0428/2026
Weiterentwicklung BIC, Investitionskorridor und Priorisierungsmatrix
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Weiterentwicklung des BIC, Investitionskorridor und Priorisierungsmatrix wird auf eine Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet, da es sich um ein verwaltungsinternes Steuerungssystem und verwaltungsinterne Prozesse handelt.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle II/202/6 Vorlagen-Nummer 0428/2026 Freigabedatum 23.04.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Weiterentwicklung BIC, Investitionskorridor und Priorisierungsmatrix Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt: 1. Für die unmittelbar haushaltswirksamen Baumaßnahmen soll ab dem Haus- haltsjahr 2027 ein sog. Investitionskorridor von 350 Mio. €/Jahr beachtet wer- den. Der Korridor wird ab dem Jahr 2028 dynamisch an die Entwicklung des Ertragsvolumens des Haushaltes angepasst. 2. Zusätzlich soll eine Ad-hoc-Reserve für unplanbare, aber unabweisbare Bau- maßnahmen in Höhe von 50 Mio. €/Jahr vorgehalten werden. 3. Der Rat stimmt der systematischen Priorisierung baulicher Investitionsmaßnah- men zu und beauftragt die Verwaltung, dem Rat möglichst schon mit dem Haushaltsplanentwurf 2027/2028 den Entwurf des entsprechenden Investitions- programms vorzulegen. Ausschuss für Bauen und Wohnen 05.05.2026 Finanzausschuss 11.05.2026 Rat 12.05.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: 1. Ausgangssituation Die Stadt Köln hat in den letzten Jahren in der Kämmerei ein verwaltungsinternes Bauinvestitionscontrolling (BIC) und ein webbasiertes IT-Werkzeug aufgebaut. Zielset- zung dieses zentralen und in der Kämmerei geführten Instruments ist es bislang, ei- nen zentralen und gebündelten Überblick über die in den verschiedenen Fachberei- chen geplanten und avisierten Bauinvestitionen und die daraus resultierenden finanzi- ellen Folgen zu erhalten. Bauinvestitionen der Stadt Köln werden sowohl im Kern- haushalt als auch in den Eigenbetrieben, eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen oder Sondervermögen abgebildet; die Auswirkungen im Haushalt sind daher sowohl unmit- telbar (Finanzierungskosten in Form von Zinsen, Instandhaltung und Nebenkosten, Abschreibung) als auch mittelbar (z.B. Mietzahlungen an die Gebäudewirtschaft). In den verwaltungsinternen Berichten zum BIC ist zunehmend deutlich geworden, dass die Dezernate und Dienststellen für die kommenden beiden Jahrzehnte erhebli- che Investitionen planen. Diese haben einen Umfang von über 7 Mrd. € erreicht. Der größte Teil dieser Maßnahmen sind Schulbaumaßnahmen. Die Beträge machen deut- lich, dass eine gezielte Steuerung und Priorisierung der Bauinvestitionen sowie eine Begrenzung des Investitionsvolumens erforderlich sind, um die finanziellen Lasten in den kommenden Jahren für den städtischen Haushalt tragfähig zu gestalten. Vor diesem Hintergrund wurde Mitte 2025 ein Prozess aufgesetzt, in dem unter Ein- bindung von PD Deutschland als externem Berater das aktuelle Investitionsprogramm der Stadt mit seinen finanziellen Folgewirkungen betrachtet und Vorschläge zur weite- ren Strukturierung und Priorisierung erarbeitet wurden (siehe Vorlage 2006/2025). Zielsetzung dieses Prozesses war es, frühzeitige Steuerungsmaßnahmen zu ergrei- fen. Ein Investitionsmoratorium, welches angesichts der dramatischen Verschlechte- rung der kommunalen Finanzlage in verschiedenen Städten derzeit vermehrt diskutiert wird, soll auf diesem Weg vermieden werden. Investitionsspielräume für unabweis- bare Instandhaltungsmaßnahmen sowie Zukunftsinvestitionen sollen erhalten und diese Spielräume zielgerichtet und in Kenntnis der Gesamtbedarfe eingesetzt werden. Der in dieser Vorlage vorgeschlagene Investitionskorridor bezieht sich auf die unmit- telbaren Investitionen im Kernhaushalt. Die über die Gebäudewirtschaft (mittelbar) ab- gewickelten Investitionen sind Bestandteil eines Parallelprozesses unter Einbindung der Gebäudewirtschaft und des Amtes für Schulentwicklung, dessen Ergebnisse se- parat vorgestellt werden sollen. 