Parkstadt Süd - Neuplanung Jean-Löring-Sportpark Hier: Ergebnise der Nutzerbedarfs-Analyse
Mitteilung Ausschuss 3461/2023 vom 28.11.2023
Stand: Am 01.02.2024 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll BV2 vom 22.01.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 22.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 22.01.2024 öffentlich 10.2.2 Parkstadt Süd - Neuplanung Jean-Löring-Sportpark Hier: Ergebnisse der Nutzerbedarfs-Analyse 3461/2023 Die Bezirksvertretung Rodenkirchen nimmt die Mitteilung zur Kenntnis. Protokollerklärung von Bündnis 90/Die Grünen und SPD zu TOP 10.2.2.: „Die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD begrüßen die Nutzerbedarfs-Analyse für die Neuplanung des Jean -Löring-Sportparkes und fordern eine zügige Fortsetzung der Planungen. Vor Beginn der Bauphase muss jedoch die, von der Verwaltung zugesicherte, Umwandlung des Tennen- platzes von Arminia 09 an der Fritz-Hecker-Straße in einen Kunstrasenplatz vollzogen werden. Dieser kann dann auch als einer der Auslagerungsstan- dorte für Fortuna Köln während der Bauphase genutzt werden.“ -
Anlage 1 JLSP Nutzerbedarfsplanung
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Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark Synthese (Kurzfassung) 2 Impressum Bismarckstraße 60 50672 Köln, Deutschland Jörg Neubig, Architekt BDA und Stadtplaner DASL Simon Hubacher, Architekt ETH/SIA info@neubighubacher.de www.neubighubacher.de Köln, Juli 2023 Stadt Köln vertreten durch das Sportamt der Stadt Köln Olympiaweg 7 50993 Köln Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark Impressum 3 Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark Zusammenfassung �������������������������������������������������������������������������4 Zusammenfassung der Nutzerbedarfsplanung ������������������������������� 4 Projektkontext klären Ausgangslage, Anlass und Ziele ������������������������������������������������������6 Planungskontext ����������������������������������������������������������������������������6 Planungsziel und -inhalte ��������������������������������������������������������������� 6 Prämissen und Charta der Nutzerbedarfsermittlung ���������������������� 7 Prämissen der Nutzerbedarfsplanung ���������������������������������������������7 Charta/“Spielregeln“ für den Parkstadt Süd-Planungsraum ������������7 Beteiligte ����������������������������������������������������������������������������������������8 Akteurssteckbriefe �������������������������������������������������������������������������8 Rahmenterminplan ������������������������������������������������������������������������ 9 Projektziel ermitteln Projekt Parkstadt Süd, Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark ���10 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt ����������������������������������������10 Einordnung des Projekts durch den Vorhabenträger ���������������������11 Planskizze Sportpark Süd - Geltungsbereich ����������������������������������12 Bedarfsanmeldung und Flächenbedarf der Beteiligten ������������������13 Festlegung der Abgrenzung des Plangebiets ���������������������������������14 Information erfassen und auswerten Organisationsanalyse ������������������������������������������������������������������� 15 Bedarfsanforderungen der beteiligten Akteure����������������������������� 15 Bedarfsanforderungen Dritter ������������������������������������������������������16 Flächenmoderation ���������������������������������������������������������������������� 17 Funktionale Zusammenhänge ������������������������������������������������������ 17 Raumprogramm ���������������������������������������������������������������������������19 Übersicht �������������������������������������������������������������������������������� 19 Kostengerüst ��������������������������������������������������������������������������������20 Übersicht Kosten Jean-Löring-Sportpark ���������������������������������������20 Risiken des Bauvorhabens ������������������������������������������������������������ 22 Einschätzung der Risiken �������������������������������������������������������������� 22 Bedarfsplan erstellen - Teil I Plausibilisierung der Flächen �������������������������������������������������������� 24 Varianten der Testplanungen ��������������������������������������������������������24 Variante A ������������������������������������������������������������������������������������ 24 Variante B�1 ����������������������������������������������������������������������������������24 Variante B�2 ����������������������������������������������������������������������������������24 Arbeitshypothese für Synthese �����������������������������������������������������25 Pläne zur Arbeitshypothese ���������������������������������������������������������� 26 Bauabschnitte ������������������������������������������������������������������������������ 26 Technikflächen ����������������������������������������������������������������������������� 28 Verkehr, Erschließung und Tiefgarage ������������������������������������������ 29 Bedarfsplan erstellen - Teil II Rahmenbedingungen �������������������������������������������������������������������30 Städtebau und Planungsrecht �������������������������������������������������������30 Abstandsflächen ���������������������������������������������������������������������������31 Stadtgrün und Klima �������������������������������������������������������������������� 32 Artenschutz ����������������������������������������������������������������������������������33 Regenwassermanagement �����������������������������������������������������������34 Sonderthema Boden ���������������������������������������������������������������������35 Leitungsauskunft ������������������������������������������������������������������������� 36 Eigentumsverhältnisse ����������������������������������������������������������������� 36 Inklusion, Barrierefreiheit und Belange behinderter Personen ������37 Brandschutz ��������������������������������������������������������������������������������� 38 Immissions- und Emissionsschutz �������������������������������������������������39 Verkehrskonzept ��������������������������������������������������������������������������40 Mobilitätskonzept ������������������������������������������������������������������������41 Übersicht Stellplatznachweis PKW ����������������������������������������������� 41 Nachhaltigkeit ������������������������������������������������������������������������������43 Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark Inhaltsverzeichnis 4 Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark Zusammenfassung 210 FAHRRÄDER 58.00 SPORTHALLE 6-fach MULTIFUNK- TIONS-/RECRE- ATIONAREA S. C. FORTUNA inkl. Terrasse 51.60 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 35 LASTENFAHRRÄDER BOLZPLATZ Käfig auf dem Dach 21 x 34 m Außen- aufenthalts- bereich GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 47,30 46,30 46,20 46,90 47,00 46,20 44,00 44,80 45,55 46,30 46,20 46,90 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (44,70) (45,10) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (45,10) 3,5 % 2,0 % Haupteingang Sporthalle 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 5,00 6,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 4,00 3,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 10,00 7,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 7,00 7,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 4,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 4,00 6,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 7,00 7,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,004,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 12,00 8,00 7,00 8,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 9,00 14,00 13,00 12,00 6,00 9,00 6,004,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 14,00 13,00 9,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 8,00 9,00 7,00 7,00 18,00 9,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 4,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 8,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 7,00 6,00 6,00 9,00 9,00 5,00 5,00 5,00 6,00 17,00 12,00 14,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 5,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 2,00 2,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 5,00 7,00 9,00 10,00 10,00 10,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 7,00 12,00 11,00 3,00 TG KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m Nebeneingang Presse/Medien/Spielbetrieb städtebaulicher Betrachtungsbereich TRIBÜNE 48.00 46.00 50.50 46.50 45.80 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterwhg. 48.40 9,00 8,00 6,00 6,00 14,00 14,00 9,00 9,00 6,00 5,00 50.70 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 4 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) MIXED-ZONE - Multifunktionsfeld - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus 0,00m 100,00m Baugrundstück 10 SPRINTERSTELL- PLÄTZE (Polizei) 7,00 8,00 10,00 7,00 8,00 8,00 9,00 8,00 5,00 8,00 10,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 5,00 5,00 7,00 8,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 7,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 5,00 5,00 10,00 7,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 3,00 3,00 2,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 8,00 5,00 8,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 4,00 2,00 6,00 6,00 4,00 6,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 8,00 6,00 6,00 SCHULSPORT ATHLETIK Wiederherstellung KSS 47.43 48.28 45.56 45.58 46.2048.34 5,00 5,00 5,00 6,00 8,00 9,00 8,00 5,00 4,00 4,00 4,00 8,00 9,00 6,00 15,00 7,00 TREFFPUNKT 565 m 2 GARDEROBE N Umsetzung Bauprogramm Die vorliegende Machbarkeitsuntersuchung zeigt, dass der Umfang des Baupro- gramms, inkl. der Sportfelder nach Maßgabe des Deutschen Fußball Verbands, umgesetzt werden kann. Darüber hinaus ist die Anlage zusätzlicher Sportfelder für Freizeitsport, Schulsport und Behindertensport möglich. Hinweis Außenflächen Bei einer Umsetzung der geplanten Sporthalle in eingeschossiger Bauweise sind die, für Außenflächen zum Aufenthalt auf dem Grundstück, verbleibenden Flä- chen sehr knapp bemessen. Großzügigere Außenflächen sind bei einer Umset- zung der Sporthalle in zwei Geschossen (Stapelung der zwei Dreifach-Sporthal- len) möglich. Städtebaulicher Betrachtungsbereich Mir der Realisierung des Sportparks Süd als Teilprojekt des Projekts Parkstadt Süd und des Masterplans Innerer Grüngürtel sowie der direkten Verknüpfung mit den Nutzungen des benachbarten Südstadions wird die städtebauliche Be- trachtung des direkten Umgebungsbereichs des Baugrundstücks erforderlich. Eine Neugestaltung der, das Grundstück umgebenden, Straßenbereiche defi - niert die verkehrliche Erschließung und stellt die Einbindung der geplanten Nut- zungen in die Umgebung her: Straßenbereich Klaus-Ulonska-Weg (Nord): - Schnittstelle zur Planung Parkstadt Süd (RMP) als Tempo 30 -Zone - Vorbereich Südstadion (Tor 1, Tor 4) mit Publikumsverkehr - Zufahrt Jean-Löring-Sportpark für Einsatzfahrzeuge und Gäste - Stellplätze für Einsatzfahrzeuge - Zufahrt und Stellplätze Tierheim Straßenbereich Am Vorgebirgstor (Süd): - Schnittstelle/Anbindung Stadtteil Zollstock - Shared Space / Tempo 30-Zone - Vorbereich Südstadion (Tor 2, Tor 3) mit Publikumsverkehr - Vorbereich Sporthalle Haupteingang Sporthalle mit Publikumsverkehr - Vorbereich Grundstück mit Stellplätzen für Einsatzfahrzeuge Straßenbereich Vorgebirgsstraße (Ost): - Schnittstelle zum Vorgebirgspark - Zufahrt Betriebshof und Tiefgarage Zusammenfassung der Nutzerbedarfsplanung Lageplan Vorzugsvariante (Abbildung: neubig hubacher) 5 Nutzerbedarfsplanung Jean-Löring-Sportpark Zusammenfassung 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 SCHULSPORT ATHLETIK Wiederherstellung KSS 48.00 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GARDEROBE KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m TECHNIK SPORTHALLE 6-fach MULTIFUNK- TIONS-/RECRE- ATIONAREA S. C. FORTUNA inkl. Terrasse BOLZPLATZ Käfig auf dem Dach 21 x 34 m Außen- aufenthalts- bereich 58.00 51.60 KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m TREFFPUNKT 565 m 2 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 4,00 3,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 10,00 7,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 7,00 7,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 4,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,004,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 12,00 8,00 7,00 8,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 9,00 14,00 13,00 12,00 6,00 9,00 6,004,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 14,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 9,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 6,00 8,00 9,00 7,00 7,00 18,00 9,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 6,006,00 4,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 4,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 7,00 6,00 6,00 9,00 9,00 5,00 5,00 5,00 6,00 17,00 12,00 14,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 5,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 2,00 2,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 5,00 7,00 9,00 10,00 10,00 10,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 7,00 12,00 11,00 3,00 TRIBÜNE 48.00 50.50 46.50 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterwhg. 48.40 Leit- stelle Gewahr- sam SNG 2 SNG 1 9,00 8,00 6,00 6,00 14,00 14,00 9,00 9,00 6,00 5,00 Ausgang TG 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 210 FAHRRÄDER 10 SPRINTERSTELLPLÄTZE (Polizei)/Beh.stpl. im Alltag 10 SPRINTERSTELL- PLÄTZE (Polizei) 4,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,005,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 4% 47,30 46,30 46,20 46,90 47,00 46,20 44,00 44,80 45,55 46,30 46,20 46,90 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (44,70) (45,10) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (45,10) 3,5 % 2,0 % 45.80 4% 6% HAUPTEINGANG Sporthalle NEBENEINGANG Presse/Medien/Spielbetrieb 48.00 Ausgang TG Zufahrt Feuerwehr 54 STELLPLÄTZE 54 STELLPLÄTZE 54 STELLPLÄTZE 45.00 13 BEH.STELLPLÄTZE FAHRRAD- STELLPLÄTZE Ausgang TG 50.70 6% 35 LASTENFAHRRÄDER MIXED-ZONE - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus 48.00 städtebaulicher Betrachtungsbereich Baugrundstück 4 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) ZUFAHRT auf das Gelände Feuerwehraufstellfläche ZUFAHRT TG + Betriebshof Anbindung Sporthalle Feuerwehraufstellfläche Feuerwehraufstellfläche Feuerwehraufstellfläche 46.00 EINGANG EINGANG 48.28 45.58 46.2048.34 45.80 0,00m 100,00m Feuerwehraufstellfläche VERBINDUNG FUSSGÄNGER TECHNIK N Bauabschnitte Folgenden Anforderungen/Abhängigkeiten erfordern eine Umsetzung der Pla- nung in Bauabschnitten: • Fortlaufender Sporthallen-Betrieb (im Bestandsgebäude, im Neubau nach Umzug) • Fortlaufender Betrieb Betriebshof (im Bestandsgebäude, im Neubau nach Umzug) • Fortlaufende Nutzung einer Mixed-Zone • Parallele Umsetzung von Neubau Sporthalle und Tiefgarage (Stellplatz - nachweis) Für die Aufteilung des Planungsgrundstück in Bauabschnitte sind unterschied - liche Varianten möglich. Die Machbarkeitsuntersuchung stellt eine Variante zur Bauabschnittsbildung dar, bei der zu jeder Phase die o.g. Bedingungen er - füllt sind und darüber hinaus fortlaufend ein Großfeld-Sportfeld zur Verfügung steht. Budget Besonderheiten des Vorhabens, wie die Tiefgarage, Integration des Bedarfs des S.C.Fortuna, die angestrebte Photovoltaik-Nutzung, Bereitstellung der In - frastruktur für den Katastrophenschutz, die Nutzung des Sporthallendachs als Sportfläche, die Kosten für Einfriedung und Trainingsbeleuchtung sowie die un- umgänglichen Fragestellungen im Zusammenhang mit den Altlasten der histo- rischen Deponieverfüllungen sind in das Kostengerüst eingeflossen. Auch zum Umfang der Technikflächen erfolgte eine erste Plausibilisierung, die im Baupro- gramm berücksichtigt wurde. Die Ersteinschätzung der Brutto-Gesamtkosten umfassen auch Kosten für den Abbruch der Sporthalle und den Rückbau der bestehenden Sportanlagen. Die Gesamtkostenbetrachtung umfasst zudem eine Ersteinschätzung der Kosten für die Ausstattung (KG 600 gem. DIN 276). In den Brutto-Gesamtkosten ist aufgrund des frühen Planungsstadiums zudem ein Zuschlag von 25 % für Unvorhergesehenes enthalten. Verkehrliche Erschließung Als Ergebnis der Variantenuntersuchung für die Erschließung hat sich gezeigt, dass die zukünftige Erschließung von Tierheim, Stadion und Sportpark über den Höninger Weg am vorteilhaftesten ist. Ziel ist, dass die neue Anbindung über den Höninger Weg ausschließlich dem Funktionalverkehr vorbehalten wird. Dies gilt auch für das Tierheim. Stellplätze für Besucher*innen und Mitarbeitende des Tierheims können in der unterirdi - schen Stellplatzanlage des Sportparks angeboten werden. Dadurch kann die Fläche zwischen Tierheim und Sportpark ebenfalls in das zukünftige Planungs - konzept der Neukonzipierung einbezogen werden. Weiterer Mehrwert dieses Lösungsansatzes besteht darin, dass hier, ohne weiteren Flächenverbrauch, die notwendigen Warte- und Aufstellflächen der Polizeihundertschaft bei Risikos - pielen im Südstadion verortet werden können. Zur Anbindung des Inneren Grüngürtels an den Stadtteil Zollstock wird eine tagsüber geöffnete Verbindung zwischen der Straße Am Vorgebirgstor und dem Klaus-Ulonska-Weg als Planungsvorgabe aufgenommen. Nach 22 Uhr soll der eingefriedete Sportpark aus sicherheitstechnischen Aspekten abschließbar konzipiert werden. Stellplätze Ein weiteres Ergebnis der Nutzerbedarfsplanung ist, dass zugunsten der Sport- flächen auf eine oberirdische Lösung für die notwendigen Stellplätze verzichtet werden soll. Stattdessen ist eine Tiefgarage zu bauen. Diese sollte möglichst außerhalb der kontaminierten Verfüllungen der dortigen ehemaligen Deponie realisiert werden. Dies ist dadurch sichergestellt, dass ein Teil der als Kunstra - senfelder ausgestalteten Außensportanlagen unterbaut werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass diese, aufgrund der Anforderungen an die Barriere - freiheit, ungefähr in einer Höhenlage der bestehenden Sportfelder liegen. Mobilitätsstation, Quartiersgarage Als Standort für die im vorliegenden Mobilitätskonzept geforderte Mobilitäts - station (Drehscheibe ÖPNV, Fahrrad, Car-Sharing, etc.) wird der Eckbereich Höninger Weg/Am Vorgebirgstor angestrebt. Die Fragestellung wird im städ - tebaulichen Ideenteil des Planungswettbewerbs zur Diskussion gestellt. Ebenso ist eine Konzeption der o.g. Tiefgarage als Quartiersgarage ggfs. unter Einbe - zug der Wohnbebauung zwischen Höninger Weg und Bremsstraße möglich. Dies könnte auch eine Auslastung der Tiefgarage in der Nacht erreichen, und so den Stadtraum Am Vorgebirgstor von Stellplätzen entlasten. Bauabschnitte - Alternative 3: BA 1A, BA 1B, BA 2 (Abbildung: neubig hubacher) Verkehr und Erschließung (Abbildung: neubig hubacher) 10 SPRINTERSTELL- PLÄTZE (Polizei) 4 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) MIXED-ZONE - Multifunktionsfeld - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus 58.00 SPORTHALLE 6-fach MULTIFUNK- TIONS-/RECRE- ATIONAREA S. C. FORTUNA inkl. Terrasse 51.60 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 35 LASTENFAHRRÄDER BOLZPLATZ Käfig auf dem Dach 21 x 34 m Außen- aufenthalts- bereich GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m TREFFPUNKT 56 5 m 2 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 47,30 46,30 47,30 46,20 46,90 47,00 47,00 46,20 49,7049,80 44,00 44,80 45,55 45,70 46,30 47,30 46,20 46,90 47,00 49,7049,80 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (45,70) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (50,50) (46,50) (44,70) (45,10) (47,35) (45,60) (46,40) (45,55) (45,70) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (50,50) (46,50) (45,10) (47,35)5,0 % 3,5 % 2,0 % Haupteingang Sporthalle 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 5,00 4,00 6,00 4,00 5,00 6,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 4,00 9,00 8,00 6,00 9,00 6,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 5,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 6,00 6,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 5,00 8,00 8,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 4,00 4,00 5,00 3,00 3,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 12,00 4,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 9,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 6,00 8,00 9,00 7,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 6,006,00 4,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 4,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 4,00 7,00 6,00 9,00 5,00 12,00 14,00 4,00 4,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 5,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 8,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,0012,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,008,00 8,008,00 10,00 10,00 12,00 12,00 7,00 12,00 11,00 3,00 TG KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m Nebeneingang Presse/Medien/Spielbetrieb Baugrundstück städtebaulicher Betrachtungsbereich TRIBÜNE 48.00 46.00 50.50 46.50 45.80 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterw hg. 48.40 9,00 8,00 6,00 6,00 14,00 14,00 9,00 9,00 6,00 5,00 50.70 4,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 GARDEROBE 210 FAHRRÄDER 0,00m 100,00m BA 1A: Realisierung Baulogistik BA 1B BA 1A: Aushub BA 1B: Realisierung BA 1B: Realisierung Baulogistik BA 2 BA 2: Realisierung BA 2: Realisierung BA 1B: INTERIMS MIXED-ZONE Baulogistik BA 1A BA 1A: Aushub BA 1B: Realisierung 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 4,00 SCHULSPORT ATHLETIK Wiederherstellung KSS BA 2: Realisierung 6 Projektkontext klären Ausgangslage, Anlass und Ziele Das Projekt „Neukonzipierung des Jean-Löring-Sportpark“ ist ein Teilprojekt der Parkstadt Süd, Kölns größtes Stadtentwicklungsprojekt der kommenden Jahre. Ziele sind insbesondere die Weiterentwicklung der städtischen Gestalt im Kölner Süden durch Vollendung des inneren Grüngürtels bis an den Rhein sowie die Schaf- fung von zusätzlichem Wohn- und Arbeitsraum. Hierbei bildet die Neustrukturie- rung der Bezirkssportanlage Jean-Löring-Sportpark einen bedeutsamen Baustein im Gesamtprojekt zur Weiterentwicklung der für Sportzwecke genutzten Fläche. Mit der erfolgreichen Durchführung intensiver Planungsverfahren, zunächst dem sogenannten Kooperativen Verfahren und anschließend städtebaulich vertiefend mit der sogenannten Integrierten Planung, konnte eine Planungsbasis geschaffen werden, um nun nachfolgend in die weiteren Phasen der landschaftsplanerischen und architektonischen Wettbewerbsverfahren und die verbindliche Bauleitpla - nung einzusteigen. Die Bezirkssportanlage Jean-Löring-Sportpark (JLSP) bildet zusammen mit dem Südstadion einen eigenständigen Teilabschnitt des Gesamtprojekts Parkstadt Süd. Folgende Akteure wirken an diesem Teilprojekt mit: • Sportamt • Stadtplanungsamt • Amt für Landschaftspflege und Grünflächen • Kölner Sportstätten GmbH • S. C. Fortuna Die Gesamtkoordination des Projekts Parkstadt Süd wird vom Entwicklungsträ - ger moderne stadt, Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemein - deentwicklung mbH, betreut. Die Belange des im Teilabschnitt westlich der Vor - gebirgsstraße gelegenen Tierheims werden vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen vertreten. Der Planungskontext mit dem Südstadion wirft zudem Fragestellungen der verkehrlichen Erschließung und der Sicherheit auf, sodass folgende weitere Akteure in die Nutzerbedarfsplanung und die Formulierung von Projektzielen einzubeziehen waren: • Fachdienststellen zu Verkehrsthemen • Verkehrsplaner*innen • Feuerwehr und Rettungsdienst • Polizei Die Neustrukturierung des Jean-Löring-Sportparks ist nicht zuletzt aufgrund des notwendigen Sanierungs- und Erneuerungsbedarfs der bestehenden sportlichen Anlagen, der mit der Realisierung der Parkstadt Süd entstehenden neuen Raum - bedarfe für den Individualsport sowie wegen veränderter Anforderungen an Anlagen für den Leistungs- und Breitensport durch Drittnutzer als Teilprojekt im Gesamtprojekt Parkstadt Süd vordringlich umzusetzen. Insbesondere gilt es, die Erfordernisse für die Erhaltung des Betriebes des Südstadions, die in Teilen auf den Flächen der Bezirkssportanlage untergebracht sind, die Be lange des ansässigen Vereins S.C. Fortuna Köln e. V. und den Betriebshof entsprechend in die Neukonzi- pierung des Sportparks zu integrieren. Ziel ist es, den heutigen Sportpark in eine zukunftsfähige Sportlandschaft zu ver - wandeln, die den jetzigen und zukünftigen Ansprüchen der Vereine, des Schul - sports und der wachsenden Wohnbevölkerung Rechnung trägt und damit das Sportangebot der Stadt insgesamt stärkt. Vor diesem Hintergrund ist das Spor - tamt der Stadt Köln damit beauftragt im Rahmen der Neustrukturierung des Sportparks eine Sechsfach-Sporthalle zu bauen. Auf den Außenflächen sind neben drei Großspielfeldern in Kunststoffrasenausführung, weitere Kleinspielfelder für weitere, öffentlich zugängliche Sportangebote zu planen. Die Realisierung muss bei laufendem Betrieb der bestehenden Sporthalle erfolgen. Um der architektonischen und landschaftsräumlichen Bedeutung des Projektes, insbesondere seiner Rolle in der Parkstadt Süd zu entsprechen und die bestmögli- che Lösung zur Entwicklung einer modernen Sportlandschaft zu erhalten, bedarf es eines planerischen Konzeptes, welches die Bedarfe der verschiedenen Akteure vor Ort so weit wie möglich in Einklang bringt, einen zukunftsfähigen Sportpark schafft und in die Gesamtplanung der Parkstadt Süd integriert ist und mit dem in Erarbeitung befindlichen Plankonzept des zweiten Pilotprojekts „Verlängerung des Inneren Grüngürtels“ kompatibel ist. © Thomas Wolf, www.foto-tw.de Luftbild Jean-Löring-Sportpark zum Vertrag "Erstellung Nutzerbedarfsplanung" Anlage 7 Parkstadt Süd - Teilprojekt "Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark" Abb. 2: Heutige Anordnung der Sportfelder des Jean-Löring-Sportparks (Luftbild: Stadt Köln) Abb. 1: Standortbereich Jean-Löring-Sportpark, Lage im Stadtgebiet (Luftbild: google maps) Planungskontext Planungsziel und -inhalte 7 Ausgangslage Ziel des Sportamts ist die Vergabe eines Planungsauftrags für die Realisie - rung des Sportparks Süd, voraussichtlich im Zuge eines Planungswettbewerbs (VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Planungswettbewerb). Hierfür wird vom Sportamt das Pflichtenheft und die genehmigungsrechtli - chen und städtebaulichen Rahmenbedingungen erarbeitet. Die Nutzerbedarfsplanung erfolgte für einen Planungsraum, für den die betei - ligten Akteure unverrückbare Zielsetzungen verfolgen. Diese werden im Sinne von Prämissen als Planungsvorgaben „gesetzt“. Belange des Akteurs Sportamt der Stadt Köln als Betreiber der Bezirkssport- anlage: • Ziel ist es, den Jean-Löring-Sportpark in eine zukunftsfähige Sportland - schaft zu verwandeln, die den jetzigen und zukünftigen Ansprüchen der Vereine, des Schulsports und der wachsenden Bevölkerung Rechnung trägt und das Sportangebot für die Bewohner der Parkstadt Süd sichert und ver- bessert. • Die bestehende Sporthalle wird unter Berücksichtigung nachhaltiger und ökologischer Aspekte bei laufendem Betrieb durch einen Ersatzneubau so ersetzt, so dass kein Provisorium erforderlich ist. Der Umfang der bestehen- den Sportfelder ebenso wie die sportergänzenden Infrastrukturen werden erweitert. • In die Neuordnung des Sportparks Süd wird der bestehende Betriebshof des Sportamts für den Stadtbezirk II integriert. • Der Jean-Löring-Sportpark wird mit besonderem Fokus auf quartiersbezo - gene Nutzungsangebote vernetzt. Belange des Akteurs Kölner Sportstätten GmbH: • Das Südstadion bleibt erhalten und wird Teil einer zukunftsfähigen Sport - landschaft zwischen Gleisdreieck und Vorgebirgspark. • Durch den Wegfall des Parkplatzes im Nordosten des Sportparks, der bis - lang den Stellplatzbedarf des Südstadions abgedeckt hat, muss ein Alterna- tivstandort gefunden werden (Bspw. Nutzung der Parkplätze der Gothaer Versicherung oder Anmietung eines Parkplatzes in der Nähe inkl. Shuttle - bus zum Stadion). • Funktionsparkplätze bei Spielbetrieb im Südstadion werden auf dem Grundstück des Sportparks Süd abgebildet. Belange des Akteurs Konrad-Adenauer-Tierheims: • Das Tierheim nördlich des Sportparks bleibt an heutiger Stelle erhalten und muss für Notfälle rund um die Uhr verkehrlich erreichbar sein. Belange des Akteurs S�C� Fortuna Köln e�V�: • Die Jugendsportförderung des S.C. Fortuna wird als besonders relevan - ter Beitrag zur sozialen Integration von Jugendlichen in den Stadtteilen Zollstock und Neustadt-Süd anerkannt und soll im Zuge der Weiterent - wicklung des Sportparks weiter ausgebaut werden können. • Die Neuordnung des Jean-Löring-Sportparks erfolgt bei laufendem Spielbe- trieb im Südstadion der Profimannschaft des S.C. Fortuna. • Eine Integration des Vereinsheims des S.C. Fortuna in den Neubau der Sechsfach-Sporthalle ist erforderlich, um die Außenanlagen optimal ge - stalten zu können. • Im Zuge der Neuordnung des Sportparks werden die Rahmenbedingungen für Spiele der Profimannschaft des S.C. Fortuna durch die Mitnutzung von Funktionsräumen und Aufstellflächen in und neben der neuen Halle des Sportpark verbessert. • In welchem Umfang der Hallenneubau für den S.C. Fortuna zusätzliche Trai- ningsflächen und -zeiten umfasst, wird im Rahmen der Projektbearbeitung geklärt. • Die Trainingsplätze der Profi-Abteilung werden an einen anderen Standort ausgelagert. Belange der Parkstadt Süd (u � a � Amt für Landschaftspflege und Grünflä - chen): • Der aktuelle Standort des Parkplatzes im Nordosten des Sportparks wird als Grün- und Bewegungsfläche in den Grünzug des inneren Grüngürtels integriert. • Der Innere Grüngürtel wird zwischen Südstadion und Sportpark-Süd mit einer Wegeverbindung an die Straße Am Vorgebirgstor und damit an Zollstock angeschlossen. • An der Nordseite des Tierheims wird eine fahrradfreundliche Verbindung zum Volksgarten geschaffen, die den Jean-Löring-Sportpark an die Süd - stadt anbindet. Belange der Stadtentwicklung (u� a� Stadtplanungsamt): • Im Rahmen der Neuplanung des Jean-Löring-Sportparkes gilt es, Ideen zu entwickeln, wie die städtebauliche Zäsur der autogerecht ausgebauten Straße „Am Vorgebirgstor“ zukünftig überwunden werden kann. Den vor - handenen öffentlichen Raum in diesem Bereich gilt es als Chance zu nutzen, für eine angemessene Adressbildung und Aufenthaltsqualitäten am Über - gang zu den Sportanlagen und zum Südstadion. Dies bildet die Vorausset - zung für die Verbesserung der Durchlässigkeit und Anbindung des inneren Grüngürtels/Parkstadt Süd an Zollstock. • Der Sportpark wird in angemessener und attraktiver Weise an den Grünzug und das neue Quartier am Großmarkt angeschlossen. Charta/“Spielregeln“ für den Parkstadt Süd-PlanungsraumPrämissen der Nutzerbedarfsplanung Dass es zwischen den Zielsetzungen der einzelnen Akteure zu Zielkonflikten kommen kann, ist bei der Vielzahl der öffentlichen Belange, die für jedes Teil - projekt zu beachten sind, unvermeidbar. Um eine gegenseitige Blockade von Teilprojekten zu verhindern, werden zu Beginn des Prozesses der Nutzerbe - darfsplanung „Spielregeln“ vereinbart. 1. Gemeinsames Ziel ist, dass der Grüngürtel und der Sportpark (...) in Zukunft als zusammenhängende Sport-, Bewegungs- und Erholungslandschaft für die Besucher*innen erlebbar und erfahrbar wird. (Workshop-Ergebnis Bür- gerbeteiligung Parkstadt Süd, 04./05.09.2015, Ideenmarkt, S.48) 2. Im Gesamtplanungsgebiet werden hierfür unterschiedliche Projekte rea - lisiert. Alle beteiligten Akteure sind sich einig, dass Hindernisse, die einer Umsetzung der Einzelprojekte im Sinne des Gesamtprojekts im Wege ste - hen, ausgeräumt werden. 