V/0437/2019
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber - Evaluationsbericht
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Anlage 2 - Kosten nach Kassenwirksamkeit - Gesamtübersicht
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eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 für die Stadt Münster nach Kassenwirksamkeit - Gesamtübersicht 2015 2016 2017 2018 Summe 2016 - 2018 Leistungskosten eGK gesamt Quartal I - IV 1.891.152 € 1.585.985 € 934.217 € Verwaltungskosten gesamt 230.260 € 140.469 € 36.575 € Kosten Erstellung Gesundheitskarten 21.736 € 1.058 € 4.842 € Umlage Medizinischer Dienst der Krankenversichtung (MDK) 16.180 € 4.450 € 0 € Gesamtkosten eGK 2.159.329 € 1.731.962 € 975.635 € 4.866.925 € Summe der monatlich insgesamt im Kalenderjahr gemeldeten Personen 17.136 2.232 2.359 21.727 Durchschnittskosten eGK Person/Monat 126 € 776 € 414 € 224 € Kosten Krankenhilfe ohne eGK 2.985.754 € 3.943.473 € Summe der monatlich insgesamt im Kalenderjahr gemeldeten Personen 23.525 22.441 Anlage 2 Durchschnittskosten Krankenhilfe ohne eGK Person/Monat 127 € 176 € Anlage 2 Gesamtübersicht Kassenwirksamkeit Durchschnittskosten Krankenhilfe mit und ohne eGK Person/Monat 154 € Anlage 2
Anlage 1 - Vergleichsabfrage ausgewählter Kommunen
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Seite 1 eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 Vergleichsabfrage ausgewählter Kommunen Einwohner- Einsatz Kranken- Kommunen zahl der haus Uni-Klinik 30.06.2018 eGK vor Ort vor Ort 2015 2016 2017 2018 2015 2016 2017 2018 Münster * 313.441 ja ja ja 127 € 154 € * 776 € 414 € 127 € 182 € * 365 € 337 € Bielefeld 332.773 nein ja nein 246 € 181 € 334 € k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Bonn ** 324.901 ja ja ja k. A. k. A. k. A. k. A. 158 € ** 198 € 222 € 381 € Duisburg 498.207 nein ja nein 84 € 108 € 93 € k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Dülmen 46.591 ja ja nein 144 € 209 € 159 € 102 € k. A. k. A. k. A. k. A. Köln * 1.081.984 ja ja ja 177 € 203 € 495 € 730 € k. A. k. A. k. A. k. A. Oberhausen 211.262 nein / bis 12.2017 ja nein 170 € 213 € k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. StädteRegion Aachen 553.517 nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Bochum 364.291 ja Daten liegen tlw. vor, keine Freigabe zur Veröffentlichung Bottrop 117.293 nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Dortmund 586.001 nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Düs seldorf 618.128 ja k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Gelsenkirchen 260.325 nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Hagen 188.607 nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Hamm 179.116 nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Herne 156.318 nein ja ja k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Wuppertal 353.523 nein k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Monatliche Durchschnittskosten pro Person nach … Kassenwirksamkeit / Abrechnungsquartalen Behandlungszeitpunkt Anlage 1 Seite 2 Kommunen 2015 2016 2017 2018 2015 2016 2017 2018 Münster * 2.985.754 € 6.113.733 € * 1.731.961 € 975.631 € 2.985.754 € 7.209.836 € * 815.470 € 754.605 € Bielefeld 3.335.083 € 6.586.445 € 2.030.937 € k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Bonn ** k. A. k. A. k. A. k. A. 5.063.310 € ** 6.715.426 € 2.666.886 € 1.299.561 € Duisburg 3.354.104 € 7.993.312 € 3.731.774 € k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Dülmen 630.432 € 1.399.029 € 450.107 € 134.962 € k. A. k. A. k. A. k. A. Köln * 9.551.491 € 29.608.179 € * 14.482.760 € * 6.775.953 € * k. A. k. A. k. A. k. A. Oberhausen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. StädteRegion Aachen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Bochum Daten liegen tlw. vor, keine Freigabe zur Veröffentlichung Bottrop k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Dortmund k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Düsseldorf k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Gelsenkirchen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Hagen k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Hamm k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Herne k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. Wuppertal k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. k. A. = keine Angabe * Krankenhilfe gesamt mit und ohne eGK ** Zuordnung nach Kassenwirksamkeit/Behandlungszeitraum 2015 nicht feststellbar Gesamtkosten Krankenhilfe nach … Kassenwirksamkeit / Abrechnungsquartalen Behandlungszeitpunkt
Anlage A
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Anlage A zur V/0437/2019 Kurzüberblick Der Rat hat am 16.12.2015 den freiwilligen Beitritt zu der Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung und damit die gesundheitliche Versorgung der Flüchtlinge in Münster über die elektronische Gesundheits- karte (eGK) beschlossen. Daneben wurde die Verwaltung beauftragt, die Kostenentwicklung und die Entlastungen im Verwaltungsbereich zu evaluieren und dem Rat einen Erfahrungsbericht vor- zulegen. Mit der Vorlage V/0049/2018 hat die Verwaltung den Erfahrungsbericht vorgelegt. Diese Vorlage ist nun der Einstieg in eine regelmäßige Berichterstattung zu den Kostenentwicklungen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel aus dem Integrierten Stadtentwicklungs- und Stadtmarke- tingkonzept Münster (ISM) verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Die Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wird für Flüchtlinge effektiver und effizienter gestaltet und die Gesundheitsversorgung der Leistungsberechtigten verbessert. Ein größtmögliches Maß an Gleichbehandlung zu anderen Beteiligten im Gesundheitswesen wird erreicht. Es wird vermieden, dass die Menschen als nicht gleichberechtigte Leistungsempfänger gekennzeichnet und damit in der Praxis diskriminiert werden. Finanzierung Produktgruppe: 0502 Sicherung des Lebensunterhalts Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2019 enthalten X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren X Ja Nein Bereits veranschlagt X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Der Leistungsumfang der gesundheitlichen Versorgung Geflüchteter ist in den §§ 4, 6 AsylbLG für die Kommunen verpflichtend geregelt. Die Organisation der Leistungserbringung kann aber unter- schiedlich gestaltet werden. So ist der Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Übernahme der Ge- sundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung und damit die ge- sundheitliche Versorgung der Flüchtlinge eine Möglichkeit, die in Münster gewählt wurde. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage wird das Querschnittsthema Migration behandelt. Neben der vordringlichen Auf- gabe einer menschenwürdigen Unterbringung geflüchteter Menschen ist vor allem eine ange- messene gesundheitliche Versorgung für die betroffenen Menschen von besonderer Bedeutung.