3 2. Etablierung eines Investitionskorridors samt Investitionsprogramm Als Ergebnis dieses intensiven Erarbeitungsprozesses beabsichtigt die Stadt zukünftig die Bauinvestitionen wie folgt zu erfassen und zu steuern: Alle Baumaßnahmen ab einer Investitionssumme von 5 Mio. € werden zukünftig im BIC zentral erfasst und unterliegen einer gesamtstädtischen Betrachtung und Investitionssteuerung. Dafür wird verwaltungsintern ein Lenkungsausschuss be- stehend aus den Querschnittsdezernaten (OB, I und II) gebildet. Dieser Len- kungsausschuss soll – bei Einbindung der betreffenden Fachdezernate - wesent- liche Vorarbeiten für das Investitionsprogramm und damit die Aufnahme in den Haushaltsplan vornehmen und wird dazu von einer Organisationseinheit unter- stützt, in der neben dem Finanzcontrolling auch baufachliche Kompetenz vertre- ten ist. Die Einbindung neu geplanter Bauinvestitionen in den BIC-Prozess erfolgt schon in der frühen Phase der Entwicklung des Maßnahmenbedarfs. Auf diesem Weg sollen verlorene Planungs- und sonstige Kosten vermieden werden. Die Erfah- rungen aus anderen Städten zeigen außerdem, dass zu dieser frühen Phase zentrale kostenrelevante Grundsatzentscheidungen zu treffen sind. Für Investitionsmaßnahmen steht ein gesamtstädtischer Investitionskorridor von 350 Mio. Euro jährlich (sowie eine zusätzliche Reserve in Höhe von 50 Mio. Euro für Ad-hoc-Maßnahmen z.B. zur Gefahrenabwehr) zur Verfügung (zur Ableitung und Einordnung dieser Beträge siehe ausführlich unten). Die einzuplanenden Maßnahmen müssen sich hinsichtlich der Gesamtheit der jährlichen Investitions- auszahlungen innerhalb dieses Korridors bewegen. Diese Investitionsvorhaben werden Bestandteil eines fortzuschreibenden Investi- tionsprogramms, das dem Rat mit dem Haushalt vorgelegt wird, so dass Trans- parenz und eine gewisse Planungssicherheit für die darin aufgenommenen Vor- haben gegeben sind. Die wichtigen Infrastrukturprojekte werden auf diesem Wege in Kenntnis eines gesamtstädtischen Überblicks frühzeitig erfasst und unter gesamtstädtischer Per- spektive gesteuert. Anderenfalls drohen wichtige Infrastrukturvorhaben der Zu- kunft möglicherweise an Finanzierungsengpässen zu scheitern. Diese können sich ergeben, wenn begrenzte Finanzierungsspielräume schon durch frühere In- vestitionsvorhaben und unkoordinierte Einzelfallentscheidungen gebunden sind. Der Lenkungsausschuss begleitet den Prozess der Baumaßnahme – von der Be- darfsmeldung bis zur Fertigstellung – aus finanzwirtschaftlicher Sicht und reagiert auf Kostenabweichungen, indem er Kostenreduktionen oder eine Neupriorisie- rung in den betreffenden Fachbereichen einfordert. Die Verantwortung für das Kostencontrolling der einzelnen Baumaßnahmen verbleibt bei den fachlich feder- führenden Dienststellen, die jeweils die Bauherrenfunktion innehaben. 2.1. Prozess zur Aufnahme neuer Investitionsmaßnahmen in das BIC Der Prozess zur Aufnahme neuer Investitionsmaßnahmen in das Investitionspro- gramm stellt sicher, dass Bedarfe bereits bei der Bedarfsanmeldung überprüft werden, damit nur finanzierbare Projekte Ressourcen und Mittel binden und unnötige Pla- nungskosten sowie -phasen verhindert werden. Die Prüfungs- und Priorisierungspro- zesse erfolgen somit schon zu einem sehr frühen Zeitpunkt. Durch die Aufnahme aller relevanten Projekte in das BIC-Portfolio entsteht ein voll- 4 ständiges Bild des städtischen Investitionsvolumens und es lässt sich ein verbindli- ches Investitionsprogramm