3. Einzelprojekte können Belange benachbarter Akteure tangieren. Sofern diese (Fremd-)Belange nicht mit der Umsetzung des eigenen Projekts ver - einbar sind, werden daraus Bedarfe abgeleitet, anschließend ist zu prüfen, ob diese an anderer Stelle im Gesamtplanungsgebiet von anderen Akteu - ren oder an anderer Stelle umgesetzt werden können. Alle beteiligten Ak - teure verpflichten sich, die Projekte in ihrer Nachbarschaft entsprechend zu unterstützen und nicht zu blockieren. 4. Alle beteiligten Akteure verpflichten sich, für die von ihnen verantworteten einzelnen Projektbausteine bzw. Grundstücke, Lösungen zu finden, deren Realisierung möglichst nicht abhängig ist von der Inanspruchnahme von Grundstückflächen oder von der Umsetzung anderer Projektbausteine. 5. Wo die Umsetzung einzelner Projektbausteine Bedarfe und betriebliche Anforderungen an anderer Stelle im Gesamtplanungsgebiet auslöst, ver - pflichten sich die beteiligten Akteure diese nach Möglichkeit und in gegen- seitigem Austausch in den Entwicklungszielen für ihren Grundstücksbe - reich zu verankern. 6. Alle beteiligten Akteure verpflichten sich, Veränderungen von Planungs - grundlagen und -ergebnissen den anderen Akteuren gegenseitig und un - aufgefordert zur Verfügung zu stellen. Hierfür wird ein gemeinsamer Pro - jektraum eingerichtet. 7. Der Bereich Parkstadt Süd ist nicht nur ein grüner Ringschluss um die Köl - ner Innenstadt, sondern auch der Schlüssel, die städtebauliche Trennung des Stadtteils Zollstock und der Innenstadt der Südstadt zu überwinden. Die Neuordnung der Flächen des Jean-Löring-Sportparks, des Südstadions und der Straße „Am Vorgebirgstor“ berücksichtigt diesen Grundsatz mit hoher Priorität. Projektkontext klären Projektkontext klären Prämissen und Charta der Nutzerbedarfsermittlung Jean-Löring-Sportpark/Südstadion Prämissen und Charta der Nutzerbedarfsplanung 8 Sportamt der Stadt Köln (52) Ziele im Detail: • Vergrößerung des Sportstättenangebots im Sportpark im Hinblick auf den Vereins- und Breitensport • 6-fach Sporthalle für den Schul-, Vereins- und Wettkampfsport • Außensportanlagen mit mind. 3 Großspielfeldern als Kunstrasenplätze so- wie weiteren Kleinspielfeldern im Rahmen der Flächenverfügbarkeit • Berücksichtigung von Trendsport, wie z. B. Beachsport und jugendorien - tierten Angeboten • Besondere Berücksichtigung der Belange von Behinderten und -sport • Sicherstellung des Spielbetriebs im Südstadion durch Ersatz von Nutzun - gen und Funktionen im Bereich der heutigen Sporthalle sowie der Berück - sichtigung des Brandschutz- und Sicherheitskonzepts • Ersatz für den bestehenden Betriebshof mit zeitgemäßen Arbeitsbedingun- gen und baulichen Anlagen • Minimierung der ökologischen, mikroklimatischen Auswirkungen des Er - satzneubaus des JLSP (durch geeignete Maßnahmen inkl. Regenwasserma - nagement, Materialisierung, Versiegelung und erneuerbare Energien) • Bedarfsgerechtes, suffizientes und multifunktionales Raumprogramm mit hoher Flexibilität, sodass der Umfang von monofunktionalen, nicht dauer - haft genutzten Flächen, auf ein Minimum reduziert bleibt (Sonderbedarfe für Spielbetrieb im Südstadion) • Sicherstellung der Nutzbarkeit der Sporthalle und der Außensportanlagen auch während des Spielbetriebs im Südstadion • Durchlässige, attraktive Gesamtanlage mit hervorragender Auffindbarkeit von Eingängen und Anlagen, niedrigschwelliger Zugang aus den benach - barten Stadtteil und dem Inneren Grüngürtel Amt für Landschaftspflege und Grünflächen (67) Ziele im Detail: • Durchwegung für Fußgänger als neue Anbindung von Zollstock an den In - neren Grüngürtel • Erhalt der Gehölze am Übergang zum Vorgebirgsglacisweg (Teil der Innerer Grüngürtel-Planung) • Pragmatische Einbindung des Tierheims in die städtebauliche Gesamtkon- zeption, insbesondere im Qualifizierungs-/Wettbewerbsverfahren • Räumliche und funktional-thematische Verzahnung von Sportpark und den öffentlichen Grünanlagen des Inneren Grüngürtels im Nahbereich, bauliche Barrieren minimieren Stadtplanungsamt (61) Ziele im Detail: • Möglichst zeitnahe und koordinierte Umsetzung im Einklang mit dem übergeordneten Planungskonzept für die Parkstadt Süd • Lösungsansatz für eine bessere Anbindung des Stadtteils Zollstock an den Inneren Grüngürtel S�C� Fortuna Köln e�V� Ziele im Detail: • Nutzung der zukünftigen Bezirkssportanlage als Jugendleistungszentrum • Möglichkeit die Anzahl der Trainingseinheiten pro Woche von heute 27 Mannschaften auf bis zu 35 Mannschaften zu erhöhen • Einheitliche Trainingsbedingungen für alle Herren- und Damenmannschaf- ten • Professionelle Rahmenbedingungen für die Profimannschaft bei Heimspie- len • Enge Verzahnung von Vereinsheim mit dem Heimbereich der Profimann - schaft • Zeitgemäße Rahmenbedingungen für die Presse, Medien und Öffentlich - keitsarbeit • Niedrigschwellige Integration der neuen Sporthalle und der Außenanlagen in den Stadtteil Zollstock und zum IGG zur Weiterentwicklung von Sport als Jugendarbeit im Quartier • Eine Verzahnung von IGG mit dem Sportpark, sodass Sportaktivitäten inte- griert angeboten werden können • Störungsfreie Nutzung der Außenanlagen und der Sporthalle inkl. Wett - kampfsport, auch bei Spielbetrieb im Südstadion • Integration eines Vereinsheimes als Begegnungsort mit Gastronomie und Außengastronomie und leistungsfähiger Geschäftsstelle mit Fanshop Akteurssteckbriefe Kölner Sportstätten GmbH Ziele im Detail: • Dauerhafte Sicherstellung des Stadionbetriebs • Sicherstellung der 3. Liga Lizenzierung des Profi-Spielbetriebs • Behebung der Sicherheitsdefizite im Bereich Am Vorgebirgstor (Tor 2 + 3) • Verbesserung der Rahmenbedingungen für Presse und Medien (Mixed-Zo- ne, Interview-Zone, Presseraum) • Verbesserung der Funktionalitäten für Heim- und Gastmannschaft • Multifunktionalität des Sporthallen-Neubaus, sodass die Anforderungen des Spielbetriebs des Stadions weitestgehend über Multifunktionsflächen gedeckt werden können und die spielbetriebsbedingten Mehrflächen auf ein Minimum beschränkt bleiben • Beachtung der Anforderungen aus dem Sicherheits- und Brandschutzkon - zept zur Sicherstellung des Bestandsschutzes Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst Ziele: • Sicherstellung der Anforderungen für einen sicheren Ablauf von Veranstal- tungen im Südstadion, insbesondere bei Risikofußballspielen • Die Neuordnung des Straßenraums „Am Vorgebirgstor“ unter der Maßga- be der Anforderungen an die Sicherheit bei Spielen im Stadion und die sozi- ale Sicherheit, kein nächtlicher Angstraum wie heute • Die Konzeption der neuen Sporthalle als Wärmeinsel- und Evakuierungs - standort im Rahmen der Katastrophenschutzinfrastruktur der Stadt Köln mit möglichst geringem Zusatzaufwand Projektkontext klären Beteiligte 9 Im Rahmen der Nutzerbedarfsplanung wurden unterschiedliche Vergabestrate- gien für die Vergabe der Planungsleistungen untersucht, Da es sich um eine Pla- nungsaufgabe handelt, für die die Fachplanungen Architektur und Landschafts- architektur von Beginn an auf die Zusammenarbeit mit Tragwerksplanung und Planenden bei der technischen Gebäudeausrüstung angewiesen sind, ist eine interdisziplinäre Vergabe der Planungsleistungen vorzusehen. Hierzu ist ein VgV-Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem 1-phasigen Planungswett - bewerb in technischer Hinsicht besonders geeignet und unter Abwägung des Zeitbedarfs vorteilhaft. Um diesen Planungswettbewerb durchzuführen, ist eine externe Verfahrensbe- treuung der Regelfall. Vor dem Start des Planungswettbewerbs ist somit Zeit für die Ausschreibung des Wettbewerbsmanagements einzuplanen. Die Aus - schreibung kann nicht zeitgleich zur Fertigstellung der Nutzerbedarfsplanung erfolgen, sondern erst auf Grundlage der politischen Beschlussfassung. Auch hierfür sind entsprechende Zeitfenster im Zeitplan zu berücksichtigen. Da die Umsetzung des Projekts auf Grundlage eines neuen Bebauungsplans erfolgen wird, ist der Zeitplan für den Bebauungsplan (frühzeitige Öffentlich - keitsbeteiligung, Offenlage etc.) mit den Meilensteinen nach Abschluss des Planungswettbewerbs zu synchronisieren. Beispielsweise kann die frühzeiti - ge Öffentlichkeitsbeteiligung in Verbindung mit der Ausstellung der Wettbe - werbsarbeiten geplant werden. Zu diesem Zeitpunkt sind die Planungsleistun- gen noch nicht bezuschlagt. Der Bezuschlagung geht eine Verhandlungsphase nach Abschluss des Planungswettbewerbs voraus, die im Regelfall 5 bis 7 Mona- te dauert. Im Anschluss daran erfolgt üblicherweise erneut eine Befassung der politischen Gremien der Stadt Köln im Hinblick auf einen Planungsbeschluss. Die Umsetzung des Bauvorhabens erfolgt in zwei Bauabschnitten. Im ersten Bauabschnitt wird die neue 6-fach Sporthalle während des Betriebs der alten 3-fach Sporthalle errichtet. Im zweiten Bauabschnitt wird nach Fertigstellung des Ersatzneubaus die alte Sporthalle abgerissen und mit dem Bau der Außen - sportanlagen begonnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Baugenehmi - gung erst mit dem Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgen kann. Da Planung und Bauleitplanung parallel erfolgen, bestehen nur geringe Ände - rungsrisiken durch die Baugenehmigung. In der Praxis erfolgt daher in solchen Fällen eine Fortschreibung der Planung in Leistungsphase 5 - 7, sodass unmittel- bar nach Vorliegen der Baugenehmigung mit den Baumaßnahmen begonnen werden kann. Der Rahmenterminplan stellt einen Regelfall dar. Eine vertiefte Betrachtung von Terminrisiken ist nicht berücksichtigt. Unter dieser Maßgabe ist mit der In- betriebnahme der Sporthalle in 2031 und der Außensportanlagen in 2032 zu rechnen. Projektkontext klären Projektkontext klären WĂƌŬƐƚĂĚƚ^ƺĚͲdĞŝůƉƌŽũĞŬƚ:ĞĂŶͲ>ƂƌŝŶŐͲ^ƉŽƌƚƉĂƌŬ ZĂŚŵĞŶƚĞƌŵŝŶƉůĂŶ^ƚĂŶĚϬϯ͘ϬϮ͘ϮϬϮϯ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ ϬϭͲϬϯ ϬϰͲϬϲ ϬϳͲϬϵ ϭϬͲϭϮ >ĞŝƐƚƵŶŐƐƉŚĂƐĞϭͲϯ ͲĞĂƌďĞŝƚƵŶŐ ͲďƐƚŝŵŵƵŶŐͬ&ƌĞŝŐĂďĞEƵƚnjĞƌ;ŝŶĐů͘ZWͲWƌƺĨƵŶŐ<ŽƐƚĞŶďĞƌĞĐŚŶƵŶŐͿ ͲƌůĂŶŐƵŶŐWůĂŶƵŶŐƐďĞƐĐŚůƵƐƐ >ĞŝƐƚƵŶŐƐƉŚĂƐĞϰ ͲĞĂƌďĞŝƚƵŶŐ͕ŝŶĐů͘WƌƺĨƵŶŐƵŶĚ&ƌĞŝŐĂďĞEƵƚnjĞƌ ͲƌƚĞŝůƵŶŐĚĞƌĂƵŐĞŶĞŚŵŝŐƵŶŐ >ĞŝƐƚƵŶŐƐƉŚĂƐĞϱ ͲĞĂƌďĞŝƚƵŶŐ Ͳ&ƌĞŝŐĂďĞEƵƚnjĞƌ >ĞŝƐƚƵŶŐƐƉŚĂƐĞϲ;ŶŶĂŚŵĞ'hͲsĞƌŐĂďĞͿ ͲĞĂƌďĞŝƚƵŶŐ Ͳ&ƌĞŝŐĂďĞĚĞƌ&ƵŶŬƚŝŽŶĂůĂƵƐƐĐŚƌĞŝďƵŶŐͬWƌƺĨƵŶŐĚĞƌ<ŽƐƚĞŶ;ŝŶďŝŶĚƵŶŐZW͍Ϳ ͲƌůĂŶŐƵŶŐĂƵďĞƐĐŚůƵƐƐ >ĞŝƐƚƵŶŐƐƉŚĂƐĞϳ ͲĞĂƌďĞŝƚƵŶŐ ͲƵƐĐŚůĂŐƐĞƌƚĞŝůƵŶŐͬĞĂƵĨƚƌĂŐƵŶŐ'h >ĞŝƐƚƵŶŐƐƉŚĂƐĞϴ ͲĞĂƌďĞŝƚƵŶŐ ͲdĞŝůͲďŶĂŚŵĞͬmďĞƌŐĂďĞ,ĂůůĞĂŶEƵƚnjĞƌ ͲZƺĐŬďĂƵĞƐƚĂŶĚƐͲ,ĂůůĞͬǁĞŝƚĞƌĞ&ĞƌƚŝŐƐƚĞůůƵŶŐ^ƉŽƌƚĨůćĐŚĞŶ hͲǁĞŝƚĞƵƐƐĐŚƌĞŝďƵŶŐ;ĞǁĞƌďƵŶŐͿ sĞƌŐĂďĞtĞƚƚďĞǁĞƌďƐŵĂŶĂŐĞŵĞŶƚ ĞǁĞƌďĞƌĂƵƐǁĂŚů sĞƌƐĂŶĚhŶƚĞƌůĂŐĞŶͬ<ŽůůŽƋŝƵŵ ƉůĂŶĞƌŝƐĐŚĞƌtĞƚƚďĞǁĞƌďŶŶĂŚŵĞƵŶƚĞƌsŽƌďĞŚĂůƚ͗tĞƚƚďĞǁĞƌďƐǀĞƌĨĂŚƌĞŶϭƉŚĂƐŝŐ &ƌĞŝŐĂďĞtĞƚƚďĞǁĞƌďƐĞƌŐĞďŶŝƐ;ŝŶďŝŶĚƵŶŐǀŽŶƉŽůŝƚ͘'ƌĞŵŝĞŶĞƌĨŽƌĚĞƌůŝĐŚ͍Ϳ WůĂŶƵŶŐƐďĞƐĐŚůƵƐƐďŝƐ>W,ϯͬǁĞŝƚĞƌĞ'ƵƚĂĐŚƚĞŶͬW^ <ŽƐƚĞŶĞƌŵŝƚƚůƵŶŐͬWƌƺĨƵŶŐĚƵƌĐŚZW͍ ĞďĂƵƵŶŐƐƉůĂŶǀĞƌĨĂŚƌĞŶ͕ϲϭϮϬϮϱ ƌƐƚĞůůĞŶǀŽŶĞĚĂƌĨƐǀĂƌŝĂŶƚĞŶ ƵƐĂƌďĞŝƚĞŶĚĞƌsĂƌŝĂŶƚĞŶŝŶŬů͘ĞǁĞƌƚƵŶŐƐŵĂƚƌŝdž ƌĂƌďĞŝƚĞŶĞŝŶĞƌŶƚƐĐŚĞŝĚƵŶŐƐŐƌƵŶĚůĂŐĞ &ĞƐƚůĞŐƵŶŐ^ĐŚŶŝƚƚƐƚĞůůĞŶǀĞƌůĂƵĨ:>^WͲ/'' ďƐƚŝŵŵƵŶŐͬ&ƌĞŝŐĂďĞĚĞƌnjƵŬƺŶĨƚŝŐĞŶƌƐĐŚůŝĞƐƐƵŶŐĚĞƐdŝĞƌŚĞŝŵƐ ϮϬϮϯ ϮϬϮϰ ϮϬϯϭϮϬϮϱ ǀĞƌŬĞŚƌƐŐƵƚĂĐŚƚĞƌůŝĐŚĞĞŐůĞŝƚƵŶŐ;ƌƐĐŚůŝĞƐƐƵŶŐdŝĞƌŚĞŝŵƺďĞƌ'ĞůćŶĚĞ^͍Ϳ WZK:<dsKZZ/dhE' ϮϬϮϮ ϮϬϯϮϮϬϮϴ ϮϬϮϵ ϮϬϯϬϮϬϮϲ ϮϬϮϳ ŵƂŐůŝĐŚĞŶƚƐĐŚĞŝĚƵŶŐƐŐƌĞŵŝĞŶϮϬϮϯ &ƌĞŝŐĂďĞĞĚĂƌĨƐƉůĂŶƵŶŐͬĞƐĐŚůƵƐƐnjƵƌEW YƵĞůůĞ͗W'W^͕ϲϭͲϬϯ͘Ϭϴ͘Ϯϭ ŶƚƐĐŚĞŝĚƵŶŐƺďĞƌsĞƌĨĂŚƌĞŶƐĂƌƚ ďƐƚŝŵŵƵŶŐŵŝƚϯϬ͕<Et͕ƵƐǁ͘ W>EhE' ƵƐĂƌďĞŝƚĞŶĚĞƌsĂƌŝĂŶƚĞŶĚĞƐƉůĂŶĞƌŝƐĐŚĞŶtĞƚƚďĞǁĞƌďƐ ŝŶŬů͘ĞǁĞƌƚƵŶŐƐŵĂƚƌŝdž ĞĂƌďĞŝƚƵŶŐYsͬWƌĞŝƐŐĞƌŝĐŚƚ sŐsͲsĞƌŚĂŶĚůƵŶŐƐƉŚĂƐĞͬƵƐĐŚůĂŐ ^ĂƚnjƵŶŐƐďĞƐĐŚůƵƐƐ͕ΑϭϬ͕ϭĂƵ' KĨĨĞŶůĂŐĞ͕Αϯ͕ϮĂƵ' ŽƌŐĂŶŝƐĂƚŽƌŝƐĐŚĞsŽƌďĞƌĞŝƚƵŶŐ;ƵƐǁĂŚů͕WƌĞŝƐŐĞƌŝĐŚƚ͕ZĂƵŵ͕ƵƐǁ͘Ϳ dPĞƚĞŝůŝŐƵŶŐ͕Αϰ͕ϮĂƵ' KďũĞŬƚƉůĂŶƵŶŐͬ&ƌĞŝͲ͕^ƉŽƌƚĂŶůĂŐĞŶϮϬϮϴ ĂƵƉŚĂƐĞϮϬϯϮ &ĞƐƚůĞŐƵŶŐWůĂŶŐĞďŝĞƚ:ĞĂŶͲ>ƂƌŝŶŐͲ^ƉŽƌƚƉĂƌŬ ĞĚĂƌĨƐĞƌŵŝƚƚůƵŶŐ EƵƚnjĞƌďĞĚĂƌĨƐƉůĂŶƵŶŐEW ƵƐƐĐŚƌĞŝďƵŶŐtĞƚƚďĞǁĞƌďƐŵĂŶĂŐĞŵĞŶƚ ƌƐƚĞůůĞŶƵƐůŽďƵŶŐƐƚĞdžƚͬďƐƚŝŵŵƵŶŐŵŝƚ&ĂĐŚćŵƚĞƌŶ ĨƌƺŚnjĞŝƚŝŐĞPĨĨĞŶƚůŝĐŚŬĞŝƚƐďĞƚ͘Αϯ͕ϭĂƵ' sŽƌŐĂďĞŶďĞƐĐŚůƵƐƐ ƌƐƚĞůůĞŶǀŽŶ'ƵƚĂĐŚƚĞŶͬhŵǁĞůƚďĞƌŝĐŚƚͬƌĂƌďĞŝƚƵŶŐͲWůĂŶͲŶƚǁƵƌĨ ƵƐƐĐŚƌĞŝďƵŶŐͬsĞƌŐĂďĞWƌŽũĞŬƚƐƚĞƵĞƌƵŶŐ ƌĂƌďĞŝƚĞŶĞŝŶĞƌŶƚƐĐŚĞŝĚƵŶŐƐŐƌƵŶĚůĂŐĞ ŶĂůLJƐĞƵŶĚWƌŝŽƌŝƐŝĞƌƵŶŐĚĞƌĨƺƌĚĂƐYsŵĂƘŐĞďůŝĐŚĞŶĞĚĂƌĨĞ Rahmenterminplan Terminplanung Abb. 3: Rahmenterminplan (Tabelle: Stadt Köln) Rahmenterminplan 10 Städtebaulicher Masterplan Innenstadt Der Städtebauliche Masterplan Innenstadt definiert den Inneren Grüngürtel als einer der drei bedeutendsten Stadträume Kölns, neben dem Rhein und den Köl- ner Ringstraßen. Als Interventionsraum werden im Rahmen vertiefender Unter- suchungen Defizite, aber auch Potentiale, herausgearbeitet, welche in Summe den Bedarf einer Weiterentwicklung des gesamten Raums verdeutlichen. Vor diesem Hintergrund formuliert der Masterplan eine Maßnahme zur Erstellung eines Konzepts „Innerer Grüngürtel Raumsequenzen“, um die jeweiligen Hand- lungsbedarfe einerseits zu konkretisieren und andererseits den einzelnen Pro - jekten den notwendigen stadträumlichen Rahmen zu geben. Aktuelle Projekte im Inneren Grüngürtel Vor dem Hintergrund der Vielzahl an unterschiedlichen, aktuellen Projekten im Bereich des Inneren Grüngürtels wird nunmehr der Bedarf für die Abstimmung einer einheitlichen Herangehensweise deutlich. Durch das Einfügen der ein- zelnen Projekte in den Gesamtkontext soll der Innere Grüngürtel nicht nur in seine vorhandenen Strukturen geschützt werden, sondern durch eine sinnvolle Weiterentwicklung gestärkt werden. Maxime In einem ersten Schritt galt es, sich innerhalb der Stadtverwaltung auf eine ge - meinsame Zielrichtung für die Weiterentwicklung des Inneren Grüngürtels zu verständigen. Unter Beratung der externen Fachexperten der Lenkungsgruppe Städtebaulicher Masterplan Innenstadt haben sich das Stadtplanungsamt, das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung sowie das Amt für Landschaftspfle - ge und Grünflächen auf eine Maxime verständigt, welche die Stärkung des Frei- raums als Ziel der Weiterentwicklung formuliert. Um dieses Ziel zu erreichen, ist einerseits eine integrative Betrachtung der zen- tralen Themen „Stadtraum“, „Vernetzung“ und „Klima“ und andererseits ein angemessenes Qualifizierungsverfahren zur Qualitätssicherung notwendig. Quelle: Präsentation „Städtebaulicher Masterplan Innenstadt - Spielregeln, Stand 01/2022, Zwi - schenergebnis“ (Dezernat VI - Stadtplanungsamt) RMPSL.LA Konzept Stand 3/2022 © RMPSL.LA Großmarkthalle SÜDSTADT ZOLLSTOCK PARKSTADT BAYENTHAL Volksgarten Friedenspark Vorgebirgspark NEUSTADT-SÜD Jean-Löring- Sportpark Bildungslandschaft Park am Eifelwall PLANUNGSBEREICH RADERBERG Südstadion Projektziel ermitteln Abb. 4: Aktuelle Projekte im Inneren Grüngürtel (Abbildung: Stadt Köln) Abb.5: Gesamtplan, Parkstadt Süd, innerer Grüngürtel (Abbildung: RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten) Projekt Parkstadt Süd, Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark 11 Projekt Parkstadt Süd, Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark Projektziel ermitteln Einordnung des Projekts durch den Vorhabenträger Im Zuge der Umsetzung des Gesamtprojektes „Parkstadt Süd“ besteht aus Sicht des Sportamts der Stadt Köln ein Teilbereich aus der Neustrukturierung des Sportparkes am Südstadion. Es handelt sich dabei um eine städtische Flä - che, die zur kooperativen Nutzung zwischen der Stadt, dem Verein S.C. Fortuna Köln, der Kölner Sportstätten GmbH sowie gegebenenfalls der Universität zu Köln dienen soll. Im bestehenden Sportpark ist eine Dreifach-Sporthalle vor - handen, für die erheblicher Sanierungs- und Modernisierungsbedarf besteht. Zudem verfügt die Halle nicht über ausreichend Kapazitäten, um die gestiege - nen Bedarfe zu decken. Durch die Umsetzung des Projektes Parkstadt Süd werden die künftigen Be - wohnerinnen und Bewohner den Nutzungsdruck auf den Sportpark erhöhen. Durch die gestiegenen und weiterhin steigenden Bedarfe sowie Nutzungs - ansprüche an die Sporthalle ist ein Neubau der Halle sowie die Anpassung bzw. Neustrukturierung im Rahmen des städtischen Projektes Parkstadt Süd Anlass für die Planung. Als vorbereitenden Planungsschritt für die Erarbeitung des Bebauungsplanes soll ein Qualifizierungsverfahren für den Sportpark durchgeführt werden. Im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens sollen Lösungen für eine dem Stadt - raum angemessene Sechsfach-Sporthalle, der Anordnung der Sportplätze so - wie der Verzahnung des Sportparkes mit der zukünftigen Erweiterung des In - neren Grüngürtels erarbeitet werden. Als Vorgabe für das durchzuführende Qualifizierungsverfahren benötigt das Stadtplanungsamt der Stadt Köln Angaben ggf. unter Verweis auf bereits er - folgte Stellungnahmen im Rahmen des Kooperativen Verfahren zur Parkstadt Süd unter anderem zu den Belangen des Umwelt- und Landschaftsschutzes, des Verkehrs, zu Bedarfen hinsichtlich Sporteinrichtungen und erforderlichen Kapazitäten, Angaben zu vorgesehenen Planungen im Bereich und Umfeld des Plangebietes, welche die Anforderungen an die städtebauliche Planung bilden. Derzeit ist der zukünftige Standort für die geplante Sechsfach-Sporthalle im Süd-Westen des Plangebietes, angrenzend an das Südstadion vorgesehen. Än- derungen können sich im Rahmen des Qualifizierungsverfahrens ergeben. Der Sportpark Süd soll einer breiten Nutzergruppe unter anderem aus den um- liegenden Stadtteilen Zollstock, Neustadt-Süd, Raderberg, Bayenthal, Sülz so - wie der künftigen Bewohnerschaft der Parkstadt Süd zur Verfügung stehen. Es sollen Angebote sowohl für den Vereins- als auch für den Schulsport aber auch Möglichkeiten für ungeregelten Sport geschaffen werden. Geplant sind derzeit der Neubau einer Sporthalle, sowie mehrerer Spielfelder. Nach derzeitigen Er - kenntnissen ist für einen zukunftsfähigen Betrieb eine Sechsfach-Sporthalle er- forderlich. Ob in der Sporthalle Einrichtungen enthalten sein sollen, die auch für den Betrieb des angrenzenden Südstadions notwendig sind und an den Spielta- gen angemietet werden, wird im weiteren Verfahren geprüft werden. Um den Anforderungen eines 3. Liga-Spielbetriebes zu entsprechen, sind di - verse Nebenräume erforderlich. Die geforderten Räumlichkeiten ergeben sich aus den DFB- sowie Medienrichtlinien. Im weiteren Verfahren ist dazu zu klären, ob Einrichtungen für den 3. Liga Spielbetrieb erforderlich sind. In diesem Falle ist ein entsprechend großes Bauvolumen erforderlich und die Sporthalle vor - Abb. 6: Geltungsbereich Teilbebauungsplan Sportpark Süd (Abbildung: Stadt Köln) zugsweise in direkter Stadionnähe anzusiedeln. Im Weiteren ist für das Projekt Sporthalle sowie die sonstigen Sportflächen ein Qualifizierungsverfahren vor - gesehen. Durch die erforderliche Neuaufstellung eines Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Umsetzung des Vorhabens geschaffen werden. Das Vorhaben trägt zur Schaffung von dringend benötig - ten, zeitgemäßen Sportanlagen in Köln bei. Quelle: Anlage 3 zur frühzeitigen Beteiligung „Erläuterungsbericht zum Teilbebauungsplan, Arbeitstitel Parkstadt Süd - Sportpark Süd in Köln Zollstock, Stand 10/2020“ (Sportamt der Stadt Köln) vor der Nutzerbedarfsplanung 12 Spiel- und Sportwiese Spielfeld 80 x 45 m (88 x 49 m inkl. SiZo) 35,0 Zufahrt Feuerwehr über Fuß- und Radweg Zufahrt Stellwerk Abstandsstreifen Vorhaltung KVB Wegeführung Grüngürtel Fuß- und Radverbindung 3x Spielfeld 105 x 68 m (113 x 72 m inkl. SiZo), DFB Standard- spielfeldgröße Sportpark Süd Gesamtfläche: 52.000m² Sporthalle 96 x 60 m 7000m² BGF zzgl. Parkdeck und 1200m² Fläche Betriebshof Parken Tierheim (Anzahl Stellplätze nach Baugenehmigung bzw. gem. Mitarbeiter-/ Besucherschlüssel zu ermitteln) PKW-Erschließung Sportpark / Sporthalle / FW und Parken Tierheim Baumreihe zu entfernen mögliche Busstellplätze (Fanbusse Gäste) (Anzahl / Fläche NN; konkrete Angabe KSS benötigt) öffentliche Fuß- und Radverbindung Richtung Grüngürtel (24h zugänglich) Zufahrt / Fläche FW (gem. anzupassendem Brandschutzkonzept Zufahrt Parken Tierheim (durch versenkbare Poller o. ä. geregelt) öffentliche Fuß- und Radverbindung Richtung Grüngürtel (24h zugänglich) mögliche Anordnung Kleinspielfelder (vorzugsweise öffentlich zugänglich / außerhalb der Einfriedung des Sportparks) Planungsbereich Innerer Grüngürtel Jugendsport im Park ( Padel, Parcours, etc. Kleinspielfeld 20 x 40 m (22 x 44 m inkl. SiZo) Planungsbereich Innerer Grüngürtel (Stand Mai 2020) Planungsbereich Innerer Grüngürtel (Stand Kooperatives Verfahren) optionales Spielfeld 105 x 68 m (113 x 72 m inkl. SiZo), DFB Standard- spielfeldgröße 106,0 87,0 121,0 Planskizze 1:2000 Sportpark Süd - Geltungsbereich zwischen Amt 67 und Amt 52 abgestimmte Variante Stand 27.04.2021, RMPSL.LA Planskizze Sportpark Süd - Geltungsbereich Im Zuge der Konkretisierung der Planung für die Parkstadt Süd im Teilabschnitt westlich der Vorgebirgsstraße erfolgte eine erste Planskizze des Büros RMP Stephan Lenzen Landschaftarchitekten für die Bedarfe der Neuordnung des Sportparks. Im ersten Schritt erfolgte eine detaillierte Analyse dieser Planungsgrundlage im hinblick auf die Konkretisierung der Projektzieke. Folgende Problempunkte und Fragestellungen wurden identifiziert: 1. Platzbedarf für die Außensportflächen: Der Nachweis von mindestens 3 großen Spielfeldern bedarf einer Tiefe des Jean-Löring-Sportpark-Grund - stücks, die eine Breite des Inneren Grüngürtels, wie zunächst im prämier - ten Konzept von RMP - Stephan Lenzen geplant, nicht umsetzbar erscheinen lässt. Die Planskizze berücksichtigt zudem noch nicht die erforderlichen Mindestabstände zwischen den Sportfeldern für die Anfahrbarkeit der Be - leuchtungsmasten, sodass der erforderliche Flächenbedarf sogar noch grö- ßer ist, als dargestellt. 2. Die dargestellte Wegeverbindung entlang der Grundstücksgrenze zwi - schen Südstadion und Sportpark kollidiert, sofern es sich um eine öffentli - che Verbindung handelt, mit den 3. Liga-Anforderungen an Südstadion und Jean-Löring-Sportpark sowie ggfs. mit den Sicherheitsanforderungen des Spielbetriebs. 3. Anforderungen des Brandschutzkonzeptes, das der Nutzung des Südsta - dions zugrunde liegt, sind noch nicht berücksichtigt. Die dargestellten Kleinspielfelder können, wie angeordnet, nur als befahrbare Multifunkti - onsfläche realisiert werden. 4. Der Erhalt des Vereinsheims des S. C. Fortuna kollidiert mit den notwendi - gen Erschließungsflächen für die Außensportanlagen. 5. Die Topografie des Geländes mit einer Höhendifferenz von ca. 6 m ist in der Planskizze nicht berücksichtigt. 6. Die Fragestellung der verkehrlichen Erschließung und des ruhenden Ver - kehrs lösen einen Flächenbedarf aus, der noch nicht einbezogen wurde. 7. Die Planskizze umfasst keinen Nutzungsbaustein Betriebshof und damit auch keine Rangier- und Stellflächen für den täglichen Bauhofbetrieb. 8. Das Planungskonzept in der Planskizze erweckt den Eindruck, dass die Neu- ordnung des Jean-Löring-Sportparks ohne eine Mitbetrachtung der Straße Am Vorgebirgstor erfolgen kann. Die städtebaulichen Missstände dieses Relikts der Autogerechten Stadt, ebenso wie die Anbindung von Sportpark und Südstadion an Zollstock bilden somit offene Fragen. Projekt Parkstadt Süd, Neukonzipierung Jean-Löring-Sportpark Projektziel ermitteln Abb. 7: Planskizze Sportpark Süd (RMP Stephan Lenzen Landschaftsarchitekten) 13 Bedarfsanmeldung und Flächenbedarf der Beteiligten Nachfolgende Angaben bilden den Ausgangspunkt für die bisherige Nutzbe - darfsplanung und die Flächenmoderation mit den unterschiedlichen Akteuren. Die genannten Angaben zum Funktionsprogramm bilden zugleich die politi - sche Beschlusslage ab. Folgende überschlägige Bedarfe sollten in die detail - lierte Nutzerbedarfsermittlung/Machbarkeitsprüfung einbezogen und geprüft werden: Bezirkssportanlage Schulsport: • Aktuelle Anfrage vom Schulamt nach weiteren Nutzungskapazitäten Mo– Fr 8–16 Uhr Vereinssport: • Aktuelle Anfrage von Vereinen nach weiteren Nutzungskapazitäten Mo–Fr 16–22 Uhr Sportentwicklung: Angebot für individuellen, selbstorganisierten, ungeregelten Sport Halle: • multifunktionale Räume zur freien Anmietung für diverse Angebote wie: Seniorensport, Joga, Hip Hop, Sportangebote für behinderte Kinder, Ge - sundheitssport etc. • Spielflächen im Außenbereich, z. B: Beachvolleyball 14 x 22 m: 300 m 2, Streetbasketball 16 x 16 m: 300 m2 • überdachte, frei zugängliche, multifunktionale Spielfläche: 300 m2 Betriebshof: • ca. 1.200 m2 • Räumlichkeiten Pflegekolonne Unterstellfläche / Lager • Eventuell Wohnhaus Platzwart zur Sicherung der Anlage Politischer Auftrag: • Deckung des zukünftigen Sportbedarfs für das Quartier „Parkstadt-Süd“ • Auszug Beschlussprotokoll StEA, 05.12.2019: - (...) es soll deutlich mehr Sporthallenfläche realisiert werden, als in der bestehenden Dreifach-Sporthalle, denkbar ist auch eine Verdoppelung der Fläche; - (...) zwingend das Ziel zu verfolgen, einen weiteren vollwertigen Sport- platz - als bisher auf diesem Gelände existierend - zu realisieren... S� C� Fortuna Köln e� V� Halle: • Sanierung/Neubau einer Dreifeld-Sporthalle Außenflächen: • 3 Spielfelder 109 m x 70 m, Kunststoffrasen • 1 Spielfeld 109 m x 70 m, Rasen Voruntersuchung der Stadt Köln Projektziel ermitteln Abb. 8: Flächenbedarf gesamt (Tabelle: Stadt Köln) Abb. 9: Darstellung der Beteiligung Sportamt zu „Frühzeitige Beteiligung der Behörden und TöB nach § 4(1) BauGB“ (Abbildung: Stadt Köln) Kölner Sportstätten GmbH (Bedarf Spielbetrieb „Regionalliga“, generell: An - forderung 3. Liga Lizenz für Südstadion) Indoor: • Räumlichkeiten mit geschütztem Zugang zum Spielfeld: - 2 Umkleiden, inkl. Dusch- und WC-Anlage - 1 Schiedsrichterraum, inkl. Dusch- und WC-Anlage - Raum für den Ord- nungsdienst • Nach Absprache können ggfs. entfallen: - Raum für den Sanitäts- und Rettungsdienst - Raum für die Polizei Outdoor: • Aufstellflächen und Rettungswege gemäß Brandschutzkonzept Fläche in Summe: ca. 3.000 m2 Quelle: Präsentation „Teilprojekt der Parkstadt Süd, Bezirkssportanlage „Jean-Löring-Sportpark - Bedarfsanmeldungen“ , Stand 08.02.2021“ (52 - Sportamt) 14 Festlegung der Abgrenzung des Plangebiets Grundlage und Bezugsgrundstück der Nutzerbedarfsermittlung ist die Abgren- zung des Jean-Löring-Sportparks gemäß den Unterlagen des Amtes für Vermes- sung und Kataster. Nach Westen, zum Südstadion hin grenzt das Grundstück an die Osttribüne. An Tor 2 befindet sich das Tickethäuschen auf dem Grundstück des Jean-Lö - ring-Sportparks. Ab dem Marathontor bildet die bestehende Sporthalle die Grenze des Bestandsgrundstücks. Nach Norden bildet der Klaus-Ulonska-Weg die Grundstücksgrenze. In der Kon- sequenz liegt der Eingangsbereich zum Südstadion an Tor 4 auf dem Grund - stück des Jean-Löring-Sportparks. Außerhalb der heutigen Nordeinfriedung der Sportanlange befindet sich zudem die Stellplatzanlage innerhalb des Planungs- bereichs. Am Vorgebirgsglacisweg liegt die Grundstücksgrenze am Rand der Fahrbahn. Die hier angeordneten Stellplätze, ebenso wie die Baumreihe an der Böschung liegen auf dem Bezugsgrundstück. Nach Osten und Süden entspricht die Grundstücksgrenze der Grenze des Geh - wegs, das begleitende Abstandsgrün und die Böschungen liegen auf dem Be - zugsgrundstück. PAut PAut PAut PAut M M M PAut M M Bank Bank Bank A PAut PAut PAut Rinne Rinne Asph. Pfl. Asph. 48.14 46.88 Rinne Rinne Rinne 46.79 46.85 Rinne Rinne Rinne Rinne 0.1/2 0.1/2 46.51 45.50 Rinne Rinne Rinne 48.21 48.22 48.20 48.22 0.3/4 48.37 48.56 48.62 48.50 0.2/4 0.2/4 48.43 48.37 48.29 48.4548.40 48.50 48.56 47.96 51.13 50.95 45.95 0.2/3 45.71 45.78 48.11 45.57 45.49 45.49 48.50 0.3/10 48.07 0.3/6 46.07 46.07 45.95 Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Rinne Rinne Rinne Schuhputzbrunnen Trainerbank Trainerbank Rinne Rinne Rinne Rinne Ascheplatz Pl. Pl. Pl. Pl. Kunstrasenplatz 50.95 50.99 Beton Pfl. Pfl. Pfl. Pl. Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Rasenplatz Rinne Pfl. 0.25/6 0.2/4 48.09 48.02 48.22 48.16 48.20 46.94 47.40 47.38 47.32 47.40 48.34 47.27 0.3/5 47.63 47.44 47.68 46.80 2*0.3/5 Pfl. Pfl. 46.57 48.59 47.40 45.88 0.1/2 0.1/2 47.30 45.89 45.95 45.88 0.1/2 46.47 46.43 45.66 Pfl. 0.7/10 45.79 45.65 45.82 44.77 44.26 44.84 50.79 48.34 48.56 46.82 46.89 46.41 46.38 46.48 46.57 46.46 46.37 46.38 46.44 46.47 48,84 48,63 50,32 50,37 50,29 50,29 50,34 50,34 50,30 50,2950,35 50.43 50.25 50.23 48.25 48.25 48.23 48.27 48.24 48.11 48.33 48.24 48.48 48.00 0.15/2 47.94 48.05 47.57 47.59 Pfl. Gehweg Weg Asph. Pfl. 50.38 0.1/2 45.70 49.50 48.46 48.33 48.34 48.42 49.46 48.38 47.0146.90 46.94 46.97 46.50 46.63 3*0.1/2 47.02 46.21 50.69 50.52 50.24 50.43 50.48 50.24 50.44 50.6650.55 50.49 50.3450.3850.49 50.30 50.57 50.40 50.52 47.34 47.15 47.29 47.50 45.62 I F 48.17 46.44 48.46 0.1/2 46.4446.39 46.36 46.45 46.43 46.44 46.37 46.41 46.88 46.84 48.18 0.3/4 0.3/4 0.2/4 0.3/448.13 48.11 48.12 Pfl. 45.49 Container 45.60 45.60 45.85 45.8345.87 45.78 0.2/3 0.2/3 0.2/3 45.72 45.73 48.28 46.20 44.17 46.42 47.71 47.64 0.15/2 47.79 47.77 0.15/2 47.46 46.83 46.84 2*0.4/14 0.1/3 48.14 44.32 48.13 48.18 43.77 Am Vorgebirgstor 43.48 44.55 46.24 0.3/4 46.03 45.95 45.96 0.2/3 47.59 43.73 0.8/20 43.03 0.2/3 46.63 46.43 46.76 43.42 44.47 0.5/7 48.13 48.12 48.16 48.12 48.14 48.13 48.14 48.13 48.17 48.10 48.14 48.09 46.78 45.76 45.79 48.06 48.03 48.09 0.2/3 0.1/1 0.45/5 0.5/6 0.6/6 0.25/3 0.5/4 0.3/4 4x0.3/8 0.4/6 48.36 48.13 47.97 47.86 47.68 47.45 47.34 46.92 46.41 46.36 46.43 46.46 46.42 46.36 46.36 46.41 47.68 4*0.3/10 0.3/6 0.4/6 43.89 46.43 45.78 46.68 46.73 48.23 0.2/3 45.85 45.74 45.70 45.56 0.2/3 45.86 45.73 45.79 45.71 45.6445.57 46.47 0.1/2 0.1/2 0.25/6 45.55 45.85 45.8445.72 45.69 45.54 50.8250.86 51.11 47.66 46.55 47.68 45.58 51.07 51.00 50.94 1.0/12 48.1648.1248.17 48.19 48.19 48.18 48.19 48.19 48.1648.16 48.14 48.16 48.23 48.31 48.33 48.33 48.22 48.16 48.13 48.16 48.22 48.31 48.34 49.49 50.23 50.40 50.39 50.24 50.04 50.06 49.12 48.33 48.34 46.80 51.00 47.55 47.5447.57 47.4047.43 47.52 48.34 48.22 50.26 50.32 50.55 50.54 51.20 51.29 51.31 51.45 51.09 51.02 51.01 50.84 50.55 50.57 46.31 46.2246.34 46.14 46.07 46.19 46.30 46.38 46.33 46.86 47.52 46.84 46.51 46.78 46.96 46.40 46.35 0.1/2 0.15/2 45.74 46.87 45.95 46.20 45.82 51.12 46.02 46.09 46.13 45.76 45.87 45.94 0.15/2 45.69 0.15/4 46.48 45.8545.90 45.88 45.87 45.86 0.4/8 47.54 47.66 0.8/12 47.64 45.65 0.15/2 0.15/2 45.86 48.09 0.3/5 48.42 48.52 51.46 48.16 45.67 45.72 45.52 45.74 45.84 45.89 45.6845.81 45.96 45.98 48.24 46.79 46.65 45.51 45.50 45.51 45.49 48.12 47.43 47.38 47.21 46.49 46.56 47.24 47.55 47.78 48.1548.1248.16 48.22 48.30 48.38 48.30 48.24 48.16 48.13 0.3/7 48.13 48.16 I S I F Ga I S II P I P I P II FI F II F I F I F I F I F I F 50.3150.30 48.06 48.29 I F II F Sporthalle Sporthalle III F IV F IV F IV F 7 9 11-13 15 ab 1.OG 48.17 2*0.2/3 0.25/4 48.12 48.11 48.28 48.15 48.20 48.3748.37 48.2048.3548.36 47.52 48.24 48.09 2x0.3/5 0.25/5 48.30 48.37 45.75 45.81 48.31 48.23 48.16 48.12 48.16 48.23 48.40 48.27 45.78 45.59 Asph. Pfl. 48.2148.1748.12 48.17 48.17 48.17 48.18 48.16 48.17 48.16 48.2448.0748.08 48.1348.27 50,27 46,75 46,98 46,90 50,56 48.40 0.2/3 0.1/4 45.86 48.15 48.16 48.13 0.2/2 48.0448.0948.07 48.17 46.02 46.12 46.34 46.2446.27 46.22 0.3/4 0.3/4 46.14 48.12 0.4/12 48.09 48.10 0.15/3 48.30 48.29 Pfl. 51.13 51.2151.1251.06 45.82 51.03 Pfl. Asph. Pfl. Radweg Gehweg Pfl. Pl. Asph. RGS Pfl. Pfl. Tor 2 Asph. I F Trafo Gehweg Radweg Radweg Radweg Gehweg Gehweg Gehweg Radweg Gehweg Radweg Gehweg Radweg P-Rohr 51,20 50,31 50,30 50,30 51,19 50,27 50,30 50.23 50.21 50.40 50.34 Gehweg 0.6/10 51.24 45.80 45.67 45.70 45.83 45.77 Radweg Gehweg Gehweg Radweg Radweg Radweg Radweg Gehweg Gehweg Pl. Pfl. Pfl. Pl. 45.82 0.8/16 45.39 44.87 44.08 46.05 46.07 45.88 46.02 45.94 Asph. Asph. Pfl. Pfl. Beton Pfl. Pfl. Pfl. 48.51 48.11 48.10 48.18 48.18 48.18 47.80 4*0.3/12 0.15/2 48.16 48.17 0.15/2 47.68 48.30 48.16 Rampe 50.65 0.6/9 0.3/5 0.3/6 Drängelgitter Pfl. Beton Rinne Rinne Rinne Rinne Rinne Pfl. Pfl. Pfl. Kies Pfl.Pfl. Rinne Rinne Rinne Kiosk Rinne Rinne Pfl. Pfl. Rinne 48.46 48.23 48.18 48.18 48.15 48.18 48.18 51.10 45.97 51.03 45.84 51.22 0.4/7 0.1/2 0.8/10 47.51 Rinne Pfl. Pfl. Rinne Rinne Rinne Rinne Tartan Pfl. Tartan 48.16 48.16 48.26 48.18 48.20 48.55 48.67 48.54 48.46 48.36 48.24 48.23 46.39 46.41 46.41 46.40 46.36 46.38 46.37 46.36 46.36 46.37 Schranke Sprechanlage Rinne Asph. Öltankschacht Pl. Rinne Pfl. Schotter Rinne Rinne Rinne Schotter Schotter Schotter Schotter Pfl. Pfl. Pfl. Pfl. Asph. LS 48.14 50,38 0.65/10 45.30 45.52 45.66 45.52 45.59 45.67 45.61 45.70 45.5745.55 45.66 45.56 45.67 45.65 0.3/5 45.44 45.46 48.32 0.2/4 48.28 48.28 45.43 0.15/3 45.56 45.46 45.48 45.72 45.72 48.19 50,24 50,24 50,24 48.32 48.46 0.3/5 47.4949.47 49.54 49.57 49.56 49.51 49.36 49.36 49.40 49.40 49.0349.24 49.34 49.16 49.12 49.26 49.21 49.27 49.38 48.93 48.65 48.83 0.2/4 48.85 48.77 48.99 48.71 49.87 49.88 50.01 49.91 46.38 48,67 50,2750,33 48,64 48,9250,00 49,34 48.20 48.13 48.09 48.20 45.85 45.94 45.97 46.13 51.30 50.65 0.2/3 47.57 47.64 47.53 47.44 47.47 0.3/6 45.76 0.25/6 45.62 46.48 0.3/6 45.44 45.49 45.60 45.46 46.46 0.1/2 45.54 45.42 48.34 48.32 48.14 48.01 47.84 48.16 48.21 48.13 48.32 48.30 48.18 48.16 48.2648.2648.20 48.1348.1648.20 48.18 48.32 48.14 48.16 50,35 50,31 45.91 50.76 50,25 47.34 0.8/10 1.2/14 47.22 0.3/4 0.3/5 0.3/5 0.3/5 0.3/5 0.3/5 0.3/5 0.3/5 0.3/5 0.3/5 0.3/5 48.14 46.81 46.89 46.42 46.36 46.36 46.36 46.35 50,23 50,29 50,35 50,35 50,29 50,22 50,26 50,34 50,40 50,40 50,31 50,22 50,21 50,36 48,30 49,21 50,00 50,19 0.6/12 0.8/12 0.55/8 0.65/10 0.65/10 0.55/8 46.33 48,18 49,76 49,77 50,30 50,35 49,32 48,35 48,36 46.4346.39 46.47 46.5146.4346.38 46.37 49,63 50,36 50,2950,29 0.1/2 45.82 45.88 48.07 46.45 49,00 0.1/2 45.78 46.11 48.14 50.44 50.86 50.83 50.77 50.73 50.72 0.4/8 45.83 48.19 50.63 50.50 50.61 50.68 50.91 51.00 0.25/5 50.53 45.98 50.48 50.5850.60 50.65 48.24 48.30 48.26 48.32 48.4848.39 46.70 48.34 47.64 50.44 50.35 50.20 50.36 48.07 48.17 48.13 48.13 48.14 48.13 48.13 48.14 48.17 47.16 48.23 48.13 48.12 48.13 48.13 46.47 46.38 46.4246.8946.81 0.2/4 50.6650.69 50.8250.89 50.3550.46 0.25/4 49.66 49.72 48.29 48.28 47.79 48.00 51.10 47.50 51.2951.19 47.64 49.69 50.06 0.2/4 49.46 49.44 49.58 48.15 0.2/4 51.23 51.33 48.76 48.85 49.57 49.44 0.2/4 0.2/4 49.33 0.2/2 48.28 49.25 49.24 49.36 0.2/4 49.03 49.08 49.17 49.30 48.98 49.10 49.22 49.14 49.17 48.64 48.77 48.88 48.76 48.82 48.73 46.82 46.94 46.79 46.67 46.79 48.57 0.2/4 48.83 48.78 48.96 46.4246.54 48.55 48.41 48.2248.34 48.42 48.30 48.44 0.15/3 45.63 45.76 45.67 0.2/4 0.3/5 0.15/2 48.02 48.32 0.3/6 48.15 47.8347.86 48.08 0.2/4 0.2/4 50.03 0.1/3 0.2/4 50.11 49.84 49.94 50.06 49.94 50.00 50.10 50.12 49.99 50.1249.99 50.10 50.0050.02 49.94 49.84 49.87 49.84 49.96 48.31 48.21 48.15 48.11 48.13 48.16 48.21 48.20 48.19 48.19 48.2048.22 48.1648.10 48.10 48.34 48.28 48.19 48.15 48.19 48.26 49.68 49.80 0.1/2 49.73 0.2/4 49.60 49.85 49.86 49.51 49.63 50.14 50.17 50.30 0.15/2 50.26 50.05 49.74 49.81 49.99 49.91 49.84 49.78 49.95 49.98 49.98 50.1050.23 50.07 50.18 50.21 50.25 49.59 49.86 48.15 48.19 48.30 48.17 48.13 48.15 48.23 49.31 49.28 48.17 48.16 48.17 48.18 48.19 48.17 46.07 46.26 51.25 0.15/2 45.78 51.07 50.84 45.74 45.85 45.86 47.37 0.25/4 47.55 46.65 50.97 50.71 50.84 48.14 48.34 48.45 48.57 48.64 48.50 48.44 48.30 0.2/4 0.2/4 50.8650.77 50.8750.8450.8250.70 50.84 50.9151.04 0.2/4 50.51 50.62 50.62 50.71 50.22 50.34 50.5150.49 50.4450.42 50.43 50.49 50.52 50.64 50.51 47.22 50.62 50.62 50.65 50.73 50.56 51.03 50.89 51.01 51.03 51.06 51.13 51.16 50.89 50.9250.89 51.38 51.22 51.19 45.67 45.69 45.68 45.75 45.71 45.47 45.32 45.76 0.3/3 48.27 47.71 51.17 48.47 48.58 48.61 48.50 48.38 48.28 48.15 48.35 48.45 48.57 48.65 48.55 48.43 48.27 48.16 48.22 48.32 48.54 48.64 48.54 48.40 46,95 46,94 46,67 46,71 47,14 47,16 48,18 47.82 47.69 48.21 47.42 47.53 OK.50,51 OK.50,51 48.20 0.2/3 0.4/6 0.2/2 48.22 48.21 48.2048.12 48.24 48.18 48.28 48.26 48.18 48.16 48.18 48.39 48.16 48.14 45.66 0.5/100.5/10 0.15/4 49.94 49.91 49.92 49.73 49.66 50.12 50.06 50.98 50.24 50.3750.26 50.70 50.75 51.24 51.12 45.71 45.77 0.3/6 Vorge birg sstraß e I FD Container I FD Toiletten I FD Imbiss I FD 1562 1698 1566 1559 157/1 896 343 955 954 1561 1294 1693 1613 WT T. W T W T W T W T WT T. T. T. T. WT T. WT T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. T. WT WT WT W T T. T. T. WT Bauvorhaben MaßstabProjekt-Nr. Index Plan-Nr. Datum gez. Gezeichnet Zeichnung Auftraggeber Parkstadt Süd Plangebiet Jean-Löring-Sportpark Die Oberbürgermeisterin Sportamt Stadt Köln Olympiaweg 7 50933 Köln 1:1000K-0252-2015 01 23.06.2022 Wa 52-2015-K-02 Plangebiet_Jean-Löhring-Sportpark_220623 01 Grenzverlauf Realisierungteil Wettbewerb 28.04.2023 Re Legende Grenzverlauf Realisierungsteil Wettbewerb JLSP Projektziel ermitteln Abb. 10: Abgestimmte Abgrenzung des Jean-Löring-Sportparks (Abbildung: Stadt Köln) Voruntersuchung der Stadt Köln 15 Bedarfsanforderungen der beteiligten Akteure Information erfassen und auswertenInformation erfassen und auswerten OrganisationsanalyseOrganisationsanalyse Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei (Spielbetrieb Südstadion) Mit der Bestandsgarantie für das Südstadion geht auch die Notwendigkeit ein - her, dass Polizei- und Rettungsdispositive wie bisher umgesetzt werden können. Der für die Bemessung der dafür notwendigen Bewegungs- und Rettungsflä - chen maßgebliche Fall sind Risikospiele. Die Sicherstellung der entsprechenden Anforderungen sind Voraussetzung für die längerfristige Durchführung von Profi-Fußballspielen im Südstadion. Im Ergebnis ergeben sich daraus folgende Anforderungen: 1. Mindestbreite des Vorgebirgsglaciswegs zwischen Vorgebirgsstraße und Höninger Weg: = 4,5 m. Bei Spielen mit Polizeiaufgebot ebenso bei ei - nem Unfallgeschehen im Stadion wird dieser von Süd nach Nord befahren. Gleichzeitig muss Kreuzen bzw. Überholen möglich sein z. B. wenn bei ei - nem Unfallgeschehen längs der Straße Rettungswagen stehen. Der Vorge- birgsglacisweg ist zudem als FW-Zufahrt zum Stadion (Marathontor) und zur Sporthalle unverzichtbar. 2. Risikospiele werden von der Polizei mit 10-16 Fahrzeugen (Sprinter) einer Hundertschaft begleitet. Hierfür sind im Bereich des Gästezugangs (Tor 1) bis max. 10 Stellplätze für Sprinterfahrzeuge anzuordnen. 3. Auch im Bereich von Tor 2 und Tor 3 an der Straße Am Vorgebirgstor sind bis zu 10 Sprinter-Stellplätze vorzusehen. Diese sind in das städtebauliche Konzept für die Neuordnung des Straßenraums zu integrieren. 4. Eine Anordnung sollte jeweils deeskalierend erfolgen, d.h. nicht in unmit - telbarer Nachbarschaft zum Eingang, sondern in Sichtweite. 5. Die Rangierfläche des Betriebshofs wird der Polizei bei Risikospielen für die Einsatzleitung und als Bereitschaftsbereich für das Gefangenenfahrzeug zur Verfügung gestellt. Angestrebt wird für den Betriebshof ein eingefrie - deter Bereich. 6. Gästefans werden im Risikofall strikt von den Heimfans getrennt. Gästefans erreichen das Stadion über den Vorgebirgsglacisweg vom Höninger Weg und von der Vorgebirgsstraße. Nach dem Spiel werden die Gästefans bei Risikospielen im Regelfall von Tor 1 über die Rettungswegverbindung zum Höninger Weg und weiter zu den ÖPNV-Haltestellen bzw. zum Hauptbahn- hof eskortiert. Auch hierfür ist eine Wegbreite von mindestens 4,5m vor - teilhaft. Heimfans verlassen das Stadion ohne Einschränkungen. 7. Die Mannschafts-/Fanbusse der Gäste können nicht über den Vorgebirgs - glacisweg zum oder vom Höninger Weg geleitet werden, sofern es sich bei einem der Busse um einen sogenannten Doppeldeckerbus (o.ä.) handelt. Aufgrund der vorhandenen Hochspannungsleitungen der KVB am Hönin - ger Weg wäre eine Durchfahrt nicht möglich. Ferner sollten die Mannschafts-/Fanbusse der Gäste nicht von oder zur Stra- ße „Am Vorgebirgstor“ geleitet werden, da sich dort (Tor 2 und Tor 3) vor, während sowie nach der Spielphase Heimfans und Störer aufhalten könn - ten, die unmittelbar auf einen der o. a. Busse zugreifen oder zumindest den Verkehr beeinträchtigen könnten. 8. Um eine straßenbegleitende zusätzliche Fläche für längsparkende Polizei - fahrzeuge der Hundertschaft bei Risikospielen zu verhindern, würde die Po- lizei mit ihren Sprintern den (Anliefer-)Parkplatz am Tierheim nutzen. FW und Polizei unterstützen die Arbeitshypothese, dass die Zufahrt zum Tierheim über den Vorgebirgsglacisweg nur für Notfall und Anlieferung zu- gelassen wird. Für Besucher*innen und Mitarbeiter*innen-Parken des Tier- heims werden in der Stellplatzanlage des JLSP die entsprechenden notwen- digen Stellplätze in den Stellplatznachweis aufgenommen. Die Planung für den IGG kann somit die Fläche des heutigen Parkplatzes im Hinblick auf Anlieferung (LKWs) sowie als Warteraum für bis zu 10 Sprinter- fahrzeuge der Polizei bei Risikospielen (4-8 mal/Jahr) neu ordnen/konzipie- ren. 9. Die Feuerwehr weist auf den Abstimmungsbedarf mit dem Brandschutz- und Evakuierungskonzept für das Tierheim hin. Über ein solches Konzept besteht keine Kenntnis. Die Feuerwehr empfiehlt, ein solches bis in Q2/2023 vorzulegen, so dass dieses in die geplante Ausschreibung eines Planungs - wettbewerbs als Arbeitsunterlage für einen erweiterten städtebaulichen Betrachtungsbereich miteinbezogen werden kann. 10. Polizei und Feuerwehr weisen darauf hin, dass die Vorflächen an Tor 2 und Tor 3 derzeit nicht ausreichend groß dimensioniert sind. Die städtebauliche Neuordnung der öffentlichen Verkehrsflächen/des öffentlichen Raums Am Vorgebirgstor soll hier ausreichend große Vorflächen vor beiden Toren der Heimfans sicherstellen. Für jedes Tor ist von einem Warteraum für mind. 500 Personen auszugehen. 11. Für die Anreise der Profimannschaft ist im Bereich der Sporthalle Am Vor - gebirgstor eine Vorfahrt für 2 Reisebusse vorzusehen. Dies entspricht einer Haltebucht von 25 m Länge. Die Haltbucht kann auch für 1. Hilfe/Rettungs- dienst-Fahrzeuge oder als Kurzzeitstellplätze für Behindertentransporte (Behindertensport in der Sporthalle) genutzt werden. Für Anreise der Gästemannschaft ist eine Bushaltemöglichkeit in einem ein- gefriedeten Bereich erforderlich. Auch hierfür bietet sich der Rangierhof des Betriebshofs an. Von hier aus sollte die Sporthalle auf kurzem Weg über die dann geschlossene Außensportanlagen oder die Tiefgarage/Stellplatzanla- ge erreicht werden können. Alternativ nutzt der Gästebus die Feuerwehr - zufahrt zur Sporthalle von Nordosten auf dem eingefriedeten Areal der Be- zirkssportanlage (Evtl. Aufstellung auf dem für die Rettung vorgesehenen Kleinspielfeld.) Schadensereignis im Stadion • Die Entfluchtung des Stadions ist so dimensioniert, dass je Block à 2.500 Zuschauer*innen zwei Ausgänge mit einer Lauflänge von max. 60 m er - reicht werden, Die beiden Treppenausgänge neben dem Marathontor sind daher nicht veränderbar. • Bei Zusammenführen von Fluchtwegen addieren sich die erforderlichen Fluchtwegbreiten. Vor den Treppenausgängen darf der Fluchtweg eine Breite, die mindestens der Breite der Fluchttreppen entspricht, nicht un - terschreiten. Zu einer Entfluchtung des Stadions über das Gelände des JLSP gibt es keine Alternative. Die Einrichtung eines Sammelplatzes auf dem JLSP ist nicht erforderlich. • Um den IGG im Fall eines größeren Schadensereignisses im Stadion nicht durch Rettungs- und FW-Fahrzeuge sowie Polizeifahrzeuge zu belasten (Im Alarmfall wird im Regelfall ein ganzer Löschzug mit 5 BS-Fahrzeugen + Ret- tungswagen anrücken) prüft das Sportamt, ein Kleinspielfeld als Hartplatz oder-mit Kunststoffbelag als Aufstellfläche für die FW- und Rettungsfahr - zeuge vorzusehen. Die Zufahrt erfolgt abhängig vom zukünftigen Niveau der Außensportanlagen, voraussichtlich im Umfeld von Tor 1. Brandfall in der Sporthalle • Max. Lauflänge 50 m ab der Aufstellfläche der Feuerwehr, keine Feuerwehr- umfahrt erforderlich, wenn der Löschangriff und RTW-Zu- und Abfahrt von beiden Seiten möglich ist und die max. Lauflänge nicht überschritten wird. • Mind. 1 Löschzug wird je von Süden und von Norden anrücken und abrü - cken können, daher: Einbahnstraßenregelung Vorgebirgsglacisweg auf der Nordseite des Sportparks ist positiv (Wenden schwierig wegen Schleppkur- ve), MInd. Durchfahrtbreite 3,5 m Breite, besser 4,5 m (verkehrliche Begeg- nungen möglich). Der bestehende Weg in der Nordkurve des Stadions ist hierfür zu schmal und müsste verbreitert werden • Für die Feuerwehrzufahrt zur Halle vom Vorgebirgsglacisweg aus ist die Wende- und Ausfahrtssituation zu klären • Kein Anleitern an Sporthalle notwendig, 2.baulicher Rettungsweg durch - gehend berücksichtigen 16 Information erfassen und auswerten Kölner Sportstätten GmbH (Stadionbetrieb) • Heim- und Gästegarderobe, sowie Schiedsrichterumkleiden sollten sich im Nahbereich des Marathontors befinden. Der Zugang zum Stadion soll im ge- schützten Bereich ohne Querung einer öffentlichen Verkehrsfläche erfolgen. • Die Garderoben für den Spielbetrieb sind so zu konzipieren, dass auch Spie - le mit 2 Fremdmannschaften stattfinden können. Die Garderobe des S. C. Fortuna steht anderen Mannschaften nicht zur Verfügung. • Im Stadion finden auch Football-Spiele statt. Auch Leichtathletikveranstal - tungen können im Stadion durchgeführt werden. • Das Kassenhaus an Tor 2 liegt auf dem Grundstück des JLSP . Aus der Sicht der KSS ist es wünschenswert, das Kassenhaus in die Sporthalle zu integrie - ren, wenn diese in der Südwest-Ecke des Grundstücks des JLSP eine Adresse/ einen Zugang Am Vorgebirgstor erhält. Die Entzerrung von Kassenhaus und Tor zum Stadion wird von der Polizei auch aus einsatztaktischen Gründen be- fürwortet. Das Sportamt sagt die Prüfung zu. • An Tor 1 sollten die Vereinzelungsanlagen berücksichtigt und in den Plänen dargestellt werden. Eine Ausgliederung aus dem Grundstück des Sportparks und Übergabe der Vorfläche an Tor 1 in die Unterhalts- und Verkehrssiche - rungspflicht des IGG (als öffentliche Verkehrsfläche) steht aus der Sicht der KSS nichts entgegen. • Die KSS hält für die Pflege des Stadions eine Greenkeeping-Infrastruktur vor. Der Zugang zum Stadion erfolgt über das Marathontor, d. h. über das Gelän- de des Sportamts/des Sportparks. Aus funktionaler Sicht ist eine Unterbrin - gung der Greenkeeping-Geräte im Neubau der Sporthalle die bestmögliche Lösung. • Dadurch könnten Flächen an Tor 4 freigeräumt und einer Neugestaltung zugeführt werden. Das Sportamt regt an, diese Flächen im Gegenzug zur Unterbringung des Greenkeepings im Neubau die zugewonnenen Flächen für Leichtathletikangebote im Schulsport (Weitsprung, Kugelstoßen, Hoch - sprung) ergänzend zur Kampfbahn im Stadion zu nutzen. • Die Vorgaben für den Spielbetrieb der 3. Liga/DFB fordern eine Rasenhei - zung. Die Wasserversorgung des Südstadions erfolgt heute über den Sport - park. Ein Anschluss der Rasenheizung an die TGA der neuen Sporthalle stellt voraussichtlich die wirtschaftlichste Lösung dar. • Im Nahbereich des Marathontors (Kabellängen) ist ein Aufstellplatz für einen TV-Übertragungswagen mit Stromanschluss vorzusehen. Dabei ist von ei - nem Fahrzeug von mind. 3,5-12 t auszugehen. Wagenstellplatz (1 Fahrzeug 3,5 t max.) vor dem Marathontor (vor der Sporthalle) vorhalten. Kabel ins Stadion sollten möglichst ohne Besucherkreuzung verlegt werden können. Der Stellplatz und die Kabellagen dürfen Rettungsanforderungen und die Entfluchtung nicht einschränken. In die Organisationsanalyse werden auch der S. C. Fortuna und die Kölner Sport- stätten GmbH als wichtige Ankernutzer mit einbezogen. Neben der Betrach - tung der jeweils eigenen Funktionszusammenhänge erfolgte ein detaillierter Abgleich zur aktuellen und zukünftigen Umsetzung der Anforderungen des DFB zum Spielbetrieb in der 3. Liga. S�C� Fortuna Köln e�V� • Der S.C. Fortuna ist damit einverstanden, dass Vereinsheim und Geschäfts- stelle in einen Neubau integriert werden, wenn dadurch die Spielräume für die Anordnung und die Anzahl von Spielfeldern optimiert werden können. Die Zustimmung gilt unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit. • Der Konzeption für den „Regenerationsbereich“ mit den Umkleiden für den Spielbetrieb wird im Grundsatz zugestimmt. • Für Geschäftsstelle und Fanshop wird eine aus dem öffentlichen Raum er - reichbare Adresse/Zugänglichkeit angestrebt. • Dem Vereinsheim/der Gaststätte ist ein Außenbereich zuzuordnen. Dieser ist im Hinblick auf den Lärmschutz abgewandt von der Wohnbebauung am Vorgebirgstor zu realisieren („Biergarten“) • Die funktionalen Belange des S.C. Fortuna werden direkt in der Aufstellung des Raumprogramms dokumentiert. • Das Sportamt stellt klar, dass die Sportanlagen dem S. C. Fortuna im Rah - men seiner Bedarfs- und Kapazitätsanmeldungen genutzt werden können, dass es sich jedoch um eine Bezirkssportanlage handelt, die im Rahmen der weiteren Kapazitäten auch durch andere Vereine des Breitensports und den Schulsport genutzt wird. Geplant ist, die Nutzung der Anlagen (inkl. der Sporthalle) durch ein Buchungsportal zu steuern. Organisationsanalyse Bedarfsanforderungen Dritter 17 Funktionale Zusammenhänge Sporthalle Die neue Sporthalle des Jean-Löring-Sportparks umfasst zwei Dreifach-Sport - hallen, wovon eine als Wettkampf-/Veranstaltungshalle genutzt werden kann. Dieser Dreifach-Sporthalle ist ein Regieraum zugeordnet, von dem aus Licht, Ton, Glasfloor und Bildtechnik gesteuert werden. Zudem verfügt die Halle über einen Boxring, der bei Bedarf in die Halle heruntergefahren werden kann. An der Außenwand der Sporthalle ist eine Kletter-/Boulderwand und auf dem Dach ein Bolzplatz oder alternativ ein Fußball- oder Basketball-Käfig denkbar. Erschlossen wird die Sporthalle barrierefrei von der Straße „Am Vorgebirgs - tor“. Vom Foyer des Publikumsbereichs gelangt man auf die große Tribüne der Wettkampf-/Veranstaltungshalle und auf der anderen Seite auf die „Elterntri - büne“ der anderen Dreifach-Sporthalle. Neben einem Ticket-Verkauf und dem Büro des Hallenwarts, gelangt man über das Foyer zu der WC-Anlage für Besu - cher*innen und dem Gastronomiebereich mit Ausgabetheken. Im „Anbau“ befindet sich der Bereich der S.C. Fortuna und ein großer und klei - ner Seminarraum. Die zwei Seminarräume können zu einem großen Raum ge - öffnet werden und fungieren bei Spielbetrieb als Presseraum. Dabei kann der Bereich, in dem sich diese Räume befinden vom Publikumsbereich abgeschlos- sen und durch einen Nebeneingang für Presse- und Medienvertreter*innen se- parat erschlossen werden. Über den Erschließungskern gelangt man vom Publikumsbereich im Oberge - schoss in den Sportlerbereich auf Ebene des Südstadions. Jeder Dreifach-Sport- halle sind drei Umkleidebereiche zugeordnet, wovon eine Umkleidebereich be- hindertengerecht konzipiert ist. Dazu kommen jeweils eine Umkleide für alle Geschlechter und 3 Umkleidebereiche für Übungsleiter*innen/Lehrer*innen, die bei Spielbetrieb im Südstadion von Schiedsrichter*innen genutzt werden können. Neben den WC-Anlagen für Sportler*innen befinden sich im Zentrum die Lager- und Krafträume der Sporthalle. Über den Turnschuhgang gelangt man von den Umkleidebereichen in die Sporthallen, an dessen Enden sich je - weils die Geräteräume für den Vereins- und Schulsport befinden. Gebäudeinte- griert und den Außenflächen der Sportanlage zugeordnet befinden sich weitere WC- und Umkleidebereiche sowie Geräteräume für den Außensport. Im „Anbau“ befindet sich auf der Ebene des Südstadions der Multifunktions- und Recreationbereich. Im Alltag bietet der Multifunktionsraum Raum für Ge - sundheitsprävention und Quartiersangebote, wie Mutter-Kind-Aktivitäten, Se- niorensport, Kinderturnen, Tanz und Gymnastik (Yoga, Pilates etc.). Dem Raum sind neben einer WC-Anlage und Lagerräumen drei Umkleide-, Dusch- und Sanitärbereiche für Damen, Herren und Diverse angegliedert. Bei Spielbetrieb im Südstadion wird der Multifunktionsraum als Physioraum für die Gastmann - schaften genutzt. Die Herren und Damenumkleiden werden den Gastmannschaften, die diverse Umkleide den Trainern zur Verfügung gestellt. Daneben befinden sich auch noch ein Behandlungs- und Doping-Kontrollraum für die Spieler im Multifunk - tions-/Recreationbereich. Ebenfalls auf der Ebene des Südstadions gelangt man zum Spielerbereich der S.C. Fortuna. Der Bereich der Heimmannschaft umfasst private Umkleide- und Sanitärbereiche, eine Trainerkabine, einen Physioraum und einen Aufenthaltsbereich für die Spieler. Auf der anderen Seite gelangt man über das Foyer zur Geschäftsstelle des S.C. Fortuna und daneben angeordnet schließt das Vereinsheim mit Außenbereich an. Durch die Anordnung des Bereichs der S. C. Fortuna auf der Ebene des Südsta - dions haben die Spieler zum einen eine direkte Verbindung zur Mixed-Zone und dem Zugang zum Marathontor und zum anderen kann der Außenbereich des Vereinsheims an prominenter Stelle zur Sportanlage orientiert werden. Abb. 11: Funktionsdiagramm Sporthalle - Ebene 1 | Am Vorgebirgstor (Grafik: neubig hubacher) Abb. 12: Funktionsdiagramm Sporthalle - Ebene 0 | Außensportfläche (Grafik: neubig hubacher) MULTIFUNKTIONS-/ RECREATIONAREA MULTIFUNKTIONSRAUM PHYSIO GAST LAGERRÄUME UMKLEIDE-/ DUSCH-/SANITÄR- BEREICH GAST 2 UMKLEIDE-/ DUSCH-/SANITÄR- BEREICH GAST 1 WC- ANLAGE Pu Mi UMKLEIDE-/DUSCH-/ SANITÄR-BEREICH DIVERS/GAST TRAINER BEHANDLUNG/ DOPING- KONTROLLE "ELTERNTRIBÜNE" WC-ANLAGE Sportler*innen 3-FACH SPORTHALLE "Normale Sporthalle" GERÄTERÄUME Schulsport GERÄTE Vereinssport GERÄTE Vereinssport KRAFTRÄUME Sportler*innen LAGER Individualsport SPORTLER*INNEN TURNSCHUHGANG STRASSENSCHUHGANG UMKLEIDEN Damen/Herren UMKLEIDEN Damen/Herren UMKLEIDEN Damen/Herren GERÄTERÄUME Schulsport GERÄTE Vereinssport GERÄTE Vereinssport TURNSCHUHGANG UMKLEIDEN Damen/Herren UMKLEIDEN Damen/Herren UMKLEIDEN Damen/Herren Lehrer*innen/ Schiedrichter *innen/divers Lehrer*innen/ Schiedrichter *innen/divers 3-FACH SPORTHALLE Wettkampf-/Veranstaltungshalle mit Glasfloor BEREICH AUSSENSPORT WCs Außensport GERÄTE Außensport UMKLEIDEN Außensport Heim UMKLEIDEN Außensport Gäste LAGER Behinderten- sport LAGER Sport- und Spielmittel LAGER Boxsport 3-FACH SPORTHALLE "Normale Sporthalle" 3-FACH SPORTHALLE Wettkampf-/Veranstaltungshalle mit Glasfloor LUFTRAUM LUFTRAUM LASTEN- FAHRRÄDER TECHNIK Ebene 0 Außensportfläche Ebene 1 (Am Vorgebirgstor) SEMINARRÄUME klein und groß, zusammenschaltbar als Presseraum TRIBÜNE Besucher*innen Außentreppe nach unten (Außensportanlage) ERSCHLISSUNG/ FOYER FOYER GASTRONOMIE/ SEMINAR/PRESSE BESUCHER*INNEN S. C. FORTUNA WC-ANLAGE Besucher*innen TICKET- VERKAUF BÜRO Hallen- wart STRASSENSCHUHGANG GASTRONOMIE Catering-/Thekenbereich inkl. Lagerräume ABSCHLIESSBARER BEREICH BEI SPIELBETRIEB EINGANG 2 PRESSE/MEDIEN/SPIELBETRIEB EINGANG 1 HAUPTEINGANG AUFGANG ZUM DACH HEIMMANNSCHAFT S. C. FORTUNA AUSSENBEREICH TERRASSE S. C. FORTUNA VEREINSHEIM S. C. FORTUNA GESCHÄFTSSTELLE S. C. FORTUNA S. C. FORTUNA GREENKEEPING Südstadion MIXED- ZONE TIEF- GARAGE Lehrer*innen/ Schiedrichter *innen/divers Lehrer*innen/ Schiedrichter *innen/divers MULTIFUNKTIONS-/ RECREATIONAREA MULTIFUNKTIONSRAUM PHYSIO GAST LAGERRÄUME UMKLEIDE-/ DUSCH-/SANITÄR- BEREICH GAST 2 UMKLEIDE-/ DUSCH-/SANITÄR- BEREICH GAST 1 WC- ANLAGE Pu Mi UMKLEIDE-/DUSCH-/ SANITÄR-BEREICH DIVERS/GAST TRAINER BEHANDLUNG/ DOPING- KONTROLLE "ELTERNTRIBÜNE" WC-ANLAGE Sportler*innen 3-FACH SPORTHALLE "Normale Sporthalle" GERÄTERÄUME Schulsport GERÄTE Vereinssport GERÄTE Vereinssport KRAFTRÄUME Sportler*innen LAGER Individualsport SPORTLER*INNEN TURNSCHUHGANG STRASSENSCHUHGANG UMKLEIDEN Damen/Herren UMKLEIDEN Damen/Herren UMKLEIDEN Damen/Herren GERÄTERÄUME Schulsport GERÄTE Vereinssport GERÄTE Vereinssport TURNSCHUHGANG UMKLEIDEN Damen/Herren UMKLEIDEN Damen/Herren UMKLEIDEN Damen/Herren Lehrer*innen/ Schiedrichter *innen/divers Lehrer*innen/ Schiedrichter *innen/divers 3-FACH SPORTHALLE Wettkampf-/Veranstaltungshalle mit Glasfloor BEREICH AUSSENSPORT WCs Außensport GERÄTE Außensport UMKLEIDEN Außensport Heim UMKLEIDEN Außensport Gäste LAGER Behinderten- sport LAGER Sport- und Spielmittel LAGER Boxsport 3-FACH SPORTHALLE "Normale Sporthalle" 3-FACH SPORTHALLE Wettkampf-/Veranstaltungshalle mit Glasfloor LUFTRAUM LUFTRAUM LASTEN- FAHRRÄDER TECHNIK Ebene 0 Außensportfläche Ebene 1 (Am Vorgebirgstor) SEMINARRÄUME klein und groß, zusammenschaltbar als Presseraum TRIBÜNE Besucher*innen Außentreppe nach unten (Außensportanlage) ERSCHLISSUNG/ FOYER FOYER GASTRONOMIE/ SEMINAR/PRESSE BESUCHER*INNEN S. C. FORTUNA WC-ANLAGE Besucher*innen TICKET- VERKAUF BÜRO Hallen- wart STRASSENSCHUHGANG GASTRONOMIE Catering-/Thekenbereich inkl. Lagerräume ABSCHLIESSBARER BEREICH BEI SPIELBETRIEB EINGANG 2 PRESSE/MEDIEN/SPIELBETRIEB EINGANG 1 HAUPTEINGANG AUFGANG ZUM DACH HEIMMANNSCHAFT S. C. FORTUNA AUSSENBEREICH TERRASSE S. C. FORTUNA VEREINSHEIM S. C. FORTUNA GESCHÄFTSSTELLE S. C. FORTUNA S. C. FORTUNA GREENKEEPING Südstadion MIXED- ZONE TIEF- GARAGE Lehrer*innen/ Schiedrichter *innen/divers Lehrer*innen/ Schiedrichter *innen/divers Information erfassen und auswerten FlächenmoderationFlächenmoderation 18 Außensportanlage, Betriebshof und Tiefgarage Außensportanlage Die Außensportanlage des Jean-Löring-Sportparks umfasst im Wesentlichen drei Großspielfelder und zwei Kleinspielfelder, die auf der östlichen Seite des Sportparks angeordnet sind. Im Zentrum dieser Spielfelder befindet sich eine weitere Garderobe für den Außensport, Beachvolleyball-Felder und ein Treff - punkt/sozialer Mittelpunkt zum Zusammenkommen. Die Durchwegung des Sportparks bildet die Verbindung zwischen Zollstock und dem Inneren Grüngürtel. Vom Zugang an der Straße „Am Vorgebirgstor“ ge - langt man barrierefrei über eine Rampe auf die Ebene des Südstadions. Entlang der Achse zwischen dem Zugang im Süden und dem Vorplatz des Tor 1 des Süd- stadions im Norden erstrecken sich entlang einer grünen Achse durch Bäume verschattete Aufenthaltsbereiche. Von dieser Verbindungsachse gelangt man sowohl in den Multifunktions- und Recreationbereich als auch in die Sporthalle. Im Norden der Sporthalle befindet sich die Mixed-Zone der Sportanlage. Im Alltag dient die Mixed-Zone als Multifunktionsfeld für Sportangebote, die auf einem Hartplatz möglich sind. Bei Spielbetrieb im Südstadion kann auf der Mi - xed-Zone eine Interview-Zone angeordnet werden und bietet Platz für Übertra- gungswagen der Medienvertreter*innen. Aufgrund der Einfriedung der Sportanlage kann dort der Bus der Gästemann - schaft temporär halten, um die Spieler auszuladen, damit diese sicher in die Gästeumkleiden gelangen. Bei Großschadensfällen oder einem Brand in der Sporthalle bietet die Mixed-Zone Platz für Aufstellflächen für Feuerwehr und Rettungsdienst. Aufgrund der multifunktionalen Nutzungsmöglichkeiten und der sicherheits- und brandschutztechnischen Relevanz ist die Mixed-Zone in besonderem Maße zu beachten und in die Planung zu integrieren. Hinzu soll ein Schulsportbereich hinzukommen, indem die Weitsprunganlage nördlich des Südstadion reakti - viert wird. Betriebshof Der Betriebshof ist ebenfalls in den Jean-Löring-Sportpark integriert und befindet sich voraussichtlich im südöstlichen Bereich des Plangebiets mit Zugang von der Vorgebirgsstraße. Der Betriebshof besteht aus einer Fahrzeughalle mit 4 Stell - plätzen und angegliedertem Lager- und Werkstattbereich. Für das Personal gibt es einen Verwaltungs- und Personalbereich sowie Umkleide- und Waschräume. In Kombination mit dem Betriebshof ist auch die Anordnung der Hausmeisterwoh- nung in diesem Bereich denkbar. Die Hoffläche des Betriebshofs wird im Alltag als Vorfläche und Aufstellfläche für die Betriebsfahrzeuge genutzt. Bei Spielbetrieb im Südstadion kann diese Fläche sowohl als Parkplatz des Busses der Gästemann- schaft als auch als Stellfläche für zwei SNG-Wagen, einer Leitstelle und einem Ge- wahrsamsfahrzeug der Polizei zur Verfügung gestellt werden. Tiefgarage Über den Zugang des Betriebshofs gelangt man zudem zur Einfahrt der Tiefga- rage, die sich aufgrund der Topografie unter dem Großspielfeld, welches sich entlang der Straße „Am Vorgebirgstor“ befindet. Die Tiefgarage bietet Platz für insgesamt 159 Stellplätze, wovon bei Spielbetrieb im Südstadion 31 Stellplätze als Funktionalstellplätze zur Verfügung gestellt werden. Über die Tiefgarage ge- langt man in einem geschützten Bereich über einen Aufgang in die Sporthalle. SOZIAL- RAUM mit Teeküche STELLPLATZ 1 Kompaktschlepper groß (Traktor) mit Tandem Tiefladeanhänger STELLPLATZ 2 Kompaktschlepper klein (Traktor) mit Baumaschinenanhänger STELLPLATZ 3 Allradschlepper groß (Traktor) mit Dreiseitenkipper (Anhänger) STELLPLATZ 4 LKW Kipper mit Doppelkabine 7,5 t LAGER Kraftstoff LAGER Gefahrenstoff AKKU Raum MAGAZIN WERKSTATT WC beh.ger. unisex schwarz ABWURF schwarz STIEFEL- WÄSCHE ÜBERGABE schwarz TROCKENRAUM ÜBERGABE weiß ANLIEFRUNG UMKLEIDEN/ DUSCHEN D/H/div. WC behinderten- gerecht, für alle Geschlechter BÜRO Vorarbeiter LAGER Pool-Kleidung weiß LAGERZONE SOZIALBEREICH (Weißbereich)LAGER- UND WERKSTATTBEREICH (Schwarzbereich) FAHRZEUGHALLE (Schwarzbereich) SCHLEUSE schwarz HOFFLÄCHE TOR Mitnutzung Zufahrt für TG angestrebt Zur Hausmeister-Wohnung im OG über Sozialbereich Betriebshof Abb. 13: Funktionsdiagramm Betriebshof (Grafik: neubig hubacher) Information erfassen und auswerten Flächenmoderation 19 Die Ergebnisse der Organisationsanalyse und der daraus resultierenden Flä - chenbedarfe werden in einem Nutzerbedarfsprogramm erfasst. Durch die Do - kumentation der funktionalen Zuordnungen der erfassten Flächen entsteht das Raumprogramm, das dem Qualifizierungsverfahren, der Ermittlung der bauli - chen Kennwerte sowie einer Ersteinschätzung der Kosten zugrunde gelegt wird. A. Sporthalle NUF NRF BGF BRI A.1 Sporthallen (Turnschuhbereich) 3.120 m ² 3.744 m ² 4.455 m ² 38.509 m ³ A.2 Umkleidebereich Sportler*innen 734 m² 881 m² 1.048 m ² 3.983 m ³ A.3 Bereich für Besucher*innen 548 m² 724 m² 850 m² 3.229 m ³ A.4 Sozial-/Pressebereich 335 m² 402 m² 478 m² 1.818 m ³ A.5 Bereich für Außensport (gebäudeintegriert) 216 m² 263 m² 313 m² 1.458 m ³ A.6 Nebenflächen 1.012 m ² 1.173 m ² 1.396 m ² 5.984 m ³ Gesamt A Sporthalle 5.965 m ² 7.186 m ² 8.540 m ² 54.980 m ³ B Multifunktions- und Recreation-Area/Bereich Heimmannschaft NUF NRF BGF BRI B.1 Multifunktions- und Recreation-Area 587 m² 773 m² 913 m² 5.696 m ³ B.3 Bereich Heimmannschaft 144 m² 187 m² 223 m² 847 m³ Gesamt B Multifunktion/Recreation/Heimmannschaft 731 m² 960 m² 1.136 m ² 6.543 m ³ C Vereinsheim/Geschäftsstelle S. C. Fortuna NUF NRF BGF BRI C.1 Vereinsheim 198 m² 238 m² 283 m² 1.074 m ³ C.2 Geschäftsstelle 346 m² 415 m² 494 m² 1.878 m ³ Gesamt C Vereinsheim/Geschäftsstelle S. C. Fortuna544 m² 653 m² 777 m² 2.952 m ³ D Außensportanlage NUF NRF BGF BRI D.1 Sport-/Außenflächen, ohne Weg und Aufenthaltsflächen 29.430 m ² D.2 Sport-/Außenflächen (gebäudeintegriert) 914 m² D.3 Bereich für Außensport (sportfeldnah) 169 m² 203 m² 241 m² 917 m³ Gesamt D Außensportanlage 30.344 m ² 203 m² 241 m² 917 m² E. Stellplätze NUF NRF BGF BRI E.1 Fahrräder 910 m² 1.092 m ² E.2 PKW (Tiefgarage) 4.134 m ² 4.341 m ² 4.992 m ² 15.475 m ³ Gesamt E Sportflächen 5.044 m ² F. Betriebshof NUF NRF BGF BRI F.1 Innenbereiche 619 m² 751 m² 894 m² 5.372 m ³ F.2 Außenbereiche 380 m² F.3 Wohnung Hausmeister 110 m² 132 m² 157 m² 582 m³ Gesamt F Betriebshof 1.109 m ² 883 m² 1.051 m ² 5.954 m ³ Gesamt (ohne Außensportanlage) 12.483 m ² 14.023 m ² 16.496 m ² 85.903 m ³ davon Tiefgarage 4.134 m ² 4.341 m ² 4.992 m ² 15.475 m ³ Raumprogramm Übersicht Information erfassen und auswerten Flächenmoderation 20 Information erfassen und auswerten Kostengerüst Gesamt Brutto Stand Q1/2023 ohne Indexierung, inkl� Abbruch und Ausstattung: 80�707�363 EUR Sporthalle 66�790�945 EUR davon Tiefgarage 3.958.020 EUR davon Sonderkosten Katastrophenschutz 120.000 EUR davon Außenbereiche 9.444.413 EUR davon Abbruch 5.805.855 EUR Multifunktions-/Recreationbereich 4�738�977 EUR davon Außenbereich (Mixed-Zone) 224.480 EUR Betriebshof 3�785�612 EUR davon Tiefgarage 29.700 EUR davon Sonderkosten Regenwassermanagement 320.000 EUR davon Außenbereich 170.605 EUR Vereinsheim/Geschäftsstelle S�C� Fortuna 3�431�645 EUR davon Tiefgarage 122.760 EUR davon Außenbereich 47.092 EUR Kölner Sportstätten GmbH 1�960�184 EUR davon Zusatzbedarf 3.