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2251/2023

Beantwortung einer Anfrage (AN/0062/2023) - Internationales Gold-Wing Treffen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.11.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 27.11.2023, TOP 7.1.5

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

5388 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 2251/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 27.11.2023 
 
Beantwortung einer Anfrage (AN/0062/2023) - Internationales Gold-Wing Treffen 
Anfrage des Einzelmandatsträgers Ralph Hengstenberg (AfD) in der Bezirksvertretung 
Mülheim 
Anfrage nach § 4 der GO des Rates der Stadt Köln zur Sitzung der Bezirksvertretung 
Mülheim am 30.01.2022 
hier: Internationales Gold-Wing-Treffen 
 
 
Mit der Anfrage AN/0062/2023 vom 16.01.2023 bittet der Einzelmandatsträger Ralph Hengs-
tenberg (AfD) in der Bezirksvertretung Mülheim um Beantwortung folgender Fragen zu dem 
Thema „Internationales Gold-Wing-Treffen“: 
 
1. Welche Dienststelle der Verwaltung ist bei der Organisation solcher Events der Ansprech-
partner? 
2. Wie wird zum Vergleich beispielsweise der CSD in Köln als Großveranstaltung vorbereitet? 
3. Welche Verwaltungskosten sind üblicherweise mit der Organisation von Veranstaltungen 
anzusetzen? 
4. Mit welcher Vorlaufzeit bei der Bearbeitung von Anträgen können Initiativen geplant wer-
den? 
5. Über welchen Zeitrahmen (Stunden/ Tageszeiten) kann bei Veranstaltungen verhandelt 
werden? 
 
 
Die Verwaltung beantwortet die Anfrage von Herrn Hengstenberg wie folgt: 
 
Zu Frage 1: 
 
Die Erteilung von Genehmigung zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes, öffentlicher Grünflä-
chen sowie der gegebenenfalls im Rahmen der Veranstaltung erforderlichen und anfallenden 
Erlaubnisse und Genehmigungen (wie beispielsweise Ausschankerlaubnisse nach dem Gast-
stättengesetz, Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutzgesetz oder ge-
werberechtliche Festsetzungen) erfolgt zentral über das Amt für öffentliche Ordnung, Abtei-
lung Straßen- und Grünflächennutzungen – Veranstaltungsservice.

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Sofern im Rahmen der Veranstaltung eine Baugenehmigung nach der Sonderbauverordnung 
erforderlich ist, ist diese beim Bauaufsichtsamt, Abteilung Baugenehmigung, Bauberatung, zu 
beantragen. 
 
Zu Frage 2: 
 
Die eingereichte Frage 2 hinsichtlich der Vorbereitung des CSD als Großveranstaltung in Köln 
ist sehr unkonkret und kann aufgrund der Komplexität eines Genehmigungsverfahrens einer 
derartigen Großveranstaltung nicht pauschal beantwortet werden. Es kann aber mitgeteilt wer-
den, dass das sogenannte Straßenfest des CSD im Bereich des Alter Markts und des Heu-
markts einem Sicherheitskonzept nach Orientierungsrahmen unterliegt und mit einer Vielzahl 
an Behörden und Institutionen abgestimmt ist. Die sogenannte Parade am Veranstaltungs-
sonntag wird beim Polizeipräsidenten Köln als Versammlung nach dem Versammlungsgesetz 
angemeldet. Die Zuständigkeit für die Parade liegt daher bei der Landespolizei. 
 
Zu Frage 3: 
 
Der Gebührenrahmen für die Verwaltungsgebühren aufgrund von Genehmigung von Nutzun-
gen des öffentlichen Straßenlandes liegt zwischen 10,20 EUR und 767,00 EUR. Bei größeren 
Veranstaltungen mit außergewöhnlich hohem Verwaltungsaufwand liegt der Rahmen zwi-
schen 767,00 EUR und 2.301,00 EUR. Die Gebührenhöhe ergibt sich letztendlich aus der 
Veranstaltungsart sowie des entsprechenden Verwaltungsaufwandes und kann pauschal für 
die oben genannte Veranstaltung aufgrund der fehlender Informationen nicht genannt werden. 
Neben den Gebühren zur Nutzung öffentlichen Straßenlandes fallen außerdem je nach Erfor-
derlichkeit Gebühren für den Verkauf alkoholischer Getränke (in Höhe von 30,00 EUR je 
Stand/ Tag), für die Nutzung einer Lautsprecheranlage (unter Berücksichtigung des getätigten 
Verwaltungsaufwands zwischen 25,00 EUR und 500,00 EUR) und für die gewerberechtliche 
Marktfestsetzung (Tagesveranstaltung 450,00 EUR und ab zwei Tagen 750,00 EUR) an. 
Sofern kein Grund für eine Befreiung der Sondernutzungsgebühren vorliegt, werden außer-
dem Sondernutzungsgebühren fällig. Die Höhe der Sondernutzungsgebühren ergibt sich aus 
dem Gebührentarif der Sondernutzungssatzung der Stadt Köln und ist sowohl vom Umfang 
der in Anspruch genommen Fläche als auch der möglichen gewerblichen Ausprägung der 
Veranstaltung abhängig. 
 
Zu Frage 4: 
 
Die Vorlaufzeit bei der Bearbeitung von Anträgen ist abhängig von der Art und dem Umfang 
der Veranstaltung sowie insbesondere auch von den für die Veranstaltung vorgesehenen Ört-
lichkeiten. Bei Großveranstaltung mit Sicherheitskonzept nach Orientierungsrahmen sollten 
sich veranstaltende Personen bei einer erstmalig stattfindenden Veranstaltung mindestens 
rund sechs Monate vor der Veranstaltung erstmalig an die Verwaltung wenden. Bei Veranstal-
tungen ohne Sicherheitskonzept ist eine Vorlaufzeit von zwei bis vier Monaten erforderlich. 
Der zeitliche Vorlauf der Antragstellung sollte insbesondere bei erstmalig stattfindenden Ver-
anstaltungen immer so bemessen sein, dass die*der Veranstalter*in auch selber noch in der 
Lage ist, eventuelle Veränderungen der Veranstaltungszeit, des Veranstaltungsortes sowie 
des Ablaufs und des Umfangs planerisch und logistisch umzusetzen oder gegebenenfalls die 
Veranstaltung auch abzusagen. 
 
Zu Frage 5: 
 
Der zeitliche Umfang und die Länge der Veranstaltung ist abhängig von diversen Faktoren 
und ist im Einzelfall mit der Verwaltung abzustimmen. Zu berücksichtigen sind unter anderem 
kollidierende Nutzungen der beantragten Fläche durch Dritte (z.B. Wochenmarkt) und der 
Lärmschutz/ Anwohnerschutz.

Beratungsverlauf (1)

27.11.2023 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.1.5 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
2251/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.11.2023
Erstellt
12.07.2023 13:21