Berichtsvorlage
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V/0437/2019 V/0437/2019 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (eGK) für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber - Evaluationsbericht Beratungsfolge 14.05.2019 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Bericht 12.06.2019 Integrationsrat Bericht Bericht: Im Rahmen des Evaluations- und Erfahrungsberichts zur Einführung einer elektronischen Gesund- heitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber hat der Rat die Verwaltung am 14.03.2018 beauftragt, einen aussagekräftigen Vergleich mit den der Rahmenvereinbarung beigetre- tenen Kommunen herzustellen und diesen den Gremien möglichst bis zur Ratssitzung am 04.07.2018 vorzulegen. Weiter wurde die Verwaltung beauftragt, jährlich über die konkrete Leistungs- und Kos- tenentwicklung durch den Einsatz der elektronischen Gesundheitskarte zu berichten. Mit den gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprechern der Fraktionen wurde am 09.05.2018 vereinbart, dass die Verwaltung einen ersten Bericht in der Sache nach Abschluss des Haushaltsjah- res 2018 - also voraussichtlich im ersten Quartal 2019 - vorlegt, um auf dieser Basis in eine jährliche Berichterstattung einzusteigen. Dabei wurden auch die Wünsche der Fraktionen zur Evaluation der eGK und die Fragestellungen zum interkommunalen Vergleich konkretisiert. Der Evaluationsprozess entsprechend der vereinbarten Kriterien wurde durch die Verwaltung im 3. Quartal 2018 angestoßen. Kommunalvergleich Neben den kreisfreien Städten im Bereich des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe wurden weite- re ausgewählte Vergleichskommunen gebeten, Daten zur Verfügung zu stellen. Bedingt durch die im bisherigen Verfahren bereits dargestellten Abrechnungsmodalitäten der beteilig- ten Krankenkassen, den Umfang der auszuwertenden Daten und die Komplexität der Abrechnungs- systeme wurden lediglich von 6 der insgesamt 16 angefragten Kommunen Daten zur Verfügung ge- stellt: Bielefeld, Bonn, Duisburg, Dülmen, Köln, Oberhausen. In Bonn, Dülmen, und Köln erfolgt dabei die Versorgung der Flüchtlinge wie in Münster über die eGK, während diese in Bielefeld und Duisburg nicht eingeführt wurde. Die Stadt Oberhausen ist zum 01.01.2018 aus der entsprechenden Rahmenvereinbarung ausgetreten. Sozialamt 03.05.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Kappel Telefon: 492-5959 KappelG@stadt-muenster.de - 2 - V/0437/2019 Alle an der Umfrage teilnehmenden Kommunen weisen darauf hin, dass die vorliegenden Daten kaum bzw. keine realistischen Rückschlüsse auf die tatsächlichen durchschnittlichen Kosten je Per- son und Jahr zulassen und von anderen veröffentlichten Daten abweichen können. Da zusätzlich auch die Abrechnungszeitpunkte der Krankenkassen und Abrechnungsstellen teilweise deutlich vari- ieren, sind die vorliegenden Daten der Städte, die an der Umfrage teilnahmen, nur sehr bedingt ver- gleichbar. Leistungs- und Kostenentwicklung Entsprechend der kommunalen Haushaltssystematik werden für Münster die jährlich tatsächlich von der Techniker Krankenkasse abgerechneten Ausgaben als Kosten erfasst (Kassenwirksamkeitsprin- zip). Zur Ermittlung von Pro-Kopf-Kosten werden diese den im jeweiligen Kalenderjahr der Kassen- wirksamkeit tatsächlich mit der eGK versorgten Personen gegenübergestellt. