2332/2022
Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung
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SES-Stegerwaldsiedlung_Zwischenbericht
13458 Zeichen
Anlage zur Mitteilung Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung
1
Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung:
Zwischenbericht
Anlass der Sozialen Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung
Der Erhaltungsbereich der Stegerwaldsiedlung im Stadtteil Mülheim besteht aus vier - bis
fünfgeschossigen Mehrfamilienhäusern in Zeilenbauweise, die hauptsächlich in den Jahren
1951 bis 1957 von der DEWOG (Deutsche Wohnungsgesellschaft mbH) errichtet worden sind.
Seit dem Beginn der 1990er fielen in größ erem Umfang Wohnungen aus der
Belegungsbindung und damit aus dem Bestand öffentlich geförderter Wohnungen . Darüber
hinaus erfolgte ein Verkauf von 120 Wohnungen an der Legienstraße. Auch im unmittelbaren
Umfeld fanden zahlreiche Umstrukturierungsprozesse s tatt, deren Aufwertungseffekte auch
drohten auf die Stegerwaldsiedlung abzustrahlen. Daraufhin hat der
Stadtentwicklungsausschuss am 29.04.19 93 die Verwaltung beauftragt Untersuchungen für
eine Soziale Erhaltungssatzung durchzuführen.
Innerhalb des gesamte n Gebiets Stegerwaldsiedlung wurde zunächst der schutzbedü rftige
Teilraum ermittelt, der sich größtenteils aus den aus der Sozialbindung fallenden
Mietwohnungen zusammensetzte. Darüber hinaus wurde zur Prüfung der
Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale Erhaltungssatzung neben der Auswertung der
Strukturdaten 1994 eine umfangreiche Haushaltsbefragung mit einer schriftlich -postalischen
Befragung (47% Rücklaufquote) durch das damalige Amt für Statistik und Einwohnerwesen
durchgeführt und ausgewertet. Bei der Umfrage wurde festgestellt, dass insbesondere die
vielen dort lebenden älteren Menschen mit langer Wohndauer auf die Siedlung und ihre
Infrastruktur angewiesen sind. Gleichzeitig wurde n mit der durchgeführten
Bewohnerbefragung noch das durchschnit tliche Haushaltseinkommen, die durchschnittliche
Nettokaltmiete und Merkmale zur allgemeinen Wohn - und Lebenssituation, wie
Wohnviertelbindung, Wohnzufriedenheit und Entfernung von der Wohnung zum Arbeitsplatz
untersucht. Weiterhin wurde das Gebiet auf mög liche Aufwertungspotentiale, wie gute
Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, Nähe zur Innenstadt, allgemeine Lageguns t und
aus der Umgebung übergreifende Aufwertungstendenzen hin zusätzlich städtebaulich
untersucht.
Als Ergebnis der Erhebung wu rde das heutige
Satzungsgebiet Stegerwaldsiedlung als
erhaltungswürdig im Sinne des § 172 Abs. 1 Satz
1 Nr. 2 BauGB angesehen. Die Abgrenzung des
Erhaltungsgebietes Stegerwaldsiedlung wurde
aufgrund der genannten Kriterien vorgenommen.
Der Rat der Stadt Köln hat daher am 30.05.1996
den Erlass eine r Sozialen Erhaltungssatzung
gemäß § 172 Abs. 1 Satz Nr. 2 BauGB
beschlossen. Mit Bekanntmachung vom
05.08.1996 ist die Satzung rechtskräftig geworden.
Abbildung 1: Geltungsbereich Satzung
Anlage zur Mitteilung Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung
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Bestandsaufnahme
Der Erhaltungsbereich der Stegerwaldsiedlung liegt im Stadtgebiet rechtsrheinisch zwischen
Mülheimer Straße, Bahntrasse, Pfälzischem Ring und der Bundesstraße B55a in unmittelbarer
Nähe des in Transformation zum Wohn - und Arbeitsquartier befindlichen ehemaligen
Industriestandortes (Mülheimer Süden) . Sie umfasst heute ein Gebiet von circa 17 ha und
beheimatet 1.495 Haushalte auf einer Wohnfläche von rund 79.700 Quadratmetern.
