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3450/2021

Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge zu Top 5.2 "Einschulungshilfe für Schulanfänger*innen zum Schuljahr 2021/2022" in der Sitzung vom 30.08.2021

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 04.10.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 04.10.2021, TOP 5.9

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

2487 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50/504 
 
Vorlagen-Nummer 04.10.2021 
 3450/2021 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Si tzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.10.2021 
 
Beantwortung der mündlichen Anfrage von Frau Dr. Butterwegge zu Top 5.2 
"Einschulungshilfe für Schulanfänger*innen zum Schuljahr 2021/2022" in der Sitzung vom 
30.08.2021 
In der Sitzung vom 30.08.2021 wurde unter TOP 5.2 über die Einschulungshilfe für Schulanfän-
ger*innen zum Schuljahr 2021/2022 (2223/2021) berichtet. 
 
Frau Dr. Butterwegge begrüßt die 100 Euro Einschulungshilfe für Köln-Pass berechtigte Schulanfän-
ger*innen und bittet um Prüfung, ob eine solche Einmalzahlung auch allen anderen Schulanfän-
ger*innen gewährt werden kann. 
 
Hierzu wurde von Frau Dr. Butterwegge eine Frage an die Verwaltung gerichtet, die im Folgenden 
beantwortet wird. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Gewährung der Einschulungshilfe für ersteingeschulte Schüler*innen ist eine freiwillige Leistung. 
Für die Gewährung einer freiwilligen Leistung bedarf es grundsätzlich eines politischen Beschlusses. 
Laut Ratsbeschluss vom 30.06.2009 können Kinder, die erstmalig eingeschult werden und die im 
Besitz eines Köln-Passes sind, einen einmaligen Zuschuss für Anschaffung von Schulmaterial erhal-
ten. Es wurde hier von Seiten der Politik bewusst auf erstmalig eingeschulte Kinder abgestellt, weil 
mit der Ersteinschulung, insbesondere für finanzschwache Familien, zusätzliche finanzielle Belastun-
gen entstehen. 
 
Alle anderen Schüler*innen können bei Anspruchsberechtigung die Leistung für den Bedarf „Ausstat-
tung mit persönlichem Schulbedarf“ aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten. Im Kalenderjahr 
2021 wird ein persönlicher Schulbedarf von insgesamt 154,50 Euro anerkannt, und zwar 103 Euro für 
das erste Schulhalbjahr und 51,50 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Der persönliche Schulbedarf 
wird jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf erhöht.  
 
Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten, also laufende Leistungen nach 
dem Sozialgesetzbuch II, XII oder Asylbewerberleistungsgesetz, wird der persönliche Schulbedarf 
automatisch mit der monatlichen Hilfe überwiesen. Familien, die Wohngeld oder Kinderzuschlag er-
halten oder ein geringes Einkommen haben und keine laufende Leistungen erhalten (Geringverdie-
ner*innen), erhalten den Bedarf auf Antrag. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

04.10.2021 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3450/2021
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
04.10.2021
Erstellt
29.09.2021 08:44