-Liga Anforderungen 128.877 EUR davon Tiefgarage 797.940 EUR davon Außenbereich (Mixed-Zone) 224.480 EUR Risikozuschlag Unvorhergesehenes 25% 20�176�841 EUR (Planungsstand Phase 0) Baubudget brutto inkl� Unvorhergesehenes 100�884�204 EUR Stand Q1/2023 Übersicht Kosten Jean-Löring-Sportpark Teil 1 der Kostenaufstellung. Fortsetung auf Seite 53. Anteil an Gesamt kosten Hochbauten KG300/400 * BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) Sporthalle,(incl. Integr. Vereinsheim) 8.523 54.980 2.375 20.242.790 1.098 6.543 2.375 2.608.769 0 EUR 22.851.559 EUR 0 EUR 22.851.559 EUR 777 2.952 2.375 1.844.976 1.844.976 EUR 24.696.535 EUR 1.844.976 EUR Zusatzbedarf 3.-Liga-Anforderungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 54 3,60 195 2.375 128.877 128.877 EUR 128.877 EUR 128.877 EUR Außengarderobe 241 3,80 917 990 238.919 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR Tiefgarage 3.840 3,10 11.904 330 3.928.320 0 EUR 3.928.320 EUR 90 3,10 279 330 29.700 0 EUR 3.958.020 EUR 120 3,10 372 330 122.760 780 3,10 2.418 330 797.940 920.700 EUR 4.878.720 EUR 920.700 EUR Technikflächen (7,32 % der beheizten Fläche) inkl. TG 905 2.375 2.149.356 80 2.375 190.962 0 EUR 2.340.318 EUR 84 2.375 198.348 0 EUR 2.538.666 EUR 66 2.375 155.914 61 2.375 145.037 300.951 EUR 2.839.617 EUR 300.951 EUR Verwaltungs-/Aufenthalts- und Wohnbereiche - beheizt 0 EUR 385 1.448 1.460 562.779 0 EUR 562.779 EUR 0 EUR 562.779 EUR 0 EUR Werkstatt, Lager (niedrig) - gedämpft beheizt 34 1.460 49.640 0 EUR 49.640 EUR 211 803 1.460 308.562 0 EUR 358.202 EUR 0 EUR 358.202 EUR 0 EUR Fahrzeughallen - unbeheizt, mechanisch belüftet 97 1.460 141.620 0 EUR 141.620 EUR 454 3.679 1.460 662.992 0 EUR 804.612 EUR 0 EUR 804.612 EUR 0 EUR Zwischensumme KG 300/400 13.641 67.801 26.750.645 1.179 6.543 2.799.731 0 EUR 29.550.376 EUR 1.224 6.209 1.762.380 0 EUR 31.312.756 EUR 962 3.324 2.123.650 895 2.613 1.071.854 3.195.504 EUR 34.508.260 EUR 3.195.504 EUR Aufschlag PH-Gebäude/erhöhte energ. Anforderungen für 25 % der BGF, 2-10 % gem. BKI, Annahme global 2 % 535.013 55.995 0 EUR 591.008 EUR 35.248 0 EUR 626.255 EUR 42.473 21.437 63.910 EUR 690.165 EUR 63.910 EUR Sonderkosten KG 400, PV-Anlage, ca. 320 kWp, Durchschnittspreis kWp, brutto = 1.350 EUR, abzgl. MWSt und 27% NK, Bezugsgröße = 40 % der Dachfläche (2.800 m2) 320 kWp 1.350 432.000 0 EUR 432.000 EUR 80 kWp 1.350 108.000 0 EUR 540.000 EUR 0 EUR 540.000 EUR 0 EUR Sonderkosten TGA, Mehrflächen Katastrophenschutz 120.000 120.000 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR 0 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR Sonderkosten TGA Regenwassermanagement und Stadionbewässerung 2.000 160 320.000 0 EUR 320.000 EUR 2.000 160 320.000 0 EUR 640.000 EUR 0 EUR 640.000 EUR 0 EUR Zuschlag Altlastenbeseitigung 3.630 1,50 5.445 80 435.600 0 EUR 435.600 EUR 800 1,5 1.200 80 64.000 0 EUR 499.600 EUR 0 EUR 499.600 EUR 0 EUR Gesamt Kosten KG 300/400 28.593.258 972.171 2.855.725 120.000 EUR 31.448.983 EUR 2.289.628 120.000 EUR 33.738.611 EUR 2.166.123 1.093.291 3.259.414 EUR 36.998.025 EUR** 68% 3.379.414 EUR davon KG 300 (72 %) 20.587.146 2.056.122 86.400 EUR 22.643.268 EUR 1.648.532 86.400 EUR 24.291.800 EUR 1.559.609 787.169 2.346.778 EUR 26.638.578 EUR** 2.433.178 EUR davon KG 400 (28 %) 8.006.112 799.603 33.600 EUR 8.805.715 EUR 641.096 33.600 EUR 9.446.811 EUR 606.515 306.121 912.636 EUR 10.359.447 EUR** 946.236 EUR Aussenbereiche KG 500 * GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) Außenbereich 17.008 193 3.282.544 0 EUR 3.282.544 EUR 0 EUR 3.282.544 EUR 200 193 38.600 38.600 EUR 3.321.144 EUR 38.600 EUR Sportanlage 30.344 129 3.914.376 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR Sportanlage Dach (40 %) 914 193 176.402 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR Rangierfläche/Hoffläche/Außenlager Betriebshof 0 EUR 0 EUR 380 368 139.840 0 EUR 139.840 EUR 0 EUR 139.840 EUR 0 EUR Mixed Zone/Multifunktionsfläche 1.000 368 368.000 500 * 368 184.000 184.000 EUR 552.000 EUR 184.000 EUR 552.000 EUR 500 * 368 184.000 184.000 EUR 736.000 EUR 368.000 EUR Zwischensumme KG 500 49.266 7.741.322 184.000 184.000 EUR 7.925.322 EUR 380 139.840 184.000 EUR 8.065.162 EUR 38.600 500 184.000 222.600 EUR 8.287.762 EUR 406.600 EUR Zuschlag für Entwässerung 10 % ohne Zisternen 774.132 18.400 18.400 EUR 792.532 EUR 13.984 18.400 EUR 806.516 EUR 3.860 18.400 22.260 EUR 828.776 EUR 40.660 EUR Zuschlag für Beleuchtung, Beschilderung, Einhegung, Schranke, Sicherheit etc. 12 % 16.094 53.362 52.680 928.959 22.080 22.080 EUR 951.039 EUR 16.781 22.080 EUR 967.819 EUR 4.632 22.080 26.712 EUR 994.531 EUR 48.792 EUR Gesamt Kosten KG 500 4.630 9.444.413 224.480 224.480 EUR 9.668.893 EUR 170.605 224.480 EUR 9.839.498 EUR 47.092 224.480 271.572 EUR 10.111.070 EUR** 19% 496.052 EUR Abbruch, Freimachen KG 200** BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) Abbruch und Rückbau Sporthalle 18.695 63 1.168.722 1.168.722 EUR 0 EUR 1.168.722 EUR 0 EUR 1.168.722 EUR 0 EUR Abbruch und Rückbau Fortuna 0 EUR 0 EUR 0 EUR 1.800 52 € 93.773 93.773 EUR 93.773 EUR 93.773 EUR Freimachen/Rückbau Oberflächen (3,4 % von KG 300+400) pauschal 3,4 % 1.257.933 1.257.933 EUR 0 EUR 1.257.933 EUR 0 EUR 1.257.933 EUR 0 EUR Entsorgung Deponiegut 5.000 676 3.379.200 3.379.200 EUR 0 EUR 3.379.200 EUR 0 EUR 3.379.200 EUR 0 EUR Gesamt Kosten KG 200 5.805.855 0 0 EUR 5.805.855 EUR 0 0 EUR 5.805.855 EUR 93.773 0 0 EUR 5.899.627 EUR** 11% 93.773 EUR Ausstattung KG 600 BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) Aussstattung Kosten anteilig gem. BKI 3,7 % von KG 300+400 pauschal 3,7 % 1.057.951 pauschal 3,7 % 105.662 84.716 0 EUR 1.248.329 EUR 0 EUR 1.248.329 EUR 0 EUR Gesamt Kosten KG 600 1.057.951 105.662 0 EUR 1.163.612 EUR 84.716 0 EUR 1.248.329 EUR 0 0 0 EUR 1.248.329 EUR** 2% 0 EUR Gesamt KG 200-600 44.901.476 Gesamt KG 200-600 3.185.867 344.480 EUR 48.087.343 EUR Gesamt KG 200-600 2.544.949 344.480 EUR 50.632.292 EUR Gesamt KG 200-600 2.306.988 Gesamt KG 200-600 1.317.771 3.530.986 EUR 54.257.051 EUR 100% 3.969.239 EUR Nebenkosten KG 700: 25 % (Verkehrsuntersuchungen, u. a.) 11.225.369 Nebenkosten KG 700: 25 % 796.467 86.120 EUR 12.021.836 EUR Nebenkosten KG 700: 25 % 636.237 86.120 EUR 12.658.073 EUR Nebenkosten KG 700: 25 % 576.747 Nebenkosten KG 700: 25 % 329.443 882.747 EUR 13.564.263 EUR 992.310 EUR Gesamt Netto inkl. NK 56.126.845 Gesamt Netto incl. NK 3.982.334 430.600 EUR 60.109.179 EUR Gesamt Netto inkl. NK 3.181.186 430.600 EUR 63.290.365 EUR Gesamt Netto inkl. NK 2.883.735 Gesamt Netto inkl. NK 1.647.214 4.413.733 EUR 67.821.314 EUR 4.961.549 EUR 19 % MWSt. 10.664.100 19 % MWSt. 756.643 81.814 EUR 11.420.744 EUR 19 % MWSt. 604.425 81.814 EUR 12.025.169 EUR 19 % MWSt. 547.910 19 % MWSt. 312.971 838.609 EUR 12.886.050 EUR 942.694 EUR Gesamt Brutto 66.790.945 Gesamt Brutto 4.738.977 512.414 EUR 71.529.923 EUR Gesamt Brutto 3.785.612 512.414 EUR 75.315.534 EUR Gesamt Brutto 3.431.645 Gesamt Brutto 1.960.184 5.252.342 EUR 80.707.363 EUR 5.904.243 EUR Sicherheit/Unvorhergesehenes: 25 % 16.697.736 Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 1.184.744 128.104 EUR 17.882.481 EUR Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 946.403 128.104 EUR 18.828.884 EUR Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 857.911 Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 490.046 1.313.085 EUR 20.176.841 EUR 1.476.061 EUR Gesamt Brutto Stand Q1/2023 ohne Indexierung, inkl. Abbruch (KG 200) und Ausstattung (KG 600) 83.488.681 Gesamt Brutto Stand Q1/23 5.923.722 640.518 EUR 89.412.403 EUR Gesamt Brutto Stand Q1/23 4.732.015 640.518 EUR 94.144.418 EUR Gesamt Brutto Stand Q1/23 4.289.556 Gesamt Brutto Stand Q1/23 2.450.230 6.565.427 EUR 100.884.204 EUR 7.380.304 EUR *Anteil 50 % der zuätzlichen Fläche von 1000 m2 *Anteil 50 % der zuätzlichen Fläche von 1000 m2 Sporthalle KSS (Greenkeeping, Spielbetrieb) Kosten (€) Drittnutzungen (=Zusatzaufwand) Stand Q1/2023 Multifunktions-/Recreation-Area Vereinsheim/Geschäftsstelle S. C. FortunaBetriebshof Kosten JLSP ohne Drittnutzungen (€) Stand Q1/2023, Zusatzaufwand Katastrophenschutz Kosten (€) ohne Drittnutzungen Stand Q1/2023 incl. Zusatzaufwand Katastrophenschutz Kosten Sporthalle (€) Stand Q1/2023, Zusatzaufwand Katastrophenschutz Kosten Sporthalle (€) Stand Q1/2023 incl. Zusatzaufwand Katastrophenschutz Kosten (€) Gesamt Stand Q1/2023 davon Kosten (€) Gesamt für Zusatzaufwand Stand Q1/2023 21 Information erfassen und auswerten Kostengerüst Teil 2 der Kostenaufstellung. Anteil an Gesamt kosten Hochbauten KG300/400 * BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) Sporthalle,(incl. Integr. Vereinsheim) 8.523 54.980 2.375 20.242.790 1.098 6.543 2.375 2.608.769 0 EUR 22.851.559 EUR 0 EUR 22.851.559 EUR 777 2.952 2.375 1.844.976 1.844.976 EUR 24.696.535 EUR 1.844.976 EUR Zusatzbedarf 3.-Liga-Anforderungen 0 EUR 0 EUR 0 EUR 0 EUR 54 3,60 195 2.375 128.877 128.877 EUR 128.877 EUR 128.877 EUR Außengarderobe 241 3,80 917 990 238.919 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR 238.919 EUR 0 EUR Tiefgarage 3.840 3,10 11.904 330 3.928.320 0 EUR 3.928.320 EUR 90 3,10 279 330 29.700 0 EUR 3.958.020 EUR 120 3,10 372 330 122.760 780 3,10 2.418 330 797.940 920.700 EUR 4.878.720 EUR 920.700 EUR Technikflächen (7,32 % der beheizten Fläche) inkl. TG 905 2.375 2.149.356 80 2.375 190.962 0 EUR 2.340.318 EUR 84 2.375 198.348 0 EUR 2.538.666 EUR 66 2.375 155.914 61 2.375 145.037 300.951 EUR 2.839.617 EUR 300.951 EUR Verwaltungs-/Aufenthalts- und Wohnbereiche - beheizt 0 EUR 385 1.448 1.460 562.779 0 EUR 562.779 EUR 0 EUR 562.779 EUR 0 EUR Werkstatt, Lager (niedrig) - gedämpft beheizt 34 1.460 49.640 0 EUR 49.640 EUR 211 803 1.460 308.562 0 EUR 358.202 EUR 0 EUR 358.202 EUR 0 EUR Fahrzeughallen - unbeheizt, mechanisch belüftet 97 1.460 141.620 0 EUR 141.620 EUR 454 3.679 1.460 662.992 0 EUR 804.612 EUR 0 EUR 804.612 EUR 0 EUR Zwischensumme KG 300/400 13.641 67.801 26.750.645 1.179 6.543 2.799.731 0 EUR 29.550.376 EUR 1.224 6.209 1.762.380 0 EUR 31.312.756 EUR 962 3.324 2.123.650 895 2.613 1.071.854 3.195.504 EUR 34.508.260 EUR 3.195.504 EUR Aufschlag PH-Gebäude/erhöhte energ. Anforderungen für 25 % der BGF, 2-10 % gem. BKI, Annahme global 2 % 535.013 55.995 0 EUR 591.008 EUR 35.248 0 EUR 626.255 EUR 42.473 21.437 63.910 EUR 690.165 EUR 63.910 EUR Sonderkosten KG 400, PV-Anlage, ca. 320 kWp, Durchschnittspreis kWp, brutto = 1.350 EUR, abzgl. MWSt und 27% NK, Bezugsgröße = 40 % der Dachfläche (2.800 m2) 320 kWp 1.350 432.000 0 EUR 432.000 EUR 80 kWp 1.350 108.000 0 EUR 540.000 EUR 0 EUR 540.000 EUR 0 EUR Sonderkosten TGA, Mehrflächen Katastrophenschutz 120.000 120.000 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR 0 EUR 120.000 EUR 120.000 EUR Sonderkosten TGA Regenwassermanagement und Stadionbewässerung 2.000 160 320.000 0 EUR 320.000 EUR 2.000 160 320.000 0 EUR 640.000 EUR 0 EUR 640.000 EUR 0 EUR Zuschlag Altlastenbeseitigung 3.630 1,50 5.445 80 435.600 0 EUR 435.600 EUR 800 1,5 1.200 80 64.000 0 EUR 499.600 EUR 0 EUR 499.600 EUR 0 EUR Gesamt Kosten KG 300/400 28.593.258 972.171 2.855.725 120.000 EUR 31.448.983 EUR 2.289.628 120.000 EUR 33.738.611 EUR 2.166.123 1.093.291 3.259.414 EUR 36.998.025 EUR** 68% 3.379.414 EUR davon KG 300 (72 %) 20.587.146 2.056.122 86.400 EUR 22.643.268 EUR 1.648.532 86.400 EUR 24.291.800 EUR 1.559.609 787.169 2.346.778 EUR 26.638.578 EUR** 2.433.178 EUR davon KG 400 (28 %) 8.006.112 799.603 33.600 EUR 8.805.715 EUR 641.096 33.600 EUR 9.446.811 EUR 606.515 306.121 912.636 EUR 10.359.447 EUR** 946.236 EUR Aussenbereiche KG 500 * GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) GF m² Kosten/m² *) Kosten (€) Außenbereich 17.008 193 3.282.544 0 EUR 3.282.544 EUR 0 EUR 3.282.544 EUR 200 193 38.600 38.600 EUR 3.321.144 EUR 38.600 EUR Sportanlage 30.344 129 3.914.376 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR 3.914.376 EUR 0 EUR Sportanlage Dach (40 %) 914 193 176.402 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR 176.402 EUR 0 EUR Rangierfläche/Hoffläche/Außenlager Betriebshof 0 EUR 0 EUR 380 368 139.840 0 EUR 139.840 EUR 0 EUR 139.840 EUR 0 EUR Mixed Zone/Multifunktionsfläche 1.000 368 368.000 500 * 368 184.000 184.000 EUR 552.000 EUR 184.000 EUR 552.000 EUR 500 * 368 184.000 184.000 EUR 736.000 EUR 368.000 EUR Zwischensumme KG 500 49.266 7.741.322 184.000 184.000 EUR 7.925.322 EUR 380 139.840 184.000 EUR 8.065.162 EUR 38.600 500 184.000 222.600 EUR 8.287.762 EUR 406.600 EUR Zuschlag für Entwässerung 10 % ohne Zisternen 774.132 18.400 18.400 EUR 792.532 EUR 13.984 18.400 EUR 806.516 EUR 3.860 18.400 22.260 EUR 828.776 EUR 40.660 EUR Zuschlag für Beleuchtung, Beschilderung, Einhegung, Schranke, Sicherheit etc. 12 % 16.094 53.362 52.680 928.959 22.080 22.080 EUR 951.039 EUR 16.781 22.080 EUR 967.819 EUR 4.632 22.080 26.712 EUR 994.531 EUR 48.792 EUR Gesamt Kosten KG 500 4.630 9.444.413 224.480 224.480 EUR 9.668.893 EUR 170.605 224.480 EUR 9.839.498 EUR 47.092 224.480 271.572 EUR 10.111.070 EUR** 19% 496.052 EUR Abbruch, Freimachen KG 200** BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) Abbruch und Rückbau Sporthalle 18.695 63 1.168.722 1.168.722 EUR 0 EUR 1.168.722 EUR 0 EUR 1.168.722 EUR 0 EUR Abbruch und Rückbau Fortuna 0 EUR 0 EUR 0 EUR 1.800 52 € 93.773 93.773 EUR 93.773 EUR 93.773 EUR Freimachen/Rückbau Oberflächen (3,4 % von KG 300+400) pauschal 3,4 % 1.257.933 1.257.933 EUR 0 EUR 1.257.933 EUR 0 EUR 1.257.933 EUR 0 EUR Entsorgung Deponiegut 5.000 676 3.379.200 3.379.200 EUR 0 EUR 3.379.200 EUR 0 EUR 3.379.200 EUR 0 EUR Gesamt Kosten KG 200 5.805.855 0 0 EUR 5.805.855 EUR 0 0 EUR 5.805.855 EUR 93.773 0 0 EUR 5.899.627 EUR** 11% 93.773 EUR Ausstattung KG 600 BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) BGF (m²) h BRI (m³) Kosten/m² *) Kosten (€) Aussstattung Kosten anteilig gem. BKI 3,7 % von KG 300+400 pauschal 3,7 % 1.057.951 pauschal 3,7 % 105.662 84.716 0 EUR 1.248.329 EUR 0 EUR 1.248.329 EUR 0 EUR Gesamt Kosten KG 600 1.057.951 105.662 0 EUR 1.163.612 EUR 84.716 0 EUR 1.248.329 EUR 0 0 0 EUR 1.248.329 EUR** 2% 0 EUR Gesamt KG 200-600 44.901.476 Gesamt KG 200-600 3.185.867 344.480 EUR 48.087.343 EUR Gesamt KG 200-600 2.544.949 344.480 EUR 50.632.292 EUR Gesamt KG 200-600 2.306.988 Gesamt KG 200-600 1.317.771 3.530.986 EUR 54.257.051 EUR 100% 3.969.239 EUR Nebenkosten KG 700: 25 % (Verkehrsuntersuchungen, u. a.) 11.225.369 Nebenkosten KG 700: 25 % 796.467 86.120 EUR 12.021.836 EUR Nebenkosten KG 700: 25 % 636.237 86.120 EUR 12.658.073 EUR Nebenkosten KG 700: 25 % 576.747 Nebenkosten KG 700: 25 % 329.443 882.747 EUR 13.564.263 EUR 992.310 EUR Gesamt Netto inkl. NK 56.126.845 Gesamt Netto incl. NK 3.982.334 430.600 EUR 60.109.179 EUR Gesamt Netto inkl. NK 3.181.186 430.600 EUR 63.290.365 EUR Gesamt Netto inkl. NK 2.883.735 Gesamt Netto inkl. NK 1.647.214 4.413.733 EUR 67.821.314 EUR 4.961.549 EUR 19 % MWSt. 10.664.100 19 % MWSt. 756.643 81.814 EUR 11.420.744 EUR 19 % MWSt. 604.425 81.814 EUR 12.025.169 EUR 19 % MWSt. 547.910 19 % MWSt. 312.971 838.609 EUR 12.886.050 EUR 942.694 EUR Gesamt Brutto 66.790.945 Gesamt Brutto 4.738.977 512.414 EUR 71.529.923 EUR Gesamt Brutto 3.785.612 512.414 EUR 75.315.534 EUR Gesamt Brutto 3.431.645 Gesamt Brutto 1.960.184 5.252.342 EUR 80.707.363 EUR 5.904.243 EUR Sicherheit/Unvorhergesehenes: 25 % 16.697.736 Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 1.184.744 128.104 EUR 17.882.481 EUR Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 946.403 128.104 EUR 18.828.884 EUR Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 857.911 Sicherheit/Unvorherges.: 25 % 490.046 1.313.085 EUR 20.176.841 EUR 1.476.061 EUR Gesamt Brutto Stand Q1/2023 ohne Indexierung, inkl. Abbruch (KG 200) und Ausstattung (KG 600) 83.488.681 Gesamt Brutto Stand Q1/23 5.923.722 640.518 EUR 89.412.403 EUR Gesamt Brutto Stand Q1/23 4.732.015 640.518 EUR 94.144.418 EUR Gesamt Brutto Stand Q1/23 4.289.556 Gesamt Brutto Stand Q1/23 2.450.230 6.565.427 EUR 100.884.204 EUR 7.380.304 EUR *Anteil 50 % der zuätzlichen Fläche von 1000 m2 *Anteil 50 % der zuätzlichen Fläche von 1000 m2 Sporthalle KSS (Greenkeeping, Spielbetrieb) Kosten (€) Drittnutzungen (=Zusatzaufwand) Stand Q1/2023 Multifunktions-/Recreation-Area Vereinsheim/Geschäftsstelle S. C. FortunaBetriebshof Kosten JLSP ohne Drittnutzungen (€) Stand Q1/2023, Zusatzaufwand Katastrophenschutz Kosten (€) ohne Drittnutzungen Stand Q1/2023 incl. Zusatzaufwand Katastrophenschutz Kosten Sporthalle (€) Stand Q1/2023, Zusatzaufwand Katastrophenschutz Kosten Sporthalle (€) Stand Q1/2023 incl. Zusatzaufwand Katastrophenschutz Kosten (€) Gesamt Stand Q1/2023 davon Kosten (€) Gesamt für Zusatzaufwand Stand Q1/2023 22 Information erfassen und auswerten Risiken des Bauvorhabens Einschätzung der Risiken gering mittel hoch inakzep- tabel Klima, Mikroklima Planungsvorgaben erfordern fast vollständige Versiegelung Hitzeinsel-Effekt für Nachbarschaft deutlich höher als erwartet Maximierung der klimaaktiven Maßnahmen bereits im Planungswettbewerb Nachbarschaftliche Belange Brandschutz- und Sicherheitskonzept des Stadions darf während der Bauphase und zukünftig nicht eingeschränkt werden Feuerwehr-Zufahrt und Fluchtwege Südstadion sind während der Bauzeit zeitweise anzupassen Frühzeitige Abstimmung zu den Feuerwehraufstellflächen und Fluchtwegen mit der Feuerwehr für jeden Bauabschnitt Emissionen Lärm durch Außensport, Veranstaltungen, Betriebshof und Verkehr, Lichtemissionen Beeinträchtigung von Wohngebiet in der Nachbarschaft Lärmschutzgutachten, Prüfung nach 16. BImSchV, ggf. baulichen Lärmschutz einbeziehen - sofern erforderlich, Vorgaben zur Lichtlenkung und - Farbe Funktionalität Im Bauablauf steht zeitweise max. ein Trainingsplatz zur Verfügung Ausweichflächen für S. C. Fortuna erforderlich Ausweichflächenkonzept für S. C. Fortuna auch für Kommunikation notwendig Keine Veränderung der Straße Am Vorgebirgstor Keine Anbindung des Stadtteils Zollstock an den Sportpark, zukunftsfähige Neuordnung der Wartebereiche an Tor 2 und Tor 3 des Stadions Verbindliche Vereinbarungen zwischen den Ämtern 61, 66, und 67 zur Entwicklung des Stadtraums Am Vorgebirgstor auf Grundlage des Ergebnisses des Planungswettbewerbs Ungleichzeitigkeit Ausbau IGG und Neubau JLSP Ausbau Nadelöhr Klaus-Ulonska-Weg nicht zeitlich mit Bauablauf, Inbetriebnahme JLSP abgestimmt Integration Ausbau Klaus-Ulonska-Weg und Neuordnung Stellplatz Tierheim in Planung IGG durch RMP, auf Grundlage Planungswettbewerb, Priorisierung in der Umsetzung des IGG Altlasten Eingriff in altlastenbelastete Fläche, Aufschluss über längere Zeit (bauablaufsabhängig) Verwehrung von Deponieaufschluss während der Bauphase Frühzeitiges Konzept der Gefahreneinschätzung und Gefahrenabwehr im Rahmen des Baulogistikkonzepts (Leistungsbild) Bodenauffüllungen Erdbebensichere Flachgründung nicht möglich Tief-/ Pfahlgründung voraussichtlich erforderlich Einbezug von Tragwerksplanern in die Planungsteams des Wettbewerbs Umfang deponiepflichtiger Altlasten größer als kalkuliert Mehrkosten Minimierung der Erdbewegungen auf dem Grundstück als Planungsziel in der Auslobung des Planungswettbewerbs, Einbindung von Bauwerken im Bereich der Auffüllungen vermeiden Nutzungsstopp oder Einsturzgefahr der bestehenden Sporthalle aufgrund Bauzustand jederzeit möglich Alternativstandort oder bauliche Not-/ Sicherungsmaßnahmen erforderlich, mit erheblichen, nicht budgetierten Kosten Risikorückstellung bei Amt 23 für die Bestandssicherung bis 2029, laufendes Monitoring des Bauzustands Ggf. umfangreiche provisorische Maßnahmen über alle Bauabschnitte erforderlich Detaillierte Bauablaufplanung bereits in LPH 2 für das auszuführende Projekt zur Eingrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen Provisorium für technische Anbindung des Stadions bereits in Bauabschnitt Sporthalle erforderlich Detaillierte Bauablaufplanung bereits in LPH 2 für das auszuführende Projekt zur Eingrenzung der wirtschaftlichen Auswirkungen Kilmaschutz- und Klimawandelanpassungsstrategie der Stadt Köln erfordern umfangreiche bauliche Sonderlösungen (Außenanlagen und Gebäude) Mehrkosten im Vergleich zu einer konventionellen Sportanlage Interdisziplinäre Optimierung bereits in Planungswettbewerb, Berücksichtigung im Budget von Beginn an Regenwassermanagement, Regenwasserrückhaltung Hoher Versigelungsgrad durch Kunstrasenflächen, Beschränkte Kapazität des Kanalnetzes, Versickerungsmöglichkeiten eingeschränkt durch Altlasten im Untergrund Regenwasserrückhaltung auf dem Grundstück, Rückhaltebecken an 2 Standorten mit hoher Kapazität zur teilweisen Nutzung zur Bewässerung von Außenflächen (Sportpark, Stadion, Städtische Flächen), Einpreisung in Budget vor Vorlage in politischen Gremien Schutz bei Starkregenereignissen Sonderaufwand Freiflächen, Tiefbau Interdisziplinäre Optimierung in LPH 2 Trinkwasserschutzgebiet, Wasserschutzzone 3B, Verunreinigung durch unbehandeltes Oberflächenwasser unzulässig Mehraufwand durch Regenwasserrückhaltung auf dem Grundstück Integration von Zisternen in das Betriebskonzept, Vorgaben der Verwendung umweltverträglicher Materialien im Planungswett- bewerb Risiko- Schwerpunkt Technische Standortrisiken Verkehrliche Fragestellungen Stadionbetrieb ist aufrecht zu erhalten Wirtschaftliche Risiken Mehraufwand KG 200 Herrichten / Erschließen Mehraufwand KG 300 - 500 Baukonstruktionen, Technische Anlagen, Außenanlagen, Freiflächen Risikoeinschätzung Risiko Situation Auswirkungen Maßnahmen 23 Information erfassen und auswerten gering mittel hoch inakzep- tabel Genehmigungsfähigkeit Verkehrliche funktionale Grundanforderungen sind in der Straße Am Vorgebirgstor umzusetzen, können daher nicht genehmigt werden Planung für die Neuordnung des Bereichs Am Vorgebirgstor verzögert sich Neuordnung der Straße Am Vorgebirgstor als eigenes Teilprojekt, frühzeitige Verzahnung der Planungsprozesse des Teilprojekts Am Vorgebirgstor mit dem Projekt JLSP Funktionale Abhängigkeiten Sanierungs- und Investitionsstau im Südstadion. Hintergrund: Planungssicherheit mit Blick auf ein evtl. Ersatzstadion für S. C. Fortuna ( Südstadion) und F. C. Victoria ( Höhenhaus) Südstadion bis Inbetriebnahme JLSP abgewirtschaftet Teilbeschluss in der Beschlussvorlage, der die KSS zur Sicherstellung des längerfristigen Erhalts (mind. 50 Jahre) des Südstadions mit entsprechenden Investitionen verpflichtet Zielabweichungsverfahren Regionalplan auf Grundlage des nach Auswahl des Umsetzungsprojekts empfohlen Erheblicher Zeitaufwand bis zur Genehmigung des ZAV Abstimmung Flächennutzungsplanung und Bezirksregierung, ggfs. Zielabweichungsverfahren parallel zum Bebauungsplanverfahren, möglichst frühzeitig nach dem Planungswettbewerb Bebauungsplanumsetzung Vielzahl der TöBs (Träger öffentlicher Belange) in der Beteiligung, Vielzahl an Einsprachen aus der Nachbarschaft Frühzeitiger Start des Bebauungsplan-Prozesses, bereits vor dem Aufstellungsbeschluss, regelmäßige Information und Transparenz des Planungsstands Zustimmung zum Bauvorhaben Planungswettbewerb durch Sportausschuss wird an Ausweichflächenkonzept S. C. Fortuna geknüpft Zustimmung der Gremien zum Projekt JLSP wird verweigert/vertagt Ausweichflächenkonzept für S. C. Fortuna auch für Kommunikation notwendig KSS hat bisher keine Ersatzlösung für die Stellplatzfläche im IGG Bereich KSS sorgt dafür, dass Zustimmung zum Projekt JLSP in politischen Gremien an eine Lösung des Stellplatzbedarfs geknüpft ist Abtrennung der Fragestellung Ersatzlösung Stellplätze Stadion als Teilprojekt des IGG mit eigener Projektverantwortung Politische Gremien der Stadt sind über Tragweite und Größenordnung des Projekts bisher nicht informiert Erhebliche zeitliche Verzögerungen durch Vertagen von Beschlüssen, Verzögerung des Starts des Planungswettbewerbs Kommunikationsstrategie erforderlich Fehleinschätzung der Wettbewerbskosten durch Amt 52 in der Ratsvorlage in 2020 Erhebliche Aufstockung des Planungsbudgets bis zur Vergabe der Planungsleistungen sorgt für Irritationen und Verzögerung der Gremienentscheidung Transparente Aufbereitung der voraussichtlichen Planungskosten Amt 52 ist im Regelfall nicht Bauherr von Projekten dieser Größenordnung Ausbau eines Bauteams für das Projekt JLSP oder Inanspruchnahme von Amt 23 erforderlich, beides mit erheblichem zeitlichen Vorlauf Amt 52 als Auslober des Planungswettbewerbs, während des Planungswettbewerbs wird das Organigramm und die Vergabestrategie der Bauleistungen konkretisiert Zeitliche Risiken Terminrisiken Prozess- und Rechtsrisiken Risiko- Schwerpunkt Risiko Situation Auswirkungen Maßnahmen Risikoeinschätzung Risiken des Bauvorhabens 24 Varianten der Testplanungen Bedarfsplan erstellen - Teil I Plausibilisierung der Flächen Variante A GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m KLEIN- SPIEL- FELD (FW/RD Aufstellfläche) 31 m x 53 m SPORTHALLE 6-fach VEREINSHEIM inkl. Recreation-Area BEACH- VOLLEY- BALL Sand 15 m x 30 m KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m PADEL-TENNIS KÄFIG 11 m x 24 m SOCCER- KÄFIG Kunstrasen 15 m x 30 m PADEL-TENNIS KÄFIG 11 m x 24 m TG BE- TRIEBS- HOF Tribüne inkl. Vor- fläche GARDEROBE Außensport 47,30 46,30 47,30 46,20 46,90 47,00 47,00 46,20 49,7049,80 44,00 44,80 45,55 45,70 46,30 47,30 46,20 46,90 47,00 49,7049,80 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (45,70) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (50,50) (46,50) (44,70) (45,10) (47,35) (45,60) (46,40) (45,55) (45,70) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (50,50) (46,50) (45,10) (47,35)5,0 % 3,5 % 2,0 % 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 5,00 4,00 6,00 4,00 5,00 6,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 4,00 9,00 8,00 6,00 9,00 6,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 5,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 6,00 6,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 5,00 8,00 8,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 4,00 4,00 5,00 3,00 3,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 12,00 4,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 9,00 7,00 8,00 6,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 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6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 10,00 10,00 12,00 12,00 8,00 10,00 10,00 8,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,0012,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,008,00 8,008,00 10,00 10,00 12,00 12,00 7,00 12,00 11,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 10,00 12,00 8,00 5,00 8,00 5,00 4,00 4,00 2,00 12,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 12,00 12,00 12,00 5,00 7,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 3,00 3,00 2,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 städtebaulicher Betrachtungsbereich Baugrundstück Abb. 14: Lageplan Variante B (Abbildung: neubig hubacher) Cluster Großspielfelder, Betriebshof im Norden Stärken: • Eingang Sporthalle gegenüber der Bremsstraße, gute Anbindung an Zollstock und Durchwegung • Großzügiger unversiegelter Bereich entlang der Durchwegung • Keine ausreichende Aufstellfläche FW/RD • Trennung Fußball und weiterer Sport • Kassenhaus Stadion ca. 60 m von Tor 2, Trennung Wartebereich/Tor 2 Schwächen: • Baumreihe im Norden kann nicht erhalten werden, Einengung IGG • Konflikt Zufahrt TG mit Knoten Bischofsweg, Umsetzung verkehrs- planerisch nicht möglich • Bauliche Anbindung Tiefgarage an Sporthalle nicht gegeben • Warteraum im öffentlichen Raum vor Tor 2 erforderlich • Kassenhaus Stadion ca. 60 m von Tor 2, schwer auffindbar • Integration Außenbereich Vereinsheim schwierig • Geringe Verflechtungsspielräume mit IGG im Alltag • FW-Zufahrt zwischen Sporthalle nur auf Kosten Sportfreianlagen, keine ausreichende Rangier- und Aufstellfläche Variante B�1 Cluster Groß- und Kleinspielfelder, Betriebshof im Süden GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m BE- TRIEBS- HOF Tribüne inkl. Vor- fläche GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 47,30 46,30 47,30 46,20 46,90 47,00 47,00 46,20 49,7049,80 44,00 44,80 45,55 45,70 46,30 47,30 46,20 46,90 47,00 49,7049,80 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (45,70) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (50,50) (46,50) (44,70) (45,10) (47,35) (45,60) (46,40) (45,55) (45,70) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (50,50) (46,50) (45,10) (47,35)5,0 % 3,5 % 2,0 % Haupteingang Sporthalle MIXED-ZONE - Multifunktionsfeld - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus 3 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) TG 85 FAHRRÄDER 85 FAHRRÄDER Nebeneingang Presse/Medien/Spielbetrieb Leitstelle Gewahrsam SNG 2 SNG 1 LASTENFAHRRÄDER BEREICH S. C. FORTUNA inkl. Außenbereich M ULTIFUNKTIONS-/ RECREATIONAREA SPORTHALLE 6-fach 8,00 9,00 8,00 Baugrundstück GARDEROBE KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m städtebaulicher Betrachtungsbereich 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 5,00 4,00 6,00 4,00 5,00 6,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 4,00 9,00 8,00 6,00 9,00 6,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 5,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 6,00 6,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 5,00 8,00 8,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 4,00 4,00 5,00 3,00 3,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 12,00 4,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 9,00 7,00 8,00 6,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 6,00 5,00 8,00 10,00 8,00 9,00 7,00 7,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 8,00 8,00 8,00 9,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 5,005,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 10,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 6,006,00 4,00 6,00 8,00 8,00 6,00 8,00 5,00 8,00 8,00 5,00 7,00 8,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 7,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 5,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 6,00 5,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 4,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 4,00 6,00 7,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 9,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 12,00 14,00 4,00 4,00 3,00 12,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 4,00 5,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 10,00 10,00 12,00 12,00 8,00 10,00 10,00 8,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,0012,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,008,00 8,008,00 10,00 10,00 12,00 12,00 7,00 12,00 11,00 3,00 7,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 3,00 3,00 2,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 6,00 6,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 8,00 5,00 6,00 4,00 4,00 2,00 12,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 12,00 12,00 12,00 Stärken • Großzügiger unversiegelter Bereich entlang der Durchwegung • Großzügiger Übergang zum IGG • Baumreihe im Norden kann erhalten werden, Eingriff in Böschungsbereich/ Vorgebirgsglacisweg minimiert • Außenbereich für Vereinsheim • Zentraler Zugang Sportgelände aus Sporthalle • Kurze Wege von Tiefgarage zu Sporthalle • Lage Betriebshof verkehrlich ohne Konflikte, einfache Einbindung in Au - ßensportanlage • Sportplätze mit sozialem Mittelpunkt (Verschattung) • Multifunktionsfeld im Bereich der Mixed-Zone, Rangier- und Aufstellfläche für FW/RD gegeben • Boulder-Bereich an der Sporthalle • Auf dem Dach zusätzliche frei zugängliche Soccer- und Basketballkäfige • Kassenhaus an Tor 2 in Sporthalle integriert • Separater Eingang für Presse, Medien und Spielbetrieb Schwächen • Nähe Betriebshof zur Wohnbebauung, Lärmabschirmung erforderlich • Engstelle am