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Personen, die mit der eGK versorgt werden, auch tatsächlich Be- handlungen in Anspruch nehmen. Da die Abrechnungen aber in der Regel zurückliegende Zeiträume oder Rückrechnungen und damit eine erheblich abweichende Anzahl von Krankenhilfebeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) betreffen, ergibt sich aus den Daten zu den Durch- schnittskosten nur eine entsprechend deutlich eingeschränkte Aussagekraft. Soweit Daten vorliegen, wurden auch noch Vergleichszahlen des Jahres 2015 in die Auswertungen aufgenommen. Im Jahr 2016 fand sukzessive die Umstellung auf die eGK statt. Im Jahr 2017 wurde erstmals die Krankenbehandlung des betreffenden Personenkreises vollständig über die eGK abgewickelt. Alle in der Vorlage und den Anlagen dargestellten detaillierten Auswertungen beziehen sich daher allein auf die Jahre 2017 und 2018. Auswertung 1: Interkommunaler Kostenvergleich nach Kassenwirksamkeit Aus den durch die teilnehmenden Kommunen zur Verfügung gestellten Daten ergeben sich die nach- folgend dargestellten Durchschnittskosten je Flüchtling und Monat: Ergänzende Angaben können der Anlage 1 (eGK-Auswertung - Vergleichsabfrage ausgewählter Kommunen) entnommen werden. - 3 - V/0437/2019 Ein direkter Zusammenhang zwischen der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und der Kostenentwicklung ist aus den vorliegenden Daten nicht darstellbar. Deutlich sichtbar wird allerdings ein starker Kostenanstieg in den Kommunen mit Versorgung durch ein Universitätsklinikum (Köln und Münster; von Bonn wurden lediglich Daten nach Behandlungszeitraum zur Verfügung gestellt) ab dem Jahr 2017, wobei es sich dabei überwiegend um zeitversetzt abgerechnete Kosten des Vorjah- res seit Einführung der eGK handeln dürfte. Dies würde die Annahmen aus dem Evaluations- und Erfahrungsbericht der Verwaltung (vgl. Vorlage V/0049/2018) bestätigen, wonach die Kostenentwicklung in Münster auch die Zuweisungspraxis der Bezirksregierung Arnsberg widerspiegelt, gerade schwerkranke Flüchtlinge in Städte mit spezialisier- ter gesundheitlicher Versorgungsstruktur zuzuweisen. Auffällig ist danach tatsächlich, dass ein großer Anteil der jährlichen Gesamtkosten durch die Versorgung einer sehr geringen Anzahl offensichtlich schwerkranker Flüchtlinge verursacht wurde. So entfielen im Jahr 2018 mehr als 50 % der Gesamtkosten (480.715 € von 934.217 € Gesamtkos- ten) auf die Abrechnungen für lediglich 11 Personen. Dies entspricht einem Anteil von 0,88 % der Personen, die insgesamt medizinische Behandlungen in Anspruch genommen haben. Auf lediglich 41 Personen (dies entspricht einem Anteil von 3,29 %) entfallen mehr als 75 % der im Jahr 2018 abge- rechneten Gesamtkosten (702.426 €). Für das Jahr 2017 ergeben sich ähnliche Werte. Für die Versorgung von 7 Personen (entspricht ei- nem Anteil von 0,31%) werden mehr als 50 % der Gesamtkosten (807.182 € von 1.585.985 €) bzw. für die Versorgung von 51 Personen (dies entspricht einem Anteil von 2,26 %) werden mehr als 75 % der Gesamtkosten (1.189.864 €) abgerechnet. Mit einem Härtefallfonds nach § 4b Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) unterstützt das Land NRW die Kommunen im Fall von außergewöhnlichen Krankheitskosten mit zusätzlichen Finanzmitteln. In Fällen besonders hoher Krankheitskosten für zugewiesene Flüchtlinge von mehr als 35.000 € im Ka- lenderjahr können die Behandlungskosten im Einzelfall geltend gemacht und vom Land erstattet wer- den. Die Stadt Münster hat davon in den letzten Jahren regelmäßig Gebrauch gemacht. Für die in den Kalenderjahren 2016 und 2017 entstandenen außergewöhnlichen Krankheitskosten wurden vom Land auf diesem Weg bisher insgesamt ca. 1.413.000 € erstattet. Auswertung 2: Interkommunaler Kostenvergleich nach Behandlungszeitraum Eine tatsächliche periodengerechte Zuordnung der Kosten zum Behandlungszeitraum ist nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich. Für die Stadt Münster konnten die vorliegenden Daten der eGK-Abrechnungen unter erheblichem Aufwand nicht nur in Bezug auf die Kassenwirksamkeit, son- dern auch nach Behandlungszeiträumen differenziert dargestellt und gegliedert werden. Im Kommunalvergleich wurden diese Daten nur von der Bundesstadt Bonn zur Verfügung gestellt. An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass sich hierzu aus folgenden Abrechnungen der Kran- kenkassen weitere Kostenpositionen ergeben werden. Eine abschließende Rückbetrachtung wäre hierzu