2035/2021
Anfrage der Grün Offenen Liste (GOL) zum Sachstand herkunftssprachliche bilinguale Kitagruppen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/513/1 Vorlagen-Nummer 01.06.2021 2035/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 01.06.2021 Anfrage der Grün Offenen Liste (GOL) zum Sachstand herkunftssprachliche bilinguale Kitagruppen Stellungnahme der Verwaltung: 1. Wie viele Mittel wurden 2020 und 2021 für die herkunftssprachlichen bilingualen Kitagrup- pen und wie viele Mittel wurden aktuell in 2021 für die herkunftssprachlichen bilingualen Kitagruppen abgerufen? 2017 und 2018 hat jeweils ein freier Träger für eine bilinguale Kindertageseinrichtung (Kita) eine Förderung erhalten. 2019 wurden insgesamt 76.000 Euro ausgezahlt. 4 freie Träger von bilingualen Kindertageseinrichtungen haben für 7 bilinguale Kitas Fördermit- tel in Höhe von insgesamt 64.000 Euro beantragt. Die Bewilligung erfolgte im Dezember 2019 für ein Jahr. Der Bewilligungszeitraum wurde auf- grund der Corona-Pandemie verlängert bis zum Ende 2021. Ebenso erhielt 2019 die städtische Kita Teufelsbergstraße Fördermittel in Höhe von 12.000 Euro für den oben genannten Bewilligungszeitraum. 2020 und 2021 wurden keine weiteren Fördermittel beantragt. Sprachen - Übersicht in den bisher geförderten bilingualen Kitas: Englisch Italienisch Spanisch Türkisch /Russisch 2. Wie sieht der Prozess der Antragstellung aus, wer kann sich wie um die Mittel bewerben? 2 Die Stadt Köln unterstützt mit dieser Förderung insbesondere den mit der Neueinrichtung einer bi- lingualen Kindertageseinrichtung verbundenen Umstellungsprozess. Damit soll ein Anreiz für die Träger geschaffen werden, den Ausbau von bilingualen Kindertageseinrichtungen in Köln voran- zutreiben. Der § 19 (4) KiBiZ NRW bildet die Grundlage der städtischen Förderung. Die „Geänderte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Einrichtung von neuen bilingualen Kindertageseinrichtungen in Köln“ mit Stand vom 01.10.2018 regelt das Verfahren der Antragstellung und der Bewilligung. Die Träger von Kindertageseinrichtungen können Anträge auf eine Zuwendung entsprechend die- ser Richtlinie stellen. Die Anträge auf Förderung werden formlos und schriftlich gestellt. Beizufügen ist ein Konzept und eine Kostenaufstellung für die Förderung. 3. Können Brückenprojekte an dem Projekt teilnehmen und besteht für Träger von Brücken- projekten ebenso die Möglichkeit, Mittel dafür zu beantragen? Brückenprojekte erhalten eine Projektförderung des Landes NRW. Eine zusätzliche Förderung ist nicht möglich. Hier der Auszug aus den Fördergrundsätzen des Landes NRW: „Nicht gefördert werden Angebote, für die eine Finanzierung im Rahmen des Kinderbildungsge- setzes NRW möglich ist. Eine Doppelförderung ist unzulässig.“ Zur Erklärung: Brückenprojekte sind niedrigschwellige frühpädagogische Angebote, für Kinder und Familien mit Fluchterfahrung oder vergleichbaren Lebenslagen, die bisher noch keinen Platz in der Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtung bekommen haben. Diese Projekte sollen den Weg in die institutionelle Kindertagesbetreuung erleichtern. 