V/0764/2018/2
Verpachtung einer städtischen landwirtschaftlichen Ackerfläche am Reiner-Klimke-Weg, 48163 Münster, Stadtbezirk Münster-West, für ökologischen Landbau
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Beschlussvorlage
3764 Zeichen
V/0764/2018/2 V/0764/2018/2 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verpachtung einer städtischen landwirtschaftlichen Ackerfläche am Reiner-Klimke-Weg, 48163 Münster, Stadtbezirk Münster-West, für ökologischen Landbau Beratungsfolge 06.02.2019 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Fl ä- chenmanagement Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung 1. Die Verwaltung wird ermächtigt, landwirtschaftliche Flächen für ökologischen Landbau abwe i- chend vom Beschluss V/0907/2012 mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per Au s- schreibung gegen Höchstgebot zu verpachten. Betreiber von gewerblichen Bioga sanlagen wer- den vom Gebotsverfahren ausgeschlossen. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, eine städtische landwirtschaftliche Fläche von ca. 9 ha am Rei- ner-Klimke-Weg für ökologischen Landbau mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per Ausschreibung gegen Höchstgebot an Landwirte aus Münster zu verpachten. Sofern keine B e- werbungen für ökologischen Landbau von Landwirten aus Münster eingereicht werden, können auch Bewerbungen von anderen Bewerbern innerhalb und außerhalb von Münster für eine Nut- zung durch ökologischen Landbau zugelassen werden. 1. Die Verwaltung wird abweichend vom Beschluss V/0907/2012 ermächtigt, eine in einem Ei n- zelfall die städtische landwirtschaftliche Fläche von ca. 9 ha am Reiner -Klimke-Weg für ökolo- gischen Landbau mit einer Pachtvertragslaufzeit von 10 Jahren per Ausschreibung gegen zum Höchstgebot an Landwirte aus Münster zu verpachten. Betreiber von gewerblichen Biogasanla- gen werden vom Gebotsverfahren ausgeschlossen. Sofern keine Bewerbungen für ö kologi- schen Landbau von Landwirten aus Münster eingereicht werden, können auch Bewerbungen von anderen Bewerbern innerhalb und außerhalb von Münster für eine Nutzung durch ökolog i- schen Landbau zugelassen werden. An der Ausschreibung können neben Landwirt en auch Integrationsbetriebe mit Zula s- sung für den ökologischen Landbau teilnehmen. Die Umwandlung in eine ökologisch bewirtschaftete Fläche soll als Kompensationsma ß- nahme anerkannt werden. Amt für Immobilienmanagement 15.01.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Schlieper Telefon: 492-2336 SchlieperL@stadt- muenster.de - 2 - V/0764/2018/2 3. 2. Die Verwaltung wird dem Ausschuss nach dem ersten Pachtjahr über die Verpachtung und die Bewirtschaftung berichten. 4. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit anderen Eigentümer/innen und Bewirtschafter/innen lan d- wirtschaftlicher Flächen - z. B. im Rahmen des Runden Tisches Biodiversität - Kontakt aufzu- nehmen und zu einer Reduzierung von chemisch-synthetischen Pestiziden zu bewegen. 5. 4. Die Anregung des Aktionsbündnisses Gentechnikfreie Stadt Münster vom 29.09.2016 (2016-00178) zum Einsatz chemisch -synthetischer Pestizide ist durch diesen Beschluss erl e- digt. II. Finanzielle Auswirkungen Die verbindliche Beurteilung einer Änderung von Pachteinnahmen ist erst nach einer Ausschreibung möglich. Begründung: Der geänderte Beschlussvorschlag zu 1. wurde durch den Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen am 28.11.2018 einstimmig empfohlen. Die Verpachtung erfolgt auf Grundlage der "Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologi- schen/biologischen Erzeugnissen". Eine Verpachtung kann auch an Integrationsbetriebe mit Zulas- sung für den ökologischen Landbau erfolgen. Eine Anerkennung des ökologischen Ackerbaues als Ausgleichsmaßnahme auf der Ackerfläche kann erfolgen, sofern dem keine förderschädlichen Tatbestände entgegenstehen. I. A. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Reiner-Klimke-Weg
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Details
- Aktenzeichen
- V/0764/2018/2
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.01.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37