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4412/2021

Widerrechtliches Parken an Fußgängerüberwegen und Freihalten von Zuwegen

Mitteilung BV 07.01.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022, TOP 10.2.18

Mitteilung BV

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Ansehen

Anlage- Beschlussvorlage_Bezirksvertretung (2690/2021)

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Mitteilung BV

1603 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/2 
 02-1600-92/21: 02-1600-151/21 und 2690/2021 
Vorlagen-Nummer 
 4412/2021 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 
 
Widerrechtliches Parken an Fußgängerüberwegen und Freihalten von Zuwegen 
hier: Beschluss der Bezirksvertretung Mülheim am 25.10.2021, TOP 2.1 
Beschluss:  
„Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, an welchen der angegebenen Flächen Poller 
und/oder Fahrradnadeln installiert werden können. Die Bezirksvertretung Mülheim bittet die Verwal-
tung, die bereits beschlossene Parkraumanalyse umzusetzen.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Mit der Vorlage 2690/2021 wurde die Thematik bereits ausführlich erörtert.  
 
Die Errichtung von Verkehrseinrichtungen (z. B. Poller, Verkehrszeichen etc.) wird seitens der Stra-
ßenverkehrsbehörde weiterhin verneint. Auf die in der oben genannten Vorlage angeführten Erläute-
rungen wird nochmals verwiesen. 
 
Auch in Bezug auf die erforderliche Verkehrserhebung zur Einrichtung eines Bewohnerparkgebietes 
in diesem Bereich haben sich seit der letzten Stellungnahme keinerlei Veränderungen ergeben. Auf-
grund der Corana-Pandemie und den daraus resultierenden Maßnahmen und Einschränkungen (u. a. 
verstärktes Arbeiten im Homeoffice etc.) ist ein repräsentatives und belastbares Ergebnis einer Ver-
kehrserhebung aktuell nicht zu erzielen. Die Verwaltung ist aber bemüht, auch diesen Beschluss im 
Rahmen der personellen Möglichkeiten so schnell wie möglich umzusetzen. 
 
Anlage  
Beschlussvorlage Bezirksvertretung (2690/2021)

Anlage- Beschlussvorlage_Bezirksvertretung (2690/2021)

7328 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2690/2021 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Widerrechtliches Parken an Fußgängerüberwegen (Az.: 02-
1600-92/21) und Freihalten von Zuwegen (Az.: 02-1600-151/21) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Mülheim dankt den Petenten für ihre Eingaben, spricht sich aber gegen stra-
ßenverkehrstechnische Maßnahmen aus. 
 
 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 06.09.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Bürgerinitiative „Buchforst Mobil“ beklagt die Parkraumsituation in Köln-Buchforst und macht eini-
ge verkehrssicherheitstechnische Vorschläge (s. Anlage 1). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Allgemein kann vorab mitgeteilt werden, dass gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 erster Halbsatz Straßen-
verkehrsordnung (StVO) Fahrzeuge die Fahrbahn benutzen müssen. Fahrzeuge sind alle Fahrzeuge, 
die zur Beförderung von Personen oder Sachen dienen und am Verkehr auf der Straße teilnehmen. 
Nach Maßgabe des §12 Absatz 4 Satz 1 StVO besteht ein grundsätzliches Haltverbot auf Gehwegen. 
vDes Weiteren gilt das Park- bzw. Haltverbot auch für Feuerwehrzufahrten nach § 12 Absatz 1 Nr. 5 
StVO. Bei der angesprochenen Örtlichkeit ist der Gehweg sehr gut für alle Verkehrsteilnehmenden 
erkennbar und erfüllt die Voraussetzungen der StVO (bauliche Abgrenzung zur Fahrbahn).  
Weiterhin muss vor und hinter Kreuzungen bzw. Einmündungen ein Bereich von 5 m freigehalten 
werden. Die 5 m ergeben sich aus den Schnittpunkten der jeweiligen Eckausrundungen. Das bedeu-
tet, dass innerhalb dieses 5 m Bereiches das Parken gemäß §12 Absatz 3 Nr. 1 StVO verboten ist. 
Nach §12 Absatz 3 Nr. 3 StVO ist das Parken vor Grundstücksein- und Ausfahrten (auch Garagenein- 
und ausfahrten) unzulässig. Es befindet sich gegenüber der Garagenzufahrt eine Fahrbahnmarkie-
rung (sog. Zick-Zack-Markierung) nach Zeichen 299 StVO (siehe Bilder in der Anlage 2). Diese dürfen 
von Fahrzeugen nicht benutzt werden. Das heißt, es ist verboten auf ihnen zu halten oder zu parken. 
Somit ist eine gesetzliche Regelung vorhanden, die bei Beachtung der Vorschriften eine ungehinderte 
Zu- und Ausfahrt zur Garage gewährleistet. Diese Regelung gilt jedoch nur unmittelbar vor der Zu-
fahrt und nicht daneben. Somit greift der § 12 Absatz 3 Nr. 3 StVO nicht bei Garten- oder Hofein-
gangstüren (laut Bilder).  
Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen zudem nur dort anzu-
bringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem 
Grundsatz zu verfahren, so wenige Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzu-
ordnen. Eine Verpflichtung der Straßenverkehrsbehörde, Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmenden 
durch bauliche Maßnahmen (z. B. Poller, weitere Fahrbahnmarkierungen oder Verkehrszeichen) zu 
unterbinden, besteht darüber hinaus nicht. 
Die beschriebene Örtlichkeit ist durch die StVO klar definiert (z. B. abgesenkte Bordsteine, Feuer-
wehrzufahrten oder baulich erkennbare Gehwege). Damit ist eine gesetzliche Regelung vorhanden, 
die unter Berücksichtigung der oben genannten Vorschriften eine ungehinderte Benutzung des Geh-
weges, der Durchfahrt im Kurvenbereich und die Freihaltung der Feuerwehrzufahrten gewährleistet. 
Aus diesen Gründen handelt es sich hierbei um ein Verkehrsüberwachungsproblem. Dies gilt insbe-
sondere in den Straßen Galileistraße, Voltastraße und Kopernikusstraße. 
 
