
Stationäre psychiatrische Behandlung 23.116 € 61.598 € 101.272 €
Klinik Krebsregister 8 € 130 €
Gesamtkosten stationäre Behandlung 703.223 € 654.043 € 371.539 € 1.728.806 € 80 €
% der Gesamtkosten 32,57 % 37,76 % 38,08 %
Schwangerschaft, Entbindung
Stationäre Entbindung 153.376 € 53.442 € 32.098 €
Leistungen bei Schwangerschaft / Hebammenhilfe 6.785 € 8.102 € 7.980 €
Sonstige Sachleistungen bei Schwangerschaft 1.300 € 1.210 € 264 €
Gesamtkosten Schwangerschaft, Entbindung 161.461 € 62.754 € 40.342 € 264.558 € 12 €
% der Gesamtkosten 7,48 % 3,62 % 4,13 %
Zahnärztliche Behandlungen
Zahnärztliche Behandlung 100.648 € 46.070 € 25.553 €
Parodontosebehandlung 8.087 € 3.624 € 1.779 €
Kieferorthopädische Behandlung 5.301 € 3.834 € 6.982 €
Festzuschüsse für Zahnersatz 5.939 € 1.541 € 10.554 €
Sonstige Zahnersatzleistungen 2.389 € 1.875 € 1.964 €
Gesamtkosten zahnärztliche Behandlung 122.363 € 56.945 € 46.831 € 226.140 € 10 €
% der Gesamtkosten 5,67 % 3,29 % 4,80 %
Sonstiges
Sonstiges 663 € 1.135 € 30 €
Gutachterkosten 92 € 204 €
Erstattungen § 62 SGB V (Belastungsgrenze) 116 € 131 € 18 €
Gesamtkosten Sonstiges 872 € 1.471 € 48 € 2.390 € 0 €
% der Gesamtkosten 0,04 % 0,08 % 0,00 %
Anlage 3

Beratungsverlauf (2)

14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 14 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.06.2019 Integrationsrat
TOP 5.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0437/2019
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37