Tierheim, ggf. Verzicht Nordumwegung Sportfeld erforderlich • Keine vernünftige Eingangssituation möglich • Eingangsbereich der Sporthalle zu klein, dadurch auch keine Möglichkeit die- sen Bereich als Warteraum Tor 2 zu nutzen Abb. 15: Lageplan Variante B.1 (Abbildung: neubig hubacher) Variante B�2 58.00 SPORTHALLE 6-fach MULTIFUNK- TIONS-/RECRE- ATIONAREA S. C. FORTUNA inkl. Terrasse 51.60 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 35 LASTENFAHRRÄDER BOLZPLATZ Käfig auf dem Dach 21 x 34 m Außen- aufenthalts- bereich GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GARDEROBE KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m TREFFPUNKT 565 m 2 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 47,30 46,30 47,30 46,20 46,90 47,00 47,00 46,20 49,7049,80 44,00 44,80 45,55 45,70 46,30 47,30 46,20 46,90 47,00 49,7049,80 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (45,70) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (50,50) (46,50) (44,70) (45,10) (47,35) (45,60) (46,40) (45,55) (45,70) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (50,50) (46,50) (45,10) (47,35)5,0 % 3,5 % 2,0 % Haupteingang Sporthalle MIXED-ZONE - Multifunktionsfeld - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus TG KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m 210 FAHRRÄDER Nebeneingang Presse/Medien/Spielbetrieb Baugrundstück städtebaulicher Betrachtungsbereich TRIBÜNE 48.00 46.00 50.50 46.50 45.80 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterw hg. 48.40 50.70 4,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 5,00 4,00 6,00 4,00 5,00 6,00 4,00 3,00 4,00 4,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 4,00 9,00 8,00 6,00 9,00 6,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 5,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 6,00 6,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 5,00 8,00 8,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 4,00 4,00 5,00 3,00 3,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 12,00 4,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 9,00 7,00 8,00 6,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 6,00 5,00 8,00 10,00 8,00 9,00 7,00 7,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 8,00 8,00 8,00 9,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 5,005,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 10,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 6,006,00 4,00 6,00 8,00 8,00 6,00 8,00 5,00 8,00 8,00 5,00 7,00 8,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 7,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 5,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 6,00 5,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 4,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 4,00 6,00 7,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 9,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 12,00 14,00 4,00 4,00 3,00 12,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 4,00 5,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 10,00 10,00 12,00 12,00 8,00 10,00 10,00 8,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,0012,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,008,00 8,008,00 10,00 10,00 12,00 12,00 7,00 12,00 11,00 3,00 7,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 3,00 3,00 2,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 3,00 3,00 6,00 6,00 6,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 8,00 5,00 6,00 4,00 4,00 2,00 12,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 12,00 12,00 12,00 Cluster Groß- und Kleinspielfelder, Betriebshof im Süden Stärken • Großzügiger unversiegelter Bereich entlang der Durchwegung • Großzügiger Übergang zum IGG • Baumreihe im Norden kann erhalten werden, Eingriff in Böschungsbereich/ Vorgebirgsglacisweg minimiert • Außenbereich in Form von Terrasse für Vereinsheim • Zentraler Zugang Sportgelände aus Sporthalle • Kurze Wege von Tiefgarage zu Sporthalle • Lage Betriebshof verkehrlich ohne Konflikte, einfache Einbindung in Au - ßensportanlage • Sportplätze mit sozialem Mittelpunkt • Multifunktionsfeld im Bereich der Mixed-Zone, Rangier- und Aufstellfläche für FW/RD gegeben • Boulder-Bereich an der Sporthalle (Verschattung) • auf dem Dach zusätzliche frei zugängliche Soccer- und Basketballkäfige • Kassenhaus an Tor 2 in Sporthalle integriert • Großzügige Eingangssituation, auch als Warteraum Tor 2 nutzbar • Separater Eingang für Presse, Medien und Spielbetrieb Schwächen • Nähe Betriebshof zur Wohnbebauung, Lärmabschirmung erforderlich • Engstelle am Tierheim, ggf. Verzicht Nordumwegung Sportfeld erforderlich Abb. 16: Lageplan Variante B.2 (Abbildung: neubig hubacher) 25 Arbeitshypothese für Synthese 210 FAHRRÄDER 58.00 SPORTHALLE 6-fach MULTIFUNK- TIONS-/RECRE- ATIONAREA S. C. FORTUNA inkl. Terrasse 51.60 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 35 LASTENFAHRRÄDER BOLZPLATZ Käfig auf dem Dach 21 x 34 m Außen- aufenthalts- bereich GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 47,30 46,30 46,20 46,90 47,00 46,20 44,00 44,80 45,55 46,30 46,20 46,90 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (44,70) (45,10) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (45,10) 3,5 % 2,0 % Haupteingang Sporthalle 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 5,00 6,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 4,00 3,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 10,00 7,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 7,00 7,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 4,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 4,00 6,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 7,00 7,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,004,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 12,00 8,00 7,00 8,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 9,00 14,00 13,00 12,00 6,00 9,00 6,004,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 14,00 13,00 9,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 8,00 9,00 7,00 7,00 18,00 9,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 4,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 8,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 7,00 6,00 6,00 9,00 9,00 5,00 5,00 5,00 6,00 17,00 12,00 14,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 5,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 2,00 2,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 5,00 7,00 9,00 10,00 10,00 10,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 7,00 12,00 11,00 3,00 TG KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m Nebeneingang Presse/Medien/Spielbetrieb städtebaulicher Betrachtungsbereich TRIBÜNE 48.00 46.00 50.50 46.50 45.80 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterwhg. 48.40 9,00 8,00 6,00 6,00 14,00 14,00 9,00 9,00 6,00 5,00 50.70 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 4 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) MIXED-ZONE - Multifunktionsfeld - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus 0,00m 100,00m Baugrundstück 10 SPRINTERSTELL- PLÄTZE (Polizei) 7,00 8,00 10,00 7,00 8,00 8,00 9,00 8,00 5,00 8,00 10,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 5,00 5,00 7,00 8,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 7,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 5,00 5,00 10,00 7,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 3,00 3,00 2,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 8,00 5,00 8,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 4,00 2,00 6,00 6,00 4,00 6,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 8,00 6,00 6,00 SCHULSPORT ATHLETIK Wiederherstellung KSS 47.43 48.28 45.56 45.58 46.2048.34 5,00 5,00 5,00 6,00 8,00 9,00 8,00 5,00 4,00 4,00 4,00 8,00 9,00 6,00 15,00 7,00 TREFFPUNKT 565 m 2 GARDEROBE N Abb. 17: Lageplan Arbeitshypothese (Abbildung: neubig hubacher) Städtebauliche und ökologische Aspekte • Großzügiger Übergang zum Inneren Grüngürtel • Grüne Achse als Verbindung zwischen Bremsstraße (Zollstock) und Innerer Grüngürtel • Baumreihe im Norden kann erhalten werden • Eingriff in Böschungsbereich/Vorgebirgsglacisweg minimiert • Begrünter sozialer Mittelpunkt inmitten der Sportplätze spendet Schatten und verhindert Wärmeinseln Funktionale Aspekte • Großzügige Eingangssituation, auch als Warteraum Tor 2 nutzbar • Separater Eingang für Presse, Medien und Spielbetrieb • Kassenhaus an Tor 2 in Sporthalle integriert • Zentraler Zugang aus Sporthalle auf Sportgelände • Kurze Wege von Tiefgarage zu Sporthalle • Multifunktionsfeld kann bei Spielbetrieb als Mixed-Zone und als Rangier- und Aufstellfläche für FW/RD genutzt werden, da sie sich im Nahbereich des Marathontors/Südstadion befindet • Lage Vereinsheim S.C. Fortuna inkl. Außenbereich (Terrasse) zur Sportanla- ge orientiert (Sichtbezug Eltern/Kinder) • Lage Recreation-Area ink. Umkleiden Profi- und Gastmannschaft während Spielbetrieb mit kurzem Weg zum Südstadion • Boulder-Bereich an der Sporthalle (Verschattung) • auf dem Dach zusätzliche frei zugängliche Soccer-Käfige und Basketballfel- der Verkehrstechnische und sicherheitsrelevante Aspekte • Lage Betriebshof verkehrlich ohne Konflikte • Einfache Einbindung des Betriebshofs in Außensportanlage und für Gäste - mannschaft vom Gästebus kurzer Weg über Tiefgarage im eingefriedeten Bereich zur Sporthalle • Multifunktionsfeld im Bereich der Mixed-Zone kann als Aufstellfläche ge - nutzt werden und bietet eine großzügige FW-Zufahrt zum Stadion (Mara - thontor) und zur Sporthalle • Multifunktionsfeld im Bereich der Mixed-Zone bei Schadensereignissen im Stadion im Bereich des Marathontors ausreichend Fluchtwegbreite und Entfluchtungsmöglichkeit Bedarfsplan erstellen - Teil I Plausibilisierung der Flächen 26 4 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) MIXED-ZONE - Multifunktionsfeld - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus 58.00 SPORTHALLE 6-fach MULTIFUNK- TIONS-/RECRE- ATIONAREA S. C. FORTUNA inkl. Terrasse 51.60 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 35 LASTENFAHRRÄDER BOLZPLATZ Käfig auf dem Dach 21 x 34 m Außen- aufenthalts- bereich GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m TREFFPUNKT 565 m 2 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 47,30 46,30 46,20 46,90 47,00 46,20 44,00 44,80 45,55 46,30 46,20 46,90 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (44,70) (45,10) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (45,10) 3,5 % 2,0 % Haupteingang Sporthalle 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 4,00 3,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 10,00 7,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 7,00 7,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 4,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,004,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 12,00 8,00 7,00 8,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 9,00 14,00 13,00 12,00 6,00 9,00 6,004,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 14,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 9,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 6,00 8,00 9,00 7,00 7,00 18,00 9,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 6,006,00 4,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 4,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 7,00 6,00 6,00 9,00 9,00 5,00 5,00 5,00 6,00 17,00 12,00 14,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 5,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 2,00 2,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 5,00 7,00 9,00 10,00 10,00 10,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 7,00 12,00 11,00 3,00 TG KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m Nebeneingang Presse/Medien/Spielbetrieb Baugrundstück städtebaulicher Betrachtungsbereich TRIBÜNE 48.00 46.00 50.50 46.50 45.80 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterwhg. 48.40 9,00 8,00 6,00 6,00 14,00 14,00 9,00 9,00 6,00 5,00 50.70 4,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 GARDEROBE 210 FAHRRÄDER 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 4,00 SCHULSPORT ATHLETIK Wiederherstellung KSS 0,00m 100,00m BA 1A: Realisierung BA 1A: Aushub BA 1A: Aushub MIXED-ZONE BESTAND WEITERNUTZUNG SPORTFELD BESTAND: WEITERNUTZUNG Baulogistik N 4 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) MIXED-ZONE - Multifunktionsfeld - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus 58.00 SPORTHALLE 6-fach MULTIFUNK- TIONS-/RECRE- ATIONAREA S. C. FORTUNA inkl. Terrasse 51.60 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 35 LASTENFAHRRÄDER BOLZPLATZ Käfig auf dem Dach 21 x 34 m Außen- aufenthalts- bereich GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m TREFFPUNKT 565 m 2 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 47,30 46,30 46,20 46,90 47,00 46,20 44,00 44,80 45,55 46,30 46,20 46,90 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (44,70) (45,10) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (45,10) 3,5 % 2,0 % Haupteingang Sporthalle 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 4,00 3,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 10,00 7,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 7,00 7,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 4,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,004,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 12,00 8,00 7,00 8,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 9,00 14,00 13,00 12,00 6,00 9,00 6,004,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 14,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 9,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 6,00 8,00 9,00 7,00 7,00 18,00 9,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 6,006,00 4,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 4,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 7,00 6,00 6,00 9,00 9,00 5,00 5,00 5,00 6,00 17,00 12,00 14,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 5,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 2,00 2,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 5,00 7,00 9,00 10,00 10,00 10,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 7,00 12,00 11,00 3,00 TG KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m Nebeneingang Presse/Medien/Spielbetrieb Baugrundstück städtebaulicher Betrachtungsbereich TRIBÜNE 48.00 46.00 50.50 46.50 45.80 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterwhg. 48.40 9,00 8,00 6,00 6,00 14,00 14,00 9,00 9,00 6,00 5,00 50.70 4,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 GARDEROBE GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m 210 FAHRRÄDER 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 4,00 SCHULSPORT ATHLETIK Wiederherstellung KSS 0,00m 100,00m BA 1B: Realisierung Baulogistik BA 1B: Realisierung BA 1B: Realisierung INTERIMS MIXED-ZONE N 4 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) MIXED-ZONE - Multifunktionsfeld - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus SPORTHALLE 6-fach 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 35 LASTENFAHRRÄDER BOLZPLATZ Käfig auf dem Dach 21 x 34 m Außen- aufenthalts- bereich BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m TREFFPUNKT 565 m 2 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 47,30 46,30 46,20 46,90 47,00 46,20 44,00 44,80 45,55 46,30 46,20 46,90 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (44,70) (45,10) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (45,10) 3,5 % 2,0 % Haupteingang Sporthalle 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 4,00 3,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 10,00 7,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 7,00 7,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 4,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,004,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 12,00 8,00 7,00 8,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 9,00 14,00 13,00 12,00 6,00 9,00 6,004,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 14,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 8,00 9,00 7,00 7,00 18,00 9,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 6,00 4,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 8,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 7,00 6,00 6,00 9,00 9,00 5,00 5,00 5,00 6,00 17,00 12,00 14,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 5,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 2,00 2,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 5,00 7,00 9,00 10,00 10,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 7,00 12,00 11,00 3,00 TG Nebeneingang Presse/Medien/Spielbetrieb Baugrundstück städtebaulicher Betrachtungsbereich TRIBÜNE 48.00 50.50 46.50 45.80 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterwhg. 48.40 9,00 8,00 6,00 6,00 14,00 14,00 9,00 9,00 6,00 5,00 50.70 GARDEROBE GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m 210 FAHRRÄDER KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m 4,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 46.00 MULTIFUNK- TIONS-/RECRE- ATIONAREA S. C. FORTUNA inkl. Terrasse 51.60 GARDEROBE 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 4,00 SCHULSPORT ATHLETIK Wiederherstellung KSS BA 2: Realisierung 0,00m 100,00m Baulogistik BA 2: Realisierung N Alt. 3- Bauabschnitt BA 1A Alt. 3 - Bauabschnitt BA 1B Alt. 3 - Bauabschnitt BA 2 Abb. 18 - 31: Bauabschnitte - Alternative 3: BA 1A, BA 1B, BA 2 (Abbildung: neubig hubacher) 10 SPRINTERSTELL- PLÄTZE (Polizei) 4 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) MIXED-ZONE - Multifunktionsfeld - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus 58.00 SPORTHALLE 6-fach MULTIFUNK- TIONS-/RECRE- ATIONAREA S. C. FORTUNA inkl. Terrasse 51.60 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 35 LASTENFAHRRÄDER BOLZPLATZ Käfig auf dem Dach 21 x 34 m Außen- aufenthalts- bereich GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m TREFFPUNKT 565 m 2 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 47,30 46,30 46,20 46,90 47,00 46,20 44,00 44,80 45,55 46,30 46,20 46,90 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (44,70) (45,10) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (45,10) 3,5 % 2,0 % Haupteingang Sporthalle 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 4,00 3,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 10,00 7,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 7,00 7,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 4,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,004,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 12,00 8,00 7,00 8,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 9,00 14,00 13,00 12,00 6,00 9,00 6,004,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 14,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 9,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 6,00 8,00 9,00 7,00 7,00 18,00 9,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 6,006,00 4,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 4,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 7,00 6,00 6,00 9,00 9,00 5,00 5,00 5,00 6,00 17,00 12,00 14,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 5,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 2,00 2,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 5,00 7,00 9,00 10,00 10,00 10,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 7,00 12,00 11,00 3,00 TG KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m Nebeneingang Presse/Medien/Spielbetrieb Baugrundstück städtebaulicher Betrachtungsbereich TRIBÜNE 48.00 46.00 50.50 46.50 45.80 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterwhg. 48.40 9,00 8,00 6,00 6,00 14,00 14,00 9,00 9,00 6,00 5,00 50.70 4,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 GARDEROBE 210 FAHRRÄDER 0,00m 100,00m BA 1A: Realisierung BA 1A: Aushub BA 1B: Realisierung Baulogistik BA 1B BA 1A: Aushub BA 1B: Realisierung BA 1B: Realisierung Baulogistik BA 2 BA 2: Realisierung BA 2: Realisierung BA 1B: INTERIMS MIXED-ZONE Baulogistik BA 1A 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 4,00 SCHULSPORT ATHLETIK Wiederherstellung KSS BA 2: Realisierung N Pläne zur Arbeitshypothese Bauabschnitte Bedarfsplan erstellen - Teil I 27 Bedarfsplan erstellen - Teil I Pläne zur Arbeitshypothese Alternative 1: Tennenplatz in Bauabschnitt 2 Bauabschnitt 1 (Süd-West): Abbruch der bestehenden Sportflächen • Neubau eines Großspielfelds als Kunstrasenplatz, zwei Kleinspielfeldern, inkl. Garderoben • Neubau der Sporthalle, Tiefgarage und des Betriebshofs • Option: Ertüchtigung des bestehenden Tennenplatzes (Nord-Ost) als Ra - senplatz zur Interimsnutzung Bauabschnitt 2 (Nord-Ost): • Abbruch der bestehenden Sporthalle, Betriebshof und Sportflächen, inkl. der Interims-Sportfläche aus Bauabschnitt 1 • Neubau von zwei Großspielfeldern als Kunstrasenplätze und Mixed-Zone • Wiederhestellung der Athletik-Sportfelder nördlich des Stadions In Alternative 1 steht nach Bauabschnitt 1 und während Bauabschnitt 2 im neu- en Außengelände zunächst ein Großspielfeld als Ascheplatz und zwei Kleinspiel- felder sowie die neue Sporthalle zur Verfügung. In Bauabschnitt 2 werden die beiden weiteren Großspielfelder als Kunstrasenplätze sowie die Mixed-Zone realisiert. Vorteile: Vorteil der Realisierung des neuen Sportfelds (vorher Tennenplatz) in Bauab - schnitt 2 ist, dass während der Baumaßnahmen von Bauabschnitt 1 weiterhin mindestens ein Großspielfeld für Training zur Verfügung bleibt. Bei Ertüchti - gung des Tennenplatzes als Kunstrasenfeld würde in Bauabschnitt 1 dann ein Kunstrasenfeld zur Verfügung stehen. In der gesamten Bauphase steht somit dauerhaft mindestens ein Großspielfeld für Training zu Verfügung. Nachteile: Nachteil ist, dass durch die voraussichtlich unmittelbare Umsetzung von Bau - abschnitt 2 nach dem Umzug in die neue Sporthalle - gemäß Zeitplan voraus - sichtlich ab 2030/31 – voraussichtlich der Zeitrahmen einer Förderfähigkeit entgegensteht. Ein weiterer Nachteil ist, dass der zunächst weitergenutzte Tennenplatz ein Ascheplatz ist. Ein vorzeitiger Ausbau als Rasenplatz würde eine Interims-Situ - ation schaffen, in der voraussichtlich Bauabschnitt 2 verzögert würde oder ein dritter Bauabschnitt ausgelöst würde. Alternative 2: Tennenplatz in Bauabschnitt 1 Bauabschnitt 1 (Süd): • Abbruch der bestehenden Sportflächen • Neubau von zwei Großspielfeldern, zwei Kleinspielfeldern, inkl. Garderoben • Neubau Sporthalle, Tiefgarage und Betriebshof Bauabschnitt 2 (Nord): • Abbruch der bestehenden Sporthalle und des bestehenden Betriebshofs • Neubau von zwei Großspielfeldern als Kunstrasenplätze • Neubau der Mixed-Zone • Wiederherstellung der Athletik-Sportfelder nördlich des Stadions Vorteile: Für die Realisierung ist dies voraussichtlich die wirtschaftlichste Variante. Nachteile: Nachteil ist, dass während der gesamten Bauzeit keine Sportflächen auf dem Gelände zur Verfügung stehen. Eine Interimslösung für alle Trainings im Außen- bereich ist somit erforderlich. Alternative 3: Priorisierter Neubau Tennenplatz in Bauabschnitt 1A Bauabschnitt 1A (Ost und West): • Abbruch der bestehenden Sportflächen im östlichen und westlichen Be - reich • Aushub für den Neubau der Tiefgarage, Betriebshof und Sporthalle • Priorisierter Neubau Großspielfeld (Tennenplatz) als Kunstrasenplatz und Kleinspielfeld (Ost), inkl. Garderoben* *(Erläuterung: Da es sich um Außenanlagen handelt, ist für dieses Szenario zu klären, ob parallel zum Bebauungsplanverfahren eine Genehmigung als vorge- zogene Maßnahme nach § 33 BauGB erwirkt werden könnte, so dass dieser Teil prioritär geplant und realisiert werden kann. Dem bestehendem Planungsrecht steht das nicht entgegen. Wenn die Vergabe der Planungsleistungen 2025 im Frühsommer erfolgt, könnte ein Bauantrag hierfür bis 2026 gestellt sein und die Realisierung im Best Case ggfs. sogar schon 2028 abgeschlossen sein.) Bauabschnitt 1B (Süd-West) • Neubau der Sportflächen • Neubau der Tiefgarage, der Sporthalle und des Betriebshofs Bauabschnitt 2 (Nord): • Abbruch der bestehenden Sporthalle und des bestehenden Betriebshofs • Neubau von zwei Großspielfeldern als Kunstrasenplätze sowie der Mi - xed-Zone • Wiederherstellung der Athletik-Sportfelder nördlich des Stadions Vorteile: Nutzung der neuen Sportflächen und Garderoben (ein Großspielfeld, ein Klein- spielfeld) nach priorisierter Realisierung des Bauabschnitts 1A innerhalb von ca. einem Jahr möglich. Die Geländemodellierung im Bauabschnitt 1A kann durch den Aushub im Be - reich Süd und West erfolgen. Die Weiternutzung des bestehenden Kunstrasensportfelds (Süd) ist während Bauabschnitt 1A durchgehend möglich, es besteht also jederzeit Trainingsmög- lichkeit auf einem Kunstrasenplatz. Erst nach dem Umzug auf dem o. g. fertig - gestellten Bereich wird hier die Baustelle für die Tiefgarage fortgesetzt. Nachteile: Bei vorgezogener Maßnahme müsste bereits ab 2026 auf den Tennenplatz und den Naturrasenplatz als Trainingsfläche verzichtet werden. Es ist nicht die wirtschaftlichste Bauabschnittsbildung. Erkenntnis: Unabhängig von der Bauabschnittsbildung sind für die zeitweise nicht vor - handenen Trainingsflächen des S �C� Fortuna Interimsflächen für die ver - schiedenen Bauphasen zu mobilisieren� 28 Bedarfsplan erstellen - Teil I Abb. 19: Technikflächen (Abbildung: neubig hubacher) 4,00 Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude mit Gründach neu Gebäude Abbruch Verkehrs-/Erschließungsfläche Verkehrsberuhigter Bereich Zufahrt/Zugang Fußgängerverbindung Grünfläche Baum Bestand Baum neu Einfriedung Toranlage 4,00 RMP_VCEinfriedung 4,00 Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude neu Gebäude Abbruch Verkehrs-/Erschließungsfläche Verkehrsberuhigter Bereich Zufahrt/Zugang Fußgängerverbindung Grünfläche Baum Bestand Baum neu Baum Abbruch Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude UG neu Gebäude EG neu Verkehrs-/Erschließungsfläche Verkehrsberuhigter Bereich Zufahrt/Zugang Fußgängerverbindung Tiefgarage Mixed Zone Stel lplätze Feuerwehraufstellfläche Zufahrt Feuerwehr Verkehr Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude neu Gebäude Abbruch Verkehrs-/Erschließungsfläche Verkehrsberuhigter Bereich Zufahrt/Zugang Fußgängerverbindung Grünfläche Baum Bestand Baum neu Baum Abbruch Baum Bestand (Umgebung) 4,00 Grün 4,00 Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude UG neu Gebäude EG neu Zufahrt/Zugang Technikbereich Fernwärmeleitung Bestand Technik Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude neu Gebäude Abbruch Verkehrs-/Erschließungsfläche Verkehrsberuhigter Bereich Zufahrt/Zugang Fußgängerverbindung Grünfläche Baum Bestand Baum neu Abstandsfläche 4,00 Abstandsflächen Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude UG neu Gebäude EG neu Verkehrs-/Erschließungsfläche Zufahrt/Zugang (EG) Tiefgarage Stellplätze Flur/Schleuse Fluchttreppenhaus Notausgang Begrenzung Rauchabschnitt Entfernung Ausgang (Luftlinie) Brandschutz TG Radius 30m Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude neu Zufahrt Gelände Fußgängerverbindung Grünfläche Baum Bestand/neu Einfriedung Feuerwehraufstellfläche Erschließungsfläche Feuerwehr Laufweg Feuerwehr Ausgang EG/Dachfläche Fluchtreppenhaus Flächen Feuerwehr 4,00 4,00 4,00 4 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) MIXED-ZONE - Multifunktionsfeld - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m TREFFPUNKT 565 m 2 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 4,00 3,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 10,00 7,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 7,00 7,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 4,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,004,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 12,00 8,00 7,00 8,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 9,00 14,00 13,00 12,00 6,00 9,00 6,004,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 14,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 9,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 6,00 8,00 9,00 7,00 7,00 18,00 9,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 6,006,00 4,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 4,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 7,00 6,00 6,00 9,00 9,00 5,00 5,00 5,00 6,00 17,00 12,00 14,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 5,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 2,00 2,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 5,00 7,00 9,00 10,00 10,00 10,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 7,00 12,00 11,00 3,00 TRIBÜNE 48.00 50.50 46.50 48.00 45.80 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterwhg. 