2164/2024
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Trinkwasserbrunnen im Vorgebirgspark, Aktenzeichen 52/24
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2164/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.09.2024 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Trinkwasserbrunnen im Vorgebirgspark, Aktenzeichen 52/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen hiermit zur Kenntnis gegeben. Hinweis: Sofern eine Beschlussvorlage gewünscht wird, kann diese über die Geschäftsführung der Be- zirksvertretung mit einem entsprechenden Auszug aus der Niederschrift bei der Geschäfts- stelle für Anregungen und Beschwerden angefordert werden. Darüber hinaus steht es der Bezirksvertretung selbstverständlich frei – auch ohne Vorliegen einer Beschlussvorlage – die Petenten oder die Fachverwaltung zur Sitzung einzuladen und einen politischen Beschluss zu fassen. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 1 Eingabe
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Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de> Gesendet: Mittwoch, 1. Mai 2024 12:37 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen- beschwerden@stadt-koeln.de> Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 01.05.2024 12:36:36 an Sie geschickt Anliegen: An die Stadt Köln An den Rat der Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden Ludwigstraße 850667 Köln An den Bezirksbürgermeister Rodenkirchen Herrn Manfred Giesen Bürgeramt Rodenkirchen Industriestraße 161 50999 Köln Bürgereingabe gem. §24 GO NRW Köln, 01.05.2024 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Giesen, sehr geehrte Damen und Herren in der Bezirksvertretung, ich bitte die Bezirksvertretung Rodenkirchen folgenden Beschluss zu fassen: 1. Einrichtung einer öffentlichen Trinkwasserstelle im Vorgebirgspark in der Mitte des Parks (am Skatepark an der alten Kierberger Straße) Begründung: Die Anlage im Lohsepark in Nippes wird sehr gut angenommen, dort gibt es diverse Möglichkeiten für verschiedene Sportarten direkt daneben. Im Vorgebirgspark gibt es einen vergleichbaren Bedarf, neben dem Skatepark gibt es einen Basketballplatz, und der Vorgebirgspark ist sehr beliebt bei Joggern. Dazu kommt, dass der Park Teil des übergeordneten Grünkonzepts ist, er stellt eine Verbindung vom Inneren Grüngürtel zum Äußeren Grüngürtel her. Die Sommer werden jedes Jahr heißer, auch deshalb würden mehr öffentliche Trinkwasserstellen einen großen Mehrwert für die Menschen bieten. Mit freundlichen Grüßen
Anlage 2 Antwortschreiben
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Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt-koeln.de. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags - freitags von 7 - 18 Uhr das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0 Seite 1/2 Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Herrn Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 52/24 03.07.2024 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Trinkwasserbrunnen im Vorgebirgspark“ Aktenzeichen 52/24 B Sehr geehrter Herr , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 01.05.2024. Das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen teilt zu Ihrer Eingabe folgendes mit: „Neben den bereits installierten 12 Trinkwasserbrunnen (jährliche Betriebskosten in Höhe von 169.480 EUR pro Jahr) beabsichtigt die Verwaltung, dem Rat eine Beschlussvorlage zur Ent- scheidung über die Installation 18 weiterer Trinkwasserbrunnen zum Beschluss vorzulegen. Mögliche Standorte für je 2 Trinkwasserbrunnen in den 9 Stadtteilen wurden zwischenzeitlich identifiziert und auf ihre technische Umsetzbarkeit hin geprüft. Für den Bezirk Rodenkirchen wurde unter anderem der Standort Vorgebirgspark ins Auge gefasst. Im Anschluss an den Ratsbeschluss sollen die möglichen Standorte den Bezirksvertretungen im Rahmen einer Be- schlussvorlage zur finalen Entscheidung der Standorte vorgelegt werden. Da die Finanzierung der jährlichen Folgekosten der zusätzlichen Trinkwasserbrunnen in Höhe von 283.464 EUR pro Jahr aktuell nicht gesichert ist und derzeit die Arbeiten zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/ 2026 erfolgen, können die entsprechenden Vorlagen seitens der Verwaltung erst nach gesicherter Finanzierung in die politischen Gremien eingebracht wer- den. Erst nach Vorliegen der maßgeblichen Beschlüsse kann die RheinEnergie mit der Umsetzung der Maßnahmen sowie der Sicherstellung des Betriebes für einen Zeitraum von 10 Jahren analog der vertraglichen Situation der 12 bereits installierten Trinkwasserbrunnen beauftragt werden.“ Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Sollten Sie noch fach- liche Fragen hierzu haben, können Sie sich gerne direkt wenden an das Amt für Landschafts- pflege und Grünflächen, Frau , Telefonnummer: 0221/221- oder per E-Mail: gruenflae- chenamt@stadt-koeln.de. Seite 2/2 Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden der Bezirksvertretung Rodenkirchen zur Kenntnis gegeben. Sollten Sie eine Beratung der Angelegenheit in der Bezirksvertretung wünschen, teilen Sie dies bitte der Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertre- tung, geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-koeln.de mit. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Ludwigstraße 8506
- Industriestraße 161
- Kierberger Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2164/2024
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 15.07.2024
- Erstellt
- 10.07.2024 09:21