Städtebaulich ist das Erhaltungsgebiet durch vier- bis fünfgeschossige Mehrfamilienhäuser in
Zeilenbauweise, die hauptsächlich in den Jahren 1951 bis 1957 von der DEWOG (Deutsche
Wohnungsgesellschaft mbH) errichtet worden sind, geprägt. Das Angebot zur Versorgung der
Bevölkerung mit Waren d es täglichen Bedarfs ist in den vergangenen Jahren durch die
Aufgabe verschiedener Nutzungen im Bereich de s Nahversorgungszentrums
Stegerwaldsiedlung an der Adam-Stegerwald-Straße und der Deutz -Mülheimer Straße
gesunken. Im Süden des Nahversorgungszentrums befindet sich inzwischen stattdessen ein
großflächiger Lebensmitteldiscounter. Darüber hinaus sind verschiedene der Bevölkerung
dienende soziale und kulturelle Einrichtungen (KiTa, Grundschule, Jugendeinrichtung)
vorhanden.
Bereits in den Jahren 2008 bis 2014 wurde ein Teil der Gebäude durch die Eigentümerin, die
Deutsche Wohnungsgesellschaft mbH (DEWOG) energetisch modernisiert. Dies betrifft im
Wesentlichen den Gebäudebestand im nördlichen Teil des Satzungsgebietes. Mit Beschluss
vom 16. Dezember 2014 h atte der Rat der Stadt Köln die Umsetzung des EU -Projektes
„GrowSmarter“ im Rahmen des Forschungspr ogramms der Europäischen Union „ Horizon
2020" (Rahmenprogramm für Forschung und Innovation der Förderperiode 2014 bis 2020)
beschlossen. Als Projektgebiet wu rde die Stegerwaldsiedlung ausgewählt. Im Rahmen des
Projektes „GrowSmarter“ wurden weitere 16 Gebäude mit einer Wohnfläche von ungefähr
33.500 m² energetisch modernisiert. Im Rahmen der erfolgten energetischen Modernisierung
wurden die Kellerdecken und Da chböden sowie die Dächer der Gebäude gedämmt. Bisher
nicht gedämmte Häuser wu rden mit einem Wärmedämmverbundsystem ausgestattet . Zur
Wärmeversorgung bezieht die DEWOG Wärme aus elektrisch betriebenen Luftwärmepumpen
der RheinEnergie AG mit hohen Nutzungs- und Wirkungsgraden, welchen mit auf den Dächern
installierten Photov oltaik-Anlagen in Verbindung mit Stromspeichern versorgt werden.
Teilweise wurden die alten Fenster gegen solche mit Dreifachverglasung ausgetaus cht. Bei
den meisten Gebäuden wu rden zudem die Dachgeschosse ausgebaut, so dass sich die
Gesamtzahl der Wohnungen und die Wohnfläche in den Gebäuden erhöht haben. Darüber
hinaus wurden an den betroffenen Bestandsgebäuden weitere Modernisierungsmaßnahmen,
wie z.B. der Einbau von Vorsatzaufzuganlagen und der Anbau von Vorsatzbalkonen
durchgeführt. Die vorgenannten Maßnahmen wurden erhaltungsrechtliche geprüft und ein
Einvernehmen mit der DEWOG hergestellt. Somit konnte insbesondere ein sozialverträglicher
Anstieg der Mieten gewahrt werden.
Über die beschriebenen Modernisierungsmaßnahmen hinaus konnte in einer im Januar 2022
erfolgten Ortsbegehung durch die Verwaltung nur noch ein sehr geringes Aufwertungspotential
festgestellt werden.
