AN/0746/2022
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.1
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV4)
5276 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Elke Schroeder (Klima Freunde)
Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin
Volker Spelthann Henriette Reker
Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus
50825 Köln 50667 Köln
Eingang beim Bezirksbürgermeister:
AN/0746/2022
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau
Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.1
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Einzelmandatsträgerin Elke Schroeder
(KLIMA FREUNDE) stellen folgenden Änderungsantrag für die Sitzung der Bezirksvertretung
Ehrenfeld am 04.04.2022:
Der Beschluss soll wie folgt geändert werden:
Beschluss
Der Stadtentwicklungsausschuss
1. beschließt, den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefass-
ten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be-
bauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – Ar-
beitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – auf-
zuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.
2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetz buch (BauGB) ein Bebauungsplanverfah-
ren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel
125 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln -
Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen, Einzelhandel und Beherbergungsbe-
trieb festzusetzen;
- 2 -
3. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan)
zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili-
gung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informa tionsveran-
staltung).
4. Bei der Planung des Einzelhandels ist das Einzelhandels - und Zentrenkonzept
der Stadt Köln sowie dessen Fortschreibung zu beachten.
5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein-
schränkung zustimmt.
Darüber hinaus spricht sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Sicherung der Klub-
und Kulturszene für folgendes Verfahren aus:
Bei dem gesamten Bauprojekt hat der Schutz von Kulturstätten oberste Priori-
tät. Der Investor und die Clubbetreiber*innen bilden zur Gewährleistung dieses
Ziels Workshops in welchen mögliche Problempunkte und Konflikte zwischen
der künftigen Nutzung des Geländes sowie der bestehenden und schützens-
werten Clubkultur diskutiert und beseitigt werden. Die Verwaltung wird gebeten
zu prüfen und darzustellen, wie die Ergebnisse dieses Workshops für den In-
vestor rechtlich bindende Wirkung entfalten können.“
Begründung
Zu Punkt 3: Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach Modell 1
ist für das Projekt „Ehrenfel dgürtel 125“ nicht ausreichend. Das Projekt ist von großem öf-
fentlichen Interesse und weist hohes Konfliktpotential auf. Im Rahmen einer öffentlichen In-
formationsveranstaltung soll der Investor seine Planung vorstellen und sich den Bedenken
und Fragen der Öffentlichkeit in Präsenz stellen.
Zu Punkt 4: Der Standort Ehrenfeldgürtel 125 liegt nach derzeitiger Beschlusslage im Nah-
versorgungszentrum Ehrenfeld Ost/ Subbelrather Straße. In den Stadteilzentren Neuehren-
feld/ Landmannstraße und Ehrenfeld/Subbelrather Straße hat es in den letzten Jahren be-
reits eine schleichende Verschlechterung der Versorgungssituation gegeben, die betraf u.a.
Drogerieartikel (Rossmann Landmannstraße), Metzgereien, Bäcker, Reinigung, Bankfiliale
sowie weitere Einzelhandelsgeschäfte. Die Pandemie hat diese Tendenz im gesamten Be-
zirk Ehrenfeld durch zunehmenden Onlinehandel, Online -Banking sowie zahlreiche Liefer-
dienste (Gorilla, Flink, Getränkepest, Lieferando) verstärkt. Die Versorgungslage in unmittel-
barer Nähe zum Bhf. Ehrenfeld ist auch bei anzunehmender Vergrößerung der Einwohner-
zahl aus ca. 300 WE in der unmittelbaren Umgebung als überaus ausreichend zu bezeich-
nen. Das Ziel, in dem Bauprojekt einen 1.800 qm großen Supermarkt mit Getränkemarkt und
Frischeabteilung anzusiedeln, entspricht nicht den Zielen des Kölner Einzelhands- und Zen-
trenkonzeptes, da es die umliegenden Einzelhandelsgeschäfte, Getränke- und Supermärkte
erheblich beeinträchtigen würde. Bei der Planung des Bauprojektes ist aus diesem Grund
der Einbezug und die Beachtung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept unabdingbar.
- 3 -
Zu dem Workshopverfahren: Der Investor sowie die Clubbetreiber*innen stehen bereits in
intensivem Austausch miteinander. Es hat sich gezeigt, dass es noch einige ungeklärte Kon-
flikte bezüglich der künftigen Nutzung des Geländes Ehrenfeldgürtel 125 sowie dem Kultur-
raumschutz besteht. Aus diesem Grund haben sich die Savvy sowie die Clubbetreiber*innen
darauf geeinigt, mögliche ungeklärten Fragen in gemeinsamen Workshops zu klären. Die
Ergebnisse dieser Workshops sollen in sämtlichen weiteren Planungsschritten Berücksichti-
gung finden, um einer möglichen Verdrängung von Kulturräumen entgegenzuwirken.
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Esther Kings Elke Schroeder
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen KLIMA FREUNDE
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0746/2022
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne)
- Datum
- 04.04.2022
- Erstellt
- 01.04.2022 09:22