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0458/2026

Herstellung einer Querungshilfe über die Hugo-Eckener-Straße

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 27.02.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 16.03.2026, TOP 9.1

Anlage 2_Lageplan

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 2_Lageplan

4789 Zeichen

Dienststelle                                       Art der Abstimmung                                            Unterschrift           Datum
EntwurfsplanungNeubau GesamtschuleFitzmauricestr.Anordnung einer Querungshilfe11.02.2026G:\CAD(K00287)\664-5\00 Schulerschließung\4-Fitzmauricestraße\Planung\2026-01-08_Entwurfsplanung.dwg- LP4 / OssendorfAnlage 20.2317 m²1:25016.10.2025
Übersichtsplan
Amt für Straßen und RadwegebauKoordinatensystemVermessungstechnische Grundlage im HöhensystemUTM / ETSR85Gauß-KrügerNNNHN
MaßstabBlattgrößeBearbeitetGezeichnetDatumBlattnr.PlanartBezirk / StadtteilProjektProjektnr.Sachbearbeiter/-in (664/5)Sachgebietsleiter-/in (664/5)Abteilungsleiter/-in (664)Amtsleiter/-in (66)
xx
644/5Rhein EnergieStVO-Anordnungversetzen Straßenbeleuchtung665/31Bauausführung27.08.2025682/3AWBRadverkehrsplanungStandort Müllfahrzeug13.06.2025Bestand50.49PAutxx GebäudeFahrgast-unterstandGrünlandBaumVerkehrs- undHinweisschilderWerbeanlagen/AnschlagsäuleBeleuchtungs-anlagenPoller, Mast,FahnenstangeLichtsignalanlageRückbauvorhandenerAnlagenBestandshöheSinkkastenEinlaufSchächteStromkastenVerteilerkastenKanaldeckelEntlüftungsdeckelGasschieberWasserschieber, HydrantAbfallbehälter, BriefkastenParkautomatLegendeTelefonzelleHochbord/TiefbordRundbord/MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenZaunPlanung
30/5050/50fest-stehendBaumStraßen-beleuchtungFindlingPoller /Absperr-pfostenAbfallbehälterStandort fürLSA und MastEin- undAusfahrt KFZSinkkasten
Katastergrenzen
Standort fürVZ-Pfosten
Baumschutz-bügel
Baumschutz-bügelheraus-nehmbar
Findling
DynamischeFahrgastinformation(DFI)"optionaler Standort"Fahrgastunterstand"optionaler Standort"Fahrradnadel /AnlehnbügelfußläufigerHauseingangH
Grundstücksgrenzeprivat/ öffentlichRundbord 15/22Tiefbord 8/20Flachbord 10/20/25MaterialwechselSchmalstrich-MarkierungenBreitstrich-MarkierungenHochbord 12/15/25SBBasamentstein16/16/14Straßenbegrenzungs-linie gem. B-PlanZaunBuskapbordAchseGussasphaltrinneWinkelstein 30/22/8Kleinpflaster 10/10Granit, hellBetonsteinpflaster10/20 altgraphitoder gleichwertigGehwegüberfahrt (mit LKW)Betonsteinpflaster 10/20/10altgraphit oder gleichwertigBetonsteinpflaster10/20 anthrazitGrünfläche/ BaumbeetGem. Geh- und RadwegBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertigBetonsteinplatten 30/15anthrazitAsphalt /Betonsteinplatten40/40 grauBetonsteinplatten 30/30altgraphit oder gleichwertigbaulicher RadwegBetonsteinplatten 30/15  rotRotmarkierung aufder FahrbahnRadfahrfurtTaktile ElementeRippenplatte 30/30Taktile ElementeNoppenplatte 30/30Kleinpflaster 10/10GrauwackeGeländeverkauffläche/GeländeankaufflächeBetonsteinplatten 30/15altgraphit oder gleichwertigGussasphaltBetonsteinplatten 30/30anthrazit
Hinweis:Die im Rahmen des Mitzeichnungsverfahrens im Plandargestellten Verkehrszeichnen und Markierungendienen im Wesentlichen der Verdeutlichung desPlanungsziels bzw. Planungsgedankens.Im Rahmen des Anordnungsverfahrens können nochVeränderungen erforderlich werden."
28.01.202628.01.202609.02.2026
09.02.202609.02.202609.02.202609.02.2026
Eingangstorx xxxxZugang MüllkäfigHaltefläche Müllfahrzeug
INDIND
48.20
48.26 48.28
48.35
48.20
48.37
48.28
Fitzmauricestraße
48.18
48.90
48.19
48.77
Pl.Pl.
Radweg
Gehweg
Asph.
Pfl.
Pfl.
Pfl.
Radweg
Pfl.
Pl.
Pl.
Pfl.
Pfl.
Pl. Pfl.
Gehweg
Radweg
Pl.
I F
Pl.Pfl.
Pl.
Pl.
Pfl.
Pfl.
Asph.
Asph.
Asph.
Asph.
Bauzaun Bauzaun
0.5/12
Asph.
Asph.
48.0648.11
48.17
48.16
48.10
48.06
48.02
48.12
48.13 48.19
48.25
48.28
48.41
48.4348.42
48.3548.36
48.35
48.23
48.23
48.07 48.07
48.35
48.36
48.32
48.4548.43
48.43
48.41 48.39
48.31
48.23
48.30
48.38
48.50
48.5848.59
48.57 48.62
48.64
48.61
48.54
48.41
48.26
48.17
48.05
48.36
48.22
48.18 48.14
48.18
48.27
48.66
48.1648.13
48.88
48.06
48.02
47.91
47.89
47.97
48.07
48.26 48.36
48.19
48.23
48.29
48.27
48.39
48.41
48.51
48.52
48.13
48.11
47.97
48.04
48.00
48.09
48.3548.35
48.32
48.57
48.33
48.35
48.33
48.25
48.33
48.41
48.13
48.4548.4948.56
48.3748.47
48.3348.25
48.17
48.18
48.19
48.13
48.24
48.25
48.23
48.38
48.26
48.03
47.92 47.90
47.8747.90
47.92
48.26
48.23
48.20
48.20
48.14
48.12
48.12
48.10
48.09
48.10
48.25
48.24
48.32
48.32
48.19 48.20
48.32
48.30
48.38 48.36
48.55 48.42 48.39 48.41
48.20
48.45
48.22
48.2948.30
48.29 48.35
48.0248.08
47.94
Pl.
Einfahrt
Ein- und AusfahrtTankstelle
Hugo-Eckener-Straße
T.
T.
WT
Bordstein absenkena=0
xxxxAnschluss an BestandEinfahrt Pflaster 10 x 20Altgrafit3,503,25451,802,052,523,251,800,803,402,502,502,003,5011,003,00Anpassungsbereich:vorhandene Gehwegplattenwiederverwenden
neuer StandortBeleuchtungUmbau Rhein EnergieSK 50x50im BestandSK 30x50im Bestand
FBFB
nachrichtlichdargestellt
SS S2,25B 0,50/0,2B 0,50/0,2VZ 22290VZ 222904,92
Shell Tankstelleall inclusiveFitnessTÜV Rheinland
EichamtGesamtschule OssendorfVZ 240VZ 240GeländerL= 7,5m