Nachfolgend sind darüber hinaus tabellarisch Indikatoren1 insbesondere hinsichtlich des
1 Das Aufwertungspotential, das Verdrängungspotential und der Verdrängungsdruck sind von der Kölner
Verwaltung wie folgt definiert: Eine Einschätzung des Aufwertungspotentials erfolgt anhand einer
Bewertung des Gebäude - und Wohnungsbestandes. Es wird eine Ab schätzung vorgenommen ob
Anlage zur Mitteilung Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung
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Verdrängungsdruckes sowie des Verdr ängungspotentiales dargestellt, um eine erste
Einschätzung vornehmen zu können, ob die Anwendungsvoraussetzungen für eine Soziale
Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz1 Nr. 2 BauGB weiterhin gegeben sind.
Evaluation Soziale Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung
Gebietsgröße 17 ha
Einwohner 3.050
Haushalte 1.491
Datenübersicht des Untersuchungsgebiets sowie Vergleichsräume: ausgewählte Indikatoren
Stadt
Köln
Mülheim
Bezirk
Mülheim
Stadtteil
Satzungs-
gebiet
Aufwertungspotential
Abgeschlossenheitsbescheinigungen im
Bestand je 1.000 Haushalte 2,87 1,45 2,48 0
Erstverkäufe nach Wohnungsumwandlung je
1.000 Haushalte 0,57 0,46 0,35 0
Verdrängungspotential
Prozentanteil SGBII- Leistungsberechtigte2 13,16 19,77 24,2 24,23
Prozentanteil SGBXII -Leistungsberechtigte mit
Grundsicherung im Alter4 8,25 8,17 13,1 13,15
Prozentanteil Einwohner mit
Migrationshintergrund an allen Einwohnern 40,41 44,9 54,88 71,41
Prozentanteil Einpersonenhaushalte
an allen Haushalten 50,89 47,06 54,18 47,02
Prozentanteil Haushalte ab vier Personen
an allen Haushalten 11,42 12,79 11,21 15,9
Verdrängungsdruck
Median der Mietpreisangebote unmöblierter
Wohnungen (Bestand €/m²) (Stand 2020) 12,5 11,5 12,9 11,06
Wachstumsrate Median der Mietpreisangebote
unmöblierter Wohnungen (Bestand 2015 - 2020)
in Prozent
21,24 25,82 33,82 9,787
Gebietsbeschreibung
Integrierte Lage im Stadtteil Mülheim, angrenzend an den Stadtteil Deutz
Sehr gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr (Stadtbahn)
beziehungsweise in welchem Umfang das Potential für eine bauliche Veränderung vorliegt. Zur
Ermittlung des Verdrängungspotentials werden insbesondere die Struktur und die soziale Lage der
ansässigen Wohnbevölkerung analysiert. Von hohem Verdrängungspotential kann ausgegangen
werden, wenn ein großer Anteil der ansässigen Wohnbevölkerung durch (mietpreiswirksame)
Aufwertungsmaßnahmen nicht im angestammten Wohngebiet verbleiben kann. Die Dimension
Verdrängungsdruck beschreibt die Inten sität und Dynamik von Aufwertungs -, Verdrängungs - und
Wandlungsprozessen.
