Mandari Insight

3461/2023

Parkstadt Süd - Neuplanung Jean-Löring-Sportpark Hier: Ergebnise der Nutzerbedarfs-Analyse

Mitteilung Ausschuss 28.11.2023

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Anlage 1 JLSP Nutzerbedarfsplanung

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll BV2 vom 22.01.2024

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Ansehen

Anlage 1 JLSP Nutzerbedarfsplanung

268282 Zeichen

Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark
Synthese (Kurzfassung)

2
Impressum
Bismarckstraße 60
50672 Köln, Deutschland
Jörg Neubig, Architekt BDA und Stadtplaner DASL
Simon Hubacher, Architekt ETH/SIA
info@neubighubacher.de
www.neubighubacher.de
 Köln, Juli 2023
Stadt Köln
vertreten durch das Sportamt der Stadt Köln
Olympiaweg 7
50993 Köln
Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark
Impressum

3
Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark
Zusammenfassung �������������������������������������������������������������������������4
Zusammenfassung der Nutzerbedarfsplanung ������������������������������� 4
Projektkontext klären
Ausgangslage, Anlass und Ziele ������������������������������������������������������6
Planungskontext ����������������������������������������������������������������������������6
Planungsziel und -inhalte ��������������������������������������������������������������� 6
Prämissen und Charta der Nutzerbedarfsermittlung  ���������������������� 7
Prämissen der Nutzerbedarfsplanung ���������������������������������������������7
Charta/“Spielregeln“ für den Parkstadt Süd-Planungsraum ������������7
Beteiligte ����������������������������������������������������������������������������������������8
Akteurssteckbriefe �������������������������������������������������������������������������8
Rahmenterminplan ������������������������������������������������������������������������ 9
Projektziel ermitteln
Projekt Parkstadt Süd, Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark ���10
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt ����������������������������������������10
Einordnung des Projekts durch den Vorhabenträger ���������������������11
Planskizze Sportpark Süd - Geltungsbereich ����������������������������������12
Bedarfsanmeldung und Flächenbedarf der Beteiligten ������������������13
Festlegung der Abgrenzung des Plangebiets ���������������������������������14
Information erfassen und auswerten
Organisationsanalyse ������������������������������������������������������������������� 15
Bedarfsanforderungen der beteiligten Akteure����������������������������� 15
Bedarfsanforderungen Dritter ������������������������������������������������������16
Flächenmoderation ���������������������������������������������������������������������� 17
Funktionale Zusammenhänge ������������������������������������������������������ 17
Raumprogramm ���������������������������������������������������������������������������19
Übersicht �������������������������������������������������������������������������������� 19
Kostengerüst ��������������������������������������������������������������������������������20
Übersicht Kosten Jean-Löring-Sportpark ���������������������������������������20
Risiken des Bauvorhabens ������������������������������������������������������������ 22
Einschätzung der Risiken �������������������������������������������������������������� 22
Bedarfsplan erstellen - Teil I
Plausibilisierung der Flächen �������������������������������������������������������� 24
Varianten der Testplanungen ��������������������������������������������������������24
Variante A ������������������������������������������������������������������������������������ 24
Variante B�1 ����������������������������������������������������������������������������������24
Variante B�2 ����������������������������������������������������������������������������������24
Arbeitshypothese für Synthese �����������������������������������������������������25
Pläne zur Arbeitshypothese ���������������������������������������������������������� 26
Bauabschnitte ������������������������������������������������������������������������������ 26
Technikflächen ����������������������������������������������������������������������������� 28
Verkehr, Erschließung und Tiefgarage ������������������������������������������ 29
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Rahmenbedingungen �������������������������������������������������������������������30
Städtebau und Planungsrecht �������������������������������������������������������30
Abstandsflächen ���������������������������������������������������������������������������31
Stadtgrün und Klima �������������������������������������������������������������������� 32
Artenschutz ����������������������������������������������������������������������������������33
Regenwassermanagement �����������������������������������������������������������34
Sonderthema Boden ���������������������������������������������������������������������35
Leitungsauskunft ������������������������������������������������������������������������� 36
Eigentumsverhältnisse ����������������������������������������������������������������� 36
Inklusion, Barrierefreiheit und Belange behinderter Personen ������37
Brandschutz ��������������������������������������������������������������������������������� 38
Immissions- und Emissionsschutz �������������������������������������������������39
Verkehrskonzept ��������������������������������������������������������������������������40
Mobilitätskonzept ������������������������������������������������������������������������41
Übersicht Stellplatznachweis PKW ����������������������������������������������� 41
Nachhaltigkeit ������������������������������������������������������������������������������43
Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark
Inhaltsverzeichnis

4
Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark
Zusammenfassung
210 FAHRRÄDER
58.00
SPORTHALLE
6-fach
MULTIFUNK-
TIONS-/RECRE-
ATIONAREA 
S. C. FORTUNA 
inkl. Terrasse
51.60
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
35 LASTENFAHRRÄDER
BOLZPLATZ
Käfig auf 
dem Dach
21 x 34 m
Außen-
aufenthalts-
bereich
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
47,30
46,30
46,20
46,90
47,00
46,20
44,00
44,80
45,55
46,30
46,20
46,90
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(44,70)
(45,10)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(45,10)
3,5 %
2,0 %
Haupteingang
Sporthalle
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
5,00
6,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
4,00
3,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
10,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
10,00
7,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
7,00
7,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
4,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
4,00
6,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
7,00
7,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,004,00
4,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
12,00
8,00
7,00
8,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
9,00
14,00
13,00
12,00
6,00
9,00
6,004,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
14,00
13,00
9,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
8,00
9,00
7,00
7,00
18,00
9,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
4,00
6,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
8,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
7,00
6,00
6,00
9,00
9,00
5,00
5,00
5,00
6,00
17,00
12,00
14,00
4,00
5,00
4,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
5,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
2,00
2,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
5,00
7,00
9,00
10,00
10,00
10,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
7,00
12,00
11,00
3,00
TG
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
Nebeneingang
Presse/Medien/Spielbetrieb
städtebaulicher Betrachtungsbereich
TRIBÜNE
48.00
46.00
50.50
46.50
45.80
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterwhg.
48.40
9,00
8,00
6,00
6,00
14,00
14,00
9,00
9,00
6,00
5,00
50.70
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
10,00
4,00
4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
4 Stellplätze Ü-Wagen
(23 x 5,5 m)
MIXED-ZONE
- Multifunktionsfeld 
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
0,00m 100,00m
Baugrundstück
10 SPRINTERSTELL-
PLÄTZE (Polizei)
7,00
8,00
10,00
7,00
8,00
8,00
9,00
8,00
5,00
8,00
10,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
5,00
5,00
7,00
8,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
7,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
5,00
5,00
10,00
7,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
3,00
3,00
2,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
8,00
5,00
8,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
4,00
2,00
6,00
6,00
4,00
6,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
8,00
6,00
6,00
SCHULSPORT ATHLETIK
Wiederherstellung KSS
47.43
48.28
45.56
45.58
46.2048.34
5,00
5,00
5,00
6,00
8,00
9,00
8,00
5,00
4,00
4,00
4,00
8,00
9,00
6,00
15,00
7,00
TREFFPUNKT
565 m
2
GARDEROBE
N
Umsetzung Bauprogramm
Die vorliegende Machbarkeitsuntersuchung zeigt, dass der Umfang des Baupro-
gramms, inkl. der Sportfelder nach Maßgabe des Deutschen Fußball Verbands, 
umgesetzt werden kann. Darüber hinaus ist die Anlage zusätzlicher Sportfelder 
für Freizeitsport, Schulsport und Behindertensport möglich.
Hinweis Außenflächen
Bei einer Umsetzung der geplanten Sporthalle in eingeschossiger Bauweise sind 
die, für Außenflächen zum Aufenthalt auf dem Grundstück, verbleibenden Flä-
chen sehr knapp bemessen. Großzügigere Außenflächen sind bei einer Umset-
zung der Sporthalle in zwei Geschossen (Stapelung der zwei Dreifach-Sporthal-
len) möglich.
Städtebaulicher Betrachtungsbereich
Mir der Realisierung des Sportparks Süd als Teilprojekt des Projekts Parkstadt 
Süd und des Masterplans Innerer Grüngürtel sowie der direkten Verknüpfung 
mit den Nutzungen des benachbarten Südstadions wird die städtebauliche Be-
trachtung des direkten Umgebungsbereichs des Baugrundstücks erforderlich. 
Eine Neugestaltung der, das Grundstück umgebenden, Straßenbereiche defi -
niert die verkehrliche Erschließung und stellt die Einbindung der geplanten Nut-
zungen in die Umgebung her:
Straßenbereich Klaus-Ulonska-Weg (Nord):
- Schnittstelle zur Planung Parkstadt Süd (RMP) als Tempo 30 -Zone
- Vorbereich Südstadion (Tor 1, Tor 4) mit Publikumsverkehr
- Zufahrt Jean-Löring-Sportpark für Einsatzfahrzeuge und Gäste 
- Stellplätze für Einsatzfahrzeuge
- Zufahrt und Stellplätze Tierheim
Straßenbereich Am Vorgebirgstor (Süd):
- Schnittstelle/Anbindung Stadtteil Zollstock
- Shared Space / Tempo 30-Zone
- Vorbereich Südstadion (Tor 2, Tor 3) mit Publikumsverkehr
- Vorbereich Sporthalle Haupteingang Sporthalle mit Publikumsverkehr
- Vorbereich Grundstück mit Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge
Straßenbereich Vorgebirgsstraße (Ost):
- Schnittstelle zum Vorgebirgspark
- Zufahrt Betriebshof und Tiefgarage
Zusammenfassung der Nutzerbedarfsplanung
Lageplan Vorzugsvariante (Abbildung: neubig hubacher)

5
Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark
Zusammenfassung
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
SCHULSPORT ATHLETIK
Wiederherstellung KSS
48.00
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GARDEROBE
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
TECHNIK
SPORTHALLE
6-fach
MULTIFUNK-
TIONS-/RECRE-
ATIONAREA 
S. C. FORTUNA 
inkl. Terrasse
BOLZPLATZ
Käfig auf 
dem Dach
21 x 34 m
Außen-
aufenthalts-
bereich
58.00
51.60
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
TREFFPUNKT
565 m
2
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
4,00
3,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
10,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
10,00
7,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
7,00
7,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
4,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
4,00
6,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,004,00
4,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
12,00
8,00
7,00
8,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
9,00
14,00
13,00
12,00
6,00
9,00
6,004,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
14,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
9,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
6,00
8,00
9,00
7,00
7,00
18,00
9,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
6,006,00
4,00
6,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
4,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
7,00
6,00
6,00
9,00
9,00
5,00
5,00
5,00
6,00
17,00
12,00
14,00
4,00
5,00
4,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
5,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
2,00
2,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
5,00
7,00
9,00
10,00
10,00
10,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
7,00
12,00
11,00
3,00
TRIBÜNE
48.00
50.50
46.50
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterwhg.
48.40
Leit-
stelle
Gewahr-
sam
SNG 2
SNG 1
9,00
8,00
6,00
6,00
14,00
14,00
9,00
9,00
6,00
5,00
Ausgang
TG
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
210 FAHRRÄDER
10 SPRINTERSTELLPLÄTZE (Polizei)/Beh.stpl. im Alltag
10 SPRINTERSTELL-
PLÄTZE (Polizei)
4,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,005,00 5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00 3,00
10,00
4,00 4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
4%
47,30
46,30
46,20
46,90
47,00
46,20
44,00
44,80
45,55
46,30
46,20
46,90
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(44,70)
(45,10)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(45,10)
3,5 %
2,0 %
45.80
4%
6%
HAUPTEINGANG
Sporthalle
NEBENEINGANG
Presse/Medien/Spielbetrieb
48.00 Ausgang
TG
Zufahrt Feuerwehr
54 STELLPLÄTZE
54 STELLPLÄTZE
54 STELLPLÄTZE
45.00
13 BEH.STELLPLÄTZE
FAHRRAD-
STELLPLÄTZE
Ausgang
TG
50.70
6%
35 LASTENFAHRRÄDER
MIXED-ZONE
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
48.00
städtebaulicher Betrachtungsbereich
Baugrundstück
4 Stellplätze
Ü-Wagen (23 x 5,5 m)
ZUFAHRT
auf das Gelände
Feuerwehraufstellfläche
ZUFAHRT
TG + Betriebshof
Anbindung
Sporthalle
Feuerwehraufstellfläche
Feuerwehraufstellfläche
Feuerwehraufstellfläche
46.00
EINGANG
EINGANG
48.28
45.58
46.2048.34
45.80
0,00m 100,00m
Feuerwehraufstellfläche
VERBINDUNG FUSSGÄNGER
TECHNIK
N
Bauabschnitte
Folgenden Anforderungen/Abhängigkeiten erfordern eine Umsetzung der Pla-
nung in Bauabschnitten:
• Fortlaufender Sporthallen-Betrieb (im Bestandsgebäude, im Neubau nach 
Umzug)
• Fortlaufender Betrieb Betriebshof (im Bestandsgebäude, im Neubau nach 
Umzug)
• Fortlaufende Nutzung einer Mixed-Zone 
• Parallele Umsetzung von Neubau Sporthalle und Tiefgarage (Stellplatz -
nachweis)
Für die Aufteilung des Planungsgrundstück in Bauabschnitte sind unterschied -
liche Varianten möglich. Die Machbarkeitsuntersuchung stellt eine Variante 
zur Bauabschnittsbildung dar, bei der zu jeder Phase die o.g. Bedingungen er -
füllt sind und darüber hinaus fortlaufend ein Großfeld-Sportfeld zur Verfügung 
steht.
Budget
Besonderheiten des Vorhabens, wie die Tiefgarage, Integration des Bedarfs 
des S.C.Fortuna, die angestrebte Photovoltaik-Nutzung, Bereitstellung der In -
frastruktur für den Katastrophenschutz, die Nutzung des Sporthallendachs als 
Sportfläche, die Kosten für Einfriedung und Trainingsbeleuchtung sowie die un-
umgänglichen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Altlasten der histo-
rischen Deponieverfüllungen sind in das Kostengerüst eingeflossen. Auch zum 
Umfang der Technikflächen erfolgte eine erste Plausibilisierung, die im Baupro-
gramm berücksichtigt wurde. 
Die Ersteinschätzung der Brutto-Gesamtkosten umfassen auch Kosten für den 
Abbruch der Sporthalle und den Rückbau der bestehenden Sportanlagen.  Die 
Gesamtkostenbetrachtung umfasst zudem eine Ersteinschätzung der Kosten 
für die Ausstattung (KG 600 gem. DIN 276).
In den Brutto-Gesamtkosten ist aufgrund des frühen Planungsstadiums zudem 
ein Zuschlag von 25 % für Unvorhergesehenes enthalten.  
Verkehrliche Erschließung
Als Ergebnis der Variantenuntersuchung für die Erschließung hat sich gezeigt, 
dass die zukünftige Erschließung von Tierheim, Stadion und Sportpark über den 
Höninger Weg am vorteilhaftesten ist.
Ziel ist, dass die neue Anbindung über den Höninger Weg ausschließlich dem 
Funktionalverkehr vorbehalten wird. Dies gilt auch für das Tierheim. Stellplätze 
für Besucher*innen und Mitarbeitende des Tierheims können in der unterirdi -
schen Stellplatzanlage des Sportparks angeboten werden. Dadurch kann die 
Fläche zwischen Tierheim und Sportpark ebenfalls in das zukünftige Planungs -
konzept der Neukonzipierung einbezogen werden. Weiterer Mehrwert dieses 
Lösungsansatzes besteht darin, dass hier, ohne weiteren Flächenverbrauch, die 
notwendigen Warte- und Aufstellflächen der Polizeihundertschaft bei Risikos -
pielen im Südstadion verortet werden können.
Zur Anbindung des Inneren Grüngürtels an den Stadtteil Zollstock wird eine 
tagsüber geöffnete Verbindung zwischen der Straße Am Vorgebirgstor und 
dem Klaus-Ulonska-Weg als Planungsvorgabe aufgenommen. Nach 22 Uhr soll 
der eingefriedete Sportpark aus sicherheitstechnischen Aspekten abschließbar 
konzipiert werden.
Stellplätze
Ein weiteres Ergebnis der Nutzerbedarfsplanung ist, dass zugunsten der Sport-
flächen auf eine oberirdische Lösung für die notwendigen Stellplätze verzichtet 
werden soll. Stattdessen ist eine Tiefgarage zu bauen. Diese sollte möglichst 
außerhalb der   kontaminierten Verfüllungen der dortigen ehemaligen Deponie 
realisiert werden. Dies ist dadurch sichergestellt, dass ein Teil der als Kunstra -
senfelder ausgestalteten Außensportanlagen unterbaut werden. Dabei wird 
davon ausgegangen, dass diese, aufgrund der Anforderungen an die Barriere -
freiheit, ungefähr in einer Höhenlage der bestehenden Sportfelder liegen.
Mobilitätsstation, Quartiersgarage
Als Standort für die im vorliegenden Mobilitätskonzept geforderte Mobilitäts -
station (Drehscheibe ÖPNV, Fahrrad, Car-Sharing, etc.) wird der Eckbereich 
Höninger Weg/Am Vorgebirgstor angestrebt. Die Fragestellung wird im städ -
tebaulichen Ideenteil des Planungswettbewerbs zur Diskussion gestellt. Ebenso 
ist eine Konzeption der o.g. Tiefgarage als Quartiersgarage ggfs. unter Einbe -
zug der Wohnbebauung zwischen Höninger Weg und Bremsstraße möglich. 
Dies könnte auch eine Auslastung der Tiefgarage in der Nacht erreichen, und so 
den Stadtraum Am Vorgebirgstor von Stellplätzen entlasten.
Bauabschnitte - Alternative 3: BA 1A, BA 1B, BA 2 (Abbildung: neubig hubacher)
Verkehr und Erschließung (Abbildung: neubig hubacher)
10 SPRINTERSTELL-
PLÄTZE (Polizei)
4 Stellplätze Ü-Wagen
(23 x 5,5 m)
MIXED-ZONE
- Multifunktionsfeld 
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
58.00
SPORTHALLE
6-fach
MULTIFUNK-
TIONS-/RECRE-
ATIONAREA 
S. C. FORTUNA 
inkl. Terrasse
51.60
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
35 LASTENFAHRRÄDER
BOLZPLATZ
Käfig auf 
dem Dach
21 x 34 m
Außen-
aufenthalts-
bereich
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
TREFFPUNKT
56
5 m
2
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
47,30
46,30
47,30
46,20
46,90
47,00
47,00
46,20
49,7049,80
44,00
44,80
45,55
45,70
46,30
47,30
46,20
46,90
47,00
49,7049,80
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(45,70)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(50,50)
(46,50)
(44,70)
(45,10)
(47,35)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(45,70)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(50,50)
(46,50)
(45,10)
(47,35)5,0 %
3,5 %
2,0 %
Haupteingang 
Sporthalle
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
5,00
4,00
6,00 4,00
5,00
6,00
4,00
3,00
4,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
4,00
9,00
8,00
6,00
9,00
6,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
5,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
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6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
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4,00
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5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
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8,00
8,00
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5,00
5,00
8,00
8,00
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6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
6,00
6,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
5,00
8,00
8,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00
4,00
4,00
4,00
5,00
3,00
3,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
12,00
4,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
9,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
6,00
8,00
9,00
7,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
6,006,00
4,00
6,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
4,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
4,00
7,00
6,00
9,00
5,00
12,00
14,00
4,00
4,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
5,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
8,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,0012,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,008,00
8,008,00
10,00
10,00
12,00 12,00
7,00
12,00
11,00
3,00
TG
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
Nebeneingang 
Presse/Medien/Spielbetrieb
Baugrundstück
städtebaulicher Betrachtungsbereich
TRIBÜNE
48.00
46.00
50.50
46.50
45.80
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterw
hg.
48.40
9,00
8,00
6,00
6,00
14,00
14,00
9,00
9,00
6,00
5,00
50.70
4,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
10,00
4,00
4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
GARDEROBE
210 FAHRRÄDER
0,00m 100,00m
BA 1A:
Realisierung
Baulogistik
BA 1B
BA 1A:
Aushub
BA 1B:
Realisierung
BA 1B:
Realisierung
Baulogistik
BA  2
BA 2:
Realisierung
BA 2:
Realisierung
BA 1B:
INTERIMS
MIXED-ZONE
Baulogistik
BA 1A
BA 1A:
Aushub
BA 1B:
Realisierung
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
4,00
SCHULSPORT ATHLETIK
Wiederherstellung KSS
BA 2:
Realisierung

6
Projektkontext klären
Ausgangslage, Anlass und Ziele
Das Projekt „Neukonzipierung des Jean-Löring-Sportpark“ ist ein Teilprojekt der 
Parkstadt Süd, Kölns größtes Stadtentwicklungsprojekt der kommenden Jahre. 
Ziele sind insbesondere die Weiterentwicklung der städtischen Gestalt im Kölner 
Süden durch Vollendung des inneren Grüngürtels bis an den Rhein sowie die Schaf-
fung von zusätzlichem Wohn- und Arbeitsraum. Hierbei bildet die Neustrukturie-
rung der Bezirkssportanlage Jean-Löring-Sportpark einen bedeutsamen Baustein 
im Gesamtprojekt zur Weiterentwicklung der für Sportzwecke genutzten Fläche.
Mit der erfolgreichen Durchführung intensiver Planungsverfahren, zunächst dem 
sogenannten Kooperativen Verfahren und anschließend städtebaulich vertiefend 
mit der sogenannten Integrierten Planung, konnte eine Planungsbasis geschaffen 
werden, um nun nachfolgend in die weiteren Phasen der landschaftsplanerischen 
und architektonischen Wettbewerbsverfahren und die verbindliche Bauleitpla -
nung einzusteigen.
Die Bezirkssportanlage Jean-Löring-Sportpark (JLSP) bildet zusammen mit dem 
Südstadion einen eigenständigen Teilabschnitt des Gesamtprojekts Parkstadt 
Süd. Folgende Akteure wirken an diesem Teilprojekt mit:
• Sportamt
• Stadtplanungsamt 
• Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
• Kölner Sportstätten GmbH
• S. C. Fortuna
Die Gesamtkoordination des Projekts Parkstadt Süd wird vom Entwicklungsträ -
ger moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemein -
deentwicklung mbH, betreut. Die Belange des im Teilabschnitt westlich der Vor -
gebirgsstraße gelegenen Tierheims werden vom Amt für Landschaftspflege und 
Grünflächen vertreten. Der Planungskontext mit dem Südstadion wirft zudem 
Fragestellungen der verkehrlichen Erschließung und der Sicherheit auf, sodass 
folgende weitere Akteure in die Nutzerbedarfsplanung und die Formulierung von 
Projektzielen einzubeziehen waren:
• Fachdienststellen zu Verkehrsthemen
• Verkehrsplaner*innen
• Feuerwehr und Rettungsdienst
• Polizei
Die Neustrukturierung des Jean-Löring-Sportparks ist nicht zuletzt aufgrund des 
notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsbedarfs der bestehenden sportlichen 
Anlagen, der mit der Realisierung der Parkstadt Süd entstehenden neuen Raum -
bedarfe für den Individualsport sowie wegen veränderter Anforderungen an 
Anlagen für den Leistungs- und Breitensport durch Drittnutzer als Teilprojekt im 
Gesamtprojekt Parkstadt Süd vordringlich umzusetzen. Insbesondere gilt es, die 
Erfordernisse für die Erhaltung des Betriebes des Südstadions, die in Teilen auf den 
Flächen der Bezirkssportanlage untergebracht sind, die Be lange des ansässigen 
Vereins S.C. Fortuna Köln e. V. und den Betriebshof entsprechend in die Neukonzi-
pierung des Sportparks zu integrieren.
Ziel ist es, den heutigen Sportpark in eine zukunftsfähige Sportlandschaft zu ver -
wandeln, die den jetzigen und zukünftigen Ansprüchen der Vereine, des Schul -
sports und der wachsenden Wohnbevölkerung Rechnung trägt und damit das 
Sportangebot der Stadt insgesamt stärkt. Vor diesem Hintergrund ist das Spor -
tamt der Stadt Köln damit beauftragt im Rahmen der Neustrukturierung des 
Sportparks eine Sechsfach-Sporthalle zu bauen. Auf den Außenflächen sind neben 
drei Großspielfeldern in Kunststoffrasenausführung, weitere Kleinspielfelder für 
weitere, öffentlich zugängliche Sportangebote zu planen. Die Realisierung muss 
bei laufendem Betrieb der bestehenden Sporthalle erfolgen.
Um der architektonischen und landschaftsräumlichen Bedeutung des Projektes, 
insbesondere seiner Rolle in der Parkstadt Süd zu entsprechen und die bestmögli-
che Lösung zur Entwicklung einer modernen Sportlandschaft zu erhalten, bedarf 
es eines planerischen Konzeptes, welches die Bedarfe der verschiedenen Akteure 
vor Ort so weit wie möglich in Einklang bringt, einen zukunftsfähigen Sportpark 
schafft und in die Gesamtplanung der Parkstadt Süd integriert ist und mit dem 
in Erarbeitung befindlichen Plankonzept des zweiten Pilotprojekts „Verlängerung 
des Inneren Grüngürtels“ kompatibel ist.
© Thomas Wolf, www.foto-tw.de
 Luftbild  Jean-Löring-Sportpark
zum Vertrag
"Erstellung Nutzerbedarfsplanung"
                                   Anlage 7
Parkstadt Süd - Teilprojekt "Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark"
Abb. 2: Heutige Anordnung der Sportfelder des Jean-Löring-Sportparks (Luftbild: Stadt Köln)
Abb. 1: Standortbereich Jean-Löring-Sportpark, Lage im Stadtgebiet (Luftbild: google maps)
Planungskontext Planungsziel und -inhalte

7
Ausgangslage
Ziel des Sportamts ist die Vergabe eines Planungsauftrags für die Realisie -
rung des Sportparks Süd, voraussichtlich im Zuge eines Planungswettbewerbs 
(VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb). 
Hierfür wird vom Sportamt das Pflichtenheft und die genehmigungsrechtli -
chen und städtebaulichen Rahmenbedingungen erarbeitet.
Die Nutzerbedarfsplanung erfolgte für einen Planungsraum, für den die betei -
ligten Akteure unverrückbare Zielsetzungen verfolgen. Diese werden im Sinne 
von Prämissen als Planungsvorgaben „gesetzt“.
Belange des Akteurs Sportamt der Stadt Köln als Betreiber der Bezirkssport-
anlage:
• Ziel ist es, den Jean-Löring-Sportpark in eine zukunftsfähige Sportland -
schaft zu verwandeln, die den jetzigen und zukünftigen Ansprüchen der 
Vereine, des Schulsports und der wachsenden Bevölkerung Rechnung trägt 
und das Sportangebot für die Bewohner der Parkstadt Süd sichert und ver-
bessert.
• Die bestehende Sporthalle wird unter Berücksichtigung nachhaltiger und 
ökologischer Aspekte bei laufendem Betrieb durch einen Ersatzneubau so 
ersetzt, so dass kein Provisorium erforderlich ist. Der Umfang der bestehen-
den Sportfelder ebenso wie die sportergänzenden Infrastrukturen werden 
erweitert.
• In die Neuordnung des Sportparks Süd wird der bestehende Betriebshof 
des Sportamts für den Stadtbezirk II integriert.
• Der Jean-Löring-Sportpark wird mit besonderem Fokus auf quartiersbezo -
gene Nutzungsangebote vernetzt.
Belange des Akteurs Kölner Sportstätten GmbH:
• Das Südstadion bleibt erhalten und wird Teil einer zukunftsfähigen Sport -
landschaft zwischen Gleisdreieck und Vorgebirgspark.
• Durch den Wegfall des Parkplatzes im Nordosten des Sportparks, der bis -
lang den Stellplatzbedarf des Südstadions abgedeckt hat, muss ein Alterna-
tivstandort gefunden werden (Bspw. Nutzung der Parkplätze der Gothaer 
Versicherung oder Anmietung eines Parkplatzes in der Nähe inkl. Shuttle -
bus zum Stadion).
• Funktionsparkplätze bei Spielbetrieb im Südstadion werden auf dem 
Grundstück des Sportparks Süd abgebildet.
Belange des Akteurs Konrad-Adenauer-Tierheims:
• Das Tierheim nördlich des Sportparks bleibt an heutiger Stelle erhalten und 
muss für Notfälle rund um die Uhr verkehrlich erreichbar sein.
Belange des Akteurs S�C� Fortuna Köln e�V�:
• Die Jugendsportförderung des S.C. Fortuna wird als besonders relevan -
ter Beitrag zur sozialen Integration von Jugendlichen in den Stadtteilen 
Zollstock und Neustadt-Süd anerkannt und soll im Zuge der Weiterent -
wicklung des Sportparks weiter ausgebaut werden können.
• Die Neuordnung des Jean-Löring-Sportparks erfolgt bei laufendem Spielbe-
trieb im Südstadion der Profimannschaft des S.C. Fortuna.
• Eine Integration des Vereinsheims des S.C. Fortuna in den Neubau der 
Sechsfach-Sporthalle ist erforderlich, um die Außenanlagen optimal ge -
stalten zu können.
• Im Zuge der Neuordnung des Sportparks werden die Rahmenbedingungen 
für Spiele der Profimannschaft des S.C. Fortuna durch die Mitnutzung von 
Funktionsräumen und Aufstellflächen in und neben der neuen Halle des 
Sportpark verbessert.
• In welchem Umfang der Hallenneubau für den S.C. Fortuna zusätzliche Trai-
ningsflächen und -zeiten umfasst, wird im Rahmen der Projektbearbeitung 
geklärt.
• Die Trainingsplätze der Profi-Abteilung werden an einen anderen Standort 
ausgelagert.
Belange der Parkstadt Süd (u � a � Amt für Landschaftspflege und Grünflä -
chen):
• Der aktuelle Standort des Parkplatzes im Nordosten des Sportparks wird 
als Grün- und Bewegungsfläche in den Grünzug des inneren Grüngürtels 
integriert.
• Der Innere Grüngürtel wird zwischen Südstadion und Sportpark-Süd mit 
einer Wegeverbindung an die Straße Am Vorgebirgstor und damit an 
Zollstock angeschlossen.
• An der Nordseite des Tierheims wird eine fahrradfreundliche Verbindung 
zum Volksgarten geschaffen, die den Jean-Löring-Sportpark an die Süd -
stadt anbindet.
Belange der Stadtentwicklung (u� a� Stadtplanungsamt):
• Im Rahmen der Neuplanung des Jean-Löring-Sportparkes gilt es, Ideen zu 
entwickeln, wie die städtebauliche Zäsur der autogerecht ausgebauten 
Straße „Am Vorgebirgstor“ zukünftig überwunden werden kann. Den vor -
handenen öffentlichen Raum in diesem Bereich gilt es als Chance zu nutzen, 
für eine angemessene Adressbildung und Aufenthaltsqualitäten am Über -
gang zu den Sportanlagen und zum Südstadion. Dies bildet die Vorausset -
zung für die Verbesserung der Durchlässigkeit und Anbindung des inneren 
Grüngürtels/Parkstadt Süd an Zollstock.
• Der Sportpark wird in angemessener und attraktiver Weise an den Grünzug 
und das neue Quartier am Großmarkt angeschlossen.
Charta/“Spielregeln“ für den Parkstadt Süd-PlanungsraumPrämissen der Nutzerbedarfsplanung
Dass es zwischen den Zielsetzungen der einzelnen Akteure zu Zielkonflikten 
kommen kann, ist bei der Vielzahl der öffentlichen Belange, die für jedes Teil -
projekt zu beachten sind, unvermeidbar. Um eine gegenseitige Blockade von 
Teilprojekten zu verhindern, werden zu Beginn des Prozesses der Nutzerbe -
darfsplanung „Spielregeln“ vereinbart.
1. Gemeinsames Ziel ist, dass der Grüngürtel und der Sportpark (...) in Zukunft 
als zusammenhängende Sport-, Bewegungs- und Erholungslandschaft für 
die Besucher*innen erlebbar und erfahrbar wird. (Workshop-Ergebnis Bür-
gerbeteiligung Parkstadt Süd, 04./05.09.2015, Ideenmarkt, S.48)
2. Im Gesamtplanungsgebiet werden hierfür unterschiedliche Projekte rea -
lisiert. Alle beteiligten Akteure sind sich einig, dass Hindernisse, die einer 
Umsetzung der Einzelprojekte im Sinne des Gesamtprojekts im Wege ste -
hen, ausgeräumt werden.
3. Einzelprojekte können Belange benachbarter Akteure tangieren. Sofern 
diese (Fremd-)Belange nicht mit der Umsetzung des eigenen Projekts ver -
einbar sind, werden daraus Bedarfe abgeleitet, anschließend ist zu prüfen, 
ob diese an anderer Stelle im Gesamtplanungsgebiet von anderen Akteu -
ren oder an anderer Stelle umgesetzt werden können. Alle beteiligten Ak -
teure verpflichten sich, die Projekte in ihrer Nachbarschaft entsprechend zu 
unterstützen und nicht zu blockieren.
4. Alle beteiligten Akteure verpflichten sich, für die von ihnen verantworteten 
einzelnen Projektbausteine bzw. Grundstücke, Lösungen zu finden, deren 
Realisierung möglichst nicht abhängig ist von der Inanspruchnahme von 
Grundstückflächen oder von der Umsetzung anderer Projektbausteine.
5. Wo die Umsetzung einzelner Projektbausteine Bedarfe und betriebliche 
Anforderungen an anderer Stelle im Gesamtplanungsgebiet auslöst, ver -
pflichten sich die beteiligten Akteure diese nach Möglichkeit und in gegen-
seitigem Austausch in den Entwicklungszielen für ihren Grundstücksbe -
reich zu verankern.
6. Alle beteiligten Akteure verpflichten sich, Veränderungen von Planungs -
grundlagen und -ergebnissen den anderen Akteuren gegenseitig und un -
aufgefordert zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird ein gemeinsamer Pro -
jektraum eingerichtet.
7. Der Bereich Parkstadt Süd ist nicht nur ein grüner Ringschluss um die Köl -
ner Innenstadt, sondern auch der Schlüssel, die städtebauliche Trennung 
des Stadtteils Zollstock und der Innenstadt der Südstadt zu überwinden. 
Die Neuordnung der Flächen des Jean-Löring-Sportparks, des Südstadions 
und der Straße „Am Vorgebirgstor“ berücksichtigt diesen Grundsatz mit 
hoher Priorität.
Projektkontext klären Projektkontext klären
Prämissen und Charta der Nutzerbedarfsermittlung
Jean-Löring-Sportpark/Südstadion
Prämissen und Charta der Nutzerbedarfsplanung

8
Sportamt der Stadt Köln (52)
Ziele im Detail:
• Vergrößerung des Sportstättenangebots im Sportpark im Hinblick auf den 
Vereins- und Breitensport
• 6-fach Sporthalle für den Schul-, Vereins- und Wettkampfsport
• Außensportanlagen mit mind. 3 Großspielfeldern als Kunstrasenplätze so-
wie weiteren Kleinspielfeldern im Rahmen der Flächenverfügbarkeit
• Berücksichtigung von Trendsport, wie z. B. Beachsport und jugendorien -
tierten Angeboten
• Besondere Berücksichtigung der Belange von Behinderten und -sport
• Sicherstellung des Spielbetriebs im Südstadion durch Ersatz von Nutzun -
gen und Funktionen im Bereich der heutigen Sporthalle sowie der Berück -
sichtigung des Brandschutz- und Sicherheitskonzepts
• Ersatz für den bestehenden Betriebshof mit zeitgemäßen Arbeitsbedingun-
gen und baulichen Anlagen
• Minimierung der ökologischen, mikroklimatischen Auswirkungen des Er -
satzneubaus des JLSP (durch geeignete Maßnahmen inkl. Regenwasserma -
nagement, Materialisierung, Versiegelung und erneuerbare Energien)
• Bedarfsgerechtes, suffizientes und multifunktionales Raumprogramm mit 
hoher Flexibilität, sodass der Umfang von monofunktionalen, nicht dauer -
haft genutzten Flächen, auf ein Minimum reduziert bleibt (Sonderbedarfe 
für Spielbetrieb im Südstadion)
• Sicherstellung der Nutzbarkeit der Sporthalle und der Außensportanlagen 
auch während des Spielbetriebs im Südstadion
• Durchlässige, attraktive Gesamtanlage mit hervorragender Auffindbarkeit 
von Eingängen und Anlagen, niedrigschwelliger Zugang aus den benach -
barten  Stadtteil und dem Inneren Grüngürtel
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67)
Ziele im Detail:
• Durchwegung für Fußgänger als neue Anbindung von Zollstock an den In -
neren Grüngürtel
• Erhalt der Gehölze am Übergang zum Vorgebirgsglacisweg (Teil der Innerer 
Grüngürtel-Planung)
• Pragmatische Einbindung des Tierheims in die städtebauliche Gesamtkon-
zeption, insbesondere im Qualifizierungs-/Wettbewerbsverfahren
• Räumliche und funktional-thematische Verzahnung von Sportpark und den 
öffentlichen Grünanlagen des Inneren Grüngürtels im Nahbereich, bauliche 
Barrieren minimieren
Stadtplanungsamt (61)
Ziele im Detail:
• Möglichst zeitnahe und koordinierte Umsetzung im Einklang mit dem 
übergeordneten Planungskonzept für die Parkstadt Süd
• Lösungsansatz für eine bessere Anbindung des Stadtteils Zollstock an den 
Inneren Grüngürtel 
S�C� Fortuna Köln e�V�
Ziele im Detail:
• Nutzung der zukünftigen Bezirkssportanlage als Jugendleistungszentrum
• Möglichkeit die Anzahl der Trainingseinheiten pro Woche von heute 27 
Mannschaften auf bis zu 35 Mannschaften zu erhöhen
• Einheitliche Trainingsbedingungen für alle Herren- und Damenmannschaf-
ten
• Professionelle Rahmenbedingungen für die Profimannschaft bei Heimspie-
len
• Enge Verzahnung von Vereinsheim mit dem Heimbereich der Profimann -
schaft
• Zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Presse, Medien und Öffentlich -
keitsarbeit
• Niedrigschwellige Integration der neuen Sporthalle und der Außenanlagen 
in den Stadtteil Zollstock und zum IGG zur Weiterentwicklung von Sport als 
Jugendarbeit im Quartier
• Eine Verzahnung von IGG mit dem Sportpark, sodass Sportaktivitäten inte-
griert angeboten werden können 
• Störungsfreie Nutzung der Außenanlagen und der Sporthalle inkl. Wett -
kampfsport, auch bei Spielbetrieb im Südstadion
• Integration eines Vereinsheimes als Begegnungsort mit Gastronomie und 
Außengastronomie und leistungsfähiger Geschäftsstelle mit Fanshop
Akteurssteckbriefe
Kölner Sportstätten GmbH
Ziele im Detail:
• Dauerhafte Sicherstellung des Stadionbetriebs
• Sicherstellung der 3. Liga Lizenzierung des Profi-Spielbetriebs
• Behebung der Sicherheitsdefizite im Bereich Am Vorgebirgstor (Tor 2 + 3)
• Verbesserung der Rahmenbedingungen für Presse und Medien (Mixed-Zo-
ne, Interview-Zone, Presseraum)
• Verbesserung der Funktionalitäten für Heim- und Gastmannschaft
• Multifunktionalität des Sporthallen-Neubaus, sodass die Anforderungen 
des Spielbetriebs des Stadions weitestgehend über Multifunktionsflächen 
gedeckt werden können und die spielbetriebsbedingten Mehrflächen auf 
ein Minimum beschränkt bleiben
• Beachtung der Anforderungen aus dem Sicherheits- und Brandschutzkon -
zept zur Sicherstellung des Bestandsschutzes
Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst
Ziele:
• Sicherstellung der Anforderungen für einen sicheren Ablauf von Veranstal-
tungen im Südstadion, insbesondere bei Risikofußballspielen
• Die Neuordnung des Straßenraums „Am Vorgebirgstor“ unter der Maßga-
be der Anforderungen an die Sicherheit bei Spielen im Stadion und die sozi-
ale Sicherheit, kein nächtlicher Angstraum wie heute
• Die Konzeption der neuen Sporthalle als Wärmeinsel- und Evakuierungs -
standort im Rahmen der Katastrophenschutzinfrastruktur der Stadt Köln 
mit möglichst geringem Zusatzaufwand
Projektkontext klären
Beteiligte

