2869/2020
Anfrage der FDP Fraktion aus der Sitzung vom 25.08.2020 zum Thema "Loverboys" (AN/1027/2020)
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
3670 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/511 Vorlagen-Nummer 29.09.2020 2869/2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Jugendhilfeausschuss 26.01.2021 Anfrage der FDP Fraktion aus der Sitzung vom 25.08.2020 zum Thema "Loverboys" (AN/1027/2020) Die FDP Fraktion bittet mit der Anfrage aus der Sitzung vom 25.08.2020 um Beantwortung folgender Fragen zur „Loveboy Methode“: 1. Inwiefern ist die Verwaltung ihrer Ankündigung in der Beantwortung der Anfrage der FDP- Fraktion im Rat der Stadt Köln zum Thema Loverboys (AN/1093/2020) nachgekommen, die- ses Thema noch einmal im AK „Kinderschutz“ aufzurufen, um ggf. bestehenden Handlungs- bedarf abzufragen? 2. Inwieweit gibt es auf kommunaler Ebene bereits Präventionskonzepte oder auch Präventions- arbeit? 3. Inwieweit sind in diesem Feld tätige Träger wie beispielsweise Pro Familia Köln, Looks e.V., Lobby für Mädchen, SKM, SKF sowie andere städtische und nichtstädtische Fach-und Famili- enberatungsstellen unmittelbar in Schulen, die sich als Lernorte anbieten, um sexualpädago- gische (Präventions-)Angebote zu unterbreiten, zu diesem Thema aktiv? 4. Inwieweit beabsichtigt die Stadt Köln, eigene Aufklärungsarbeit oder die des Landes NRW in den Internetauftritt der Stadt Köln und die Köln App zu integrieren? Die Verwaltung beantwortet die Frage wie folgt: Die Verwaltung hat bereits auf Anfragen zu „Loverboy Methoden“ in der Sitzung vom 29.10.2019 Aussagen zum Thema vorgenommen (AN/1093/2020). Zu den vorgenommenen Aussagen hat sich in den vergangenen Monaten keine signifikante Ände- rung ergeben. Demnach haben die pädagogischen Dienste des Jugendamts in den vergangenen Jahre immer wie- der in wenigen Einzelfällen mit minderjährigen Mädchen Kontakt, in denen diese von der „Loveboy Methode“ berichten. Bei der Bearbeitung dieser Fälle findet immer ein Austausch mit dem zuständigen Kommissariat des Polizeipräsidiums sowie den pädagogischen Fachberatungsstellen statt. Das zuständige Kommissariat im Polizeipräsidium Köln führte in diesem Zusammenhang aus, dass minderjährige Geschädigte bisher Ausnahmefälle sind und der weitaus überwiegende Teil der Perso- nen, die im Kontext „Zwangsprostitution“ als Opfer in Erscheinung treten über 18 Jahre alt sind. Die geringen Fallzahlen sprechen aus der Sicht der Verwaltung gegen gesonderte Präventionsmaß- nahmen zu diesem speziellen Thema. Hauptaugenmerk der Präventionsarbeit von Trägern, Beratungsstellen und Schulen ist vielmehr die Schaffung und Umsetzung von Schutzkonzepten die allen Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bietet, sich vertrauensvoll an gleichaltrige (Peerkonzepte) und erwachsene Vertrauenspersonen (Fortbilder/innen, Trainer/innen, Schulsozialarbeiter/innen und Bezugserzieher/innen zu wenden. Die Polizeibehörde wertet präventiv einschlägige Internetportale aus. Darüber hinaus werden jedes Jahr bis zu 100 anlassunabhängige und unabhängige Kontrollen in den Prostitutionsbetrieben durch- geführt. Die Verwaltung hat angekündigt das Thema noch einmal in der interdisziplinären Arbeitsgemeinschaft 2 „Kinderschutz“ zu behandeln. Die zuletzt geplante Sitzung musste coronabedingt abgesagt werden. In der kommenden Sitzung wird das Thema auf die Tagesordnung gesetzt. Im Internetauftritt der Stadt Köln sind bereits jetzt die Zugangswege zu allen Fach-und Familienbera- tungsstellen sowie unter dem Stichwort „Hilfe rund um die Uhr“ zum Gefährdungsmeldungs-Sofort- Dienst des Jugendamtes aufgeführt. Eine darüber hinaus gehende Information speziell zum Thema „Loveboy Methode“ ist nicht geplant. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2869/2020
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 01.12.2020
- Erstellt
- 22.09.2020 12:04