Zur Analyse der Parkraumsituation in Buchforst teilt die Verwaltung Folgendes mit:  
 
Aufgrund des ständig steigenden Parkdruckes im Bereich der Waldecker Straße und Umgebung hat 
die Bezirksvertretung Mülheim die Verwaltung mit oben genannten Beschluss beauftragt, eine Ver-

3 
kehrsuntersuchung in diesem Bereich durchzuführen und das Ergebnis der Bezirksvertretung vorzu-
stellen. 
 
Aufgrund der Vielzahl der stadtweit vorliegenden Beschlüsse zum bevorrechtigten Parken für Bewoh-
nende und der damit einhergehenden Verkehrszählungen kann die Durchführung dieser nur sukzes-
sive erfolgen.  
Um ein repräsentatives Ergebnis zu erzielen, können diese Zählungen nicht in allen Kalenderwochen 
erfolgen. Diese erfolgen ausschließlich außerhalb der Ferienzeiten und in Wochen ohne Feiertage. 
Um Wochenendeinflüsse auszuschließen wird montags und freitags ebenfalls nicht erhoben. 
 
Aufgrund der Corana-Pandemie und den daraus resultierenden Maßnahmen und Einschränkungen 
(Schließung von Einzelhandelsgeschäften und Gastronomien, verstärktes Arbeiten im Homeoffice 
etc.) wäre ein repräsentatives und belastbares Ergebnis einer Verkehrserhebung gleichfalls nicht er-
zielt worden. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung ist aber bemüht, auch diesen Beschluss 
so schnell wie möglich umzusetzen. 
 
Zum Thema „Verkehrsüberwachung“ teilt die Verwaltung Folgendes mit:  
 
Im Stadtbezirk Mülheim wurden in diesem Jahr bereits mehr als 16.000 Verwarnungen ausgestellt, 
hiervon rd. 1.500 im Stadtteil Buchforst. Auf den benannten Straßen Voltastraße und Galileistraße 
wurden aufgrund der Eingabe Schwerpunkt-Kontrollen durchgeführt, hierbei wurden rd. 200 Verwar-
nungen ausgestellt. Die beschriebene Problematik, dass Einfahrten zugeparkt werden, kann bei regu-
lären Kontrollen nicht berücksichtigt/verwarnt werden, da die Mitarbeitenden der Verkehrsüberwa-
chung nicht feststellen können, ob das Fahrzeug mit Genehmigung des Inhabers der Einfahrt dort 
geparkt hat, z. B. bei Besuch. 
Eine Verwarnung oder Sicherstellung, wenn der Inhaber der Zufahrt das Grundstück nicht verlassen 
kann, ist nur nach telefonischer Meldung beim Amt für öffentliche Ordnung möglich oder wenn der 
Inhaber vor Ort die Mitarbeitenden anspricht. 
Eine dauerhafte Überwachung zu unterschiedlichen Zeiten in bestimmten Straßen eines Bezirks ist 
nicht möglich, da sämtliche Stadtteile eines Bezirks Berücksichtigung finden müssen. Der Kontrollbe-
darf in sehr vielen Stadtteilen des Bezirks Mülheim ist sehr hoch. Hinzu kommt eine umfangreiche 
Anzahl von Eingaben von Bürger*innen und aus der Politik, die ebenfalls auf akute Gefahren und 
schwierige Gesamtsituationen hinweisen, so dass auch dort verstärkte Kontrollen durchgeführt wer-
den müssen.  
 
Weiterhin haben sich Bewohner*innen in Köln-Buchforst beklagt, dass sich die Parksituation im Stadt-
teil z. B. in der Kopernikusstraße und Fabriziusstraße sehr verschärft hat und es durch falsch parken-
de Fahrzeuge zu Gefährdung/Behinderung anderer Verkehrsteilnehmenden kommt. 
 
Die Verkehrsüberwachung führt regelmäßig in Köln-Buchforst Kontrollen durch und verwarnt behin-
dernd parkende Fahrzeuge, insbesondere auf Gehwegen, wenn die Restbreite von 1,2 m nicht ein-
gehalten wird. Im gesamten Stadtteil Buchforst wurden 2020 insgesamt rd. 5.000 Verwarnungen aus-
gestellt, wobei tägliche Kontrollen in allen benannten Straßen nicht möglich sind.  
Die Abschnittsleitung wurde über die Beschwerde informiert und gebeten, im Rahmen der Möglichkei-
ten verstärkt Kontrollen durchzuführen. 
 
Anlagen 
1. Eingaben 
2. Fotos 
3. Poller Klapprothstr.

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.18 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4412/2021
Typ
Mitteilung BV
Datum
07.01.2022
Erstellt
21.12.2021 14:16