erst möglich, wenn alle Nachberechnungen durch die Krankenkasse in den Folgejahren abge- schlossen wären. Eine abschließende Betrachtung des Vorjahres ist im Rahmen dieser Berichterstat- tung also nicht möglich. Bezogen auf die tatsächlichen Behandlungszeiträume und die hierzu bereits vorliegenden Abrech- nungen der Krankenkasse ergeben sich die nachfolgend dargestellten Durchschnittskosten je Flücht- ling und Monat: - 4 - V/0437/2019 Auch hier zeigt sich ein deutlicher Kostenanstieg ab dem Jahr 2016, insbesondere aber für die Jahre 2017 und 2018, der sich ggf. zumindest teilweise aus der Ausstattung mit einem Universitätsklinikum ergibt. Weitere Angaben können der Anlage 1 entnommen werden. Auswertung 3: Entwicklung der Krankenhilfekosten für die Stadt Münster Die Gesamtkostenentwicklung der Krankenhilfekosten seit dem Jahr 2015 stellt sich wie folgt dar: Detaillierte Angaben können den Anlagen 2 und 6 entnommen werden. Erkennbar sind auch hier die hohen Gesamtkosten im Jahr 2016, die insbesondere auf die große Anzahl der im Rahmen der Kran- kenhilfe versorgten Flüchtlinge innerhalb der ersten 15 Monate ihres Aufenthaltes im Bundesgebiet zurück zu führen sind. - 5 - V/0437/2019 Bei den monatlichen Durchschnittskosten je Flüchtling zeigt sich folgende Entwicklung: * Zuordnung nach Kassenwirksamkeit/Behandlungszeitraum für 2015 nicht feststellbar Hier sind, wie oben bereits dargestellt, ab dem Jahr 2017 deutlich erhöhte Kosten festzustellen. Die Extremwerte nach der Kassenwirksamkeit ergeben sich dabei aus der nachträglichen Abrechnungs- systematik der Krankenkasse. Auswertung 4: Differenzierung nach Kostenarten Eine inhaltliche Differenzierung der entstandenen Kosten nach den unterschiedlichen Kriterien ist durch die am Vergleich teilnehmenden Kommunen nicht erfolgt. Rückmeldungen zeigen, dass auch ihnen diese Auswertungen nicht oder nur mit erheblichem Aufwand möglich wären. Für die Stadt Münster ergibt die Differenzierung nachfolgend dargestellte Anteile der wesentlichen Kostenarten (ermittelt nach Kassenwirksamkeit), ergänzende Daten ergeben sich aus der Anlage 3. Eine detaillier- te Auswertung nach Art der Erkrankungen ist nicht möglich, da dem Sozialamt keine Diagnosen o. Ä. übermittelt werden. 12% 18% 4% 17%2% 33% 8% 6% Verwaltungskosten,etc. ärztl. Behandlung amb. Therapien, Behandlungspflege Arznei-,Heil- und Hilfsmittel Krankenfahrten stat. Behandlungen Schwangerschaft u. Entbindung zahnärztl. Behandlungen Jahr 2016: - 6 - V/0437/2019 Jahr 2017: Jahr 2018: Auswertung 5: Entwicklung der Verwaltungskosten Durch die mit Wirkung zum 01.01.2018 in Kraft getretene Änderung der Rahmenvereinbarung und die damit verbundene Umstellung der Verwaltungskostenerstattung auf einen festen Pro-Kopf- Monatsbetrag in Höhe der durchschnittlichen Verwaltungskosten der gesetzlichen Krankenversiche- rungen (GKV) wurde einer der wesentlichen Kritikpunkte der Leistungsträger aufgegriffen. Aus der nunmehr dynamischen Verweisung auf die durchschnittlichen Verwaltungskosten der GKV hatte die Verwaltung für die Stadt Münster ein Einsparpotential bei den Verwaltungskosten von ca. 48 % prog- nostiziert. Diese Annahme hat sich bestätigt. - 7 - V/0437/2019 Genaue Daten können der Anlage 3 entnommen werden. Auswertung 6: Anteile an der Gesundheitsversorgung nach Altersgruppen Für die Jahre 2015 und 2016 ist eine altersspezifische Auswertung der Kosten nicht mehr möglich. Ab dem Jahr 2017 ist eine Auswertung möglich. Detaillierte Daten ergeben sich aus der Anlage 4. Folgende Anteile der unterschiedlichen Altersgruppen an den Gesamtkosten lassen sich (nach Kas- senwirksamkeit) darstellen: - 8 - V/0437/2019 Auffällig ist dabei eine deutliche Verschiebung der Kostenanteile in den Bereich der minderjährigen Kinder im Jahr 2018. Dies spiegelt sich jedoch nicht in der Anzahl der Behandlungen der unterschiedlichen Altersgruppen wieder. Sowohl bei der Auswertung nach der Anzahl der