RR 29/2022
Anfrage der FDP-Fraktion ,,Aktueller Sachstand des Umbaus der Kreuzung Luxemburger Straße/ Militärringstraße in Köln''
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Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.07.2022)
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FDP Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159, 50667 Köln Telefon: +49 221 25 37 26, Telefax: +49 221 25 37 24 Fraktionsvorsitzender: Reinhold Müller E-Mail: info@fdp-regionalrat-koeln.de Fraktionsgeschäftsführer: Stefan Westerschulze Internet: www.fdp-regionalrat-koeln.de 08. Sitzung des Regionalrats des Regierungsbezirks Köln am 26. August 2022 Sehr geehrter Herr Deppe, wir bitten Sie, die beigefügte Anfrage in die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Regionalrats Köln am 26. August 2022 aufzunehmen: Aktueller Sachstand des Umbaus der Kreuzung Luxemburger Straße/ Militärringstraße in Köln Die Kreuzung Luxemburger Straße/ Militärringstraße in Köln ist seit Jahrzehnten überlastet. Vor Jahren wurde beschlossen, die Linie 18 unterirdisch unter der Kreuzung durchzuführen, auch ein Planfeststellungsverfahren wurde begonnen. Seit längerer Zeit sind aber keine Fortschritte mehr festzustellen. Wir bitten daher um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie ist der Sachstand zum laufenden Planfeststellungsverfahren? 2. Wann ist mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen? 3. Wie könnte das Verfahren beschleunigt werden? 4. Wie ist die Zeitplanung für die anschließende Baumaßnahme? 5. Wie ist der Sachstand der Vorbereitungen von Stadt Köln, Stadt Hürth, KVB und HGK zur Realisierung eines 5-Minuten-Takts auf der Linie 18 zwischen Köln und Hürth und zum Bau der Stichstrecke nach Alt-Hürth? Mit freundlichen Grüßen gez. Reinhold Müller, Ulrich Göbbels, Stefan Westerschulze und Fraktion FDP Fraktion im Regionalrat Köln · Breite Straße 159 · 50667 Köln An den Vorsitzenden des Regionalrates des Regierungsbezirks Köln Herrn Rainer Deppe Zeughausstraße 2-10 50667 Köln Köln, 25. Juli 2022 Stefan Westerschulze Fraktionsgeschäftsführer Stefan.westerschulze@fdp-regionalrat-koeln.de www.fdp-regionalrat-koeln.de FDP Fraktion im Regionalrat Köln Breite Straße 159 50667 Köln T: 0221 25 37-26 F: 0221 25 37 24
Sitzungsvorlage RR (Anfrage der FDP-Fraktion ,,Aktueller Sachstand des Umbaus der Kreuzung Luxemburger Straße/ Militärringstraße in Köln'')
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Seite 1 von 3 Sitzungsvorlage RR - öffentlich - RR 29/2022 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Telefon BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 22.08.2022 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Regionalrat des Regierungsbezirks Köln 26.08.2022 10.1 zur Kenntnis TOP: Anfrage der FDP-Fraktion ,,Aktueller Sachstand des Umbaus der Kreuzung Luxemburger Straße/ Militärringstraße in Köln'' Vorschlag: Der Regionalrat nimmt die Antwort zur Kenntnis. Erläuterungen: Die Fragen 1 bis 4 wurden vom Landesbetrieb Straßenbau NRW beantwortet. 1. Wie ist der Sachstand zum laufenden Planfeststellungsverfahren? Der Einleitungsantrag für das Planfeststellungsverfahren nach Allgemeinem Eisenbahn Gesetz (AEG) wurde auf Veranlassung der Bezirksregierung Köln als zuständige Anhörungs- und Planfest- stellungsbehörde im Zusammenwirken mit dem Landesbetrieb am 04.07.2016 von der Häfen- und Güterverkehr Köln (HGK) bei der Bezirksregierung Köln, gestellt. Die Planfeststellungsunterlagen lagen im Zeitraum vom 01.02.2017 -03.03.2017 offen. Die am 04.04.2017 an den Landesbetrieb übermittelten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Einwendungen