Mandari Insight

2011/0288

Besetzung des Aufsichtsrates der Darmstädter Entsorgungs- und Dienstleistungs GmbH (DED GmbH)

Magistratsvorlage 13.07.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

2011/0288

60.8 KB · application/pdf

Ansehen

2011/0288

4109 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.07.2011 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfa ssung: 
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Hauptamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassu ng Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2011/0288 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
 
Betreff: Besetzung des Aufs ichtsrates der Darmstädter Entsorgungs - und Dienstleistungs 
GmbH (DED GmbH)  
 
Vorlage vom: 13.07.2011  
 
Beschlussvorschlag:  
 
1. Der Magistrat zieht die Entsendung der Mitglieder des Aufsichtsrates der DED zurück, da 
einige nach den letzten Veränderungen in S tadtverordnetenversammlung und im Magistrat 
keine Amts- bzw. Mandatsträger der Wissenschaftsstadt Darmstadt mehr sind.  
2. Der Magistrat nimmt zur Kenntnis, dass Oberbürgermeister Jochen Partsch kraft Amtes im 
Aufsichtsrat der DED gesetzt ist. Er lässt sich du rch Stadträtin Brigitte Lindscheid vertreten.  
3. Der Magistrat entsendet 2 weitere Magistratsmitglieder und 4 Stadtverordnete in den 
Aufsichtsrat der DED. Die Personen sind durch Verhältniswahl zu bestimmen.  
 
 
Anlagen: Beschluss der Stadtverordnetenversammlu ng zur Besetzung der BK EA  
vom 23.05.2011  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 13.07.2011 
 
Durch die Umbildungen im Magistrat und in der Stadtver ordnetenversammlung ist eine 
Umstrukturierung im Aufsichtsrat notwendig geworden. So haben Walter Hoffmann, Wolfgang 
Glenz (als Vertreter des Oberbürgermeisters Mitglied im Aufsichtsrat), Monika Lehr und 
Horst Janda ihr Mandat verloren oder sind wie Katrin  Kosub mit Beginn der neuen 
Legislaturperiode nicht mehr Mitglied der Betriebskommission des EAD.  
 
Gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages der Darmstädter Entsorgungs - und Dienstleistungs 
GmbH (DED GmbH ) werden alle Mitglieder des Aufsichtsrates durc h den Magistrat entsandt. 
Der Magistrat hat hierbei mit Beschluss vom 04.06.2003 festgelegt, den  Aufsichtsrat 
personell identisch mit der Betriebskommission des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und 
Stadtreinigung Darmstadt ( EAD) zu besetzen, um die Entscheidungen au f großteils 
identischen Arbeitsfeldern schneller treffen zu können.  
 
Inzwischen hat die Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2011 durch Änderung der 
Betriebssatzung des EAD die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der 
Stadtverordnetenversammlung in der Betriebskommission von 4 auf 5 Personen erhöht. 
Damit müsste, um auch zukünftig eine Gleichbesetzung mit der Betriebskommission zu 
erreichen, die Anzahl der Vertreter gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages ebenfalls angepasst 
werden. Bis dahin bleibt die Zah l der Vertreter der Stadtverordnetenversammlung bei 4 
Personen. 
 
Sollte der Magistrat seinen Beschluss aufrechterhalten, dass beide Gremien möglichst mit 
gleichen Personen besetzt werden sollen, sind durch Listenwahl 6 gleichartige, unbesoldete 
Stellen zu besetzen. 
 
Zum jetzigen Zeitpunkt setzt sich die Betriebskommission des EAD wie folgt zusammen:  
Magistrat – Stadträtin Lindscheid, Stadtkämmerer Schellenberg und Stadträtin Seidler 
 
Stadtverordnetenversammlung  – Stadtverordnetenvorsteherin Fröhlich, Stadtverordneter 
Weidner, Stadtverordneter Kins, Stadtverordneter Siebel und Stadtverordnete Krieger.  
 
Im Vorgriff auf eine eventuelle spätere Anpassung des Gesellschaftsvertrages sind die Listen 
so zu erstellen, dass nach einer eventuellen Ergänzung des § 7 de s Gesellschaftsvertrages 
ein 5. Vertreter oder eine 5. Vertreterin der Stadtverordnetenversammlung nachrücken kann.  
In diesem Zusammenhang wäre auch zu prüfen und ggf. zu entscheiden, ob eine 
Vertretungsregelung wie in der Betriebskommission möglich und si nnvoll ist. 
 
Darmstadt, 13.07.2011  
100, da 
 
 
Dezernat I 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (1)

TOP 389

Details

Vorlagen-Nr.
2011/0288
Typ
Magistratsvorlage
Datum
13.07.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00