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Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.1

Gem. Änderungsantrag BV4 (Grüne) AN/0746/2022 vom 04.04.2022

Stand: Am 04.04.2022 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) geändert beschlossen.

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    Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Elke Schroeder (Klima Freunde) Herrn Bezirksbürgermeister Frau Oberbürgermeisterin Volker Spelthann Henriette Reker Venloer Str. 419 - 421 Hist. Rathaus 50825 Köln 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/0746/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.04.2022 Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Frau Schroeder (Klima Freunde) zu TOP 10.1 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Einzelmandatsträgerin Elke Schroeder (KLIMA FREUNDE) stellen folgenden Änderungsantrag für die Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 04.04.2022: Der Beschluss soll wie folgt geändert werden: Beschluss Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) am 09.11.2017 gefass- ten Einleitungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Be- bauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – Ar- beitstitel: Geschäfts- und Wohngebäude Ehrenfeldgürtel 125 in Köln-Ehrenfeld – auf- zuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. 2. beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetz buch (BauGB) ein Bebauungsplanverfah- ren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet Grundstück Ehrenfeldgürtel 125 —Arbeitstitel: Ehrenfeldgürtel 125 – Wohnen und Einzelhandel – in Köln - Ehrenfeld — einzuleiten mit dem Ziel, Wohnen, Einzelhandel und Beherbergungsbe- trieb festzusetzen; - 2 - 3. nimmt das städtebauliche Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2 (öffentliche Informa tionsveran- staltung). 4. Bei der Planung des Einzelhandels ist das Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt Köln sowie dessen Fortschreibung zu beachten. 5. verzichtet auf nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretung Ehrenfeld ohne Ein- schränkung zustimmt. Darüber hinaus spricht sich die Bezirksvertretung Ehrenfeld zur Sicherung der Klub- und Kulturszene für folgendes Verfahren aus: Bei dem gesamten Bauprojekt hat der Schutz von Kulturstätten oberste Priori- tät. Der Investor und die Clubbetreiber*innen bilden zur Gewährleistung dieses Ziels Workshops in welchen mögliche Problempunkte und Konflikte zwischen der künftigen Nutzung des Geländes sowie der bestehenden und schützens- werten Clubkultur diskutiert und beseitigt werden. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen und darzustellen, wie die Ergebnisse dieses Workshops für den In- vestor rechtlich bindende Wirkung entfalten können.“ Begründung Zu Punkt 3: Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach Modell 1 ist für das Projekt „Ehrenfel dgürtel 125“ nicht ausreichend. Das Projekt ist von großem öf- fentlichen Interesse und weist hohes Konfliktpotential auf. Im Rahmen einer öffentlichen In- formationsveranstaltung soll der Investor seine Planung vorstellen und sich den Bedenken und Fragen der Öffentlichkeit in Präsenz stellen. Zu Punkt 4: Der Standort Ehrenfeldgürtel 125 liegt nach derzeitiger Beschlusslage im Nah- versorgungszentrum Ehrenfeld Ost/ Subbelrather Straße. In den Stadteilzentren Neuehren- feld/ Landmannstraße und Ehrenfeld/Subbelrather Straße hat es in den letzten Jahren be- reits eine schleichende Verschlechterung der Versorgungssituation gegeben, die betraf u.a. Drogerieartikel (Rossmann Landmannstraße), Metzgereien, Bäcker, Reinigung, Bankfiliale sowie weitere Einzelhandelsgeschäfte. Die Pandemie hat diese Tendenz im gesamten Be- zirk Ehrenfeld durch zunehmenden Onlinehandel, Online -Banking sowie zahlreiche Liefer- dienste (Gorilla, Flink, Getränkepest, Lieferando) verstärkt. Die Versorgungslage in unmittel- barer Nähe zum Bhf. Ehrenfeld ist auch bei anzunehmender Vergrößerung der Einwohner- zahl aus ca. 300 WE in der unmittelbaren Umgebung als überaus ausreichend zu bezeich- nen. Das Ziel, in dem Bauprojekt einen 1.800 qm großen Supermarkt mit Getränkemarkt und Frischeabteilung anzusiedeln, entspricht nicht den Zielen des Kölner Einzelhands- und Zen- trenkonzeptes, da es die umliegenden Einzelhandelsgeschäfte, Getränke- und Supermärkte erheblich beeinträchtigen würde. Bei der Planung des Bauprojektes ist aus diesem Grund der Einbezug und die Beachtung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept unabdingbar. - 3 - Zu dem Workshopverfahren: Der Investor sowie die Clubbetreiber*innen stehen bereits in intensivem Austausch miteinander. Es hat sich gezeigt, dass es noch einige ungeklärte Kon- flikte bezüglich der künftigen Nutzung des Geländes Ehrenfeldgürtel 125 sowie dem Kultur- raumschutz besteht. Aus diesem Grund haben sich die Savvy sowie die Clubbetreiber*innen darauf geeinigt, mögliche ungeklärten Fragen in gemeinsamen Workshops zu klären. Die Ergebnisse dieser Workshops sollen in sämtlichen weiteren Planungsschritten Berücksichti- gung finden, um einer möglichen Verdrängung von Kulturräumen entgegenzuwirken. Mit freundlichen Grüßen Gez. Esther Kings Elke Schroeder Fraktion Bündnis 90/Die Grünen KLIMA FREUNDE

Beratungsverlauf

  1. 04.04.2022

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 10.1.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: geändert beschlossen

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