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V/0263/2021

Zielvereinbarung 2021 des Jobcenters mit dem Land NRW

Vorlagen 25.03.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung, Sitzung am 02.06.2021, TOP 12

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

5468 Zeichen

V/0263/2021 
V/0263/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Zielvereinbarung 2021 des Jobcenters mit dem Land NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   29.04.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und      
Arbeitsförderung 
            Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträger sieht der 
Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-
Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2  festge-
schrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeits uchende wird in Bezug 
auf drei Ziele gemessen: 
 Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug 
 
In Paragraph 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen 
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen sind. Weitere 
unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Kom-
plexität der Leistungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel- und Res-
sourceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia-
les des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion 
Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die Handlungsschwerpunkte 
für die Jobcenter des Landes ab. 
 
 
 
 
 
Jobcenter 
 
14.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Jürgensmeier 
Telefon: 492-9003 
Juergensmeier@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0263/2021 
Das Zielvereinbarungsgespräch des Jobcenters der Stadt Münster mit dem MAGS NRW fand Anfang  
Dezember 2020 statt. Auf Basis der Analyse der relevanten Eckdaten und Rahmenbedingungen, den 
Jahresendergebnissen 20201 sowie den Erwartungen des MAGS NRW hinsichtlich der Ziele 2021 auf 
Landesebene wurden Zielwerte vereinbart. Die vom Land unterzeichnete Zielvereinbarung ist Ende 
Februar 2021 bei der Stadt Münster eingegangen. 
 
Konkret wurden folgende Ziele vereinbart: 
 
1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit 
 
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monit orings beo-
bachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht. 
 
 
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit 
 
2.1. Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen 
Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn sich die absolute Zahl der Integrationen um mindestens 7,4 
Prozent gegenüber dem erreichten Wert des Vorjahres (2.801 Integrationen) erhöht. In Zahlen bedeu-
tet das, dass 3.008 Integrationen zu erzielen sind.  
 
2.2. Veränderung der Integrationsquote 
Das Ziel zur Integrationsquote ist erreicht, wenn die Integrationsquote 2021 gegenüber der erreichten 
Vorjahresquote um 7,8 Prozent steigt. Das entspricht einer Integrationsquote von 21,4 Prozent. 
 
2.3. Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern 
Besonderes Gewicht wird im Jahr 2021 auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegra-
tion von Frauen und Männern gelegt. Das Ziel ist erreicht, wenn sich der Abstand der Integrations-
quoten von Frauen und Männern 2021 im Vergleich zum Vorjahr nicht vergrößert. Konkret bedeutet 
das, dass die Differenz nicht mehr als 8,5 Prozentpunkte betragen darf. 
 
3. Vermeidung und Verringerung von langfristigem Leistungsbezug 
 
3.1. Veränderung des jahresdurchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden 
 
Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbe-
ziehenden mindestens 0,6 Prozent unter dem Vorjahresergebnis (9.392 Personen) liegt. Das bedeu-
tet in Zahlen, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden 2021 nicht auf 
einen höheren Wert als 9.336 Personen ansteigen soll. 
 
                                                
1 Ausgangsbasis für die Zielwerte sind die Endergebnisse des Vorjahres mit dem Datenstand T0, das heißt, 
ohne Wartezeit. Endgültig festgeschrieben sind die se Daten in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erst 
nach einer Wartezeit von drei Monaten (T -3). Ausgangsbasis für das Zielvereinbarungsgespräch sind zunächst 
die Prognosen für die Jahresendergebnisse. Auf diesen beruhen auch die in der Vorlage V/0 012/2021 (Ar-
beitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster) dargestellten Zielwerte, die somit 
leicht von den hier aufgeführten, endgültigen Zielwerten abweichen.

- 3 - 
V/0263/2021 
3.2. Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden  
Die absolute Zahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden soll mindestens 10,0 Prozent 
über dem Vorjahreswert (1.311) liegen. In Zahlen bedeutet das, dass 1.442 Integrationen von Lang-
zeitleistungsbeziehenden zu erzielen sind.  
 
Zum Zeitpunkt der Zielvereinbarungsgespräche war noch nicht abzusehen, dass ein weiterer um-
fangreicher, pandemiebedingter Lockdown die Bemühungen der Mitarbeitenden des Jobcenters zur 
Aktivierung und Integration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch bis weit in die erste Jah-
reshälfte 2021 hinein massiv beeinträchtigen wird. Dies gilt es angesichts der ambitionierten Ziel-
werte in die späteren Bewertungen mit einfließen zu lassen. 
 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
 
Gez.  
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage A

Anlage A

1362 Zeichen

Anlage A zur V/0263/2021 
 
Kurzüberblick 
Die jährlich erscheinende Vorlage dient der Berichterstattung an den Ausschuss für Soziales, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu den mit dem Land NRW vereinbarten 
Zielwerten zu den Zielkategorien „Reduzierung der Hilfebedürftigkeit“, „Verbesserung der Integra-
tion in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug“. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher-
schutz und Arbeitsförderung über die mit dem Land NRW vereinbarten Ziele für das Jahr 2021 
zu informieren.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine unmittelbare Relevanz

Beratungsverlauf (1)

02.06.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 12 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0263/2021
Typ
Vorlagen
Datum
25.03.2021
Erstellt
25.03.2021 14:10