entwickeln. Die Fachdezernate melden dafür ihre Investiti- onsbedarfe an und bringen diese in eine Rangfolge. Zwingende Voraussetzung für die Berücksichtigung im Priorisierungsprozess ist im Regelfall eine aktuelle Fachplanung (z.B. SUMP, Brandschutzbedarfsplanung). Der Lenkungsausschuss entscheidet frühzeitig anhand gesamtstädtischer Priorisie- rungskriterien, ob ein Projekt für die weitere Bearbeitung und ggf. kostenintensive Pla- nung freigegeben wird und ob es anschließend in den Entwurf des Investitionspro- gramms aufgenommen werden soll. Eine systematische, kriteriengestützte Priorisie- rung macht die Auswahl nachvollziehbar und transparent. Dieser Priorisierungsprozess berücksichtigt dabei auf einer ersten Stufe die Priorisie- rung der Maßnahmen durch das zuständige Fachdezernat. Auf einer zweiten Stufe er- folgt sodann eine stadtweite Gesamtpriorisierung, die neben der Dezernatspriorisie- rung auch die Aspekte gesetzliche Vorgaben, fachliche Bedeutung, Umsetzungsrisiko, Förderfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Aufgabenart berücksichtigt. Jedes Projekt wird darüber hinaus mit allen Eckdaten, Kosten und fachlichen Beschreibungen aufgenom- men. Diese Vorgehensweise und ein dafür mit PD Deutschland entwickeltes IT-Werkzeug liefern damit eine transparente Grundlage und Entscheidungshilfe für die Priorisie- rungsentscheidungen des Lenkungsausschusses bei der Aufnahme in den Entwurf des Investitionsprogramms. Die abschließende Veranschlagungsentscheidung zur Pri- orisierung der Baumaßnahmen innerhalb des Investitionskorridors und damit das In- vestitionsprogramm erfolgt durch den Beschluss des Rates über den jeweiligen Haus- halt. Durch die konsequente und strukturierte Maßnahmenpriorisierung innerhalb eines festgelegten „Investitionskorridors“ wird die dauerhafte Finanzierbarkeit des Investiti- onsprogramms und damit der zentralen Zukunftsinvestitionen gewährleistet. 2.2. Einmalige Revision des bestehenden Maßnahmenportfolios im BIC Um das Instrument des BIC wie vorgeschlagen weiterzuentwickeln, bedarf es zu Be- ginn einer Revision des bisherigen Maßnahmenportfolios und einer systematischen Überprüfung aller bisher im BIC gelisteten Projekte, für die noch kein Baubeschluss vorliegt. Projekte mit bereits gefasstem Baubeschluss sind in der Regel so weit gedie- hen, dass diese – vorbehaltlich keiner anders lautenden Entscheidung des Rates – re- alisiert und weiterhin umgesetzt werden. Für alle anderen Bauinvestitionen gilt, dass diese den BIC-Prozess durchlaufen sollen, damit alle Bauprojekte gleichbehandelt werden. 2.3. Prozess im BIC zum Umgang mit unabweisbaren und unvorhergesehenen bau- lichen Investitionsmaßnahmen – „Ad-hoc-Reserve“ Bei den Vorschlägen zur Weiterentwicklung des BIC wurde berücksichtigt, dass es bisweilen auch unvorhergesehene, aber unabweisbare bauliche Investitionsmaßnah- men geben kann. Auch für diese war ein geregeltes Verfahren zu finden, das kurzfris- tig notwendige, nicht planbare Investitionen ermöglicht, ohne die Steuerungslogik des BIC zu unterlaufen. Dazu wird ein klar begrenzter finanzieller Rahmen für derartige Ausnahmesituationen geschaffen, der handlungsfähig macht und gleichzeitig haushaltswirtschaftliche Dis- 5 ziplin sichert. Ad-hoc-Entscheidungsbedarfe außerhalb des BIC, die den Korridor ge- fährden würden, sollen vermieden werden. Für diese Fälle ist vielmehr eine „Ad-hoc- Reserve“ in Höhe von 50 Mio. € vorgesehen, die sofortiges Handeln im Bedarfsfall er- möglichen soll. Der Prozess greift nur in klar abgrenzbaren Ausnahmefällen, die folgende Tatbe- stände erfüllen müssen: Unabweisbare Investition, die nicht verschoben werden kann, z. B. aufgrund aku- ter Gefährdung der Betriebs- oder Standsicherheit, gravierender Schäden (Brand, Wasserschaden, Statik), zwingender gesetzlicher Anforderungen o. ä., Für die Investitionen war keine frühere bzw. rechtzeitige Planbarkeit im regulären BIC-Prozess möglich und es besteht Dringlichkeit, die eine Behandlung in der nächsten regulären Planungsrunde unmöglich macht. Es entstehen ernsthafte Auswirkungen, wenn nicht kurzfristig gehandelt wird (z.B. Nutzungsuntersagung, Schließung, Gefährdung von Leib und Leben, erhebliche Folgekosten). 