Behandlungen nach Altersgruppen als auch bei Betrachtung der - 9 - V/0437/2019 Anteile der Altersklassen an den Gesamtbehandlungen überwiegen die Behandlungen Erwachsener deutlich. Dies ist darauf zurück zu führen, dass sich ein großer Anteil der Gesamtkosten aus der Behandlung weniger Kinder ergibt. So entfällt im Jahr 2018 ein Anteil der Gesamtkosten von 37 % (345.723 € von 934.217 €) auf die Behandlung von lediglich 4 schwerkranken Kindern. Die vollständige Auswertung der Anzahl von Behandlungen, Personen und Kosten der jeweiligen Kostenarten, differenziert nach Altersgruppen, ist der Anlage 5 zu entnehmen. Ausblick Die Verwaltung wird zukünftig jährlich über die weitere Kostenentwicklung der Gesundheitsversor- gung von Flüchtlingen im Rahmen der elektronischen Gesundheitskarte für die Stadt Münster berich- ten. Dabei werden die künftigen Berichte der Systematik dieser Vorlage bzw. ihrer Anlagen folgen. Im Sinne eines Updates bzw. einer Kurzberichterstattung werden die Auswertungen dann jährlich nach dem Prinzip der Kassenwirksamkeit fortgeschrieben. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen Anlage 1 Vergleichsabfrage ausgewählter Kommunen Anlage 2 eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 nach Kassenwirksamkeit - Gesamtübersicht Anlage 3 eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 nach Kassenwirksamkeit mit Differenzierung nach Kostenarten Anlage 4 eGK-Auswertung der Jahre 2017 und 2018 nach Altersgruppen Anlage 5 eGK-Auswertung der Jahre 2017 und 2018 - Kostenarten nach Altersgruppen, Anzahl Behandlungen, Personen und Kosten Anlage 6 eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 nach Behandlungszeiträumen
Anlage 5 - Kostenarten, Alter, Behandlungen, Kosten
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Seite 1 eGK-Auswertung der Jahre 2017 und 2018 für die Stadt Münster Kostenarten alphabetisch nach Altersgruppen, Anzahl Behandlungen, Personen und Kosten Kostenarten Behandlungen Personen Kosten Behandlungen Personen Kosten Ambulante Operationen im Krankenhaus 24 13 6.953,09 € 5 4 1.797,46 € 10 bis unter 18 Jahren 1 397,08 € 18 Jahre und älter 23 6.556,01 € 5 1.797,46 € Ambulante Spezialversorgung im Krankenhaus 0 0 0,00 € 4 1 535,95 € 18 Jahre und älter 4 535,95 € Arznei- und Verbandsmittel 1.831 518 432.346,37 € 1.109 244 273.603,36 € 0 bis unter 3 Jahren 201 160.485,81 € 92 3.708,63 € 3 bis unter 6 Jahren 144 3.846,79 € 60 1.808,66 € 6 bis unter 10 Jahren 145 3.181,30 € 179 226.049,22 € 10 bis unter 18 Jahren 236 5.304,71 € 42 858,31 € 18 Jahre und älter 1.105 259.527,76 € 736 41.178,54 € Ärztliche Behandlung 30.734 2.089 32.020,96 € 6.767 614 67.350,47 € 0 bis unter 3 Jahren 1.681 759,03 € 437 5.154,17 € 3 bis unter 6 Jahren 2.185 3.855,75 € 247 7.051,66 € 6 bis unter 10 Jahren 2.965 1.206,31 € 545 5.026,21 € 10 bis unter 18 Jahren 4.923 6.591,84 € 765 7.018,30 € 18 Jahre und älter 18.980 19.608,03 € 4.773 43.100,13 € Ärztliche Behandlung Hochschulambulanz 81 66 4.713,71 € 46 33 11.196,76 € 0 bis unter 3 Jahren 9 513,90 € 8 1.334,24 € 3 bis unter 6 Jahren 4 228,40 € 4 1.105,84 € 6 bis unter 10 Jahren 6 342,60 € 9 1.391,68 € 10 bis unter 18 Jahren 14 888,01 € 2 699,16 € 18 Jahre und älter 48 2.740,80 € 23 6.665,84 € Ärztliche Behandlung ohne Kostenerstattung 16 11 1.093,31 € 57 46 1.069,51 € 0 bis unter 3 Jahren 1 47,71 € 1 34,30 € 3 bis unter 6 Jahren 2 119,60 € 5 123,13 € 6 bis unter 10 Jahren 1 6,06 € 2 1,20 € 10 bis unter 18 Jahren 1 3,36 € 7 26,94 € 18 Jahre und älter 11 916,58 € 42 883,94 € Ärztliche Behandlungspauschale 7 3 350,00 € 0 0 0,00 € 6 bis unter 10 Jahren 6 280,00 € 10 bis unter 18 Jahren 1 70,00 € Behandlung in psychiatrischer Institutsambulanz 44 34 9.940,74 € 29 20 7.797,46 € 3 bis unter 6 Jahren 2 530,18 € 10 bis unter 18 Jahren 4 963,85 € 1 102,40 € 18 Jahre und älter 38 8.446,71 € 28 7.695,06 € Behandlung in sozialpädiatrischen Zentren 6 3 858,33 € 2 1 640,82 € 3 bis unter 