der Privaten wur- den in synoptischer Gegenüberstellung - von der HGK zu Betroffenheit der Schiene und vom Lan - desbetrieb zu Betroffenheit der Straßen - beantwortet und am 10.10.2018 an die Bezirksregierung zur Vorbereitung des Erörterungstermins versendet. Stellungnahmen und Einwendungen enthielten Forderungen zur Minimierung von Verkehrsflächen bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung für den Radverkehr. Wegen Zusagen des Landesbetriebes dies in den Planfeststellungsgrenzen bei der Ausführungsplanung zu berücksichtigen bestand die Bezirksregierung Köln auf Änderung der Plan- feststellungsunterlagen in einem Deckblatt. Planoptimierungen und gutachterliche Aktualisierungen sind in einem 1. Deckblatt in 2021 fertiggestellt worden. Nach Übergabe der Deckblattunterlagen am 17.08.2021 an die Bezirksregierung wurden zum einen weitere formelle, als auch inhaltliche Anpas- sungen erforderlich (Corona-bedingte Regelungen zur Offenlage von Planfeststellungsunterlagen; Aktualisierung der faunistischen Untersuchung). Die abschließende Fertigstellung der Deckblattun- terlagen erfolgt in Abhängigkeit verfügbarer Personalressourcen in 2022. Folglich wird das Planfest- stellungsverfahren in 2023 fortgeführt werden können. 2. Wann ist mit einem Planfeststellungsbeschluss zu rechnen? Nach Einreichung der Planunterlagen des 1. Deckblattverfahrens muss seitens der Bezirksregie- rung Köln über eine Offenlage mit anschließender Einwendungsfrist entschieden werden und an-schließend der Erörterungstermin durchgeführt werden. Mit einem Planfeststellungsbeschluss ist in 2023/24 zu rechnen. 3. Wie könnte das Verfahren beschleunigt werden? Sitzungsvorlage RR RR 29/2022 Seite 2 von 3 Die Verkehrsplanung für die BÜ-Beseitigung L 34 / Linie 18 Militärring erfordert aufgrund hoch komplexer, technischer Sachverhalte stets ein reibungsloses Zusammenwirken diverser Fachbe- reiche/ Planungsbüros untereinander, als auch mit der HGK und dem Landesbetrieb. Die inhaltli- chen und rechtlichen Randbedingungen zu Planfeststellungsverfahren sind vom Vorhabenträger und der Anhörungs-/und Planfeststellungsbehörde einzuhalten. 4. Wie ist die Zeitplanung für die anschließende Baumaßnahme? Zwischen dem Landesbetrieb und der HGK ist eine Eisenbahnkreuzungsvereinbarung abzuschlie- ßen. Änderungen der Schienenstrecke werden von der HGK ausgeführt. vorausgesetzt der Plan- feststellungsbeschluss wird nicht beklagt und das Baurecht liegt vor, dann sind für einen Baube- ginn die Finanzierung ( Kostenanteile von Bund, Land und HGK ) zu sichern; der Grunderwerb zu regeln; der Bauablauf zu planen; die Bauvorbereitung mit Baustellenfreimachung, Kampfmittelräu- mung, Archäologie, Abstimmung der Baustellenverkehrsführung mit der Stadt Köln in Abhän-gig- keit örtlicher Großbaustellen, Bauausführungsunterlagen, Ausschreibung und Vergabe der Ge- werke zu erledigen. Eine belastbare Perspektive zum Baubeginn kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht genannt werden. Die Frage 5 fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes. 5. Wie ist der Sachstand der Vorbereitungen von Stadt Köln, Stadt Hürth, KVB und HGK zur Realisierung eines 5-Minuten-Takts auf der Linie 18 zwischen Köln und Hürth und zum Bau der Stichstrecke nach Alt-Hürth? Zur Frage 5 aus Sicht der HGK: Derzeit wird seitens der Stadt Hürth geprüft wer Vorhabenträger für das Projekt der Stichstrecke werden kann. Hier wäre ggf. die Stadt Hürth zu beteiligen. Die HGK kann den 5 min Takt betrieblich ohne Aufwände abbilden, für längere Zugeinheiten wer- den Bahnsteige im Hürther Bereich verlängert, dies ist für 2025, 2026 geplant. Zur