9
Im Rahmen der Nutzerbedarfsplanung wurden unterschiedliche Vergabestrate-
gien für die Vergabe der Planungsleistungen untersucht, Da es sich um eine Pla-
nungsaufgabe handelt, für die die Fachplanungen Architektur und Landschafts-
architektur von Beginn an auf die Zusammenarbeit mit Tragwerksplanung und 
Planenden bei der technischen Gebäudeausrüstung angewiesen sind, ist eine 
interdisziplinäre Vergabe der Planungsleistungen vorzusehen. Hierzu ist ein 
VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem 1-phasigen Planungswett -
bewerb in technischer Hinsicht besonders geeignet und unter Abwägung des 
Zeitbedarfs vorteilhaft.
Um diesen Planungswettbewerb durchzuführen, ist eine externe Verfahrensbe-
treuung der Regelfall. Vor dem Start des Planungswettbewerbs ist somit Zeit 
für die Ausschreibung des Wettbewerbsmanagements einzuplanen. Die Aus -
schreibung kann nicht zeitgleich zur Fertigstellung der Nutzerbedarfsplanung 
erfolgen, sondern erst auf Grundlage der politischen Beschlussfassung. Auch 
hierfür sind entsprechende Zeitfenster im Zeitplan zu berücksichtigen.
Da die Umsetzung des Projekts auf Grundlage eines neuen Bebauungsplans 
erfolgen wird, ist der Zeitplan für den Bebauungsplan (frühzeitige Öffentlich -
keitsbeteiligung, Offenlage etc.) mit den Meilensteinen nach Abschluss des 
Planungswettbewerbs zu synchronisieren. Beispielsweise kann die frühzeiti -
ge Öffentlichkeitsbeteiligung in Verbindung mit der Ausstellung der Wettbe -
werbsarbeiten geplant werden. Zu diesem Zeitpunkt sind die Planungsleistun-
gen noch nicht bezuschlagt. Der Bezuschlagung geht eine Verhandlungsphase 
nach Abschluss des Planungswettbewerbs voraus, die im Regelfall 5 bis 7 Mona-
te dauert. Im Anschluss daran erfolgt üblicherweise erneut eine Befassung der 
politischen Gremien der Stadt Köln im Hinblick auf einen Planungsbeschluss.
Die Umsetzung des Bauvorhabens erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten 
Bauabschnitt wird die neue 6-fach Sporthalle während des Betriebs der alten 
3-fach Sporthalle errichtet. Im zweiten  Bauabschnitt wird nach Fertigstellung 
des Ersatzneubaus die alte Sporthalle abgerissen und mit dem Bau der Außen -
sportanlagen begonnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Baugenehmi -
gung erst mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgen kann. 
Da Planung und Bauleitplanung parallel erfolgen, bestehen nur geringe Ände -
rungsrisiken durch die Baugenehmigung. In der Praxis erfolgt daher in solchen 
Fällen eine Fortschreibung der Planung in Leistungsphase 5 - 7, sodass unmittel-
bar nach Vorliegen der Baugenehmigung mit den Baumaßnahmen begonnen 
werden kann.
Der Rahmenterminplan stellt einen Regelfall dar. Eine vertiefte Betrachtung 
von Terminrisiken ist nicht berücksichtigt. Unter dieser Maßgabe ist mit der In-
betriebnahme der Sporthalle in 2031 und der Außensportanlagen in 2032 zu 
rechnen.
Projektkontext klären Projektkontext klären
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Rahmenterminplan
Terminplanung
Abb. 3: Rahmenterminplan (Tabelle: Stadt Köln)
Rahmenterminplan

10
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt
Der Städtebauliche Masterplan Innenstadt definiert den Inneren Grüngürtel als 
einer der drei bedeutendsten Stadträume Kölns, neben dem Rhein und den Köl-
ner Ringstraßen. Als Interventionsraum werden im Rahmen vertiefender Unter-
suchungen Defizite, aber auch Potentiale, herausgearbeitet, welche in Summe 
den Bedarf einer Weiterentwicklung des gesamten Raums verdeutlichen. Vor 
diesem Hintergrund formuliert der Masterplan eine Maßnahme zur Erstellung 
eines Konzepts „Innerer Grüngürtel Raumsequenzen“, um die jeweiligen Hand-
lungsbedarfe einerseits zu konkretisieren und andererseits den einzelnen Pro -
jekten den notwendigen stadträumlichen Rahmen zu geben.
Aktuelle Projekte im Inneren Grüngürtel
Vor dem Hintergrund der Vielzahl an unterschiedlichen, aktuellen Projekten im 
Bereich des Inneren Grüngürtels wird nunmehr der Bedarf für die Abstimmung 
einer einheitlichen Herangehensweise deutlich. Durch das Einfügen der ein-
zelnen Projekte in den Gesamtkontext soll der Innere Grüngürtel nicht nur in 
seine vorhandenen Strukturen geschützt werden, sondern durch eine sinnvolle 
Weiterentwicklung gestärkt werden.
Maxime
In einem ersten Schritt galt es, sich innerhalb der Stadtverwaltung auf eine ge -
meinsame Zielrichtung für die Weiterentwicklung des Inneren Grüngürtels zu 
verständigen. Unter Beratung der externen Fachexperten der Lenkungsgruppe 
Städtebaulicher Masterplan Innenstadt haben sich das Stadtplanungsamt, das 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sowie das Amt für Landschaftspfle -
ge und Grünflächen auf eine Maxime verständigt, welche die Stärkung des Frei-
raums als Ziel der Weiterentwicklung formuliert.
Um dieses Ziel zu erreichen, ist einerseits eine integrative Betrachtung der zen-
tralen Themen „Stadtraum“, „Vernetzung“ und „Klima“ und andererseits ein 
angemessenes Qualifizierungsverfahren zur Qualitätssicherung notwendig.
Quelle: Präsentation „Städtebaulicher Masterplan Innenstadt - Spielregeln, Stand 01/2022, Zwi -
schenergebnis“ (Dezernat VI - Stadtplanungsamt)
RMPSL.LA 
Konzept Stand 3/2022
© RMPSL.LA
Großmarkthalle
SÜDSTADT
ZOLLSTOCK
PARKSTADT
BAYENTHAL
Volksgarten
Friedenspark
Vorgebirgspark
NEUSTADT-SÜD
Jean-Löring-
Sportpark
Bildungslandschaft
Park am 
Eifelwall
  
PLANUNGSBEREICH
RADERBERG
Südstadion
Projektziel ermitteln
Abb. 4: Aktuelle Projekte im Inneren Grüngürtel (Abbildung: Stadt Köln)
Abb.5: Gesamtplan, Parkstadt Süd, innerer Grüngürtel (Abbildung: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten)
Projekt Parkstadt Süd, Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark

11
Projekt Parkstadt Süd, Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark
Projektziel ermitteln
Einordnung des Projekts durch den Vorhabenträger
Im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ besteht aus 
Sicht des Sportamts der Stadt Köln ein Teilbereich aus der Neustrukturierung 
des Sportparkes am Südstadion. Es handelt sich dabei um eine städtische Flä -
che, die zur kooperativen Nutzung zwischen der Stadt, dem Verein S.C. Fortuna 
Köln, der Kölner Sportstätten GmbH sowie gegebenenfalls der Universität zu 
Köln dienen soll. Im bestehenden Sportpark ist eine Dreifach-Sporthalle vor -
handen, für die erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf besteht. 
Zudem verfügt die Halle nicht über ausreichend Kapazitäten, um die gestiege -
nen Bedarfe zu decken. 
Durch die Umsetzung des Projektes Parkstadt Süd werden die künftigen Be -
wohnerinnen und Bewohner den Nutzungsdruck auf den Sportpark erhöhen. 
Durch die gestiegenen und weiterhin steigenden Bedarfe sowie Nutzungs -
ansprüche an die Sporthalle ist ein Neubau der Halle sowie die Anpassung bzw. 
Neustrukturierung im Rahmen des städtischen Projektes Parkstadt Süd Anlass 
für die Planung.
Als vorbereitenden Planungsschritt für die Erarbeitung des Bebauungsplanes 
soll ein Qualifizierungsverfahren für den Sportpark durchgeführt werden. Im 
Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sollen Lösungen für eine dem Stadt -
raum angemessene Sechsfach-Sporthalle, der Anordnung der Sportplätze so -
wie der Verzahnung des Sportparkes mit der zukünftigen Erweiterung des In -
neren Grüngürtels erarbeitet werden. 
Als Vorgabe für das durchzuführende Qualifizierungsverfahren benötigt das 
Stadtplanungsamt der Stadt Köln Angaben ggf. unter Verweis auf bereits er -
folgte Stellungnahmen im Rahmen des Kooperativen Verfahren zur Parkstadt 
Süd unter anderem zu den Belangen des Umwelt- und Landschaftsschutzes, 
des Verkehrs, zu Bedarfen hinsichtlich Sporteinrichtungen und erforderlichen 
Kapazitäten, Angaben zu vorgesehenen Planungen im Bereich und Umfeld des 
Plangebietes, welche die Anforderungen an die städtebauliche Planung bilden. 
Derzeit ist der zukünftige Standort für die geplante Sechsfach-Sporthalle im 
Süd-Westen des Plangebietes, angrenzend an das Südstadion vorgesehen. Än-
derungen können sich im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens ergeben.
Der Sportpark Süd soll einer breiten Nutzergruppe unter anderem aus den um-
liegenden Stadtteilen Zollstock, Neustadt-Süd, Raderberg, Bayenthal, Sülz so -
wie der künftigen Bewohnerschaft der Parkstadt Süd zur Verfügung stehen. Es 
sollen Angebote sowohl für den Vereins- als auch für den Schulsport aber auch 
Möglichkeiten für ungeregelten Sport geschaffen werden. Geplant sind derzeit 
der Neubau einer Sporthalle, sowie mehrerer Spielfelder. Nach derzeitigen Er -
kenntnissen ist für einen zukunftsfähigen Betrieb eine Sechsfach-Sporthalle er-
forderlich. Ob in der Sporthalle Einrichtungen enthalten sein sollen, die auch für 
den Betrieb des angrenzenden Südstadions notwendig sind und an den Spielta-
gen angemietet werden, wird im weiteren Verfahren geprüft werden. 
Um den Anforderungen eines 3. Liga-Spielbetriebes zu entsprechen, sind di -
verse Nebenräume erforderlich. Die geforderten Räumlichkeiten ergeben sich 
aus den DFB- sowie Medienrichtlinien. Im weiteren Verfahren ist dazu zu klären, 
ob Einrichtungen für den 3. Liga Spielbetrieb erforderlich sind. In diesem Falle 
ist ein entsprechend großes Bauvolumen erforderlich und die Sporthalle vor -
Abb. 6: Geltungsbereich Teilbebauungsplan Sportpark Süd (Abbildung: Stadt Köln)
zugsweise in direkter Stadionnähe anzusiedeln. Im Weiteren ist für das Projekt 
Sporthalle sowie die sonstigen Sportflächen ein Qualifizierungsverfahren vor -
gesehen. Durch die erforderliche Neuaufstellung eines Bebauungsplanes sollen 
die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens 
geschaffen werden. Das Vorhaben trägt zur Schaffung von dringend benötig -
ten, zeitgemäßen Sportanlagen in Köln bei.
Quelle: Anlage 3 zur frühzeitigen Beteiligung „Erläuterungsbericht zum Teilbebauungsplan, 
Arbeitstitel Parkstadt Süd - Sportpark Süd in Köln Zollstock, Stand 10/2020“
(Sportamt  der Stadt Köln) vor der Nutzerbedarfsplanung

12
Spiel- und
Sportwiese
Spielfeld
80 x 45 m
(88 x 49 m
inkl. SiZo)
35,0
Zufahrt Feuerwehr
über Fuß- und Radweg
Zufahrt
Stellwerk
Abstandsstreifen
Vorhaltung KVB
Wegeführung
Grüngürtel
Fuß- und Radverbindung
3x Spielfeld
105 x 68 m
(113 x 72 m inkl.
SiZo),
DFB Standard-
spielfeldgröße
Sportpark Süd
Gesamtfläche:
52.000m² Sporthalle
96 x 60 m
7000m² BGF
zzgl. Parkdeck
und 1200m²
Fläche
Betriebshof
Parken Tierheim
(Anzahl Stellplätze nach
Baugenehmigung bzw. gem.
Mitarbeiter-/ Besucherschlüssel
zu ermitteln)
PKW-Erschließung
Sportpark /  Sporthalle / FW
und Parken Tierheim
Baumreihe zu entfernen
mögliche Busstellplätze
(Fanbusse Gäste)
(Anzahl / Fläche NN;
konkrete Angabe
KSS benötigt)
öffentliche Fuß- und
Radverbindung
Richtung Grüngürtel
(24h zugänglich)
Zufahrt / Fläche FW
(gem. anzupassendem
Brandschutzkonzept
Zufahrt Parken Tierheim
(durch versenkbare
Poller o. ä. geregelt)
öffentliche Fuß- und
Radverbindung
Richtung Grüngürtel
(24h zugänglich)
mögliche Anordnung
Kleinspielfelder
(vorzugsweise
öffentlich zugänglich /
außerhalb der
Einfriedung des
Sportparks)
Planungsbereich
Innerer Grüngürtel
Jugendsport
im Park
( Padel,
Parcours, etc. Kleinspielfeld
20 x 40 m
(22 x 44 m
inkl. SiZo)
Planungsbereich
Innerer Grüngürtel
(Stand Mai 2020)
Planungsbereich
Innerer Grüngürtel
(Stand Kooperatives Verfahren)
optionales Spielfeld
105 x 68 m
(113 x 72 m inkl. SiZo),
DFB Standard-
spielfeldgröße
106,0
87,0
121,0
Planskizze  1:2000
Sportpark Süd - Geltungsbereich
zwischen Amt 67 und Amt 52 abgestimmte Variante
Stand 27.04.2021, RMPSL.LA
Planskizze Sportpark Süd - Geltungsbereich
Im Zuge der Konkretisierung der Planung für die Parkstadt Süd im Teilabschnitt 
westlich der Vorgebirgsstraße erfolgte eine erste Planskizze des Büros RMP 
Stephan Lenzen Landschaftarchitekten für die Bedarfe der Neuordnung des 
Sportparks.
Im ersten Schritt erfolgte eine detaillierte Analyse dieser Planungsgrundlage im 
hinblick auf die Konkretisierung der Projektzieke. Folgende Problempunkte und 
Fragestellungen wurden identifiziert:
1. Platzbedarf für die Außensportflächen: Der Nachweis von mindestens 3 
großen Spielfeldern bedarf einer Tiefe des Jean-Löring-Sportpark-Grund -
stücks, die eine Breite des Inneren Grüngürtels, wie zunächst im prämier -
ten Konzept von RMP - Stephan Lenzen geplant, nicht umsetzbar erscheinen 
lässt. Die Planskizze berücksichtigt zudem noch nicht die erforderlichen 
Mindestabstände zwischen den Sportfeldern für die Anfahrbarkeit der Be -
leuchtungsmasten, sodass der erforderliche Flächenbedarf sogar noch grö-
ßer ist, als dargestellt.
2. Die dargestellte Wegeverbindung entlang der Grundstücksgrenze zwi -
schen Südstadion und Sportpark kollidiert, sofern es sich um eine öffentli -
che Verbindung handelt, mit den 3. Liga-Anforderungen an Südstadion und 
Jean-Löring-Sportpark sowie ggfs. mit den Sicherheitsanforderungen des 
Spielbetriebs.
3. Anforderungen des Brandschutzkonzeptes, das der Nutzung des Südsta -
dions zugrunde liegt, sind noch nicht berücksichtigt. Die dargestellten 
Kleinspielfelder können, wie angeordnet, nur als befahrbare Multifunkti -
onsfläche realisiert werden.
4. Der Erhalt des Vereinsheims des S. C. Fortuna kollidiert mit den notwendi -
gen Erschließungsflächen für die Außensportanlagen.
5. Die Topografie des Geländes mit einer Höhendifferenz von ca. 6 m ist in der 
Planskizze nicht berücksichtigt.
6. Die Fragestellung der verkehrlichen Erschließung und des ruhenden Ver -
kehrs lösen einen Flächenbedarf aus, der noch nicht einbezogen wurde.
7. Die Planskizze umfasst keinen Nutzungsbaustein Betriebshof und damit 
auch keine Rangier- und Stellflächen für den täglichen Bauhofbetrieb.
8. Das Planungskonzept in der Planskizze erweckt den Eindruck, dass die Neu-
ordnung des Jean-Löring-Sportparks ohne eine Mitbetrachtung der Straße 
Am Vorgebirgstor erfolgen kann. Die städtebaulichen Missstände dieses 
Relikts der Autogerechten Stadt, ebenso wie die Anbindung von Sportpark 
und Südstadion an Zollstock bilden somit offene Fragen.
Projekt Parkstadt Süd, Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark
Projektziel ermitteln
Abb. 7: Planskizze Sportpark Süd (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten)

13
Bedarfsanmeldung und Flächenbedarf der Beteiligten
Nachfolgende Angaben bilden den Ausgangspunkt für die bisherige Nutzbe -
darfsplanung und die Flächenmoderation mit den unterschiedlichen Akteuren. 
Die genannten Angaben zum Funktionsprogramm bilden zugleich die politi -
sche Beschlusslage ab. Folgende überschlägige Bedarfe sollten in die detail -
lierte Nutzerbedarfsermittlung/Machbarkeitsprüfung einbezogen und geprüft 
werden:
Bezirkssportanlage
Schulsport:
• Aktuelle Anfrage vom Schulamt nach weiteren Nutzungskapazitäten Mo–
Fr 8–16 Uhr
Vereinssport:
• Aktuelle Anfrage von Vereinen nach weiteren Nutzungskapazitäten Mo–Fr 
16–22 Uhr
Sportentwicklung:
Angebot für individuellen, selbstorganisierten, ungeregelten Sport
Halle:
• multifunktionale Räume zur freien Anmietung für diverse Angebote wie: 
Seniorensport, Joga, Hip Hop, Sportangebote für behinderte Kinder, Ge -
sundheitssport etc.
• Spielflächen im Außenbereich, z. B: Beachvolleyball 14 x 22 m: 300 m 2, 
Streetbasketball 16 x 16 m: 300 m2
• überdachte, frei zugängliche, multifunktionale Spielfläche: 300 m2
Betriebshof:
• ca. 1.200 m2
• Räumlichkeiten Pflegekolonne Unterstellfläche / Lager
• Eventuell Wohnhaus Platzwart zur Sicherung der Anlage
Politischer Auftrag:
• Deckung des zukünftigen Sportbedarfs für das Quartier „Parkstadt-Süd“
• Auszug Beschlussprotokoll StEA, 05.12.2019: 
- (...) es soll deutlich mehr Sporthallenfläche realisiert werden, als in der  
  bestehenden Dreifach-Sporthalle, denkbar ist auch eine Verdoppelung  
  der Fläche; 
- (...) zwingend das Ziel zu verfolgen, einen weiteren vollwertigen Sport-
  platz - als bisher auf diesem Gelände existierend - zu realisieren...
S� C� Fortuna Köln e� V�
Halle:
• Sanierung/Neubau einer Dreifeld-Sporthalle
Außenflächen:
• 3 Spielfelder 109 m x 70 m, Kunststoffrasen 
• 1 Spielfeld 109 m x 70 m, Rasen
Voruntersuchung der Stadt Köln
Projektziel ermitteln
Abb. 8: Flächenbedarf gesamt (Tabelle: Stadt Köln)
Abb. 9: Darstellung der Beteiligung Sportamt zu „Frühzeitige Beteiligung der Behörden und 
TöB nach § 4(1) BauGB“ (Abbildung: Stadt Köln)
Kölner Sportstätten GmbH (Bedarf Spielbetrieb „Regionalliga“, generell: An -
forderung 3. Liga Lizenz für Südstadion)
Indoor:
• Räumlichkeiten mit geschütztem Zugang zum Spielfeld:
- 2 Umkleiden, inkl. Dusch- und WC-Anlage
- 1 Schiedsrichterraum, inkl. Dusch- und WC-Anlage - Raum für den Ord-
   nungsdienst
• Nach Absprache können ggfs. entfallen:
- Raum für den Sanitäts- und Rettungsdienst - Raum für die Polizei
Outdoor:
• Aufstellflächen und Rettungswege gemäß Brandschutzkonzept Fläche in 
Summe: ca. 3.000 m2
Quelle: Präsentation „Teilprojekt der Parkstadt Süd, Bezirkssportanlage „Jean-Löring-Sportpark - 
Bedarfsanmeldungen“ , Stand 08.02.2021“ (52 - Sportamt)

14
Festlegung der Abgrenzung des Plangebiets
Grundlage und Bezugsgrundstück der Nutzerbedarfsermittlung ist die Abgren-
zung des Jean-Löring-Sportparks gemäß den Unterlagen des Amtes für Vermes-
sung und Kataster.
Nach Westen, zum Südstadion hin grenzt das Grundstück an die Osttribüne. 
An Tor 2 befindet sich das Tickethäuschen auf dem Grundstück des Jean-Lö -
ring-Sportparks. Ab dem Marathontor bildet die bestehende Sporthalle die 
Grenze des Bestandsgrundstücks.
Nach Norden bildet der Klaus-Ulonska-Weg die Grundstücksgrenze. In der Kon-
sequenz liegt der Eingangsbereich zum Südstadion an Tor 4 auf dem Grund -
stück des Jean-Löring-Sportparks. Außerhalb der heutigen Nordeinfriedung der 
Sportanlange befindet sich zudem die Stellplatzanlage innerhalb des Planungs-
bereichs. Am Vorgebirgsglacisweg liegt die Grundstücksgrenze am Rand der 
Fahrbahn. Die hier angeordneten Stellplätze, ebenso wie die Baumreihe an der 
Böschung liegen auf dem Bezugsgrundstück.
Nach Osten und Süden entspricht die Grundstücksgrenze der Grenze des Geh -
wegs, das begleitende Abstandsgrün und die Böschungen liegen auf dem Be -
zugsgrundstück.
PAut
PAut
PAut
PAut
M
M
M
PAut
M
M
Bank Bank Bank
A
PAut
PAut
PAut
Rinne
Rinne
Asph.
Pfl.
Asph.
48.14
46.88
Rinne
Rinne
Rinne
46.79
46.85
Rinne
Rinne
Rinne
Rinne
0.1/2
0.1/2
46.51
45.50
Rinne
Rinne
Rinne
48.21
48.22
48.20
48.22
0.3/4
48.37
48.56
48.62 48.50
0.2/4
0.2/4
48.43
48.37
48.29
48.4548.40
48.50
48.56
47.96
51.13
50.95
45.95
0.2/3
45.71
45.78
48.11
45.57
45.49
45.49
48.50
0.3/10
48.07
0.3/6
46.07
46.07
45.95
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Rinne
Rinne
Rinne
Schuhputzbrunnen
Trainerbank
Trainerbank
Rinne
Rinne
Rinne
Rinne
Ascheplatz
Pl.
Pl.
Pl.
Pl.
Kunstrasenplatz
50.95
50.99
Beton
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Rasenplatz
Rinne
Pfl.
0.25/6
0.2/4
48.09
48.02
48.22
48.16
48.20
46.94
47.40
47.38
47.32
47.40
48.34
47.27
0.3/5
47.63
47.44
47.68
46.80
2*0.3/5
Pfl.
Pfl.
46.57
48.59
47.40
45.88
0.1/2
0.1/2
47.30
45.89
45.95
45.88
0.1/2
46.47 46.43
45.66
Pfl.
0.7/10
45.79
45.65
45.82
44.77
44.26
44.84
50.79
48.34
48.56
46.82
46.89
46.41
46.38
46.48
46.57
46.46
46.37
46.38
46.44
46.47
48,84
48,63
50,32
50,37
50,29
50,29
50,34
50,34
50,30
50,2950,35
50.43
50.25
50.23
48.25
48.25
48.23
48.27
48.24
48.11
48.33 48.24
48.48
48.00
0.15/2
47.94
48.05
47.57
47.59
Pfl.
Gehweg
Weg
Asph.
Pfl.
50.38
0.1/2
45.70
49.50
48.46
48.33
48.34
48.42
49.46
48.38
47.0146.90
46.94
46.97
46.50
46.63
3*0.1/2
47.02
46.21
50.69
50.52
50.24
50.43
50.48
50.24
50.44
50.6650.55
50.49
50.3450.3850.49
50.30
50.57
50.40
50.52
47.34
47.15
47.29
47.50
45.62
I F
48.17
46.44
48.46
0.1/2
46.4446.39
46.36
46.45
46.43
46.44
46.37
46.41
46.88
46.84
48.18
0.3/4
0.3/4
0.2/4
0.3/448.13
48.11
48.12
Pfl.
45.49
Container
45.60
45.60
45.85
45.8345.87
45.78
0.2/3
0.2/3
0.2/3
45.72
45.73
48.28
46.20
44.17
46.42
47.71
47.64
0.15/2
47.79
47.77
0.15/2
47.46
46.83
46.84
2*0.4/14
0.1/3
48.14
44.32
48.13
48.18
43.77
Am Vorgebirgstor
43.48
44.55
46.24
0.3/4
46.03
45.95
45.96
0.2/3
47.59
43.73
0.8/20
43.03
0.2/3
46.63
46.43
46.76
43.42
44.47
0.5/7
48.13
48.12
48.16
48.12
48.14
48.13
48.14
48.13
48.17
48.10
48.14
48.09
46.78
45.76
45.79
48.06
48.03
48.09
0.2/3
0.1/1
0.45/5
0.5/6
0.6/6
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0.5/4
0.3/4
4x0.3/8
0.4/6
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48.13
47.97
47.86
47.68
47.45
47.34 46.92
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46.36
46.43
46.46
46.42 46.36
46.36
46.41
47.68
4*0.3/10
0.3/6
0.4/6
43.89
46.43
45.78
46.68
46.73
48.23
0.2/3
45.85
45.74
45.70
45.56
0.2/3
45.86
45.73
45.79
45.71
45.6445.57
46.47
0.1/2
0.1/2
0.25/6
45.55
45.85
45.8445.72
45.69
45.54
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51.11
47.66
46.55
47.68
45.58
51.07
51.00
50.94
1.0/12
48.1648.1248.17
48.19
48.19
48.18
48.19
48.19
48.1648.16
48.14
48.16
48.23
48.31
48.33
48.33
48.22
48.16
48.13
48.16
48.22
48.31
48.34
49.49
50.23
50.40
50.39
50.24
50.04
50.06
49.12
48.33
48.34
46.80
51.00
47.55
47.5447.57
47.4047.43
47.52
48.34
48.22
50.26
50.32
50.55
50.54
51.20
51.29
51.31
51.45
51.09
51.02
51.01
50.84
50.55
50.57
46.31
46.2246.34
46.14
46.07
46.19
46.30
46.38
46.33
46.86
47.52
46.84
46.51
46.78
46.96
46.40
46.35
0.1/2
0.15/2
45.74
46.87
45.95
46.20
45.82
51.12
46.02
46.09
46.13
45.76
45.87
45.94
0.15/2
45.69
0.15/4
46.48
45.8545.90
45.88
45.87
45.86
0.4/8
47.54
47.66
0.8/12
47.64
45.65
0.15/2
0.15/2
45.86
48.09
0.3/5
48.42 48.52
51.46
48.16
45.67
45.72
45.52
45.74
45.84
45.89
45.6845.81
45.96
45.98
48.24
46.79
46.65
45.51
45.50
45.51
45.49
48.12
47.43
47.38
47.21
46.49
46.56
47.24
47.55
47.78
48.1548.1248.16
48.22
48.30
48.38
48.30
48.24
48.16
48.13
0.3/7
48.13
48.16
I S
I F Ga
I S
II P
I P
I P
II FI F
II F
I F
I F
I F
I F
I F
50.3150.30
48.06
48.29
I F
II F
Sporthalle
Sporthalle
III F
IV F
IV F
IV F
7
9
11-13
15
ab 1.OG
48.17
2*0.2/3
0.25/4
48.12
48.11
48.28
48.15
48.20
48.3748.37
48.2048.3548.36
47.52
48.24
48.09
2x0.3/5
0.25/5
48.30
48.37
45.75
45.81
48.31
48.23
48.16
48.12
48.16
48.23
48.40
48.27
45.78
45.59
Asph.
Pfl.
48.2148.1748.12
48.17
48.17
48.17
48.18
48.16
48.17
48.16
48.2448.0748.08
48.1348.27
50,27
46,75
46,98
46,90
50,56
48.40
0.2/3
0.1/4
45.86
48.15
48.16
48.13
0.2/2 48.0448.0948.07
48.17
46.02
46.12
46.34
46.2446.27
46.22
0.3/4
0.3/4
46.14
48.12
0.4/12
48.09
48.10
0.15/3
48.30
48.29
Pfl.
51.13 51.2151.1251.06
45.82
51.03
Pfl.
Asph.
Pfl.
Radweg
Gehweg
Pfl.
Pl.
Asph.
RGS
Pfl.
Pfl.
Tor 2
Asph.
I F
Trafo
Gehweg
Radweg
Radweg
Radweg
Gehweg
Gehweg
Gehweg
Radweg
Gehweg
Radweg
Gehweg
Radweg
P-Rohr
51,20
50,31
50,30
50,30
51,19
50,27
50,30
50.23
50.21 50.40
50.34
Gehweg
0.6/10
51.24
45.80
45.67
45.70
45.83
45.77
Radweg
Gehweg
Gehweg
Radweg
Radweg
Radweg
Radweg
Gehweg
Gehweg
Pl.
Pfl.
Pfl.
Pl.
45.82
0.8/16
45.39
44.87
44.08
46.05
46.07
45.88
46.02
45.94
Asph.
Asph.
Pfl.
Pfl. Beton
Pfl.
Pfl.
Pfl.
48.51
48.11
48.10
48.18
48.18
48.18
47.80
4*0.3/12
0.15/2
48.16
48.17
0.15/2
47.68
48.30
48.16
Rampe
50.65
0.6/9
0.3/5
0.3/6
Drängelgitter
Pfl.
Beton
Rinne
Rinne
Rinne
Rinne
Rinne
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Kies
Pfl.Pfl.
Rinne
Rinne
Rinne
Kiosk
Rinne
Rinne
Pfl.
Pfl.
Rinne
48.46
48.23
48.18
48.18
48.15
48.18
48.18
51.10
45.97
51.03
45.84
51.22
0.4/7
0.1/2
0.8/10
47.51
Rinne
Pfl.
Pfl.
Rinne
Rinne
Rinne
Rinne
Tartan
Pfl.
Tartan
48.16
48.16
48.26
48.18
48.20
48.55
48.67
48.54
48.46
48.36
48.24
48.23
46.39
46.41
46.41
46.40
46.36
46.38
46.37
46.36
46.36
46.37
Schranke
Sprechanlage
Rinne
Asph.
Öltankschacht
Pl.
Rinne
Pfl.
Schotter
Rinne
Rinne
Rinne
Schotter
Schotter
Schotter
Schotter
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
LS
48.14
50,38
0.65/10
45.30
45.52
45.66
45.52
45.59 45.67
45.61
45.70
45.5745.55
45.66
45.56
45.67
45.65
0.3/5
45.44
45.46
48.32
0.2/4
48.28
48.28
45.43
0.15/3
45.56
45.46
45.48
45.72
45.72
48.19
50,24
50,24
50,24
48.32
48.46
0.3/5
47.4949.47
49.54
49.57
49.56
49.51
49.36
49.36
49.40
49.40
49.0349.24
49.34
49.16
49.12
49.26
49.21
49.27
49.38
48.93
48.65
48.83
0.2/4
48.85
48.77
48.99
48.71
49.87
49.88
50.01
49.91
46.38
48,67
50,2750,33
48,64
48,9250,00
49,34
48.20
48.13
48.09
48.20
45.85
45.94
45.97
46.13
51.30
50.65
0.2/3
47.57
47.64
47.53
47.44
47.47
0.3/6
45.76
0.25/6
45.62
46.48 0.3/6
45.44
45.49
45.60
45.46
46.46
0.1/2
45.54
45.42
48.34
48.32
48.14
48.01
47.84
48.16
48.21
48.13
48.32
48.30
48.18
48.16
48.2648.2648.20
48.1348.1648.20
48.18
48.32
48.14
48.16
50,35
50,31
45.91
50.76
50,25
47.34
0.8/10
1.2/14
47.22
0.3/4
0.3/5
0.3/5
0.3/5
0.3/5
0.3/5
0.3/5
0.3/5
0.3/5
0.3/5
0.3/5
48.14
46.81
46.89
46.42
46.36
46.36
46.36
46.35
50,23
50,29
50,35
50,35
50,29
50,22
50,26
50,34
50,40
50,40
50,31
50,22
50,21
50,36
48,30
49,21
50,00
50,19
0.6/12
0.8/12
0.55/8
0.65/10
0.65/10
0.55/8
46.33
48,18
49,76
49,77
50,30
50,35
49,32 48,35
48,36
46.4346.39
46.47
46.5146.4346.38
46.37
49,63
50,36
50,2950,29
0.1/2 45.82
45.88
48.07
46.45
49,00
0.1/2
45.78
46.11
48.14
50.44
50.86
50.83
50.77
50.73
50.72
0.4/8
45.83
48.19
50.63
50.50
50.61
50.68
50.91
51.00
0.25/5
50.53
45.98
50.48
50.5850.60
50.65
48.24 48.30
48.26
48.32
48.4848.39
46.70
48.34
47.64
50.44
50.35
50.20
50.36
48.07
48.17
48.13
48.13
48.14
48.13
48.13
48.14
48.17
47.16
48.23
48.13
48.12
48.13
48.13
46.47
46.38
46.4246.8946.81
0.2/4
50.6650.69
50.8250.89
50.3550.46
0.25/4
49.66
49.72
48.29
48.28
47.79
48.00
51.10
47.50
51.2951.19
47.64
49.69
50.06
0.2/4
49.46
49.44
49.58
48.15
0.2/4
51.23
51.33
48.76
48.85
49.57
49.44
0.2/4
0.2/4
49.33
0.2/2
48.28
49.25
49.24
49.36
0.2/4
49.03
49.08
49.17
49.30
48.98
49.10
49.22
49.14
49.17
48.64
48.77
48.88
48.76
48.82
48.73
46.82
46.94
46.79 46.67
46.79
48.57
0.2/4
48.83
48.78
48.96
46.4246.54
48.55
48.41
48.2248.34
48.42
48.30
48.44
0.15/3
45.63
45.76
45.67
0.2/4 0.3/5 0.15/2
48.02
48.32
0.3/6
48.15
47.8347.86
48.08
0.2/4
0.2/4
50.03
0.1/3
0.2/4
50.11
49.84
49.94
50.06
49.94
50.00
50.10
50.12
49.99
50.1249.99
50.10
50.0050.02
49.94
49.84
49.87
49.84
49.96
48.31
48.21
48.15
48.11
48.13
48.16
48.21
48.20
48.19
48.19
48.2048.22
48.1648.10
48.10
48.34
48.28
48.19
48.15
48.19
48.26
49.68
49.80
0.1/2
49.73
0.2/4
49.60
49.85
49.86
49.51
49.63
50.14
50.17
50.30
0.15/2
50.26
50.05
49.74
49.81
49.99
49.91
49.84
49.78
49.95
49.98
49.98
50.1050.23
50.07
50.18
50.21
50.25
49.59
49.86
48.15
48.19
48.30
48.17
48.13
48.15
48.23
49.31
49.28
48.17
48.16
48.17
48.18
48.19
48.17
46.07
46.26
51.25
0.15/2
45.78
51.07
50.84
45.74
45.85
45.86
47.37
0.25/4
47.55
46.65
50.97
50.71
50.84
48.14
48.34
48.45
48.57
48.64
48.50
48.44
48.30
0.2/4
0.2/4
50.8650.77
50.8750.8450.8250.70
50.84
50.9151.04
0.2/4
50.51
50.62
50.62
50.71
50.22
50.34
50.5150.49
50.4450.42
50.43
50.49
50.52
50.64
50.51
47.22
50.62
50.62
50.65
50.73
50.56
51.03
50.89
51.01
51.03
51.06
51.13
51.16
50.89
50.9250.89
51.38
51.22
51.19
45.67
45.69
45.68
45.75
45.71
45.47
45.32
45.76
0.3/3
48.27
47.71
51.17
48.47
48.58
48.61
48.50
48.38
48.28
48.15
48.35
48.45
48.57
48.65
48.55
48.43
48.27
48.16
48.22
48.32
48.54
48.64
48.54
48.40
46,95
46,94
46,67
46,71
47,14
47,16
48,18
47.82
47.69
48.21
47.42
47.53
OK.50,51
OK.50,51
48.20
0.2/3
0.4/6
0.2/2
48.22
48.21
48.2048.12
48.24
48.18
48.28
48.26
48.18
48.16
48.18
48.39
48.16
48.14
45.66
0.5/100.5/10
0.15/4
49.94
49.91
49.92
49.73
49.66
50.12
50.06
50.98
50.24
50.3750.26
50.70
50.75
51.24
51.12
45.71
45.77
0.3/6
Vorge
birg
sstraß
e
I FD
Container
I FD
Toiletten
I FD
Imbiss
I FD
1562
1698
1566
1559
157/1
896
343
955
954
1561
1294
1693
1613
WT
T.
W
T
W
T
W
T
W
T
WT
T.
T.
T.
T.
WT
T.
WT
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
T.
WT
WT
WT
W
T
T.
T.
T.
WT
Bauvorhaben
MaßstabProjekt-Nr. Index Plan-Nr.
Datum gez.
Gezeichnet Zeichnung
Auftraggeber
Parkstadt Süd
Plangebiet Jean-Löring-Sportpark
Die Oberbürgermeisterin
Sportamt Stadt Köln
Olympiaweg 7
50933 Köln
1:1000K-0252-2015 01
23.06.2022
Wa 52-2015-K-02 Plangebiet_Jean-Löhring-Sportpark_220623
01 Grenzverlauf Realisierungteil Wettbewerb 28.04.2023 Re
Legende
Grenzverlauf Realisierungsteil Wettbewerb JLSP
Projektziel ermitteln
Abb. 10: Abgestimmte Abgrenzung des Jean-Löring-Sportparks (Abbildung: Stadt Köln)
Voruntersuchung der Stadt Köln

