V/0263/2021
Zielvereinbarung 2021 des Jobcenters mit dem Land NRW
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Berichtsvorlage
5468 Zeichen
V/0263/2021
V/0263/2021
Öffentliche Berichtsvorlage
Betrifft
Zielvereinbarung 2021 des Jobcenters mit dem Land NRW
Beratungsfolge
29.04.2021 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und
Arbeitsförderung
Bericht
Bericht:
Zur Feststellung bzw. Förderung der Leistungsfähigkeit der örtlichen Grundsicherungsträger sieht der
Gesetzgeber die Erhebung von Kennzahlen vor. Die Kennzahlen wurden in einer Bund -Länder-
Arbeitsgruppe erarbeitet und in der Verordnung der Kennzahlen nach Paragraph 48a SGB 2 festge-
schrieben. Die Leistungsfähigkeit der Träger der Grundsicherung für Arbeits uchende wird in Bezug
auf drei Ziele gemessen:
Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
In Paragraph 48b Absatz 1 SGB 2 ist geregelt, dass zur Erreichung dieser Ziele Zielvereinbarungen
zwischen der zuständigen Landesbehörde und dem kommunalen Träger abzuschließen sind. Weitere
unterstützende Ziele zu den Schwerpunkten der Arbeitsmarkt- und Integrationspolitik sollen der Kom-
plexität der Leistungserbringung im SGB 2 Rechnung tragen und den zielgerichteten Mittel- und Res-
sourceneinsatz sicherstellen. Diese werden durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozia-
les des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) in Zusammenarbeit mit der Regionaldirektion
Nordrhein-Westfalen der Bundesagentur für Arbeit erarbeitet und bilden die Handlungsschwerpunkte
für die Jobcenter des Landes ab.
Jobcenter
14.04.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Jürgensmeier
Telefon: 492-9003
Juergensmeier@stadt-
muenster.de
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V/0263/2021
Das Zielvereinbarungsgespräch des Jobcenters der Stadt Münster mit dem MAGS NRW fand Anfang
Dezember 2020 statt. Auf Basis der Analyse der relevanten Eckdaten und Rahmenbedingungen, den
Jahresendergebnissen 20201 sowie den Erwartungen des MAGS NRW hinsichtlich der Ziele 2021 auf
Landesebene wurden Zielwerte vereinbart. Die vom Land unterzeichnete Zielvereinbarung ist Ende
Februar 2021 bei der Stadt Münster eingegangen.
Konkret wurden folgende Ziele vereinbart:
1. Verringerung der Hilfebedürftigkeit
Die Zielgröße „Verringerung der Hilfebedürftigkeit“ wird auf der Grundlage eines Monit orings beo-
bachtet, ein konkreter Zielwert besteht nicht.
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
2.1. Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen
Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn sich die absolute Zahl der Integrationen um mindestens 7,4
Prozent gegenüber dem erreichten Wert des Vorjahres (2.801 Integrationen) erhöht. In Zahlen bedeu-
tet das, dass 3.008 Integrationen zu erzielen sind.
2.2. Veränderung der Integrationsquote
Das Ziel zur Integrationsquote ist erreicht, wenn die Integrationsquote 2021 gegenüber der erreichten
Vorjahresquote um 7,8 Prozent steigt. Das entspricht einer Integrationsquote von 21,4 Prozent.
2.3. Abstand der Integrationsquoten von Frauen und Männern
Besonderes Gewicht wird im Jahr 2021 auf die gleichberechtigte Förderung und Arbeitsmarktintegra-
tion von Frauen und Männern gelegt. Das Ziel ist erreicht, wenn sich der Abstand der Integrations-
quoten von Frauen und Männern 2021 im Vergleich zum Vorjahr nicht vergrößert. Konkret bedeutet
das, dass die Differenz nicht mehr als 8,5 Prozentpunkte betragen darf.
3. Vermeidung und Verringerung von langfristigem Leistungsbezug
3.1. Veränderung des jahresdurchschnittlichen Bestandes an Langzeitleistungsbeziehenden
Das Ziel ist im Jahr 2021 erreicht, wenn der jahresdurchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbe-
ziehenden mindestens 0,6 Prozent unter dem Vorjahresergebnis (9.392 Personen) liegt. Das bedeu-
tet in Zahlen, dass der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehenden 2021 nicht auf
einen höheren Wert als 9.336 Personen ansteigen soll.
1 Ausgangsbasis für die Zielwerte sind die Endergebnisse des Vorjahres mit dem Datenstand T0, das heißt,
ohne Wartezeit. Endgültig festgeschrieben sind die se Daten in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit erst
nach einer Wartezeit von drei Monaten (T -3). Ausgangsbasis für das Zielvereinbarungsgespräch sind zunächst
die Prognosen für die Jahresendergebnisse. Auf diesen beruhen auch die in der Vorlage V/0 012/2021 (Ar-
beitsmarkt- und Integrationsprogramm des Jobcenters der Stadt Münster) dargestellten Zielwerte, die somit
leicht von den hier aufgeführten, endgültigen Zielwerten abweichen.
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V/0263/2021
3.2. Veränderung der absoluten Zahl der Integrationen von Langzeitleistungsbeziehenden
Die absolute Zahl der Integrationen der Langzeitleistungsbeziehenden soll mindestens 10,0 Prozent
über dem Vorjahreswert (1.311) liegen. In Zahlen bedeutet das, dass 1.442 Integrationen von Lang-
zeitleistungsbeziehenden zu erzielen sind.
Zum Zeitpunkt der Zielvereinbarungsgespräche war noch nicht abzusehen, dass ein weiterer um-
fangreicher, pandemiebedingter Lockdown die Bemühungen der Mitarbeitenden des Jobcenters zur
Aktivierung und Integration der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten auch bis weit in die erste Jah-
reshälfte 2021 hinein massiv beeinträchtigen wird. Dies gilt es angesichts der ambitionierten Ziel-
werte in die späteren Bewertungen mit einfließen zu lassen.
In Vertretung
Gez.
Cornelia Wilkens
Stadträtin
Anlagen:
Anlage A
Anlage A
1362 Zeichen
Anlage A zur V/0263/2021 Kurzüberblick Die jährlich erscheinende Vorlage dient der Berichterstattung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung zu den mit dem Land NRW vereinbarten Zielwerten zu den Zielkategorien „Reduzierung der Hilfebedürftigkeit“, „Verbesserung der Integra- tion in Erwerbstätigkeit“ und „Vermeidung und Verringerung von Langzeitleistungsbezug“. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucher- schutz und Arbeitsförderung über die mit dem Land NRW vereinbarten Ziele für das Jahr 2021 zu informieren. Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine unmittelbare Relevanz
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0263/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2021
- Erstellt
- 25.03.2021 14:10