3198/2017
7.2.3 Musik-Veranstaltungen am Fühlinger See - Anfrage der Fraktion Bündnis `90/Die Grünen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/522/1 Vorlagen-Nummer 3198/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 7.2.3 Musik-Veranstaltungen am Fühlinger See - Anfrage der Fraktion Bündnis `90/Die Grünen: „Am Fühlinger See finden jährlich mehrere große Musik -Veranstaltungen, wie z.B. das Summer Jam, statt. Die Anwohner haben sich damit arrangiert, dass es dann zu Lärm und anderen Beein- trächtigungen kommt. Neu dazugekommen ist ein weiteres Musikspektakel das sich „Spring ins Feld“ nennt und laute elektronische Musik mit extrem basslastiger Tanzmusik bietet, die meist nicht Live gespielt wird, sondern von CD oder Computern kommt. Hier fiel den Anwohnern in Rheinkassel zum ersten Mal auf, dass trotz bestätigter Einhaltung d er genehmigten Musiklautstärke, vor allem Bässe als u n- gewöhnlich laut und störend empfunden wurden, die sogar in Leverkusen noch zu hören waren. In diesem Zusammenhang werden folgende Fragen an die Verwaltung gestellt: 1) Welchen Frequenzbereich erfassen, die bei der Stadt Köln eingesetzten Messgeräte? a) Wann wurde die letzte Messung durchgeführt? b) Wie lange dauerte die Veranstaltung? 2) Sind die Bass - Anteile der Musik im Bereich zwischen 20 -200 Hz gesondert erfasst worden oder auf dem Messprotokoll klar erkennbar? a) Wenn ja, waren Auffälligkeiten in dem Bereich erkennbar? b) Wenn nein, warum nicht? 3.) Welche städtische oder andere Verordnung regelt die einzuhaltenden Lärm - oder Lautstärke- grenzen bei Veranstaltungen am Fühlinger See?“ Antwort der Verwaltung: Zu 1) Seitens der Stadt Köln kommen keine Messgeräte zum Einsatz. Der Veranstalter erhält von der Verwaltung die Auflage der Überwachung der Lärmimmissionen. Ein vereidigter Sachverständ i- ger hat bei der Veranstaltung Springinsfeld alle Frequ enzbereiche erfasst und in die Bewertung einfließen lassen. Die Bühnenanlagen wurden eingepegelt und am Veranstaltungstag mit dem Beginn der Veranstaltung um 12 Uhr bis zum Ende um 23 Uhr überwacht. Die vorgegebenen Richtwerte wurden über den gesamten Veranstaltungszeitraum eingehalten. 2 Zu 2) Aus dem Gutachten der schalltechnischen Begleitung der Veranstaltung geht hervor, dass der zulässige Bassanteil entsprechend der Ordnungsbehördlichen Erlaubnis analog der derzeit gült i- gen DIN 45680 mit kleiner/gleich 20dB eingehalten wurde. In der Zusammenfassung der Ergebnisse stellt der unabhängige Gutachter fest, dass die Immi s- sionsrichtwerte in Zusammenarbeit mit dem Koordinator (Techniker und Bühnen Manager vor Ort) immer eingehalten wurden. Bei der Bildung der Beurteilungspegel ist kein Messabschlag von 3 dB gemäß Pkt. 6.9 der Tech- nischen Anleitung Lärm (TA Lärm) sowie keine meteorologische Korrektur (Empfehlungen des LANUV NRW zu Cmet-Stand: 23.11.2011) in Anwendung gebracht worden. Die Maximalpegelkri- terien sind eingehalten worden. Zu 3) Die Verwaltung, hier das Amt für öffentliche Ordnung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Um- welt- und Verbraucherschutz der Stadt Köln, prüft entsprechende Anträge von Veranstaltern und nimmt eine Abwägung nach den §§ 9 und 10 des Landesimmissionsschutzgesetz NW (LImschG NW) vor. Als weitere Rechtsgrundlagen dienen der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Natur- schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie auch die sogenannte Technische Anleitung Lärm NRW (TA Lärm).
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3198/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 19.10.2017
- Erstellt
- 17.10.2017 11:12