15
Bedarfsanforderungen der beteiligten Akteure
Information erfassen und auswertenInformation erfassen und auswerten
OrganisationsanalyseOrganisationsanalyse
Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei (Spielbetrieb Südstadion)
Mit der Bestandsgarantie für das Südstadion geht auch die Notwendigkeit ein -
her, dass Polizei- und Rettungsdispositive wie bisher umgesetzt werden können. 
Der für die Bemessung der dafür notwendigen Bewegungs- und Rettungsflä -
chen maßgebliche Fall sind Risikospiele. Die Sicherstellung der entsprechenden 
Anforderungen sind Voraussetzung für die längerfristige Durchführung von 
Profi-Fußballspielen im Südstadion. Im Ergebnis ergeben sich daraus folgende 
Anforderungen:
1. Mindestbreite des Vorgebirgsglaciswegs zwischen Vorgebirgsstraße und 
Höninger Weg: = 4,5 m. Bei Spielen mit Polizeiaufgebot ebenso bei ei -
nem Unfallgeschehen im Stadion wird dieser von Süd nach Nord befahren. 
Gleichzeitig muss Kreuzen bzw. Überholen möglich sein z. B. wenn bei ei -
nem Unfallgeschehen längs der Straße Rettungswagen stehen. Der Vorge-
birgsglacisweg ist zudem als FW-Zufahrt zum Stadion (Marathontor) und 
zur Sporthalle unverzichtbar. 
2. Risikospiele werden von der Polizei mit 10-16 Fahrzeugen (Sprinter) einer 
Hundertschaft begleitet.  Hierfür sind im Bereich des Gästezugangs (Tor 1) 
bis max. 10 Stellplätze für Sprinterfahrzeuge anzuordnen. 
3. Auch im Bereich von Tor 2 und Tor 3 an der Straße Am Vorgebirgstor sind 
bis zu 10 Sprinter-Stellplätze vorzusehen. Diese sind in das städtebauliche 
Konzept für die Neuordnung des Straßenraums zu integrieren.
4. Eine Anordnung sollte jeweils deeskalierend erfolgen, d.h. nicht in unmit -
telbarer Nachbarschaft zum Eingang, sondern in Sichtweite.
5. Die Rangierfläche des Betriebshofs wird der Polizei bei Risikospielen für die 
Einsatzleitung und als Bereitschaftsbereich für das Gefangenenfahrzeug 
zur Verfügung gestellt. Angestrebt wird für den Betriebshof ein eingefrie -
deter Bereich.
6. Gästefans werden im Risikofall strikt von den Heimfans getrennt. Gästefans 
erreichen das Stadion über den Vorgebirgsglacisweg vom Höninger Weg 
und von der Vorgebirgsstraße. Nach dem Spiel werden die Gästefans bei 
Risikospielen im Regelfall von Tor 1 über die Rettungswegverbindung zum 
Höninger Weg und weiter zu den ÖPNV-Haltestellen bzw. zum Hauptbahn-
hof eskortiert. Auch hierfür ist eine Wegbreite von mindestens 4,5m vor -
teilhaft. Heimfans verlassen das Stadion ohne Einschränkungen.
7. Die Mannschafts-/Fanbusse der Gäste können nicht über den Vorgebirgs -
glacisweg zum oder vom Höninger Weg geleitet werden, sofern es sich bei 
einem der Busse um einen sogenannten Doppeldeckerbus (o.ä.) handelt. 
Aufgrund der vorhandenen Hochspannungsleitungen der KVB am Hönin -
ger Weg wäre eine Durchfahrt nicht möglich. 
Ferner sollten die Mannschafts-/Fanbusse der Gäste nicht von oder zur Stra-
ße „Am Vorgebirgstor“ geleitet werden, da sich dort (Tor 2 und Tor 3) vor, 
während sowie nach der Spielphase Heimfans und Störer aufhalten könn -
ten, die unmittelbar auf einen der o. a. Busse zugreifen oder zumindest den 
Verkehr beeinträchtigen könnten.
8. Um eine straßenbegleitende zusätzliche Fläche für längsparkende Polizei -
fahrzeuge der Hundertschaft bei Risikospielen zu verhindern, würde die Po-
lizei mit ihren Sprintern den (Anliefer-)Parkplatz am Tierheim nutzen.  
FW und Polizei unterstützen die Arbeitshypothese, dass die Zufahrt zum 
Tierheim über den Vorgebirgsglacisweg nur für Notfall und Anlieferung zu-
gelassen wird. Für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen-Parken des Tier-
heims werden in der Stellplatzanlage des JLSP die entsprechenden notwen-
digen Stellplätze in den Stellplatznachweis aufgenommen. 
Die Planung für den IGG kann somit die Fläche des heutigen Parkplatzes im 
Hinblick auf Anlieferung (LKWs) sowie als Warteraum für bis zu 10 Sprinter-
fahrzeuge der Polizei bei Risikospielen (4-8 mal/Jahr) neu ordnen/konzipie-
ren.
9. Die Feuerwehr weist auf den Abstimmungsbedarf mit dem Brandschutz- 
und Evakuierungskonzept für das Tierheim hin. Über ein solches Konzept 
besteht keine Kenntnis. Die Feuerwehr empfiehlt, ein solches bis in Q2/2023 
vorzulegen, so dass dieses in die geplante Ausschreibung eines Planungs -
wettbewerbs als Arbeitsunterlage für einen erweiterten städtebaulichen 
Betrachtungsbereich miteinbezogen werden kann. 
10. Polizei und Feuerwehr weisen darauf hin, dass die Vorflächen an Tor 2 und 
Tor 3 derzeit nicht ausreichend groß dimensioniert sind. Die städtebauliche 
Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen/des öffentlichen Raums Am 
Vorgebirgstor soll hier ausreichend große Vorflächen vor beiden Toren der 
Heimfans sicherstellen. Für jedes Tor ist von einem Warteraum für mind. 
500 Personen auszugehen.
11. Für die Anreise der Profimannschaft ist im Bereich der Sporthalle Am Vor -
gebirgstor eine Vorfahrt für 2 Reisebusse vorzusehen. Dies entspricht einer 
Haltebucht von 25 m Länge. Die Haltbucht kann auch für 1. Hilfe/Rettungs-
dienst-Fahrzeuge oder als Kurzzeitstellplätze für Behindertentransporte 
(Behindertensport in der Sporthalle) genutzt werden. 
Für Anreise der Gästemannschaft ist eine Bushaltemöglichkeit in einem ein-
gefriedeten Bereich erforderlich. Auch hierfür bietet sich der Rangierhof des 
Betriebshofs an. Von hier aus sollte die Sporthalle auf kurzem Weg über die 
dann geschlossene Außensportanlagen oder die Tiefgarage/Stellplatzanla-
ge erreicht werden können. Alternativ nutzt der Gästebus die Feuerwehr -
zufahrt zur Sporthalle von Nordosten auf dem eingefriedeten Areal der Be-
zirkssportanlage (Evtl. Aufstellung auf dem für die Rettung vorgesehenen 
Kleinspielfeld.)
Schadensereignis im Stadion
• Die Entfluchtung des Stadions ist so dimensioniert, dass je Block à 2.500 
Zuschauer*innen zwei Ausgänge mit einer Lauflänge von max. 60 m er -
reicht werden, Die beiden Treppenausgänge neben dem Marathontor sind 
daher nicht veränderbar.
• Bei Zusammenführen von Fluchtwegen addieren sich die erforderlichen 
Fluchtwegbreiten. Vor den Treppenausgängen darf der Fluchtweg eine 
Breite, die mindestens der Breite der Fluchttreppen entspricht, nicht un -
terschreiten. Zu einer Entfluchtung des Stadions über das Gelände des JLSP 
gibt es keine Alternative. Die Einrichtung eines Sammelplatzes auf dem JLSP 
ist nicht erforderlich.
• Um den IGG im Fall eines größeren Schadensereignisses im Stadion nicht 
durch Rettungs- und FW-Fahrzeuge sowie Polizeifahrzeuge zu belasten (Im 
Alarmfall wird im Regelfall ein ganzer Löschzug mit 5 BS-Fahrzeugen + Ret-
tungswagen anrücken) prüft das Sportamt, ein Kleinspielfeld als Hartplatz 
oder-mit Kunststoffbelag als Aufstellfläche für die FW- und Rettungsfahr -
zeuge vorzusehen. Die Zufahrt erfolgt abhängig vom zukünftigen Niveau 
der Außensportanlagen, voraussichtlich im Umfeld von Tor 1.
Brandfall in der Sporthalle
• Max. Lauflänge 50 m ab der Aufstellfläche der Feuerwehr, keine Feuerwehr- 
umfahrt erforderlich, wenn der Löschangriff und RTW-Zu- und Abfahrt von 
beiden Seiten möglich ist und die max. Lauflänge nicht überschritten wird.
• Mind. 1 Löschzug wird je von Süden und von Norden anrücken und abrü -
cken können, daher: Einbahnstraßenregelung Vorgebirgsglacisweg auf der 
Nordseite des Sportparks ist positiv (Wenden schwierig wegen Schleppkur-
ve), MInd. Durchfahrtbreite 3,5 m Breite, besser 4,5 m (verkehrliche Begeg-
nungen möglich). Der bestehende Weg in der Nordkurve des Stadions ist 
hierfür zu schmal und müsste verbreitert werden
• Für die Feuerwehrzufahrt zur Halle vom Vorgebirgsglacisweg aus ist die 
Wende- und Ausfahrtssituation zu klären
• Kein Anleitern an Sporthalle notwendig, 2.baulicher Rettungsweg durch -
gehend berücksichtigen

16
Information erfassen und auswerten
Kölner Sportstätten GmbH (Stadionbetrieb)
• Heim- und Gästegarderobe, sowie Schiedsrichterumkleiden sollten sich im 
Nahbereich des Marathontors befinden. Der Zugang zum Stadion soll im ge-
schützten Bereich ohne Querung einer öffentlichen Verkehrsfläche erfolgen. 
• Die Garderoben für den Spielbetrieb sind so zu konzipieren, dass auch Spie -
le mit 2 Fremdmannschaften stattfinden können. Die Garderobe des S. C. 
Fortuna steht anderen Mannschaften nicht zur Verfügung.
• Im Stadion finden auch Football-Spiele statt. Auch Leichtathletikveranstal -
tungen können im Stadion durchgeführt werden.
• Das Kassenhaus an Tor 2 liegt auf dem Grundstück des JLSP .  Aus der Sicht 
der KSS ist es wünschenswert, das Kassenhaus in die Sporthalle zu integrie -
ren, wenn diese in der Südwest-Ecke des Grundstücks des JLSP eine Adresse/
einen Zugang Am Vorgebirgstor erhält. Die Entzerrung von Kassenhaus und 
Tor zum Stadion wird von der Polizei auch aus einsatztaktischen Gründen be-
fürwortet. Das Sportamt sagt die Prüfung zu.
• An Tor 1 sollten die Vereinzelungsanlagen berücksichtigt und in den Plänen 
dargestellt werden. Eine Ausgliederung aus dem Grundstück des Sportparks 
und Übergabe der Vorfläche an Tor 1 in die Unterhalts- und Verkehrssiche -
rungspflicht des IGG (als öffentliche Verkehrsfläche) steht aus der Sicht der KSS 
nichts entgegen.
• Die KSS hält für die Pflege des Stadions eine Greenkeeping-Infrastruktur vor. 
Der Zugang zum Stadion erfolgt über das Marathontor, d. h. über das Gelän-
de des Sportamts/des Sportparks. Aus funktionaler Sicht ist eine Unterbrin -
gung der Greenkeeping-Geräte im Neubau der Sporthalle die bestmögliche 
Lösung. 
• Dadurch könnten Flächen an Tor 4 freigeräumt und einer Neugestaltung 
zugeführt werden. Das Sportamt regt an, diese Flächen im Gegenzug zur 
Unterbringung des Greenkeepings im Neubau die zugewonnenen Flächen 
für Leichtathletikangebote im Schulsport (Weitsprung, Kugelstoßen, Hoch -
sprung) ergänzend zur Kampfbahn im Stadion zu nutzen.
• Die Vorgaben für den Spielbetrieb der 3. Liga/DFB fordern eine Rasenhei -
zung. Die Wasserversorgung des Südstadions erfolgt heute über den Sport -
park. Ein Anschluss der Rasenheizung an die TGA der neuen Sporthalle stellt 
voraussichtlich die wirtschaftlichste Lösung dar.
• Im Nahbereich des Marathontors (Kabellängen) ist ein Aufstellplatz für einen 
TV-Übertragungswagen mit Stromanschluss vorzusehen. Dabei ist von ei -
nem Fahrzeug von mind. 3,5-12 t auszugehen. Wagenstellplatz (1 Fahrzeug 
3,5 t max.) vor dem Marathontor (vor der Sporthalle) vorhalten. Kabel ins 
Stadion sollten möglichst ohne Besucherkreuzung verlegt werden können. 
Der Stellplatz und die Kabellagen dürfen Rettungsanforderungen und die 
Entfluchtung nicht einschränken. 
In die Organisationsanalyse werden auch der S. C. Fortuna und die Kölner Sport-
stätten GmbH als wichtige Ankernutzer mit einbezogen. Neben der Betrach -
tung der jeweils eigenen Funktionszusammenhänge erfolgte ein detaillierter 
Abgleich zur aktuellen und zukünftigen Umsetzung der Anforderungen des DFB 
zum Spielbetrieb in der 3. Liga.
S�C� Fortuna Köln e�V�
• Der S.C. Fortuna ist damit einverstanden, dass Vereinsheim und Geschäfts-
stelle in einen Neubau integriert werden, wenn dadurch die Spielräume für 
die Anordnung und die Anzahl von Spielfeldern optimiert werden können. 
Die Zustimmung gilt unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. 
• Der Konzeption für den „Regenerationsbereich“ mit den Umkleiden für den 
Spielbetrieb wird im Grundsatz zugestimmt.
• Für Geschäftsstelle und Fanshop wird eine aus dem öffentlichen Raum er -
reichbare Adresse/Zugänglichkeit angestrebt.
• Dem Vereinsheim/der Gaststätte ist ein Außenbereich zuzuordnen. Dieser 
ist im Hinblick auf den Lärmschutz abgewandt von der Wohnbebauung am 
Vorgebirgstor zu realisieren („Biergarten“)
• Die funktionalen Belange des S.C. Fortuna werden direkt in der Aufstellung 
des Raumprogramms dokumentiert. 
• Das Sportamt stellt klar, dass die Sportanlagen dem S. C. Fortuna im Rah -
men seiner Bedarfs- und Kapazitätsanmeldungen genutzt werden können, 
dass es sich jedoch um eine Bezirkssportanlage handelt, die im Rahmen 
der weiteren Kapazitäten auch durch andere Vereine des Breitensports und 
den Schulsport genutzt wird. Geplant ist, die Nutzung der Anlagen (inkl. 
der Sporthalle) durch ein Buchungsportal  zu steuern.
Organisationsanalyse
Bedarfsanforderungen Dritter

17
Funktionale Zusammenhänge
Sporthalle
Die neue Sporthalle des Jean-Löring-Sportparks umfasst zwei Dreifach-Sport -
hallen, wovon eine als Wettkampf-/Veranstaltungshalle genutzt werden kann. 
Dieser Dreifach-Sporthalle ist ein Regieraum zugeordnet, von dem aus Licht, 
Ton, Glasfloor und Bildtechnik gesteuert werden. Zudem verfügt die Halle über 
einen Boxring, der bei Bedarf in die Halle heruntergefahren werden kann. An der 
Außenwand der Sporthalle ist eine Kletter-/Boulderwand und auf dem Dach ein 
Bolzplatz oder alternativ ein Fußball- oder Basketball-Käfig denkbar.
Erschlossen wird die Sporthalle barrierefrei von der Straße „Am Vorgebirgs -
tor“. Vom Foyer des Publikumsbereichs gelangt man auf die große Tribüne der 
Wettkampf-/Veranstaltungshalle und auf der anderen Seite auf die „Elterntri -
büne“ der anderen Dreifach-Sporthalle. Neben einem Ticket-Verkauf und dem 
Büro des Hallenwarts, gelangt man über das Foyer zu der WC-Anlage für Besu -
cher*innen und dem Gastronomiebereich mit Ausgabetheken.
Im „Anbau“ befindet sich der Bereich der S.C. Fortuna und ein großer und klei -
ner Seminarraum. Die zwei Seminarräume können zu einem großen Raum ge -
öffnet werden und fungieren bei Spielbetrieb als Presseraum. Dabei kann der 
Bereich, in dem sich diese Räume befinden vom Publikumsbereich abgeschlos-
sen und durch einen Nebeneingang für Presse- und Medienvertreter*innen se-
parat erschlossen werden.
Über den Erschließungskern gelangt man vom Publikumsbereich im Oberge -
schoss in den Sportlerbereich auf Ebene des Südstadions. Jeder Dreifach-Sport-
halle sind drei Umkleidebereiche zugeordnet, wovon eine Umkleidebereich be-
hindertengerecht konzipiert ist. Dazu kommen jeweils eine Umkleide für alle 
Geschlechter und 3 Umkleidebereiche für Übungsleiter*innen/Lehrer*innen, 
die bei Spielbetrieb im Südstadion von Schiedsrichter*innen genutzt werden 
können. Neben den WC-Anlagen für Sportler*innen befinden sich im Zentrum 
die Lager- und Krafträume der Sporthalle. Über den Turnschuhgang gelangt 
man von den Umkleidebereichen in die Sporthallen, an dessen Enden sich je -
weils die Geräteräume für den Vereins- und Schulsport befinden. Gebäudeinte-
griert und den Außenflächen der Sportanlage zugeordnet befinden sich weitere 
WC- und Umkleidebereiche sowie Geräteräume für den Außensport.
Im „Anbau“ befindet sich auf der Ebene des Südstadions der Multifunktions- 
und Recreationbereich. Im Alltag bietet der Multifunktionsraum Raum für Ge -
sundheitsprävention und Quartiersangebote, wie Mutter-Kind-Aktivitäten, Se-
niorensport, Kinderturnen, Tanz und Gymnastik (Yoga, Pilates etc.). Dem Raum 
sind neben einer WC-Anlage und Lagerräumen drei Umkleide-, Dusch- und 
Sanitärbereiche für Damen, Herren und Diverse angegliedert. Bei Spielbetrieb 
im Südstadion wird der Multifunktionsraum als Physioraum für die Gastmann -
schaften genutzt. 
Die Herren und Damenumkleiden werden den Gastmannschaften, die diverse 
Umkleide den Trainern zur Verfügung gestellt. Daneben befinden sich auch 
noch ein Behandlungs- und Doping-Kontrollraum für die Spieler im Multifunk -
tions-/Recreationbereich. Ebenfalls auf der Ebene des Südstadions gelangt man 
zum Spielerbereich der S.C. Fortuna. Der Bereich der Heimmannschaft umfasst 
private Umkleide- und Sanitärbereiche, eine Trainerkabine, einen Physioraum 
und einen Aufenthaltsbereich für die Spieler. Auf der anderen Seite gelangt man 
über das Foyer zur Geschäftsstelle des S.C. Fortuna und daneben angeordnet 
schließt das Vereinsheim mit Außenbereich an. 
Durch die Anordnung des Bereichs der S. C. Fortuna auf der Ebene des Südsta -
dions haben die Spieler zum einen eine direkte Verbindung zur Mixed-Zone und 
dem Zugang zum Marathontor und zum anderen kann der Außenbereich des 
Vereinsheims an prominenter Stelle zur Sportanlage orientiert werden.
Abb. 11: Funktionsdiagramm Sporthalle - Ebene 1 | Am Vorgebirgstor (Grafik: neubig hubacher) Abb. 12: Funktionsdiagramm Sporthalle - Ebene 0 | Außensportfläche (Grafik: neubig hubacher)
MULTIFUNKTIONS-/
RECREATIONAREA
MULTIFUNKTIONSRAUM
PHYSIO GAST
LAGERRÄUME
UMKLEIDE-/
DUSCH-/SANITÄR-
BEREICH GAST 2
UMKLEIDE-/
DUSCH-/SANITÄR-
BEREICH GAST 1
WC-
ANLAGE
Pu
Mi
UMKLEIDE-/DUSCH-/
SANITÄR-BEREICH 
DIVERS/GAST TRAINER
BEHANDLUNG/
DOPING-
KONTROLLE
"ELTERNTRIBÜNE"
WC-ANLAGE
Sportler*innen
3-FACH SPORTHALLE
"Normale Sporthalle"
GERÄTERÄUME
Schulsport
GERÄTE
Vereinssport
GERÄTE
Vereinssport
KRAFTRÄUME
Sportler*innen
LAGER
Individualsport
SPORTLER*INNEN
TURNSCHUHGANG
STRASSENSCHUHGANG
UMKLEIDEN
Damen/Herren
UMKLEIDEN
Damen/Herren   
UMKLEIDEN
Damen/Herren
GERÄTERÄUME
Schulsport
GERÄTE
Vereinssport
GERÄTE
Vereinssport
TURNSCHUHGANG
UMKLEIDEN
Damen/Herren
UMKLEIDEN
Damen/Herren   
UMKLEIDEN
Damen/Herren
Lehrer*innen/
Schiedrichter
*innen/divers
Lehrer*innen/
Schiedrichter
*innen/divers
3-FACH SPORTHALLE
Wettkampf-/Veranstaltungshalle mit Glasfloor
BEREICH AUSSENSPORT
WCs
Außensport
GERÄTE
Außensport
UMKLEIDEN
Außensport Heim
UMKLEIDEN
Außensport Gäste
LAGER
Behinderten-
sport
LAGER
Sport- und 
Spielmittel
LAGER
Boxsport
3-FACH SPORTHALLE
"Normale Sporthalle"
3-FACH SPORTHALLE
Wettkampf-/Veranstaltungshalle mit Glasfloor
LUFTRAUM
LUFTRAUM
LASTEN-
FAHRRÄDER
TECHNIK
Ebene 0 Außensportfläche Ebene 1 (Am Vorgebirgstor)
SEMINARRÄUME
klein und groß, 
zusammenschaltbar als 
Presseraum
TRIBÜNE
Besucher*innen
Außentreppe nach unten
(Außensportanlage)
ERSCHLISSUNG/
FOYER
FOYER
GASTRONOMIE/
SEMINAR/PRESSE
BESUCHER*INNEN
S. C. FORTUNA
WC-ANLAGE
Besucher*innen
TICKET-
VERKAUF
BÜRO
Hallen-
wart
STRASSENSCHUHGANG
GASTRONOMIE
Catering-/Thekenbereich inkl. Lagerräume
ABSCHLIESSBARER 
BEREICH BEI SPIELBETRIEB
EINGANG 2
PRESSE/MEDIEN/SPIELBETRIEB
EINGANG 1
HAUPTEINGANG
AUFGANG ZUM
DACH
HEIMMANNSCHAFT
S. C. FORTUNA
AUSSENBEREICH
TERRASSE
S. C. FORTUNA
VEREINSHEIM
S. C. FORTUNA
GESCHÄFTSSTELLE
S. C. FORTUNA
S. C. FORTUNA
GREENKEEPING
Südstadion
MIXED-
ZONE
TIEF-
GARAGE
Lehrer*innen/
Schiedrichter
*innen/divers
Lehrer*innen/
Schiedrichter
*innen/divers
MULTIFUNKTIONS-/
RECREATIONAREA
MULTIFUNKTIONSRAUM
PHYSIO GAST
LAGERRÄUME
UMKLEIDE-/
DUSCH-/SANITÄR-
BEREICH GAST 2
UMKLEIDE-/
DUSCH-/SANITÄR-
BEREICH GAST 1
WC-
ANLAGE
Pu
Mi
UMKLEIDE-/DUSCH-/
SANITÄR-BEREICH 
DIVERS/GAST TRAINER
BEHANDLUNG/
DOPING-
KONTROLLE
"ELTERNTRIBÜNE"
WC-ANLAGE
Sportler*innen
3-FACH SPORTHALLE
"Normale Sporthalle"
GERÄTERÄUME
Schulsport
GERÄTE
Vereinssport
GERÄTE
Vereinssport
KRAFTRÄUME
Sportler*innen
LAGER
Individualsport
SPORTLER*INNEN
TURNSCHUHGANG
STRASSENSCHUHGANG
UMKLEIDEN
Damen/Herren
UMKLEIDEN
Damen/Herren   
UMKLEIDEN
Damen/Herren
GERÄTERÄUME
Schulsport
GERÄTE
Vereinssport
GERÄTE
Vereinssport
TURNSCHUHGANG
UMKLEIDEN
Damen/Herren
UMKLEIDEN
Damen/Herren   
UMKLEIDEN
Damen/Herren
Lehrer*innen/
Schiedrichter
*innen/divers
Lehrer*innen/
Schiedrichter
*innen/divers
3-FACH SPORTHALLE
Wettkampf-/Veranstaltungshalle mit Glasfloor
BEREICH AUSSENSPORT
WCs
Außensport
GERÄTE
Außensport
UMKLEIDEN
Außensport Heim
UMKLEIDEN
Außensport Gäste
LAGER
Behinderten-
sport
LAGER
Sport- und 
Spielmittel
LAGER
Boxsport
3-FACH SPORTHALLE
"Normale Sporthalle"
3-FACH SPORTHALLE
Wettkampf-/Veranstaltungshalle mit Glasfloor
LUFTRAUM
LUFTRAUM
LASTEN-
FAHRRÄDER
TECHNIK
Ebene 0 Außensportfläche Ebene 1 (Am Vorgebirgstor)
SEMINARRÄUME
klein und groß, 
zusammenschaltbar als 
Presseraum
TRIBÜNE
Besucher*innen
Außentreppe nach unten
(Außensportanlage)
ERSCHLISSUNG/
FOYER
FOYER
GASTRONOMIE/
SEMINAR/PRESSE
BESUCHER*INNEN
S. C. FORTUNA
WC-ANLAGE
Besucher*innen
TICKET-
VERKAUF
BÜRO
Hallen-
wart
STRASSENSCHUHGANG
GASTRONOMIE
Catering-/Thekenbereich inkl. Lagerräume
ABSCHLIESSBARER 
BEREICH BEI SPIELBETRIEB
EINGANG 2
PRESSE/MEDIEN/SPIELBETRIEB
EINGANG 1
HAUPTEINGANG
AUFGANG ZUM
DACH
HEIMMANNSCHAFT
S. C. FORTUNA
AUSSENBEREICH
TERRASSE
S. C. FORTUNA
VEREINSHEIM
S. C. FORTUNA
GESCHÄFTSSTELLE
S. C. FORTUNA
S. C. FORTUNA
GREENKEEPING
Südstadion
MIXED-
ZONE
TIEF-
GARAGE
Lehrer*innen/
Schiedrichter
*innen/divers
Lehrer*innen/
Schiedrichter
*innen/divers
Information erfassen und auswerten
FlächenmoderationFlächenmoderation

18
Außensportanlage, Betriebshof und Tiefgarage
Außensportanlage
Die Außensportanlage des Jean-Löring-Sportparks umfasst im Wesentlichen 
drei Großspielfelder und zwei Kleinspielfelder, die auf der östlichen Seite des 
Sportparks angeordnet sind. Im Zentrum dieser Spielfelder befindet sich eine 
weitere Garderobe für den Außensport, Beachvolleyball-Felder und ein Treff -
punkt/sozialer Mittelpunkt zum Zusammenkommen.
Die Durchwegung des Sportparks bildet die Verbindung zwischen Zollstock und 
dem Inneren Grüngürtel. Vom Zugang an der Straße „Am Vorgebirgstor“ ge -
langt man barrierefrei über eine Rampe auf die Ebene des Südstadions. Entlang 
der Achse zwischen dem Zugang im Süden und dem Vorplatz des Tor 1 des Süd-
stadions im Norden erstrecken sich entlang einer grünen Achse durch Bäume 
verschattete Aufenthaltsbereiche. Von dieser Verbindungsachse gelangt man 
sowohl in den Multifunktions- und Recreationbereich als auch in die Sporthalle. 
Im Norden der Sporthalle befindet sich die Mixed-Zone der Sportanlage. Im 
Alltag dient die Mixed-Zone als Multifunktionsfeld für Sportangebote, die auf 
einem Hartplatz möglich sind. Bei Spielbetrieb im Südstadion kann auf der Mi -
xed-Zone eine Interview-Zone angeordnet werden und bietet Platz für Übertra-
gungswagen der Medienvertreter*innen. 
Aufgrund der Einfriedung der Sportanlage kann dort der Bus der Gästemann -
schaft temporär halten, um die Spieler auszuladen, damit diese sicher in die 
Gästeumkleiden gelangen. Bei Großschadensfällen oder einem Brand in der 
Sporthalle bietet die Mixed-Zone Platz für Aufstellflächen für Feuerwehr und 
Rettungsdienst. 
Aufgrund der multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten und der sicherheits- 
und brandschutztechnischen Relevanz ist die Mixed-Zone in besonderem Maße 
zu beachten und in die Planung zu integrieren. Hinzu soll ein Schulsportbereich 
hinzukommen, indem die Weitsprunganlage nördlich des Südstadion reakti -
viert wird.
Betriebshof
Der Betriebshof ist ebenfalls in den Jean-Löring-Sportpark integriert und befindet 
sich voraussichtlich im südöstlichen Bereich des Plangebiets mit Zugang von der 
Vorgebirgsstraße. Der Betriebshof besteht aus einer Fahrzeughalle mit 4 Stell -
plätzen und angegliedertem Lager- und Werkstattbereich. Für das Personal gibt 
es einen Verwaltungs- und Personalbereich sowie Umkleide- und Waschräume. In 
Kombination mit dem Betriebshof ist auch die Anordnung der Hausmeisterwoh-
nung in diesem Bereich denkbar. Die Hoffläche des Betriebshofs wird im Alltag als 
Vorfläche und Aufstellfläche für die Betriebsfahrzeuge genutzt. Bei Spielbetrieb 
im Südstadion kann diese Fläche sowohl als Parkplatz des Busses der Gästemann-
schaft als auch als Stellfläche für zwei SNG-Wagen, einer Leitstelle und einem Ge-
wahrsamsfahrzeug der Polizei zur Verfügung gestellt werden.
Tiefgarage
Über den Zugang des Betriebshofs gelangt man zudem zur Einfahrt der Tiefga-
rage, die sich aufgrund der Topografie unter dem Großspielfeld, welches sich 
entlang der Straße „Am Vorgebirgstor“ befindet.  Die Tiefgarage bietet Platz für 
insgesamt 159 Stellplätze, wovon bei Spielbetrieb im Südstadion 31 Stellplätze 
als Funktionalstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Über die Tiefgarage ge-
langt man in einem geschützten Bereich über einen Aufgang in die Sporthalle.
SOZIAL-
RAUM
mit Teeküche
STELLPLATZ 1
Kompaktschlepper groß (Traktor)
mit Tandem Tiefladeanhänger
STELLPLATZ 2
Kompaktschlepper klein (Traktor)
mit Baumaschinenanhänger
STELLPLATZ 3
Allradschlepper groß (Traktor)
mit Dreiseitenkipper (Anhänger)
STELLPLATZ 4
LKW Kipper mit Doppelkabine
7,5 t
LAGER
Kraftstoff
LAGER
Gefahrenstoff
AKKU
Raum
MAGAZIN WERKSTATT WC
beh.ger.
unisex
schwarz
ABWURF
schwarz
STIEFEL-
WÄSCHE
ÜBERGABE
schwarz
TROCKENRAUM
ÜBERGABE
weiß
ANLIEFRUNG
UMKLEIDEN/
DUSCHEN
D/H/div.
WC
behinderten-
gerecht, für alle 
Geschlechter
BÜRO
Vorarbeiter
LAGER
Pool-Kleidung
weiß
LAGERZONE
SOZIALBEREICH (Weißbereich)LAGER- UND WERKSTATTBEREICH (Schwarzbereich)
FAHRZEUGHALLE (Schwarzbereich)
SCHLEUSE
schwarz
HOFFLÄCHE
TOR
Mitnutzung Zufahrt für TG angestrebt
Zur Hausmeister-Wohnung im OG
über Sozialbereich Betriebshof
Abb. 13: Funktionsdiagramm Betriebshof (Grafik: neubig hubacher)
Information erfassen und auswerten
Flächenmoderation

19
Die Ergebnisse der Organisationsanalyse und der daraus resultierenden Flä -
chenbedarfe werden in einem Nutzerbedarfsprogramm erfasst. Durch die Do -
kumentation der funktionalen Zuordnungen der erfassten Flächen entsteht das 
Raumprogramm, das dem Qualifizierungsverfahren, der Ermittlung der bauli -
chen Kennwerte sowie einer Ersteinschätzung der Kosten zugrunde gelegt wird.
A. Sporthalle NUF NRF BGF BRI
A.1 Sporthallen (Turnschuhbereich) 3.120 m ² 3.744 m ² 4.455 m ² 38.509 m ³
A.2 Umkleidebereich Sportler*innen 734 m² 881 m² 1.048 m ² 3.983 m ³
A.3 Bereich für Besucher*innen 548 m² 724 m² 850 m² 3.229 m ³
A.4 Sozial-/Pressebereich 335 m² 402 m² 478 m² 1.818 m ³
A.5 Bereich für Außensport (gebäudeintegriert) 216 m² 263 m² 313 m² 1.458 m ³
A.6 Nebenflächen 1.012 m ² 1.173 m ² 1.396 m ² 5.984 m ³
Gesamt A Sporthalle 5.965 m ² 7.186 m ² 8.540 m ² 54.980 m ³
B Multifunktions- und Recreation-Area/Bereich Heimmannschaft NUF NRF BGF BRI
B.1 Multifunktions- und Recreation-Area 587 m² 773 m² 913 m² 5.696 m ³
B.3 Bereich Heimmannschaft 144 m² 187 m² 223 m² 847 m³
Gesamt B Multifunktion/Recreation/Heimmannschaft 731 m² 960 m² 1.136 m ² 6.543 m ³
C Vereinsheim/Geschäftsstelle S. C. Fortuna NUF NRF BGF BRI
C.1 Vereinsheim 198 m² 238 m² 283 m² 1.074 m ³
C.2 Geschäftsstelle 346 m² 415 m² 494 m² 1.878 m ³
Gesamt C Vereinsheim/Geschäftsstelle S. C. Fortuna544 m² 653 m² 777 m² 2.952 m ³
D Außensportanlage NUF NRF BGF BRI
D.1 Sport-/Außenflächen, ohne Weg und Aufenthaltsflächen 29.430 m ²
D.2 Sport-/Außenflächen (gebäudeintegriert) 914 m²
D.3 Bereich für Außensport (sportfeldnah) 169 m² 203 m² 241 m² 917 m³
Gesamt D Außensportanlage 30.344 m ² 203 m² 241 m² 917 m²
E. Stellplätze NUF NRF BGF BRI
E.1 Fahrräder 910 m² 1.092 m ²
E.2 PKW (Tiefgarage) 4.134 m ² 4.341 m ² 4.992 m ² 15.475 m ³
Gesamt E Sportflächen 5.044 m ²
F. Betriebshof NUF NRF BGF BRI
F.1 Innenbereiche 619 m² 751 m² 894 m² 5.372 m ³
F.2 Außenbereiche 380 m²
F.3 Wohnung Hausmeister 110 m² 132 m² 157 m² 582 m³
Gesamt F Betriebshof 1.109 m ² 883 m² 1.051 m ² 5.954 m ³
Gesamt (ohne Außensportanlage) 12.483 m ² 14.023 m ² 16.496 m ² 85.903 m ³
davon Tiefgarage 4.134 m ² 4.341 m ² 4.992 m ² 15.475 m ³
Raumprogramm Übersicht
Information erfassen und auswerten
Flächenmoderation