Frage 5 aus Sicht der Stadt Hürth: In Ergänzung zu der Stellungnahme der HGK kann ich Ihnen folgenden Sachstand zu Punkt 5 der Anfrage der FDP für die Sitzung des Regionalrates am 26.08.2022 mitteilen: Der Rat der Stadt Hürth hat am 09.02.2021 den Grundsatzbeschluss zur Verlängerung der Linie 18 nach Hürth-Mitte (ZOB) gefasst. Daraufhin wurden erste Betriebskonzepte gemeinsam mit der KVB AG entwickelt. Ein Beschluss hierüber erfolgte im Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr der Stadt Hürth am 15.06.2021. Derzeit finden die rechtlichen und planerischen Abstimmungen mit allen Beteiligten statt, wie das Vorhaben nun in naher Zukunft konkret umgesetzt werden kann. Zwischenzeitlich wurde von der Stadt Hürth ein Finanzierungsantrag beim NVR zu Förderung der Planung nach der "FöRi-Planungsvorrat" gestellt. Die Bewilligung wird in Kürze erwartet. Die notwendigen Vergaben werden derzeit bei der Stadt Hürth vorbereitet. Konkret handelt es sich bei der ersten Vergabe um die europaweite Ausschreibung einer Projektsteuerung. Weitere Ausschreibungen zur Planung und Gutachtenerstellung folgen danach. Die Erstellung eines Projektablaufplans zur Realisierung der Stadtbahnverlängerung wird erste Aufgabe nach der Beauftragung des Projektsteuerers sein. Die Stadt Hürth möchte die Stadtbahnverlängerung so schnell wie möglich realisieren. Zur Frage 5 aus Sicht der KVB: Für die Einrichtungen eines ´5 Taktes bis Hürth werden KVB-seitig 2-4 zusätzliche Stadtbahnfahr- zeuge benötigt (je nachdem ob diese zunächst bis zur Haltestelle Hermülheim oder direkt bis Hürth Zentrum geführt werden). Durch die aktuell bei der KVB erfolgende Fahrzeugneubeschaffung wäre die Bereitstellung auch kurzfristig möglich, in dem dazu Altfahrzeuge bis zur Inbetriebnahme der Sitzungsvorlage RR RR 29/2022 Seite 3 von 3 zusätzlich zu beschaffenden Stadtbahnwagen weiter betreiben könnte. Ergänzend wären jedoch auch noch entsprechende Beschlüsse der Aufgabenträger Köln und Hürth erforderlich. Zu Bau der Strecke zwischen Hürth-Hermülheim und Hürth Zentrum finden in Kürze weitere Ab- stimmungsgespräche unter Beteiligung der KVB statt, so dass wir hierzu heute noch keine Aus- kunft erteilen können. Zur Frage 5 aus Sicht der Stadt Köln: Die Frage 5 beinhaltet zwei verschiedene Aspekte. Zur Realisierung eines 5-Minuten-Takts kann ich Ihnen folgenden Textbaustein liefern: Taktverdichtungen auf der Linie 18 zwischen Köln (Haltestelle „Klettenbergpark“) und Hürth sind wesentlich von der Bestellung der Stadt Hürth abhängig. Die Stadt Köln befindet sich zu Taktverdichtungen in fortlaufenden Abstimmungen mit der Stadt Hürth und der Kölner Verkehrs-Betriebe AG, derzeit beispielsweise für eine Taktverdichtung an Samstagen. Für eine Verdichtung auf einen 5-Minuten-Takt in der Hauptverkehrszeit ist es jedoch unerlässlich, dass zunächst die baulichen Voraussetzungen (niveaufreie Kreuzung der Militärringstraße) ge- schaffen werden, um den stark belasteten Knotenpunkt Luxemburger Straße / Militärringstraße nicht zusätzlich zu belasten. Dazu läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren bei der Bezirksre- gierung Köln. Erst wenn der Fertigstellungszeitpunkt realistisch festgelegt werden kann, können die konkreten Abstimmungen zu einem 5-Minuten-Takt wieder aufgenommen werden. Beim Bau der Stichstrecke nach Alt-Hürth ist die Stadt Köln nicht involviert. Hier muss die Stadt Hürth einen entsprechenden Sachstand verfassen. Anlage(n): 1. Anfrage der FDP-Fraktion vom 25.07.2022
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- RR 29/2022
- Typ
- Sitzungsvorlage RR
- Datum
- 26.08.2022
- Erstellt
- 18.08.2022 17:31