4. Wie werden diese Fördermittel von der Verwaltung beworben? Werden Kita-Träger aktiv angesprochen, um von dieser Förderung Gebrauch zu machen? Für die Förderung ist im Amt für Kinder, Jugend und Familie die Abteilung Kindertageseinrichtun- gen zuständig. Über die Möglichkeit einer städtischen Förderung für bilinguale Kitas wurden die freien Träger von Kitas schon mehrfach über Rundmails und im Arbeitskreis §80 SGB VIII sowie im Arbeitskreis AK bilinguale Kitas (regelmäßiger AK im Kommunalen Integrationszentrum KI) informiert. Informationen zur Förderung erfolgen außerdem regelmäßig auf diversen öffentlichen Veranstal- tungen, z.B. am 07.03.2018 im Rahmen der Veranstaltung des Integrationsrates „Mehrsprachig- keit im Gespräch“ und im Dezember 2018 auf einem Fachtag für Kitas mit dem Thema „Bei uns ist Mehrsprachigkeit willkommen“, der gemeinsam mit dem Zentrum für Mehrsprachigkeit und In- 3 tegration ZMI durchgeführt wurde sowie auf dem Sprachfest 2019 des ZMI mit dem Schwerpunkt "Mehrsprachigkeit in der frühen Bildung". Ein weiterer geplanter Fachtag Mehrsprachigkeit für Kitas musste im Mai 2020 aufgrund von Corona abgesagt werden. Seit Januar 2021 ist auf der Internetseite des ZMI ein Film „Mehrsprachigkeit in Kitas“ zu sehen, in dem ebenfalls zu der Förderung informiert wird. Auf diesen Film und die Homepage hat die Abteilung Tageseinrichtungen für Kinder alle städti- schen Kindertageseinrichtungen und die freien Träger per Mail aufmerksam gemacht. 5. Kann eine Sprachstandsdiagnose für die Erst- und Zweitsprache ähnlich wie in Hamburg (Stichwort HAWAS 5) in Köln entwickelt und umgesetzt werden? Da Bildung Ländersache ist, gelten in NRW andere Vorgaben als in Hamburg. Änderungen der verbindlichen Vorgaben können nur über das Land vorgenommen werden. In NRW werden die Sprachstandserhebungen (Delfin 4) der vierjährigen Kinder, die keinen Kita- platz haben, und die Schuleingangsuntersuchungen durch das Schulgesetz NRW geregelt und vom Schulamt der Stadt Köln durchgeführt. Die Beobachtung und Dokumentation des Sprachstandes der Kinder in den Kitas wird mit dem KiBiz NRW geregelt. Vertiefende Ausführungen zur Sprachbildung und Beobachtung sowie Hin- weise zur Umsetzung und Ausgestaltung finden Sie in der Broschüre „Alltagsintegrierte Sprach- bildung im Elementarbereich - Grundlagen für Nordrhein-Westfalen“: https://www.kita.nrw.de/system/files/media/document/file/Alltagsintegrierte%20Sprachbildung%20 und%20Beobachtung%20im%20Elementarbereich%20.pdf In den städtischen Kitas der Stadt Köln wird die sprachliche Entwicklung der Kinder mit einem der vom Land NRW verbindlich vorgegebenen Verfahren beobachtet und dokumentiert. Dies ist in den städtischen Kitas der BaSiK Bogen U3 und Ü3. In BaSiK wird unterschieden zwischen Kindern mit DaM (Deutsch als Muttersprache) und Kindern mit DaZ (Deutsch als Zweitsprache). Die Erstsprache eines Kindes wird somit in die Beobachtung und Auswertung mit dem BaSiK-Bogen einbezogen. Insbesondere das pragmatische Sprachhan- deln kann auch in der Erstsprache beobachtet, dokumentiert und ausgewertet werden. Auf der Grundlage der Beobachtungen und Dokumentationen werden dann die Maßnahmen für die sprachliche Bildung und Förderung der Kinder in der Kita abgeleitet. Jeder freie Träger einer Kindertageeinrichtung entscheidet für sich und legt verbindlich fest, wel- ches der vom Land NRW vorgegebenen Verfahren für die Dokumentation der kindlichen Sprach- entwicklung in seiner Kita genutzt wird. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Teufelsbergstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 2035/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.06.2021
- Erstellt
- 27.05.2021 13:41