20
Information erfassen und auswerten
Kostengerüst
Gesamt Brutto Stand Q1/2023
ohne Indexierung, inkl� Abbruch und Ausstattung:    80�707�363 EUR
Sporthalle        66�790�945 EUR
 davon Tiefgarage              3.958.020 EUR
 davon Sonderkosten Katastrophenschutz            120.000 EUR
 davon Außenbereiche          9.444.413 EUR
 davon Abbruch               5.805.855 EUR
 
Multifunktions-/Recreationbereich          4�738�977 EUR
 davon Außenbereich (Mixed-Zone)                   224.480 EUR
Betriebshof              3�785�612 EUR
  davon Tiefgarage                   29.700 EUR
 davon Sonderkosten Regenwassermanagement           320.000 EUR
 davon Außenbereich              170.605 EUR
Vereinsheim/Geschäftsstelle S�C� Fortuna        3�431�645 EUR
  davon Tiefgarage              122.760 EUR 
 davon Außenbereich                 47.092 EUR
 
Kölner Sportstätten GmbH            1�960�184 EUR
 davon Zusatzbedarf 3.-Liga Anforderungen            128.877 EUR
 davon Tiefgarage              797.940 EUR
 davon Außenbereich (Mixed-Zone)            224.480 EUR
Risikozuschlag Unvorhergesehenes 25%      20�176�841 EUR
(Planungsstand Phase 0)
Baubudget brutto inkl� Unvorhergesehenes  100�884�204 EUR
Stand Q1/2023
Übersicht Kosten Jean-Löring-Sportpark
Teil 1 der Kostenaufstellung. Fortsetung auf Seite 53.
Anteil 
an 
Gesamt
kosten
Hochbauten KG300/400 * BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€)
Sporthalle,(incl. Integr. Vereinsheim) 8.523 54.980 2.375 20.242.790 1.098 6.543 2.375 2.608.769 0 EUR 22.851.559 EUR 0 EUR 22.851.559 EUR 777 2.952 2.375 1.844.976 1.844.976 EUR 24.696.535 EUR 1.844.976 EUR
Zusatzbedarf 3.-Liga-Anforderungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 54 3,60 195 2.375 128.877 128.877 EUR 128.877 EUR 128.877 EUR
Außengarderobe 241 3,80 917 990 238.919 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR
Tiefgarage 3.840 3,10 11.904 330 3.928.320 0 EUR 3.928.320 EUR 90 3,10 279 330 29.700 0 EUR 3.958.020 EUR 120 3,10 372 330 122.760 780 3,10 2.418 330 797.940 920.700 EUR 4.878.720 EUR 920.700 EUR
Technikflächen (7,32 % der beheizten Fläche) inkl. TG 905 2.375 2.149.356 80 2.375 190.962 0 EUR 2.340.318 EUR 84 2.375 198.348 0 EUR 2.538.666 EUR 66 2.375 155.914 61 2.375 145.037 300.951 EUR 2.839.617 EUR 300.951 EUR
Verwaltungs-/Aufenthalts- und Wohnbereiche - beheizt 0 EUR 385 1.448 1.460 562.779 0 EUR 562.779 EUR 0 EUR 562.779 EUR 0 EUR
Werkstatt, Lager (niedrig) - gedämpft beheizt 34 1.460 49.640 0 EUR 49.640 EUR 211 803 1.460 308.562 0 EUR 358.202 EUR 0 EUR 358.202 EUR 0 EUR
Fahrzeughallen - unbeheizt, mechanisch belüftet 97 1.460 141.620 0 EUR 141.620 EUR 454 3.679 1.460 662.992 0 EUR 804.612 EUR 0 EUR 804.612 EUR 0 EUR
Zwischensumme KG 300/400 13.641 67.801 26.750.645 1.179 6.543 2.799.731 0 EUR 29.550.376 EUR 1.224 6.209 1.762.380 0 EUR 31.312.756 EUR 962 3.324 2.123.650 895 2.613 1.071.854 3.195.504 EUR 34.508.260 EUR 3.195.504 EUR
Aufschlag PH-Gebäude/erhöhte energ. Anforderungen für 25 % der 
BGF, 2-10 % gem. BKI, Annahme global 2 % 535.013 55.995 0 EUR 591.008 EUR 35.248 0 EUR 626.255 EUR 42.473 21.437 63.910 EUR 690.165 EUR 63.910 EUR
Sonderkosten KG 400, PV-Anlage, ca. 320 kWp, Durchschnittspreis 
kWp, brutto = 1.350 EUR, abzgl. MWSt und 27% NK, Bezugsgröße = 
40 % der Dachfläche (2.800 m2) 320 kWp 1.350 432.000 0 EUR 432.000 EUR 80 kWp 1.350 108.000 0 EUR 540.000 EUR 0 EUR 540.000 EUR 0 EUR
Sonderkosten TGA, Mehrflächen Katastrophenschutz 120.000 120.000 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR 0 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR
Sonderkosten TGA Regenwassermanagement und 
Stadionbewässerung 2.000 160 320.000 0 EUR 320.000 EUR 2.000 160 320.000 0 EUR 640.000 EUR 0 EUR 640.000 EUR 0 EUR
Zuschlag Altlastenbeseitigung 3.630 1,50 5.445 80 435.600 0 EUR 435.600 EUR 800 1,5 1.200 80 64.000 0 EUR 499.600 EUR 0 EUR 499.600 EUR 0 EUR
Gesamt Kosten KG 300/400 28.593.258 972.171 2.855.725 120.000 EUR 31.448.983 EUR 2.289.628 120.000 EUR 33.738.611 EUR 2.166.123 1.093.291 3.259.414 EUR 36.998.025 EUR** 68% 3.379.414 EUR
davon KG 300 (72 %) 20.587.146 2.056.122 86.400 EUR 22.643.268 EUR 1.648.532 86.400 EUR 24.291.800 EUR 1.559.609 787.169 2.346.778 EUR 26.638.578 EUR** 2.433.178 EUR
davon KG 400 (28 %) 8.006.112 799.603 33.600 EUR 8.805.715 EUR 641.096 33.600 EUR 9.446.811 EUR 606.515 306.121 912.636 EUR 10.359.447 EUR** 946.236 EUR
Aussenbereiche KG 500 * GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€)
Außenbereich 17.008 193 3.282.544 0 EUR 3.282.544 EUR 0 EUR 3.282.544 EUR 200 193 38.600 38.600 EUR 3.321.144 EUR 38.600 EUR
Sportanlage 30.344 129 3.914.376 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR
Sportanlage Dach (40 %) 914 193 176.402 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR
Rangierfläche/Hoffläche/Außenlager Betriebshof 0 EUR 0 EUR 380 368 139.840 0 EUR 139.840 EUR 0 EUR 139.840 EUR 0 EUR
Mixed Zone/Multifunktionsfläche 1.000 368 368.000 500 * 368 184.000 184.000 EUR 552.000 EUR 184.000 EUR 552.000 EUR 500 * 368 184.000 184.000 EUR 736.000 EUR 368.000 EUR
Zwischensumme KG 500 49.266 7.741.322 184.000 184.000 EUR 7.925.322 EUR 380 139.840 184.000 EUR 8.065.162 EUR 38.600 500 184.000 222.600 EUR 8.287.762 EUR 406.600 EUR
Zuschlag für Entwässerung 10 % ohne Zisternen 774.132 18.400 18.400 EUR 792.532 EUR 13.984 18.400 EUR 806.516 EUR 3.860 18.400 22.260 EUR 828.776 EUR 40.660 EUR
Zuschlag für Beleuchtung, Beschilderung, Einhegung, 
Schranke, Sicherheit etc. 12 % 16.094 53.362 52.680 928.959 22.080 22.080 EUR 951.039 EUR 16.781 22.080 EUR 967.819 EUR 4.632 22.080 26.712 EUR 994.531 EUR 48.792 EUR
Gesamt Kosten KG 500 4.630 9.444.413 224.480 224.480 EUR 9.668.893 EUR 170.605 224.480 EUR 9.839.498 EUR 47.092 224.480 271.572 EUR 10.111.070 EUR** 19% 496.052 EUR
Abbruch, Freimachen KG 200** BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€)
Abbruch und Rückbau Sporthalle 18.695 63 1.168.722 1.168.722 EUR 0 EUR 1.168.722 EUR 0 EUR 1.168.722 EUR 0 EUR
Abbruch und Rückbau Fortuna 0 EUR 0 EUR 0 EUR 1.800 52 € 93.773 93.773 EUR 93.773 EUR 93.773 EUR
Freimachen/Rückbau Oberflächen (3,4 % von KG 300+400) pauschal 3,4 % 1.257.933 1.257.933 EUR 0 EUR 1.257.933 EUR 0 EUR 1.257.933 EUR 0 EUR
Entsorgung Deponiegut 5.000 676 3.379.200 3.379.200 EUR 0 EUR 3.379.200 EUR 0 EUR 3.379.200 EUR 0 EUR
Gesamt Kosten KG 200 5.805.855 0 0 EUR 5.805.855 EUR 0 0 EUR 5.805.855 EUR 93.773 0 0 EUR 5.899.627 EUR** 11% 93.773 EUR
Ausstattung KG 600 BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€)
Aussstattung Kosten anteilig gem. BKI 3,7 % von KG 300+400 pauschal 3,7 % 1.057.951 pauschal 3,7 % 105.662 84.716 0 EUR 1.248.329 EUR 0 EUR 1.248.329 EUR 0 EUR
Gesamt Kosten KG 600 1.057.951 105.662 0 EUR 1.163.612 EUR 84.716 0 EUR 1.248.329 EUR 0 0 0 EUR 1.248.329 EUR** 2% 0 EUR
Gesamt KG 200-600 44.901.476 Gesamt KG 200-600 3.185.867 344.480 EUR 48.087.343 EUR Gesamt KG 200-600 2.544.949 344.480 EUR 50.632.292 EUR Gesamt KG 200-600 2.306.988 Gesamt KG 200-600 1.317.771 3.530.986 EUR 54.257.051 EUR 100% 3.969.239 EUR
Nebenkosten KG 700: 25 % (Verkehrsuntersuchungen, u. a.) 11.225.369 Nebenkosten KG 700: 25 % 796.467 86.120 EUR 12.021.836 EUR Nebenkosten KG 700: 25 % 636.237 86.120 EUR 12.658.073 EUR Nebenkosten KG 700: 25 % 576.747 Nebenkosten KG 700: 25 % 329.443 882.747 EUR 13.564.263 EUR 992.310 EUR
Gesamt Netto inkl. NK 56.126.845 Gesamt Netto incl. NK 3.982.334 430.600 EUR 60.109.179 EUR Gesamt Netto inkl. NK 3.181.186 430.600 EUR 63.290.365 EUR Gesamt Netto inkl. NK 2.883.735 Gesamt Netto inkl. NK 1.647.214 4.413.733 EUR 67.821.314 EUR 4.961.549 EUR
19 % MWSt. 10.664.100 19 % MWSt. 756.643 81.814 EUR 11.420.744 EUR 19 % MWSt. 604.425 81.814 EUR 12.025.169 EUR 19 % MWSt. 547.910 19 % MWSt. 312.971 838.609 EUR 12.886.050 EUR 942.694 EUR
Gesamt Brutto 66.790.945 Gesamt Brutto 4.738.977 512.414 EUR 71.529.923 EUR Gesamt Brutto 3.785.612 512.414 EUR 75.315.534 EUR Gesamt Brutto 3.431.645 Gesamt Brutto 1.960.184 5.252.342 EUR 80.707.363 EUR 5.904.243 EUR
Sicherheit/Unvorhergesehenes: 25 % 16.697.736 Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 1.184.744 128.104 EUR 17.882.481 EUR Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 946.403 128.104 EUR 18.828.884 EUR Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 857.911 Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 490.046 1.313.085 EUR 20.176.841 EUR 1.476.061 EUR
Gesamt Brutto Stand Q1/2023 ohne Indexierung, inkl. Abbruch (KG 200) und Ausstattung (KG 600) 83.488.681 Gesamt Brutto Stand Q1/23 5.923.722 640.518 EUR 89.412.403 EUR Gesamt Brutto Stand Q1/23 4.732.015 640.518 EUR 94.144.418 EUR Gesamt Brutto Stand Q1/23 4.289.556 Gesamt Brutto Stand Q1/23 2.450.230 6.565.427 EUR 100.884.204 EUR 7.380.304 EUR
*Anteil 50 % der zuätzlichen Fläche von 1000 m2 *Anteil 50 % der zuätzlichen Fläche von 1000 m2
                  
Sporthalle
                  
KSS (Greenkeeping, Spielbetrieb)
Kosten (€) 
Drittnutzungen 
(=Zusatzaufwand)
Stand Q1/2023
Multifunktions-/Recreation-Area Vereinsheim/Geschäftsstelle S. C. FortunaBetriebshof
Kosten JLSP ohne 
Drittnutzungen (€)
Stand Q1/2023, 
Zusatzaufwand 
Katastrophenschutz
Kosten (€) ohne 
Drittnutzungen
Stand Q1/2023 incl. 
Zusatzaufwand 
Katastrophenschutz
Kosten Sporthalle 
(€)
Stand Q1/2023, 
Zusatzaufwand 
Katastrophenschutz
Kosten Sporthalle (€)
Stand Q1/2023 incl. 
Zusatzaufwand 
Katastrophenschutz
Kosten (€) Gesamt
Stand Q1/2023
davon Kosten (€) 
Gesamt für 
Zusatzaufwand
Stand Q1/2023

21
Information erfassen und auswerten
Kostengerüst
Teil 2 der Kostenaufstellung.
Anteil 
an 
Gesamt
kosten
Hochbauten KG300/400 * BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€)
Sporthalle,(incl. Integr. Vereinsheim) 8.523 54.980 2.375 20.242.790 1.098 6.543 2.375 2.608.769 0 EUR 22.851.559 EUR 0 EUR 22.851.559 EUR 777 2.952 2.375 1.844.976 1.844.976 EUR 24.696.535 EUR 1.844.976 EUR
Zusatzbedarf 3.-Liga-Anforderungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 54 3,60 195 2.375 128.877 128.877 EUR 128.877 EUR 128.877 EUR
Außengarderobe 241 3,80 917 990 238.919 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR
Tiefgarage 3.840 3,10 11.904 330 3.928.320 0 EUR 3.928.320 EUR 90 3,10 279 330 29.700 0 EUR 3.958.020 EUR 120 3,10 372 330 122.760 780 3,10 2.418 330 797.940 920.700 EUR 4.878.720 EUR 920.700 EUR
Technikflächen (7,32 % der beheizten Fläche) inkl. TG 905 2.375 2.149.356 80 2.375 190.962 0 EUR 2.340.318 EUR 84 2.375 198.348 0 EUR 2.538.666 EUR 66 2.375 155.914 61 2.375 145.037 300.951 EUR 2.839.617 EUR 300.951 EUR
Verwaltungs-/Aufenthalts- und Wohnbereiche - beheizt 0 EUR 385 1.448 1.460 562.779 0 EUR 562.779 EUR 0 EUR 562.779 EUR 0 EUR
Werkstatt, Lager (niedrig) - gedämpft beheizt 34 1.460 49.640 0 EUR 49.640 EUR 211 803 1.460 308.562 0 EUR 358.202 EUR 0 EUR 358.202 EUR 0 EUR
Fahrzeughallen - unbeheizt, mechanisch belüftet 97 1.460 141.620 0 EUR 141.620 EUR 454 3.679 1.460 662.992 0 EUR 804.612 EUR 0 EUR 804.612 EUR 0 EUR
Zwischensumme KG 300/400 13.641 67.801 26.750.645 1.179 6.543 2.799.731 0 EUR 29.550.376 EUR 1.224 6.209 1.762.380 0 EUR 31.312.756 EUR 962 3.324 2.123.650 895 2.613 1.071.854 3.195.504 EUR 34.508.260 EUR 3.195.504 EUR
Aufschlag PH-Gebäude/erhöhte energ. Anforderungen für 25 % der 
BGF, 2-10 % gem. BKI, Annahme global 2 % 535.013 55.995 0 EUR 591.008 EUR 35.248 0 EUR 626.255 EUR 42.473 21.437 63.910 EUR 690.165 EUR 63.910 EUR
Sonderkosten KG 400, PV-Anlage, ca. 320 kWp, Durchschnittspreis 
kWp, brutto = 1.350 EUR, abzgl. MWSt und 27% NK, Bezugsgröße = 
40 % der Dachfläche (2.800 m2) 320 kWp 1.350 432.000 0 EUR 432.000 EUR 80 kWp 1.350 108.000 0 EUR 540.000 EUR 0 EUR 540.000 EUR 0 EUR
Sonderkosten TGA, Mehrflächen Katastrophenschutz 120.000 120.000 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR 0 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR
Sonderkosten TGA Regenwassermanagement und 
Stadionbewässerung 2.000 160 320.000 0 EUR 320.000 EUR 2.000 160 320.000 0 EUR 640.000 EUR 0 EUR 640.000 EUR 0 EUR
Zuschlag Altlastenbeseitigung 3.630 1,50 5.445 80 435.600 0 EUR 435.600 EUR 800 1,5 1.200 80 64.000 0 EUR 499.600 EUR 0 EUR 499.600 EUR 0 EUR
Gesamt Kosten KG 300/400 28.593.258 972.171 2.855.725 120.000 EUR 31.448.983 EUR 2.289.628 120.000 EUR 33.738.611 EUR 2.166.123 1.093.291 3.259.414 EUR 36.998.025 EUR** 68% 3.379.414 EUR
davon KG 300 (72 %) 20.587.146 2.056.122 86.400 EUR 22.643.268 EUR 1.648.532 86.400 EUR 24.291.800 EUR 1.559.609 787.169 2.346.778 EUR 26.638.578 EUR** 2.433.178 EUR
davon KG 400 (28 %) 8.006.112 799.603 33.600 EUR 8.805.715 EUR 641.096 33.600 EUR 9.446.811 EUR 606.515 306.121 912.636 EUR 10.359.447 EUR** 946.236 EUR
Aussenbereiche KG 500 * GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€)
Außenbereich 17.008 193 3.282.544 0 EUR 3.282.544 EUR 0 EUR 3.282.544 EUR 200 193 38.600 38.600 EUR 3.321.144 EUR 38.600 EUR
Sportanlage 30.344 129 3.914.376 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR
Sportanlage Dach (40 %) 914 193 176.402 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR
Rangierfläche/Hoffläche/Außenlager Betriebshof 0 EUR 0 EUR 380 368 139.840 0 EUR 139.840 EUR 0 EUR 139.840 EUR 0 EUR
Mixed Zone/Multifunktionsfläche 1.000 368 368.000 500 * 368 184.000 184.000 EUR 552.000 EUR 184.000 EUR 552.000 EUR 500 * 368 184.000 184.000 EUR 736.000 EUR 368.000 EUR
Zwischensumme KG 500 49.266 7.741.322 184.000 184.000 EUR 7.925.322 EUR 380 139.840 184.000 EUR 8.065.162 EUR 38.600 500 184.000 222.600 EUR 8.287.762 EUR 406.600 EUR
Zuschlag für Entwässerung 10 % ohne Zisternen 774.132 18.400 18.400 EUR 792.532 EUR 13.984 18.400 EUR 806.516 EUR 3.860 18.400 22.260 EUR 828.776 EUR 40.660 EUR
Zuschlag für Beleuchtung, Beschilderung, Einhegung, 
Schranke, Sicherheit etc. 12 % 16.094 53.362 52.680 928.959 22.080 22.080 EUR 951.039 EUR 16.781 22.080 EUR 967.819 EUR 4.632 22.080 26.712 EUR 994.531 EUR 48.792 EUR
Gesamt Kosten KG 500 4.630 9.444.413 224.480 224.480 EUR 9.668.893 EUR 170.605 224.480 EUR 9.839.498 EUR 47.092 224.480 271.572 EUR 10.111.070 EUR** 19% 496.052 EUR
Abbruch, Freimachen KG 200** BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€)
Abbruch und Rückbau Sporthalle 18.695 63 1.168.722 1.168.722 EUR 0 EUR 1.168.722 EUR 0 EUR 1.168.722 EUR 0 EUR
Abbruch und Rückbau Fortuna 0 EUR 0 EUR 0 EUR 1.800 52 € 93.773 93.773 EUR 93.773 EUR 93.773 EUR
Freimachen/Rückbau Oberflächen (3,4 % von KG 300+400) pauschal 3,4 % 1.257.933 1.257.933 EUR 0 EUR 1.257.933 EUR 0 EUR 1.257.933 EUR 0 EUR
Entsorgung Deponiegut 5.000 676 3.379.200 3.379.200 EUR 0 EUR 3.379.200 EUR 0 EUR 3.379.200 EUR 0 EUR
Gesamt Kosten KG 200 5.805.855 0 0 EUR 5.805.855 EUR 0 0 EUR 5.805.855 EUR 93.773 0 0 EUR 5.899.627 EUR** 11% 93.773 EUR
Ausstattung KG 600 BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€)
Aussstattung Kosten anteilig gem. BKI 3,7 % von KG 300+400 pauschal 3,7 % 1.057.951 pauschal 3,7 % 105.662 84.716 0 EUR 1.248.329 EUR 0 EUR 1.248.329 EUR 0 EUR
Gesamt Kosten KG 600 1.057.951 105.662 0 EUR 1.163.612 EUR 84.716 0 EUR 1.248.329 EUR 0 0 0 EUR 1.248.329 EUR** 2% 0 EUR
Gesamt KG 200-600 44.901.476 Gesamt KG 200-600 3.185.867 344.480 EUR 48.087.343 EUR Gesamt KG 200-600 2.544.949 344.480 EUR 50.632.292 EUR Gesamt KG 200-600 2.306.988 Gesamt KG 200-600 1.317.771 3.530.986 EUR 54.257.051 EUR 100% 3.969.239 EUR
Nebenkosten KG 700: 25 % (Verkehrsuntersuchungen, u. a.) 11.225.369 Nebenkosten KG 700: 25 % 796.467 86.120 EUR 12.021.836 EUR Nebenkosten KG 700: 25 % 636.237 86.120 EUR 12.658.073 EUR Nebenkosten KG 700: 25 % 576.747 Nebenkosten KG 700: 25 % 329.443 882.747 EUR 13.564.263 EUR 992.310 EUR
Gesamt Netto inkl. NK 56.126.845 Gesamt Netto incl. NK 3.982.334 430.600 EUR 60.109.179 EUR Gesamt Netto inkl. NK 3.181.186 430.600 EUR 63.290.365 EUR Gesamt Netto inkl. NK 2.883.735 Gesamt Netto inkl. NK 1.647.214 4.413.733 EUR 67.821.314 EUR 4.961.549 EUR
19 % MWSt. 10.664.100 19 % MWSt. 756.643 81.814 EUR 11.420.744 EUR 19 % MWSt. 604.425 81.814 EUR 12.025.169 EUR 19 % MWSt. 547.910 19 % MWSt. 312.971 838.609 EUR 12.886.050 EUR 942.694 EUR
Gesamt Brutto 66.790.945 Gesamt Brutto 4.738.977 512.414 EUR 71.529.923 EUR Gesamt Brutto 3.785.612 512.414 EUR 75.315.534 EUR Gesamt Brutto 3.431.645 Gesamt Brutto 1.960.184 5.252.342 EUR 80.707.363 EUR 5.904.243 EUR
Sicherheit/Unvorhergesehenes: 25 % 16.697.736 Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 1.184.744 128.104 EUR 17.882.481 EUR Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 946.403 128.104 EUR 18.828.884 EUR Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 857.911 Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 490.046 1.313.085 EUR 20.176.841 EUR 1.476.061 EUR
Gesamt Brutto Stand Q1/2023 ohne Indexierung, inkl. Abbruch (KG 200) und Ausstattung (KG 600) 83.488.681 Gesamt Brutto Stand Q1/23 5.923.722 640.518 EUR 89.412.403 EUR Gesamt Brutto Stand Q1/23 4.732.015 640.518 EUR 94.144.418 EUR Gesamt Brutto Stand Q1/23 4.289.556 Gesamt Brutto Stand Q1/23 2.450.230 6.565.427 EUR 100.884.204 EUR 7.380.304 EUR
*Anteil 50 % der zuätzlichen Fläche von 1000 m2 *Anteil 50 % der zuätzlichen Fläche von 1000 m2
                  
Sporthalle
                  
KSS (Greenkeeping, Spielbetrieb)
Kosten (€) 
Drittnutzungen 
(=Zusatzaufwand)
Stand Q1/2023
Multifunktions-/Recreation-Area Vereinsheim/Geschäftsstelle S. C. FortunaBetriebshof
Kosten JLSP ohne 
Drittnutzungen (€)
Stand Q1/2023, 
Zusatzaufwand 
Katastrophenschutz
Kosten (€) ohne 
Drittnutzungen
Stand Q1/2023 incl. 
Zusatzaufwand 
Katastrophenschutz
Kosten Sporthalle 
(€)
Stand Q1/2023, 
Zusatzaufwand 
Katastrophenschutz
Kosten Sporthalle (€)
Stand Q1/2023 incl. 
Zusatzaufwand 
Katastrophenschutz
Kosten (€) Gesamt
Stand Q1/2023
davon Kosten (€) 
Gesamt für 
Zusatzaufwand
Stand Q1/2023

22
Information erfassen und auswerten
Risiken des Bauvorhabens
Einschätzung der Risiken
gering  mittel  hoch
inakzep-
tabel
Klima, Mikroklima Planungsvorgaben erfordern fast vollständige Versiegelung Hitzeinsel-Effekt für Nachbarschaft deutlich höher als erwartet Maximierung der klimaaktiven Maßnahmen bereits im 
Planungswettbewerb
Nachbarschaftliche 
Belange
Brandschutz- und Sicherheitskonzept des Stadions darf während der 
Bauphase und zukünftig nicht eingeschränkt werden
Feuerwehr-Zufahrt und Fluchtwege Südstadion sind während der 
Bauzeit zeitweise anzupassen
Frühzeitige Abstimmung zu den Feuerwehraufstellflächen und 
Fluchtwegen mit der Feuerwehr für jeden Bauabschnitt
Emissionen Lärm durch Außensport, Veranstaltungen, Betriebshof und Verkehr, 
Lichtemissionen Beeinträchtigung von Wohngebiet in der Nachbarschaft
Lärmschutzgutachten, Prüfung nach 16. BImSchV, ggf.
baulichen Lärmschutz einbeziehen - sofern erforderlich,
Vorgaben zur Lichtlenkung und - Farbe
Funktionalität Im Bauablauf steht zeitweise max. ein Trainingsplatz zur Verfügung Ausweichflächen für S. C. Fortuna erforderlich Ausweichflächenkonzept für S. C. Fortuna auch für Kommunikation 
notwendig
Keine Veränderung der Straße Am Vorgebirgstor
Keine Anbindung des Stadtteils Zollstock an den Sportpark, 
zukunftsfähige Neuordnung der Wartebereiche an Tor 2 und Tor 3 
des Stadions
Verbindliche Vereinbarungen zwischen den Ämtern 61, 66, und 67 
zur Entwicklung des Stadtraums Am Vorgebirgstor auf Grundlage 
des Ergebnisses des Planungswettbewerbs
Ungleichzeitigkeit Ausbau IGG und Neubau JLSP Ausbau Nadelöhr Klaus-Ulonska-Weg nicht zeitlich mit Bauablauf, 
Inbetriebnahme JLSP abgestimmt
Integration Ausbau Klaus-Ulonska-Weg und Neuordnung Stellplatz 
Tierheim in Planung IGG durch RMP, auf Grundlage 
Planungswettbewerb, Priorisierung in der Umsetzung des IGG
Altlasten Eingriff in altlastenbelastete Fläche, Aufschluss über längere Zeit 
(bauablaufsabhängig) Verwehrung von Deponieaufschluss während der Bauphase
Frühzeitiges Konzept der Gefahreneinschätzung und 
Gefahrenabwehr im Rahmen des Baulogistikkonzepts 
(Leistungsbild)
Bodenauffüllungen Erdbebensichere Flachgründung nicht möglich Tief-/ Pfahlgründung voraussichtlich erforderlich Einbezug von Tragwerksplanern in die Planungsteams des 
Wettbewerbs
Umfang deponiepflichtiger Altlasten größer als kalkuliert Mehrkosten
Minimierung der Erdbewegungen auf dem Grundstück als 
Planungsziel in der Auslobung des Planungswettbewerbs, 
Einbindung von Bauwerken im Bereich der Auffüllungen vermeiden
Nutzungsstopp oder Einsturzgefahr der bestehenden Sporthalle 
aufgrund Bauzustand jederzeit möglich
Alternativstandort oder bauliche Not-/ Sicherungsmaßnahmen 
erforderlich, mit erheblichen, nicht budgetierten Kosten
Risikorückstellung bei Amt 23 für die Bestandssicherung bis 2029, 
laufendes Monitoring des Bauzustands
Ggf. umfangreiche provisorische Maßnahmen über alle 
Bauabschnitte erforderlich
Detaillierte Bauablaufplanung bereits in LPH 2 für das 
auszuführende Projekt zur Eingrenzung der wirtschaftlichen 
Auswirkungen
Provisorium für technische Anbindung des Stadions bereits in 
Bauabschnitt Sporthalle erforderlich
Detaillierte Bauablaufplanung bereits in LPH 2 für das 
auszuführende Projekt zur Eingrenzung der wirtschaftlichen 
Auswirkungen
Kilmaschutz- und Klimawandelanpassungsstrategie der Stadt Köln 
erfordern umfangreiche bauliche Sonderlösungen (Außenanlagen 
und Gebäude)
Mehrkosten im Vergleich zu einer konventionellen Sportanlage Interdisziplinäre Optimierung bereits in Planungswettbewerb, 
Berücksichtigung im Budget von Beginn an
Regenwassermanagement, Regenwasserrückhaltung
Hoher Versigelungsgrad durch Kunstrasenflächen, Beschränkte 
Kapazität des Kanalnetzes, Versickerungsmöglichkeiten 
eingeschränkt durch Altlasten im Untergrund
Regenwasserrückhaltung auf dem Grundstück, Rückhaltebecken an 
2 Standorten mit hoher Kapazität zur teilweisen Nutzung zur 
Bewässerung von Außenflächen (Sportpark, Stadion, Städtische 
Flächen), Einpreisung in  Budget vor Vorlage in politischen Gremien
Schutz bei Starkregenereignissen Sonderaufwand Freiflächen, Tiefbau Interdisziplinäre Optimierung in LPH 2
Trinkwasserschutzgebiet, Wasserschutzzone 3B, Verunreinigung 
durch unbehandeltes Oberflächenwasser unzulässig Mehraufwand durch Regenwasserrückhaltung  auf dem Grundstück
Integration von Zisternen in das Betriebskonzept, Vorgaben der 
Verwendung umweltverträglicher Materialien im Planungswett-
bewerb
Risiko-
Schwerpunkt
Technische 
Standortrisiken
Verkehrliche 
Fragestellungen
Stadionbetrieb ist aufrecht zu erhalten
Wirtschaftliche 
Risiken
Mehraufwand 
KG 200 Herrichten / 
Erschließen
Mehraufwand 
KG 300 - 500 
Baukonstruktionen,
Technische Anlagen,
Außenanlagen, 
Freiflächen
Risikoeinschätzung
Risiko Situation Auswirkungen Maßnahmen

23
Information erfassen und auswerten
gering  mittel  hoch
inakzep-
tabel
Genehmigungsfähigkeit
Verkehrliche funktionale Grundanforderungen sind in der Straße 
Am Vorgebirgstor umzusetzen, können daher nicht genehmigt 
werden
Planung für die Neuordnung des Bereichs Am Vorgebirgstor 
verzögert sich
Neuordnung der Straße Am Vorgebirgstor als eigenes Teilprojekt, 
frühzeitige Verzahnung der Planungsprozesse des Teilprojekts Am 
Vorgebirgstor mit dem Projekt JLSP 
Funktionale 
Abhängigkeiten
Sanierungs- und Investitionsstau im Südstadion. Hintergrund: 
Planungssicherheit mit Blick auf ein evtl. Ersatzstadion für S. C. 
Fortuna ( Südstadion) und F. C. Victoria ( Höhenhaus)
Südstadion bis Inbetriebnahme JLSP abgewirtschaftet 
Teilbeschluss in der Beschlussvorlage, der die KSS zur Sicherstellung 
des längerfristigen Erhalts (mind. 50 Jahre) des Südstadions mit 
entsprechenden Investitionen verpflichtet
Zielabweichungsverfahren Regionalplan auf Grundlage des nach 
Auswahl des Umsetzungsprojekts empfohlen Erheblicher Zeitaufwand bis zur Genehmigung des ZAV
Abstimmung Flächennutzungsplanung und Bezirksregierung, ggfs. 
Zielabweichungsverfahren parallel zum Bebauungsplanverfahren, 
möglichst frühzeitig nach dem Planungswettbewerb
Bebauungsplanumsetzung Vielzahl der TöBs (Träger öffentlicher Belange) in der Beteiligung, 
Vielzahl an Einsprachen aus der Nachbarschaft
Frühzeitiger Start des Bebauungsplan-Prozesses, bereits vor dem 
Aufstellungsbeschluss, regelmäßige Information und Transparenz 
des Planungsstands
Zustimmung zum Bauvorhaben Planungswettbewerb durch 
Sportausschuss wird an Ausweichflächenkonzept S. C. Fortuna 
geknüpft
Zustimmung der Gremien zum Projekt JLSP wird verweigert/vertagt Ausweichflächenkonzept für S. C. Fortuna auch für Kommunikation 
notwendig
KSS hat bisher keine Ersatzlösung für die Stellplatzfläche im  IGG 
Bereich
KSS sorgt dafür, dass Zustimmung zum Projekt JLSP in politischen 
Gremien an eine Lösung des Stellplatzbedarfs geknüpft ist
Abtrennung der Fragestellung Ersatzlösung Stellplätze Stadion als 
Teilprojekt des IGG mit eigener Projektverantwortung 
Politische Gremien der Stadt sind über Tragweite und 
Größenordnung des Projekts bisher nicht informiert
Erhebliche zeitliche Verzögerungen durch Vertagen von 
Beschlüssen, Verzögerung des Starts des Planungswettbewerbs Kommunikationsstrategie erforderlich
Fehleinschätzung der Wettbewerbskosten durch Amt 52 in der 
Ratsvorlage in 2020
Erhebliche Aufstockung des Planungsbudgets bis zur Vergabe der 
Planungsleistungen sorgt für Irritationen und Verzögerung der 
Gremienentscheidung
Transparente Aufbereitung der voraussichtlichen Planungskosten
Amt 52 ist im Regelfall nicht Bauherr von Projekten dieser 
Größenordnung
Ausbau eines Bauteams für das Projekt JLSP oder Inanspruchnahme 
von Amt 23 erforderlich, beides mit erheblichem zeitlichen Vorlauf
Amt 52 als Auslober des Planungswettbewerbs, während des 
Planungswettbewerbs wird das Organigramm und die 
Vergabestrategie der Bauleistungen konkretisiert
Zeitliche Risiken Terminrisiken
Prozess- und 
Rechtsrisiken
Risiko-
Schwerpunkt Risiko Situation Auswirkungen Maßnahmen
Risikoeinschätzung
Risiken des Bauvorhabens

24
Varianten der Testplanungen
Bedarfsplan erstellen - Teil I
Plausibilisierung der Flächen
Variante A
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
KLEIN-
SPIEL-
FELD 
(FW/RD 
Aufstellfläche)
31 m x 53 m
SPORTHALLE
6-fach 
VEREINSHEIM
 
inkl. Recreation-Area
BEACH-
VOLLEY-
BALL
Sand
15 m x 30 m
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
PADEL-TENNIS
KÄFIG
11 m x 24 m
SOCCER-
KÄFIG
Kunstrasen
15 m x 30 m
PADEL-TENNIS
KÄFIG
11 m x 24 m
TG
BE-
TRIEBS-
HOF
Tribüne
inkl. Vor-
fläche
GARDEROBE
Außensport
 