48.40 Leitstelle Gewahrsam SNG 2 SNG 1 9,00 8,00 6,00 6,00 14,00 14,00 9,00 9,00 6,00 5,00 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 210 FAHRRÄDER 45.00 46.00 10 SPRINTERSTELLPLÄTZE (Polizei)/Beh.stpl. im Alltag 4,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,005,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 47,30 46,30 46,20 46,90 47,00 46,20 44,00 44,80 45,55 46,30 46,20 46,90 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (44,70) (45,10) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (45,10) 3,5 % 2,0 % 48.00 45.80 54 STELLPLÄTZE 13 BEH.STELLPLÄTZE FAHRRAD- STELLPLÄTZE 46.20 6% 10 SPRINTERSTELL- PLÄTZE (Polizei) städtebaulicher Betrachtungsbereich 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 SCHULSPORT ATHLETIK Wiederherstellung KSS ZISTERNE Bewässerung Südstadion TG HAUSANSCHLUSS Bestand TECH- NIK neu ZISTERNE Bewässerung Betriebshof/ JLSP SPRINKLER FILTER- TECHNIK LÜFTUNG TIEFGARAGE FERNWÄRMELEITUNG Bestand FERNW ÄRM ELEITUNG Bestand FERNW ÄRM ELEITUNG Bestand 0,00m 100,00m Baugrundstück N Pläne zur Arbeitshypothese Technikflächen 29 Bedarfsplan erstellen - Teil I Abb. 20: Verkehr, Erschließung und Tiefgarage (Abbildung: neubig hubacher) 4,00 Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude mit Gründach neu Gebäude Abbruch Verkehrs-/Erschließungsfläche Verkehrsberuhigter Bereich Zufahrt/Zugang Fußgängerverbindung Grünfläche Baum Bestand Baum neu Einfriedung Toranlage 4,00 RMP_VCEinfriedung 4,00 Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude neu Gebäude Abbruch Verkehrs-/Erschließungsfläche Verkehrsberuhigter Bereich Zufahrt/Zugang Fußgängerverbindung Grünfläche Baum Bestand Baum neu Baum Abbruch Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude UG neu Gebäude EG neu Verkehrs-/Erschließungsfläche Verkehrsberuhigter Bereich Zufahrt/Zugang Fußgängerverbindung Tiefgarage Mixed Zone Stel lplätze Feuerwehraufstellfläche Zufahrt Feuerwehr Verkehr Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude neu Gebäude Abbruch Verkehrs-/Erschließungsfläche Verkehrsberuhigter Bereich Zufahrt/Zugang Fußgängerverbindung Grünfläche Baum Bestand Baum neu Baum Abbruch Baum Bestand (Umgebung) 4,00 Grün 4,00 Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude UG neu Gebäude EG neu Zufahrt/Zugang Technikbereich Fernwärmeleitung Bestand Technik Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude neu Gebäude Abbruch Verkehrs-/Erschließungsfläche Verkehrsberuhigter Bereich Zufahrt/Zugang Fußgängerverbindung Grünfläche Baum Bestand Baum neu Abstandsfläche 4,00 Abstandsflächen Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude UG neu Gebäude EG neu Verkehrs-/Erschließungsfläche Zufahrt/Zugang (EG) Tiefgarage Stellplätze Flur/Schleuse Fluchttreppenhaus Notausgang Begrenzung Rauchabschnitt Entfernung Ausgang (Luftlinie) Brandschutz TG Radius 30m Legende: Städtebaulicher Geltungsbereich Baugrundstück Gebäude neu Zufahrt Gelände Fußgängerverbindung Grünfläche Baum Bestand/neu Einfriedung Feuerwehraufstellfläche Erschließungsfläche Feuerwehr Laufweg Feuerwehr Ausgang EG/Dachfläche Fluchtreppenhaus Flächen Feuerwehr 4,00 4,00 4,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 SCHULSPORT ATHLETIK Wiederherstellung KSS 48.00 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GARDEROBE KLEIN- SPIEL- FELD 31 m x 53 m TECHNIK SPORTHALLE 6-fach MULTIFUNK- TIONS-/RECRE- ATIONAREA S. C. FORTUNA inkl. Terrasse BOLZPLATZ Käfig auf dem Dach 21 x 34 m Außen- aufenthalts- bereich 58.00 51.60 KLEINSPIELFELD 31 m x 53 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m BEACH- VOLLEYBALL 8 m x 16 m TREFFPUNKT 565 m 2 GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m GROSSSPIELFELD Kunstrasen 72 m x 113 m 4,00 3,00 5,00 2,00 3,00 4,00 4,00 4,00 8,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 5,00 5,00 6,00 5,00 6,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 6,00 5,00 4,00 3,00 4,00 3,00 6,00 6,00 7,00 10,00 10,00 4,00 2,00 4,00 4,00 4,00 3,00 4,00 5,00 2,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 2,00 3,00 3,00 4,00 3,00 5,00 5,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 7,00 11,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 6,00 5,00 6,00 10,00 12,00 10,00 7,00 7,00 7,00 10,00 10,00 10,00 9,00 9,00 8,00 6,00 6,00 6,00 7,00 7,00 7,00 6,00 7,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 6,00 4,00 6,00 12,00 8,00 5,00 8,00 4,00 4,00 4,00 6,00 5,00 6,00 9,00 9,00 9,00 9,00 7,00 8,00 8,00 8,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 6,00 6,00 9,00 9,00 6,00 6,00 6,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 6,00 6,00 6,00 9,00 6,00 8,00 8,00 8,00 7,00 7,00 5,00 6,007,00 7,00 8,00 6,00 4,00 4,00 4,00 4,004,00 4,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 5,00 5,00 6,00 6,00 6,00 6,00 4,00 5,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 3,00 2,00 2,00 2,00 3,00 4,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 12,00 8,00 7,00 8,00 5,00 8,00 6,00 21,00 8,00 6,00 10,00 9,00 14,00 13,00 12,00 6,00 9,00 6,004,00 8,00 7,00 10,00 6,00 13,00 14,00 13,00 9,00 8,00 9,00 8,00 6,00 10,00 9,00 9,00 8,00 8,00 8,00 7,00 8,00 7,00 8,00 6,00 7,00 6,00 10,00 5,00 6,00 6,00 8,00 9,00 7,00 7,00 18,00 9,00 10,00 7,00 7,00 6,00 6,00 6,00 12,00 8,00 6,00 8,00 8,00 5,00 5,00 6,00 6,00 10,00 12,00 5,00 6,00 6,00 6,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 5,00 6,006,00 4,00 6,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 8,00 6,00 8,00 8,00 4,00 4,00 6,00 10,00 6,00 6,00 6,00 6,00 6,00 8,00 4,00 6,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 4,00 11,00 6,00 6,00 4,00 4,00 6,00 4,00 4,00 7,00 6,00 6,00 9,00 9,00 5,00 5,00 5,00 6,00 17,00 12,00 14,00 4,00 5,00 4,00 4,00 5,00 4,00 2,00 3,00 5,00 2,00 5,00 12,00 2,00 5,00 6,00 7,00 5,00 9,00 2,00 10,00 10,00 14,00 2,00 12,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 8,00 16,00 8,00 20,00 6,00 6,00 10,00 14,00 14,00 5,00 4,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 2,00 12,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 1,00 1,00 2,00 5,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 4,00 5,00 2,00 2,00 8,00 14,00 13,00 12,00 8,00 10,00 12,00 8,00 8,00 5,00 5,00 7,00 9,00 10,00 10,00 10,00 11,00 7,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,0010,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 10,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,00 12,0015,00 15,00 15,00 15,00 15,00 10,00 10,00 7,00 12,00 11,00 3,00 TRIBÜNE 48.00 50.50 46.50 53.00 BE- TRIEBS- HOF inkl. Haus- meisterwhg. 48.40 Leit- stelle Gewahr- sam SNG 2 SNG 1 9,00 8,00 6,00 6,00 14,00 14,00 9,00 9,00 6,00 5,00 Ausgang TG 80 FAHRRÄDER 80 FAHRRÄDER 210 FAHRRÄDER 10 SPRINTERSTELLPLÄTZE (Polizei)/Beh.stpl. im Alltag 10 SPRINTERSTELL- PLÄTZE (Polizei) 4,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 8,00 5,00 5,00 5,00 8,00 8,00 9,00 5,00 5,00 8,00 8,00 8,00 8,00 6,00 6,00 5,00 5,00 7,00 5,00 5,00 5,00 5,00 7,00 6,00 8,00 8,005,00 5,00 5,00 8,00 8,00 5,00 3,00 12,00 4,00 6,00 2,00 2,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 3,00 5,00 4,00 4,00 3,00 3,00 10,00 4,00 4,00 12,00 6,00 6,00 12,00 12,00 12,00 8,00 4% 47,30 46,30 46,20 46,90 47,00 46,20 44,00 44,80 45,55 46,30 46,20 46,90 44,00(45,50) (46,25) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (46,50) (45,90) (44,70) (45,10) (45,60) (46,40) (45,55) (44,80) (45,10) (46,50) (45,90) (45,10) 3,5 % 2,0 % 45.80 4% 6% HAUPTEINGANG Sporthalle NEBENEINGANG Presse/Medien/Spielbetrieb 48.00 Ausgang TG Zufahrt Feuerwehr 54 STELLPLÄTZE 54 STELLPLÄTZE 54 STELLPLÄTZE 45.00 13 BEH.STELLPLÄTZE FAHRRAD- STELLPLÄTZE Ausgang TG 50.70 6% 35 LASTENFAHRRÄDER MIXED-ZONE - Aufstellfläche - FW/RD/Rundfunk - Zufahrt Gästebus 48.00 städtebaulicher Betrachtungsbereich Baugrundstück 4 Stellplätze Ü-Wagen (23 x 5,5 m) ZUFAHRT auf das Gelände Feuerwehraufstellfläche ZUFAHRT TG + Betriebshof Anbindung Sporthalle Feuerwehraufstellfläche Feuerwehraufstellfläche Feuerwehraufstellfläche 46.00 EINGANG EINGANG 48.28 45.58 46.2048.34 45.80 0,00m 100,00m Feuerwehraufstellfläche VERBINDUNG FUSSGÄNGER TECHNIK N Pläne zur Arbeitshypothese Verkehr, Erschließung und Tiefgarage 30 Bedarfsplan erstellen - Teil II Rahmenbedingungen Städtebau und Planungsrecht Ausgangslage Im Rahmen der Umsetzung des Projekts Parkstadt Süd erfolgt auch die Ände - rung des Flächennutzungsplans. Das Grundstück des Jean-Löring-Sportparks bildet den westlichen Abschluss des Geltungsbereichs der 219. Änderung. Die Fläche des Sportparks wird im Flächennutzungsplan als Grünfläche mit den Zweckbestimmungen Sporthalle und Sportplätze dargestellt. Der Stand - ort der Sporthalle ist nicht festgelegt. Der Rat hat die 219. Änderung des Flä - chennutzungsplans am 09.11.2021 beschlossen, die Bekanntmachung war am 25.05.2022. Die Umsetzung von Sportplätzen in einer Fläche, die im Flächennutzungsplan als Grünfläche festgesetzt ist, ist zulässig. Dies gilt auch dann, wenn die Sport - felder als Kunstrasenplätze oder Hartplätze realisiert werden. Im Landschaftsplan der Stadt Köln ist der südliche Bereich des Grundstücks des Jean-Löring-Sportparks entlang der Straße Am Vorgebirgstor als Fläche mit dem Entwicklungsziel „Erhaltung und Weiterentwicklung vorhandener Grünanlagen“ festgesetzt. Diese Fläche umfasst auch das Südstadion. Die da - ran anschließenden Flächen sind Teil eines Landschaftsschutzgebiets. Auf dem Grundstück des Sportparks umfasst dies den Bereich des heutigen Tennenplat- zes sowie Teile der Rasenfläche entlang der Vorgebirgsstraße. Allerdings wirft die Darstellung des Planungsgebiets im Regionalplan als „Wald- bereich“ mit der Freiraumfunktion „Regionaler Grünzug“ Fragen auf. Die Sport- nutzung mit versiegelten Freiflächen könnte einen planerischen Widerspruch zu den Darstellungen als „Waldbereich“ darstellen. Es wird empfohlen, diesen Punkt mit der Flächennutzungsplanung und der Bezirksregierung abzustim - men. Gegebenenfalls ist parallel zur Bebauungsplanung ähnlich wie bei der Bauleitplanung für die „Erweiterung Rhein-Energie-Sportpark in Köln-Sülz“ („FC-Erweiterungsflächen“) ein Zielabweichungsverfahren durchzuführen. Vorgehen der Bauleitplanung Die Neuordnung des Jean-Löring-Sportparks einschließlich des Neubaus einer großen Sporthalle ist Teil der Fläche, für die 2015 unter dem Arbeitstitel: Park - stadt Süd in Köln - Bayenthal/-Raderberg/-Zollstock/-Sülz ein Aufstellungsbe - schluss für einen Bebauungsplan erfolgte. Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 3. September 2020 unter anderem beschlossen dieses Bebauungsplanverfahren durch die Aufstel- lung von Teilbebauungsplänen nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) fort - zusetzen und das Gesamtplangebiet in teilräumliche Abschnitte einzuteilen. Der Teilbebauungsplan für das Gebiet zwischen dem Südstadion im Westen, dem Vorgebirgsglacisweg und Klaus-Ulonska-Weg im Norden, der Vorgebirgs- straße im Osten und der Straße Am Vorgebirgstor im Süden in Köln-Zollstock wurde mit dem Ziel aufgestellt, den Neubau der städtischen Sporthalle sowie die Umstrukturierung des Sportparks planungsrechtlich zu sichern. Der Bebauungsplan umfasst auch die Vorgebirgsstraße sowie die Straße Am Vorgebirgstor bis zu der dem Sportpark gegenüberliegenden Grundstücks - grenze der öffentlichen Verkehrsfläche, so dass im Zuge der Bebauungsplanung auch eine Neuordnung des Stadtraums erfolgen kann. Nach Norden zum Inneren Grüngürtel hin, überlagern sich, als Ergebnis der mehrfachen Fortschreibung der Planungen für die Parkstadt Süd, die Teilbe - bauungspläne für den Inneren Grüngürtel und für den Sportpark in geringem Umfang. Umsetzung der Bauleitplanung Die Stadt Köln beabsichtigt, das Ergebnis des wettbewerblichen Qualifizie - rungsverfahrens zur Grundlage der weiteren Konkretisierung des Teilbebau - ungsplans zu machen. Vor diesem Hintergrund gibt es keine planungsrechtli - chen Vorgaben zur baulichen Lösung, Gebäudehöhe oder zur bebauten Fläche im Jean-Löring-Sportpark. Die Im Landschaftsplan bestehende Zuordnung zu Flächen mit unterschied - lichen Zielsetzungen, ist nur insofern entwurfsrelevant, dass eine Anordnung der Sporthalle im Bereich des Landschaftsschutzgebietes voraussichtlich nicht genehmigungsfähig wäre. Angestrebt wird der Ersatzneubau der Sporthalle an der Straße Am Vorgebirgstor. In planungsrechtlicher Hinsicht gibt es zudem keine Vorgabe zum Umfang der GRZ bzw. der unversiegelten Fläche auf dem Grundstück des Sportparks oder zu topografischen Veränderungen. Städtebau In städtebaulicher Hinsicht sind folgende Vorgaben zu berücksichtigen: Der Neubau der Sporthalle soll eine Gebäudehöhe von 22 m nicht übersteigen, so dass eine Dachnutzung möglich ist, ohne dass Anforderungen an ein Hoch - haus gem. SBauVO zu beachten sind. Angestrebt wird ein kompakter Baukörper, der sich als Solitär gut in die Freian- lagen einfügt. Eine Anordnung der Sporthallen auf einer Ebene ist nicht zwin - gend. Auch eine Stapelung der Sporthallen zugunsten einer Verkleinerung der bebauten Flächen des Baukörpers ist denkbar. Aus städtebaulicher Sicht sollten auch die heute als Verkehrsschneisen unzeit - gemäß gestalteten, angrenzenden Übergänge zum Stadtteil Zollstock über - plant werden. Der städtebauliche Betrachtungsraum hierfür ist im Bereich der Straße Am Vorgebirgstor über den Geltungsbereich des Teilbebauungsplans hinaus zu erweitern, so dass auch der Kreuzungsbereich zum Höninger Weg in die Über - legungen einbezogen werden kann. Hier, in unmittelbarer Nachbarschaft zur Stadtbahnhaltestelle der Linie 12 liegt der optimale Standort für die im Ver - kehrs- und Mobilitätskonzept für den Sportpark für eine weitere Reduzierung der Stellplatzzahl erforderlichen Mobilitätsstation. Die privaten Stellplatzflä - chen der Wohnbebauung an der Straße Am Vorgebirgstor 19 -47 können hierzu konzeptionell in die städtebauliche Betrachtung mit einbezogen werden. Eine weitere städtebauliche Zielsetzung ist die gute Anbindung des Sportparks an den Stadtteil Zollstock. Dies gilt sowohl für eine neue Querungsmöglichkeit im Bereich der Bremsstraße als auch für eine durchlässige Wegeführung durch den Sportpark zum Inneren Grüngürtel, nordseitig des Sportpark-Geländes. Nordseitig sind die Flächen für Fußwege und Radfahrende deutlich zu erwei - tern. Im Bereich des Stadions ist im Vorbereich der beiden Tore eine Warteflä - che für bis zu 500 Personen je Tor vorzusehen. Im Bereich der Sporthalle ist eine Haltebucht für zwei Rettungsfahrzeuge bzw. einen Reisebus (Heimmannschaft bei Spielen im Südstadion) vorzusehen in einer Gesamtlänge der Haltefläche von 25m. Ebenfalls in die Neugestaltung der Straße mit einzubeziehen sind straßenbegleitende Aufstellflächen für 10 Polizeifahrzeuge (Sprinter) während Risikospielen. Diese werden im Alltag als Behindertenstellplätze für die neue Sporthalle genutzt. 31 Bedarfsplan erstellen - Teil II Rahmenbedingungen Bodenrecht Die Sportanlage befindet sich in städtischem Eigentum. Mit Entschädigungs - ansprüchen sowie Grunderwerbskosten ist somit nicht zu rechnen. Für das Grundstück sind keine Baulasten eingetragen und bekannt. Die Nutzung des Vereinsheims des S.C. Fortuna erfolgt auf Basis eines Pacht - vertrags. Bei Beanspruchung externer Flächen für die Durchführung von Eingriffs-Aus - gleichsmaßnahmen liegt die Priorität auf der Nutzung von städtischen Flächen. Mit weiteren Grunderwerbskosten ist somit aus der Sicht des Amtes für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster der Stadt Köln nicht zu rechnen. Für die Re- alisierung des Bauvorhabens des Jean-Löring-Sportparks sind keine Bodenord - nungsverfahren erforderlich. Denkmalschutz Im Planungsbereich stehen keine Gebäude unter Denkmalschutz. Auch Boden- denkmale sind im Planungsbereich keine bekannt. Abstandsflächen gem. § 6 BauO NRW sind insbesondere gegenüber dem Grundstück des Südstadions einzuhalten. Abstandsflächen in einer Tiefe von 0,4H (H=Gebäudehöhe), die die Grund - stücksgrenzen überschreiten, lösen grundsätzlich grundbuchrelevante Baulas- ten aus und bedürfen der Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentü - mer. Dies gilt auch für das Grundstück des Südstadions, obwohl sich dieses im Eigentum einer städtischen Tochtergesellschaft, der Kölner Sportstätten GmbH befindet. Eine Grenzbebauung zum Stadion hin wirft unterschiedliche genehmigungs - rechtliche Fragen auf. Einerseits ist zu beachten, dass über das Brandschutz- und Sicherheitskonzept des Stadions Fluchtwege entlang der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück des Jean-Löring-Sportparks verlaufen, die auch im Falle einer Neuordnung sicherzustellen sind. Je Treppenlauf ist eine Fluchtwegbrei - te von 2 m sicherzustellen. Heute ist auch für die Fluchttreppe im Nahbereich von Tor 2 eine Entfluchtung Richtung Tor 1 vorgesehen. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass derzeit keine Zuwegung und Entfluchtungsmöglichkeit des Areals von der Straße Am Vorgebirgstor besteht. Zukünftig ist auch von einer Entfluchtungsmöglichkeit in Breite von 4 m entlang der Grundstücksgrenze Richtung Süden/Am Vorgebirgstor auszugehen. Ziel ist, dass die Fluchtwege entlang der Grundstücksgrenze auch während der Bauphase genutzt werden können. Ist dies nicht der Fall, wären in den betroffe- nen Bauabschnitten die den Fluchttreppen zugeordneten Tribünenbereiche für Zuschauer nicht zugänglich. Eine Überbauung der Fluchtwege mit einer Grenzbebauung nur in den Oberge- schossen ist unter Aspekten des Brandschutzkonzeptes möglich, wird aufgrund der offenen genehmigungsrechtlichen Fragestellungen nicht angestrebt. In - wieweit eine Ausführung der grenzständigen Bauteile in Brandwandqualität grundsätzlich genehmigungsfähig ist oder ob eine solche im konkreten Fall auch eine Zustimmung des nachbarlichen Grundstückseigentümers erfordert, bedarf einer vertieften Betrachtung der tangierten rechtlichen Belange. Nach Süden hin zu den öffentlichen Verkehrs- und Wegeflächen sind Abstands- flächen, die die Grundstücksfläche überschreiten zulässig, soweit sie in einer Tiefe von 0,4H die Mittelachse der öffentlichen Verkehrsfläche nicht überschrei- ten. Die Straße Am Vorgebirgstor ist am Planungsgebiet so breit, dass auch von der Zulässigkeit einer grenzständigen Bebauung zum Straßenraum hinausge - gangen werden kann. Für die Berechnung der Abstandfläche ist zu beachten, dass auch die Einfrie - dung von Sportflächen auf dem Dach als bauliche Anlagen Abstandsflächen auslösen. Abstandsflächen 32 Stadtgrün und Klima Durch die Darstellung „Sportanlagen“ im Flächennutzungsplan ist eine Pla - nung der Außensportflächen als bauliche Anlagen zulässig. Dies gilt insbeson - dere auch für Sportfelder, die als Kunstrasenplätze oder befahrbare Multifunk - tions-Sportplätze (z.B. Hartplätze) vorgesehen werden. Das Bestandsgelände umfasst derzeit nur einen Kunstrasenplatz. Durch die Um- setzung von mindestens zwei, eventuell drei Kunstrasenplätzen in der Größe von Großspielfeldern vergrößert sich der Umfang der Versiegelung der Anlage gegenüber heute erheblich. Vor diesem Hintergrund ist es besonders wichtig, weitere versiegelte Flächen auf ein Minimum zu begrenzen. Gehölze Auf dem Gelände des heutigen Sportparks sind drei Typen von Gehölzen und Grünstrukturen zu unterscheiden: Entlang der Vorgebirgsstraße und der Straße Am Vorgebirgstor finden sich im Böschungsbereich eine weitgehend spontangewachsene Grün- und Gehölz - struktur. Dieser verdichtete grüne Saum mit einzelnen größeren Bäumen soll, soweit möglich erhalten werden. Entlang des Vorgebirgsglacisweg zwischen Vorgebirgsstraße und Tierheim wird der Weg von einer Baumreihe außerhalb der Zaunanlage des Tennenplatzes ge- säumt, die, obwohl auf dem Grundstück des Sportparks liegend, in die Planung des Inneren Grüngürtels der Parkstadt Süd integriert wurde. Diese Baumreihe ist aus der Sicht des Amts für Landschaftspflege und Grünflächen möglichst zu erhalten und durch fehlende Einzelbäume zu ergänzen. Aufgehende Bauwerke wie Stützmauern für höher liegende Außensportflächen sollten möglichst nicht näher an die Bäume als die bestehende Zaunanlage platziert werden. Des Weiteren finden sich auf dem Sportparkgelände weitere Einzelbäume, ins- besondere in den Zwischenbereichen der einzelnen Sportfelder. Diese stehen zur Disposition, sind jedoch mindestens in der gleichen Anzahl auf dem Grund- stück zu ersetzen. Eingriffs-Ausgleichsmaßnahmen Im Rahmen des Bebauungsplanungs ist auch ein Landschaftspflegerischer Be - gleitplan zu erstellen, in dem die Eingriff-Ausgleichsmaßnahmen präzisiert und verortet werden. Im Rahmen des wettbewerblichen Qualifizierungsverfahrens gilt der Minimierung des erforderlichen Eingriffs-Ausgleichs hohe Aufmerk - samkeit. Der Nachweis des Eingriffs-Ausgleichs auf dem Planungsgrundstück ist nicht zwingend. Angestrebt wird, dass das Konzept für die Freianlagen eine möglichst hohe öko- logische Wertigkeit hat und die externen, auf Fremdgrundstücken nachzuwei - senden Maßnahmen minimiert. Ziel ist, entfallende Bäume durch großkronige, schattenspendende Bäume auf dem Grundstück zu ersetzen. Fassaden- und Dachbegrünung werden angestrebt und an die Eingriffs-Aus - gleichsmaßnahmen angerechnet. Im Falle einer Fassadenbegrünung wird eine horizontale Begrünung gegenüber einer vertikalen Begrünung priorisiert. Die Dachbegrünung wird aus stadtklimatischen Gründen als intensive Begrünung angestrebt, nach Möglichkeit kombiniert als Systemlösung mit Regenwasser - rückhaltung („grün-blaues“ Dach). Für intensive Dachbegrünung ist das Trag - werk auf Substratstärken von bis zu 80 cm auszulegen. Mindestens jedoch sind 50 cm Substratstärke für eine intensive Dachbegrünung erforderlich. Dies gilt auch für unterbaute Flächen im Bereich der Außenanlagen. Auch eine ökologische Aufwertung der heutigen Verkehrsschneise Am Vorge - birgstor mit neuen ökologisch und klimaaktiven Grünstrukturen kann an den erforderlichen Eingriffs-Ausgleich angerechnet werden. Mikroklima, Sommerliche Verschattung Durch die zusätzliche Versiegelung und Oberbelagsänderungen steigt der Ver- siegelungsgrad der Außensportanlagen erheblich. Dies ist mit einer Verschlech- terung der lokalen Klimafunktion hinsichtlich der Kühlleistungsfunktion des Freiraums verbunden. Insgesamt ist für den Sportpark im Sommer von einem erheblichen Hitzeinsel- und Aufheizeffekt auszugehen. Die Wahl der neuen Gehölze und Bäume auf dem Sportparkgelände sollte deshalb auch unter dem Aspekt der Hitzetoleranz erfolgen. Eine Verschattung der Außenaufenthaltsbe- reiche durch neue Bäume ist mit Blick auf sportplatznahe Aufenthaltsqualitäten fast zwingend. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass sich gegebenenfalls unterbaute Bereiche (Tiefgarage) möglichst wenig mit Außenaufenthaltsberei- chen überschneiden. Das Areal des Sportparks liegt am Rande der Kaltluftschneise, die über den Vor- gebirgspark aus Südwesten und entlang der Bahn vom Rhein her den Inneren Grüngürtel und damit die nördlich anschließenden Stadtteile und die Innen - stadt mit Frischluft versorgt. Die sommerliche Aufheizung des Sportparkareals hat, laut einer ersten lokalen Klimasimulation auf diese überlokale Klimafunkti- on nur geringe Auswirkungen. Aus stadtklimatischer Sicht sollte das Plangebiet eine windoffene Anbindung an den geplanten Grüngürtel aufweisen. Die Bildung von Querriegeln durch Ge- bäude ist zu vermeiden. Kritisch beurteilt würde eine Platzierung des Neubaus der Sporthalle im Eckbereich Vorgebirgsstraße/Am Vorgebirgstor oder weiter nördlich an der Vorgebirgsstraße. Als Solitär würde ein solcher Neubau ein er - hebliches Hindernis für die Schwachwinde darstellen. 33 Artenschutz und naturschutzrechtliche Belange Auf dem Gelände des Sportparks sind keine seltenen Arten bekannt, die den Artenschutz tangieren. Im Rahmen der Vorbereitung der Umsetzung des Inne- ren Grüngürtels wurde eine vorgezogene Artenschutzrechtliche Prüfung (ASG 1) beauftragt, die auch den Bereich des Sportparks umfasste. Die Belange des Artenschutzes sollten dennoch in die Bearbeitung der Pla - nungsaufgabe einfließen. Besondere Aufmerksamkeit gilt dem Schutz gegen Vogelschlag bei großen Glasflächen bei der Sporthalle. Auch die Umsetzung von Nistplätzen für verbreitete und ggfs. gefährdete Vogelarten im Inneren Grüngürtel wird befürwortet. Insgesamt ist von der Umsetzung eines Grünordnungsplans (GOP) auszugehen, in dem die gegebenenfalls zu erfolgenden naturschutzrechtlichen Ausgleichs - maßnahmen miterfasst werden. Der GOP ist in enger Abstimmung mit dem Amt für Landschaftspflege und Grünflächen der Stadt Köln zu erstellen und die Ergebnisse sind in den Bebauungsplan zu übernehmen. Beleuchtung Besondere Beachtung gilt auch der nächtlichen Beleuchtung der Außensport - anlagen. Die Flutlichter der Sportplätze leuchten derzeit mit weißem Licht, während in den angrenzenden Stadtteilen fast ausschließlich warmes gelb/ oranges Licht im öffentlichen Raum vorherrscht. Hierdurch erscheint das ge - samte Sportareal bei Dunkelheit in städtebaulicher Hinsicht wie ein Fremdkör- per, der sich nicht in das Umfeld integrieren lässt. Die besonders helle Ausleuch- tung ist auch unter Naturschutzaspekten (Eulen und Käuze) kritisch. Das zukünftige Beleuchtungskonzept sollte daher ein Flutlicht verwenden, dass sich besser in das Umfeld integriert und die kollaterale Ausleuchtung der natür- lichen Parkumgebung minimiert, z. B. durch den Einsatz von LED-Leuchtmit - teln. Artenschutz 34 Regenwassermanagement Versickerung Durch den hohen Umfang der Versiegelung des Geländes aufgrund der Kunstra- senplätze wird sich das Regenwasseraufkommen gegenüber heute deutlich er- höhen. Maßgeblich für die Beurteilung und Bemessung des Regenwasserma - nagements ist ein 100-jährliches Starkregenereignis. Maßgeblich für das Regenwasseraufkommen ist die konstruktive Umsetzung der geplanten Kunstrasenflächen. Auf diese ist im Umweltbericht besonders einzugehen. Hier sollte nur Füllmaterial wie Kork- und Sandgemisch zum Tra - gen kommen. Das Plangebiet ist an das Kanalnetz angeschlossen. Die Einleitung von Regen - wasser in das Kanalnetz ist allerdings strikt auf die Menge beschränkt, die heute in das Kanalnetz eingeleitet wird. Darüber hinausgehende Regenwassermen - gen bei Regenereignissen müssen auf dem Grundstück zurückgehalten werden. Die Möglichkeiten, Regenwasser auf dem Grundstück zu versickern sind nicht nur aufgrund der starken Versiegelung durch die Kunstrasenplätze stark einge- schränkt. Eine Versickerung des Regenwassers wird auch aufgrund der flächi - gen Altlastensituation im Untergrund der Sportanlage kritisch gesehen. Eine Versickerung bedarf zudem einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die Untere Wasserbehörde. Das konkrete Projekt ist mit dieser abzustimmen. Im Vorder - grund steht dabei die Versickerung von unbelastetem Dachniederschlagswas - ser. Die Umsetzung von aktiven Versickerungsmaßnahmen durch Rigolen oder Baumrigolen bei Neupflanzungen wird aufgrund der Bodenbelastungen im Un- tergrund als problematisch bewertet. Regenwasserrückhaltung Für das Oberflächenwasser bei Starkregen sind somit Rückhaltekapazitäten in erheblichem Umfang zu schaffen. Einer ersten Abschätzung zufolge ist von einer Kapazität von mindestens 4.000 m³ Rückhaltevolumen auszugehen. Aufgrund der Größe des Areals sind mindestens 2 Standorte vorzusehen. An - gestrebt wird, die Rückhaltebecken als Zisternen zu konzipieren, die so mit Fil- teranlagen und -technik ausgestattet sind, dass das aufgefangene Wasser auch zur Bewässerung genutzt werden kann. Seitens der Betreiberin des Südstadions, der Kölner Sportstätten GmbH, ist eine Bewässerungskapazität von rund 2.000 m³ im Nahbereich des Südstadions für die Rasenbewässerung im Stadion erforderlich. Diese könnte z. B. im 2. Bau - abschnitt anstelle der ca. 4 m in das Erdreich einbindenden, abzubrechenden Sporthalle unter Nutzung bestehender Anschlüsse umgesetzt werden. Eine ent- sprechende Anordnung im Bereich der geplanten Multifunktionsfläche mit Feu- erwehr- und Rettungsdienstzufahrt ermöglicht längerfristig auch eine einfache Zugänglichkeit und Betankung von Zisternenfahrzeugen für die Berieselung von städtischen Grünanlagen. Die zweite Zisterne sollte mit Anschluss an den Betriebshof des Sportamts erfol- gen, so dass längerfristig eine Betankung von Fahrzeugen für die Bewässerung/ Berieselung von anderen Sportanlagen oder Grünflächen möglich wird. Diese Zisterne würde zudem für die Berieselung und Bewässerung der Außenanlagen des Jean-Löring-Sportparks genutzt. Gewässerschutz Das Planungsgebiet liegt im geplanten Trinkwasserschutzgebiet Hürth-Efferen 510604. Die Fläche ist als Wasserschutzzone 3B eingestuft. Die Anforderun - gen der Wasserschutzzone 3B sind daher für die Planung zu beachten. In der Wasserschutzzone 3, ist der Schutz vor weitreichenden Beeinträchtigungen besonders durch nicht oder nur schwer abbaubare chemische oder radioaktive Verunreinigungen sicherzustellen. Ebenso gelten differenzierte Vorschriften für unbehandeltes oder behandeltes Niederschlagswasser. Sonderthema Kunstrasenplätze Die Realisierung von Kunstrasenplätzen werden aus der Sicht der Umweltfach- stellen der Stadt Köln gerade im Hinblick auf den Gewässerschutz sehr kritisch bewertet. Den Themenkomplexen Mikroplastik und Fungiziden im Platzaufbau gilt daher besondere Aufmerksamkeit. Kunstrasenplätze werden im Regelfall unter Verwendung von SRB-Materiali - en hergestellt. Diese belegen erhöhte PAK- und Mineralölkohlenwasserstoff - gehalte im Feststoff und Eluat (Abrieb), die geeignet sind die Besorgnis einer stofflich schädlichen Bodenveränderung insbesondere für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser hervorzurufen. Dem kann durch die Einstreuung von Kork- Sand-Gemisch entgegengewirkt werden. Sollte eine Umsetzung mit SRB-Materialien erfolgen sind folgende Maßnahmen zu berücksichtigen: • Eine Ableitung von Oberflächenwasser über den Kanal bedarf einer Abstim- mung und Zustimmung mit den zuständigen Stadtentwässerungsbetrie - ben • Eine Versickerung des Abwassers über belebte Bodenschichten macht den Austausch dieser belebten Bodenschichten in zu vereinbarenden Zeiträu - men erforderlich • Eine Ableitung durch Versickerungsanlagen ebenso wie eine Wiederver - wendung für die Bewässerung erfordert die Vorschaltung einer Reinigungs- einheit (z. B. SediPipe oder SediSubstrat), bei der die organischen Schad - stoffe herausgefiltert werden und in einem Wartungszyklus regelmäßig erneuert werden Vermeidungsvarianten wie Kork-Sand-Gemisch, EPDM-Material oder Hybridra- sen sind mit einem höheren Kostenaufwand verbunden. Alle Kunstrasenaufbauten werfen zudem verbunden mit längeren Zeiträumen erhöhter Feuchtigkeit und Wärme die Frage nach der Vermeidung von Pilzbe - fall auf. Auch die Auswaschung der hierfür verwendeten Fungizide stehen einer unbehandelten Einleitung, Versickerung oder Wiederverwendung von Oberflä- chenabwässern der Außensportanlagen entgegen. 35 Sonderthema Boden Auffüllungen und Altlasten Das Grundstück des Sportparks befindet sich vollumfänglich im Bereich einer ehemaligen, als Deponie verfüllten Grube. Sie ist im Kataster der Altlasten und altlastenverdächtigen Flächen (gem. § 2 BBodSchG) nachrichtlich als Altabla - gerung/-deponie unter der Nr. 20501 und der Bezeichnung „Am Vorgebirgstor Südstadion“ erfasst. Auf der Grundlage der bereits durchgeführten Untersu - chungen sind Schutzgüter bei der aktuellen planungsrechtlich vorgesehenen Nutzung zurzeit nicht gefährdet („FisAIBo-Risikostatus 2). Im Rahmen der Ge - fährdungseinschätzung von 1995 registrierte der Gutachter (H&G) in den Bo - denproben vereinzelte umweltrelevante Schadstoffkonzentrationen, darunter Schwermetalle (PB) und polyaromatisierte Kohlenwasserstoffe (PAK). In Boden- luftproben wurden gering erhöhte CO 2-Konzentrationen festgestellt, jedoch nicht in einer für den Wirkungspfad Boden-Mensch kritischen Größenordnung. Das Grundwasser wies im Anstrom hohe LCKW-Gehalte auf, die im Abstrom deutlich abnahmen. Die Schadstoffquelle dieser Grundwasserbelastung wurde nicht identifiziert und ist daher nicht bekannt. Ob die belastete Grundwasser - fahne weiterhin besteht, ist ebenfalls nicht bekannt. Das Deponiegut liegt, laut Altlasten- und Bodengutachten, vergleichsweise flächig unterhalb einer Höhe von 45,0 m bis 45,5 m ü.N.N. Das entspricht in etwa der Geländehöhe an der Ecke Vorgebirgsstraße/Vorgebirgsglacisweg. Wesentliche Teile der bestehenden Anlage mit Ausnahme des Tennenplatzes liegen deutlich höher auf 48,5 m bis 49,0 m ü.N.N. Die Altlasten sind somit im Schnitt mit 3,0 bis 4,5 m starken weiteren Auffüllungen überschüttet. Größere Belastungen wurden in dieser Schicht nicht gefunden. Inwieweit und in welcher Klasse Aushub in dieser Höhenschicht trotzdem deponiepflichtig ist, bedarf weiterer Prüfungen. Insgesamt wird darauf hingewiesen, dass abfallrechtliche Belange hinsichtlich ordnungsgemäßer Stoffstromkontrolle nach § 47-55 Kreis- laufwirtschaftsgesetz insbesondere für den Aushub (und den Abbruch) in den Genehmigungsverfahren erarbeitet und formuliert werden. Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist eine Einbindung von Bauwerken in den Bereich der belasteten Auffüllungen zu vermeiden. Für den entsprechenden Aushub ist mit erheblichen Deponiekosten zu rechnen. Insgesamt wird auch aufgrund der unklaren Deponieanforderungen an die weniger belasteten Auf - füllungen ein Konzept gesucht, dass die Erdbewegungen auf dem Grundstück und den Umfang des abzufahrenden Aushubs minimiert. Mit Blick auf die mit dem Bauvorhaben verbundenen Bodeneingriffe und Erd - bewegungen ist von der Bauherrschaft ein nutzungs- und planungsorientiertes Gutachten gemäß Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) und Bundes-Bo - denschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) zu erstellen. Darin ist der Ein- fluss der zu erwartenden Baumaßnahmen während der Bauzeit und nach dem Abschluss auf Boden, Bodenluft und Grundwasser darzustellen. Tragwerk Die Auffüllungen haben eine Gesamtstärke von bis zu 9 m. Eine Gründung im Bereich der Auffüllungen ist voraussichtlich nicht möglich. Aufgrund der Beson- derheiten des Untergrunds ist daher von der Notwendigkeit einer Pfahlgrün - dung auszugehen. Dem Erdbebenschutz gilt aufgrund der Lage im Auffüllungs- bereich besondere Aufmerksamkeit. Grundwasser Das Grundwasser liegt im Planungsgebiet in einem Abstand von mindestens 4 m von der Erdoberfläche. Auch bei Rheinhochwasser und ansteigendem Grundwasserstand bildet somit Grundwasser und Auftrieb kein planungsrele - vanter Faktor. Kampfmittel Im Bereich des Planungsgebiets besteht der Verdacht auf das Vorhandensein von Kampfmitteln (Blindgänger). Außerdem sind ehemalige militärische An - lagen im Untergrund vorhanden. Für den gesamten als ausgewertete Fläche markierten Bereich wird von der Bezirksregierung Düsseldorf im Vorfeld einer Überbauung eine Überprüfung des Untergrunds empfohlen. Verdachtspunkte und vorhandene Anlagen im Untergrund: • Großflächige militärische Anlage im Verlauf der Straße am Vorgebirgstor • Zwei Stellungen im Vorbereich des Vorgebirgsparks an der Vorgebirgs- straße • Vier Blindgänger-Verdachtspunkte im Bereich der Sportfelder • Ein Blindgänger-Verdachtspunkt im Bereich des Vereinsheims des S.C. Fortuna • Ein Blindgänger-Verdachtspunkt im Bereich des Klaus-Ulonska -Wegs (Nähe Gebäude Kölner Tierschutzverein) Für die Neuplanung des Sportparks sind die Grundstücksbereiche für die Ein - griffe in den Untergrund erforderlich sind, wie Untergeschosse und Tiefgarage, mit besonderer Aufmerksamkeit auf Blindgänger zu untersuchen. 