2.4. Ableitung des Investitionskorridors Ab dem Haushaltsjahr 2027 wird ein jährlicher Investitionskorridor in Höhe von 350 Mio. € pro Jahr (Jahresscheibe) bereitgestellt. Über die kommenden zehn Jahre wird somit allein auf diesem Weg ein Investitionsvolumen von mind. 3,5 Mrd. Euro (ggf. zuzüglich 500 Mio. € aus der Ad-hoc-Reserve) bereitgestellt. Der Korridor soll für zehn Jahre gelten und ab dem Jahr 2028 der Entwicklung des Ertragsvolumens des Haushaltes angepasst werden. Der Betrag umfasst ausschließlich zu finanzierende Eigenmittel. Das tatsächliche Investitionsvolumen kann sich daher bei Generierung von Fördermitteln entsprechend erhöhen. Aus diesem jährlichen Investitionskorridor müssen alle Projekte finanziert werden, die als Ergebnis der Revision sowie der Priorisierung von Neumaßnahmen in das Investi- tionsprogramm aufgenommen werden. Vorrang hat die Finanzierung bereits lau- fender Baumaßnahmen. Der verbleibende Betrag wird in der Reihenfolge der Priori- sierung für die Finanzierung der anderen Projekte eingesetzt. Die Höhe des Korridors (350 Mio. Euro) wurde nach intensiver Befassung von PD Deutschland mit den Investitionsbedarfen, den Folgekosten sowie den Umsetzungs- kapazitäten festgelegt. Sie entspricht in etwa dem Durchschnittwert der im Finanzpla- nungszeitraum eingeplanten Bauinvestitionen und der bisherigen Umsetzungsquote von 65 %. Auch wenn – insbesondere bei Ersatzinvestitionen – in gewissem Umfang schon in den bisherigen Haushalten Abschreibungen veranschlagt sind, wird der o.g. Investiti- onskorridor voraussichtlich mittelfristig zu höheren Abschreibungen im Haushalt füh- ren. Ein Investitionsvolumen von 350 Mio. € führt perspektivisch zu etwa dem doppel- ten Betrag der aktuell im Haushalt veranschlagten Abschreibungen. Der Investitions- korridor ermöglicht insoweit eine angemessene, gleichzeitig aber mit Abschreibungen verbundene Investitionstätigkeit. Verbesserungen ergeben sich hingegen bei der (verlässlicheren) Kalkulation der Zins- aufwendungen. Erwartet werden außerdem Einsparungen bei Personalressourcen und Planungskosten durch die frühzeitige und gesamtstädtische Steuerung der Inves- titionsvorhaben. 6 3. Weiteres Vorgehen Die organisatorische und personelle Umsetzung der vorgeschlagenen Struktur und Prozesse wird eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Gleichwohl sollen erste Er- kenntnisgewinne schon für das anstehende Haushaltsplanaufstellungsverfahren ge- wonnen werden. Unter der Prämisse, dass die notwendigen personellen Ressourcen innerhalb der Ver- waltung kurzfristig bereitgestellt werden können, beabsichtigt die Verwaltung einen ersten Pilotdurchlauf möglichst schon für den Haushalt 2027/2028 vorzunehmen und dem Rat den Entwurf eines Investitionsprogramms vorzulegen. Sofern dies gelingt, würde damit ein deutliches Plus an Transparenz und Übersicht im Bereich der Investi- tionen für die gesamtstädtische Beratung und Steuerung des Haushalts bereitgestellt. Der BIC-Prozess ist auf Evaluation und Fortentwicklung angelegt und soll auf Basis der hierbei gewonnenen Erkenntnisse weiterentwickelt werden.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ohne Votum behandelt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0428/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 23.04.2026
- Erstellt
- 11.02.2026 11:17