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

546 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Eine Öffentlichkeitsbeteiligung führt zu einer Verfahrensverlängerung und erzeugt schwerwiegende 
Nachteile. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich):

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit

579 Zeichen

Anlage 0  
 
Querungshilfe über die Hugo-Eckener-Straße im Bereich der Gesamtschule 
Ossendorf 
 
Begründung der Dringlichkeit  
 
Die Beschlussfassung durch die BV 4 ist dringend notwendig, um eine sichere und 
barrierefreie Querung der Hugo-Eckener-Straße für Fuß- und Radverkehr, 
insbesondere im Zusammenhang mit dem Schulzugang, zu gewährleisten. Ohne die 
empfohlene Mittelinsel besteht ein erhöhtes Unfallrisiko für querende Fußgänger 
sowie für Radfahrende aus westlicher Richtung. Eine zeitnahe Umsetzung ist daher 
aus Gründen der Verkehrssicherheit zwingend notwendig.

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

6073 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/66/664/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 0458/2026 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Herstellung einer Querungshilfe über die Hugo-Eckener-Straße  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung mit der Herstellung einer Que-
rungshilfe über die Hugo-Eckener-Straße im Bereich der Gesamtschule Ossendorf mit Ge-
samtkosten in Höhe von rd. 226.000 €.  
 
 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   226.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   4.520 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Stadt Köln beabsichtigt an der Fitzmauricestraße in Köln-Ossendorf die Neugründung ei-
ner 5 bis 6-zügigen Gesamtschule. Dieser Schule angegliedert wird eine 2-fach und eine 3-
fach Turnhalle. Insgesamt ist das Bauvorhaben für ca. 1.250 Schüler/innen ausgelegt. Das 
Grundstück befindet sich auf der Rückseite der Wohnhäuser an der Fitzmauricestraße und 
schließt im Süden an die Hugo-Eckener-Straße an. Die Erschließung des Schulgrundstücks 
erfolgt von den Straßen Fitzmauricestraße und Hugo-Eckener-Straße aus. Der Schulbetrieb 
soll zum Schuljahr 2026/27 beginnen. 
 