47,30
46,30
47,30
46,20
46,90
47,00
47,00
46,20
49,7049,80
44,00
44,80
45,55
45,70
46,30
47,30
46,20
46,90
47,00
49,7049,80
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(45,70)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(50,50)
(46,50)
(44,70)
(45,10)
(47,35)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(45,70)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(50,50)
(46,50)
(45,10)
(47,35)5,0 %
3,5 %
2,0 %
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
5,00
4,00
6,00 4,00
5,00
6,00
4,00
3,00
4,00
4,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
4,00
9,00
8,00
6,00
9,00
6,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
5,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
6,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
7,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
6,00
6,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
5,00
8,00
8,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00
4,00
4,00
4,00
5,00
3,00
3,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
12,00
4,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
9,00
7,00
8,00
6,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
6,00
5,00
8,00
10,00
8,00
9,00
7,00
7,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
8,00
8,00
8,00
9,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
5,005,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
10,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
6,006,00
4,00
6,00
8,00
8,00
6,00
8,00
5,00
8,00
8,00
5,00
7,00
8,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
7,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
5,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
6,00
5,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
4,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
4,00
6,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
9,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
12,00
14,00
4,00
4,00
3,00
12,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
4,00
5,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
10,00
10,00
12,00
12,00
8,00
10,00
10,00
8,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,0012,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,008,00
8,008,00
10,00
10,00
12,00 12,00
7,00
12,00
11,00
3,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
10,00
12,00
8,00
5,00
8,00
5,00
4,00
4,00
2,00
12,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00
12,00
12,00
12,00
5,00
7,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
3,00
3,00
2,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
städtebaulicher Betrachtungsbereich
Baugrundstück
Abb. 14: Lageplan Variante B (Abbildung: neubig hubacher)
Cluster Großspielfelder, Betriebshof im Norden
Stärken:
• Eingang Sporthalle gegenüber der Bremsstraße, gute Anbindung an 
Zollstock und Durchwegung
• Großzügiger unversiegelter Bereich entlang der Durchwegung
• Keine ausreichende Aufstellfläche FW/RD
• Trennung Fußball und weiterer Sport
• Kassenhaus Stadion ca. 60 m von Tor 2, Trennung Wartebereich/Tor 2
Schwächen:
• Baumreihe im Norden kann nicht erhalten werden, Einengung IGG
• Konflikt Zufahrt TG mit Knoten Bischofsweg, Umsetzung verkehrs-
         planerisch nicht möglich
• Bauliche Anbindung Tiefgarage an Sporthalle nicht gegeben
• Warteraum im öffentlichen Raum vor Tor 2 erforderlich
• Kassenhaus Stadion ca. 60 m von Tor 2, schwer auffindbar
• Integration Außenbereich Vereinsheim schwierig
• Geringe Verflechtungsspielräume mit IGG im Alltag
• FW-Zufahrt zwischen Sporthalle nur auf Kosten Sportfreianlagen, keine 
ausreichende Rangier- und Aufstellfläche
Variante B�1
Cluster Groß- und Kleinspielfelder, Betriebshof im Süden
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
BE-
TRIEBS-
HOF
Tribüne
inkl. Vor-
fläche
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
47,30
46,30
47,30
46,20
46,90
47,00
47,00
46,20
49,7049,80
44,00
44,80
45,55
45,70
46,30
47,30
46,20
46,90
47,00
49,7049,80
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(45,70)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(50,50)
(46,50)
(44,70)
(45,10)
(47,35)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(45,70)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(50,50)
(46,50)
(45,10)
(47,35)5,0 %
3,5 %
2,0 %
Haupteingang 
Sporthalle
MIXED-ZONE
- Multifunktionsfeld 
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
3 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m)
TG
85 FAHRRÄDER
85 FAHRRÄDER
Nebeneingang 
Presse/Medien/Spielbetrieb
Leitstelle
Gewahrsam
SNG 2
SNG 1
LASTENFAHRRÄDER
BEREICH S. C. FORTUNA 
inkl. 
Außenbereich
M
ULTIFUNKTIONS-/
RECREATIONAREA 
SPORTHALLE
6-fach
8,00
9,00
8,00
Baugrundstück
GARDEROBE
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
städtebaulicher Betrachtungsbereich
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
5,00
4,00
6,00 4,00
5,00
6,00
4,00
3,00
4,00
4,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
4,00
9,00
8,00
6,00
9,00
6,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
5,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
6,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
7,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
6,00
6,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
5,00
8,00
8,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00
4,00
4,00
4,00
5,00
3,00
3,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
12,00
4,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
9,00
7,00
8,00
6,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
6,00
5,00
8,00
10,00
8,00
9,00
7,00
7,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
8,00
8,00
8,00
9,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
5,005,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
10,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
6,006,00
4,00
6,00
8,00
8,00
6,00
8,00
5,00
8,00
8,00
5,00
7,00
8,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
7,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
5,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
6,00
5,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
4,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
4,00
6,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
9,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
12,00
14,00
4,00
4,00
3,00
12,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
4,00
5,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
10,00
10,00
12,00
12,00
8,00
10,00
10,00
8,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,0012,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,008,00
8,008,00
10,00
10,00
12,00 12,00
7,00
12,00
11,00
3,00
7,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
3,00
3,00
2,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
3,00
3,00
6,00
6,00
6,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
8,00
5,00
6,00
4,00
4,00
2,00
12,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00
12,00
12,00
12,00
Stärken
• Großzügiger unversiegelter Bereich entlang der Durchwegung
• Großzügiger Übergang zum IGG
• Baumreihe im Norden kann erhalten werden, Eingriff in Böschungsbereich/
Vorgebirgsglacisweg minimiert
• Außenbereich für Vereinsheim
• Zentraler Zugang Sportgelände aus Sporthalle
• Kurze Wege von Tiefgarage zu Sporthalle
• Lage Betriebshof verkehrlich ohne Konflikte, einfache Einbindung in Au -
ßensportanlage
• Sportplätze mit sozialem Mittelpunkt (Verschattung)
• Multifunktionsfeld im Bereich der Mixed-Zone, Rangier- und Aufstellfläche 
für FW/RD gegeben
• Boulder-Bereich an der Sporthalle
• Auf dem Dach zusätzliche frei zugängliche Soccer- und Basketballkäfige
• Kassenhaus an Tor 2 in Sporthalle integriert
• Separater Eingang für Presse, Medien und Spielbetrieb
Schwächen
• Nähe Betriebshof zur Wohnbebauung, Lärmabschirmung erforderlich
• Engstelle am Tierheim, ggf. Verzicht Nordumwegung Sportfeld erforderlich
• Keine vernünftige Eingangssituation möglich
• Eingangsbereich der Sporthalle zu klein, dadurch auch keine Möglichkeit die-
sen Bereich als Warteraum Tor 2 zu nutzen
Abb. 15: Lageplan Variante B.1 (Abbildung: neubig hubacher)
Variante B�2
58.00
SPORTHALLE
6-fach
MULTIFUNK-
TIONS-/RECRE-
ATIONAREA 
S. C. FORTUNA 
inkl. Terrasse
51.60
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
35 LASTENFAHRRÄDER
BOLZPLATZ
Käfig auf 
dem Dach
21 x 34 m
Außen-
aufenthalts-
bereich
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GARDEROBE
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
TREFFPUNKT
565 m
2
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
47,30
46,30
47,30
46,20
46,90
47,00
47,00
46,20
49,7049,80
44,00
44,80
45,55
45,70
46,30
47,30
46,20
46,90
47,00
49,7049,80
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(45,70)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(50,50)
(46,50)
(44,70)
(45,10)
(47,35)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(45,70)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(50,50)
(46,50)
(45,10)
(47,35)5,0 %
3,5 %
2,0 %
Haupteingang 
Sporthalle
MIXED-ZONE
- Multifunktionsfeld 
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
TG
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
210 FAHRRÄDER
Nebeneingang 
Presse/Medien/Spielbetrieb
Baugrundstück
städtebaulicher Betrachtungsbereich
TRIBÜNE
48.00
46.00
50.50
46.50
45.80
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterw
hg.
48.40
50.70
4,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
10,00
4,00
4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
5,00
4,00
6,00 4,00
5,00
6,00
4,00
3,00
4,00
4,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
4,00
9,00
8,00
6,00
9,00
6,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
5,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
6,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
7,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
6,00
6,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
5,00
8,00
8,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00
4,00
4,00
4,00
5,00
3,00
3,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
12,00
4,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
9,00
7,00
8,00
6,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
6,00
5,00
8,00
10,00
8,00
9,00
7,00
7,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
8,00
8,00
8,00
9,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
5,005,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
10,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
6,006,00
4,00
6,00
8,00
8,00
6,00
8,00
5,00
8,00
8,00
5,00
7,00
8,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
7,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
5,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
6,00
5,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
4,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
4,00
6,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
9,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
12,00
14,00
4,00
4,00
3,00
12,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
4,00
5,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
10,00
10,00
12,00
12,00
8,00
10,00
10,00
8,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,0012,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,008,00
8,008,00
10,00
10,00
12,00 12,00
7,00
12,00
11,00
3,00
7,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
3,00
3,00
2,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
3,00
3,00
6,00
6,00
6,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
8,00
5,00
6,00
4,00
4,00
2,00
12,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00
12,00
12,00
12,00
Cluster Groß- und Kleinspielfelder, Betriebshof im Süden
Stärken
• Großzügiger unversiegelter Bereich entlang der Durchwegung
• Großzügiger Übergang zum IGG
• Baumreihe im Norden kann erhalten werden, Eingriff in Böschungsbereich/
Vorgebirgsglacisweg minimiert
• Außenbereich in Form von Terrasse für Vereinsheim
• Zentraler Zugang Sportgelände aus Sporthalle
• Kurze Wege von Tiefgarage zu Sporthalle
• Lage Betriebshof verkehrlich ohne Konflikte, einfache Einbindung in Au -
ßensportanlage
• Sportplätze mit sozialem Mittelpunkt
• Multifunktionsfeld im Bereich der Mixed-Zone, Rangier- und Aufstellfläche 
für FW/RD gegeben
• Boulder-Bereich an der Sporthalle (Verschattung)
• auf dem Dach zusätzliche frei zugängliche Soccer- und Basketballkäfige
• Kassenhaus an Tor 2 in Sporthalle integriert
• Großzügige Eingangssituation, auch als Warteraum Tor 2 nutzbar 
• Separater Eingang für Presse, Medien und Spielbetrieb
Schwächen
• Nähe Betriebshof zur Wohnbebauung, Lärmabschirmung erforderlich
• Engstelle am Tierheim, ggf. Verzicht Nordumwegung Sportfeld erforderlich
Abb. 16: Lageplan Variante B.2 (Abbildung: neubig hubacher)

25
Arbeitshypothese für Synthese
210 FAHRRÄDER
58.00
SPORTHALLE
6-fach
MULTIFUNK-
TIONS-/RECRE-
ATIONAREA 
S. C. FORTUNA 
inkl. Terrasse
51.60
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
35 LASTENFAHRRÄDER
BOLZPLATZ
Käfig auf 
dem Dach
21 x 34 m
Außen-
aufenthalts-
bereich
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
47,30
46,30
46,20
46,90
47,00
46,20
44,00
44,80
45,55
46,30
46,20
46,90
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(44,70)
(45,10)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(45,10)
3,5 %
2,0 %
Haupteingang
Sporthalle
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
5,00
6,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
4,00
3,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
10,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
10,00
7,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
7,00
7,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
4,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
4,00
6,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
7,00
7,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,004,00
4,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
12,00
8,00
7,00
8,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
9,00
14,00
13,00
12,00
6,00
9,00
6,004,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
14,00
13,00
9,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
8,00
9,00
7,00
7,00
18,00
9,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
4,00
6,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
8,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
7,00
6,00
6,00
9,00
9,00
5,00
5,00
5,00
6,00
17,00
12,00
14,00
4,00
5,00
4,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
5,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
2,00
2,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
5,00
7,00
9,00
10,00
10,00
10,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
7,00
12,00
11,00
3,00
TG
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
Nebeneingang
Presse/Medien/Spielbetrieb
städtebaulicher Betrachtungsbereich
TRIBÜNE
48.00
46.00
50.50
46.50
45.80
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterwhg.
48.40
9,00
8,00
6,00
6,00
14,00
14,00
9,00
9,00
6,00
5,00
50.70
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
10,00
4,00
4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
4 Stellplätze Ü-Wagen
(23 x 5,5 m)
MIXED-ZONE
- Multifunktionsfeld 
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
0,00m 100,00m
Baugrundstück
10 SPRINTERSTELL-
PLÄTZE (Polizei)
7,00
8,00
10,00
7,00
8,00
8,00
9,00
8,00
5,00
8,00
10,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
5,00
5,00
7,00
8,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
7,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
5,00
5,00
10,00
7,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
3,00
3,00
2,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
8,00
5,00
8,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
4,00
2,00
6,00
6,00
4,00
6,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
8,00
6,00
6,00
SCHULSPORT ATHLETIK
Wiederherstellung KSS
47.43
48.28
45.56
45.58
46.2048.34
5,00
5,00
5,00
6,00
8,00
9,00
8,00
5,00
4,00
4,00
4,00
8,00
9,00
6,00
15,00
7,00
TREFFPUNKT
565 m
2
GARDEROBE
N
Abb. 17: Lageplan Arbeitshypothese (Abbildung: neubig hubacher)
Städtebauliche und ökologische Aspekte
• Großzügiger Übergang zum Inneren Grüngürtel
• Grüne Achse als Verbindung zwischen Bremsstraße (Zollstock) und Innerer 
Grüngürtel
• Baumreihe im Norden kann erhalten werden
• Eingriff in Böschungsbereich/Vorgebirgsglacisweg minimiert
• Begrünter sozialer Mittelpunkt inmitten der Sportplätze spendet Schatten 
und verhindert Wärmeinseln
Funktionale Aspekte
• Großzügige Eingangssituation, auch als Warteraum Tor 2 nutzbar 
• Separater Eingang für Presse, Medien und Spielbetrieb
• Kassenhaus an Tor 2 in Sporthalle integriert
• Zentraler Zugang aus Sporthalle auf Sportgelände
• Kurze Wege von Tiefgarage zu Sporthalle
• Multifunktionsfeld kann bei Spielbetrieb als Mixed-Zone und als Rangier- 
und Aufstellfläche für FW/RD genutzt werden, da sie sich im Nahbereich 
des Marathontors/Südstadion befindet
• Lage Vereinsheim S.C. Fortuna inkl. Außenbereich (Terrasse) zur Sportanla-
ge orientiert (Sichtbezug Eltern/Kinder)
• Lage Recreation-Area ink. Umkleiden Profi- und Gastmannschaft während 
Spielbetrieb mit kurzem Weg zum Südstadion
• Boulder-Bereich an der Sporthalle (Verschattung)
• auf dem Dach zusätzliche frei zugängliche Soccer-Käfige und Basketballfel-
der
Verkehrstechnische und sicherheitsrelevante Aspekte
• Lage Betriebshof verkehrlich ohne Konflikte
• Einfache Einbindung des Betriebshofs in Außensportanlage und für Gäste -
mannschaft vom Gästebus kurzer Weg über Tiefgarage im eingefriedeten 
Bereich zur Sporthalle
• Multifunktionsfeld im Bereich der Mixed-Zone kann als Aufstellfläche ge -
nutzt werden und bietet eine großzügige FW-Zufahrt zum Stadion (Mara -
thontor) und zur Sporthalle
• Multifunktionsfeld im Bereich der Mixed-Zone bei Schadensereignissen im 
Stadion im Bereich des Marathontors ausreichend Fluchtwegbreite und 
Entfluchtungsmöglichkeit
Bedarfsplan erstellen - Teil I
Plausibilisierung der Flächen

26
4 Stellplätze Ü-Wagen
(23 x 5,5 m)
MIXED-ZONE
- Multifunktionsfeld 
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
58.00
SPORTHALLE
6-fach
MULTIFUNK-
TIONS-/RECRE-
ATIONAREA 
S. C. FORTUNA 
inkl. Terrasse
51.60
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
35 LASTENFAHRRÄDER
BOLZPLATZ
Käfig auf 
dem Dach
21 x 34 m
Außen-
aufenthalts-
bereich
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
TREFFPUNKT
565 
m
2
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
47,30
46,30
46,20
46,90
47,00
46,20
44,00
44,80
45,55
46,30
46,20
46,90
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(44,70)
(45,10)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(45,10)
3,5 %
2,0 %
Haupteingang 
Sporthalle
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
4,00
3,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
10,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
10,00
7,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
7,00
7,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
4,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
6,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,004,00
4,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
12,00
8,00
7,00
8,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
9,00
14,00
13,00
12,00
6,00
9,00
6,004,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
14,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
9,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
6,00
8,00
9,00
7,00
7,00
18,00
9,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
6,006,00
4,00
6,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
4,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
7,00
6,00
6,00
9,00
9,00
5,00
5,00
5,00
6,00
17,00
12,00
14,00
4,00
5,00
4,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
5,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
2,00
2,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
5,00
7,00
9,00
10,00
10,00
10,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
7,00
12,00
11,00
3,00
TG
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
Nebeneingang 
Presse/Medien/Spielbetrieb
Baugrundstück
städtebaulicher Betrachtungsbereich
TRIBÜNE
48.00
46.00
50.50
46.50
45.80
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterwhg.
48.40
9,00
8,00
6,00
6,00
14,00
14,00
9,00
9,00
6,00
5,00
50.70
4,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
10,00
4,00
4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
GARDEROBE
210 FAHRRÄDER
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
4,00
SCHULSPORT ATHLETIK
Wiederherstellung KSS
0,00m 100,00m
BA 1A:
Realisierung
BA 1A:
Aushub
BA 1A:
Aushub
MIXED-ZONE
BESTAND
WEITERNUTZUNG
SPORTFELD
BESTAND:
WEITERNUTZUNG
Baulogistik
N
4 Stellplätze Ü-Wagen
(23 x 5,5 m)
MIXED-ZONE
- Multifunktionsfeld 
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
58.00
SPORTHALLE
6-fach
MULTIFUNK-
TIONS-/RECRE-
ATIONAREA 
S. C. FORTUNA 
inkl. Terrasse
51.60
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
35 LASTENFAHRRÄDER
BOLZPLATZ
Käfig auf 
dem Dach
21 x 34 m
Außen-
aufenthalts-
bereich
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
TREFFPUNKT
565 
m
2
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
47,30
46,30
46,20
46,90
47,00
46,20
44,00
44,80
45,55
46,30
46,20
46,90
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(44,70)
(45,10)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(45,10)
3,5 %
2,0 %
Haupteingang 
Sporthalle
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
4,00
3,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
10,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
10,00
7,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
7,00
7,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
4,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
4,00
6,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,004,00
4,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
12,00
8,00
7,00
8,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
9,00
14,00
13,00
12,00
6,00
9,00
6,004,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
14,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
9,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
6,00
8,00
9,00
7,00
7,00
18,00
9,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
6,006,00
4,00
6,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
4,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
7,00
6,00
6,00
9,00
9,00
5,00
5,00
5,00
6,00
17,00
12,00
14,00
4,00
5,00
4,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
5,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
2,00
2,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
5,00
7,00
9,00
10,00
10,00
10,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
7,00
12,00
11,00
3,00
TG
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
Nebeneingang 
Presse/Medien/Spielbetrieb
Baugrundstück
städtebaulicher Betrachtungsbereich
TRIBÜNE
48.00
46.00
50.50
46.50
45.80
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterwhg.
48.40
9,00
8,00
6,00
6,00
14,00
14,00
9,00
9,00
6,00
5,00
50.70
4,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
10,00
4,00
4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
GARDEROBE
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
210 FAHRRÄDER
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
4,00
SCHULSPORT ATHLETIK
Wiederherstellung KSS
0,00m 100,00m
BA 1B:
Realisierung
Baulogistik
BA 1B:
Realisierung BA 1B:
Realisierung
INTERIMS
MIXED-ZONE
N
4 Stellplätze Ü-Wagen
(23 x 5,5 m)
MIXED-ZONE
- Multifunktionsfeld 
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
SPORTHALLE
6-fach
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
35 LASTENFAHRRÄDER
BOLZPLATZ
Käfig auf 
dem Dach
21 x 34 m
Außen-
aufenthalts-
bereich
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
TREFFPUNKT
565
 m
2
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
47,30
46,30
46,20
46,90
47,00
46,20
44,00
44,80
45,55
46,30
46,20
46,90
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(44,70)
(45,10)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(45,10)
3,5 %
2,0 %
Haupteingang 
Sporthalle
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
4,00
3,00
4,00
3,00
6,00
6,00
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10,00
4,00
2,00
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5,00
2,00
4,00
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2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
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7,00
7,00
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10,00
10,00
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5,00
6,00
10,00
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7,00
7,00
7,00
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10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
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6,00
7,00
7,00
7,00
6,00
7,00
6,00
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4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
4,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
4,00
6,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,004,00
4,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
12,00
8,00
7,00
8,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
9,00
14,00
13,00
12,00
6,00
9,00
6,004,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
14,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
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5,00
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8,00
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7,00
7,00
18,00
9,00
10,00
7,00
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6,00
6,00
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8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
6,00
4,00
6,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
8,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
7,00
6,00
6,00
9,00
9,00
5,00
5,00
5,00
6,00
17,00
12,00
14,00
4,00
5,00
4,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
5,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
2,00
2,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
5,00
7,00
9,00
10,00
10,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
7,00
12,00
11,00
3,00
TG
Nebeneingang 
Presse/Medien/Spielbetrieb
Baugrundstück
städtebaulicher Betrachtungsbereich
TRIBÜNE
48.00
50.50
46.50
45.80
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterwhg.
48.40
9,00
8,00
6,00
6,00
14,00
14,00
9,00
9,00
6,00
5,00
50.70
GARDEROBE
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
210 FAHRRÄDER
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
4,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
10,00
4,00
4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
46.00
MULTIFUNK-
TIONS-/RECRE-
ATIONAREA 
S. C. FORTUNA 
inkl. Terrasse
51.60
GARDEROBE
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
4,00
SCHULSPORT ATHLETIK
Wiederherstellung KSS
BA 2:
Realisierung
0,00m 100,00m
Baulogistik BA 2:
Realisierung
N
Alt. 3- Bauabschnitt BA 1A
Alt. 3 - Bauabschnitt BA 1B
Alt. 3 - Bauabschnitt BA 2
Abb. 18 - 31: Bauabschnitte - Alternative 3: BA 1A, BA 1B, BA 2 (Abbildung: neubig hubacher)
10 SPRINTERSTELL-
PLÄTZE (Polizei)
4 Stellplätze Ü-Wagen
(23 x 5,5 m)
MIXED-ZONE
- Multifunktionsfeld 
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
58.00
SPORTHALLE
6-fach
MULTIFUNK-
TIONS-/RECRE-
ATIONAREA 
S. C. FORTUNA 
inkl. Terrasse
51.60
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
35 LASTENFAHRRÄDER
BOLZPLATZ
Käfig auf 
dem Dach
21 x 34 m
Außen-
aufenthalts-
bereich
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
TREFFPUNKT
565 m
2
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
47,30
46,30
46,20
46,90
47,00
46,20
44,00
44,80
45,55
46,30
46,20
46,90
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(44,70)
(45,10)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(45,10)
3,5 %
2,0 %
Haupteingang 
Sporthalle
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
4,00
3,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
10,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
10,00
7,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
7,00
7,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
4,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
4,00
6,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,004,00
4,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
12,00
8,00
7,00
8,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
9,00
14,00
13,00
12,00
6,00
9,00
6,004,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
14,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
9,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
6,00
8,00
9,00
7,00
7,00
18,00
9,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
6,006,00
4,00
6,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
4,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
7,00
6,00
6,00
9,00
9,00
5,00
5,00
5,00
6,00
17,00
12,00
14,00
4,00
5,00
4,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
5,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
2,00
2,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
5,00
7,00
9,00
10,00
10,00
10,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
7,00
12,00
11,00
3,00
TG
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
Nebeneingang 
Presse/Medien/Spielbetrieb
Baugrundstück
städtebaulicher Betrachtungsbereich
TRIBÜNE
48.00
46.00
50.50
46.50
45.80
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterwhg.
48.40
9,00
8,00
6,00
6,00
14,00
14,00
9,00
9,00
6,00
5,00
50.70
4,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
10,00
4,00
4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
GARDEROBE
210 FAHRRÄDER
0,00m 100,00m
BA 1A:
Realisierung
BA 1A:
Aushub
BA 1B:
Realisierung
Baulogistik
BA 1B
BA 1A:
Aushub
BA 1B:
Realisierung
BA 1B:
Realisierung
Baulogistik
BA  2
BA 2:
Realisierung
BA 2:
Realisierung
BA 1B:
INTERIMS
MIXED-ZONE
Baulogistik
BA 1A
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
4,00
SCHULSPORT ATHLETIK
Wiederherstellung KSS
BA 2:
Realisierung
N
Pläne zur Arbeitshypothese
Bauabschnitte
Bedarfsplan erstellen - Teil I

27
Bedarfsplan erstellen - Teil I
Pläne zur Arbeitshypothese
Alternative 1: Tennenplatz in Bauabschnitt 2
Bauabschnitt 1 (Süd-West):
Abbruch der bestehenden Sportflächen
• Neubau eines Großspielfelds als Kunstrasenplatz, zwei Kleinspielfeldern, 
inkl. Garderoben
• Neubau der Sporthalle, Tiefgarage und des Betriebshofs
• Option: Ertüchtigung des bestehenden Tennenplatzes (Nord-Ost) als Ra -
senplatz zur Interimsnutzung
Bauabschnitt 2 (Nord-Ost):
• Abbruch der bestehenden Sporthalle, Betriebshof und Sportflächen, inkl. 
der Interims-Sportfläche aus Bauabschnitt 1
• Neubau von zwei Großspielfeldern als Kunstrasenplätze und Mixed-Zone
• Wiederhestellung der Athletik-Sportfelder nördlich des Stadions
In Alternative 1 steht nach Bauabschnitt 1 und während Bauabschnitt 2 im neu-
en Außengelände zunächst ein Großspielfeld als Ascheplatz und zwei Kleinspiel-
felder sowie die neue Sporthalle zur Verfügung. In Bauabschnitt 2 werden die 
beiden weiteren Großspielfelder als Kunstrasenplätze sowie die Mixed-Zone 
realisiert.
Vorteile:
Vorteil der Realisierung des neuen Sportfelds (vorher Tennenplatz) in Bauab -
schnitt 2 ist, dass während der Baumaßnahmen von Bauabschnitt 1 weiterhin 
mindestens ein Großspielfeld für Training zur Verfügung bleibt. Bei Ertüchti -
gung des Tennenplatzes als Kunstrasenfeld würde in Bauabschnitt 1 dann ein 
Kunstrasenfeld zur Verfügung stehen. In der gesamten Bauphase steht somit 
dauerhaft mindestens ein Großspielfeld für Training zu Verfügung.
Nachteile:
Nachteil ist, dass durch die voraussichtlich unmittelbare Umsetzung von Bau -
abschnitt 2 nach dem Umzug in die neue Sporthalle - gemäß Zeitplan voraus -
sichtlich ab 2030/31 – voraussichtlich der Zeitrahmen einer Förderfähigkeit 
entgegensteht.
Ein weiterer Nachteil ist, dass der zunächst weitergenutzte Tennenplatz ein 
Ascheplatz ist. Ein vorzeitiger Ausbau als Rasenplatz würde eine Interims-Situ -
ation schaffen, in der voraussichtlich Bauabschnitt 2 verzögert würde oder ein 
dritter Bauabschnitt ausgelöst würde.
Alternative 2: Tennenplatz in Bauabschnitt 1
Bauabschnitt 1 (Süd):
• Abbruch der bestehenden Sportflächen 
• Neubau von zwei Großspielfeldern, zwei Kleinspielfeldern, inkl. Garderoben
• Neubau Sporthalle, Tiefgarage und Betriebshof
Bauabschnitt 2 (Nord):
• Abbruch der bestehenden Sporthalle und des bestehenden Betriebshofs
• Neubau von zwei Großspielfeldern als Kunstrasenplätze
• Neubau der Mixed-Zone 
• Wiederherstellung der Athletik-Sportfelder nördlich des Stadions
Vorteile:
Für die Realisierung ist dies voraussichtlich die wirtschaftlichste Variante.
Nachteile:
Nachteil ist, dass während der gesamten Bauzeit keine Sportflächen auf dem 
Gelände zur Verfügung stehen. Eine Interimslösung für alle Trainings im Außen-
bereich ist somit erforderlich.
Alternative 3: Priorisierter Neubau Tennenplatz in Bauabschnitt 1A
Bauabschnitt 1A (Ost und West):
• Abbruch der bestehenden Sportflächen im östlichen und westlichen Be -
reich
• Aushub für den Neubau der Tiefgarage, Betriebshof und Sporthalle
• Priorisierter Neubau Großspielfeld (Tennenplatz) als Kunstrasenplatz und 
Kleinspielfeld (Ost), inkl. Garderoben*
*(Erläuterung: Da es sich um Außenanlagen handelt, ist für dieses Szenario zu 
klären, ob parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Genehmigung als vorge-
zogene Maßnahme nach § 33 BauGB erwirkt werden könnte, so dass dieser Teil 
prioritär geplant und realisiert werden kann. Dem bestehendem Planungsrecht 
steht das nicht entgegen. Wenn die Vergabe der Planungsleistungen 2025 im 
Frühsommer erfolgt, könnte ein Bauantrag hierfür bis 2026 gestellt sein und die 
Realisierung im Best Case ggfs. sogar schon 2028 abgeschlossen sein.)
Bauabschnitt 1B (Süd-West)
• Neubau der Sportflächen
• Neubau der Tiefgarage, der Sporthalle und des Betriebshofs
Bauabschnitt 2 (Nord):
• Abbruch der bestehenden Sporthalle und des bestehenden Betriebshofs
• Neubau von zwei Großspielfeldern als Kunstrasenplätze sowie der Mi -
xed-Zone 
• Wiederherstellung der Athletik-Sportfelder nördlich des Stadions
Vorteile:
Nutzung der neuen Sportflächen und Garderoben (ein Großspielfeld, ein Klein-
spielfeld) nach priorisierter Realisierung des Bauabschnitts 1A innerhalb von ca. 
einem Jahr möglich.
Die Geländemodellierung im Bauabschnitt 1A kann durch den Aushub im Be -
reich Süd und West erfolgen.
Die Weiternutzung des bestehenden Kunstrasensportfelds (Süd) ist während 
Bauabschnitt 1A durchgehend möglich, es besteht also jederzeit Trainingsmög-
lichkeit auf einem Kunstrasenplatz. Erst nach dem Umzug auf dem o. g. fertig -
gestellten Bereich wird hier die Baustelle für die Tiefgarage fortgesetzt.
Nachteile:
Bei vorgezogener Maßnahme müsste bereits ab 2026 auf den Tennenplatz und 
den Naturrasenplatz als Trainingsfläche verzichtet werden.
Es ist nicht die wirtschaftlichste Bauabschnittsbildung.
Erkenntnis:
Unabhängig von der Bauabschnittsbildung sind für die zeitweise nicht vor -
handenen Trainingsflächen des S �C� Fortuna Interimsflächen für die ver -
schiedenen Bauphasen zu mobilisieren�

28
Bedarfsplan erstellen - Teil I
Abb. 19: Technikflächen (Abbildung: neubig hubacher)
4,00
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude mit Gründach neu
Gebäude Abbruch
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
Zufahrt/Zugang
Fußgängerverbindung
Grünfläche
Baum Bestand
Baum neu
Einfriedung
Toranlage
4,00
RMP_VCEinfriedung
4,00
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude neu
Gebäude Abbruch
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
Zufahrt/Zugang
Fußgängerverbindung
Grünfläche
Baum Bestand
Baum neu
Baum Abbruch
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude UG neu
Gebäude EG neu
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
Zufahrt/Zugang
Fußgängerverbindung
Tiefgarage
Mixed Zone
Stel
lplätze
Feuerwehraufstellfläche
Zufahrt Feuerwehr
Verkehr
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude neu
Gebäude Abbruch
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
Zufahrt/Zugang
Fußgängerverbindung
Grünfläche
Baum Bestand
Baum neu
Baum Abbruch
Baum Bestand (Umgebung)
4,00
Grün
4,00
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude UG neu
Gebäude EG neu
Zufahrt/Zugang
Technikbereich
Fernwärmeleitung Bestand
Technik
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude neu
Gebäude Abbruch
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
Zufahrt/Zugang
Fußgängerverbindung
Grünfläche
Baum Bestand
Baum neu
Abstandsfläche
4,00
Abstandsflächen
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude UG neu
Gebäude EG neu
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Zufahrt/Zugang (EG)
Tiefgarage
Stellplätze
Flur/Schleuse
Fluchttreppenhaus
Notausgang
Begrenzung Rauchabschnitt
Entfernung Ausgang (Luftlinie) 
Brandschutz TG
Radius 30m
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude neu
Zufahrt Gelände
Fußgängerverbindung
Grünfläche
Baum Bestand/neu
Einfriedung
Feuerwehraufstellfläche
Erschließungsfläche Feuerwehr
Laufweg Feuerwehr
Ausgang EG/Dachfläche
Fluchtreppenhaus
Flächen Feuerwehr
4,00  
4,00
4,00
4 Stellplätze Ü-Wagen
(23 x 5,5 m)
MIXED-ZONE
- Multifunktionsfeld 
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
TREFFPUNKT
565 m
2
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
4,00
3,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
10,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
10,00
7,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
7,00
7,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
4,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
4,00
6,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,004,00
4,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
12,00
8,00
7,00
8,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
9,00
14,00
13,00
12,00
6,00
9,00
6,004,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
14,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
9,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
6,00
8,00
9,00
7,00
7,00
18,00
9,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
6,006,00
4,00
6,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
4,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
7,00
6,00
6,00
9,00
9,00
5,00
5,00
5,00
6,00
17,00
12,00
14,00
4,00
5,00
4,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
5,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
2,00
2,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
5,00
7,00
9,00
10,00
10,00
10,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
7,00
12,00
11,00
3,00
TRIBÜNE
48.00
50.50
46.50
48.00
45.80
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterwhg.
48.40
Leitstelle
Gewahrsam
SNG 2
SNG 1
9,00
8,00
6,00
6,00
14,00
14,00
9,00
9,00
6,00
5,00
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
210 FAHRRÄDER
45.00
46.00
10 SPRINTERSTELLPLÄTZE (Polizei)/Beh.stpl. im Alltag
4,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,005,00 5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00 3,00
10,00
4,00 4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
47,30
46,30
46,20
46,90
47,00
46,20
44,00
44,80
45,55
46,30
46,20
46,90
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(44,70)
(45,10)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(45,10)
3,5 %
2,0 %
48.00
45.80
54 STELLPLÄTZE
13 BEH.STELLPLÄTZE
FAHRRAD-
STELLPLÄTZE
46.20
6%
10 SPRINTERSTELL-
PLÄTZE (Polizei)
städtebaulicher Betrachtungsbereich
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
SCHULSPORT ATHLETIK
Wiederherstellung KSS
ZISTERNE
Bewässerung
Südstadion
TG
HAUSANSCHLUSS
Bestand
TECH-
NIK
neu
ZISTERNE
Bewässerung
Betriebshof/
JLSP
SPRINKLER
FILTER-
TECHNIK
LÜFTUNG
TIEFGARAGE
FERNWÄRMELEITUNG
Bestand
FERNW
ÄRM
ELEITUNG
Bestand
FERNW
ÄRM
ELEITUNG
Bestand
0,00m 100,00m
Baugrundstück
N
Pläne zur Arbeitshypothese
Technikflächen

