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3198/2017

7.2.3 Musik-Veranstaltungen am Fühlinger See - Anfrage der Fraktion Bündnis `90/Die Grünen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 19.10.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 23.11.2017, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3489 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/52/522/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3198/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 23.11.2017 
 
7.2.3 Musik-Veranstaltungen am Fühlinger See - Anfrage der Fraktion Bündnis `90/Die Grünen: 
 
„Am Fühlinger See finden jährlich mehrere große Musik -Veranstaltungen, wie z.B. das Summer 
Jam, statt. Die Anwohner haben sich damit arrangiert, dass es dann zu Lärm und anderen Beein-
trächtigungen kommt. 
Neu dazugekommen ist ein weiteres Musikspektakel das sich „Spring  ins Feld“ nennt und laute 
elektronische Musik mit extrem basslastiger Tanzmusik bietet, die meist nicht Live gespielt wird, 
sondern von CD oder Computern kommt. Hier fiel den Anwohnern in Rheinkassel zum ersten Mal 
auf, dass trotz bestätigter Einhaltung d er genehmigten Musiklautstärke, vor allem Bässe als u n-
gewöhnlich laut und störend empfunden wurden, die sogar in Leverkusen noch zu hören waren. 
 
In diesem Zusammenhang werden folgende Fragen an die Verwaltung gestellt:  
 
1) Welchen Frequenzbereich erfassen, die bei der Stadt Köln eingesetzten Messgeräte? 
a) Wann wurde die letzte Messung durchgeführt? 
b) Wie lange dauerte die Veranstaltung? 
 
2) Sind die Bass - Anteile der Musik im Bereich zwischen 20 -200 Hz gesondert erfasst worden 
oder auf dem Messprotokoll klar erkennbar? 
a) Wenn ja, waren Auffälligkeiten in dem Bereich erkennbar? 
b) Wenn nein, warum nicht? 
 
3.) Welche städtische oder andere Verordnung regelt die einzuhaltenden Lärm - oder Lautstärke-
grenzen bei Veranstaltungen am Fühlinger See?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1) 
Seitens der Stadt Köln kommen keine Messgeräte zum Einsatz. Der Veranstalter erhält von der 
Verwaltung die Auflage der Überwachung der Lärmimmissionen. Ein vereidigter Sachverständ i-
ger hat bei der Veranstaltung Springinsfeld alle Frequ enzbereiche erfasst und in die Bewertung 
einfließen lassen. Die Bühnenanlagen wurden eingepegelt und am Veranstaltungstag mit dem 
Beginn der Veranstaltung um 12 Uhr bis zum Ende um 23 Uhr überwacht. Die vorgegebenen 
Richtwerte wurden über den gesamten Veranstaltungszeitraum eingehalten.

2 
 
Zu 2) 
Aus dem Gutachten der schalltechnischen Begleitung der Veranstaltung geht hervor, dass der 
zulässige Bassanteil entsprechend der Ordnungsbehördlichen Erlaubnis analog der derzeit gült i-
gen DIN 45680 mit kleiner/gleich 20dB eingehalten wurde. 
 
In der Zusammenfassung der Ergebnisse stellt der unabhängige Gutachter fest, dass die Immi s-
sionsrichtwerte in Zusammenarbeit mit dem Koordinator (Techniker und Bühnen Manager vor 
Ort) immer eingehalten wurden. 
 
Bei der Bildung der Beurteilungspegel ist kein Messabschlag von 3 dB gemäß Pkt. 6.9 der Tech-
nischen Anleitung Lärm (TA Lärm) sowie keine meteorologische Korrektur (Empfehlungen des 
LANUV NRW zu Cmet-Stand: 23.11.2011) in Anwendung gebracht worden. Die Maximalpegelkri-
terien sind eingehalten worden. 
 
Zu 3) 
Die Verwaltung, hier das Amt für öffentliche Ordnung in Zusammenarbeit mit dem Amt für Um-
welt- und Verbraucherschutz der Stadt Köln, prüft entsprechende Anträge von Veranstaltern und 
nimmt eine Abwägung nach den §§ 9 und 10 des Landesimmissionsschutzgesetz NW (LImschG 
NW) vor.  
 
Als weitere Rechtsgrundlagen dienen der Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Natur-
schutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie auch die sogenannte Technische Anleitung 
Lärm NRW (TA Lärm).

Beratungsverlauf (1)

23.11.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 7.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
3198/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
19.10.2017
Erstellt
17.10.2017 11:12