Baumaßnahme 
Zugänge für Fuß- und Radverkehr werden sowohl in der Fitzmauricestraße als auch in der 
Hugo-Eckener-Straße geschaffen. Der Hauptzugang für den Fuß- und Radverkehr soll an der 
Hugo-Eckener-Straße liegen. Um eine sichere Querung für Fußgänger/innen und die von 
Westen kommenden und nach Osten fahrenden Radfahrer/innen zu gewährleisten, wird im 
Verkehrsgutachten empfohlen, eine Querungsmöglichkeit über die Hugo-Eckener-Straße in 
Form einer Mittelinsel zu schaffen.

3 
Geplant ist eine Mittelinsel im Vollausbau direkt westlich des Hauptzugangs zum Schulgrund-
stück. Die Mittelinsel liegt nicht in direkter Flucht zum Eingang, sodass der Fahrradverkehr zu 
einer langsamen und angepassten Fahrweise gezwungen wird. Die Mittelinsel wird als soge-
nannte Doppelquerungsstelle mit einer Null-Absenkung für den Radverkehr und gehbeein-
trächtigte Personen und einer ertastbaren Kante mit 6 cm Auftrittshöhe für sehbeeinträchtigte 
Personen nach Kölner Standard ausgebaut. In den Nebenanlagen werden taktile Elemente 
verwendet. 
 
Westlich der Querungsstelle wird eine Aufstellfläche für Müllfahrzeuge hergestellt, damit diese 
nicht den fließenden Verkehr auf der Hugo-Eckener-Straße behindern.  
 
Kosten und Zeitplan 
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rd. 226.000 €.  
 
Es ist vorgesehen, im 2. Quartal 2026 mit den vorbereitenden Arbeiten (Baugrunduntersu-
chung, Sinkkastenbefahrungen, etc.) zu beginnen.  
 
Der Baubeginn ist für das 4. Quartal 2026 vorgesehen. Die Bauzeit beträgt circa 3 Monate, 
sodass mit einem Mittelabfluss in 2026 (rd. 150.000 €) und 2027 (rd. 76.000 €) zu rechnen ist. 
 
Finanzierung 
Die Maßnahme ist investiv zu finanzieren. 
 
Für die im Haushaltsjahr 2026 benötigte investive Auszahlungsermächtigung in Höhe von 
150.000 € stehen im Hpl 2025/2026 im Teilfinanzplan des Amtes für Straßen und Radwege-
bau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze in der Teilplanzeile 8, Auszahlung für 
Baumaßnahmen bei der Finanzstelle 6601-1201-0-6610 – Straßenbauliche Maßnahmen 
Schul-/Kitabauten lediglich Finanzmittel in Höhe von 100.000 € bereit. Die restlichen benötig-
ten Finanzmittel in Höhe von 50.000 € werden durch verwaltungsinterne Umbuchung von der 
Finanzstelle 6601-1201-0-4799, Radschnellweg Köln-Frechen im gleichen Teilplan und glei-
cher Produktgruppe zur Verfügung gestellt, da sich die Umsetzung dieser Maßnahme verzö-
gert. 
 
Die im Haushaltsjahr 2027 benötigten Finanzmittel in Höhe von 76.000 € werden durch das 
Dezernat für Mobilität im Rahmen des Haushaltsaufstellungsprozesses 2027/2028 an gleicher 
Stelle eingeplant.  
 
Für die ab 2027 anteilig und ab 2028 vollständig anfallenden jährlichen Abschreibungen in 
Höhe von 4.520 € wird das Dezernat für Mobilität die erforderlichen Aufwendungen im Rah-
men des Haushaltssaufstellungsprozesses 2027/2028 im Teilergebnisplan des Amtes für 
Straßen und Radwegebau in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze (Teilplanzeile 
14 – bilanzielle Abschreibungen) innerhalb des dann jeweils zugewiesenen Budgets, ggf. 
durch Umschichtungen, vorsehen 
 
Die Maßnahme ist zur Verkehrssicherheit der Schüler*innen zwingend erforderlich. Die Ver-
kehrssicherheit kann ausschließlich durch die Umsetzung dieser baulichen Maßnahme ge-
währleistet werden. Damit ist festzustellen, dass die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung 
vom 18.12.2025 eingehalten wurden. 
 
 
Erläuterungen zum Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen.  
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruk-
tur und trägt somit zur Verbesserung des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier darge-
stellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
Anlagen

4 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Lageplan

Beratungsverlauf (1)

16.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 9.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0458/2026
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
27.02.2026
Erstellt
17.02.2026 11:51