29
Bedarfsplan erstellen - Teil I
Abb. 20: Verkehr, Erschließung und Tiefgarage (Abbildung: neubig hubacher)
4,00
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude mit Gründach neu
Gebäude Abbruch
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
Zufahrt/Zugang
Fußgängerverbindung
Grünfläche
Baum Bestand
Baum neu
Einfriedung
Toranlage
4,00
RMP_VCEinfriedung
4,00
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude neu
Gebäude Abbruch
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
Zufahrt/Zugang
Fußgängerverbindung
Grünfläche
Baum Bestand
Baum neu
Baum Abbruch
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude UG neu
Gebäude EG neu
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
Zufahrt/Zugang
Fußgängerverbindung
Tiefgarage
Mixed Zone
Stel
lplätze
Feuerwehraufstellfläche
Zufahrt Feuerwehr
Verkehr
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude neu
Gebäude Abbruch
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
Zufahrt/Zugang
Fußgängerverbindung
Grünfläche
Baum Bestand
Baum neu
Baum Abbruch
Baum Bestand (Umgebung)
4,00
Grün
4,00
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude UG neu
Gebäude EG neu
Zufahrt/Zugang
Technikbereich
Fernwärmeleitung Bestand
Technik
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude neu
Gebäude Abbruch
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Verkehrsberuhigter Bereich
Zufahrt/Zugang
Fußgängerverbindung
Grünfläche
Baum Bestand
Baum neu
Abstandsfläche
4,00
Abstandsflächen
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude UG neu
Gebäude EG neu
Verkehrs-/Erschließungsfläche
Zufahrt/Zugang (EG)
Tiefgarage
Stellplätze
Flur/Schleuse
Fluchttreppenhaus
Notausgang
Begrenzung Rauchabschnitt
Entfernung Ausgang (Luftlinie) 
Brandschutz TG
Radius 30m
Legende:
Städtebaulicher Geltungsbereich
Baugrundstück
Gebäude neu
Zufahrt Gelände
Fußgängerverbindung
Grünfläche
Baum Bestand/neu
Einfriedung
Feuerwehraufstellfläche
Erschließungsfläche Feuerwehr
Laufweg Feuerwehr
Ausgang EG/Dachfläche
Fluchtreppenhaus
Flächen Feuerwehr
4,00  
4,00
4,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
SCHULSPORT ATHLETIK
Wiederherstellung KSS
48.00
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GARDEROBE
KLEIN-
SPIEL-
FELD
31 m x 53 m
TECHNIK
SPORTHALLE
6-fach
MULTIFUNK-
TIONS-/RECRE-
ATIONAREA 
S. C. FORTUNA 
inkl. Terrasse
BOLZPLATZ
Käfig auf 
dem Dach
21 x 34 m
Außen-
aufenthalts-
bereich
58.00
51.60
KLEINSPIELFELD
31 m x 53 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
BEACH-
VOLLEYBALL
8 m x 16 m
TREFFPUNKT
565 m
2
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
GROSSSPIELFELD
Kunstrasen
72 m x 113 m
4,00
3,00
5,00
2,00
3,00
4,00
4,00
4,00
8,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
5,00
5,00
6,00
5,00
6,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
6,00 5,00
4,00
3,00
4,00
3,00
6,00
6,00
7,00
10,00
10,00
4,00
2,00
4,00
4,00
4,00
3,00
4,00
5,00
2,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
2,00
3,00
3,00
4,00
3,00
5,00
5,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
7,00
11,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
10,00
6,00
5,00
6,00
10,00
12,00
10,00
7,00
7,00
7,00
10,00
10,00
10,00
9,00
9,00
8,00
6,00
6,00
6,00
7,00
7,00
7,00
6,00
7,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
6,00
4,00
6,00
12,00
8,00
5,00
8,00
4,00
4,00
4,00
6,00
5,00
6,00
9,00
9,00
9,00
9,00
7,00
8,00
8,00
8,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
6,00
6,00
9,00
9,00
6,00
6,00
6,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
6,00
6,00
6,00
9,00
6,00
8,00
8,00
8,00
7,00
7,00
5,00
6,007,00
7,00
8,00
6,00
4,00
4,00
4,00
4,004,00
4,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
5,00
5,00
6,00
6,00
6,00
6,00
4,00
5,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
3,00
2,00
2,00
2,00
3,00
4,00
5,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
12,00
8,00
7,00
8,00
5,00
8,00
6,00
21,00
8,00
6,00
10,00
9,00
14,00
13,00
12,00
6,00
9,00
6,004,00
8,00
7,00
10,00
6,00
13,00
14,00
13,00
9,00
8,00
9,00
8,00
6,00
10,00
9,00
9,00
8,00
8,00
8,00
7,00
8,00
7,00
8,00
6,00
7,00
6,00
10,00
5,00
6,00
6,00
8,00
9,00
7,00
7,00
18,00
9,00
10,00
7,00
7,00
6,00
6,00
6,00
12,00
8,00
6,00
8,00
8,00
5,00
5,00
6,00
6,00
10,00
12,00
5,00
6,00
6,00
6,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
5,00
6,006,00
4,00
6,00
5,00
5,00
5,00 5,00
5,00
5,00
5,00
5,00
8,00
6,00
8,00
8,00
4,00
4,00
6,00
10,00
6,00
6,00
6,00
6,00
6,00
8,00
4,00
6,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
4,00
11,00
6,00
6,00
4,00
4,00
6,00
4,00
4,00
7,00
6,00
6,00
9,00
9,00
5,00
5,00
5,00
6,00
17,00
12,00
14,00
4,00
5,00
4,00 4,00 5,00 4,00 2,00
3,00
5,00
2,00
5,00
12,00
2,00
5,00
6,00
7,00
5,00
9,00
2,00
10,00
10,00
14,00
2,00
12,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
2,00
8,00
16,00
8,00
20,00
6,00
6,00
10,00
14,00
14,00
5,00
4,00
2,00 2,00 2,00 2,00 2,00
2,00
2,00
2,00
2,00 2,00
12,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00 3,00 3,00 3,00 3,00
1,00
1,00
2,00
5,00
4,00 4,00 4,00 4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
4,00
5,00
2,00
2,00
8,00
14,00
13,00
12,00
8,00
10,00
12,00
8,00
8,00
5,00
5,00
7,00
9,00
10,00
10,00
10,00
11,00
7,00
10,00 10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,0010,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
10,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,00
12,0015,00
15,00
15,00
15,00
15,00
10,00
10,00
7,00
12,00
11,00
3,00
TRIBÜNE
48.00
50.50
46.50
53.00
BE-
TRIEBS-
HOF
inkl. Haus-
meisterwhg.
48.40
Leit-
stelle
Gewahr-
sam
SNG 2
SNG 1
9,00
8,00
6,00
6,00
14,00
14,00
9,00
9,00
6,00
5,00
Ausgang
TG
80 FAHRRÄDER
80 FAHRRÄDER
210 FAHRRÄDER
10 SPRINTERSTELLPLÄTZE (Polizei)/Beh.stpl. im Alltag
10 SPRINTERSTELL-
PLÄTZE (Polizei)
4,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
8,00
5,00
5,00
5,00
8,00
8,00
9,00
5,00
5,00
8,00
8,00
8,00
8,00
6,00
6,00
5,00
5,00
7,00
5,00
5,00
5,00
5,00
7,00
6,00
8,00
8,005,00 5,00
5,00
8,00
8,00
5,00
3,00
12,00
4,00
6,00
2,00
2,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
3,00
5,00
4,00
4,00
3,00 3,00
10,00
4,00 4,00
12,00
6,00
6,00
12,00
12,00
12,00
8,00
4%
47,30
46,30
46,20
46,90
47,00
46,20
44,00
44,80
45,55
46,30
46,20
46,90
44,00(45,50)
(46,25)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(46,50)
(45,90)
(44,70)
(45,10)
(45,60)
(46,40)
(45,55)
(44,80)
(45,10)
(46,50)
(45,90)
(45,10)
3,5 %
2,0 %
45.80
4%
6%
HAUPTEINGANG
Sporthalle
NEBENEINGANG
Presse/Medien/Spielbetrieb
48.00 Ausgang
TG
Zufahrt Feuerwehr
54 STELLPLÄTZE
54 STELLPLÄTZE
54 STELLPLÄTZE
45.00
13 BEH.STELLPLÄTZE
FAHRRAD-
STELLPLÄTZE
Ausgang
TG
50.70
6%
35 LASTENFAHRRÄDER
MIXED-ZONE
- Aufstellfläche 
- FW/RD/Rundfunk
- Zufahrt Gästebus
48.00
städtebaulicher Betrachtungsbereich
Baugrundstück
4 Stellplätze
Ü-Wagen (23 x 5,5 m)
ZUFAHRT
auf das Gelände
Feuerwehraufstellfläche
ZUFAHRT
TG + Betriebshof
Anbindung
Sporthalle
Feuerwehraufstellfläche
Feuerwehraufstellfläche
Feuerwehraufstellfläche
46.00
EINGANG
EINGANG
48.28
45.58
46.2048.34
45.80
0,00m 100,00m
Feuerwehraufstellfläche
VERBINDUNG FUSSGÄNGER
TECHNIK
N
Pläne zur Arbeitshypothese
Verkehr, Erschließung und Tiefgarage

30
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Rahmenbedingungen
Städtebau und Planungsrecht
Ausgangslage
Im Rahmen der Umsetzung des Projekts Parkstadt Süd erfolgt auch die Ände -
rung des Flächennutzungsplans. Das Grundstück des Jean-Löring-Sportparks 
bildet den westlichen Abschluss des Geltungsbereichs der 219. Änderung. 
Die Fläche des Sportparks wird im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit 
den Zweckbestimmungen Sporthalle und Sportplätze dargestellt. Der Stand -
ort der Sporthalle ist nicht festgelegt. Der Rat hat die 219. Änderung des Flä -
chennutzungsplans am 09.11.2021 beschlossen, die Bekanntmachung war am 
25.05.2022.
Die Umsetzung von Sportplätzen in einer Fläche, die im Flächennutzungsplan 
als Grünfläche festgesetzt ist, ist zulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Sport -
felder als Kunstrasenplätze oder Hartplätze realisiert werden.
Im Landschaftsplan der Stadt Köln ist der südliche Bereich des Grundstücks 
des Jean-Löring-Sportparks entlang der Straße Am Vorgebirgstor als Fläche 
mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener 
Grünanlagen“ festgesetzt. Diese Fläche umfasst auch das Südstadion. Die da -
ran anschließenden Flächen sind Teil eines Landschaftsschutzgebiets. Auf dem 
Grundstück des Sportparks umfasst dies den Bereich des heutigen Tennenplat-
zes sowie Teile der Rasenfläche entlang der Vorgebirgsstraße.
Allerdings wirft die Darstellung des Planungsgebiets im Regionalplan als „Wald-
bereich“ mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ Fragen auf. Die Sport-
nutzung mit versiegelten Freiflächen könnte einen planerischen Widerspruch 
zu den Darstellungen als „Waldbereich“ darstellen. Es wird empfohlen, diesen 
Punkt mit der Flächennutzungsplanung und der Bezirksregierung abzustim -
men. Gegebenenfalls ist parallel zur Bebauungsplanung ähnlich wie bei der 
Bauleitplanung für die „Erweiterung Rhein-Energie-Sportpark in Köln-Sülz“ 
(„FC-Erweiterungsflächen“) ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen.
Vorgehen der Bauleitplanung
Die Neuordnung des Jean-Löring-Sportparks einschließlich des Neubaus einer 
großen Sporthalle ist Teil der Fläche, für die 2015 unter dem Arbeitstitel: Park -
stadt Süd in Köln - Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz ein Aufstellungsbe -
schluss für einen Bebauungsplan erfolgte.
Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. September 2020 
unter anderem beschlossen dieses Bebauungsplanverfahren durch die Aufstel-
lung von Teilbebauungsplänen nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fort -
zusetzen und das Gesamtplangebiet in teilräumliche Abschnitte einzuteilen.
Der Teilbebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Südstadion im Westen, 
dem Vorgebirgsglacisweg und Klaus-Ulonska-Weg im Norden, der Vorgebirgs-
straße im Osten und der Straße Am Vorgebirgstor im Süden in Köln-Zollstock 
wurde mit dem Ziel aufgestellt, den Neubau der städtischen Sporthalle sowie 
die Umstrukturierung des Sportparks planungsrechtlich zu sichern.
Der Bebauungsplan umfasst auch die Vorgebirgsstraße sowie die Straße Am 
Vorgebirgstor bis zu der dem Sportpark gegenüberliegenden Grundstücks -
grenze der öffentlichen Verkehrsfläche, so dass im Zuge der Bebauungsplanung 
auch eine Neuordnung des Stadtraums erfolgen kann.
Nach Norden zum Inneren Grüngürtel hin, überlagern sich, als Ergebnis der 
mehrfachen Fortschreibung der Planungen für die Parkstadt Süd, die Teilbe -
bauungspläne für den Inneren Grüngürtel und für den Sportpark in geringem 
Umfang.
Umsetzung der Bauleitplanung
Die Stadt Köln beabsichtigt, das Ergebnis des wettbewerblichen Qualifizie -
rungsverfahrens zur Grundlage der weiteren Konkretisierung des Teilbebau -
ungsplans zu machen. Vor diesem Hintergrund gibt es keine planungsrechtli -
chen Vorgaben zur baulichen Lösung, Gebäudehöhe oder zur bebauten Fläche 
im Jean-Löring-Sportpark. 
Die Im Landschaftsplan bestehende Zuordnung zu Flächen mit unterschied -
lichen Zielsetzungen, ist nur insofern entwurfsrelevant, dass eine Anordnung 
der Sporthalle im Bereich des Landschaftsschutzgebietes voraussichtlich nicht 
genehmigungsfähig wäre. Angestrebt wird der Ersatzneubau der Sporthalle an 
der Straße Am Vorgebirgstor.
In planungsrechtlicher Hinsicht gibt es zudem keine Vorgabe zum Umfang der 
GRZ bzw. der unversiegelten Fläche auf dem Grundstück des Sportparks oder 
zu topografischen Veränderungen.
Städtebau
In städtebaulicher Hinsicht sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen:
Der Neubau der Sporthalle soll eine Gebäudehöhe von 22 m nicht übersteigen, 
so dass eine Dachnutzung möglich ist, ohne dass Anforderungen an ein Hoch -
haus gem. SBauVO zu beachten sind. 
Angestrebt wird ein kompakter Baukörper, der sich als Solitär gut in die Freian-
lagen einfügt. Eine Anordnung der Sporthallen auf einer Ebene ist nicht zwin -
gend. Auch eine Stapelung der Sporthallen zugunsten einer Verkleinerung der 
bebauten Flächen des Baukörpers ist denkbar.
Aus städtebaulicher Sicht sollten auch die heute als Verkehrsschneisen unzeit -
gemäß gestalteten, angrenzenden Übergänge zum Stadtteil Zollstock über -
plant werden. 
Der städtebauliche Betrachtungsraum hierfür ist im Bereich der Straße Am 
Vorgebirgstor über den Geltungsbereich des Teilbebauungsplans hinaus zu 
erweitern, so dass auch der Kreuzungsbereich zum Höninger Weg in die Über -
legungen einbezogen werden kann. Hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zur 
Stadtbahnhaltestelle der Linie 12 liegt der optimale Standort für die im Ver -
kehrs- und Mobilitätskonzept für den Sportpark für eine weitere Reduzierung 
der Stellplatzzahl erforderlichen Mobilitätsstation. Die privaten Stellplatzflä -
chen der Wohnbebauung an der Straße Am Vorgebirgstor 19 -47 können hierzu 
konzeptionell in die städtebauliche Betrachtung mit einbezogen werden.
Eine weitere städtebauliche Zielsetzung ist die gute Anbindung des Sportparks 
an den Stadtteil Zollstock. Dies gilt sowohl für eine neue Querungsmöglichkeit 
im Bereich der Bremsstraße als auch für eine durchlässige Wegeführung durch 
den Sportpark zum Inneren Grüngürtel, nordseitig des Sportpark-Geländes.
Nordseitig sind die Flächen für Fußwege und Radfahrende deutlich zu erwei -
tern. Im Bereich des Stadions ist im Vorbereich der beiden Tore eine Warteflä -
che für bis zu 500 Personen je Tor vorzusehen. Im Bereich der Sporthalle ist eine 
Haltebucht für zwei Rettungsfahrzeuge bzw. einen Reisebus (Heimmannschaft 
bei Spielen im Südstadion) vorzusehen in einer Gesamtlänge der Haltefläche 
von 25m. Ebenfalls in die Neugestaltung der Straße mit einzubeziehen sind 
straßenbegleitende Aufstellflächen für 10 Polizeifahrzeuge (Sprinter) während 
Risikospielen. Diese werden im Alltag als Behindertenstellplätze für die neue 
Sporthalle genutzt.

31
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Rahmenbedingungen
Bodenrecht
Die Sportanlage befindet sich in städtischem Eigentum. Mit Entschädigungs -
ansprüchen sowie Grunderwerbskosten ist somit nicht zu rechnen.
Für das Grundstück sind keine Baulasten eingetragen und bekannt.
Die Nutzung des Vereinsheims des S.C. Fortuna erfolgt auf Basis eines Pacht -
vertrags.
Bei Beanspruchung externer Flächen für die Durchführung von Eingriffs-Aus -
gleichsmaßnahmen liegt die Priorität auf der Nutzung von städtischen Flächen. 
Mit weiteren Grunderwerbskosten ist somit aus der Sicht des Amtes für Liegen-
schaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln nicht zu rechnen. Für die Re-
alisierung des Bauvorhabens des Jean-Löring-Sportparks sind keine Bodenord -
nungsverfahren erforderlich.
Denkmalschutz
Im Planungsbereich stehen keine Gebäude unter Denkmalschutz. Auch Boden-
denkmale sind im Planungsbereich keine bekannt.
Abstandsflächen gem. § 6 BauO NRW sind insbesondere gegenüber dem 
Grundstück des Südstadions einzuhalten. 
Abstandsflächen in einer Tiefe von 0,4H (H=Gebäudehöhe), die die Grund -
stücksgrenzen überschreiten, lösen grundsätzlich grundbuchrelevante Baulas-
ten aus und bedürfen der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentü -
mer. Dies gilt auch für das Grundstück des Südstadions, obwohl sich dieses im 
Eigentum einer städtischen Tochtergesellschaft, der Kölner Sportstätten GmbH 
befindet.
Eine Grenzbebauung zum Stadion hin wirft unterschiedliche genehmigungs -
rechtliche Fragen auf. Einerseits ist zu beachten, dass über das Brandschutz- und 
Sicherheitskonzept des Stadions Fluchtwege entlang der Grundstücksgrenze 
auf dem Grundstück des Jean-Löring-Sportparks verlaufen, die auch im Falle 
einer Neuordnung sicherzustellen sind. Je Treppenlauf ist eine Fluchtwegbrei -
te von 2 m sicherzustellen. Heute ist auch für die Fluchttreppe im Nahbereich 
von Tor 2 eine Entfluchtung Richtung Tor 1 vorgesehen. Dies ist dem Umstand 
geschuldet, dass derzeit keine Zuwegung und Entfluchtungsmöglichkeit des 
Areals von der Straße Am Vorgebirgstor besteht. Zukünftig ist auch von einer 
Entfluchtungsmöglichkeit in Breite von 4 m entlang der Grundstücksgrenze 
Richtung Süden/Am Vorgebirgstor auszugehen.
Ziel ist, dass die Fluchtwege entlang der Grundstücksgrenze auch während der 
Bauphase genutzt werden können. Ist dies nicht der Fall, wären in den betroffe-
nen Bauabschnitten die den Fluchttreppen zugeordneten Tribünenbereiche für 
Zuschauer nicht zugänglich. 
Eine Überbauung der Fluchtwege mit einer Grenzbebauung nur in den Oberge-
schossen ist unter Aspekten des Brandschutzkonzeptes möglich, wird aufgrund 
der offenen genehmigungsrechtlichen Fragestellungen nicht angestrebt. In -
wieweit eine Ausführung der grenzständigen Bauteile in Brandwandqualität 
grundsätzlich genehmigungsfähig ist oder ob eine solche im konkreten Fall 
auch eine Zustimmung des nachbarlichen Grundstückseigentümers erfordert, 
bedarf einer vertieften Betrachtung der tangierten rechtlichen Belange.
Nach Süden hin zu den öffentlichen Verkehrs- und Wegeflächen sind Abstands-
flächen, die die Grundstücksfläche überschreiten zulässig, soweit sie in einer 
Tiefe von 0,4H die Mittelachse der öffentlichen Verkehrsfläche nicht überschrei-
ten.  Die Straße Am Vorgebirgstor ist am Planungsgebiet so breit, dass auch von 
der Zulässigkeit einer grenzständigen Bebauung zum Straßenraum hinausge -
gangen werden kann.
Für die Berechnung der Abstandfläche ist zu beachten, dass auch die Einfrie -
dung von Sportflächen auf dem Dach als bauliche Anlagen Abstandsflächen 
auslösen.
Abstandsflächen

32
Stadtgrün und Klima
Durch die Darstellung „Sportanlagen“ im Flächennutzungsplan ist eine Pla -
nung der Außensportflächen als bauliche Anlagen zulässig. Dies gilt insbeson -
dere auch für Sportfelder, die als Kunstrasenplätze oder befahrbare Multifunk -
tions-Sportplätze (z.B. Hartplätze) vorgesehen werden.
Das Bestandsgelände umfasst derzeit nur einen Kunstrasenplatz. Durch die Um-
setzung von mindestens zwei, eventuell drei Kunstrasenplätzen in der Größe 
von Großspielfeldern vergrößert sich der Umfang der Versiegelung der Anlage 
gegenüber heute erheblich. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, 
weitere versiegelte Flächen auf ein Minimum zu begrenzen.
Gehölze
Auf dem Gelände des heutigen Sportparks sind drei Typen von Gehölzen und 
Grünstrukturen zu unterscheiden:
Entlang der Vorgebirgsstraße und der Straße Am Vorgebirgstor finden sich im 
Böschungsbereich eine weitgehend spontangewachsene Grün- und Gehölz -
struktur. Dieser verdichtete grüne Saum mit einzelnen größeren Bäumen soll, 
soweit möglich erhalten werden.
Entlang des Vorgebirgsglacisweg zwischen Vorgebirgsstraße und Tierheim wird 
der Weg von einer Baumreihe außerhalb der Zaunanlage des Tennenplatzes ge-
säumt, die, obwohl auf dem Grundstück des Sportparks liegend, in die Planung 
des Inneren Grüngürtels der Parkstadt Süd integriert wurde. Diese Baumreihe 
ist aus der Sicht des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen möglichst zu 
erhalten und durch fehlende Einzelbäume zu ergänzen. Aufgehende Bauwerke 
wie Stützmauern für höher liegende Außensportflächen sollten möglichst nicht 
näher an die Bäume als die bestehende Zaunanlage platziert werden.
Des Weiteren finden sich auf dem Sportparkgelände weitere Einzelbäume, ins-
besondere in den Zwischenbereichen der einzelnen Sportfelder. Diese stehen 
zur Disposition, sind jedoch mindestens in der gleichen Anzahl auf dem Grund-
stück zu ersetzen.
Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen
Im Rahmen des Bebauungsplanungs ist auch ein Landschaftspflegerischer Be -
gleitplan zu erstellen, in dem die Eingriff-Ausgleichsmaßnahmen präzisiert und 
verortet werden. Im Rahmen des wettbewerblichen Qualifizierungsverfahrens 
gilt der Minimierung des erforderlichen Eingriffs-Ausgleichs hohe Aufmerk -
samkeit. Der Nachweis des Eingriffs-Ausgleichs auf dem Planungsgrundstück 
ist nicht zwingend. 
Angestrebt wird, dass das Konzept für die Freianlagen eine möglichst hohe öko-
logische Wertigkeit hat und die externen, auf Fremdgrundstücken nachzuwei -
senden Maßnahmen minimiert. Ziel ist, entfallende Bäume durch großkronige, 
schattenspendende Bäume auf dem Grundstück zu ersetzen.
Fassaden- und Dachbegrünung werden angestrebt und an die Eingriffs-Aus -
gleichsmaßnahmen angerechnet. Im Falle einer Fassadenbegrünung wird eine 
horizontale Begrünung gegenüber einer vertikalen Begrünung priorisiert. Die 
Dachbegrünung wird aus stadtklimatischen Gründen als intensive Begrünung 
angestrebt, nach Möglichkeit kombiniert als Systemlösung mit Regenwasser -
rückhaltung („grün-blaues“ Dach). Für intensive Dachbegrünung ist das Trag -
werk auf Substratstärken von bis zu 80 cm auszulegen. Mindestens jedoch sind 
50 cm Substratstärke für eine intensive Dachbegrünung erforderlich. Dies gilt 
auch für unterbaute Flächen im Bereich der Außenanlagen.
Auch eine ökologische Aufwertung der heutigen Verkehrsschneise Am Vorge -
birgstor mit neuen ökologisch und klimaaktiven Grünstrukturen kann an den 
erforderlichen Eingriffs-Ausgleich angerechnet werden.
Mikroklima, Sommerliche Verschattung
Durch die zusätzliche Versiegelung und Oberbelagsänderungen steigt der Ver-
siegelungsgrad der Außensportanlagen erheblich. Dies ist mit einer Verschlech-
terung der lokalen Klimafunktion hinsichtlich der Kühlleistungsfunktion des 
Freiraums verbunden. Insgesamt ist für den Sportpark im Sommer von einem 
erheblichen Hitzeinsel- und Aufheizeffekt auszugehen. Die Wahl der neuen 
Gehölze und Bäume auf dem Sportparkgelände sollte deshalb auch unter dem 
Aspekt der Hitzetoleranz erfolgen. Eine Verschattung der Außenaufenthaltsbe-
reiche durch neue Bäume ist mit Blick auf sportplatznahe Aufenthaltsqualitäten 
fast zwingend. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass sich gegebenenfalls 
unterbaute Bereiche (Tiefgarage) möglichst wenig mit Außenaufenthaltsberei-
chen überschneiden.
Das Areal des Sportparks liegt am Rande der Kaltluftschneise, die über den Vor-
gebirgspark aus Südwesten und entlang der Bahn vom Rhein her den Inneren 
Grüngürtel und damit die nördlich anschließenden Stadtteile und die Innen -
stadt mit Frischluft versorgt. Die sommerliche Aufheizung des Sportparkareals 
hat, laut einer ersten lokalen Klimasimulation auf diese überlokale Klimafunkti-
on nur geringe Auswirkungen. 
Aus stadtklimatischer Sicht sollte das Plangebiet eine windoffene Anbindung 
an den geplanten Grüngürtel aufweisen. Die Bildung von Querriegeln durch Ge-
bäude ist zu vermeiden. Kritisch beurteilt würde eine Platzierung des Neubaus 
der Sporthalle im Eckbereich Vorgebirgsstraße/Am Vorgebirgstor oder weiter 
nördlich an der Vorgebirgsstraße. Als Solitär würde ein solcher Neubau ein er -
hebliches Hindernis für die Schwachwinde darstellen.

33
Artenschutz und naturschutzrechtliche Belange
Auf dem Gelände des Sportparks sind keine seltenen Arten bekannt, die den 
Artenschutz tangieren. Im Rahmen der Vorbereitung der Umsetzung des Inne-
ren Grüngürtels wurde eine vorgezogene Artenschutzrechtliche Prüfung (ASG 
1) beauftragt, die auch den Bereich des Sportparks umfasste.
Die Belange des Artenschutzes sollten dennoch in die Bearbeitung der Pla -
nungsaufgabe einfließen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz gegen 
Vogelschlag bei großen Glasflächen bei der Sporthalle. Auch die Umsetzung 
von Nistplätzen für verbreitete und ggfs. gefährdete Vogelarten im Inneren 
Grüngürtel wird befürwortet. 
Insgesamt ist von der Umsetzung eines Grünordnungsplans (GOP) auszugehen, 
in dem die gegebenenfalls zu erfolgenden naturschutzrechtlichen Ausgleichs -
maßnahmen miterfasst werden. Der GOP ist in enger Abstimmung mit dem 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln zu erstellen und die 
Ergebnisse sind in den Bebauungsplan zu übernehmen.
Beleuchtung
Besondere Beachtung gilt auch der nächtlichen Beleuchtung der Außensport -
anlagen. Die Flutlichter der Sportplätze leuchten derzeit mit weißem Licht, 
während in den angrenzenden Stadtteilen fast ausschließlich warmes gelb/
oranges Licht im öffentlichen Raum vorherrscht. Hierdurch erscheint das ge -
samte Sportareal bei Dunkelheit in städtebaulicher Hinsicht wie ein Fremdkör-
per, der sich nicht in das Umfeld integrieren lässt. Die besonders helle Ausleuch-
tung ist auch unter Naturschutzaspekten (Eulen und Käuze) kritisch.
Das zukünftige Beleuchtungskonzept sollte daher ein Flutlicht verwenden, dass 
sich besser in das Umfeld integriert und die kollaterale Ausleuchtung der natür-
lichen Parkumgebung minimiert, z. B. durch den Einsatz von LED-Leuchtmit -
teln.
Artenschutz

34
Regenwassermanagement
Versickerung
Durch den hohen Umfang der Versiegelung des Geländes aufgrund der Kunstra-
senplätze wird sich das Regenwasseraufkommen gegenüber heute deutlich er-
höhen. Maßgeblich für die Beurteilung und Bemessung des Regenwasserma -
nagements ist ein 100-jährliches Starkregenereignis. 
Maßgeblich für das Regenwasseraufkommen ist die konstruktive Umsetzung 
der geplanten Kunstrasenflächen. Auf diese ist im Umweltbericht besonders 
einzugehen. Hier sollte nur Füllmaterial wie Kork- und Sandgemisch zum Tra -
gen kommen.
Das Plangebiet ist an das Kanalnetz angeschlossen. Die Einleitung von Regen -
wasser in das Kanalnetz ist allerdings strikt auf die Menge beschränkt, die heute 
in das Kanalnetz eingeleitet wird. Darüber hinausgehende Regenwassermen -
gen bei Regenereignissen müssen auf dem Grundstück zurückgehalten werden. 
Die Möglichkeiten, Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern sind nicht 
nur aufgrund der starken Versiegelung durch die Kunstrasenplätze stark einge-
schränkt. Eine Versickerung des Regenwassers wird auch aufgrund der flächi -
gen Altlastensituation im Untergrund der Sportanlage kritisch gesehen. Eine 
Versickerung bedarf zudem einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere 
Wasserbehörde. Das konkrete Projekt ist mit dieser abzustimmen. Im Vorder -
grund steht dabei die Versickerung von unbelastetem Dachniederschlagswas -
ser. Die Umsetzung von aktiven Versickerungsmaßnahmen durch Rigolen oder 
Baumrigolen bei Neupflanzungen wird aufgrund der Bodenbelastungen im Un-
tergrund als problematisch bewertet.
Regenwasserrückhaltung
Für das Oberflächenwasser bei Starkregen sind somit Rückhaltekapazitäten 
in erheblichem Umfang zu schaffen. Einer ersten Abschätzung zufolge ist von 
einer Kapazität von mindestens 4.000 m³ Rückhaltevolumen auszugehen. 
Aufgrund der Größe des Areals sind mindestens 2 Standorte vorzusehen. An -
gestrebt wird, die Rückhaltebecken als Zisternen zu konzipieren, die so mit Fil-
teranlagen und -technik ausgestattet sind, dass das aufgefangene Wasser auch 
zur Bewässerung genutzt werden kann. 
Seitens der Betreiberin des Südstadions, der Kölner Sportstätten GmbH, ist eine 
Bewässerungskapazität von rund 2.000 m³ im Nahbereich des Südstadions für 
die Rasenbewässerung im Stadion erforderlich. Diese könnte z. B. im 2. Bau -
abschnitt anstelle der ca. 4 m in das Erdreich einbindenden, abzubrechenden 
Sporthalle unter Nutzung bestehender Anschlüsse umgesetzt werden. Eine ent-
sprechende Anordnung im Bereich der geplanten Multifunktionsfläche mit Feu-
erwehr- und Rettungsdienstzufahrt ermöglicht längerfristig auch eine einfache 
Zugänglichkeit und Betankung von Zisternenfahrzeugen für die Berieselung 
von städtischen Grünanlagen.
Die zweite Zisterne sollte mit Anschluss an den Betriebshof des Sportamts erfol-
gen, so dass längerfristig eine Betankung von Fahrzeugen für die Bewässerung/
Berieselung von anderen Sportanlagen oder Grünflächen möglich wird. Diese 
Zisterne würde zudem für die Berieselung und Bewässerung der Außenanlagen 
des Jean-Löring-Sportparks genutzt.
Gewässerschutz
Das Planungsgebiet liegt im geplanten Trinkwasserschutzgebiet Hürth-Efferen 
510604. Die Fläche ist als Wasserschutzzone 3B eingestuft. Die Anforderun -
gen der Wasserschutzzone 3B sind daher für die Planung zu beachten. In der 
Wasserschutzzone 3, ist der Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen 
besonders durch nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive 
Verunreinigungen sicherzustellen. Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für 
unbehandeltes oder behandeltes Niederschlagswasser. 
Sonderthema Kunstrasenplätze
Die Realisierung von Kunstrasenplätzen werden aus der Sicht der Umweltfach-
stellen der Stadt Köln gerade im Hinblick auf den Gewässerschutz sehr kritisch 
bewertet. Den Themenkomplexen Mikroplastik und Fungiziden im Platzaufbau 
gilt daher besondere Aufmerksamkeit.
Kunstrasenplätze werden im Regelfall unter Verwendung von SRB-Materiali -
en hergestellt. Diese belegen erhöhte PAK- und Mineralölkohlenwasserstoff -
gehalte im Feststoff und Eluat (Abrieb), die geeignet sind die Besorgnis einer 
stofflich schädlichen Bodenveränderung insbesondere für den Wirkungspfad 
Boden-Grundwasser hervorzurufen. Dem kann durch die Einstreuung von Kork-
Sand-Gemisch entgegengewirkt werden.
Sollte eine Umsetzung mit SRB-Materialien erfolgen sind folgende Maßnahmen 
zu berücksichtigen:
• Eine Ableitung von Oberflächenwasser über den Kanal bedarf einer Abstim-
mung und Zustimmung mit den zuständigen Stadtentwässerungsbetrie -
ben
• Eine Versickerung des Abwassers über belebte Bodenschichten macht den 
Austausch dieser belebten Bodenschichten in zu vereinbarenden Zeiträu -
men erforderlich
• Eine Ableitung durch Versickerungsanlagen ebenso wie eine Wiederver -
wendung für die Bewässerung erfordert die Vorschaltung einer Reinigungs-
einheit (z. B. SediPipe oder SediSubstrat), bei der die organischen Schad -
stoffe herausgefiltert werden und in einem Wartungszyklus regelmäßig 
erneuert werden
Vermeidungsvarianten wie Kork-Sand-Gemisch, EPDM-Material oder Hybridra-
sen sind mit einem höheren Kostenaufwand verbunden. 
Alle Kunstrasenaufbauten werfen zudem verbunden mit längeren Zeiträumen 
erhöhter Feuchtigkeit und Wärme die Frage nach der Vermeidung von Pilzbe -
fall auf. Auch die Auswaschung der hierfür verwendeten Fungizide stehen einer 
unbehandelten Einleitung, Versickerung oder Wiederverwendung von Oberflä-
chenabwässern der Außensportanlagen entgegen.

35
Sonderthema Boden
Auffüllungen und Altlasten
Das Grundstück des Sportparks befindet sich vollumfänglich im Bereich einer 
ehemaligen, als Deponie verfüllten Grube. Sie ist im Kataster der Altlasten und 
altlastenverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) nachrichtlich als Altabla -
gerung/-deponie unter der Nr. 20501 und der Bezeichnung „Am Vorgebirgstor 
Südstadion“ erfasst. Auf der Grundlage der bereits durchgeführten Untersu -
chungen sind Schutzgüter bei der aktuellen planungsrechtlich vorgesehenen 
Nutzung zurzeit nicht gefährdet („FisAIBo-Risikostatus 2). Im Rahmen der Ge -
fährdungseinschätzung von 1995 registrierte der Gutachter (H&G) in den Bo -
denproben vereinzelte umweltrelevante Schadstoffkonzentrationen, darunter 
Schwermetalle (PB) und polyaromatisierte Kohlenwasserstoffe (PAK). In Boden-
luftproben wurden gering erhöhte CO 2-Konzentrationen festgestellt, jedoch 
nicht in einer für den Wirkungspfad Boden-Mensch kritischen Größenordnung. 
Das Grundwasser wies im Anstrom hohe LCKW-Gehalte auf, die im Abstrom 
deutlich abnahmen. Die Schadstoffquelle dieser Grundwasserbelastung wurde 
nicht identifiziert und ist daher nicht bekannt. Ob die belastete Grundwasser -
fahne weiterhin besteht, ist ebenfalls nicht bekannt.
Das Deponiegut liegt, laut Altlasten- und Bodengutachten, vergleichsweise 
flächig unterhalb einer Höhe von 45,0 m bis 45,5 m ü.N.N. Das entspricht in 
etwa der Geländehöhe an der Ecke Vorgebirgsstraße/Vorgebirgsglacisweg. 
Wesentliche Teile der bestehenden Anlage mit Ausnahme des Tennenplatzes 
liegen deutlich höher auf 48,5 m bis 49,0 m ü.N.N. Die Altlasten sind somit im 
Schnitt mit 3,0 bis 4,5 m starken weiteren Auffüllungen überschüttet. Größere 
Belastungen wurden in dieser Schicht nicht gefunden. Inwieweit und in welcher 
Klasse Aushub in dieser Höhenschicht trotzdem deponiepflichtig ist, bedarf 
weiterer Prüfungen. Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass abfallrechtliche 
Belange hinsichtlich ordnungsgemäßer Stoffstromkontrolle nach § 47-55 Kreis-
laufwirtschaftsgesetz insbesondere für den Aushub (und den Abbruch) in den 
Genehmigungsverfahren erarbeitet und formuliert werden.
Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine Einbindung von Bauwerken in 
den Bereich der belasteten Auffüllungen zu vermeiden. Für den entsprechenden 
Aushub ist mit erheblichen Deponiekosten zu rechnen. Insgesamt wird auch 
aufgrund der unklaren Deponieanforderungen an die weniger belasteten Auf -
füllungen ein Konzept gesucht, dass die Erdbewegungen auf dem Grundstück 
und den Umfang des abzufahrenden Aushubs minimiert.
Mit Blick auf die mit dem Bauvorhaben verbundenen Bodeneingriffe und Erd -
bewegungen ist von der Bauherrschaft ein nutzungs- und planungsorientiertes 
Gutachten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundes-Bo -
denschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu erstellen. Darin ist der Ein-
fluss der zu erwartenden Baumaßnahmen während der Bauzeit und nach dem 
Abschluss auf Boden, Bodenluft und Grundwasser darzustellen.
Tragwerk
Die Auffüllungen haben eine Gesamtstärke von bis zu 9 m. Eine Gründung im 
Bereich der Auffüllungen ist voraussichtlich nicht möglich. Aufgrund der Beson-
derheiten des Untergrunds ist daher von der Notwendigkeit einer Pfahlgrün -
dung auszugehen. Dem Erdbebenschutz gilt aufgrund der Lage im Auffüllungs-
bereich besondere Aufmerksamkeit.
Grundwasser
Das Grundwasser liegt im Planungsgebiet in einem Abstand von mindestens 
4 m von der Erdoberfläche. Auch bei Rheinhochwasser und ansteigendem 
Grundwasserstand bildet somit Grundwasser und Auftrieb kein planungsrele -
vanter Faktor.
Kampfmittel
Im Bereich des Planungsgebiets besteht der Verdacht auf das Vorhandensein 
von Kampfmitteln (Blindgänger). Außerdem sind ehemalige militärische An -
lagen im Untergrund vorhanden. Für den gesamten als ausgewertete Fläche 
markierten Bereich wird von der Bezirksregierung Düsseldorf im Vorfeld einer 
Überbauung eine Überprüfung des Untergrunds empfohlen.
Verdachtspunkte und vorhandene Anlagen im Untergrund:
• Großflächige militärische Anlage im Verlauf der Straße am Vorgebirgstor
• Zwei Stellungen im Vorbereich des Vorgebirgsparks an der Vorgebirgs-          
straße
• Vier Blindgänger-Verdachtspunkte im Bereich der Sportfelder
• Ein Blindgänger-Verdachtspunkt im Bereich des Vereinsheims des S.C. 
Fortuna
• Ein Blindgänger-Verdachtspunkt im Bereich des Klaus-Ulonska -Wegs (Nähe 
Gebäude Kölner Tierschutzverein)
Für die Neuplanung des Sportparks sind die Grundstücksbereiche für die Ein -
griffe in den Untergrund erforderlich sind, wie Untergeschosse und Tiefgarage, 
mit besonderer Aufmerksamkeit auf Blindgänger zu untersuchen.