6 Jahren 6 858,33 € 6 bis unter 10 Jahren 2 640,82 € Behandlungspflege 15 6 5.102,12 € 13 3 3.735,34 € 6 bis unter 10 Jahren 1 10,23 € 18 Jahre und älter 14 5.091,89 € 13 3.735,34 € Eigenanteilsbehandungen 2 1 91,72 € 3 1 75,30 € 10 bis unter 18 Jahren 2 91,72 € 3 75,30 € Ergotherapeutische Leistungen 6 5 1.043,21 € 4 4 1.341,87 € 0 bis unter 3 Jahren 1 439,03 € 6 bis unter 10 Jahren 6 1.043,21 € 10 bis unter 18 Jahren 2 407,95 € 18 Jahre und älter 1 494,89 € Erstattungen § 62 SGB V (Belastungsgrenze) 17 8 131,26 € 11 4 17,79 € 18 Jahre und älter 17 131,26 € 11 17,79 € Extrabudgetäre ärztliche Behandlung 27.790 2.182 193.321,30 € 716 307 50.155,74 € 0 bis unter 3 Jahren 1.532 9.152,61 € 37 1.528,87 € 3 bis unter 6 Jahren 2.207 6.406,38 € 23 800,00 € 6 bis unter 10 Jahren 2.885 8.789,80 € 27 13.976,09 € 10 bis unter 18 Jahren 4.220 45.849,93 € 42 8.899,91 € 18 Jahre und älter 16.946 123.122,58 € 587 24.950,87 € Festzuschüsse für Zahnersatz 16 11 1.541,35 € 13 8 10.554,21 € 18 Jahre und älter 16 1.541,35 € 13 10.554,21 € Gutachterkosten 3 3 204,03 € 0 0 0,00 € 6 bis unter 10 Jahren 1 46,17 € 10 bis unter 18 Jahren 1 46,17 € 18 Jahre und älter 1 111,69 € Hilfsmittel 183 111 36.298,50 € 57 37 13.545,90 € 0 bis unter 3 Jahren 7 659,49 € 4 4.463,98 € 3 bis unter 6 Jahren 19 2.132,56 € 1 79,26 € 6 bis unter 10 Jahren 12 10.887,85 € 7 4.762,03 € 10 bis unter 18 Jahren 17 1.772,80 € 3 312,89 € 18 Jahre und älter 128 20.845,80 € 42 3.927,74 € Hörhilfen 3 3 3.572,00 € 3 3 4.005,70 € 3 bis unter 6 Jahren 1 99,00 € 6 bis unter 10 Jahren 1 2.700,00 € 18 Jahre und älter 2 3.473,00 € 2 1.305,70 € 2017 2018 Anzahl Anzahl Anlage 5 Seite 2 Kieferorthopädische Behandlung 16 15 3.834,37 € 20 15 6.982,13 € 3 bis unter 6 Jahren 1 28,58 € 6 bis unter 10 Jahren 1 38,26 € 10 bis unter 18 Jahren 11 2.955,20 € 18 6.083,38 € 18 Jahre und älter 3 812,33 € 2 898,75 € Klinik Krebsregister 1 1 8,00 € 2 2 130,00 € 18 Jahre und älter 1 8,00 € 2 130,00 € Kosten der Krankenhausbehandlung 252 74 592.436,98 € 105 56 267.139,84 € 0 bis unter 3 Jahren 14 79.721,33 € 13 111.351,40 € 3 bis unter 6 Jahren 19 59.044,80 € 12 15.359,74 € 6 bis unter 10 Jahren 15 14.952,83 € 6 20.723,86 € 10 bis unter 18 Jahren 42 28.429,13 € 6 6.688,12 € 18 Jahre und älter 162 410.288,89 € 68 113.016,72 € Krankentransportwagen 8 6 1.104,00 € 15 6 2.093,78 € 3 bis unter 6 Jahren 2 207,00 € 10 bis unter 18 Jahren 1 146,00 € 1 205,00 € 18 Jahre und älter 5 751,00 € 14 1.888,78 € Leistungen bei Schwangerschaft / Hebammenhilfe 23 22 8.102,02 € 32 23 7.979,60 € 18 Jahre und älter 23 8.102,02 € 32 7.979,60 € Logopädische / sprachtherapeutische Leistungen 7 3 1.663,05 € 5 2 1.329,44 € 3 bis unter 6 Jahren 4 715,21 € 2 563,64 € 6 bis unter 10 Jahren 2 764,05 € 3 765,80 € 10 bis unter 18 Jahren 1 183,79 € Notarztwagen 22 19 6.927,67 € 9 8 5.035,00 € 3 bis unter 6 Jahren 2 618,00 € 10 bis unter 18 Jahren 4 1.236,00 € 1 631,00 € 18 Jahre und älter 16 5.073,67 € 8 4.404,00 € Parodontosebehandlung 8 8 3.624,13 € 4 4 1.778,54 € 18 Jahre und älter 8 3.624,13 € 4 1.778,54 € Physikalische Therapie 50 30 9.358,77 € 40 30 4.937,32 € 0 bis unter 3 Jahren 1 176,70 € 3 707,35 € 3 bis unter 6 Jahren 15 3.604,42 € 4 593,05 € 6 bis unter 10 Jahren 10 3.085,54 € 7 1.530,10 € 18 Jahre und älter 24 2.492,11 € 26 2.106,82 € Rehabilitationssport 4 3 126,00 € 4 3 162,75 € 18 Jahre und älter 4 126,00 € 4 162,75 € Rettungswagen 148 114 43.526,99 € 50 32 19.267,08 € 0 bis unter 3 Jahren 7 2.044,00 € 1 407,00 € 3 bis unter 6 Jahren 11 3.249,00 € 6 bis unter 10 Jahren 6 1.752,00 € 10 bis unter 18 Jahren 15 4.380,00 € 3 1.221,00 € 18 Jahre und älter 109 32.101,99 € 46 17.639,08 € Schutzimpfungen 4.727 1.362 6.237,46 € 4.367 980 2.427,77 € 0 bis unter 3 Jahren 264 345,79 € 243 189,15 € 3 bis unter 6 Jahren 316 412,53 € 208 113,90 € 6 bis unter 10 Jahren 446 573,41 € 378 190,38 € 10 bis unter 18 Jahren 758 1.011,77 € 598 238,44 € 18 Jahre und älter 2.943 