3411/2021
Vergabe von bezirksorientierten Mitteln für das Haushaltsjahr 2021; Vergabe von Restmitteln
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
2477 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 3411/2021 Freigabedatum Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre- tung Betreff Vergabe von bezirksorientierten Mitteln für das Haushaltsjahr 2021; Vergabe von Restmitteln Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 25.10.2021 Begründung für die Dringlichkeit: Für das Haushaltsjahr 2021 stehen noch Restmittel zur Verfügung, die in der Sitzung der Bezirksver- tretung Mülheim am 25.10.2021 vergeben werden sollen. Die vorgesehene Veranstaltung soll bereits Mitte Oktober stattfinden, die Planungen können nur fort- gesetzt werden, wenn die Finanzierung durch die Bewilligung des Antrages sichergestellt ist. Beschluss: Die Bezirksvertretung Mülheim beschließt die Vergabe eines Teils der bezirksorientierten Mittel für das Jahr 2021 für den folgenden Antrag: Förderkreis Cassiopeia Theater e.V. Open-Air Theater für Kinder auf dem Holweider Markplatz 2.500 € Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 24.09.2021 Zugestimmt 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Nach den Vorgaben des § 37 Abs. 3 GO NRW erfüllen die Bezirksvertretungen die ihnen zugewiese- nen Aufgaben im Rahmen der vom Rat bereitgestellten Haushaltsmittel, „dabei sollen sie über den Verwendungszweck eines Teils dieser Haushaltsmittel allein entscheiden können“. Die Mittel stehen zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3411/2021
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 28.09.2021
- Erstellt
- 24.09.2021 13:46