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1227/2025

Beantwortung der gemeinsamen Anfrage (Bündnis 90/Grüne/Volt) gem. § 4 vom 12.03.2025 betreffend "Nutzung von Open-Source-Software und Abhängigkeit von US-Cloud-Diensten in der Kölner Stadtverwaltung" (AN/0318/2025)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 30.04.2025

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Nächste Beratung: Digitalisierungsausschuss, Sitzung am 12.05.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

7298 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/12 
 
Vorlagen-Nummer 30.04.2025 
 1227/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Digitalisierungsausschuss 12.05.2025 
 
Beantwortung der gemeinsamen Anfrage (Bündnis 90/Grüne/Volt) gem. § 4 vom 
12.03.2025 betreffend "Nutzung von Open-Source-Software und Abhängigkeit von US-
Cloud-Diensten in der Kölner Stadtverwaltung" (AN/0318/2025) 
Die gemeinsame Anfrage (Bündnis90/Grüne/Volt) gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
vom 12.03.2025 (AN/0318/2025) fragt nach der Nutzung von Open-Source-Software und Ab-
hängigkeit von US-Cloud-Diensten in der Kölner Stadtverwaltung.   
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
 
1. Wie hoch war der Anteil von Open-Source-Software an den insgesamt vergebenen IT-Ent-
wicklungsaufträgen der Stadt Köln seit dem Jahr 2020? 
Bitte angeben aus welchen Ländern die Software kommt 
 
Die Software-Auswahl erfolgt bei der Stadt Köln stets nach den Kriterien Geeignetheit, Si-
cherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit. Open-
Source-Software wird bei der Stadt Köln immer dann eingesetzt / ausgewählt, wenn die 
Open-Source-Lösung im Hinblick auf die genannten Kriterien mindestens so geeignet ist, 
wie am Markt verfügbare kommerzielle, proprietäre Lösungen. 
Dabei wird bei der Auswahl von IT-Diensten grundsätzlich auf die Einhaltung aller gelten-
den Datenschutz- und Sicherheitsvorgaben geachtet, insbesondere der Datenschutz-
Grundverordnung (DSGVO), dem Onlinezugangsgesetz (OZG) sowie den Empfehlungen 
zuständiger Fachgremien und Aufsichtsbehörden. Zudem wird bei der Beschaffung ver-
stärkt auf nachhaltige, zukunftssichere und möglichst souveräne Lösungen geachtet, wo-
bei Open-Source-Software eine zunehmend wichtige Rolle spielt. 
Bei der Nutzung von Open-Source-Produkten ist jedoch zu beachten, dass eine eindeu-
tige geografische Herkunft in vielen Fällen nicht feststellbar ist, da diese Technologien 
häufig in multinationalen Kooperationen von Unternehmen, Universitäten und Entwickler-
gemeinschaften entstehen. Eine Beteiligung einzelner Länder – einschließlich der USA – 
kann dabei nicht ausgeschlossen werden. 
 
 
2. Welche Software- und Cloud-Dienste US-amerikanischer Anbieter werden aktuell in der 
Kölner Stadtverwaltung sowie in kommunalen Beteiligungen genutzt? 
 
Aus Gründen der IT-Sicherheit und zur Vermeidung potenzieller Risiken für die städtische 
IT-Infrastruktur bitten wir um Verständnis, dass wir zu konkreten eingesetzten Softwarelö-
sungen und Cloud-Diensten keine detaillierten Auskünfte geben können. 
Die Offenlegung technischer Einzelheiten, insbesondere im Hinblick auf eingesetzte Soft-
wareprodukte, Anbieter oder Systemarchitekturen, könnte potenziellen Angreifern gezielte

2 
 
Informationen liefern, um Schwachstellen zu identifizieren und Angriffsstrategien zu entwi-
ckeln. Auch scheinbar harmlose Informationen können in Kombination mit anderen öffent-
lich zugänglichen Daten ein erhöhtes Risiko darstellen. Um die IT-Sicherheit und den 
Schutz sensibler Verwaltungs- und Bürgerdaten bestmöglich zu gewährleisten, bitten wir 
um Ihr Verständnis, dass auf eine Auflistung verzichtet werden muss. 
Bezüglich der kommunalen Beteiligungen – insbesondere der Stadtwerkekonzerne – ist zu 
berücksichtigen, dass diese organisatorisch und wirtschaftlich eigenständig aufgestellt 
sind. Entscheidungen über den Einsatz von Software- und Cloud-Diensten erfolgen dort in 
eigener Verantwortung und unter Berücksichtigung der jeweiligen unternehmensspezifi-
schen Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen. Eine vollständige und ver-
lässliche Darstellung der eingesetzten Produkte durch die Stadtverwaltung ist daher nicht 
möglich.  
 