2 Im Alter 0 bis unter die Altersgrenze zum Renteneintrittsalter an allen Einwohnern mit Hauptwohnung
im gleichen Alter
3 Stadtteilwert, da Daten auf Ebene des Satzungsgebietes nicht vorliegen
4 an allen Einwohnern mit Hauptwohnung ab der Altersgrenze zum Renteneintrittsalter und älter
5 Stadtteilwert, da Daten auf Ebene des Satzungsgebietes nicht vorliegen
6 Stand 2018, auf Grund fehlender Inserate keine aktuellen Daten
7 Stand 2018, auf Grund fehlender Inserate keine aktuellen Daten
Anlage zur Mitteilung Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung
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Gesamtschule, KiTa und das Familien Forum Deutz-Mülheim vorhanden
Städtebaulich homogene Wohnsiedlung aus den 1950er Jahren in Zeilenbauweise mit
großzügigen Grünflächen
Ca. 90 % des Bestandes im Eigentum der Deutsche Wohnungsgesellschaft mbH (DEWOG)
Nahversorgung der Bevölkerung mit Waren und Dienstleistungen in kurzer Entfernung von der
Wohnung nur durch einen Lebensmitteldiscounter, Kiosk, Zahnarzt und Geldautomat gegeb en,
qualitative Defizite
Planerische Bewertung
Das durch die oben beschriebenen Maßnahmen nunmehr geringe Aufwertungspotential
spiegelt sich im Gebiet Stegerwaldsiedlung statistisch v. a. in den Werten der
Abgeschlossenheitsbescheinigungen im Bestand je 1.000 Einwohner wieder. Im
Satzungsgebiet sind in den vergangenen 4 Jahren keine Abgeschlossenheitsbescheinigungen
zu verzeichnen. Erstverkäufe nach Wohnungsumwandlung je 1.000 Haushalte hat es im
gleichen Zeitraum ebenfalls nicht gegeben. Weiteres Aufwertungspotential (nach
Ortsbegehung) ist lediglich i n Bezug auf das Punkthaus Edith -Stein-Str. 24 erkennbar. In
Bezug auf die Entwicklung der Mietpreisangebote ist im betrachteten Zeitraum 201 5 – 2020
(Abschluss Projekt GrowSmarter 2015) auf Grundlage der vorliegenden Daten ein in Relation
zu den Vergleichs räumen moderater Anstieg des Medians der Mietpreisangebote
festzustellen. Für das Jahr 2020 liegen auf Grund fehlender Inserate jedoch keine Daten vor.
Abgeleitet von der gesamtstädtischen Entwicklung kann hier ein Anstieg über das Niveau von
2018 hinaus v ermutet werden , welcher jedoch auf Grund der oben beschriebenen
Vereinbarung mit der DEWOG hinsichtlich eines sozialverträglichen Mietzinses für die
innerhalb des Projektes GrowSmarter modernisierten Objekte weiterhin gedämpft ausfallen
dürfte.
Nach dem Vergleich der Bevölkerungsstrukturdaten von 1995 und 2020 haben sich
Veränderungen in der Struktur feststellen lassen. Diese Veränderungen beruhen vor allem auf
dem demografisch bedingten Austausch der Bevölkerung und sind aller Wahrscheinlichkeit
nach nicht Folge von Verdrängungen. Dennoch leben im Gebiet der Sozialen
Erhaltungssatzung in der Stegerwaldsiedlung heute immer noch Bevölkerungsgruppen, die
sich am Wohnungsmarkt schlecht durchsetzen können. Auf Stadtteilebene wohnen vor allem
Menschen mit Migrationshintergrund (71,2%), über 65-jährige (9,8%) sowie Empfänger*innen
von SGB II (24,20 %) und SGB XII (13,10 %). Für das Satzungsgebiet ist eine Ermittlung aus
den bestehenden Daten nicht möglich. Auf Ebene der beiden statistischen Quartiere „St .
Urban“ und „Gesamtschule“, in denen das Satzungsgebiet liegt , ist der Anteil an der SGB II
bzw. SGB XII Empfänger*innen im Vergleich zu den übergeordneten räumlichen Ebenen
deutlich erhöht. Daher ist das Verdrängungspotential der ansässigen Bevölkerung im
Satzungsbereich weiterhin als hoch einzuschätzen.