36
Leitungsauskunft
Bestehender Hausanschlussraum
Im Bereich der Böschung entlang der Straße Am Vorgebirgstor, zwischen den 
zwei bestehenden Sportfeldern, befindet sich ein Hausanschlussraum. (Lage: 
siehe Arbeitshypothese, Lageplan Technik) Der unter dem Straßenniveau lie -
gende Raum wird über eine Treppe erschlossen, die vom Gelände des Bau -
grundstücks hinabführt.
Gemäß der aktuellen Leitungsauskunft sind die in der Straße Am Vorgebirgstor 
verlaufenden Gas- und Wasserleitungen an diesen Raum angeschlossen. Das 
Baugrundstück kann zukünftig hier an die ebenfalls unterhalb der Straße Am 
Vorgebirgstor verlaufenden Strom-, Telekommunikation- und Fernwärmelei -
tungen angeschlossen werden.
Ziel ist es, den vorhanden Hausanschlussraum in den Neubau der Sporthalle zu 
integrieren und die Leitungsanschlüsse für den Jean-Löhring-Sport-Park zu nut-
zen.
Gasversorgung
Eine Gas-Leitungstrasse der RheinEnergie AG verläuft unterhalb der Straße 
Am Vorgebirgstor, entlang der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Es be -
steht eine Hausanschlussleitung zum o. g. Hausanschlussraum des nördlich 
angrenzenden Baugrundstücks. In der Vorgebirgsstraße verläuft ebenfalls eine 
Gas-Leitungstrasse, die mittig unterhalb der Straße geführt ist.
Wasserversorgung
Die Wasserleitungen der RheinEnergie AG verlaufen unterhalb der Straße Am 
Vorgebirgstor entlang der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Es besteht 
ein Anschlussleitung zum o. g. Hausanschlussraum des nördlich angrenzenden 
Baugrundstücks. In der Vorgebirgsstraße verlaufen ebenfalls Wasserleitungen, 
die mittig unterhalb der Straße geführt sind.
Entwässerung
Mischwasserkanäle der RheinEnergie AG verlaufen unterhalb der Straße Am 
Vorgebirgstor, entlang des Baugrundstücks und entlang der südlich angrenzen-
den Wohnbebauung. Ein weiterer Mischwasserkanal verläuft westlich des Bau-
grundstücks im Bereich zwischen Stadion und der bestehenden Sporthalle. In 
der Vorgebirgsstraße verläuft ebenfalls ein Mischwasserkanal, der entlang der 
östlichen Straßenbegrenzung unterhalb der Straße geführt ist.
Elektroversorgung
Strom-Leitungstrassen der RheinEnergie AG verlaufen unterhalb der Straße Am 
Vorgebirgstor entlang der südlich angrenzenden Wohnbebauung sowie mittig 
der Straße. In der Vorgebirgsstraße verlaufen ebenfalls Strom-Leitungstrassen, 
die entlang der östlichen Straßenbegrenzung und mittig unterhalb der Straße 
geführt sind. Im Bereich nördlich des Baugrundstücks verlaufenden Klaus-Ul -
onska-Wegs und der sich nach Osten hin anschließenden Seitenstraße der Vor-
gebirgsstraße befinden sich ebenfalls Stromleitungen unterhalb des Straßen -
verlaufs.
Fernwärme
Unterhalb der Straße Am Vorgebirgstor, entlang des nördlich angrenzenden 
Baugrundstücks verläuft eine Fernwärme-Leitungstrasse der RheinEnergie AG. 
In der Vorgebirgsstraße verläuft ebenfalls eine Fernwärme-Leitungstrasse, die 
von Norden und Süden kommend, entlang der östlichen Straßenbegrenzung 
geführt ist. Im Bereich der süd-östlichen Ecke des Baugrundstücks befindet sich 
eine Abzweigung der Leitung, die im Bereich der Grenze des Baugrundstücks 
endet.  (Lage: siehe Arbeitshypothese, Lageplan Technik)
Telekommunikationsleitungen
Eine Telekommunikation-Leitungstrasse der RheinEnergie AG verläuft in der 
Straße Am Vorgebirgstor entlang der südlich angrenzenden Wohnbebauung. In 
der Vorgebirgsstraße verläuft ebenfalls eine Telekommunikation-Leitungstras-
se, die entlang der östlichen Straßenbegrenzung unterhalb der Straße geführt 
ist.
Das Plangebiet wird bereits als Sportanlage genutzt und befindet sich in 
städtischem Eigentum. Mit Entschädigungsansprüchen sowie Grunder -
werbskosten ist somit nicht zu rechnen.
Im weiteren Verfahren bleibt zu prüfen, inwieweit die Überplanung der Na -
turrasenfelder ausgeglichen werden muss. Gegebenenfalls sind hier intern 
städtische Flächen als Ausgleichflächen bereitzustellen und herzurichten. 
Mit weiteren Kosten ist aus Sicht des Amtes für Liegenschaften, Vermessung 
und Kataster nicht zu rechnen.
Baulasten
Im Geltungsbereich des städtebaulichen Planungskonzeptes sind keine 
Baulasten eingetragen. Die Bebauungspläne 66429/03 und 66429/08 sind 
lediglich hinsichtlich der künftigen Abgrenzung des künftigen Bebauungs -
planes zu beachten. Aktuell befinden sich die Plangrenzen dieser beiden Plä-
ne hinsichtlich der öffentlichen Verkehrsflächen Vorgebirgsstraße und Am 
Vorgebirgstor innerhalb des künftigen Geltungsbereichs.
Zur Realisierung der Planung sind keine Bodenordnungsverfahren erforder-
lich. 
Eigentumsverhältnisse

37
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Rahmenbedingungen
Das Gebäude und alle Außenanlagen sind unter Berücksichtigung der gelten -
den Richtlinien und Normen für barrierefreies Bauen von öffentlich zugängli -
chen Gebäuden (DIN 18040-1) barrierefrei zu planen und zu gestalten. 
Im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung sind auch die Aspekte des 
alltags- und geschlechtergerechten Bauens im Sinne des „Gender Mainstrea -
ming“ zu berücksichtigen. Die barrierefreie Gestaltung bildet die Grundlage für 
eine gute Zugänglichkeit. Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen 
sollen Sporthalle und Außensportanlagen ohne fremde Hilfe betreten und sich 
ebenso im Gebäude ohne fremde Hilfe bewegen können. 
Für den Bereich der Wettkampfhalle ist über die Sicherstellung der Barrierefrei-
heit hinaus durchgehend eine rollstuhlgerechte Dimensionierung erforderlich. 
Die Wettkampfhalle wird für Vereinssport und Wettkampfsport von Behinder -
ten konzipiert.
Auf folgende Anforderungen wird im Einzelnen hingewiesen:
Eingänge 
Der Zugang zum Gebäude soll für eingeschränkte Personen sicher und barrie -
refrei sein. Der Eingang und die Gebäudeerschließung soll durch kurze Wege 
möglich sowie eine Abstellmöglichkeit für Kinderwägen vorhanden sein. Zur 
Orientierung ist die Höhe der anzubringenden Schilder zu berücksichtigen. 
Hauptzugänge sind mit automatisch aufgehenden Türen mit vorgelagerten 
Tastern auszustatten.
Orientierung und Sicherheitsempfinden
Innerhalb des Gebäudes wird auf eine einfache Orientierung und Auffindbarkeit 
im Publikums- und im Sportler*innenbereich Wert gelegt. Personenströme von 
Sportler*innen und Publikum sind soweit möglich, zu trennen. 
Die Konkretisierung der Planung sollte auf dem Mehr-Sinne-Prinzip basieren. 
Das Foyer sowie alle Sporthallen sollten mit auditiven Unterstützungssyste -
men ausgestattet sein. Insbesondere in den Hallen ist auf eine Optimierung der 
Nachhallzeiten und Schallabsorption zu achten. Im Innenraum sind in öffent -
lichen Bereichen Orientierungs- und Leitsysteme für Menschen mit Einschrän -
kungen der visuellen Wahrnehmung einzuplanen.
Das Gebäude soll insgesamt gut beleuchtet, im Bereich der Eingänge und der 
Hauptdurchwegung entwurfsabhängig mit Bewegungsmeldern ausgestattet 
sein. Eine gute Einsehbarkeit aller Bereiche, wie z. B. Eingang, Flure und Trep -
pen/Rampen im Außenbereich trägt zum Sicherheitsempfinden insbesondere 
vulnerabler Personengruppen bei. 
Horizontale Erschließung
Im gesamten Gebäude sind die entsprechend DIN 18040-1 geforderten Flur -
breiten sicherzustellen.
Inklusion, Barrierefreiheit und Belange behinderter Personen
Sanitärbereiche
Sanitärbereiche von Frauen und Männern sollen in Größe und Lage gleichwertig 
geplant werden und mit Wickelräumen versehen werden. Die Höhe von Spie -
geln, Ablageflächen und Haken sollen den Bedürfnissen von Frauen, Männern 
und (mobilitäts-) eingeschränkten Personen angepasst werden. Generell sollen 
Sanitärbereiche und WCs gut beschildert sein und zugänglich gemacht werden. 
Geschlechtsneutrale, barrierefreie WCs sind jeweils integriert in die geschlechts-
spezifisch getrennten Bereiche vorzusehen.
Belange non-binärer Personen
In Anlehnung an die Grundlagenermittlung für die Bemessung und Umsetzung 
der Belange non-binärer Personen in Rahmen der Projektvorbereitung für die 
neuen Betriebshöfe der Stadt Köln gelten folgende Grundsätze:
In Bereichen, für die keine hohe Gleichzeitigkeit der Nutzung von Sanitäranla -
gen angenommen werden kann, werden barrierefreie WCs als „WC für alle Ge-
schlechter“ ausgebildet.
In Bereichen, für die eine hohe Gleichzeitigkeit der Nutzung von Sanitäranlagen 
erfolgt, wie z. B. im Bereich von Veranstaltungsnutzungen, wird zusätzlich zum 
barrierefreien WC ein weiteres „WC für alle Geschlechter“ umgesetzt. Dieses 
muss nicht barrierefrei dimensioniert werden. Die Größe der Zielgruppe, die 
dem Mengengerüst zugrunde gelegt wird, beträgt gemäß Abstimmung der 
Stadt Köln jeweils 1/100 der Bemessungsgrundlage für die weiteren Sanitäran-
lagen.
Für jede der beiden Dreifach-Sporthallen sowie für den Bereich der Multifunkti-
onsfläche ist je eine Umkleide mit integrierter Dusche für non-binäre Personen 
zu realisieren. Bei Nutzer*innenwechsel in der Halle ist eine gleichzeitige Nut -
zung von max. 2 Personen zu erwarten. 
Außenraum
Auf allen begehbaren Flächen der Außenanlagen ist Barrierefreiheit zu gewähr-
leisten. Die Barrierefreiheit im Außenbereich sowie in der Tiefgarage ist nach 
DIN 18040-3 zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der barrierefrei-
en Überwindung der verschiedenen Höhenniveaus im Außenraum.

38
Rahmenbedingungen
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Die Belange der Feuerwehr haben für das Bauvorhaben eine besondere Bedeu-
tung.
Belange des Südstadions
In jeder Bauphase gilt es sicherzustellen, dass der Betrieb im Südstadion wei -
terhin gegeben ist. Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben zur Entfluchtung im 
Brandschutzkonzept für das Südstadion. Ausgehend von den Fluchttoren, die 
im Bereich der Osttribüne auf das Gelände des Jean-Löring-Sportparks führen 
sind jeweils Flucht- und Rettungswege nachzuweisen.
Im ersten Bauabschnitt gilt hier vor allem dem Fluchtausgang im südlichen 
Bereich der Tribüne Beachtung, zumal in unmittelbarer Nachbarschaft ein be -
sonders geeigneter Bauplatz für den Neubau der Sporthalle liegt. Im ersten 
Bauabschnitt sollte mit dem Erhalt der Sporthalle auch die angrenzenden Feu -
erwehraufstellflächen erhalten bleiben.
Die im Verkehrskonzept für den Sportpark vorgeschlagene veränderte Erschlie-
ßung des Gesamtareals vom Höninger Weg her anstelle der Anbindung an die 
Vorgebirgsstraße tangiert das Brandschutzkonzept nicht. Es ist aus der Sicht 
der Feuerwehr zustimmungsfähig.
Auch im zweiten Bauabschnitt ist die Entfluchtung des Stadions gemäß den 
Vorgaben der Entfluchtung sicherzustellen. Notwendige Flucht- und Rettungs-
wegbreiten auf dem Grundstück ergeben sich aus der Addition der Torbreiten, 
die auf den Sportpark münden.
Für den Fall von Großschadensereignissen im Stadion, soll dem Marathontor zu-
künftig eine versiegelte Multifunktionsfläche vorgelagert sein, die auch für die 
Aufstellung von Rettungswagen für die Erstversorgung genutzt werden kann.
Feuerwehrzufahrt
Die notwendigen Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr sind in Ab -
hängigkeit von der Grundriss-/Gebäudeanordnung sicherzustellen. Insgesamt 
ist davon auszugehen, dass nicht angeleitert wird und alle zweiten Rettungs -
wege baulich ausgeführt werden. Aufstellflächen werden somit nur im Bereich 
der Haupterschließung notwendig und können ggfs. auch im öffentlichen Ver-
kehrsraum liegen.
Eine Feuerwehrzufahrt zur neuen Sporthalle ist sowohl von der Straße Am Vor -
gebirgstor als auch von Norden her über die Multifunktionsfläche sicherzustel -
len. Eine Feuerwehrumfahrt ist nicht erforderlich. Allerdings müssen alle Gebäu-
deteile in weniger als 50 m von der Feuerwehraufstellfläche erreichbar sind. Es 
wird auf die Muster-Richtlinie für Flächen für die Feuerwehr (MRFIFw) verwiesen.
Eine entsprechende Feuerwehrzufahrt ist auch für Garderobengebäude im Au-
ßensportbereich sicherzustellen. Die Zufahrt kann über die 4m breiten Zuwe -
gungen für die Flutlichtmasten erfolgen. 
Insgesamt ist im Bereich von Feuerwehraufstellflächen auf Wendemöglichkei -
ten zu achten, wenn Umfahrten nicht möglich sind. 
Brandschutz
Entfluchtung
Innerhalb des Gebäudes und auch für die Tiefgarage ist durchgehend der zweite 
bauliche Rettungsweg sicherzustellen. Im Sporthallengebäude und für die Tief-
garage ist eine maximale Rettungsweglänge von 30 m bis zum nächsten Aus -
gang ins Freie oder zu einem notwendigen Treppenraum zugrunde zu legen.
Dreifach-Sporthallen stellen hier eine besondere Herausforderung dar, da zu -
gangsseitig gelegene Rettungswege im Regelfall nicht die gesamte Hallenflä -
che abzudecken vermögen und dadurch ein weiterer baulicher Rettungsweg 
erforderlich wird. Eine ebenerdige Anordnung der Sporthalle mit einer Ent -
fluchtungsmöglichkeit direkt ins Freie ist daher auch unter wirtschaftlichen As-
pekten besonders günstig.
Besondere Beachtung gilt der Entfluchtung der als Wettkampfhalle genutzten 
Dreifach-Sporthalle, die als Veranstaltungsstätte gemäß Teil 1 SBauVO bewer -
tet wird. Hier ist der Führung, Bemessung der Rettungswege sowie Treppen 
und Türen § 6 bis § 9 SBauVO zugrunde zu legen.
Treppenräume zur Entfluchtung sollten außenliegend angeordnet werden. 
Innenliegende Treppenhäuser ohne Ausgang ins Freie sind aufgrund der ein -
hergehenden höheren technischen Anforderungen (Entrauchung, SÜLA, u. a.) 
möglichst zu vermeiden. 
Löschwasser
Die erforderliche Löschwassermenge ist frühzeitig zu ermitteln. Bei Sicher -
stellung der Wasserversorgung über das öffentliche Hydrantennetz ist die 
erste Löschwasserentnahmestelle in < 75 m Entfernung des Gebäudes vorzu-
sehen. Diese ist gegebenenfalls noch herzustellen. Die gesamte erforderliche 
Löschwassermenge kann über mehrere Hydranten im Umkreis von 300 m 
bereitgestellt werden. Die Nachspeisung einer potenziellen Sprinkleranlage 
(Tiefgarage, Sporthalle in Holzbauweise) ist entwurfsabhängig in den Planun-
gen mit zu berücksichtigen.
Nach Möglichkeit werden auch die geplanten Zisternen in die Löschwasserkon-
zeption mit integriert. Gegebenenfalls kann hier unter Beachtung der Anforde-
rungen an die Verfügbarkeit, die geforderte Erstentnahmestelle angeordnet 
werden. 
Gebäudeabschnitte
Im Regelfall ist von Gebäudeabschnitten (Brandabschnitte) von maximal 40 m 
Länge auszugehen. Öffnungen zwischen Gebäudeabschnitten sind zulässig, 
jedoch mit selbstschließenden Abschlüssen (insbesondere Türen) der Feuerwi-
derstandsklasse T 90 zu versehen. Abweichungen können entwurfsabhängig 
kompensiert werden. Da dies im Regelfall zusätzliche brandschutztechnische 
Anlagentechnik nach sich zieht, sind Abweichungen zu minimieren.
Brandabschnitte sollen eine Fläche von 1.600 m² nicht überschreiten. Auch hier 
lösen Überschreitungen dieser Vorgabe anlagentechnische Kompensationen 
aus.
In der Tiefgarage kann ein Rauchabschnitt bis 2.500 m² ohne Sprinklerung aus-
geführt werden. Bei Sprinklerung ist ein Rauchabschnitt in einer maximalen 
Größe von 5.000 m² zulässig.
Brandabschnitte können auch über mehrere Geschosse angeordnet werden 
(z. B. Atrien, Luftraum). Dabei ist zu beachten, dass dann die jeweiligen Ge -
schossflächen addiert werden, sofern keine brandschutztechnische Abtren -
nung vorliegt.
Baustoffe und Bauteile
Die brandschutztechnische Qualität der tragenden Bauteile sollen den Anfor -
derungen der BauO NRW sowie der SBauVO für die jeweilige Gebäudeklasse/
Gebäudeart entsprechen. Aufgrund ihrer Einordnung des Sporthallenneubaus 
als Versammlungsstätte gemäß SBauVO wirft die geplante Umsetzung des 
Neubaus in Holzbauweise Fragestellungen auf, die in der weiteren Planung be-
sonders zu berücksichtigen sind.
Brandmelde- und Alarmierungsanlagen
Es ist von der Notwendigkeit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage für 
den Neubau der Sporthalle auszugehen. Es ist ein „Feuerwehrraum“ vorzuse -
hen (Unterbringung BMA, FiBS, Gebäudefunk, Hilfsmittel Feuerwehr (Leitern 
Unterdecke etc.) Raum F90, T30-RS abgetrennt. Der BMA-Raum kann mit dem 
für die Nutzung des Gebäudes als Standort des Katastrophenschutzes vorgese-
henen Funkraums kombiniert werden. Er ist räumlich dem Haupteingang zur 
Sporthalle an der Straße Am Vorgebirgstor zuzuordnen.
Sicherheitsbeleuchtung und -stromversorgung
Es ist von der Notwendigkeit einer Sicherheitsstromversorgung und Sicher -
heitsbeleuchtung auszugehen. Dies ist zudem Voraussetzung für eine Nutzung 
der Sporthalle als Standort des Katastrophenschutzes.

39
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Rahmenbedingungen
Immissions- und Emissionsschutz
Lärmimmissionen
Verkehrslärm
Das Plangebiet ist erheblich durch Straßen- und Schienenlärm belastet. 
Hauptimmissionen gehen von der Straße Am Vorgebirgstor und der Vorge -
birgsstraße aus. Dabei ist davon auszugehen, dass die Verkehrsbelastung an der 
Vorgebirgsstraße im Zuge der Umsetzung des neuen Parkstadt-Quartiers am 
Großmarkt weiter zunimmt.
Zusätzlich wirken Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr auf das Plangebiet 
ein. Durch den Anschluss der Stellplatzanlage an das Straßennetz ist voraus -
sichtlich eine Prüfung der Auswirkungen gemäß §16 BImSchV erforderlich.
Im Bereich der Straße Am Vorgebirgstor ist durch die städtebauliche angestreb-
te Reduzierung der Wirkung als Verkehrsschneise von einer Beruhigung des 
Verkehrs auszugehen, so dass hier von gleichbleibendem oder geringerem Ver-
kehrslärm auszugehen ist.
Lärm durch Tierheim-Tiere
Ein schwer zu bewertender Lärmfaktor bildet das Tierheim. Während der Ver -
kehrslärm im Planungsgebiet ein Hintergrundrauschen darstellt, ist der Lärm 
durch Tiere im Tierheim temporär. Intensität und Aggressivität, Lautstärke und 
Dauer dieses Lärms meist mehrerer gestresster Tiere gleichzeitig, vor allem das 
Hundebellen, beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität im Freien, zumindest im 
Nahbereich des Tierheims, subjektiv teils erheblich und manchmal auch über 
längere Zeit.
Sportlärm
Durch die parallele Nutzung von Außensportanlagen und Spielbetrieb im an -
grenzenden Stadion ist zukünftig auch der Lärm bei Spielbetrieb im Stadion mit 
zu berücksichtigen. Eine Abschirmung der Außensportanlage z. B. durch eine 
Reihe großer Bäume kann hier subjektiv Distanz schaffen.
Lärmemissionen
Durch die Neuordnung der Sportanlage und die Vergrößerung der Sporthalle 
ist von einer deutlichen Erhöhung der gleichzeitig anwesenden Sportler*innen 
auszugehen. 
Verkehrslärm
Durch die Neuordnung der Sportanlage und die Vergrößerung der Sporthalle 
ist von einer deutlichen Erhöhung der gleichzeitig anwesenden Sportler*innen 
auszugehen.  
Vor diesem Hintergrund ist einerseits zu untersuchen, inwieweit der planungs-
bedingte multimodale Mehrverkehr eine Erhöhung von Verkehrslärm mit Aus-
wirkungen auf die Wohnnachbarschaft zur Folge hat. Besondere Beachtung in 
einem entsprechenden Lärmgutachten gilt dem Bereich der Zufahrt zur Tiefga-
rage, die gemäß Verkehrs- und Mobilitätsgutachten nur im südlichen Bereich 
der Vorgebirgsstraße oder im östlichen Bereich der Straße Am Vorgebirgstor 
angeordnet werden kann und dadurch im Nahbereich zur Wohnbebauung 
liegt. Hier sind die unterschiedlichen Nutzungsfälle zu betrachten. Abends ist 
von einem Sportbetrieb bis 22:00 Uhr auszugehen, so dass die letzten PKWs 
voraussichtlich gegen 22:30 Uhr die Tiefgarage verlassen.
Auch die Anordnung des Betriebshofs für die Sportanlagen im Kölner Süden 
verursacht Verkehrslärmemissionen, die in der Gesamtbewertung zu berück -
sichtigen sind. Hier entstehen die Lärmbelastungen werktags und tagsüber. 
Eine Entlastung von Verkehrslärm entsteht dadurch, dass der heutige Parkplatz 
des Stadions an der Vorgebirgsstraße mit der Umsetzung des Inneren Grüngür-
tels aufgelöst wird.
Sportlärm
Andererseits ist von einem höheren Lärmpegel von Sporttreibenden im Außen-
sportbereich auszugehen. Zukünftig werden bis zu 9 Mannschaften parallel 
auf den Sportplätzen trainieren können, hinzu kommen Beachsportfelder und 
andere Sportarten wie Bouldern.  Besondere Beachtung gilt zudem der Anord -
nung der Spiel- und Sport-Anlage („Bolzplatz“) auf dem Dach der neuen Sport-
halle. Diese ist so anzuordnen, dass die Lärmimmissionen für die Wohnbebau -
ung möglichst gering sind. Ggfs. ist Richtung Süden ein baulicher Lärmschutz 
als Teil der Einfriedung zu integrieren. Abends wird die Sportanlage, auch im 
Außenbereich, bis 22:00 Uhr genutzt.
Veranstaltungslärm u. a. 
Die Sporthalle wird zukünftig auch als Wettkampfhalle mit bis zu 600 Zuschau-
er*innen genutzt. Besondere Beachtung gilt hier der Anordnung des Zugangs-
bereichs für Besucher*innen. Auch die Parallelnutzung von Stadion und Außen-
nutzungen bedeutet im Vergleich zu heute Zusatzlärm-Emissionen.
Den Wohnnutzungen im Süden abgewandt, eher zum Grüngürtel hin orientiert 
sind die Außengastronomie- und Aufenthaltsflächen des neuen Vereinsheims 
des S.C. Fortuna anzuordnen, dass in den Hallenneubau integriert werden soll.
Lichtemissionen
Alle Sportanlagen sind mit einer Flutlichtbeleuchtung auszustatten. Hier ist da-
rauf zu achten, dass die Lichtlenkung möglichst streuungsarm ist, so dass die 
Einwirkung auf das benachbarte Wohnquartier und auf den Inneren Grüngür -
tel möglichst gering ist. Auch hinsichtlich der Lichttemperatur wird durch eine 
wärmere Tönung eine stärkere Integration in die Stadtbeleuchtung insgesamt 
angestrebt.

40
Abb. 21: Vorzugsvariante zur Erschließung des Plangebiets (Abbildung: BERNARD Gruppe ZT GmbH)
Rahmenbedingungen
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Verkehrskonzept
Vorzugsvariante
Bei der Erschließungsvariante 4 (siehe Abb. 58) handelt es sich um die Vorzugs-
variante zur Erschließung des Plangebiets. Alle Nutzungen auf dem Plangebiet 
sind bei der Variante durchgängig erreichbar, die Verkehrsteilnehmenden wer-
den sicher geführt und es besteht ein geringer planerischer und finanzieller Auf-
wand in der Umsetzung.
Die westliche Zufahrt des Vorgebirgsglaciswegs wird in der Variante 4 zur Er -
schließung des Tierheims, der Gästefanbusse und ggf. der Feuerwehr sowie der 
gewerblichen Nutzungen am Vorgebirgsglacisweg (falls Erweiterung des Inne-
ren Grüngürtels noch nicht umgesetzt) verwendet. Am Knotenpunkt Hönin -
ger Weg/Vorgebirgsglacisweg sind bereits alle Fahrbeziehungen möglich. Der 
Kfz-Verkehr fährt an den beiden nördlichen Eingängen des Südstadions vorbei. 
Hier befinden sich an Spieltagen Aufenthaltsflächen, so dass Konfliktpotenzial 
mit Zufußgehenden entstehen kann.
Die Tiefgarage des Jean-Löring-Sportparks kann über die Straße Am Vorge -
birgstor oder über die Vorgebirgstraße erschlossen werden. Die Zufahrt am 
östlichen Vorgebirgsglacisweg wird in der Variante 4 nur vom Fuß- und Rad -
verkehr genutzt. Für Doppeldeckerbusse der Gästefans wird empfohlen, ggf. 
einen geeigneten Haltepunkt an der Vorgebirgstraße einzurichten. Die Zufahrt 
am Höninger Weg ist voraussichtlich leistungsfähig abwickelbar und kann ohne 
große bauliche Maßnahmen betrieben werden. 
Fazit und Empfehlung
Es wird grundsätzlich empfohlen, dass die Tiefgarageneinfahrt sich nicht zu 
nah an der Hauptverkehrsstraße befinden sollte. Wenn der Abstand zwischen 
Einfahrt und Tiefgaragen-Zufahrt sehr gering ist, besteht die Gefahr, dass sich 
Fahrzeuge bis auf die Hauptverkehrsstraße zurückstauen. Zudem wird empfoh-
len, den Fußweg westlich des Südstadions auszubauen, so dass dieser sowohl 
für den Fußverkehr als auch für Radverkehr genutzt werden kann. Dies ermög-
licht insbesondere bei der Variante 4, dass das Plangebiet an Spieltagen auch 
aus Richtung Süden erschlossen wird und ÖPNV-Nutzende umwegfrei zum Sta-
dioneingang geführt werden können.
Die Helfer und Organisationskräfte von Veranstaltungen im Südstadion par -
ken im Bestand hauptsächlich an den Parkplätzen P1 und P2. Dies wird zukünf-
tig mit dem Umbau des Jean-Löring-Sportparks und Erweiterung des Inneren 
Grüngürtels nicht mehr möglich sein. Es wird empfohlen, dass die Fahrzeuge 
der Helfer und Organisationskräfte sowie Mitglieder der Mannschaften (142 
Kfz-Fahrten/Spieltag) zukünftig, genauso wie die Nutzer des Sportparkgelän -
des und Vereinsheims, in der Tiefgarage parken.
Durch den Wegfall der „Festwiese“ (Parkplatz P2) gibt es zukünftig auch keine 
Parkplätze auf dem Plangebiet für Zuschauer einer Veranstaltung im Südstadi-
on. Es ist bislang nicht geklärt, wo die Zuschauer nach dem Umbau des Sport -
parks und Umgestaltung des Inneren Grüngürtel parken werden. Falls keine 
Parkplätze für die Zuschauer im Umfeld des Südstadions geschaffen werden, 
würde dies an Veranstaltungstagen einen hohen Parksuchverkehr in den um -
liegenden Wohngebieten verursachen. Um dies zu verhindern, wird empfohlen 
einen Parkplatz für die Zuschauer im Umfeld des Südstadions zu lokalisieren.

41
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Rahmenbedingungen
Übersicht Stellplatznachweis PKW
Gemäß des Schreibens des Dezernenten Greitemann vom 29.03.2022 sind vom 
Sportamt nur Funktionalstellplätze nachzuweisen, sofern im Bestand auf dem 
Parkplatz des Jean-Löring-Sportparks verankert. 
Derzeit sind keine Stellplätze auf dem Grundstück des Jean-Löring-Sportparks 
vorhanden. Formal gesehen besteht somit keine Verpflichtung für das Spor -
tamt, Funktionalstellplätze in die Tiefgarage zu integrieren. 
Funktionalstellplätze in der Tiefgarage können auf Wunsch der Kölner Sport -
stätten GmbH bedarfsgerecht integriert werden, sofern die damit verbundenen 
Kosten von der KSS refinanziert werden (Charta zum Interessenausgleich an der 
Schnittstelle der beteiligten Akteure).
Die für die Tiefgarage zugrundeliegenden Bedarfe berücksichtigen gegenüber 
der Stellplatzermittlung der Verkehrsplaner*innen auch die vom Amt für Stra -
ßen und Radwegebau (Amt 66) in Aussicht gestellte und im Konzept dokumen-
tierte Möglichkeit der weiteren Reduzierung der notwendigen Stellplätze um 
10 % bei Umsetzung eines Mobilitätskonzepts.
Wie von Amt 66 und Herrn Burek angeregt, erfolgte auf dieser Grundlage eine 
zusätzliche Untersuchung der möglichen Mehrfachnutzungen von Stellplätzen 
bzw. der unterschiedlichen Bedarfe für einzelne Nutzungsfälle. Daraus ergibt 
sich ein Bedarf von 159 Stellplätzen.
 
Auch für die Tiefgarage gilt der Grundsatz, dass das Sportamt die Kosten für die 
Stellplätze Dritter umlegt. Die ergibt folgende Aufteilung:
• Jean-Löring-Sportpark: 128 Stellplätze (inkl. Betriebshof und Ersatz Mitar -
beiter*innen/Besucher*innen Tierheim)
• S.C. Fortuna Köln e.V.: 4 Stellplätze
• Kölner Sportstätten GmbH: 26 Stellplätze (Differenz aus Bedarf Spielbe -
trieb (159) und Bedarf Sa/So, Feiertags (133))
 
Bei Spielbetrieb stehen der KSS insgesamt 31 Stellplätze zur Verfügung.
Stellplatzabchätzung, Bedarfe im Tagesverlauf
Zahlengrundlage unter Berücksichtigung Abzug durch Mobilitätskonzept
22 bis 9 9 bis 16 16 bis 22
Betriebshof 1 3 1
Sporthalle 0 2 30
Außensport 0 0 52
S.C.Fortuna 0 5 4
Tierheim 3 3 3
Zwischensumme 4 13 90
KSS/Südstadion 0 3 0
Gesamtbedarf 4 16 90
22 bis 9 9 bis 16 16 bis 22
Betriebshof 1 1 1
Sporthalle 0 30 63
Außensport 0 62 62
Fortuna 0 4 4
Tierheim 3 3 3
Zwischensumme 4 100 133
KSS/Südstadion 0 0 0
Gesamtbedarf 4 100 133
22 bis 9 9 bis 16 16 bis 22
Betriebshof 1 1 1
Sporthalle 0 25 58
Außensport 0 62 62
Fortuna 0 4 4
Tierheim 3 3 3
Zwischensumme 4 95 128
KSS/Südstadion 0 31 31
Gesamtbedarf 4 126 159
Werktags
Sa/So, Feiertags
Spielbetrieb (Feiertag)
Stadion/KSS
Sportler/Trainer (nur 
Bushalteplätze)
0,00 Stp 0 Stk
Mitarbeiter Stadion 10,00 Personen 3 Stk
Schiedsrichter 4,00 Personen 4 Stk
Medien 20,00 Personen 20 Stk
Offizielle, Mitarbeiter Heimverein, 
gefährdete Personen 10,00 Personen 3 Stk
VIPs (Stp sind gem. S.C.Fortuna) 
bereits in der Gothaer gepachtet) 0,00 Personen 0
*Behindertenstellplätze 70,00 Stp 0 Stk
*Nachweis der Behindertenstellplätze im 
öffentlichen Raum am Vorgebirgstor 31 Stk
Flächengröße erf. Parkplätze
Abb. 22: Überschlägige Berechnung Stellplatznachweis KSS (Tabelle: neubig hubacher) Abb. 23: Stellplatzabschätzung, Bedarfe im Tagesablauf (Tabelle: neubig hubacher)
Mobilitätskonzept
Die derzeitige Planung sieht drei Großspielfelder, ein Kleinspielfeld, eine Mehr-
fachturnhalle und einen Betriebshof vor. Um die Mobilität der künftigen Nutzen-
den des Plangebietes mit Schwerpunkt der Beschäftigten (inkl. Trainer*innen) 
und Besuchenden (inkl. Sportler*innen) klima-, umwelt- und sozialverträglich 
auszugestalten, wurde ein Mobilitätskonzept angefertigt.
Insgesamt ist die Erschließung des Plangebietes als gut zu bewerten: Die In- 
frastruktur für den Fuß- und Radverkehr ist teilweise verbesserungswürdig, das 
Angebot der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist ebenfalls subopti -
mal bezogen auf Fahrzeiten, Fahrtziele und Taktungen. Alle Sharing-Angebote 
(Carsharing, Bikesharing, E-Scooter-Sharing und auch E-Roller-Sharing) sind im 
und um das Plangebiet nutzbar. Somit steht für die Nutzenden des Plangebie -
tes ein umfangreiches Angebot an Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw zur 
Verfügung. 
Durch die Empfehlungen zur Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, die im 
Rahmen des Mobilitätskonzeptes gemacht wurden, sollten den Nutzenden des 
Plangebietes ein ergänzendes Angebot an attraktiven Mobilitätsalternativen 
zum privaten Pkw zur Verfügung gestellt werden.
Im weiteren Planungsprozess wird empfohlen, die Mobilstation genauer zu de-
finieren und zu lokalisieren. Die Anordnung einer Mobilstation in der Tiefgara -
ge des Jean-Löring-Sportparks wird, aufgrund der erschwerten Zugänglichkeit, 
als kritisch gesehen. Der multimodale Charakter einer Mobilstation kann dann 
maximal ausgeschöpft werden, wenn sich diese ebenerdig im Nahbereich einer 
ÖPNV-Haltestelle befindet.
Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Stadt Köln und der Erschließung 
durch den ÖV wurde abschließend der Stellplatzbedarf (Pkw und Fahrrad) für 
die geplanten Nutzungen des Sportparks ermittelt. Unter Berücksichtigung 
des ÖV-Abschlags in Höhe von 40 % sind insgesamt 162 Pkw-Stellplätze für die 
geplante Nutzung herzustellen. Zusätzliche Bestrebungen, Mobilitätsmaßnah-
men zu berücksichtigen und umzusetzen, können weitere Reduzierungen indu-
zieren.
Für eine gezielte Förderung des Radverkehrs ist eine Erhöhung der Anzahl der 
Fahrradabstellplätze um 30 % sinnvoll. Für das Plangebiet wurde daher ein Be -
darf in Höhe von 347 Fahrradabstellplätzen ermittelt. Die Berechnungen zur Er-
mittlung des Stellplatzbedarfs wurden anhand der im Mai 2022 beschlossenen 
und aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln sowie auf Basis von Anga -
ben durch die Fortuna, der Stadt Köln und dem Architekturbüro „Neubig Huba-
cher“ ermittelt.
Die bisherige Planung sieht eine Verortung der Pkw-Stellplätze in der Tiefgara-
ge vor, die unter dem Jean-Löring-Sportpark entstehen soll. Die genaue Veror -
tung der Fahrradabstellplätze ist im weiteren Planungsprozess zu lokalisieren.