3.893,96 € 2.940 1.695,90 € Sonstige Sachleistungen bei Schwangerschaft 32 25 1.210,28 € 13 11 264,13 € 0 bis unter 3 Jahren 6 275,88 € 18 Jahre und älter 26 934,40 € 13 264,13 € Sonstige Zahnersatzleistungen 7 3 1.874,52 € 16 8 1.963,77 € 18 Jahre und älter 7 1.874,52 € 16 1.963,77 € Sonstiges 1 1 1.135,36 € 1 1 29,99 € 18 Jahre und älter 1 1.135,36 € 1 29,99 € Sprechstundenbedarf / Umlagen 4.727 1.362 4.726,60 € 1.951 415 1.783,68 € 0 bis unter 3 Jahren 264 257,57 € 133 140,59 € 3 bis unter 6 Jahren 316 306,70 € 80 85,88 € 6 bis unter 10 Jahren 446 428,59 € 148 139,50 € 10 bis unter 18 Jahren 758 768,41 € 230 173,92 € 18 Jahre und älter 2.943 2.965,33 € 1.360 1.243,79 € Stationäre Entbindung 54 18 53.442,09 € 25 9 32.098,40 € 18 Jahre und älter 54 53.442,09 € 25 32.098,40 € Stationäre psychiatrische Behandlung 14 8 61.598,41 € 27 14 101.271,93 € 18 Jahre und älter 14 61.598,41 € 27 101.271,93 € Taxen / Mietwagen 109 25 9.395,60 € 12 8 1.568,52 € 0 bis unter 3 Jahren 4 100,80 € 3 bis unter 6 Jahren 49 1.998,40 € 6 bis unter 10 Jahren 1 22,80 € 10 bis unter 18 Jahren 18 2.584,40 € 18 Jahre und älter 38 4.712,00 € 11 1.545,72 € Vor- und nachstationäre Behandlung 0 0 0,00 € 18 14 2.997,18 € 6 bis unter 10 Jahren 1 111,46 € 10 bis unter 18 Jahren 3 401,88 € 18 Jahre und älter 14 2.483,84 € Zahnärztliche Behandlung 313 232 46.070,30 € 142 92 25.552,76 € 3 bis unter 6 Jahren 12 1.369,44 € 2 392,32 € 6 bis unter 10 Jahren 30 2.695,76 € 14 1.646,08 € 10 bis unter 18 Jahren 44 6.945,17 € 16 3.114,56 € 18 Jahre und älter 227 35.059,93 € 110 20.399,80 € Gesamtergebnis 71.301 1.585.984,60 € 15.697 934.217,25 €
Anlage 4 - Auswertungen nach Altersgruppen
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eGK-Auswertung der Jahre 2017 und 2018 für die Stadt Münster Kosten nach Kassenwirksamkeit und Altersgruppen Gesamtkosten Leistungskosten eGK gesamt Quartal I - IV 1.585.985 € 934.217 € Altersgruppen 0 bis unter 3 Jahren 254.541 € 16,0 % 129.459 € 13,9 % 3 bis unter 6 Jahren 89.631 € 5,7 % 28.077 € 3,0 % 6 bis unter 10 Jahren 50.084 € 3,2 % 279.677 € 29,9 % 10 bis unter 18 Jahren 110.619 € 7,0 % 37.158 € 4,0 % 18 Jahre und älter 1.081.110 € 68,2 % 459.846 € 49,2 % Personen, die Behandlungen in Anspruch genommen haben nach Altersgruppen Personen mit Behandlungen Insgesamt 2.257 1.247 Altersgruppen 0 bis unter 3 Jahren 141 6,2 % 77 6,2 % 3 bis unter 6 Jahren 176 7,8 % 72 5,8 % 6 bis unter 10 Jahren 246 10,9 % 103 8,3 % 10 bis unter 18 Jahren 359 15,9 % 174 14,0 % 18 Jahre und älter 1.335 59,1 % 821 65,8 % Anzahl der Behandlungen nach Altersgruppen Behandlungen Insgesamt 71.301 15.697 Altersgruppen 0 bis unter 3 Jahren 3.991 5,6 % 973 6,2 % 3 bis unter 6 Jahren 5.317 7,5 % 648 4,1 % 6 bis unter 10 Jahren 6.984 9,8 % 1.330 8,5 % 10 bis unter 18 Jahren 11.072 15,5 % 1.743 11,1 % 18 Jahre und älter 43.937 61,6 % 11.003 70,1 % 2017 2018 2017 2018 2017 2018 Anlage 4
Anlage 6 - Kosten nach Behandlungszeitraum - Gesamtübersicht
839 Zeichen
eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 für die Stadt Münster nach Behandlungszeiträumen 2015 2016 2017 2018 Summe 2016 - 2018 Kosten / Person / Monat Leistungskosten eGK gesamt Quartal I - IV 2.987.255 € 669.588 € 754.602 € Verwaltungskosten gesamt 223.055 € 140.469 € 36.575 € Kosten Erstellung Gesundheitskarten 32.421 € 1.058 € 4.842 € Umlage MDK 23.632 € 4.450 € Gesamtkosten eGK 3.266.363 € 815.565 € 796.020 € 4.877.948 € Summe der monatlich insgesamt im Kalenderjahr gemeldeten Personen 17.136 2.232 2.359 21.727 Durchschnittskosten eGK Person/Monat 191 € 365 € 337 € 225 € Kosten Krankenhilfe ohne eGK 2.985.754 € 3.943.473 € abgerechnete Personen (Summe der Einzelmonate) 23.525 22.441 Durchschnittskosten Krankenhilfe ohne eGK Person/Monat 127 € 176 € Durchschnittskosten Krankenhilfe mit und ohne eGK Person/Monat 182 € Anlage 6
Anlage 3 - Kostenarten Übersicht