36 Leitungsauskunft Bestehender Hausanschlussraum Im Bereich der Böschung entlang der Straße Am Vorgebirgstor, zwischen den zwei bestehenden Sportfeldern, befindet sich ein Hausanschlussraum. (Lage: siehe Arbeitshypothese, Lageplan Technik) Der unter dem Straßenniveau lie - gende Raum wird über eine Treppe erschlossen, die vom Gelände des Bau - grundstücks hinabführt. Gemäß der aktuellen Leitungsauskunft sind die in der Straße Am Vorgebirgstor verlaufenden Gas- und Wasserleitungen an diesen Raum angeschlossen. Das Baugrundstück kann zukünftig hier an die ebenfalls unterhalb der Straße Am Vorgebirgstor verlaufenden Strom-, Telekommunikation- und Fernwärmelei - tungen angeschlossen werden. Ziel ist es, den vorhanden Hausanschlussraum in den Neubau der Sporthalle zu integrieren und die Leitungsanschlüsse für den Jean-Löhring-Sport-Park zu nut- zen. Gasversorgung Eine Gas-Leitungstrasse der RheinEnergie AG verläuft unterhalb der Straße Am Vorgebirgstor, entlang der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Es be - steht eine Hausanschlussleitung zum o. g. Hausanschlussraum des nördlich angrenzenden Baugrundstücks. In der Vorgebirgsstraße verläuft ebenfalls eine Gas-Leitungstrasse, die mittig unterhalb der Straße geführt ist. Wasserversorgung Die Wasserleitungen der RheinEnergie AG verlaufen unterhalb der Straße Am Vorgebirgstor entlang der südlich angrenzenden Wohnbebauung. Es besteht ein Anschlussleitung zum o. g. Hausanschlussraum des nördlich angrenzenden Baugrundstücks. In der Vorgebirgsstraße verlaufen ebenfalls Wasserleitungen, die mittig unterhalb der Straße geführt sind. Entwässerung Mischwasserkanäle der RheinEnergie AG verlaufen unterhalb der Straße Am Vorgebirgstor, entlang des Baugrundstücks und entlang der südlich angrenzen- den Wohnbebauung. Ein weiterer Mischwasserkanal verläuft westlich des Bau- grundstücks im Bereich zwischen Stadion und der bestehenden Sporthalle. In der Vorgebirgsstraße verläuft ebenfalls ein Mischwasserkanal, der entlang der östlichen Straßenbegrenzung unterhalb der Straße geführt ist. Elektroversorgung Strom-Leitungstrassen der RheinEnergie AG verlaufen unterhalb der Straße Am Vorgebirgstor entlang der südlich angrenzenden Wohnbebauung sowie mittig der Straße. In der Vorgebirgsstraße verlaufen ebenfalls Strom-Leitungstrassen, die entlang der östlichen Straßenbegrenzung und mittig unterhalb der Straße geführt sind. Im Bereich nördlich des Baugrundstücks verlaufenden Klaus-Ul - onska-Wegs und der sich nach Osten hin anschließenden Seitenstraße der Vor- gebirgsstraße befinden sich ebenfalls Stromleitungen unterhalb des Straßen - verlaufs. Fernwärme Unterhalb der Straße Am Vorgebirgstor, entlang des nördlich angrenzenden Baugrundstücks verläuft eine Fernwärme-Leitungstrasse der RheinEnergie AG. In der Vorgebirgsstraße verläuft ebenfalls eine Fernwärme-Leitungstrasse, die von Norden und Süden kommend, entlang der östlichen Straßenbegrenzung geführt ist. Im Bereich der süd-östlichen Ecke des Baugrundstücks befindet sich eine Abzweigung der Leitung, die im Bereich der Grenze des Baugrundstücks endet. (Lage: siehe Arbeitshypothese, Lageplan Technik) Telekommunikationsleitungen Eine Telekommunikation-Leitungstrasse der RheinEnergie AG verläuft in der Straße Am Vorgebirgstor entlang der südlich angrenzenden Wohnbebauung. In der Vorgebirgsstraße verläuft ebenfalls eine Telekommunikation-Leitungstras- se, die entlang der östlichen Straßenbegrenzung unterhalb der Straße geführt ist. Das Plangebiet wird bereits als Sportanlage genutzt und befindet sich in städtischem Eigentum. Mit Entschädigungsansprüchen sowie Grunder - werbskosten ist somit nicht zu rechnen. Im weiteren Verfahren bleibt zu prüfen, inwieweit die Überplanung der Na - turrasenfelder ausgeglichen werden muss. Gegebenenfalls sind hier intern städtische Flächen als Ausgleichflächen bereitzustellen und herzurichten. Mit weiteren Kosten ist aus Sicht des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster nicht zu rechnen. Baulasten Im Geltungsbereich des städtebaulichen Planungskonzeptes sind keine Baulasten eingetragen. Die Bebauungspläne 66429/03 und 66429/08 sind lediglich hinsichtlich der künftigen Abgrenzung des künftigen Bebauungs - planes zu beachten. Aktuell befinden sich die Plangrenzen dieser beiden Plä- ne hinsichtlich der öffentlichen Verkehrsflächen Vorgebirgsstraße und Am Vorgebirgstor innerhalb des künftigen Geltungsbereichs. Zur Realisierung der Planung sind keine Bodenordnungsverfahren erforder- lich. Eigentumsverhältnisse 37 Bedarfsplan erstellen - Teil II Rahmenbedingungen Das Gebäude und alle Außenanlagen sind unter Berücksichtigung der gelten - den Richtlinien und Normen für barrierefreies Bauen von öffentlich zugängli - chen Gebäuden (DIN 18040-1) barrierefrei zu planen und zu gestalten. Im Zusammenhang mit der Planung und Errichtung sind auch die Aspekte des alltags- und geschlechtergerechten Bauens im Sinne des „Gender Mainstrea - ming“ zu berücksichtigen. Die barrierefreie Gestaltung bildet die Grundlage für eine gute Zugänglichkeit. Menschen mit Behinderung oder Einschränkungen sollen Sporthalle und Außensportanlagen ohne fremde Hilfe betreten und sich ebenso im Gebäude ohne fremde Hilfe bewegen können. Für den Bereich der Wettkampfhalle ist über die Sicherstellung der Barrierefrei- heit hinaus durchgehend eine rollstuhlgerechte Dimensionierung erforderlich. Die Wettkampfhalle wird für Vereinssport und Wettkampfsport von Behinder - ten konzipiert. Auf folgende Anforderungen wird im Einzelnen hingewiesen: Eingänge Der Zugang zum Gebäude soll für eingeschränkte Personen sicher und barrie - refrei sein. Der Eingang und die Gebäudeerschließung soll durch kurze Wege möglich sowie eine Abstellmöglichkeit für Kinderwägen vorhanden sein. Zur Orientierung ist die Höhe der anzubringenden Schilder zu berücksichtigen. Hauptzugänge sind mit automatisch aufgehenden Türen mit vorgelagerten Tastern auszustatten. Orientierung und Sicherheitsempfinden Innerhalb des Gebäudes wird auf eine einfache Orientierung und Auffindbarkeit im Publikums- und im Sportler*innenbereich Wert gelegt. Personenströme von Sportler*innen und Publikum sind soweit möglich, zu trennen. Die Konkretisierung der Planung sollte auf dem Mehr-Sinne-Prinzip basieren. Das Foyer sowie alle Sporthallen sollten mit auditiven Unterstützungssyste - men ausgestattet sein. Insbesondere in den Hallen ist auf eine Optimierung der Nachhallzeiten und Schallabsorption zu achten. Im Innenraum sind in öffent - lichen Bereichen Orientierungs- und Leitsysteme für Menschen mit Einschrän - kungen der visuellen Wahrnehmung einzuplanen. Das Gebäude soll insgesamt gut beleuchtet, im Bereich der Eingänge und der Hauptdurchwegung entwurfsabhängig mit Bewegungsmeldern ausgestattet sein. Eine gute Einsehbarkeit aller Bereiche, wie z. B. Eingang, Flure und Trep - pen/Rampen im Außenbereich trägt zum Sicherheitsempfinden insbesondere vulnerabler Personengruppen bei. Horizontale Erschließung Im gesamten Gebäude sind die entsprechend DIN 18040-1 geforderten Flur - breiten sicherzustellen. Inklusion, Barrierefreiheit und Belange behinderter Personen Sanitärbereiche Sanitärbereiche von Frauen und Männern sollen in Größe und Lage gleichwertig geplant werden und mit Wickelräumen versehen werden. Die Höhe von Spie - geln, Ablageflächen und Haken sollen den Bedürfnissen von Frauen, Männern und (mobilitäts-) eingeschränkten Personen angepasst werden. Generell sollen Sanitärbereiche und WCs gut beschildert sein und zugänglich gemacht werden. Geschlechtsneutrale, barrierefreie WCs sind jeweils integriert in die geschlechts- spezifisch getrennten Bereiche vorzusehen. Belange non-binärer Personen In Anlehnung an die Grundlagenermittlung für die Bemessung und Umsetzung der Belange non-binärer Personen in Rahmen der Projektvorbereitung für die neuen Betriebshöfe der Stadt Köln gelten folgende Grundsätze: In Bereichen, für die keine hohe Gleichzeitigkeit der Nutzung von Sanitäranla - gen angenommen werden kann, werden barrierefreie WCs als „WC für alle Ge- schlechter“ ausgebildet. In Bereichen, für die eine hohe Gleichzeitigkeit der Nutzung von Sanitäranlagen erfolgt, wie z. B. im Bereich von Veranstaltungsnutzungen, wird zusätzlich zum barrierefreien WC ein weiteres „WC für alle Geschlechter“ umgesetzt. Dieses muss nicht barrierefrei dimensioniert werden. Die Größe der Zielgruppe, die dem Mengengerüst zugrunde gelegt wird, beträgt gemäß Abstimmung der Stadt Köln jeweils 1/100 der Bemessungsgrundlage für die weiteren Sanitäran- lagen. Für jede der beiden Dreifach-Sporthallen sowie für den Bereich der Multifunkti- onsfläche ist je eine Umkleide mit integrierter Dusche für non-binäre Personen zu realisieren. Bei Nutzer*innenwechsel in der Halle ist eine gleichzeitige Nut - zung von max. 2 Personen zu erwarten. Außenraum Auf allen begehbaren Flächen der Außenanlagen ist Barrierefreiheit zu gewähr- leisten. Die Barrierefreiheit im Außenbereich sowie in der Tiefgarage ist nach DIN 18040-3 zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit gilt der barrierefrei- en Überwindung der verschiedenen Höhenniveaus im Außenraum. 38 Rahmenbedingungen Bedarfsplan erstellen - Teil II Die Belange der Feuerwehr haben für das Bauvorhaben eine besondere Bedeu- tung. Belange des Südstadions In jeder Bauphase gilt es sicherzustellen, dass der Betrieb im Südstadion wei - terhin gegeben ist. Maßgeblich hierfür sind die Vorgaben zur Entfluchtung im Brandschutzkonzept für das Südstadion. Ausgehend von den Fluchttoren, die im Bereich der Osttribüne auf das Gelände des Jean-Löring-Sportparks führen sind jeweils Flucht- und Rettungswege nachzuweisen. Im ersten Bauabschnitt gilt hier vor allem dem Fluchtausgang im südlichen Bereich der Tribüne Beachtung, zumal in unmittelbarer Nachbarschaft ein be - sonders geeigneter Bauplatz für den Neubau der Sporthalle liegt. Im ersten Bauabschnitt sollte mit dem Erhalt der Sporthalle auch die angrenzenden Feu - erwehraufstellflächen erhalten bleiben. Die im Verkehrskonzept für den Sportpark vorgeschlagene veränderte Erschlie- ßung des Gesamtareals vom Höninger Weg her anstelle der Anbindung an die Vorgebirgsstraße tangiert das Brandschutzkonzept nicht. Es ist aus der Sicht der Feuerwehr zustimmungsfähig. Auch im zweiten Bauabschnitt ist die Entfluchtung des Stadions gemäß den Vorgaben der Entfluchtung sicherzustellen. Notwendige Flucht- und Rettungs- wegbreiten auf dem Grundstück ergeben sich aus der Addition der Torbreiten, die auf den Sportpark münden. Für den Fall von Großschadensereignissen im Stadion, soll dem Marathontor zu- künftig eine versiegelte Multifunktionsfläche vorgelagert sein, die auch für die Aufstellung von Rettungswagen für die Erstversorgung genutzt werden kann. Feuerwehrzufahrt Die notwendigen Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr sind in Ab - hängigkeit von der Grundriss-/Gebäudeanordnung sicherzustellen. Insgesamt ist davon auszugehen, dass nicht angeleitert wird und alle zweiten Rettungs - wege baulich ausgeführt werden. Aufstellflächen werden somit nur im Bereich der Haupterschließung notwendig und können ggfs. auch im öffentlichen Ver- kehrsraum liegen. Eine Feuerwehrzufahrt zur neuen Sporthalle ist sowohl von der Straße Am Vor - gebirgstor als auch von Norden her über die Multifunktionsfläche sicherzustel - len. Eine Feuerwehrumfahrt ist nicht erforderlich. Allerdings müssen alle Gebäu- deteile in weniger als 50 m von der Feuerwehraufstellfläche erreichbar sind. Es wird auf die Muster-Richtlinie für Flächen für die Feuerwehr (MRFIFw) verwiesen. Eine entsprechende Feuerwehrzufahrt ist auch für Garderobengebäude im Au- ßensportbereich sicherzustellen. Die Zufahrt kann über die 4m breiten Zuwe - gungen für die Flutlichtmasten erfolgen. Insgesamt ist im Bereich von Feuerwehraufstellflächen auf Wendemöglichkei - ten zu achten, wenn Umfahrten nicht möglich sind. Brandschutz Entfluchtung Innerhalb des Gebäudes und auch für die Tiefgarage ist durchgehend der zweite bauliche Rettungsweg sicherzustellen. Im Sporthallengebäude und für die Tief- garage ist eine maximale Rettungsweglänge von 30 m bis zum nächsten Aus - gang ins Freie oder zu einem notwendigen Treppenraum zugrunde zu legen. Dreifach-Sporthallen stellen hier eine besondere Herausforderung dar, da zu - gangsseitig gelegene Rettungswege im Regelfall nicht die gesamte Hallenflä - che abzudecken vermögen und dadurch ein weiterer baulicher Rettungsweg erforderlich wird. Eine ebenerdige Anordnung der Sporthalle mit einer Ent - fluchtungsmöglichkeit direkt ins Freie ist daher auch unter wirtschaftlichen As- pekten besonders günstig. Besondere Beachtung gilt der Entfluchtung der als Wettkampfhalle genutzten Dreifach-Sporthalle, die als Veranstaltungsstätte gemäß Teil 1 SBauVO bewer - tet wird. Hier ist der Führung, Bemessung der Rettungswege sowie Treppen und Türen § 6 bis § 9 SBauVO zugrunde zu legen. Treppenräume zur Entfluchtung sollten außenliegend angeordnet werden. Innenliegende Treppenhäuser ohne Ausgang ins Freie sind aufgrund der ein - hergehenden höheren technischen Anforderungen (Entrauchung, SÜLA, u. a.) möglichst zu vermeiden. Löschwasser Die erforderliche Löschwassermenge ist frühzeitig zu ermitteln. Bei Sicher - stellung der Wasserversorgung über das öffentliche Hydrantennetz ist die erste Löschwasserentnahmestelle in < 75 m Entfernung des Gebäudes vorzu- sehen. Diese ist gegebenenfalls noch herzustellen. Die gesamte erforderliche Löschwassermenge kann über mehrere Hydranten im Umkreis von 300 m bereitgestellt werden. Die Nachspeisung einer potenziellen Sprinkleranlage (Tiefgarage, Sporthalle in Holzbauweise) ist entwurfsabhängig in den Planun- gen mit zu berücksichtigen. Nach Möglichkeit werden auch die geplanten Zisternen in die Löschwasserkon- zeption mit integriert. Gegebenenfalls kann hier unter Beachtung der Anforde- rungen an die Verfügbarkeit, die geforderte Erstentnahmestelle angeordnet werden. Gebäudeabschnitte Im Regelfall ist von Gebäudeabschnitten (Brandabschnitte) von maximal 40 m Länge auszugehen. Öffnungen zwischen Gebäudeabschnitten sind zulässig, jedoch mit selbstschließenden Abschlüssen (insbesondere Türen) der Feuerwi- derstandsklasse T 90 zu versehen. Abweichungen können entwurfsabhängig kompensiert werden. Da dies im Regelfall zusätzliche brandschutztechnische Anlagentechnik nach sich zieht, sind Abweichungen zu minimieren. Brandabschnitte sollen eine Fläche von 1.600 m² nicht überschreiten. Auch hier lösen Überschreitungen dieser Vorgabe anlagentechnische Kompensationen aus. In der Tiefgarage kann ein Rauchabschnitt bis 2.500 m² ohne Sprinklerung aus- geführt werden. Bei Sprinklerung ist ein Rauchabschnitt in einer maximalen Größe von 5.000 m² zulässig. Brandabschnitte können auch über mehrere Geschosse angeordnet werden (z. B. Atrien, Luftraum). Dabei ist zu beachten, dass dann die jeweiligen Ge - schossflächen addiert werden, sofern keine brandschutztechnische Abtren - nung vorliegt. Baustoffe und Bauteile Die brandschutztechnische Qualität der tragenden Bauteile sollen den Anfor - derungen der BauO NRW sowie der SBauVO für die jeweilige Gebäudeklasse/ Gebäudeart entsprechen. Aufgrund ihrer Einordnung des Sporthallenneubaus als Versammlungsstätte gemäß SBauVO wirft die geplante Umsetzung des Neubaus in Holzbauweise Fragestellungen auf, die in der weiteren Planung be- sonders zu berücksichtigen sind. Brandmelde- und Alarmierungsanlagen Es ist von der Notwendigkeit einer flächendeckenden Brandmeldeanlage für den Neubau der Sporthalle auszugehen. Es ist ein „Feuerwehrraum“ vorzuse - hen (Unterbringung BMA, FiBS, Gebäudefunk, Hilfsmittel Feuerwehr (Leitern Unterdecke etc.) Raum F90, T30-RS abgetrennt. Der BMA-Raum kann mit dem für die Nutzung des Gebäudes als Standort des Katastrophenschutzes vorgese- henen Funkraums kombiniert werden. Er ist räumlich dem Haupteingang zur Sporthalle an der Straße Am Vorgebirgstor zuzuordnen. Sicherheitsbeleuchtung und -stromversorgung Es ist von der Notwendigkeit einer Sicherheitsstromversorgung und Sicher - heitsbeleuchtung auszugehen. Dies ist zudem Voraussetzung für eine Nutzung der Sporthalle als Standort des Katastrophenschutzes. 39 Bedarfsplan erstellen - Teil II Rahmenbedingungen Immissions- und Emissionsschutz Lärmimmissionen Verkehrslärm Das Plangebiet ist erheblich durch Straßen- und Schienenlärm belastet. Hauptimmissionen gehen von der Straße Am Vorgebirgstor und der Vorge - birgsstraße aus. Dabei ist davon auszugehen, dass die Verkehrsbelastung an der Vorgebirgsstraße im Zuge der Umsetzung des neuen Parkstadt-Quartiers am Großmarkt weiter zunimmt. Zusätzlich wirken Lärmimmissionen aus dem Flugverkehr auf das Plangebiet ein. Durch den Anschluss der Stellplatzanlage an das Straßennetz ist voraus - sichtlich eine Prüfung der Auswirkungen gemäß §16 BImSchV erforderlich. Im Bereich der Straße Am Vorgebirgstor ist durch die städtebauliche angestreb- te Reduzierung der Wirkung als Verkehrsschneise von einer Beruhigung des Verkehrs auszugehen, so dass hier von gleichbleibendem oder geringerem Ver- kehrslärm auszugehen ist. Lärm durch Tierheim-Tiere Ein schwer zu bewertender Lärmfaktor bildet das Tierheim. Während der Ver - kehrslärm im Planungsgebiet ein Hintergrundrauschen darstellt, ist der Lärm durch Tiere im Tierheim temporär. Intensität und Aggressivität, Lautstärke und Dauer dieses Lärms meist mehrerer gestresster Tiere gleichzeitig, vor allem das Hundebellen, beeinträchtigen die Aufenthaltsqualität im Freien, zumindest im Nahbereich des Tierheims, subjektiv teils erheblich und manchmal auch über längere Zeit. Sportlärm Durch die parallele Nutzung von Außensportanlagen und Spielbetrieb im an - grenzenden Stadion ist zukünftig auch der Lärm bei Spielbetrieb im Stadion mit zu berücksichtigen. Eine Abschirmung der Außensportanlage z. B. durch eine Reihe großer Bäume kann hier subjektiv Distanz schaffen. Lärmemissionen Durch die Neuordnung der Sportanlage und die Vergrößerung der Sporthalle ist von einer deutlichen Erhöhung der gleichzeitig anwesenden Sportler*innen auszugehen. Verkehrslärm Durch die Neuordnung der Sportanlage und die Vergrößerung der Sporthalle ist von einer deutlichen Erhöhung der gleichzeitig anwesenden Sportler*innen auszugehen. Vor diesem Hintergrund ist einerseits zu untersuchen, inwieweit der planungs- bedingte multimodale Mehrverkehr eine Erhöhung von Verkehrslärm mit Aus- wirkungen auf die Wohnnachbarschaft zur Folge hat. Besondere Beachtung in einem entsprechenden Lärmgutachten gilt dem Bereich der Zufahrt zur Tiefga- rage, die gemäß Verkehrs- und Mobilitätsgutachten nur im südlichen Bereich der Vorgebirgsstraße oder im östlichen Bereich der Straße Am Vorgebirgstor angeordnet werden kann und dadurch im Nahbereich zur Wohnbebauung liegt. Hier sind die unterschiedlichen Nutzungsfälle zu betrachten. Abends ist von einem Sportbetrieb bis 22:00 Uhr auszugehen, so dass die letzten PKWs voraussichtlich gegen 22:30 Uhr die Tiefgarage verlassen. Auch die Anordnung des Betriebshofs für die Sportanlagen im Kölner Süden verursacht Verkehrslärmemissionen, die in der Gesamtbewertung zu berück - sichtigen sind. Hier entstehen die Lärmbelastungen werktags und tagsüber. Eine Entlastung von Verkehrslärm entsteht dadurch, dass der heutige Parkplatz des Stadions an der Vorgebirgsstraße mit der Umsetzung des Inneren Grüngür- tels aufgelöst wird. Sportlärm Andererseits ist von einem höheren Lärmpegel von Sporttreibenden im Außen- sportbereich auszugehen. Zukünftig werden bis zu 9 Mannschaften parallel auf den Sportplätzen trainieren können, hinzu kommen Beachsportfelder und andere Sportarten wie Bouldern. Besondere Beachtung gilt zudem der Anord - nung der Spiel- und Sport-Anlage („Bolzplatz“) auf dem Dach der neuen Sport- halle. Diese ist so anzuordnen, dass die Lärmimmissionen für die Wohnbebau - ung möglichst gering sind. Ggfs. ist Richtung Süden ein baulicher Lärmschutz als Teil der Einfriedung zu integrieren. Abends wird die Sportanlage, auch im Außenbereich, bis 22:00 Uhr genutzt. Veranstaltungslärm u. a. Die Sporthalle wird zukünftig auch als Wettkampfhalle mit bis zu 600 Zuschau- er*innen genutzt. Besondere Beachtung gilt hier der Anordnung des Zugangs- bereichs für Besucher*innen. Auch die Parallelnutzung von Stadion und Außen- nutzungen bedeutet im Vergleich zu heute Zusatzlärm-Emissionen. Den Wohnnutzungen im Süden abgewandt, eher zum Grüngürtel hin orientiert sind die Außengastronomie- und Aufenthaltsflächen des neuen Vereinsheims des S.C. Fortuna anzuordnen, dass in den Hallenneubau integriert werden soll. Lichtemissionen Alle Sportanlagen sind mit einer Flutlichtbeleuchtung auszustatten. Hier ist da- rauf zu achten, dass die Lichtlenkung möglichst streuungsarm ist, so dass die Einwirkung auf das benachbarte Wohnquartier und auf den Inneren Grüngür - tel möglichst gering ist. Auch hinsichtlich der Lichttemperatur wird durch eine wärmere Tönung eine stärkere Integration in die Stadtbeleuchtung insgesamt angestrebt. 40 Abb. 21: Vorzugsvariante zur Erschließung des Plangebiets (Abbildung: BERNARD Gruppe ZT GmbH) Rahmenbedingungen Bedarfsplan erstellen - Teil II Verkehrskonzept Vorzugsvariante Bei der Erschließungsvariante 4 (siehe Abb. 58) handelt es sich um die Vorzugs- variante zur Erschließung des Plangebiets. Alle Nutzungen auf dem Plangebiet sind bei der Variante durchgängig erreichbar, die Verkehrsteilnehmenden wer- den sicher geführt und es besteht ein geringer planerischer und finanzieller Auf- wand in der Umsetzung. Die westliche Zufahrt des Vorgebirgsglaciswegs wird in der Variante 4 zur Er - schließung des Tierheims, der Gästefanbusse und ggf. der Feuerwehr sowie der gewerblichen Nutzungen am Vorgebirgsglacisweg (falls Erweiterung des Inne- ren Grüngürtels noch nicht umgesetzt) verwendet. Am Knotenpunkt Hönin - ger Weg/Vorgebirgsglacisweg sind bereits alle Fahrbeziehungen möglich. Der Kfz-Verkehr fährt an den beiden nördlichen Eingängen des Südstadions vorbei. Hier befinden sich an Spieltagen Aufenthaltsflächen, so dass Konfliktpotenzial mit Zufußgehenden entstehen kann. Die Tiefgarage des Jean-Löring-Sportparks kann über die Straße Am Vorge - birgstor oder über die Vorgebirgstraße erschlossen werden. Die Zufahrt am östlichen Vorgebirgsglacisweg wird in der Variante 4 nur vom Fuß- und Rad - verkehr genutzt. Für Doppeldeckerbusse der Gästefans wird empfohlen, ggf. einen geeigneten Haltepunkt an der Vorgebirgstraße einzurichten. Die Zufahrt am Höninger Weg ist voraussichtlich leistungsfähig abwickelbar und kann ohne große bauliche Maßnahmen betrieben werden. Fazit und Empfehlung Es wird grundsätzlich empfohlen, dass die Tiefgarageneinfahrt sich nicht zu nah an der Hauptverkehrsstraße befinden sollte. Wenn der Abstand zwischen Einfahrt und Tiefgaragen-Zufahrt sehr gering ist, besteht die Gefahr, dass sich Fahrzeuge bis auf die Hauptverkehrsstraße zurückstauen. Zudem wird empfoh- len, den Fußweg westlich des Südstadions auszubauen, so dass dieser sowohl für den Fußverkehr als auch für Radverkehr genutzt werden kann. Dies ermög- licht insbesondere bei der Variante 4, dass das Plangebiet an Spieltagen auch aus Richtung Süden erschlossen wird und ÖPNV-Nutzende umwegfrei zum Sta- dioneingang geführt werden können. Die Helfer und Organisationskräfte von Veranstaltungen im Südstadion par - ken im Bestand hauptsächlich an den Parkplätzen P1 und P2. Dies wird zukünf- tig mit dem Umbau des Jean-Löring-Sportparks und Erweiterung des Inneren Grüngürtels nicht mehr möglich sein. Es wird empfohlen, dass die Fahrzeuge der Helfer und Organisationskräfte sowie Mitglieder der Mannschaften (142 Kfz-Fahrten/Spieltag) zukünftig, genauso wie die Nutzer des Sportparkgelän - des und Vereinsheims, in der Tiefgarage parken. Durch den Wegfall der „Festwiese“ (Parkplatz P2) gibt es zukünftig auch keine Parkplätze auf dem Plangebiet für Zuschauer einer Veranstaltung im Südstadi- on. Es ist bislang nicht geklärt, wo die Zuschauer nach dem Umbau des Sport - parks und Umgestaltung des Inneren Grüngürtel parken werden. Falls keine Parkplätze für die Zuschauer im Umfeld des Südstadions geschaffen werden, würde dies an Veranstaltungstagen einen hohen Parksuchverkehr in den um - liegenden Wohngebieten verursachen. Um dies zu verhindern, wird empfohlen einen Parkplatz für die Zuschauer im Umfeld des Südstadions zu lokalisieren. 41 Bedarfsplan erstellen - Teil II Rahmenbedingungen Übersicht Stellplatznachweis PKW Gemäß des Schreibens des Dezernenten Greitemann vom 29.03.2022 sind vom Sportamt nur Funktionalstellplätze nachzuweisen, sofern im Bestand auf dem Parkplatz des Jean-Löring-Sportparks verankert. Derzeit sind keine Stellplätze auf dem Grundstück des Jean-Löring-Sportparks vorhanden. Formal gesehen besteht somit keine Verpflichtung für das Spor - tamt, Funktionalstellplätze in die Tiefgarage zu integrieren. Funktionalstellplätze in der Tiefgarage können auf Wunsch der Kölner Sport - stätten GmbH bedarfsgerecht integriert werden, sofern die damit verbundenen Kosten von der KSS refinanziert werden (Charta zum Interessenausgleich an der Schnittstelle der beteiligten Akteure). Die für die Tiefgarage zugrundeliegenden Bedarfe berücksichtigen gegenüber der Stellplatzermittlung der Verkehrsplaner*innen auch die vom Amt für Stra - ßen und Radwegebau (Amt 66) in Aussicht gestellte und im Konzept dokumen- tierte Möglichkeit der weiteren Reduzierung der notwendigen Stellplätze um 10 % bei Umsetzung eines Mobilitätskonzepts. Wie von Amt 66 und Herrn Burek angeregt, erfolgte auf dieser Grundlage eine zusätzliche Untersuchung der möglichen Mehrfachnutzungen von Stellplätzen bzw. der unterschiedlichen Bedarfe für einzelne Nutzungsfälle. Daraus ergibt sich ein Bedarf von 159 Stellplätzen. Auch für die Tiefgarage gilt der Grundsatz, dass das Sportamt die Kosten für die Stellplätze Dritter umlegt. Die ergibt folgende Aufteilung: • Jean-Löring-Sportpark: 128 Stellplätze (inkl. Betriebshof und Ersatz Mitar - beiter*innen/Besucher*innen Tierheim) • S.C. Fortuna Köln e.V.: 4 Stellplätze • Kölner Sportstätten GmbH: 26 Stellplätze (Differenz aus Bedarf Spielbe - trieb (159) und Bedarf Sa/So, Feiertags (133)) Bei Spielbetrieb stehen der KSS insgesamt 31 Stellplätze zur Verfügung. Stellplatzabchätzung, Bedarfe im Tagesverlauf Zahlengrundlage unter Berücksichtigung Abzug durch Mobilitätskonzept 22 bis 9 9 bis 16 16 bis 22 Betriebshof 1 3 1 Sporthalle 0 2 30 Außensport 0 0 52 S.C.Fortuna 0 5 4 Tierheim 3 3 3 Zwischensumme 4 13 90 KSS/Südstadion 0 3 0 Gesamtbedarf 4 16 90 22 bis 9 9 bis 16 16 bis 22 Betriebshof 1 1 1 Sporthalle 0 30 63 Außensport 0 62 62 Fortuna 0 4 4 Tierheim 3 3 3 Zwischensumme 4 100 133 KSS/Südstadion 0 0 0 Gesamtbedarf 4 100 133 22 bis 9 9 bis 16 16 bis 22 Betriebshof 1 1 1 Sporthalle 0 25 58 Außensport 0 62 62 Fortuna 0 4 4 Tierheim 3 3 3 Zwischensumme 4 95 128 KSS/Südstadion 0 31 31 Gesamtbedarf 4 126 159 Werktags Sa/So, Feiertags Spielbetrieb (Feiertag) Stadion/KSS Sportler/Trainer (nur Bushalteplätze) 0,00 Stp 0 Stk Mitarbeiter Stadion 10,00 Personen 3 Stk Schiedsrichter 4,00 Personen 4 Stk Medien 20,00 Personen 20 Stk Offizielle, Mitarbeiter Heimverein, gefährdete Personen 10,00 Personen 3 Stk VIPs (Stp sind gem. S.C.Fortuna) bereits in der Gothaer gepachtet) 0,00 Personen 0 *Behindertenstellplätze 70,00 Stp 0 Stk *Nachweis der Behindertenstellplätze im öffentlichen Raum am Vorgebirgstor 31 Stk Flächengröße erf. Parkplätze Abb. 22: Überschlägige Berechnung Stellplatznachweis KSS (Tabelle: neubig hubacher) Abb. 23: Stellplatzabschätzung, Bedarfe im Tagesablauf (Tabelle: neubig hubacher) Mobilitätskonzept Die derzeitige Planung sieht drei Großspielfelder, ein Kleinspielfeld, eine Mehr- fachturnhalle und einen Betriebshof vor. Um die Mobilität der künftigen Nutzen- den des Plangebietes mit Schwerpunkt der Beschäftigten (inkl. Trainer*innen) und Besuchenden (inkl. Sportler*innen) klima-, umwelt- und sozialverträglich auszugestalten, wurde ein Mobilitätskonzept angefertigt. Insgesamt ist die Erschließung des Plangebietes als gut zu bewerten: Die In- frastruktur für den Fuß- und Radverkehr ist teilweise verbesserungswürdig, das Angebot der Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln ist ebenfalls subopti - mal bezogen auf Fahrzeiten, Fahrtziele und Taktungen. Alle Sharing-Angebote (Carsharing, Bikesharing, E-Scooter-Sharing und auch E-Roller-Sharing) sind im und um das Plangebiet nutzbar. Somit steht für die Nutzenden des Plangebie - tes ein umfangreiches Angebot an Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw zur Verfügung. Durch die Empfehlungen zur Umsetzung von geeigneten Maßnahmen, die im Rahmen des Mobilitätskonzeptes gemacht wurden, sollten den Nutzenden des Plangebietes ein ergänzendes Angebot an attraktiven Mobilitätsalternativen zum privaten Pkw zur Verfügung gestellt werden. Im weiteren Planungsprozess wird empfohlen, die Mobilstation genauer zu de- finieren und zu lokalisieren. Die Anordnung einer Mobilstation in der Tiefgara - ge des Jean-Löring-Sportparks wird, aufgrund der erschwerten Zugänglichkeit, als kritisch gesehen. Der multimodale Charakter einer Mobilstation kann dann maximal ausgeschöpft werden, wenn sich diese ebenerdig im Nahbereich einer ÖPNV-Haltestelle befindet. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Stadt Köln und der Erschließung durch den ÖV wurde abschließend der Stellplatzbedarf (Pkw und Fahrrad) für die geplanten Nutzungen des Sportparks ermittelt. Unter Berücksichtigung des ÖV-Abschlags in Höhe von 40 % sind insgesamt 162 Pkw-Stellplätze für die geplante Nutzung herzustellen. Zusätzliche Bestrebungen, Mobilitätsmaßnah- men zu berücksichtigen und umzusetzen, können weitere Reduzierungen indu- zieren. Für eine gezielte Förderung des Radverkehrs ist eine Erhöhung der Anzahl der Fahrradabstellplätze um 30 % sinnvoll. Für das Plangebiet wurde daher ein Be - darf in Höhe von 347 Fahrradabstellplätzen ermittelt. Die Berechnungen zur Er- mittlung des Stellplatzbedarfs wurden anhand der im Mai 2022 beschlossenen und aktuell gültigen Richtzahlenliste der Stadt Köln sowie auf Basis von Anga - ben durch die Fortuna, der Stadt Köln und dem Architekturbüro „Neubig Huba- cher“ ermittelt. Die bisherige Planung sieht eine Verortung der Pkw-Stellplätze in der Tiefgara- ge vor, die unter dem Jean-Löring-Sportpark entstehen soll. Die genaue Veror - tung der Fahrradabstellplätze ist im weiteren Planungsprozess zu lokalisieren. 