 
3. Welche Maßnahmen hat die Stadt Köln ergriffen oder geplant, um die Nutzung von Open-
Source-Software in der Verwaltung zu fördern und die Abhängigkeit von proprietären und 
US-amerikanischen Software-Anbietern zu reduzieren? 
 
Nach der IT-Bedarfsprüfungsrichtlinie verpflichtet sich die Stadt Köln, bei der Auswahl von 
Softwareprodukten vorzugsweise auf lizenzkostenfreie und quelloffene Software zu set-
zen, soweit diese den Anforderungen und Bedarfen der Dienststellen und des Betriebs der 
städtischen Informations- und Kommunikationstechnik-Infrastruktur entspricht. Im Sinne 
der Standardisierung des Softwareportfolios und des Plattformgedankens wird marktübli-
cher Software gegenüber Eigenentwicklungen der Vorzug gegeben. 
Dabei ist zu berücksichtigen, dass öffentliche Ausschreibungen in Deutschland und der 
EU dem Vergaberecht unterliegen, das Diskriminierung aus politischen Gründen unter-
sagt. 
In vielen Bereichen wird die marktübliche Software durch US-amerikanische Software-An-
bieter angeboten, ein Beispiel ist hierfür Microsoft Office.  
 
 
4. Welche Erfahrungen hat die Stadt Köln in der Vergangenheit mit der Einführung oder dem 
Einsatz von Open-Source-Software gemacht, und welche Schlussfolgerungen wurden dar-
aus gezogen? 
 
Die Stadt Köln hat in der Vergangenheit positive Erfahrungen mit dem Einsatz von Open-
Source-Software gemacht, war aber auch mit Herausforderungen konfrontiert. Als Beispiel 
für positive Erfahrungen ist die stadtweit genutzte Open-Source-Software OpenProject 
(städtischer Produktname cProject) zu nennen.  
Die Herausforderungen beim Einsatz von Open-Source-Software sind insb. die Umset-
zung der Barrierefreiheit, eine zu kleine Community oder fehlender stabiler Langzeitsup-
port. Beispielsweise kommt es vor, dass gerade kleine Projekte mit einem oder wenigen 
Entwicklern überraschend eingestellt oder nicht mehr weiterentwickelt werden. Es ist wich-
tig Open-Source-Software Projekte finanziell zu unterstützen, damit die Software langfris-
tig weiterentwickelt werden kann. Weitere Herausforderung ist, dass Open-Source-Pro-
jekte, die nicht durch eine Firma weiterentwickelt werden, sich häufig via Spenden finan-
zieren. Freiwillige Spenden sind in Vergabeverfahren nicht vorgesehen. 
 
 
5. Wie wird sichergestellt, dass bei künftigen IT-Ausschreibungen Open-Source-Software be-
vorzugt berücksichtigt wird, und welche Hindernisse sieht die Stadtverwaltung für eine ver-
stärkte Nutzung von Open-Source-Lösungen? 
 
Wie schon bei den vorherigen Fragen ausgeführt, wird Open-Source-Software gemäß der 
IT-Bedarfsprüfungsrichtlinie im Rahmen von Vergabeverfahren bevorzugt, wenn die Lö-
sung im Hinblick auf die Kriterien Geeignetheit, Sicherheit, Datenschutz, Barrierefreiheit, 
Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit mindestens gleichwertig zu am Markt verfügbaren 
kommerziellen, proprietären Lösungen ist.  
Dabei ist zu berücksichtigen, dass öffentliche Ausschreibungen in Deutschland und der

3 
 
EU dem Vergaberecht unterliegen, das Diskriminierung aus politischen Gründen unter-
sagt. 
Neben den bereits unter Antwort zu Frage 4 aufgeführten Hindernissen und Herausforde-
rungen bei einer verstärkten Nutzung von Open-Source-Lösung ist insb. anzumerken, 
dass der Markt von Open-Source-Software sehr unterschiedliche Softwarequalität, Aktuali-
tät der Dokumentation und Grad der Unterstützung bei Problemen bietet. Daher kann der 
Einsatz von Open-Source-Software durchaus deutlich personalintensiver als der Einsatz 
von proprietären Marktlösungen sein. 
 
Gez. Haack

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Digitalisierungsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1227/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
30.04.2025
Erstellt
23.04.2025 12:19