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eGK-Auswertung der Jahre 2016 bis 2018 für die Stadt Münster nach Kassenwirksamkeit mit Differenzierung nach Kostenarten 2016 2017 2018 Summe 2016 - 2018 Kosten / Person / Monat Gesamtkosten eGK 2.159.329 € 1.731.962 € 975.635 € 4.866.926 € Summe der monatlich insgesamt im Kalenderjahr gemeldeten Persone 17.136 2.232 2.359 21.727 Kosten TK Verwaltungskosten gesamt 230.260 € 140.469 € 36.575 € Kosten Erstellung Gesundheitskarten 21.736 € 1.058 € 4.842 € Umlage Medizinischer Dienst der Krankenversichtung (MDK) 16.180 € 4.450 € 0 € Gesamtkosten TK 268.176 € 145.977 € 41.417 € 455.571 € 21 € % der Gesamtkosten 12,42 % 8,43 % 4,25 % Ärztliche Behandlung Ärztliche Behandlung ohne Kostenerstattung 51 € 1.093 € 1.070 € Ärztliche Behandlung 32.021 € 67.350 € Extrabudgetäre ärztliche Behandlung 356.305 € 193.321 € 50.156 € Ambulante Operationen im Krankenhaus 6.155 € 6.953 € 1.797 € Ambulante Anschluss-Reha-Maßnahmen 1.306 € Ambulante Spezialversorgung im Krankenhaus 536 € Sprechstundenbedarf / Umlagen 10.783 € 4.727 € 1.784 € Ärztliche Behandlung Hochschulambulanz 9.114 € 4.714 € 11.197 € Ärztliche Behandlungspauschale 846 € 350 € Gesamtkosten ambulante ärztliche Behandlung 384.559 € 243.179 € 133.890 € 761.628 € 35 € % der Gesamtkosten 17,81 % 14,04 % 13,72 % Ambulante Therapien, Behandlungspflege Behandlungspflege 72.989 € 5.102 € 3.735 € Eigenanteilsbehandlungen 92 € 75 € Ergotherapeutische Leistungen 1.234 € 1.043 € 1.342 € Logopädische / sprachtherapeutische Leistungen 1.435 € 1.663 € 1.329 € Physikalische Therapie 13.805 € 9.359 € 4.937 € Rehabilitationssport 126 € 163 € Behandlung in psychiatrischer Institutsambulanz 3.963 € 9.941 € 7.797 € Behandlung in sozialpädiatrischen Zentren 1.135 € 858 € 641 € Gesamtkosten ambulante Therapien, Behandlungspflege 94.561 € 28.184 € 20.020 € 142.766 € 7 € % der Gesamtkosten 4,38 % 1,63 % 2,05 % Arznei-, Heil- und Hilfsmittel Arznei- und Verbandsmittel 313.089 € 432.346 € 273.603 € Hilfsmittel 43.847 € 36.299 € 13.546 € Hörhilfen 4.562 € 3.572 € 4.006 € Schutzimpfungen 12.127 € 6.237 € 2.428 € Gesamkosten Arznei-, Heil- und Hilfsmittel 373.625 € 478.454 € 293.583 € 1.145.662 € 53 € % der Gesamtkosten 17,30 % 27,62 % 30,09 % Krankenfahrten Rettungswagen 40.779 € 43.527 € 19.267 € Notarztwagen 5.562 € 6.928 € 5.035 € Krankentransportwagen 146 € 1.104 € 2.094 € Taxen / Mietwagen 4.000 € 9.396 € 1.569 € Gesamtkosten Krankenfahrten 50.487 € 60.954 € 27.964 € 139.406 € 6 € % der Gesamtkosten 2,34 % 3,52 % 2,87 % Stationäre Behandlungen Kosten der Krankenhausbehandlung 680.107 € 592.437 € 267.140 € Vor- und nachstationäre Behandlung 2.997 € Stationäre psychiatrische Behandlung 23.116 € 61.598 € 101.272 € Klinik Krebsregister 8 € 130 € Gesamtkosten stationäre Behandlung 703.223 € 654.043 € 371.539 € 1.728.806 € 80 € % der Gesamtkosten 32,57 % 37,76 % 38,08 % Schwangerschaft, Entbindung Stationäre Entbindung 153.376 € 53.442 € 32.098 € Leistungen bei Schwangerschaft / Hebammenhilfe 6.785 € 8.102 € 7.980 € Sonstige Sachleistungen bei Schwangerschaft 1.300 € 1.210 € 264 € Gesamtkosten Schwangerschaft, Entbindung 161.461 € 62.754 € 40.342 € 264.558 € 12 € % der Gesamtkosten 7,48 % 3,62 % 4,13 % Zahnärztliche Behandlungen Zahnärztliche Behandlung 100.648 € 46.070 € 25.553 € Parodontosebehandlung 8.087 € 3.624 € 1.779 € Kieferorthopädische Behandlung 5.301 € 3.834 € 6.982 € Festzuschüsse für Zahnersatz 5.939 € 1.541 € 10.554 € Sonstige Zahnersatzleistungen 2.389 € 1.875 € 1.964 € Gesamtkosten zahnärztliche Behandlung 122.363 € 56.945 € 46.831 € 226.140 € 10 € % der Gesamtkosten 5,67 % 3,29 % 4,80 % Sonstiges Sonstiges 663 € 1.135 € 30 € Gutachterkosten 92 € 204 € Erstattungen § 62 SGB V (Belastungsgrenze) 116 € 131 € 18 € Gesamtkosten Sonstiges 872 € 1.471 € 48 € 2.390 € 0 € % der Gesamtkosten 0,04 % 0,08 % 0,00 % Anlage 3
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0437/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37