42
Rahmenbedingungen
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Abb. 24-27: TUM-Sportcampus im Olympiapark, München (Abbildung: Dietrich I Untertrifaller)

43
Nachhaltigkeit
Zertifizierung und Förderfähigkeit
Über eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Sportanlage nach Kriterien der 
DGNB oder des BNB-Labels ist noch nicht entschieden. Unabhängig davon soll-
te für den Planungswettbewerb ein, aus den BNB-Kriterienkatalog abgeleiteter, 
Zielkatalog erstellt werden, der für einzelne Teilaspekte die Nachhaltigkeitszie-
le dokumentiert und damit frühzeitig ein Monitoring und Optimierungsbedarf 
der zur Umsetzung kommenden Planung ermöglicht.
Davon ausgehend, dass die Stadt Köln Förderzugänge für den Neubau des 
Jean-Löring-Sportparks möglichst weitreichend zu nutzen beabsichtigt, kommt 
den Fragestellungen der ökologischen Nachhaltigkeit besondere Relevanz für 
die Förderfähigkeit des Projekts zu.
Soziale Belange
Kinder und Jugendliche
Gefahrenfreie, selbständige Erreichbarkeit des Sportparks
Die Bezirkssportanlage ist für den Jugend- und Breitensport der Vereine von 
besonderer Bedeutung. Mehrere Hundert Jugendliche und Kinder treiben hier 
allein auf den Außenanlagen mindestens einmal pro Woche Sport. 
Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen die Sportanlage selbständig und ohne 
elterliche Unterstützung oder Überwachung erreichen können. Elterntaxis sind 
strikt Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen vorbehalten.
Dieser Vorgabe steht die heutige städtebauliche Situation der Insellage des Ge-
ländes entgegen, einerseits die Bahnlinie, die das Gelände von der Südstadt ab-
trennt und andererseits die Straße Am Vorgebirgstor, die heute eine für Kinder 
und Jugendliche kaum gefahrlos zu überwindende Verkehrsschneise zwischen 
Zollstock und dem Sportpark darstellt.
Im Zuge der Umsetzung des Inneren Grüngürtels ist Richtung Innenstadt auch 
eine fahrradfreundliche Anbindung an den Volksgarten geplant. Die Fragestel-
lung einer gefahrlosen Querung für Kinder- und Jugendliche der Straße Am 
Vorgebirgstor bildet eine der Schlüssel-Fragestellungen für die Bearbeitung 
des südseitig an den Sportpark anschließenden städtebaulichen Betrachtungs-
raums.
Im Vordergrund steht dabei die Zuwegung mit dem Fahrrad. Dabei ist zu be -
rücksichtigen, dass die Jugendlichen oft in Gruppen ankommen und die Sport -
anlage wieder verlassen. Im Anschluss von Trainingswechseln um 18:00 Uhr, 
gegen 19:30 bzw. 20:00 Uhr sowie 21:30 bzw. 22:00 Uhr kommt es aufgrund 
der Gleichzeitigkeit ankommender und wegfahrender Sportler*innen zu Fre -
quenzspitzen, für die ausreichend breite Fahrradwege und Überwege vorzuse -
hen sind.
Spielangebote und Spielplätze
Der Stadtteil Zollstock besitzt, mit Ausnahme der Quartiere im Nahbereich des 
Vorgebirgsparks, nicht ausreichend Spiel- und Bolzplätze. Der Ausbau des Inne-
ren Grüngürtels mit vielfältigen Sport- und Spielangeboten für jedes Alter stellt 
daher eine große Steigerung der Attraktivität des Stadtteils für Familien dar. Um 
den Sport- und Spielangeboten im neuen Inneren Grüngürtel keine Konkurrenz 
zu schaffen, kann und soll auf einen zusätzlichen Spielplatz auf dem Gelände des 
Jean-Löring-Sportparks verzichtet werden. 
Der Vorschlag eines öffentlich zugänglichen, zusätzlichen Bolzplatzes als Alter-
native zum ovalen „Basketballplatz“ im Grüngürtel nördlich des Tierheims wird 
vom Amt für Kinderinteressen der Stadt Köln jedoch ausdrücklich begrüßt. Der 
Bolzplatz soll als Käfig ausgebildet werden, so dass Bälle vor Ort bleiben. Der 
Zugang soll vom öffentlichen Straßenraum Am Vorgebirgstor, d. h. außerhalb 
der Einfriedung des Sportparkgeländes, erfolgen können. Mindestens eine Ver-
tikalerschließung ist als zweiter Baulicher Rettungsweg bis in den Dachbereich 
hochzuziehen, eröffnet damit auch den Zugang und die Nutzung des Bereichs 
aus dem Gebäude heraus. Nachts ab 22:00 Uhr wird der Zugang zum Bolzplatz 
so abgeschlossen, dass auch der Treppenaufgang nicht zum Aufenthalt genutzt 
werden kann. Eine Dachnutzung soll auch realisiert werden, wenn die Sporthal-
len übereinander und nicht nebeneinander realisiert werden.
Als weiteres Element für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen soll die Um-
setzung einer im Außenraum zugänglichen Kletterwand/Boulderanlage vor -
gesehen werden. In den Zeiten, in der sie nicht vom Vereinssport (z. B. DAV) 
genutzt wird, steht diese auch der Allgemeinheit zur Verfügung.
Gesundheitsprävention, Belange von vulnerablen Zielgruppen, Teilhabe im Stadtteil
Zusätzlich zu den Sporthallen wird im Neubau auch ein Multifunktionsbereich 
mit einem für Tanz und Gymnastik besonders geeigneten Boden realisiert. Die-
ser Bereich bildet einen für Initiativen und Angebote aus den angrenzenden 
Stadtteilen nutzbaren Bereich. Im Zentrum stehen dabei private Angebote der 
Gesundheitsprävention und für vulnerable Zielgruppen. Dazu gehören z. B. 
Mutter-Kind-Angebote, Seniorengymnastik, Yoga-Kurse, Freizeittanz (Tango, 
Lindy Hop, Volkstanz u.a.) und Tanzsport etc. Geplant ist, die Nutzung über eine 
webbasierte Buchungsplattform möglichst niedrigschwellig zu organisieren.
Auch die beiden in der Sporthalle vorgesehenen Fitness- und Krafträume wer -
den in den Zeitfenstern, in denen sie nicht für den Vereinssport genutzt werden, 
auf diese Weise für Nutzer*innen aus dem Stadtteil geöffnet.
Geplant ist zudem, die Sporthalle des Jean-Löring-Sportparks in räumlicher Hin-
sicht so zu realisieren, dass sich dieser Standort zu einem Leuchtturm für den 
Behindertensport und den paralympischen Hallenwettkampfsport in Köln ent -
wickeln kann.
Kulturelle Aspekte
Öffentliche Gebäude und öffentliche Anlagen haben eine sehr lange Lebensdau-
er. Sie bilden städtebauliche Ankerprojekte, die sich generationsübergreifend 
nur wenig verändern, während die Stadtteile, die sie umgeben, einem andau -
ernden baulichen und sozialen Wandel unterliegen. Dies gilt in besonderem 
Maße für Schulbauten und Anlagen des Schul- und Vereinssports. Sie sind aus 
dem täglichen Leben im Stadtteil nicht wegzudenken und sind somit Teil der 
kollektiven, von fast allen Einwohner*innen eines Stadtteils geteilten Erfah -
rung. Umso wichtiger ist die bauliche und architektonische Gestaltung eines 
solchen Projekts. Durch die Nachbarschaft des Jean-Löring-Sportparks zur Park-
stadt Süd und der Erweiterung des Inneren Grüngürtels bis zum Rhein gilt dies 
in besonderem Maße.
Die Vergabe der Architektenleistungen wird daher im Rahmen eines Verga -
beverfahrens vergeben, welches das Ergebnis des Planungswettbewerbs zum 
maßgeblichen Kriterium für den Zuschlag macht. Die Regeln für Planungswett-
bewerbe RPW 2013 geben hierfür ein bewährtes Instrument vor.
Gegenstand des Planungswettbewerbs ist jedoch nicht nur der architektoni -
sche Auftritt des Sporthallen-Neubaus. Auch die Qualität der Freianlagen und 
die städtebauliche Einbettung in das Stadtgefüge zwischen Innerem Grüngür -
tel und dem Übergang zum Stadtteil Zollstock sind wichtige Teilaspekte für ein 
baukulturell werthaltiges Ergebnis.
Ökologische Belange
Materialien
Angestrebt wird eine Umsetzung der Planungsaufgabe, die alle entwerferischen 
Entscheidungen zur Materialisierung auch unter dem Aspekt der Minimierung 
des sogenannten ökologischen Fußabdrucks abwägt. Dabei spielen folgende 
Teilaspekte eine besondere Rolle:
• Insgesamt wird eine Minimierung der für die Baumaßnahme erforderlichen 
„Grauen Energie“ angestrebt. Diese umfasst nicht nur die Energie zur Her -
stellung der Baustoffe, sondern auch die Transportenergie zur Baustelle 
und den Energieverbrauch auf der Baustelle.
• Im Rahmen der Lösung der Bauaufgabe sollte die Umsetzung des Projekts 
in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise geprüft werden. Sporthallen -
bauten bieten sich aufgrund ihrer hohen Modularität in besonderer Weise 
an. Mit steigenden CO2-Abgaben ist davon auszugehen, dass eine Holzbau-
weise auch in wirtschaftlicher Hinsicht die vorteilhafteste Lösung darstellt. 
Auch die Fragestellungen der Gründung des Bauwerks in dem von meter -
hohen Auffüllungen geprägten Baugrundstück sprechen für eine Holzbau-
weise mit minimierten Lasten.
Zirkuläres Bauen
In Bereichen, für die der Einsatz von Stahlbeton nicht vermieden werden kann, 
wir eine Maximierung des Einsatzes von Recycling-Beton-Anteilen empfohlen. 
Insgesamt ist der Neubau so zu konzipieren, dass eine Wiederverwendbarkeit 
der einzelnen Bauteile und Materialien möglich ist. Vor diesem Hintergrund 
wird eine „sortenreine“ Bauweise angestrebt. Wo immer möglich sollte auf Ver-
bundbaustoffe verzichtet werden.
Im Zuge der Abbruchplanung sind die Materialien der Bestandsgebäude sor -
tenrein zu trennen und auf ihre Recyclingfähigkeit vor Ort zu prüfen, sei es als 
Einbaumaterialien für Geländemodellierungen, sei es als Baustoffzuschläge. So-
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Rahmenbedingungen

44
fern die Umsetzung eines barrierefreien Außengeländes Aufschüttungen z. B. 
im Bereich des heutigen Tennenplatzes erforderlich macht, hat Aushubmaterial 
vor Ort oder der Wiedereinbau von unbelasteten Abbruchmaterialien Priorität. 
Gegebenenfalls ist für den im zweiten Bauabschnitt einzubauenden Aushub aus 
dem ersten Bauabschnitt eine Zwischenlagerung vorzusehen.
Auch ein Sporthallengebäude unterliegt im Laufe seines Lebenszyklus regelmä-
ßigen Sanierungs- und Erneuerungszyklen. Die Graue Energie für die Gebäu -
deunterhaltung und -erneuerung spielt vor diesem Hintergrund eine immer 
größere Rolle für eine lebenszyklusorientierte Gesamtenergiebilanz. 
Durch eine Systemtrennung von Gebäudeprimärstruktur, technischer Ausrüs -
tung und Ausbau, sowie durch eine Optimierung der Wiederverwendbarkeit 
der Baustoffe und Bauteile mit kurzer Lebens- und Erneuerungszyklen, kann der 
ökologische Fußabdruck weiter reduziert werden.
Klimawandelanpassung
Fragestellungen der Minimierung der sommerlichen Überhitzung, das Gebot 
der intensiven Dachbegrünung und der Prüfung von Fassadenbegrünung, die 
Anforderungen an das Regenwassermanagement sind im Abschnitt Umwelt 
und Klima erläutert.
Gebäudetechnische Ausrüstung: Wärme und Kälte
In energetischer Hinsicht besteht ein Zielkonflikt zwischen der Vorgabe einer 
möglichst hohen Energieeffizienz des Gebäudes und der Gesamtanlage und der 
Zielsetzung eines Low-Tech-Ansatzes für den Neubau.
Gemäß Vorgaben der Stadt Köln sind Neubauten hinsichtlich ihres Energiever -
brauchs möglichst in Passivhausqualität umzusetzen. In der Praxis bedeutet 
dies, dass die U-Werte der Bauteile der Gebäudehülle Passivhausanforderungen 
erfüllen müssen. Passive solare Gewinne können insbesondere im Winter den 
Wärmebedarf minimieren.
Folgende U-Werte sind der Planung zugrunde zu legen:
• Transparente Anteile Gebäudehülle/Fenster   Uw < 0,80 W/m²K
• Geschlossene Anteile Gebäudehülle, inkl. Dach  Uw < 0,15 W/m²K
Aufgrund der Bewertung der Sporthalle als Veranstaltungsstätte ist eine me -
chanische Lüftung zwingend. Auch aus biophysikalischer Sicht spricht mit Blick 
auf die aus energetischen Gründen hohe Dichtigkeit der Gebäudehülle vieles für 
einen mechanisch kontrollierten Luftaustausch.
Die Minimierung der technischen Ausrüstung sollte die Bewältigung des Re -
gelbetriebs klar von den seltenen Bedarfsspitzen bei Veranstaltungen mit Pu -
blikumsverkehr abgrenzen. Gegebenenfalls kann der Veranstaltungsfall ge -
bäudetechnisch einen eigenständigen Systembaustein darstellen, der nur zur 
Spitzenlastabdeckung aktiviert wird.
Nach Möglichkeit sollte das Gebäude (als Low-Tech-Gebäude) ohne mechani -
sche Kälte und Raumklimatisierung auskommen. Ob dies möglich ist, ist ent -
Abb. 28: Stärk Garten- und Landschaftsbau, Weingarten,
Bild: Vertigo GmbH
Rahmenbedingungen
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Abb. 29: Münchner Technologiezentrum, Bild: ZinCo GmbH
Abb. 30: Intensive Dachbegrünung, Bild: ZinCo GmbH

45
Bedarfsplan erstellen - Teil II
Rahmenbedingungen
wurfsabhängig zu erarbeiten. Die Festlegung der Temperaturtoleranz sollte die 
gegebenen Spielräume auszunutzen, so dass Überschreitungen den Ausnahme-
fall bedeuten. Als Schulsportstandort ist die Sporthalle auch ein Arbeitsplatz, 
so dass hier die Arbeitsschutzrichtlinien ASR zugrunde zu legen sind. Auch hier 
sollte das gebäudetechnische Gesamtsystem nicht auf den Spitzenlastfall aus -
gelegt werden, sondern auf den Regelfall. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier 
zum Beispiel der Nachtauskühlung, der Realisierung von Speichermaße sowie 
die Einbeziehung der Temperaturdifferenz zwischen der kühlen Tiefgarage 
(Speichermasse) und der Sporthalle in das Gesamtsystem.
Energiebedarfsdeckung
Über diese Betrachtung der Verbrauchsseite hinaus ist auch die Frage der Ener-
giebedarfsdeckung und der Energie-Ertragsseite zu berücksichtigen. Gemäß 
Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 soll die Stadt Köln bis 2035 klimaneutral sein. 
Dies bedeutet, dass die Energiebilanz der Gebrauchsenergie von Neubauten im 
Regelfall positiv ist.
Neben der Minimierung des Energieverbrauchs spielen hier auch die Art der Be-
darfsdeckung und die Energieerzeugung auf dem Grundstück eine Rolle.
Angestrebt wird, den Wärmebedarf durch einen Anschluss an die in der Stra -
ße Am Vorgebirgstor bestehende Fernwärmetrasse zu decken, sofern dies die 
CO2-Bilanz zulässt. Fernwärme der Stadt Köln wird zwar klimaschonend mit 
Kraft-Wärme-Koppelung in Wärmekraftwerken erzeugt, ist jedoch dadurch 
nicht CO2-frei. Durch die Veränderung der Berechnungsmethode des CO 2-Ge-
halts im Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 liegt der CO2-Faktor gemäß Progno-
se der Rheinenergie bei 105 g CO2 eq/kWh. 
Erfahrungsgemäß wird der Wärmebedarf von Sportanlagen durch die effizien -
te dichte Gebäudehülle weniger in der Heizenergie, sondern durch den Warm-
wasserbedarf ausgelöst. Dieser Bedarf tritt zyklisch nach Nutzer*innenwechsel 
in den Hallen und auf den Außenanlagen auf, so dass in den dazwischenliegen-
den Zeitintervallen die Möglichkeiten zur Pufferung von Wärme besteht, die 
Spitzenlastbedarfe reduziert. Auch hierfür wird eine differenzierte bedarfsge -
rechte, möglichst klimaschonende Lösung angestrebt.
Auch eine Bauteilaktivierung oder andere technische Lösungen (Wärmepumpe, 
Pellets/Holzschnitzel etc.) können in Betracht gezogen werden. Die Nutzung 
von Grundwasser steht allerdings unter dem Vorbehalt einer wasserrechtlichen 
Genehmigung. Diese wird jedoch in Köln regelmäßig erteilt.
 
PV- Eigenstromerzeugung
Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, ist eine möglichst umfangreiche 
Eigenstromerzeugung auf dem Gelände unverzichtbar. Mindestens die Hälfte 
des Daches der Sporthalle und die weiteren Dächer (Betriebshof, Außengarde-
roben) soll durch PV-Anlagen benutzt werden. Dies gilt auch bei einer intensi -
ven Dachbegrünung.
Für den Bereich der Aufenthaltsfläche und des Spielkäfigs des Bolzplatzes ist 
eine Verschattung durch eine PV-Pergola zu prüfen. Auch im Außenbereich 
können Pergola-Konstruktionen mit PV-Elementen den Eigenstromertrag er -
höhen. Dies gilt beispielsweise für den Bereich der Tribüne an einem der Groß -
spielfelder oder weitere Aufenthaltsbereiche.
Die Aufstellung der PV-Elemente soll auf eine möglichst hohe Eigenstromnut -
zung abgestimmt werden. Mit Ausnahme von Schulferien ist dabei von einer 
ganztägigen Nutzung in der Sporthalle auszugehen (Schulsport vormittags, 
Vereinssports nachmittags und abends, Stadtteilangebote ganztägig).
Auch der Strombedarf variiert nutzungsbedingt zyklisch, so dass eine Speiche -
rung des erzeugten Stroms erforderlich ist. Die Strombedarfsspitzen werden 
in Vergleichsprojekten nicht durch die Beleuchtung der Hallen ausgelöst, son -
dern durch gleichzeitiges Haareföhnen nach Nutzer*innenwechsel. Neben dem 
Einsatz stromsparender Leuchtmittel in der Halle und für die Flutlichtanlage im 
Außenbereich (z. B. auf LED-Basis) ist somit eine präzise Analyse der nutzungs -
bedingten Strombedarfe und deren Deckung unabdingbar für eine wirtschaft -
liche Dimensionierung der Speicherkapazitäten und der PV-Anlagen insgesamt.
Durch eine gute Tageslichtversorgung der Sporthallen und der Verkehrsflä -
chen, wird nicht nur die Aufenthaltsqualität gesteigert, sondern auch der Be -
leuchtungsenergiebedarf im Gebäude minimiert. 
PV-Anlagen sind architektonisch zu integrieren und nicht additiv der Archi -
tektur hinzuzufügen. Auch fassadenintegrierte Photovoltaik wird nicht ausge -
schlossen.
Wirtschaftliche Belange
Kompakter, flächeneffizienter, ressourcensparender Baukörper
Angestrebt wird eine neue Sportanlage und ein Neubau der in einer Lebenszy -
klusbetrachtung nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sehr positiv 
abschneidet. 
In frühen Planungsphasen gilt dabei vor allem der Optimierung der baulichen 
Kennziffern des Gebäudes oberste Priorität. Besondere Aufmerksamkeit gilt 
dabei einerseits der sogenannten Flächeneffizienz, dem Verhältnis von Haupt -
nutzflächen zur Bruttogrundfläche NUF 1-6/BGF. Andererseits dem Verhältnis 
von beheiztem Raumvolumen und energieübertragender Außenhülle A/V. Im 
Hinblick auf den Planungswettbewerb sind für beide Kennziffern für die Sport -
halle (ohne Tiefgarage) Zielwerte zu ermitteln, die der Vorprüfung der Arbeiten 
zugrunde gelegt werden können.
Der Wert A/V ist nicht zuletzt auch ein Indikator für die Zerklüftung des Gebäu-
des und die Anzahl von baulichen Sonderlösungen, die unterhaltsrelevant sind. 
Mit steigendem A/V-Wert sind zudem im Regelfall steigende Energiekosten ver-
bunden.
Der Wert NUF 1-6/BGF lässt Rückschlüsse auf den Umfang der Verkehrsflächen 
zu und ist damit ein Indikator für erwartende Reinigungskosten im Betrieb.
In der Konkretisierung gilt es dann einzelne konstruktive und gebäudetechni -
sche Lösungen wirtschaftlich zu optimieren. Die gilt für ein material- und res -
sourcensparendes Tragewerk und ein auf eine Minimierung der Betriebskosten 
ausgerichtetes, technikarmes gebäudetechnisches Konzept. Entsprechende 
Lösungen, die in der Erstellung aufwändiger sind, sollten realisiert werden, so -
fern der Nachweis einer unter Einbezug von Unterhalt und Betrieb positiven Bi-
lanz erbracht wird.
Fensterflächen
Besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Gesamtwirtschaftlichkeit gilt 
zudem den Fensterflächen des Neubaus. Ihr Umfang sollte sich aus funktiona -
len Anforderungen, einer hervorragenden Tageslichtversorgung im Gebäude 
und passiven solaren Gewinnen im Winter ableiten. Auch der absolute Umfang 
der transparenten Flächen und der Fensterflächenanteil der vertikalen Gebäu -
dehülle sind wichtige Indikatoren für die Optimierung der Gesamtwirtschaft -
lichkeit in Erstellung, Unterhalt und Betrieb. 
Fensterflächen der Orientierung West, Süd und Ost sind im Regelfall mit ei -
ner Verschattungsmöglichkeit auszustatten, die meist fensterweise über 
Elektromotoren betrieben werden. Die strombetriebenen Motoren sind war -
tungsintensiv und damit betriebskostenrelevant. Mobiler Sonnenschutz ist 
wetteranfällig und gehört zu den unterhaltsintensiveren Bauteilen über einen 
Gesamtlebenszyklus eines Gebäudes betrachtet.
Modularer Aufbau
Mehrfach-Sporthallen haben ein erhebliches Potenzial, serielle und modulare 
Lösungen umzusetzen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Umkleiden, 
Sanitärbereich und die Hallen mit den zugeordneten Lagerflächen. Bereits im 
Planungswettbewerb gilt es die entsprechenden Potenziale mit zu berücksich-
tigen.
Förderfähigkeit
Das Raumprogramm ist abgeleitet von den funktionalen Maßgaben, die für alle 
Beteiligten von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind.
• Mit der Einhaltung der Anforderungen der 3. Liga-Lizenzierung des Stadions 
wird ein maßgeblicher Beitrag zu einem wirtschaftlichen Weiterbetrieb des 
Südstadions insgesamt geleistet.
• Mit der Umsetzung der Anforderungen eines Jugendleistungszentrums 
Fußball nach den Kriterien des DFB wird zudem die Grundlage für eine dau-
erhafte Leistungsförderung des bereits sehr erfolgreichen Nachwuchsbe -
reichs geschaffen, mit dem Ziel, dass sich dies für den S.C. Fortuna länger -
fristig positiv wirtschaftlich auswirkt.
• Auch die Realisierung der Kunstrasenplätze wird derzeit noch in erhebli -
chem Umfang finanziell gefördert.

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neubig hubacher PartG mbB, im Juli 2023
Druckfehler und Änderungen vorbehalten

Mitteilung Ausschuss

12684 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/52/521 
 
Vorlagen-Nummer 28.11.2023 
 3461/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Sportausschuss 30.11.2023 
Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
 
Parkstadt Süd - Neuplanung Jean-Löring-Sportpark  
Hier: Ergebnisse der Nutzerbedarfs-Analyse 
Der Jean-Löring-Sportpark stellt einen bedeutenden Baustein für die Umsetzung des Projekts 
Parkstadt Süd dar und somit auch für die Verlängerung des Inneren Grüngürtels bis zum 
Rhein. Konkreter Anlass der Neukonzipierung der Bezirkssportanlage ist der kritische Bauzu-
stand der bestehenden Sporthalle. Ziel ist der Neubau einer 6-fach-Sporthalle bei laufendem 
Betrieb der Bestandshalle, um die Bezirkssportanlage über den S. C. Fortuna Köln e. V. hin-
aus für weitere Sportvereine und den Schulsport zu öffnen. Insbesondere gilt es das Sportan-
gebot für die wachsende Bevölkerung der Parkstadt Süd zu erweitern. Dies soll ebenfalls An-
gebote für den Behindertensport sowie mögliche Hallenkapazitäten für den Uni-Sport umfas-
sen. Im zweiten Bauabschnitt, nach Rückbau der Bestandshalle, gilt es dann die Sportanlage 
so umzugestalten, dass die nutzbaren Trainings- und Sportflächen gegenüber heute deutlich 
erweitert werden. 
Hiermit folgt die Verwaltung dem Auftrag des Stadtentwicklungsausschusses (Vorlage Nr. 
2544/2019). 
Gleichzeitig ist auch die vorhandene Wohnung für den Platzwart und der bestehende Be-
triebshof des Sportamts, über den die Pflege der Sportanlagen des gesamten Stadtbezirks 
Rodenkirchen abgedeckt wird, wieder auf dem Grundstück unterzubringen.  
Um der städtebaulichen und landschaftsräumlichen Bedeutung des Projektes und seiner Rolle 
in der Parkstadt Süd zu entsprechen, wurde die Verwaltung beauftragt (Vorlage Nr. 
3774/2021), das Plankonzept Jean-Löring-Sportpark auf Grundlage einer differenzierten Nut-
zer-Bedarfsplanung und eines landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungs-
verfahrens zu erarbeiten. 
Die Ergebnisse der Nutzerbedarfsplanung sowie der begleitenden kleinräumigen Verkehrsun-
tersuchung und des Mobilitätskonzepts liegen nun vor. 
 
Ergebnisse der Nutzerbedarfsplanung 
 
Die Nutzerbedarfsplanung in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro hat gezeigt, 
dass das angestrebte Bauprogramm von mindestens drei Kunststoffrasen-Großspielfeldern, 
zwei Kleinspielfeldern und zusätzlicher Alternativsportangeboten auf dem Gelände umsetzbar 
ist. Der Trainingsbetrieb der ersten Mannschaft (Profibetrieb) des S. C. Fortuna, der bisher 
den Sportrasenplatz beanspruchte, wird an einen anderen Standort verlagert, so dass zukünf-
tig alle Sportfreianlagen für den Breitensport zur Verfügung stehen.

2 
 
Zur Optimierung der Flächennutzung mit drei Großspielfeldern ist auch der Standort des be-
stehenden Vereinsheims des S. C. Fortuna in Anspruch zu nehmen. 
Sofern das Vereinsheim des S. C. Fortuna erhalten werden soll, müsste auf eines der Groß-
spielfelder verzichtet werden, was – gegenüber dem heutigen Stand - keine deutliche Kapazi-
tätssteigerung der Außensportanlagen zulassen würde. Aus diesem Grund soll das Vereins-
heim inklusive der Gastronomie sowie die Geschäftsstelle des S. C. Fortuna zukünftig in den 
Neubaukomplex der Sporthalle integriert werden. Das Raumprogramm wurde entsprechend 
erweitert. 
Die neue Sporthalle berücksichtigt zudem den Raumbedarf auf Grundlage der Anforderungen 
der bestehenden Lizenz für einen 3. Liga-Spielbetrieb im Südstadion. Anstelle der im Bestand 
eher notdürftig nachgewiesenen Anforderungen erfolgt eine effiziente und zugleich längerfris-
tig tragfähige Umsetzung der entsprechenden Bedarfe. Durch die Mehrfachnutzung von Flä-
chen im Multifunktionsbereich der Sporthalle und im Außenbereich (Mixed-Zone) kann es ge-
lingen, den Mehrbedarf zu decken. 
Aus der Beteiligung öffentlicher Belange sind zudem Anforderungen eingeflossen, die in der 
bisherigen Abschätzung des Bauprogramms nicht absehbar waren. Dies umfasst insbeson-
dere Klima- und Umweltthemen, insbesondere das Regenwassermanagement, Verkehr und 
Erschließung sowie Interessen von Polizei und Feuerwehr.  
Das Bauprogramm hat sich somit gegenüber dem bisher absehbaren Umfang vergrößert. Die 
Kosten für die Mehrbedarfe von Dritten werden umgelegt.  
 
Ergebnisse der kleinräumigen Verkehrsuntersuchung und des Mobilitätskonzepts 
 
Die in der frühzeitigen Beteiligung für die Bebauungsplanungen des Inneren Grüngürtels und 
des Jean-Löring-Sportparks zunächst angestrebte neue Anbindung des Tierheims zwischen 
dem Südstadion und der Bezirkssportanlage ist im Rahmen des Verkehrs- und Mobilitätskon-
zepts eingehend als eine von mehreren Varianten betrachtet worden. Sie wurde aus unter-
schiedlichen Gründen als nicht zielführend verworfen. 
Als Ergebnis der Variantenuntersuchung für die Erschließung hat sich gezeigt, dass die Er-
schließung des Tierheims und die Feuerwehr- und Rettungsdienstzufahrt für das Stadion und 
die Sporthalle einerseits und die Zufahrt zu den Stellplätzen und zum neuen Betriebshof ande-
rerseits voneinander zu entflechten sind. Die Vorzugsvariante ist dabei die zukünftige Er-
schließung des Tierheims, des Stadions und des Sportparks über den Höninger Weg und den 
Vorgebirgsglacisweg. Die heutige Anbindung des Vorgebirgsglaciswegs an die Vorgebirgs-
straße wird für den Kraftfahrzeugverkehr aufgehoben und für den Rad- und Fußgänger*innen-
Verkehr zur Verfügung gestellt. 
 
Ziel ist, dass die nördliche Anbindung an den Höninger Weg ausschließlich dem Funktional-
verkehr vorbehalten wird. Dies gilt auch für das Tierheim. Stellplätze für Besucher*innen und 
Mitarbeitende des Tierheims sollen nach Vorschlag der Nutzerbedarfsplanung in einer unterir-
dischen Stellplatzanlage/Tiefgarage des Sportparks berücksichtigt werden. Dadurch kann die 
Fläche zwischen dem Tierheim und dem Sportpark ebenfalls in das zukünftige Planungskon-
zept der Neukonzipierung einbezogen werden. Ein weiterer Mehrwert dieses Lösungsansat-
zes besteht darin, dass hier ohne weiteren Flächenverbrauch die notwendigen Warte- und 
Aufstellflächen der Polizeihundertschaft bei Risikospielen im Südstadion verortet werden kön-
nen. 
Die Tiefgarage sollte außerhalb der kontaminierten Verfüllungen der dortigen ehemaligen De-
ponie realisiert werden. Dies könnte dadurch sichergestellt werden, dass ein Teil der als 
Kunststoffrasenfelder ausgestalteten Außensportanlagen unterbaut wird.  
 
Das Mobilitätskonzept hat, unter Berücksichtigung eines Minderungsfaktors von 40 %, einen 
Bedarf von 162 Stellplätzen für die Nutzer*innen des Jean-Löring-Sportparks ermittelt. Darin 
noch nicht berücksichtigt sind die zusätzlichen 31 Stellplätze, deren Bedarf von der KSS für 
die Sicherstellung des Spielbetriebs im Südstadion geltend gemacht werden. Dabei handelt es 
sich nicht um den Ersatz für die auf dem heutigen Festplatz an der Vorgebirgsstraße durch die 
Umsetzung des Inneren Grüngürtels entfallenden Zuschauer*innen-Stellplätze, sondern aus-
schließlich um Stellplätze des Funktionalverkehrs bei Spielbetrieb (Ordnungsdienst, Mitarbei-
ter*innen, Presse, u. a., keine VIP). 
Aus dem Mobilitätskonzept geht außerdem hervor, dass bei Umsetzung eines Mobilitätsmana-
gements eine weitere Minderung des Stellplatzbedarfs um 10 % in Aussicht gestellt werden

3 
 
kann. Gleichzeitig wurde auch der Stellplatzermittlung des Verkehrsplaners eine Bedarfser-
mittlung für die unterschiedlichen Nutzungsfälle im Wochenverlauf gegenübergestellt. Im Er-
gebnis zeigt sich, dass bei Mehrfachnutzung und unter Berücksichtigung von Synergieeffekten 
eine Tiefgarage mit 159 Stellplätzen auch den Mehrbedarf beim Spielbetrieb im Südstadion 
auffangen kann. Die Anordnung der Fahrradstellplätze erfolgt jeweils eingangsnah im Süden 
und im Norden. Der Bedarf wird mit 347 Plätzen beziffert.  
 
Zur besseren Anbindung des Inneren Grüngürtels an den Stadtteil Zollstock wird tagsüber die 
Querung des Sportparks für den Fußverkehr zwischen der Straße Am Vorgebirgstor und dem 
Klaus-Ulonska-Weg als Planungsvorgabe aufgenommen. Zwischen 22 und 8 Uhr wird der ein-
gefriedete Sportpark aus sicherheitstechnischen Aspekten verschlossen. 
Als Standort für die im Mobilitätskonzept geforderte Mobilstation wird der Eckbereich Höniger 
Weg/Am Vorgebirgstor angestrebt. Hier können Angebote für den Radverkehr (Abstellanla-
gen, auch für Lastenfahrräder, Radservice-Angebote), Flächen für Bikesharing und E-Scooter-
Sharing verortet werden. Diese Thematik wird im städtebaulichen Ideenteil des Planungswett-
bewerbs zur Diskussion gestellt.  
 
Budget 
 
Der Ermittlung des Budgets für die Vorzugsvariante der Nutzerbedarfsplanung wurden aktu-
elle Kennzahlen für Baukosten zugrunde gelegt. Besonderheiten des Vorhabens, wie die Tief-
garage, Integration des Bedarfs des S.C.Fortuna, die angestrebte Photovoltaik-Nutzung, Be-
reitstellung der Infrastruktur für den Katastrophenschutz, die Nutzung des Sporthallendachs 
als Sportfläche sowie die unumgänglichen Fragestellungen im Zusammenhang mit den ge-
schätzten Altlasten der historischen Deponieverfüllungen sind in das Kostengerüst eingeflos-
sen (s. Anlage 1 S. 20f.). Auch zum Umfang der Technikflächen erfolgte eine erste Plausibili-
sierung, die im Bauprogramm berücksichtigt wurde (s. Anlage 1 S. 28). 
Den Brutto-Gesamtkosten wurde aufgrund des frühen Planungsstadiums zudem ein Risikozu-
schlag von 25 % zugeschlagen. Die zukünftig zu erwartende Baupreissteigerung ist derzeit 
nicht beziffert. 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Es werden sowohl negative als auch positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erwartet. 
Die Umsetzung der Außensportanlagen als Kunststoffrasenplätze ist mit einer gegenüber 
heute deutlich höheren Versiegelung des Planungsraums verbunden. Damit geht einerseits 
ein kleinräumlicher Hitzeinseleffekt einher, der jedoch in seiner Auswirkung auf das Gesamt-
klimasystem des Inneren Grüngürtels und die Frischluftversorgung der Innenstadt keine 
messbaren Auswirkungen hat. Andererseits ist bei Starkregenereignissen mit deutlich höhe-
ren Niederschlagsmengen zu rechnen als heute. Da diese nicht über den Kanal abgeführt 
werden können, sind Zisternen vorgesehen. Diese Regenrückhaltebecken dienen der Bewäs-
serung der Sportfreianlagen des Jean-Löring-Sportparks und können ggfls. auch zur Bewäs-
serung des Sportrasens des Südstadions genutzt werden. 
 
Das Vorhaben beansprucht in seiner Realisierung zusätzliche graue Energie, die für Bau, Her-
stellung und Transport in erheblicher Größenordnung aufgewendet werden muss. Vor diesem 
Hintergrund soll die Frage der Materialwahl und die Bauweise bereits im Planungswettbewerb 
nach kreislaufwirtschaftlichen Prinzipien und im Hinblick auf eine Minimierung des ökologi-
schen Fußabdrucks ausgerichtet werden. 
Durch die bauliche Neuordnung des Sportparks werden bestimmte Bäume auf dem heutigen 
Gelände nicht erhalten werden können. Geplant ist jedoch auch, möglichst viele Kompensati-
onsmaßnahmen auf dem Grundstück selbst sowie im Inneren Grüngürtel umzusetzen, insbe-
sondere neue Bäume zur Verschattung von Außenaufenthaltsbereichen zu pflanzen.  
 
Bei der Planung des Bauvorhabens werden gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen zur Teil-
deckung der Eigenstromversorgung in Erwägung gezogen. 
 
Durch attraktive Fahrradstellplätze und eine Mobilitätsstation soll die induzierte motorisierte 
Mobilität gegenüber heute reduziert werden.

4 
 
Nächste Schritte 
 
Im nächsten Schritt erfolgt die Ausschreibung der Leistungen für die Betreuung des Wettbe-
werbsverfahrens und des VgV-Verhandlungsverfahrens.  
Die Einbindung der Politik erfolgt in Form einer Beschlussvorlage zum Inhalt des Auslobungs-
textes in einer der nächsten Beratungsfolgen sowie in das anschließende Wettbewerbsverfah-
ren entsprechend den Vorgaben des StEA hinsichtlich der Besetzung des Preisgerichts. Das 
Ergebnis des Planungswettbewerbs und des VgV-Verhandlungsverfahrens wird den politi-
schen Gremien voraussichtlich im Frühjahr 2025 für den Planungsbeschluss vorgelegt. 
Gleichzeitig erfolgt eine Ausstellung und Informationsveranstaltung im Hinblick auf die Umset-
zung des Bebauungsplans für den Sportpark und die Sporthalle sowie die Konkretisierung der 
weiteren Schritte für die Neuordnung des Stadtraums zwischen Höninger Weg und Vorge-
birgsstraße. 
Der Zeitplan sieht vor, dass der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für den Jean-Löring-
Sportpark und die Sporthalle mit dem Weiterplanungs- und Baubeschluss und der Baugeneh-
migung nach der Ausführungsplanung so abgestimmt werden, dass keine Planungsunterbre-
chung entsteht.  
 
Gez. Voigtsberger 
 
 
Anlagen 
Anlage 1: Jean-Löring-Sportpark Nutzerbedarfsplanung

Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll BV2 vom 22.01.2024

1055 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 
Frau Paßmann 
Telefon: (0221) 221-92313 
Fax:  (0221) 221-92318 
E-Mail: miriam.passmann@stadt-
koeln.de 
Datum: 22.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung 
Rodenkirchen  vom 22.01.2024  
öffentlich 
10.2.2 Parkstadt Süd - Neuplanung Jean-Löring-Sportpark  
Hier: Ergebnisse der Nutzerbedarfs-Analyse 
3461/2023 
 
 
 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. 
 
Protokollerklärung von Bündnis 90/Die Grünen und SPD zu TOP 10.2.2.: 
  
„Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD begrüßen die  
Nutzerbedarfs-Analyse für die Neuplanung des Jean -Löring-Sportparkes und 
fordern eine zügige Fortsetzung der Planungen. Vor Beginn der Bauphase 
muss jedoch die, von der Verwaltung zugesicherte, Umwandlung des Tennen-
platzes von Arminia 09 an der Fritz-Hecker-Straße in einen Kunstrasenplatz 
vollzogen werden. Dieser kann dann auch als einer der Auslagerungsstan-
dorte für Fortuna Köln während der Bauphase genutzt werden.“

Beratungsverlauf (3)

30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 18.10 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
22.01.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
01.02.2024 Sportausschuss
TOP 6.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3461/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
28.11.2023
Erstellt
27.10.2023 10:25