Weiteres Vorgehen
Die vorliegenden statistischen Daten können nur einen ersten Überblick über die aktuelle
Situation geben. Insbesondere hinsichtlich des Verdrängungspotentiales sowie des
Verdrängungsdruckes ist zur Prüfung der Anwendungsvoraussetzungen eine vertiefende
sozialräumliche Analyse durch ein externes Büro erforderlich. Dies muss durch eine erneute
Haushaltsbefragung erfolgen, die detaillierte Aufschlüsse über den Modernisierungsstand und
Anlage zur Mitteilung Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung
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Ausstattung der Wohnungen im Geltungsbereich der Sozialen Erhaltungssatzung, sowie über
die sozialen und emotionalen Bindungen in der Siedlung, geben kann. Eine Durchführung ist
notwendig um eine rechtssichere Beurteilung zum weiteren Umgang mit der Sozialen
Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung geben zu können. Das zu erstellende Gutachten soll
somit Aufschluss darüber geben, ob die Anwendungsvoraussetzungen weiterhin bestehen
oder die Satzung aufgehoben werden kann.
Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 01.08.2022 2332/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 22.08.2022 Stadtentwicklungsausschuss 01.09.2022 Evaluation der Sozialen Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung Zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung wurde am 30. Mai 1996 vom Rat der Stadt Köln die Soziale Erhaltungssatzung „Stegerwaldsiedlung“ in Mülheim gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Durch die Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Köln erlangte die Satzung am 05. August 1996 ihre Rechtsgültigkeit. Für die Gemeinde besteht die Verpflichtung, nach Wegfall der Anwendungsvoraussetzungen der So- zialen Erhaltungssatzung die förmliche Festlegung aufzuheben. Zur Überprüfung ob die Anwen- dungs-voraussetzungen in der Stegerwaldsiedlung noch vorliegen ist eine Evaluation erforderlich. Hierzu wurde von der Verwaltung ein Zwischenbericht erarbeitet, der die wesentlichen Indikatoren zum Aufwertungspotential, Verdrängungspotential und Verdrängungsdruck darstellt und daraus abge- leitet eine planerische Bewertung vornimmt (siehe Anlage). Die vorliegenden statistischen Daten kön- nen jedoch nur einen ersten Überblick über die aktuelle Situation geben. Eine vertiefende sozialräum- liche Analyse durch einen externen Gutachter ist daher zur rechtssicheren Beurteilung zum weiteren Umgang mit der Sozialen Erhaltungssatzung Stegerwaldsiedlung notwendig. Wesentlicher Bestandteil der Evaluation ist eine repräsentative Haushaltsbefragung. Dabei sind ver- schiedene Indikatoren kleinräumig zu erfassen und zu bewerten, wie beispielsweise die derzeitige Bewohner- und Haushaltsstruktur, der Ausstattungszustand der Wohnung, die Bindung an das Quar- tier, die Nutzung der (sozialen und technischen) Infrastrukturen, die Einkommensverhältnisse sowie die Miethöhe und die Mietbelastung. Im Rahmen der vertieften sozialräumlichen Untersuchung ist zu prüfen und zu begründen, ob die Anwendungsvoraussetzungen für das Fortbestehen der Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für das Gebiet Stegerwaldsiedlung weiterhin vorliegen. Sobald die Ergebnisse vorliegen und ausgewertet wurden, wird den politischen Gremien ein Vor- schlag zur weiteren Entscheidung vorgelegt. Finanzierung: Zur Vorbereitung und belastbaren Begründung eines möglichen Fortbestehens der Sozialen Erhal- tungssatzung bzw. möglichen Aufhebung des Satzungsbeschlusses für das Gebiet Stegerwaldsied- lung ist die Durchführung einer vertieften sozialräumlichen Untersuchung durch ein externes Büro notwendig. Der Bedarf im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von ca. 36.000 € steht im Teilergebnisplan 0902 – Stadtentwicklung, Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zur Verfü- gung. 2 Anlage: Zwischenbericht Evaluation Stegerwaldsiedlung Gez. Greitemann
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Legienstraße
- Mülheimer Straße
- Adam-Stegerwald-Straße
- Deutz-Mülheimer Straße
- Straße 24
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Details
- Aktenzeichen
- 2332/2022
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.08.2022
- Erstellt
- 25.07.2022 10:09