0458/2026
Herstellung einer Querungshilfe über die Hugo-Eckener-Straße
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Anlage 2_Lageplan
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Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum EntwurfsplanungNeubau GesamtschuleFitzmauricestr.Anordnung einer Querungshilfe11.02.2026G:\CAD(K00287)\664-5\00 Schulerschließung\4-Fitzmauricestraße\Planung\2026-01-08_Entwurfsplanung.dwg- LP4 / OssendorfAnlage 20.2317 m²1:25016.10.2025 Übersichtsplan Amt für Straßen und RadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-in (664/5)Sachgebietsleiter-/in (664/5)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66) xx 644/5Rhein EnergieStVO-Anordnungversetzen Straßenbeleuchtung665/31Bauausführung27.08.2025682/3AWBRadverkehrsplanungStandort Müllfahrzeug13.06.2025Bestand50.49PAutxx GebäudeFahrgast-unterstandGrünlandBaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,FahnenstangeLichtsignalanlageRückbauvorhandenerAnlagenBestandshöheSinkkastenEinlaufSchächteStromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomatLegendeTelefonzelleHochbord/TiefbordRundbord/MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenZaunPlanung 30/5050/50fest-stehendBaumStraßen-beleuchtungFindlingPoller /Absperr-pfostenAbfallbehälterStandort fürLSA und MastEin- undAusfahrt KFZSinkkasten Katastergrenzen Standort fürVZ-Pfosten Baumschutz-bügel Baumschutz-bügelheraus-nehmbar Findling DynamischeFahrgastinformation(DFI)"optionaler Standort"Fahrgastunterstand"optionaler Standort"Fahrradnadel /AnlehnbügelfußläufigerHauseingangH Grundstücksgrenzeprivat/ öffentlichRundbord 15/22Tiefbord 8/20Flachbord 10/20/25MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenHochbord 12/15/25SBBasamentstein16/16/14Straßenbegrenzungs-linie gem. B-PlanZaunBuskapbordAchseGussasphaltrinneWinkelstein 30/22/8Kleinpflaster 10/10Granit, hellBetonsteinpflaster10/20 altgraphitoder gleichwertigGehwegüberfahrt (mit LKW)Betonsteinpflaster 10/20/10altgraphit oder gleichwertigBetonsteinpflaster10/20 anthrazitGrünfläche/ BaumbeetGem. Geh- und RadwegBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertigBetonsteinplatten 30/15anthrazitAsphalt /Betonsteinplatten40/40 grauBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertigbaulicher RadwegBetonsteinplatten 30/15 rotRotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurtTaktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30Kleinpflaster 10/10GrauwackeGeländeverkauffläche/GeländeankaufflächeBetonsteinplatten 30/15altgraphit oder gleichwertigGussasphaltBetonsteinplatten 30/30anthrazit Hinweis:Die im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens im Plandargestellten Verkehrszeichnen und Markierungendienen im Wesentlichen der Verdeutlichung desPlanungsziels bzw. Planungsgedankens.Im Rahmen des Anordnungsverfahrens können nochVeränderungen erforderlich werden." 28.01.202628.01.202609.02.2026 09.02.202609.02.202609.02.202609.02.2026 Eingangstorx xxxxZugang MüllkäfigHaltefläche Müllfahrzeug INDIND 48.20 48.26 48.28 48.35 48.20 48.37 48.28 Fitzmauricestraße 48.18 48.90 48.19 48.77 Pl.Pl. Radweg Gehweg Asph. Pfl. Pfl. Pfl. Radweg Pfl. Pl. Pl. Pfl. Pfl. Pl. Pfl. Gehweg Radweg Pl. I F Pl.Pfl. Pl. Pl. Pfl. Pfl. Asph. Asph. Asph. Asph. Bauzaun Bauzaun 0.5/12 Asph. Asph. 48.0648.11 48.17 48.16 48.10 48.06 48.02 48.12 48.13 48.19 48.25 48.28 48.41 48.4348.42 48.3548.36 48.35 48.23 48.23 48.07 48.07 48.35 48.36 48.32 48.4548.43 48.43 48.41 48.39 48.31 48.23 48.30 48.38 48.50 48.5848.59 48.57 48.62 48.64 48.61 48.54 48.41 48.26 48.17 48.05 48.36 48.22 48.18 48.14 48.18 48.27 48.66 48.1648.13 48.88 48.06 48.02 47.91 47.89 47.97 48.07 48.26 48.36 48.19 48.23 48.29 48.27 48.39 48.41 48.51 48.52 48.13 48.11 47.97 48.04 48.00 48.09 48.3548.35 48.32 48.57 48.33 48.35 48.33 48.25 48.33 48.41 48.13 48.4548.4948.56 48.3748.47 48.3348.25 48.17 48.18 48.19 48.13 48.24 48.25 48.23 48.38 48.26 48.03 47.92 47.90 47.8747.90 47.92 48.26 48.23 48.20 48.20 48.14 48.12 48.12 48.10 48.09 48.10 48.25 48.24 48.32 48.32 48.19 48.20 48.32 48.30 48.38 48.36 48.55 48.42 48.39 48.41 48.20 48.45 48.22 48.2948.30 48.29 48.35 48.0248.08 47.94 Pl. Einfahrt Ein- und AusfahrtTankstelle Hugo-Eckener-Straße T. T. WT Bordstein absenkena=0 xxxxAnschluss an BestandEinfahrt Pflaster 10 x 20Altgrafit3,503,25451,802,052,523,251,800,803,402,502,502,003,5011,003,00Anpassungsbereich:vorhandene Gehwegplattenwiederverwenden neuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein EnergieSK 50x50im BestandSK 30x50im Bestand FBFB nachrichtlichdargestellt SS S2,25B 0,50/0,2B 0,50/0,2VZ 22290VZ 222904,92 Shell Tankstelleall inclusiveFitnessTÜV Rheinland EichamtGesamtschule OssendorfVZ 240VZ 240GeländerL= 7,5m
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende Nachteile. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):
Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit
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Anlage 0 Querungshilfe über die Hugo-Eckener-Straße im Bereich der Gesamtschule Ossendorf Begründung der Dringlichkeit Die Beschlussfassung durch die BV 4 ist dringend notwendig, um eine sichere und barrierefreie Querung der Hugo-Eckener-Straße für Fuß- und Radverkehr, insbesondere im Zusammenhang mit dem Schulzugang, zu gewährleisten. Ohne die empfohlene Mittelinsel besteht ein erhöhtes Unfallrisiko für querende Fußgänger sowie für Radfahrende aus westlicher Richtung. Eine zeitnahe Umsetzung ist daher aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend notwendig.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 Vorlagen-Nummer 0458/2026 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Herstellung einer Querungshilfe über die Hugo-Eckener-Straße Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Herstellung einer Que- rungshilfe über die Hugo-Eckener-Straße im Bereich der Gesamtschule Ossendorf mit Ge- samtkosten in Höhe von rd. 226.000 €. Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 226.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 4.520 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Stadt Köln beabsichtigt an der Fitzmauricestraße in Köln-Ossendorf die Neugründung ei- ner 5 bis 6-zügigen Gesamtschule. Dieser Schule angegliedert wird eine 2-fach und eine 3- fach Turnhalle. Insgesamt ist das Bauvorhaben für ca. 1.250 Schüler/innen ausgelegt. Das Grundstück befindet sich auf der Rückseite der Wohnhäuser an der Fitzmauricestraße und schließt im Süden an die Hugo-Eckener-Straße an. Die Erschließung des Schulgrundstücks erfolgt von den Straßen Fitzmauricestraße und Hugo-Eckener-Straße aus. Der Schulbetrieb soll zum Schuljahr 2026/27 beginnen. Baumaßnahme Zugänge für Fuß- und Radverkehr werden sowohl in der Fitzmauricestraße als auch in der Hugo-Eckener-Straße geschaffen. Der Hauptzugang für den Fuß- und Radverkehr soll an der Hugo-Eckener-Straße liegen. Um eine sichere Querung für Fußgänger/innen und die von Westen kommenden und nach Osten fahrenden Radfahrer/innen zu gewährleisten, wird im Verkehrsgutachten empfohlen, eine Querungsmöglichkeit über die Hugo-Eckener-Straße in Form einer Mittelinsel zu schaffen. 3 Geplant ist eine Mittelinsel im Vollausbau direkt westlich des Hauptzugangs zum Schulgrund- stück. Die Mittelinsel liegt nicht in direkter Flucht zum Eingang, sodass der Fahrradverkehr zu einer langsamen und angepassten Fahrweise gezwungen wird. Die Mittelinsel wird als soge- nannte Doppelquerungsstelle mit einer Null-Absenkung für den Radverkehr und gehbeein- trächtigte Personen und einer ertastbaren Kante mit 6 cm Auftrittshöhe für sehbeeinträchtigte Personen nach Kölner Standard ausgebaut. In den Nebenanlagen werden taktile Elemente verwendet. Westlich der Querungsstelle wird eine Aufstellfläche für Müllfahrzeuge hergestellt, damit diese nicht den fließenden Verkehr auf der Hugo-Eckener-Straße behindern. Kosten und Zeitplan Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 226.000 €. Es ist vorgesehen, im 2. Quartal 2026 mit den vorbereitenden Arbeiten (Baugrunduntersu- chung, Sinkkastenbefahrungen, etc.) zu beginnen. Der Baubeginn ist für das 4. Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt circa 3 Monate, sodass mit einem Mittelabfluss in 2026 (rd. 150.000 €) und 2027 (rd. 76.000 €) zu rechnen ist. Finanzierung Die Maßnahme ist investiv zu finanzieren. Für die im Haushaltsjahr 2026 benötigte investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 150.000 € stehen im Hpl 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwege- bau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Auszahlung für Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6610 – Straßenbauliche Maßnahmen Schul-/Kitabauten lediglich Finanzmittel in Höhe von 100.000 € bereit. Die restlichen benötig- ten Finanzmittel in Höhe von 50.000 € werden durch verwaltungsinterne Umbuchung von der Finanzstelle 6601-1201-0-4799, Radschnellweg Köln-Frechen im gleichen Teilplan und glei- cher Produktgruppe zur Verfügung gestellt, da sich die Umsetzung dieser Maßnahme verzö- gert. Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten Finanzmittel in Höhe von 76.000 € werden durch das Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2027/2028 an gleicher Stelle eingeplant. Für die ab 2027 anteilig und ab 2028 vollständig anfallenden jährlichen Abschreibungen in Höhe von 4.520 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rah- men des Haushaltssaufstellungsprozesses 2027/2028 im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 14 – bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen Die Maßnahme ist zur Verkehrssicherheit der Schüler*innen zwingend erforderlich. Die Ver- kehrssicherheit kann ausschließlich durch die Umsetzung dieser baulichen Maßnahme ge- währleistet werden. Damit ist festzustellen, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 eingehalten wurden. Erläuterungen zum Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk- tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge- stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Anlagen 4 Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0458/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.02.2026
- Erstellt
- 17.02.2026 11:51