2251/2023
Beantwortung einer Anfrage (AN/0062/2023) - Internationales Gold-Wing Treffen
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
5388 Zeichen
Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 2251/2023 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 Beantwortung einer Anfrage (AN/0062/2023) - Internationales Gold-Wing Treffen Anfrage des Einzelmandatsträgers Ralph Hengstenberg (AfD) in der Bezirksvertretung Mülheim Anfrage nach § 4 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 30.01.2022 hier: Internationales Gold-Wing-Treffen Mit der Anfrage AN/0062/2023 vom 16.01.2023 bittet der Einzelmandatsträger Ralph Hengs- tenberg (AfD) in der Bezirksvertretung Mülheim um Beantwortung folgender Fragen zu dem Thema „Internationales Gold-Wing-Treffen“: 1. Welche Dienststelle der Verwaltung ist bei der Organisation solcher Events der Ansprech- partner? 2. Wie wird zum Vergleich beispielsweise der CSD in Köln als Großveranstaltung vorbereitet? 3. Welche Verwaltungskosten sind üblicherweise mit der Organisation von Veranstaltungen anzusetzen? 4. Mit welcher Vorlaufzeit bei der Bearbeitung von Anträgen können Initiativen geplant wer- den? 5. Über welchen Zeitrahmen (Stunden/ Tageszeiten) kann bei Veranstaltungen verhandelt werden? Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von Herrn Hengstenberg wie folgt: Zu Frage 1: Die Erteilung von Genehmigung zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes, öffentlicher Grünflä- chen sowie der gegebenenfalls im Rahmen der Veranstaltung erforderlichen und anfallenden Erlaubnisse und Genehmigungen (wie beispielsweise Ausschankerlaubnisse nach dem Gast- stättengesetz, Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz oder ge- werberechtliche Festsetzungen) erfolgt zentral über das Amt für öffentliche Ordnung, Abtei- lung Straßen- und Grünflächennutzungen – Veranstaltungsservice. 2 Sofern im Rahmen der Veranstaltung eine Baugenehmigung nach der Sonderbauverordnung erforderlich ist, ist diese beim Bauaufsichtsamt, Abteilung Baugenehmigung, Bauberatung, zu beantragen. Zu Frage 2: Die eingereichte Frage 2 hinsichtlich der Vorbereitung des CSD als Großveranstaltung in Köln ist sehr unkonkret und kann aufgrund der Komplexität eines Genehmigungsverfahrens einer derartigen Großveranstaltung nicht pauschal beantwortet werden. Es kann aber mitgeteilt wer- den, dass das sogenannte Straßenfest des CSD im Bereich des Alter Markts und des Heu- markts einem Sicherheitskonzept nach Orientierungsrahmen unterliegt und mit einer Vielzahl an Behörden und Institutionen abgestimmt ist. Die sogenannte Parade am Veranstaltungs- sonntag wird beim Polizeipräsidenten Köln als Versammlung nach dem Versammlungsgesetz angemeldet. Die Zuständigkeit für die Parade liegt daher bei der Landespolizei. Zu Frage 3: Der Gebührenrahmen für die Verwaltungsgebühren aufgrund von Genehmigung von Nutzun- gen des öffentlichen Straßenlandes liegt zwischen 10,20 EUR und 767,00 EUR. Bei größeren Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand liegt der Rahmen zwi- schen 767,00 EUR und 2.301,00 EUR. Die Gebührenhöhe ergibt sich letztendlich aus der Veranstaltungsart sowie des entsprechenden Verwaltungsaufwandes und kann pauschal für die oben genannte Veranstaltung aufgrund der fehlender Informationen nicht genannt werden. Neben den Gebühren zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes fallen außerdem je nach Erfor- derlichkeit Gebühren für den Verkauf alkoholischer Getränke (in Höhe von 30,00 EUR je Stand/ Tag), für die Nutzung einer Lautsprecheranlage (unter Berücksichtigung des getätigten Verwaltungsaufwands zwischen 25,00 EUR und 500,00 EUR) und für die gewerberechtliche Marktfestsetzung (Tagesveranstaltung 450,00 EUR und ab zwei Tagen 750,00 EUR) an. Sofern kein Grund für eine Befreiung der Sondernutzungsgebühren vorliegt, werden außer- dem Sondernutzungsgebühren fällig. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren ergibt sich aus dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln und ist sowohl vom Umfang der in Anspruch genommen Fläche als auch der möglichen gewerblichen Ausprägung der Veranstaltung abhängig. Zu Frage 4: Die Vorlaufzeit bei der Bearbeitung von Anträgen ist abhängig von der Art und dem Umfang der Veranstaltung sowie insbesondere auch von den für die Veranstaltung vorgesehenen Ört- lichkeiten. Bei Großveranstaltung mit Sicherheitskonzept nach Orientierungsrahmen sollten sich veranstaltende Personen bei einer erstmalig stattfindenden Veranstaltung mindestens rund sechs Monate vor der Veranstaltung erstmalig an die Verwaltung wenden. Bei Veranstal- tungen ohne Sicherheitskonzept ist eine Vorlaufzeit von zwei bis vier Monaten erforderlich. Der zeitliche Vorlauf der Antragstellung sollte insbesondere bei erstmalig stattfindenden Ver- anstaltungen immer so bemessen sein, dass die*der Veranstalter*in auch selber noch in der Lage ist, eventuelle Veränderungen der Veranstaltungszeit, des Veranstaltungsortes sowie des Ablaufs und des Umfangs planerisch und logistisch umzusetzen oder gegebenenfalls die Veranstaltung auch abzusagen. Zu Frage 5: Der zeitliche Umfang und die Länge der Veranstaltung ist abhängig von diversen Faktoren und ist im Einzelfall mit der Verwaltung abzustimmen. Zu berücksichtigen sind unter anderem kollidierende Nutzungen der beantragten Fläche durch Dritte (z.B. Wochenmarkt) und der Lärmschutz/ Anwohnerschutz.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2251/2023
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 21.11.2023
- Erstellt
- 12.07.2023 13:21