42 Rahmenbedingungen Bedarfsplan erstellen - Teil II Abb. 24-27: TUM-Sportcampus im Olympiapark, München (Abbildung: Dietrich I Untertrifaller) 43 Nachhaltigkeit Zertifizierung und Förderfähigkeit Über eine Nachhaltigkeits-Zertifizierung der Sportanlage nach Kriterien der DGNB oder des BNB-Labels ist noch nicht entschieden. Unabhängig davon soll- te für den Planungswettbewerb ein, aus den BNB-Kriterienkatalog abgeleiteter, Zielkatalog erstellt werden, der für einzelne Teilaspekte die Nachhaltigkeitszie- le dokumentiert und damit frühzeitig ein Monitoring und Optimierungsbedarf der zur Umsetzung kommenden Planung ermöglicht. Davon ausgehend, dass die Stadt Köln Förderzugänge für den Neubau des Jean-Löring-Sportparks möglichst weitreichend zu nutzen beabsichtigt, kommt den Fragestellungen der ökologischen Nachhaltigkeit besondere Relevanz für die Förderfähigkeit des Projekts zu. Soziale Belange Kinder und Jugendliche Gefahrenfreie, selbständige Erreichbarkeit des Sportparks Die Bezirkssportanlage ist für den Jugend- und Breitensport der Vereine von besonderer Bedeutung. Mehrere Hundert Jugendliche und Kinder treiben hier allein auf den Außenanlagen mindestens einmal pro Woche Sport. Ziel ist, dass alle Kinder und Jugendlichen die Sportanlage selbständig und ohne elterliche Unterstützung oder Überwachung erreichen können. Elterntaxis sind strikt Kindern und Jugendlichen mit Einschränkungen vorbehalten. Dieser Vorgabe steht die heutige städtebauliche Situation der Insellage des Ge- ländes entgegen, einerseits die Bahnlinie, die das Gelände von der Südstadt ab- trennt und andererseits die Straße Am Vorgebirgstor, die heute eine für Kinder und Jugendliche kaum gefahrlos zu überwindende Verkehrsschneise zwischen Zollstock und dem Sportpark darstellt. Im Zuge der Umsetzung des Inneren Grüngürtels ist Richtung Innenstadt auch eine fahrradfreundliche Anbindung an den Volksgarten geplant. Die Fragestel- lung einer gefahrlosen Querung für Kinder- und Jugendliche der Straße Am Vorgebirgstor bildet eine der Schlüssel-Fragestellungen für die Bearbeitung des südseitig an den Sportpark anschließenden städtebaulichen Betrachtungs- raums. Im Vordergrund steht dabei die Zuwegung mit dem Fahrrad. Dabei ist zu be - rücksichtigen, dass die Jugendlichen oft in Gruppen ankommen und die Sport - anlage wieder verlassen. Im Anschluss von Trainingswechseln um 18:00 Uhr, gegen 19:30 bzw. 20:00 Uhr sowie 21:30 bzw. 22:00 Uhr kommt es aufgrund der Gleichzeitigkeit ankommender und wegfahrender Sportler*innen zu Fre - quenzspitzen, für die ausreichend breite Fahrradwege und Überwege vorzuse - hen sind. Spielangebote und Spielplätze Der Stadtteil Zollstock besitzt, mit Ausnahme der Quartiere im Nahbereich des Vorgebirgsparks, nicht ausreichend Spiel- und Bolzplätze. Der Ausbau des Inne- ren Grüngürtels mit vielfältigen Sport- und Spielangeboten für jedes Alter stellt daher eine große Steigerung der Attraktivität des Stadtteils für Familien dar. Um den Sport- und Spielangeboten im neuen Inneren Grüngürtel keine Konkurrenz zu schaffen, kann und soll auf einen zusätzlichen Spielplatz auf dem Gelände des Jean-Löring-Sportparks verzichtet werden. Der Vorschlag eines öffentlich zugänglichen, zusätzlichen Bolzplatzes als Alter- native zum ovalen „Basketballplatz“ im Grüngürtel nördlich des Tierheims wird vom Amt für Kinderinteressen der Stadt Köln jedoch ausdrücklich begrüßt. Der Bolzplatz soll als Käfig ausgebildet werden, so dass Bälle vor Ort bleiben. Der Zugang soll vom öffentlichen Straßenraum Am Vorgebirgstor, d. h. außerhalb der Einfriedung des Sportparkgeländes, erfolgen können. Mindestens eine Ver- tikalerschließung ist als zweiter Baulicher Rettungsweg bis in den Dachbereich hochzuziehen, eröffnet damit auch den Zugang und die Nutzung des Bereichs aus dem Gebäude heraus. Nachts ab 22:00 Uhr wird der Zugang zum Bolzplatz so abgeschlossen, dass auch der Treppenaufgang nicht zum Aufenthalt genutzt werden kann. Eine Dachnutzung soll auch realisiert werden, wenn die Sporthal- len übereinander und nicht nebeneinander realisiert werden. Als weiteres Element für die Teilhabe von Kindern und Jugendlichen soll die Um- setzung einer im Außenraum zugänglichen Kletterwand/Boulderanlage vor - gesehen werden. In den Zeiten, in der sie nicht vom Vereinssport (z. B. DAV) genutzt wird, steht diese auch der Allgemeinheit zur Verfügung. Gesundheitsprävention, Belange von vulnerablen Zielgruppen, Teilhabe im Stadtteil Zusätzlich zu den Sporthallen wird im Neubau auch ein Multifunktionsbereich mit einem für Tanz und Gymnastik besonders geeigneten Boden realisiert. Die- ser Bereich bildet einen für Initiativen und Angebote aus den angrenzenden Stadtteilen nutzbaren Bereich. Im Zentrum stehen dabei private Angebote der Gesundheitsprävention und für vulnerable Zielgruppen. Dazu gehören z. B. Mutter-Kind-Angebote, Seniorengymnastik, Yoga-Kurse, Freizeittanz (Tango, Lindy Hop, Volkstanz u.a.) und Tanzsport etc. Geplant ist, die Nutzung über eine webbasierte Buchungsplattform möglichst niedrigschwellig zu organisieren. Auch die beiden in der Sporthalle vorgesehenen Fitness- und Krafträume wer - den in den Zeitfenstern, in denen sie nicht für den Vereinssport genutzt werden, auf diese Weise für Nutzer*innen aus dem Stadtteil geöffnet. Geplant ist zudem, die Sporthalle des Jean-Löring-Sportparks in räumlicher Hin- sicht so zu realisieren, dass sich dieser Standort zu einem Leuchtturm für den Behindertensport und den paralympischen Hallenwettkampfsport in Köln ent - wickeln kann. Kulturelle Aspekte Öffentliche Gebäude und öffentliche Anlagen haben eine sehr lange Lebensdau- er. Sie bilden städtebauliche Ankerprojekte, die sich generationsübergreifend nur wenig verändern, während die Stadtteile, die sie umgeben, einem andau - ernden baulichen und sozialen Wandel unterliegen. Dies gilt in besonderem Maße für Schulbauten und Anlagen des Schul- und Vereinssports. Sie sind aus dem täglichen Leben im Stadtteil nicht wegzudenken und sind somit Teil der kollektiven, von fast allen Einwohner*innen eines Stadtteils geteilten Erfah - rung. Umso wichtiger ist die bauliche und architektonische Gestaltung eines solchen Projekts. Durch die Nachbarschaft des Jean-Löring-Sportparks zur Park- stadt Süd und der Erweiterung des Inneren Grüngürtels bis zum Rhein gilt dies in besonderem Maße. Die Vergabe der Architektenleistungen wird daher im Rahmen eines Verga - beverfahrens vergeben, welches das Ergebnis des Planungswettbewerbs zum maßgeblichen Kriterium für den Zuschlag macht. Die Regeln für Planungswett- bewerbe RPW 2013 geben hierfür ein bewährtes Instrument vor. Gegenstand des Planungswettbewerbs ist jedoch nicht nur der architektoni - sche Auftritt des Sporthallen-Neubaus. Auch die Qualität der Freianlagen und die städtebauliche Einbettung in das Stadtgefüge zwischen Innerem Grüngür - tel und dem Übergang zum Stadtteil Zollstock sind wichtige Teilaspekte für ein baukulturell werthaltiges Ergebnis. Ökologische Belange Materialien Angestrebt wird eine Umsetzung der Planungsaufgabe, die alle entwerferischen Entscheidungen zur Materialisierung auch unter dem Aspekt der Minimierung des sogenannten ökologischen Fußabdrucks abwägt. Dabei spielen folgende Teilaspekte eine besondere Rolle: • Insgesamt wird eine Minimierung der für die Baumaßnahme erforderlichen „Grauen Energie“ angestrebt. Diese umfasst nicht nur die Energie zur Her - stellung der Baustoffe, sondern auch die Transportenergie zur Baustelle und den Energieverbrauch auf der Baustelle. • Im Rahmen der Lösung der Bauaufgabe sollte die Umsetzung des Projekts in Holzbauweise oder Holzhybridbauweise geprüft werden. Sporthallen - bauten bieten sich aufgrund ihrer hohen Modularität in besonderer Weise an. Mit steigenden CO2-Abgaben ist davon auszugehen, dass eine Holzbau- weise auch in wirtschaftlicher Hinsicht die vorteilhafteste Lösung darstellt. Auch die Fragestellungen der Gründung des Bauwerks in dem von meter - hohen Auffüllungen geprägten Baugrundstück sprechen für eine Holzbau- weise mit minimierten Lasten. Zirkuläres Bauen In Bereichen, für die der Einsatz von Stahlbeton nicht vermieden werden kann, wir eine Maximierung des Einsatzes von Recycling-Beton-Anteilen empfohlen. Insgesamt ist der Neubau so zu konzipieren, dass eine Wiederverwendbarkeit der einzelnen Bauteile und Materialien möglich ist. Vor diesem Hintergrund wird eine „sortenreine“ Bauweise angestrebt. Wo immer möglich sollte auf Ver- bundbaustoffe verzichtet werden. Im Zuge der Abbruchplanung sind die Materialien der Bestandsgebäude sor - tenrein zu trennen und auf ihre Recyclingfähigkeit vor Ort zu prüfen, sei es als Einbaumaterialien für Geländemodellierungen, sei es als Baustoffzuschläge. So- Bedarfsplan erstellen - Teil II Rahmenbedingungen 44 fern die Umsetzung eines barrierefreien Außengeländes Aufschüttungen z. B. im Bereich des heutigen Tennenplatzes erforderlich macht, hat Aushubmaterial vor Ort oder der Wiedereinbau von unbelasteten Abbruchmaterialien Priorität. Gegebenenfalls ist für den im zweiten Bauabschnitt einzubauenden Aushub aus dem ersten Bauabschnitt eine Zwischenlagerung vorzusehen. Auch ein Sporthallengebäude unterliegt im Laufe seines Lebenszyklus regelmä- ßigen Sanierungs- und Erneuerungszyklen. Die Graue Energie für die Gebäu - deunterhaltung und -erneuerung spielt vor diesem Hintergrund eine immer größere Rolle für eine lebenszyklusorientierte Gesamtenergiebilanz. Durch eine Systemtrennung von Gebäudeprimärstruktur, technischer Ausrüs - tung und Ausbau, sowie durch eine Optimierung der Wiederverwendbarkeit der Baustoffe und Bauteile mit kurzer Lebens- und Erneuerungszyklen, kann der ökologische Fußabdruck weiter reduziert werden. Klimawandelanpassung Fragestellungen der Minimierung der sommerlichen Überhitzung, das Gebot der intensiven Dachbegrünung und der Prüfung von Fassadenbegrünung, die Anforderungen an das Regenwassermanagement sind im Abschnitt Umwelt und Klima erläutert. Gebäudetechnische Ausrüstung: Wärme und Kälte In energetischer Hinsicht besteht ein Zielkonflikt zwischen der Vorgabe einer möglichst hohen Energieeffizienz des Gebäudes und der Gesamtanlage und der Zielsetzung eines Low-Tech-Ansatzes für den Neubau. Gemäß Vorgaben der Stadt Köln sind Neubauten hinsichtlich ihres Energiever - brauchs möglichst in Passivhausqualität umzusetzen. In der Praxis bedeutet dies, dass die U-Werte der Bauteile der Gebäudehülle Passivhausanforderungen erfüllen müssen. Passive solare Gewinne können insbesondere im Winter den Wärmebedarf minimieren. Folgende U-Werte sind der Planung zugrunde zu legen: • Transparente Anteile Gebäudehülle/Fenster Uw < 0,80 W/m²K • Geschlossene Anteile Gebäudehülle, inkl. Dach Uw < 0,15 W/m²K Aufgrund der Bewertung der Sporthalle als Veranstaltungsstätte ist eine me - chanische Lüftung zwingend. Auch aus biophysikalischer Sicht spricht mit Blick auf die aus energetischen Gründen hohe Dichtigkeit der Gebäudehülle vieles für einen mechanisch kontrollierten Luftaustausch. Die Minimierung der technischen Ausrüstung sollte die Bewältigung des Re - gelbetriebs klar von den seltenen Bedarfsspitzen bei Veranstaltungen mit Pu - blikumsverkehr abgrenzen. Gegebenenfalls kann der Veranstaltungsfall ge - bäudetechnisch einen eigenständigen Systembaustein darstellen, der nur zur Spitzenlastabdeckung aktiviert wird. Nach Möglichkeit sollte das Gebäude (als Low-Tech-Gebäude) ohne mechani - sche Kälte und Raumklimatisierung auskommen. Ob dies möglich ist, ist ent - Abb. 28: Stärk Garten- und Landschaftsbau, Weingarten, Bild: Vertigo GmbH Rahmenbedingungen Bedarfsplan erstellen - Teil II Abb. 29: Münchner Technologiezentrum, Bild: ZinCo GmbH Abb. 30: Intensive Dachbegrünung, Bild: ZinCo GmbH 45 Bedarfsplan erstellen - Teil II Rahmenbedingungen wurfsabhängig zu erarbeiten. Die Festlegung der Temperaturtoleranz sollte die gegebenen Spielräume auszunutzen, so dass Überschreitungen den Ausnahme- fall bedeuten. Als Schulsportstandort ist die Sporthalle auch ein Arbeitsplatz, so dass hier die Arbeitsschutzrichtlinien ASR zugrunde zu legen sind. Auch hier sollte das gebäudetechnische Gesamtsystem nicht auf den Spitzenlastfall aus - gelegt werden, sondern auf den Regelfall. Besondere Aufmerksamkeit gilt hier zum Beispiel der Nachtauskühlung, der Realisierung von Speichermaße sowie die Einbeziehung der Temperaturdifferenz zwischen der kühlen Tiefgarage (Speichermasse) und der Sporthalle in das Gesamtsystem. Energiebedarfsdeckung Über diese Betrachtung der Verbrauchsseite hinaus ist auch die Frage der Ener- giebedarfsdeckung und der Energie-Ertragsseite zu berücksichtigen. Gemäß Ratsbeschluss vom 24. Juni 2021 soll die Stadt Köln bis 2035 klimaneutral sein. Dies bedeutet, dass die Energiebilanz der Gebrauchsenergie von Neubauten im Regelfall positiv ist. Neben der Minimierung des Energieverbrauchs spielen hier auch die Art der Be- darfsdeckung und die Energieerzeugung auf dem Grundstück eine Rolle. Angestrebt wird, den Wärmebedarf durch einen Anschluss an die in der Stra - ße Am Vorgebirgstor bestehende Fernwärmetrasse zu decken, sofern dies die CO2-Bilanz zulässt. Fernwärme der Stadt Köln wird zwar klimaschonend mit Kraft-Wärme-Koppelung in Wärmekraftwerken erzeugt, ist jedoch dadurch nicht CO2-frei. Durch die Veränderung der Berechnungsmethode des CO 2-Ge- halts im Gebäudeenergiegesetz GEG 2020 liegt der CO2-Faktor gemäß Progno- se der Rheinenergie bei 105 g CO2 eq/kWh. Erfahrungsgemäß wird der Wärmebedarf von Sportanlagen durch die effizien - te dichte Gebäudehülle weniger in der Heizenergie, sondern durch den Warm- wasserbedarf ausgelöst. Dieser Bedarf tritt zyklisch nach Nutzer*innenwechsel in den Hallen und auf den Außenanlagen auf, so dass in den dazwischenliegen- den Zeitintervallen die Möglichkeiten zur Pufferung von Wärme besteht, die Spitzenlastbedarfe reduziert. Auch hierfür wird eine differenzierte bedarfsge - rechte, möglichst klimaschonende Lösung angestrebt. Auch eine Bauteilaktivierung oder andere technische Lösungen (Wärmepumpe, Pellets/Holzschnitzel etc.) können in Betracht gezogen werden. Die Nutzung von Grundwasser steht allerdings unter dem Vorbehalt einer wasserrechtlichen Genehmigung. Diese wird jedoch in Köln regelmäßig erteilt. PV- Eigenstromerzeugung Um das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen, ist eine möglichst umfangreiche Eigenstromerzeugung auf dem Gelände unverzichtbar. Mindestens die Hälfte des Daches der Sporthalle und die weiteren Dächer (Betriebshof, Außengarde- roben) soll durch PV-Anlagen benutzt werden. Dies gilt auch bei einer intensi - ven Dachbegrünung. Für den Bereich der Aufenthaltsfläche und des Spielkäfigs des Bolzplatzes ist eine Verschattung durch eine PV-Pergola zu prüfen. Auch im Außenbereich können Pergola-Konstruktionen mit PV-Elementen den Eigenstromertrag er - höhen. Dies gilt beispielsweise für den Bereich der Tribüne an einem der Groß - spielfelder oder weitere Aufenthaltsbereiche. Die Aufstellung der PV-Elemente soll auf eine möglichst hohe Eigenstromnut - zung abgestimmt werden. Mit Ausnahme von Schulferien ist dabei von einer ganztägigen Nutzung in der Sporthalle auszugehen (Schulsport vormittags, Vereinssports nachmittags und abends, Stadtteilangebote ganztägig). Auch der Strombedarf variiert nutzungsbedingt zyklisch, so dass eine Speiche - rung des erzeugten Stroms erforderlich ist. Die Strombedarfsspitzen werden in Vergleichsprojekten nicht durch die Beleuchtung der Hallen ausgelöst, son - dern durch gleichzeitiges Haareföhnen nach Nutzer*innenwechsel. Neben dem Einsatz stromsparender Leuchtmittel in der Halle und für die Flutlichtanlage im Außenbereich (z. B. auf LED-Basis) ist somit eine präzise Analyse der nutzungs - bedingten Strombedarfe und deren Deckung unabdingbar für eine wirtschaft - liche Dimensionierung der Speicherkapazitäten und der PV-Anlagen insgesamt. Durch eine gute Tageslichtversorgung der Sporthallen und der Verkehrsflä - chen, wird nicht nur die Aufenthaltsqualität gesteigert, sondern auch der Be - leuchtungsenergiebedarf im Gebäude minimiert. PV-Anlagen sind architektonisch zu integrieren und nicht additiv der Archi - tektur hinzuzufügen. Auch fassadenintegrierte Photovoltaik wird nicht ausge - schlossen. Wirtschaftliche Belange Kompakter, flächeneffizienter, ressourcensparender Baukörper Angestrebt wird eine neue Sportanlage und ein Neubau der in einer Lebenszy - klusbetrachtung nicht nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich sehr positiv abschneidet. In frühen Planungsphasen gilt dabei vor allem der Optimierung der baulichen Kennziffern des Gebäudes oberste Priorität. Besondere Aufmerksamkeit gilt dabei einerseits der sogenannten Flächeneffizienz, dem Verhältnis von Haupt - nutzflächen zur Bruttogrundfläche NUF 1-6/BGF. Andererseits dem Verhältnis von beheiztem Raumvolumen und energieübertragender Außenhülle A/V. Im Hinblick auf den Planungswettbewerb sind für beide Kennziffern für die Sport - halle (ohne Tiefgarage) Zielwerte zu ermitteln, die der Vorprüfung der Arbeiten zugrunde gelegt werden können. Der Wert A/V ist nicht zuletzt auch ein Indikator für die Zerklüftung des Gebäu- des und die Anzahl von baulichen Sonderlösungen, die unterhaltsrelevant sind. Mit steigendem A/V-Wert sind zudem im Regelfall steigende Energiekosten ver- bunden. Der Wert NUF 1-6/BGF lässt Rückschlüsse auf den Umfang der Verkehrsflächen zu und ist damit ein Indikator für erwartende Reinigungskosten im Betrieb. In der Konkretisierung gilt es dann einzelne konstruktive und gebäudetechni - sche Lösungen wirtschaftlich zu optimieren. Die gilt für ein material- und res - sourcensparendes Tragewerk und ein auf eine Minimierung der Betriebskosten ausgerichtetes, technikarmes gebäudetechnisches Konzept. Entsprechende Lösungen, die in der Erstellung aufwändiger sind, sollten realisiert werden, so - fern der Nachweis einer unter Einbezug von Unterhalt und Betrieb positiven Bi- lanz erbracht wird. Fensterflächen Besondere Aufmerksamkeit im Hinblick auf die Gesamtwirtschaftlichkeit gilt zudem den Fensterflächen des Neubaus. Ihr Umfang sollte sich aus funktiona - len Anforderungen, einer hervorragenden Tageslichtversorgung im Gebäude und passiven solaren Gewinnen im Winter ableiten. Auch der absolute Umfang der transparenten Flächen und der Fensterflächenanteil der vertikalen Gebäu - dehülle sind wichtige Indikatoren für die Optimierung der Gesamtwirtschaft - lichkeit in Erstellung, Unterhalt und Betrieb. Fensterflächen der Orientierung West, Süd und Ost sind im Regelfall mit ei - ner Verschattungsmöglichkeit auszustatten, die meist fensterweise über Elektromotoren betrieben werden. Die strombetriebenen Motoren sind war - tungsintensiv und damit betriebskostenrelevant. Mobiler Sonnenschutz ist wetteranfällig und gehört zu den unterhaltsintensiveren Bauteilen über einen Gesamtlebenszyklus eines Gebäudes betrachtet. Modularer Aufbau Mehrfach-Sporthallen haben ein erhebliches Potenzial, serielle und modulare Lösungen umzusetzen. Dies gilt insbesondere für den Bereich der Umkleiden, Sanitärbereich und die Hallen mit den zugeordneten Lagerflächen. Bereits im Planungswettbewerb gilt es die entsprechenden Potenziale mit zu berücksich- tigen. Förderfähigkeit Das Raumprogramm ist abgeleitet von den funktionalen Maßgaben, die für alle Beteiligten von großer wirtschaftlicher Bedeutung sind. • Mit der Einhaltung der Anforderungen der 3. Liga-Lizenzierung des Stadions wird ein maßgeblicher Beitrag zu einem wirtschaftlichen Weiterbetrieb des Südstadions insgesamt geleistet. • Mit der Umsetzung der Anforderungen eines Jugendleistungszentrums Fußball nach den Kriterien des DFB wird zudem die Grundlage für eine dau- erhafte Leistungsförderung des bereits sehr erfolgreichen Nachwuchsbe - reichs geschaffen, mit dem Ziel, dass sich dies für den S.C. Fortuna länger - fristig positiv wirtschaftlich auswirkt. • Auch die Realisierung der Kunstrasenplätze wird derzeit noch in erhebli - chem Umfang finanziell gefördert. 46 neubig hubacher PartG mbB, im Juli 2023 Druckfehler und Änderungen vorbehalten -
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Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 28.11.2023 3461/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Sportausschuss 30.11.2023 Stadtentwicklungsausschuss 30.11.2023 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 Parkstadt Süd - Neuplanung Jean-Löring-Sportpark Hier: Ergebnisse der Nutzerbedarfs-Analyse Der Jean-Löring-Sportpark stellt einen bedeutenden Baustein für die Umsetzung des Projekts Parkstadt Süd dar und somit auch für die Verlängerung des Inneren Grüngürtels bis zum Rhein. Konkreter Anlass der Neukonzipierung der Bezirkssportanlage ist der kritische Bauzu- stand der bestehenden Sporthalle. Ziel ist der Neubau einer 6-fach-Sporthalle bei laufendem Betrieb der Bestandshalle, um die Bezirkssportanlage über den S. C. Fortuna Köln e. V. hin- aus für weitere Sportvereine und den Schulsport zu öffnen. Insbesondere gilt es das Sportan- gebot für die wachsende Bevölkerung der Parkstadt Süd zu erweitern. Dies soll ebenfalls An- gebote für den Behindertensport sowie mögliche Hallenkapazitäten für den Uni-Sport umfas- sen. Im zweiten Bauabschnitt, nach Rückbau der Bestandshalle, gilt es dann die Sportanlage so umzugestalten, dass die nutzbaren Trainings- und Sportflächen gegenüber heute deutlich erweitert werden. Hiermit folgt die Verwaltung dem Auftrag des Stadtentwicklungsausschusses (Vorlage Nr. 2544/2019). Gleichzeitig ist auch die vorhandene Wohnung für den Platzwart und der bestehende Be- triebshof des Sportamts, über den die Pflege der Sportanlagen des gesamten Stadtbezirks Rodenkirchen abgedeckt wird, wieder auf dem Grundstück unterzubringen. Um der städtebaulichen und landschaftsräumlichen Bedeutung des Projektes und seiner Rolle in der Parkstadt Süd zu entsprechen, wurde die Verwaltung beauftragt (Vorlage Nr. 3774/2021), das Plankonzept Jean-Löring-Sportpark auf Grundlage einer differenzierten Nut- zer-Bedarfsplanung und eines landschaftsplanerischen und architektonischen Qualifizierungs- verfahrens zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Nutzerbedarfsplanung sowie der begleitenden kleinräumigen Verkehrsun- tersuchung und des Mobilitätskonzepts liegen nun vor. Ergebnisse der Nutzerbedarfsplanung Die Nutzerbedarfsplanung in Zusammenarbeit mit einem externen Planungsbüro hat gezeigt, dass das angestrebte Bauprogramm von mindestens drei Kunststoffrasen-Großspielfeldern, zwei Kleinspielfeldern und zusätzlicher Alternativsportangeboten auf dem Gelände umsetzbar ist. Der Trainingsbetrieb der ersten Mannschaft (Profibetrieb) des S. C. Fortuna, der bisher den Sportrasenplatz beanspruchte, wird an einen anderen Standort verlagert, so dass zukünf- tig alle Sportfreianlagen für den Breitensport zur Verfügung stehen. 2 Zur Optimierung der Flächennutzung mit drei Großspielfeldern ist auch der Standort des be- stehenden Vereinsheims des S. C. Fortuna in Anspruch zu nehmen. Sofern das Vereinsheim des S. C. Fortuna erhalten werden soll, müsste auf eines der Groß- spielfelder verzichtet werden, was – gegenüber dem heutigen Stand - keine deutliche Kapazi- tätssteigerung der Außensportanlagen zulassen würde. Aus diesem Grund soll das Vereins- heim inklusive der Gastronomie sowie die Geschäftsstelle des S. C. Fortuna zukünftig in den Neubaukomplex der Sporthalle integriert werden. Das Raumprogramm wurde entsprechend erweitert. Die neue Sporthalle berücksichtigt zudem den Raumbedarf auf Grundlage der Anforderungen der bestehenden Lizenz für einen 3. Liga-Spielbetrieb im Südstadion. Anstelle der im Bestand eher notdürftig nachgewiesenen Anforderungen erfolgt eine effiziente und zugleich längerfris- tig tragfähige Umsetzung der entsprechenden Bedarfe. Durch die Mehrfachnutzung von Flä- chen im Multifunktionsbereich der Sporthalle und im Außenbereich (Mixed-Zone) kann es ge- lingen, den Mehrbedarf zu decken. Aus der Beteiligung öffentlicher Belange sind zudem Anforderungen eingeflossen, die in der bisherigen Abschätzung des Bauprogramms nicht absehbar waren. Dies umfasst insbeson- dere Klima- und Umweltthemen, insbesondere das Regenwassermanagement, Verkehr und Erschließung sowie Interessen von Polizei und Feuerwehr. Das Bauprogramm hat sich somit gegenüber dem bisher absehbaren Umfang vergrößert. Die Kosten für die Mehrbedarfe von Dritten werden umgelegt. Ergebnisse der kleinräumigen Verkehrsuntersuchung und des Mobilitätskonzepts Die in der frühzeitigen Beteiligung für die Bebauungsplanungen des Inneren Grüngürtels und des Jean-Löring-Sportparks zunächst angestrebte neue Anbindung des Tierheims zwischen dem Südstadion und der Bezirkssportanlage ist im Rahmen des Verkehrs- und Mobilitätskon- zepts eingehend als eine von mehreren Varianten betrachtet worden. Sie wurde aus unter- schiedlichen Gründen als nicht zielführend verworfen. Als Ergebnis der Variantenuntersuchung für die Erschließung hat sich gezeigt, dass die Er- schließung des Tierheims und die Feuerwehr- und Rettungsdienstzufahrt für das Stadion und die Sporthalle einerseits und die Zufahrt zu den Stellplätzen und zum neuen Betriebshof ande- rerseits voneinander zu entflechten sind. Die Vorzugsvariante ist dabei die zukünftige Er- schließung des Tierheims, des Stadions und des Sportparks über den Höninger Weg und den Vorgebirgsglacisweg. Die heutige Anbindung des Vorgebirgsglaciswegs an die Vorgebirgs- straße wird für den Kraftfahrzeugverkehr aufgehoben und für den Rad- und Fußgänger*innen- Verkehr zur Verfügung gestellt. Ziel ist, dass die nördliche Anbindung an den Höninger Weg ausschließlich dem Funktional- verkehr vorbehalten wird. Dies gilt auch für das Tierheim. Stellplätze für Besucher*innen und Mitarbeitende des Tierheims sollen nach Vorschlag der Nutzerbedarfsplanung in einer unterir- dischen Stellplatzanlage/Tiefgarage des Sportparks berücksichtigt werden. Dadurch kann die Fläche zwischen dem Tierheim und dem Sportpark ebenfalls in das zukünftige Planungskon- zept der Neukonzipierung einbezogen werden. Ein weiterer Mehrwert dieses Lösungsansat- zes besteht darin, dass hier ohne weiteren Flächenverbrauch die notwendigen Warte- und Aufstellflächen der Polizeihundertschaft bei Risikospielen im Südstadion verortet werden kön- nen. Die Tiefgarage sollte außerhalb der kontaminierten Verfüllungen der dortigen ehemaligen De- ponie realisiert werden. Dies könnte dadurch sichergestellt werden, dass ein Teil der als Kunststoffrasenfelder ausgestalteten Außensportanlagen unterbaut wird. Das Mobilitätskonzept hat, unter Berücksichtigung eines Minderungsfaktors von 40 %, einen Bedarf von 162 Stellplätzen für die Nutzer*innen des Jean-Löring-Sportparks ermittelt. Darin noch nicht berücksichtigt sind die zusätzlichen 31 Stellplätze, deren Bedarf von der KSS für die Sicherstellung des Spielbetriebs im Südstadion geltend gemacht werden. Dabei handelt es sich nicht um den Ersatz für die auf dem heutigen Festplatz an der Vorgebirgsstraße durch die Umsetzung des Inneren Grüngürtels entfallenden Zuschauer*innen-Stellplätze, sondern aus- schließlich um Stellplätze des Funktionalverkehrs bei Spielbetrieb (Ordnungsdienst, Mitarbei- ter*innen, Presse, u. a., keine VIP). Aus dem Mobilitätskonzept geht außerdem hervor, dass bei Umsetzung eines Mobilitätsmana- gements eine weitere Minderung des Stellplatzbedarfs um 10 % in Aussicht gestellt werden 3 kann. Gleichzeitig wurde auch der Stellplatzermittlung des Verkehrsplaners eine Bedarfser- mittlung für die unterschiedlichen Nutzungsfälle im Wochenverlauf gegenübergestellt. Im Er- gebnis zeigt sich, dass bei Mehrfachnutzung und unter Berücksichtigung von Synergieeffekten eine Tiefgarage mit 159 Stellplätzen auch den Mehrbedarf beim Spielbetrieb im Südstadion auffangen kann. Die Anordnung der Fahrradstellplätze erfolgt jeweils eingangsnah im Süden und im Norden. Der Bedarf wird mit 347 Plätzen beziffert. Zur besseren Anbindung des Inneren Grüngürtels an den Stadtteil Zollstock wird tagsüber die Querung des Sportparks für den Fußverkehr zwischen der Straße Am Vorgebirgstor und dem Klaus-Ulonska-Weg als Planungsvorgabe aufgenommen. Zwischen 22 und 8 Uhr wird der ein- gefriedete Sportpark aus sicherheitstechnischen Aspekten verschlossen. Als Standort für die im Mobilitätskonzept geforderte Mobilstation wird der Eckbereich Höniger Weg/Am Vorgebirgstor angestrebt. Hier können Angebote für den Radverkehr (Abstellanla- gen, auch für Lastenfahrräder, Radservice-Angebote), Flächen für Bikesharing und E-Scooter- Sharing verortet werden. Diese Thematik wird im städtebaulichen Ideenteil des Planungswett- bewerbs zur Diskussion gestellt. Budget Der Ermittlung des Budgets für die Vorzugsvariante der Nutzerbedarfsplanung wurden aktu- elle Kennzahlen für Baukosten zugrunde gelegt. Besonderheiten des Vorhabens, wie die Tief- garage, Integration des Bedarfs des S.C.Fortuna, die angestrebte Photovoltaik-Nutzung, Be- reitstellung der Infrastruktur für den Katastrophenschutz, die Nutzung des Sporthallendachs als Sportfläche sowie die unumgänglichen Fragestellungen im Zusammenhang mit den ge- schätzten Altlasten der historischen Deponieverfüllungen sind in das Kostengerüst eingeflos- sen (s. Anlage 1 S. 20f.). Auch zum Umfang der Technikflächen erfolgte eine erste Plausibili- sierung, die im Bauprogramm berücksichtigt wurde (s. Anlage 1 S. 28). Den Brutto-Gesamtkosten wurde aufgrund des frühen Planungsstadiums zudem ein Risikozu- schlag von 25 % zugeschlagen. Die zukünftig zu erwartende Baupreissteigerung ist derzeit nicht beziffert. Auswirkungen auf den Klimaschutz Es werden sowohl negative als auch positive Auswirkungen auf den Klimaschutz erwartet. Die Umsetzung der Außensportanlagen als Kunststoffrasenplätze ist mit einer gegenüber heute deutlich höheren Versiegelung des Planungsraums verbunden. Damit geht einerseits ein kleinräumlicher Hitzeinseleffekt einher, der jedoch in seiner Auswirkung auf das Gesamt- klimasystem des Inneren Grüngürtels und die Frischluftversorgung der Innenstadt keine messbaren Auswirkungen hat. Andererseits ist bei Starkregenereignissen mit deutlich höhe- ren Niederschlagsmengen zu rechnen als heute. Da diese nicht über den Kanal abgeführt werden können, sind Zisternen vorgesehen. Diese Regenrückhaltebecken dienen der Bewäs- serung der Sportfreianlagen des Jean-Löring-Sportparks und können ggfls. auch zur Bewäs- serung des Sportrasens des Südstadions genutzt werden. Das Vorhaben beansprucht in seiner Realisierung zusätzliche graue Energie, die für Bau, Her- stellung und Transport in erheblicher Größenordnung aufgewendet werden muss. Vor diesem Hintergrund soll die Frage der Materialwahl und die Bauweise bereits im Planungswettbewerb nach kreislaufwirtschaftlichen Prinzipien und im Hinblick auf eine Minimierung des ökologi- schen Fußabdrucks ausgerichtet werden. Durch die bauliche Neuordnung des Sportparks werden bestimmte Bäume auf dem heutigen Gelände nicht erhalten werden können. Geplant ist jedoch auch, möglichst viele Kompensati- onsmaßnahmen auf dem Grundstück selbst sowie im Inneren Grüngürtel umzusetzen, insbe- sondere neue Bäume zur Verschattung von Außenaufenthaltsbereichen zu pflanzen. Bei der Planung des Bauvorhabens werden gebäudeintegrierte Photovoltaikanlagen zur Teil- deckung der Eigenstromversorgung in Erwägung gezogen. Durch attraktive Fahrradstellplätze und eine Mobilitätsstation soll die induzierte motorisierte Mobilität gegenüber heute reduziert werden. 4 Nächste Schritte Im nächsten Schritt erfolgt die Ausschreibung der Leistungen für die Betreuung des Wettbe- werbsverfahrens und des VgV-Verhandlungsverfahrens. Die Einbindung der Politik erfolgt in Form einer Beschlussvorlage zum Inhalt des Auslobungs- textes in einer der nächsten Beratungsfolgen sowie in das anschließende Wettbewerbsverfah- ren entsprechend den Vorgaben des StEA hinsichtlich der Besetzung des Preisgerichts. Das Ergebnis des Planungswettbewerbs und des VgV-Verhandlungsverfahrens wird den politi- schen Gremien voraussichtlich im Frühjahr 2025 für den Planungsbeschluss vorgelegt. Gleichzeitig erfolgt eine Ausstellung und Informationsveranstaltung im Hinblick auf die Umset- zung des Bebauungsplans für den Sportpark und die Sporthalle sowie die Konkretisierung der weiteren Schritte für die Neuordnung des Stadtraums zwischen Höninger Weg und Vorge- birgsstraße. Der Zeitplan sieht vor, dass der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan für den Jean-Löring- Sportpark und die Sporthalle mit dem Weiterplanungs- und Baubeschluss und der Baugeneh- migung nach der Ausführungsplanung so abgestimmt werden, dass keine Planungsunterbre- chung entsteht. Gez. Voigtsberger Anlagen Anlage 1: Jean-Löring-Sportpark Nutzerbedarfsplanung
Beratungsverlauf
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30.11.2023
TOP 18.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
22.01.2024
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.2, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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